Keine politische Einflussnahme auf die obersten Bundesgerichte - Einführung eines Transparenzregisters
Text
Keine politische Einflussnahme auf die obersten Bundesgerichte - Einführung eines Transparenzregisters
Antrag
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martina Kempf, Fabian Jacobi, Tobias
Matthias Peterka, Rainer Galla, Ulrich von Zons, Stefan Möller, Peter Bohnhof,
Thomas Fetsch, Christoph Grimm, Gereon Bollmann, Dr. Christina Baum,
Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Dirk Brandes,
Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Dr. Götz
Frömming, Rainer Groß, Dr. Ingo Hahn, Lars Haise, Mirko Hanker, Stefan
Henze, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever,
Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Manuel
Krauthausen, Thomas Ladzinski, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Marcel
Queckemeyer, Arne Raue, Christian Reck, Carina Schießl, Dr. Paul Schmidt,
Martina Uhr, Mathias Weiser, Claudia Weiss, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe
Ziegler, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Keine politische Einflussnahme auf die obersten Bundesgerichte –
Einführung eines Transparenzregisters
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres
Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und bewirkt die
gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und
Rechtsprechung. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG sieht die Ausübung der Staatsgewalt durch „besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung“ vor.
Die Gewaltenteilung wird vom Bundesverfassungsgericht als ein tragendes
Organisationsprinzip des Grundgesetzes (BVerfGE 3, 225 (247); 67, 100 (130); ähnlich auch
95, 1 (15)) angesehen. Mit Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und den insoweit gleichlautenden
Vorgaben in Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 wird der Grundsatz der Gewaltenteilung
als eine zentrale Entscheidung über den Aufbau der Staatsorganisation sowie die
innerstaatliche Zuständigkeitsordnung im Grundgesetz verankert. Die Gewaltenteilung
dient dem Ziel der Mäßigung der Staatsherrschaft und schützt so zugleich die
Grundrechte. Ferner zielt sie nach der Rechtsprechung des BVerfG darauf, dass staatliche
Entscheidungen möglichst richtig getroffen werden, indem jeweils die (nach
Organisation und Verfahren) geeignetsten Organe tätig werden (Sachs/Sachs, 9. Aufl. 2021,
GG Art. 20 Rn. 81). Die Gewaltenteilung ist aktuell durch eine Vielzahl von
Durchbrechungen gefährdet. Treffen und Kontakte zwischen Richtern der obersten Gerichte
und Mitgliedern der Bundesregierung können nicht zwingend vermieden werden. Dies
gilt allerdings nur für Kontakte, die nicht das Bundesverfassungsgericht betreffen. Die-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8131
21. Wahlperiode 22.09.2026
ses nimmt eine Sonderstellung ein, was Konsultationen zwischen dem
Bundesverfassungsgericht und den Mitgliedern der Bundesregierung verbietet.
Jeder Bürger hat ein Recht darauf, ohne eine aufwendige Recherche zu erfahren,
welches Mitglied der Bundesregierung welche Kontakte zu obersten Richtern pflegt,
welche Themen besprochen werden und wie häufig derartige Kontakte stattfinden. Um
Transparenz zu schaffen, ist die Einführung eines öffentlich zugänglichen Registers
sinnvoll und bedarf keiner aufwendigen Vorarbeiten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
ein öffentlich einsehbares Register zu führen, das telefonische, schriftliche und
persönliche Kontakte von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und
Mitarbeitern dieser sowie den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu den Richtern
der obersten Gerichte und den Mitarbeitern dieser, die nicht rein privater Natur sind,
dokumentiert. In diesem Register ist neben den Themen des Kontakts, dem Datum und
den Teilnehmern der Konsultation festzuhalten, von wem die Kontaktaufnahme
ausging. Das Register ist täglich zu aktualisieren und wird auf dem Netzauftritt des
Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Konsultationen zwischen dem
Bundesverfassungsgericht und anderen Verfassungsorganen des Bundes sind ausgeschlossen.
Berlin, den 22. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 20/11218 erklärte die Bundesregierung, dass regelmäßig
Treffen zwischen Richtern der obersten Bundesgerichte und Mitgliedern der Bundesregierung stattfinden.
Beispielhaft sind hier die Begegnungen zwischen dem Präsidenten des Bundesfinanzhofes, Dr. Theling, und der
ehemaligen Staatssekretärin Dr. Hölscher, der Präsidentin des Bundesgerichtshofes, Limperg, und der
ehemaligen Staatssekretärin Dr. Schlunck sowie aller Präsidenten der obersten Bundesgerichte mit dem ehemaligen
Bundesjustizminister Dr. Buschmann zu nennen. Weitere Beispiele sind die Treffen des ehemaligen Präsidenten des
Bundessozialgerichts, Schlegel, mit der ehemaligen Staatssekretärin Dr. Schlunck oder die Gespräche zwischen
dem Richter des Bundesverwaltungsgerichts, Dr. Seegmüller, und dem ehemaligen Bundesjustizminister.
Die Bundesregierung betonte, dass Mitglieder der Regierung, Parlamentarische Staatssekretäre sowie
Staatsminister und Staatssekretäre im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung regelmäßig mit unterschiedlichen
gesellschaftlichen Akteuren in Kontakt stehen. Eine Verpflichtung zur vollständigen Dokumentation sämtlicher
Gespräche, einschließlich Telefonaten, bestehe nicht, und eine lückenlose Aufzeichnung dieser Kontakte finde nicht
statt. Zudem würden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Daher ist nicht davon auszugehen, dass eine
vollständige Übersicht über alle Treffen, Telefonate und Kontakte der Richter an den obersten Bundesgerichten öffentlich
zugänglich ist. Selbst das Fragerecht der Bundestagsabgeordneten reicht offensichtlich nicht aus, um diese
Konsultationen vollständig offenzulegen.
Allerdings muss das Netzwerk zwischen politischen Entscheidungsträgern und Richtern transparent gemacht
werden. Es geht nicht darum, sämtliche Kontakte zwischen Judikative, Legislative und Exekutive zu unterbinden,
sondern um eine klare und nachvollziehbare Offenlegung dieser Interaktionen, wenn und insoweit sie nicht rein
privater Natur sind. Jeder Bürger sollte unkompliziert nachvollziehen können, welche Richter der obersten
Gerichte mit Regierungsvertretern in Kontakt standen und welche Themen dabei besprochen wurden. Dies kann
durch ein öffentlich zugängliches Transparenzregister realisiert werden.
Es ist entscheidend, den Eindruck zu vermeiden, dass politische Akteure Einfluss auf die Entscheidungen der
höchsten Gerichte nehmen. Weder die obersten Bundesgerichte noch das Bundesverfassungsgericht sind
grundsätzlich vor parteipolitischer Einflussnahme geschützt. Insbesondere dem Bundesverfassungsgericht kommt in
diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu.
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ISSN 0722-8333
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