Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke
Text
Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke
Antrag
der Abgeordneten Andreas Bleck, Carolin Bachmann, Dr. Michael Blos,
Thomas Dietz, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse,
Maximilian Kneller, Thomas Korell, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen,
Danny Meiners, Jan Ralf Nolte, Marcel Queckemeyer, Raimond Scheirich,
Dr. Paul Schmidt, Thomas Stephan, Mathias Weiser, Stephan Brandner,
Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch,
Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Micha Fehre, Alexis L.
Giersch, Kay Gottschalk, Mirco Hanker, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever,
Heinrich Koch, Jörn König, Sergej Minich, Reinhard Mixl, Denis Pauli, Arne
Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Angela Rudzka, Lars Schieske, Georg Schroeter,
Bernd Schuhmann, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Dr. Daniel
Zerbin, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der
Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Abwägungen zur Sicherheit der Kernkraftwerke, die zum Ausstieg Deutschland
aus der Kernenergie geführt haben, waren falsch. Der Ausstieg aus der Kernenergie
hat daher unter falschen Prämissen stattgefunden und war ein schwerer strategischer
Fehler. Bedeutende Nationen wie China, Russland und die USA, aber auch
Schwellenländer setzen verstärkt auf Kernenergie und konkurrieren um entsprechende Märkte
– weltweit befinden sich derzeit über 60 Kernkraftwerksblöcke im Bau. Aufgrund der
aktuellen geostrategischen Entwicklungen sowie der Entscheidungen und Appelle der
EU zur weiteren Nutzung der Kernenergie und dem geänderten Meinungsbild in
Deutschland ist, auch mit Blick auf eine sichere Energieversorgung, eine Umkehr
geboten, zumal der Ausstieg aus der Kernenergie auch nach Ansicht der entsprechenden
Industrie alles andere als irreversibel ist12.
II. Der Deutsche Bundestag beschließt,
1. die Bundesregierung aufzufordern, den Rückbau für die Kernkraftwerke Isar 2,
Emsland, Grohnde, Neckarwestheim II, Brokdorf, Gundremmingen B und C,
1 www.welt.de/politik/deutschland/plus69d7cf5df3d559be4f0b4e17/atomkraft-deutschland-koennte-
kernenergie-um-das-jahr-2030-herum-wieder-in-betrieb-nehmen.html
2 Auch Welt am Sonntag, Ausgabe 12.04.2026, Interview mit Westinghouse-CCO Choho
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5479
21. Wahlperiode 21.04.2026
Krümmel und Philippsburg 2 unverzüglich zu stoppen und auf die
Landesregierungen hinzuwirken, die Genehmigungen zum Rückbau dieser Kernkraftwerke
zu widerrufen;
2. eine Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter
Kernkraftwerke mit folgenden Maßgaben einzusetzen:
Auftrag
Die Expertenkommission soll die zur Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten
deutschen Kernkraftwerke erforderlichen Maßnahmen eingehend und umgehend prüfen
und darauf aufbauend eine Reihenfolge der potenziellen Wiederinbetriebnahme der
betrachteten Kernkraftwerke erstellen.
Dazu soll die Expertenkommission erschöpfend ermitteln, in welchem Zustand sich
die nun stillgelegten Kernkraftwerke (KKW) Isar 2, Emsland, Grohnde,
Neckarwestheim II, Brokdorf, Gundremmingen B und C, Krümmel und Philippsburg 2 und ggf.
weitere befinden, um für jedes dieser KKW die technisch-wirtschaftlichen
Randbedingungen zur Wiederinbetriebnahme aufzuzeigen. Unter der Annahme, dass das
Atomgesetz und ggf. weitere betroffenen Vorschriften entsprechend angepasst werden, soll
dies insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Folgendes umfassen:
Die Expertenkommission soll mit Hilfe der Gesellschaft für Anlagen- und
Reaktorsicherheit (GRS), des Technischen Überwachungsvereins (TÜV), der
Reaktorsicherheitskommission (RSK) sowie der einschlägig bekannten Firmen im Bereich
Kernenergie, unter anderem Framatome, Westinghouse und HochTief, die Prüfungen
durchführen und erste Vorab-Kostenschätzungen erstellen.
Dabei soll sichergestellt werden, dass
– eine möglichst vollständige, objektive Bewertung des Rückbaustandes ermittelt
wird,
– aus den ermittelten Rückbauständen der Umfang der zu einer
Wiederinbetriebsetzung nötigen Maßnahmen abgeschätzt wird,
– für jedes betrachtete Kernkraftwerk eine realistische Kostenschätzung für die für
eine Wiederinbetriebnahme nötigen Maßnahmen erstellt wird und
– die Kommission eine Empfehlung ausspricht, in welchem Zeitrahmen und in
welcher Reihenfolge die einzelnen Kernkraftwerksblöcke zu einer etwaigen
Wiederinbetriebnahme wiederhergerichtet werden sollen.
Die Empfehlungen der Expertenkommission sollen die Grundlage für das weitere
Vorgehen darstellen.
Zusammensetzung
Die Kommission setzt sich aus elf von den Bundestagsfraktionen zu benennenden
Sachverständigen als ordentliche Mitglieder zusammen. Von diesen werden vier von
der CDU/CSU-Fraktion, drei von der AfD-Fraktion und zwei von der SPD-Fraktion
benannt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion Die Linke
entsendet je einen Sachverständigen in das Gremium. Die Bundesregierung hat Gastrecht.
Arbeitsweise
Die Kommission soll zunächst unter Einbeziehung weiterer unabhängiger Experten
sowie Repräsentanten der Betreiber- und Hersteller- bzw. Lieferfirmen den Zustand
der einzelnen Anlagen gründlich darlegen und daraus die jeweils für die
Wiederinbetriebnahme nötigen Handlungsempfehlungen ableiten, die dem Deutschen Bundestag
als Grundlage für eine Entscheidung zur Wiederinbetriebnahme bereits abgeschalteter
Kernkraftwerke dienen können. Nach Maßgabe des Umfangs der jeweils
erforderlichen Maßnahmen erstellt die Kommission zudem eine Rangliste der einzelnen
Kernkraftwerke, auf der die Anlage, die mit dem geringsten Aufwand wieder in Betrieb
genommen werden kann, den ersten und diejenige mit dem größten für die
Inbetriebnahme erforderlichen Aufwand den letzten Platz belegt.
Die Kommission wird in ihrer Arbeit durch ein durch den Deutschen Bundestag
einzurichtendes Sekretariat unterstützt. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte den
Vorsitz. Im Rahmen von Anhörungen wird sie zu einzelnen Themenbereichen weiteren
Sachverstand hinzuziehen und bei Bedarf Ortsbesuche durchführen.
Die einzusetzende Expertenkommission lässt sich bei ihrer Arbeit einerseits von den
jeweiligen Aufsichtsbehörden und beauftragten Gutachter-Organisationen, wie der
GRS, dem TÜV, der Reaktorsicherheitskommission, und andererseits von den KKW-
Betreibern, den durch diese beauftragten Fachfirmen, den Herstellerfirmen wie
Framatome, Westinghouse und Hochtief sowie ggf. von weiteren Organisationen
unterstützen. Darüber hinaus können weitere Vertreter auch internationaler Betreiber,
Lieferanten, Dienstleister und Netzbetreiber sowie Genehmigungsbehörden des Bundes
und der entsprechenden Bundesländer oder weiterer Organisationen aus allen hier
betroffenen Bereichen eingebunden werden.
Zeitplan
Die Kommission soll sich unverzüglich konstituieren und bis spätestens zum Frühjahr
2027 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Eine Beschränkung für ihr
Bestehen ergibt sich dadurch nicht.
Berlin, den 21. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 9. März 2026 in ihrer Rede auf dem Kernenergiegipfel
in Paris den Ausstieg aus der Kernenergie als strategischen Fehler bezeichnet und alle Regierungschefs der EU
in einem Brief aufgefordert, möglichst viele Kernkraftwerke am Netz zu halten. Bundeskanzler Friedrich Merz
hatte zuvor am 15. Januar 2026 den deutschen Kernenergieausstieg einen großen Fehler genannt;
Wirtschaftsministerin Reiche bezeichnete ihn am 24. März 2026 als riesigen Fehler. Zuletzt schlug der CDU/CSU-
Fraktionsvorsitzende Jens Spahn am 15. April 2026 vor, die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten deutschen
Kernkraftwerke zu prüfen.
Die Wiederinbetriebnahme der zuletzt abgeschalteten drei Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und
Neckarwestheim II ist möglich, genauso wie die von Grohnde, Brokdorf, Krümel, Philippsburg 2 und weiteren, gemäß der
international im Energiebereich tätigen Firma Radiant Energy. Diese Wiederinbetriebnahme ist laut den
Aussagen des deutschen Branchenverbandes KernD und der Zulieferfirma Westinghouse, mit jeweils unter drei
Milliarden Euro innerhalb weniger Jahre technisch machbar. Letztere hat die erforderlichen Nachrüstungen bereits
vor rund zehn Jahren an vielen US-amerikanischen Standorten im Rahmen der damals erfolgreich angestrebten
Laufzeitverlängerungen durchgeführt.
Die deutsche Energieversorgung ist seit Beginn der sogenannten Energiewende enorm kostenintensiv und
deutlich unsicherer geworden. Diese Schwäche wird aktuell mit Blick auf die Konflikte im Nahen Osten und der
Straße von Hormus in besonderem Maße entlarvt. Hohe Energie- und Strompreise gefährden die deutsche
Wettbewerbsfähigkeit in mittlerweile drastischem Maße.
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ISSN 0722-8333
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