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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen

dip / drucksache 24.07.2025 · WP 21 · zu143/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen [Bundesrat zu Drucksache 143/25 (Beschluss) 24.07.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen C(2025) 5277 final EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.7.2025 C(2025) 5277 final Frau Anke Rehlinger Präsidentin des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 BERLIN DEUTSCHLAND Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Die Union der Kompetenzen {COM(2025) 90 final}. Der Union der Kompetenzen kommt bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Reaktion auf die dringlichen aktuellen und künftigen Herausforderungen eine zentrale Rolle zu, wie in der Mitteilung „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“1 dargelegt. Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung des Bundesrates für das übergeordnete Ziel der Union der Kompetenzen und die strategische Rolle, die Bildung und Kompetenzen im aktuellen Kontext spielen. Mit der Union der Kompetenzen wird eine umfassende Strategie zur Unterstützung des Humankapitals in Europa vorgelegt, die eine Annäherung der Bereiche Bildung und Beschäftigung bewirken soll. Die Kommission betont, dass die Union der Kompetenzen und ihre Maßnahmen im Einklang mit den Zuständigkeiten umgesetzt werden, die der Europäischen Union durch die Verträge übertragen wurden. Die Förderung von sozialer Resilienz, Gleichheit und Inklusivität gehört zu den Zielen der Union der Kompetenzen, was durch spezifische Maßnahmen untermauert wird. So zielt beispielsweise der Aktionsplan für Grundkompetenzen darauf ab, die Förderung von grundlegenden Lese- und Schreibkompetenzen, Mathematik, Naturwissenschaften, digitalen Kompetenzen und bürgerschaftlichem Engagement zu verstärken. Diese Kompetenzen für das Leben ermöglichen es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern, aktiv am Leben der Gesellschaft teilzunehmen und sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen. 1 COM(2025) 30 final. zu Drucksache 143/25 (Beschluss) Prognosen zum Bedarf auf dem Arbeitsmarkt verleihen Maßnahmen zur Gewährleistung der Kompetenzen, die Europa benötigt, zusätzliche Dringlichkeit. Kompetenzakademien tragen dazu bei, in Abstimmung mit den nationalen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und im Einklang mit den nationalen Vorschriften über den Berufszugang die notwendigen Kompetenzen zu entwickeln, die den Anforderungen der Industrie entsprechen, darunter im Bereich der Netto- Null-Technologien. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten, der Industrie, den Sozialpartnern und Anbietern allgemeiner und beruflicher Bildung zusammen, um Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Umschulung und Weiterbildung von Arbeitskräften zu konzipieren und durchzuführen. Die Teilnahme an den Kompetenzakademien ist freiwillig. Im Rahmen der Union der Kompetenzen werden bestehende Akademien überprüft, was die Einrichtung einer bestimmten Zahl von Akademien ermöglicht, die auf den erfolgreichsten Modellen aufbauen. Die Union der Kompetenzen soll die Transparenz, Zuverlässigkeit und Anerkennung aller Kompetenzen und Qualifikationen unabhängig davon, wo und wie sie erworben wurden, fördern. Dies wird unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten auf der Grundlage angemessener Erkenntnisse und bestehender Instrumente erfolgen. Die Union der Kompetenzen wird bei ihrer Umsetzung und Governance auf einer engen Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Interessenträgern aufbauen, unter anderem im Rahmen des künftigen europäischen hochrangigen Gremiums für Kompetenzen. Das Gremium wird verschiedene Interessenträger – darunter Führungskräfte aus der Wirtschaft, Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung sowie Sozialpartner – zusammenbringen und als Beratungsgremium für die Kommission fungieren. Das Gremium wird bestehende Diskussionsforen und -gruppen ergänzen. Die Mitgliedstaaten werden in den bestehenden Beratungs- und anderen Gruppen auf EU-Ebene für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen sowie in allen einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Die Mitgliedstaaten werden über die bestehenden Strukturen regelmäßig über die Arbeit des Gremiums unterrichtet. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des Dialogs und der Zusammenarbeit erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen Roxana Mînzatu Maroš Šefčovič Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission zu Drucksache 143/25 (Beschluss) - 2 -]

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