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Keine politische Einflussnahme auf die obersten Bundesgerichte - Einführung eines Transparenzregisters

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8131 · Antrag · Original ↗

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Keine politische Einflussnahme auf die obersten Bundesgerichte - Einführung eines Transparenzregisters Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Martina Kempf, Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, Ulrich von Zons, Stefan Möller, Peter Bohnhof, Thomas Fetsch, Christoph Grimm, Gereon Bollmann, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Dirk Brandes, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Dr. Götz Frömming, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Lars Haise, Mirko Hanker, Stefan Henze, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Manuel Krauthausen, Thomas Ladzinski, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Marcel Queckemeyer, Arne Raue, Christian Reck, Carina Schießl, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Mathias Weiser, Claudia Weiss, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Keine politische Einflussnahme auf die obersten Bundesgerichte – Einführung eines Transparenzregisters Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und bewirkt die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG sieht die Ausübung der Staatsgewalt durch „besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung“ vor. Die Gewaltenteilung wird vom Bundesverfassungsgericht als ein tragendes Organisationsprinzip des Grundgesetzes (BVerfGE 3, 225 (247); 67, 100 (130); ähnlich auch 95, 1 (15)) angesehen. Mit Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und den insoweit gleichlautenden Vorgaben in Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 wird der Grundsatz der Gewaltenteilung als eine zentrale Entscheidung über den Aufbau der Staatsorganisation sowie die innerstaatliche Zuständigkeitsordnung im Grundgesetz verankert. Die Gewaltenteilung dient dem Ziel der Mäßigung der Staatsherrschaft und schützt so zugleich die Grundrechte. Ferner zielt sie nach der Rechtsprechung des BVerfG darauf, dass staatliche Entscheidungen möglichst richtig getroffen werden, indem jeweils die (nach Organisation und Verfahren) geeignetsten Organe tätig werden (Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2021, GG Art. 20 Rn. 81). Die Gewaltenteilung ist aktuell durch eine Vielzahl von Durchbrechungen gefährdet. Treffen und Kontakte zwischen Richtern der obersten Gerichte und Mitgliedern der Bundesregierung können nicht zwingend vermieden werden. Dies gilt allerdings nur für Kontakte, die nicht das Bundesverfassungsgericht betreffen. Die- Deutscher Bundestag Drucksache 21/8131 21. Wahlperiode 22.09.2026 ses nimmt eine Sonderstellung ein, was Konsultationen zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Mitgliedern der Bundesregierung verbietet. Jeder Bürger hat ein Recht darauf, ohne eine aufwendige Recherche zu erfahren, welches Mitglied der Bundesregierung welche Kontakte zu obersten Richtern pflegt, welche Themen besprochen werden und wie häufig derartige Kontakte stattfinden. Um Transparenz zu schaffen, ist die Einführung eines öffentlich zugänglichen Registers sinnvoll und bedarf keiner aufwendigen Vorarbeiten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ein öffentlich einsehbares Register zu führen, das telefonische, schriftliche und persönliche Kontakte von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und Mitarbeitern dieser sowie den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu den Richtern der obersten Gerichte und den Mitarbeitern dieser, die nicht rein privater Natur sind, dokumentiert. In diesem Register ist neben den Themen des Kontakts, dem Datum und den Teilnehmern der Konsultation festzuhalten, von wem die Kontaktaufnahme ausging. Das Register ist täglich zu aktualisieren und wird auf dem Netzauftritt des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Konsultationen zwischen dem Bundesverfassungsgericht und anderen Verfassungsorganen des Bundes sind ausgeschlossen. Berlin, den 22. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 20/11218 erklärte die Bundesregierung, dass regelmäßig Treffen zwischen Richtern der obersten Bundesgerichte und Mitgliedern der Bundesregierung stattfinden. Beispielhaft sind hier die Begegnungen zwischen dem Präsidenten des Bundesfinanzhofes, Dr. Theling, und der ehemaligen Staatssekretärin Dr. Hölscher, der Präsidentin des Bundesgerichtshofes, Limperg, und der ehemaligen Staatssekretärin Dr. Schlunck sowie aller Präsidenten der obersten Bundesgerichte mit dem ehemaligen Bundesjustizminister Dr. Buschmann zu nennen. Weitere Beispiele sind die Treffen des ehemaligen Präsidenten des Bundessozialgerichts, Schlegel, mit der ehemaligen Staatssekretärin Dr. Schlunck oder die Gespräche zwischen dem Richter des Bundesverwaltungsgerichts, Dr. Seegmüller, und dem ehemaligen Bundesjustizminister. Die Bundesregierung betonte, dass Mitglieder der Regierung, Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatsminister und Staatssekretäre im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung regelmäßig mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren in Kontakt stehen. Eine Verpflichtung zur vollständigen Dokumentation sämtlicher Gespräche, einschließlich Telefonaten, bestehe nicht, und eine lückenlose Aufzeichnung dieser Kontakte finde nicht statt. Zudem würden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Daher ist nicht davon auszugehen, dass eine vollständige Übersicht über alle Treffen, Telefonate und Kontakte der Richter an den obersten Bundesgerichten öffentlich zugänglich ist. Selbst das Fragerecht der Bundestagsabgeordneten reicht offensichtlich nicht aus, um diese Konsultationen vollständig offenzulegen. Allerdings muss das Netzwerk zwischen politischen Entscheidungsträgern und Richtern transparent gemacht werden. Es geht nicht darum, sämtliche Kontakte zwischen Judikative, Legislative und Exekutive zu unterbinden, sondern um eine klare und nachvollziehbare Offenlegung dieser Interaktionen, wenn und insoweit sie nicht rein privater Natur sind. Jeder Bürger sollte unkompliziert nachvollziehen können, welche Richter der obersten Gerichte mit Regierungsvertretern in Kontakt standen und welche Themen dabei besprochen wurden. Dies kann durch ein öffentlich zugängliches Transparenzregister realisiert werden. Es ist entscheidend, den Eindruck zu vermeiden, dass politische Akteure Einfluss auf die Entscheidungen der höchsten Gerichte nehmen. Weder die obersten Bundesgerichte noch das Bundesverfassungsgericht sind grundsätzlich vor parteipolitischer Einflussnahme geschützt. Insbesondere dem Bundesverfassungsgericht kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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