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Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · 21/5479 · Antrag · Original ↗

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Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke Antrag der Abgeordneten Andreas Bleck, Carolin Bachmann, Dr. Michael Blos, Thomas Dietz, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Maximilian Kneller, Thomas Korell, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Danny Meiners, Jan Ralf Nolte, Marcel Queckemeyer, Raimond Scheirich, Dr. Paul Schmidt, Thomas Stephan, Mathias Weiser, Stephan Brandner, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Micha Fehre, Alexis L. Giersch, Kay Gottschalk, Mirco Hanker, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Jörn König, Sergej Minich, Reinhard Mixl, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Angela Rudzka, Lars Schieske, Georg Schroeter, Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Abwägungen zur Sicherheit der Kernkraftwerke, die zum Ausstieg Deutschland aus der Kernenergie geführt haben, waren falsch. Der Ausstieg aus der Kernenergie hat daher unter falschen Prämissen stattgefunden und war ein schwerer strategischer Fehler. Bedeutende Nationen wie China, Russland und die USA, aber auch Schwellenländer setzen verstärkt auf Kernenergie und konkurrieren um entsprechende Märkte – weltweit befinden sich derzeit über 60 Kernkraftwerksblöcke im Bau. Aufgrund der aktuellen geostrategischen Entwicklungen sowie der Entscheidungen und Appelle der EU zur weiteren Nutzung der Kernenergie und dem geänderten Meinungsbild in Deutschland ist, auch mit Blick auf eine sichere Energieversorgung, eine Umkehr geboten, zumal der Ausstieg aus der Kernenergie auch nach Ansicht der entsprechenden Industrie alles andere als irreversibel ist12. II. Der Deutsche Bundestag beschließt, 1. die Bundesregierung aufzufordern, den Rückbau für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland, Grohnde, Neckarwestheim II, Brokdorf, Gundremmingen B und C, 1 www.welt.de/politik/deutschland/plus69d7cf5df3d559be4f0b4e17/atomkraft-deutschland-koennte- kernenergie-um-das-jahr-2030-herum-wieder-in-betrieb-nehmen.html 2 Auch Welt am Sonntag, Ausgabe 12.04.2026, Interview mit Westinghouse-CCO Choho Deutscher Bundestag Drucksache 21/5479 21. Wahlperiode 21.04.2026 Krümmel und Philippsburg 2 unverzüglich zu stoppen und auf die Landesregierungen hinzuwirken, die Genehmigungen zum Rückbau dieser Kernkraftwerke zu widerrufen; 2. eine Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke mit folgenden Maßgaben einzusetzen: Auftrag Die Expertenkommission soll die zur Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten deutschen Kernkraftwerke erforderlichen Maßnahmen eingehend und umgehend prüfen und darauf aufbauend eine Reihenfolge der potenziellen Wiederinbetriebnahme der betrachteten Kernkraftwerke erstellen. Dazu soll die Expertenkommission erschöpfend ermitteln, in welchem Zustand sich die nun stillgelegten Kernkraftwerke (KKW) Isar 2, Emsland, Grohnde, Neckarwestheim II, Brokdorf, Gundremmingen B und C, Krümmel und Philippsburg 2 und ggf. weitere befinden, um für jedes dieser KKW die technisch-wirtschaftlichen Randbedingungen zur Wiederinbetriebnahme aufzuzeigen. Unter der Annahme, dass das Atomgesetz und ggf. weitere betroffenen Vorschriften entsprechend angepasst werden, soll dies insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Folgendes umfassen: Die Expertenkommission soll mit Hilfe der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS), des Technischen Überwachungsvereins (TÜV), der Reaktorsicherheitskommission (RSK) sowie der einschlägig bekannten Firmen im Bereich Kernenergie, unter anderem Framatome, Westinghouse und HochTief, die Prüfungen durchführen und erste Vorab-Kostenschätzungen erstellen. Dabei soll sichergestellt werden, dass – eine möglichst vollständige, objektive Bewertung des Rückbaustandes ermittelt wird, – aus den ermittelten Rückbauständen der Umfang der zu einer Wiederinbetriebsetzung nötigen Maßnahmen abgeschätzt wird, – für jedes betrachtete Kernkraftwerk eine realistische Kostenschätzung für die für eine Wiederinbetriebnahme nötigen Maßnahmen erstellt wird und – die Kommission eine Empfehlung ausspricht, in welchem Zeitrahmen und in welcher Reihenfolge die einzelnen Kernkraftwerksblöcke zu einer etwaigen Wiederinbetriebnahme wiederhergerichtet werden sollen. Die Empfehlungen der Expertenkommission sollen die Grundlage für das weitere Vorgehen darstellen. Zusammensetzung Die Kommission setzt sich aus elf von den Bundestagsfraktionen zu benennenden Sachverständigen als ordentliche Mitglieder zusammen. Von diesen werden vier von der CDU/CSU-Fraktion, drei von der AfD-Fraktion und zwei von der SPD-Fraktion benannt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion Die Linke entsendet je einen Sachverständigen in das Gremium. Die Bundesregierung hat Gastrecht. Arbeitsweise Die Kommission soll zunächst unter Einbeziehung weiterer unabhängiger Experten sowie Repräsentanten der Betreiber- und Hersteller- bzw. Lieferfirmen den Zustand der einzelnen Anlagen gründlich darlegen und daraus die jeweils für die Wiederinbetriebnahme nötigen Handlungsempfehlungen ableiten, die dem Deutschen Bundestag als Grundlage für eine Entscheidung zur Wiederinbetriebnahme bereits abgeschalteter Kernkraftwerke dienen können. Nach Maßgabe des Umfangs der jeweils erforderlichen Maßnahmen erstellt die Kommission zudem eine Rangliste der einzelnen Kernkraftwerke, auf der die Anlage, die mit dem geringsten Aufwand wieder in Betrieb genommen werden kann, den ersten und diejenige mit dem größten für die Inbetriebnahme erforderlichen Aufwand den letzten Platz belegt. Die Kommission wird in ihrer Arbeit durch ein durch den Deutschen Bundestag einzurichtendes Sekretariat unterstützt. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte den Vorsitz. Im Rahmen von Anhörungen wird sie zu einzelnen Themenbereichen weiteren Sachverstand hinzuziehen und bei Bedarf Ortsbesuche durchführen. Die einzusetzende Expertenkommission lässt sich bei ihrer Arbeit einerseits von den jeweiligen Aufsichtsbehörden und beauftragten Gutachter-Organisationen, wie der GRS, dem TÜV, der Reaktorsicherheitskommission, und andererseits von den KKW- Betreibern, den durch diese beauftragten Fachfirmen, den Herstellerfirmen wie Framatome, Westinghouse und Hochtief sowie ggf. von weiteren Organisationen unterstützen. Darüber hinaus können weitere Vertreter auch internationaler Betreiber, Lieferanten, Dienstleister und Netzbetreiber sowie Genehmigungsbehörden des Bundes und der entsprechenden Bundesländer oder weiterer Organisationen aus allen hier betroffenen Bereichen eingebunden werden. Zeitplan Die Kommission soll sich unverzüglich konstituieren und bis spätestens zum Frühjahr 2027 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Eine Beschränkung für ihr Bestehen ergibt sich dadurch nicht. Berlin, den 21. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 9. März 2026 in ihrer Rede auf dem Kernenergiegipfel in Paris den Ausstieg aus der Kernenergie als strategischen Fehler bezeichnet und alle Regierungschefs der EU in einem Brief aufgefordert, möglichst viele Kernkraftwerke am Netz zu halten. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zuvor am 15. Januar 2026 den deutschen Kernenergieausstieg einen großen Fehler genannt; Wirtschaftsministerin Reiche bezeichnete ihn am 24. März 2026 als riesigen Fehler. Zuletzt schlug der CDU/CSU- Fraktionsvorsitzende Jens Spahn am 15. April 2026 vor, die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten deutschen Kernkraftwerke zu prüfen. Die Wiederinbetriebnahme der zuletzt abgeschalteten drei Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim II ist möglich, genauso wie die von Grohnde, Brokdorf, Krümel, Philippsburg 2 und weiteren, gemäß der international im Energiebereich tätigen Firma Radiant Energy. Diese Wiederinbetriebnahme ist laut den Aussagen des deutschen Branchenverbandes KernD und der Zulieferfirma Westinghouse, mit jeweils unter drei Milliarden Euro innerhalb weniger Jahre technisch machbar. Letztere hat die erforderlichen Nachrüstungen bereits vor rund zehn Jahren an vielen US-amerikanischen Standorten im Rahmen der damals erfolgreich angestrebten Laufzeitverlängerungen durchgeführt. Die deutsche Energieversorgung ist seit Beginn der sogenannten Energiewende enorm kostenintensiv und deutlich unsicherer geworden. Diese Schwäche wird aktuell mit Blick auf die Konflikte im Nahen Osten und der Straße von Hormus in besonderem Maße entlarvt. Hohe Energie- und Strompreise gefährden die deutsche Wettbewerbsfähigkeit in mittlerweile drastischem Maße. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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