Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen
[Bundesrat zu Drucksache 143/25 (Beschluss)
24.07.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die
Union der Kompetenzen
C(2025) 5277 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 23.7.2025
C(2025) 5277 final
Frau Anke Rehlinger
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 BERLIN
DEUTSCHLAND
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an
das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Die Union der Kompetenzen {COM(2025) 90
final}.
Der Union der Kompetenzen kommt bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der
Reaktion auf die dringlichen aktuellen und künftigen Herausforderungen eine zentrale Rolle zu,
wie in der Mitteilung „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“1 dargelegt.
Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung des Bundesrates für das übergeordnete Ziel der
Union der Kompetenzen und die strategische Rolle, die Bildung und Kompetenzen im aktuellen
Kontext spielen. Mit der Union der Kompetenzen wird eine umfassende Strategie zur
Unterstützung des Humankapitals in Europa vorgelegt, die eine Annäherung der Bereiche
Bildung und Beschäftigung bewirken soll.
Die Kommission betont, dass die Union der Kompetenzen und ihre Maßnahmen im Einklang mit
den Zuständigkeiten umgesetzt werden, die der Europäischen Union durch die Verträge
übertragen wurden.
Die Förderung von sozialer Resilienz, Gleichheit und Inklusivität gehört zu den Zielen der Union
der Kompetenzen, was durch spezifische Maßnahmen untermauert wird. So zielt beispielsweise
der Aktionsplan für Grundkompetenzen darauf ab, die Förderung von grundlegenden Lese- und
Schreibkompetenzen, Mathematik, Naturwissenschaften, digitalen Kompetenzen und
bürgerschaftlichem Engagement zu verstärken. Diese Kompetenzen für das Leben ermöglichen es
den europäischen Bürgerinnen und Bürgern, aktiv am Leben der Gesellschaft teilzunehmen und
sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen.
1 COM(2025) 30 final.
zu Drucksache 143/25 (Beschluss)
Prognosen zum Bedarf auf dem Arbeitsmarkt verleihen Maßnahmen zur Gewährleistung der
Kompetenzen, die Europa benötigt, zusätzliche Dringlichkeit. Kompetenzakademien tragen dazu
bei, in Abstimmung mit den nationalen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und im
Einklang mit den nationalen Vorschriften über den Berufszugang die notwendigen Kompetenzen
zu entwickeln, die den Anforderungen der Industrie entsprechen, darunter im Bereich der Netto-
Null-Technologien. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten, der Industrie, den
Sozialpartnern und Anbietern allgemeiner und beruflicher Bildung zusammen, um Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen zur Umschulung und Weiterbildung von Arbeitskräften zu konzipieren
und durchzuführen. Die Teilnahme an den Kompetenzakademien ist freiwillig. Im Rahmen der
Union der Kompetenzen werden bestehende Akademien überprüft, was die Einrichtung einer
bestimmten Zahl von Akademien ermöglicht, die auf den erfolgreichsten Modellen aufbauen.
Die Union der Kompetenzen soll die Transparenz, Zuverlässigkeit und Anerkennung aller
Kompetenzen und Qualifikationen unabhängig davon, wo und wie sie erworben wurden, fördern.
Dies wird unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten auf der
Grundlage angemessener Erkenntnisse und bestehender Instrumente erfolgen.
Die Union der Kompetenzen wird bei ihrer Umsetzung und Governance auf einer engen
Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Interessenträgern aufbauen, unter anderem im
Rahmen des künftigen europäischen hochrangigen Gremiums für Kompetenzen. Das Gremium
wird verschiedene Interessenträger – darunter Führungskräfte aus der Wirtschaft, Anbieter
allgemeiner und beruflicher Bildung sowie Sozialpartner – zusammenbringen und als
Beratungsgremium für die Kommission fungieren. Das Gremium wird bestehende
Diskussionsforen und -gruppen ergänzen.
Die Mitgliedstaaten werden in den bestehenden Beratungs- und anderen Gruppen auf EU-Ebene
für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen sowie in allen einschlägigen
Arbeitsgruppen des Rates weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Die Mitgliedstaaten werden über
die bestehenden Strukturen regelmäßig über die Arbeit des Gremiums unterrichtet.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden
Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des Dialogs und der
Zusammenarbeit erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Roxana Mînzatu Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission
zu Drucksache 143/25 (Beschluss) - 2 -]
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