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Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke

dip / drucksache 20.05.2025 · WP 21 · 21/220 · Antrag · Original ↗

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Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke [Deutscher Bundestag Drucksache 21/220 21. Wahlperiode 20.05.2025 Antrag der Abgeordneten Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Dr. Bernd Baumann, Carsten Becker, Marc Bernhard, Dirk Brandes, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Jan Feser, Rainer Galla, Ronald Gläser, Rainer Groß, Matthias Helferich, Stefan Henze, Nicole Hess, Nicole Höchst, Gerrit Huy, Robin Jünger, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Heinrich Koch, Jürgen Koegel, Achim Köhler, Dr. Maximilian Krah, Dr. Anna Rathert, Pierre Lamely, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Denis Pauli, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Lukas Rehm, Matthias Rentzsch, Lars Schieske, Carina Schießl, Jan Wenzel Schmidt, Alexis L. Giersch, Georg Schroeter, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, Wolfgang Wiehle, Christian Zaum, Kay-Uwe Ziegler, Diana Zimmer und der Fraktion der AfD Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie war ein energie- und volkswirtschaftlicher Fehler. 2. Die bisherige Umsetzung der sogenannten Energiewende hat zu massiven zusätzlichen Risiken bei der Sicherheit der kontinuierlichen Stromversorgung geführt, wie man anhand der am 28.04.2025 in Spanien und in angrenzenden Ländern aufgetretenen Stromausfälle erkennen kann. 3. Die Blackout-Risiken kann man am besten mit der Wiederinbetriebnahme der großen Kernkraftwerksblöcke beherrschen. 4. Wie der 2. Untersuchungsausschuss Atomausstieg des 20. Deutschen Bundestages bewiesen hat, wurde die Entscheidung zur Abschaltung der letzten drei verbliebenen Kernkraftwerke nicht auf Grundlage einer ergebnisoffenen sicherheitstechnischen Überprüfung, sondern einer voreingenommenen ideologischen Grundüberzeugung des Bundesumweltministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums getroffen.1, 2 1 Drucksache 20/14600 Sechster Teil, Feststellungen und Bewertung der Fraktion der AfD 2 www.cicero.de/innenpolitik/robert-habeck-akten-atomkraftwerke-kernkraftwerke-klage-akw-laufzeit- atomausstieg 5. Entsprechend der Untersuchung „Wiederinbetriebnahme deutscher Kernkraftwerke: Machbarkeit und Zeitplan“3 können insgesamt neun Kernkraftwerke wieder reaktiviert werden. 6. Der Weiterbetrieb der abgeschalteten Kernkraftwerke wäre in jedem Fall sicherheitstechnisch vertretbar gewesen.4, 5, 6, 7 7. Der unmittelbar nach der Abschaltung initiierte Rückbau der Kernkraftwerke ist dabei, vollendete Tatsachen zulasten der Energieversorgung Deutschlands zu schaffen. 8. Der Rückbau der Kernkraftwerke muss unverzüglich gestoppt werden. Die Kernkraftwerke sollen so schnell wie möglich wieder als betriebstüchtig hergestellt und anschließend wieder in Betrieb genommen werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Laufzeitbeschränkungen und Strommengeneinspeisebegrenzungen sowie das Verbot der gewerblichen Produktion von Elektrizität durch Kernkraftwerke im Allgemeinen durch entsprechende Abänderung des Atomgesetzes (AtG) aufzuheben, um so den Betreibern die Produktion kostengünstiger Energie zu ermöglichen; 2. den Rückbau aller abgeschalteten Kernkraftwerke, die wieder als betriebstüchtig hergestellt werden können, unverzüglich zu stoppen und dazu die zuständigen Landesregierungen anzuweisen, die Genehmigungen zum Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke zu widerrufen; 3. sich mit den zuständigen Landesregierungen ins Benehmen zu setzen, um auf die Betreiber hinzuwirken, dass für die abgeschalteten Kernkraftwerke Pläne erstellt werden, wie am schnellsten auf deren Wiederinbetriebnahme hingewirkt werden kann; 4. ihre rein voreingenommene ideologische Grundüberzeugung gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie aufzugeben und sich der „Atomallianz“ von 22 Staaten, die sich auf der Weltklimakonferenz in Dubai gegründet hat, beizutreten. Berlin, den 15. Mai 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 3 Wiederinbetriebnahme deutscher Kernkraftwerke: Machbarkeit und Zeitplan, Radiant Energy Group, Dezember 2024, https://drive.google.com/file/d/1GBUaXSbw2N5aeSjIYe_rCXD2Pht_ndox/view 4 Schreiben RWE-Chef Markus Krebber an BMWK vom 26.02.2022 „Prüfungskriterien für den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke, wenn die nationale Versorgungssicherheit dies gebieten würde.“ 5 Schreiben EnBW an BMUV vom 02.03.2022 „Die Anlagen befinden sich, auch im internationalen Vergleich, auf höchstem sicherheitstechnischem Niveau.“ 6 Vermerk der Arbeitsgruppe S I2 des BMUV vom 01.03.2022 „Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke – Mit der nuklearen Sicherheit verträgliche Szenarien“ 7 www.welt.de/wirtschaft/article251385126/Karl-Ludwig-Kley-Ex-Eon-Aufsichtsratschef-nennt-Habecks- Aeusserungen-zum-AKW-Aus-Unsinn.html#:~:text=Wirtschaftsminister%20Robert%20 Habeck%20und%20Umweltministerin,zum%20Weiterbetrieb%20der%20 Kraftwerke%20ge%C3%A4u%C3%9Fert Begründung Die sicherheitstechnischen Anforderungen für Kernkraftwerke sind in Deutschland im KTA-Regelwerk8 festgeschrieben. Mit dem KTA-Regelwerk wurden die Leitlinien der Reaktorsicherheitskommission (RSK) im Detail konkretisiert. Die deutschen Vorkonvoi- und Konvoi-Druckwasser-Reaktorkraftwerke, sowie die die Siedewasserreaktoren der KWU-Baulinie '72, entsprechen vollumfänglich diesem Sicherheits-Regelwerk. Betriebliche Entwicklungen sowie Fortschreibungen in Forschung und Entwicklung wurden bis zum Rückbau jährlich im Rahmen des Statusberichten, der von Gutachtern geprüft und mit den Behörden diskutiert werden, dargelegt. Gegebenenfalls fordern die Behörden von den Betreibern weitere Maßnahmen, um den Betrieb auf dem Stand der Technik zu halten. Daher sind auch die gemeinsamen Ausführungen von BMWK und BMUV im Vermerk „Prüfung des Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine-Kriegs“ vom 07.03.2022 nicht nachvollziehbar. Im Folgenden wird nicht auf die juristischen Fragenstellungen in diesem Vermerk eingegangen, sondern ausschließlich auf die Sicherheitsbetrachtungen. Im Schreiben wird ausgeführt, dass für eine Laufzeitverlängerung eine neue umfassende Risiko- und Güterabwägung des Gesetzgebers vorzunehmen wäre, wobei die Bewertung aus dem Jahr 2011 zu dem Ergebnis gelangte, dass das Risiko der Atomenergienutzung auch mit den modernen Konvoi- Anlagen nur noch bis zum 31.12.2022 hingenommen werden soll. Auf Basis der sich massiv verschlechterten Versorgungslage ist eine neue Analyse durchzuführen. In Anbetracht von Versorgungsengpässen (Dunkelflaute) und Zeiten massiver Stromüberproduktion (Hellbrise), die gegebenenfalls zu Brownouts oder Blackouts führen und mit hohen Preisen einhergehen zum einen, sowie sicheren Kernkraftwerken nach Stand der Technik, bei denen die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Betriebsgelände begrenzt bleiben zum anderen, sollte die Entscheidung zum Weiterbetrieb der Kernkraftwerke führen. Gleichwohl die Autoren des BMWK/BMUV-Schreiben anerkennen, dass sich die Anlagen „sicherheitstechnisch grundsätzlich auf einem hohen Niveau“ befinden, bemängeln sie, dass die alle zehn Jahre erforderliche Sicherheitsüberprüfung seit drei Jahren abgelaufen ist. Wie bereits oben geschildert, erfolgt in Deutschland jährlich ein Statusbericht, womit die international geforderte Sicherheitsüberprüfung im Wesentlichen eine Formalie darstellt. Die Sicherheitsüberprüfung stellt in Deutschland nicht, wie von den Autoren behauptet, einen über Jahre währenden Prozess dar, in dessen Verlauf erkanntes Verbesserungspotenzial laufend umgesetzt wird. Sie stellt vielmehr die Zusammenfassung dar, dass dieser Prozess kontinuierlich umgesetzt wird. Des Weiteren wird von den Autoren bemängelt, dass „eine grundlegende Sicherheitsanalyse und Überprüfung der Störfallszenarien anhand des neuen Regelwerks von 2012 weitgehend unterblieben ist“. Die im Regelwerk von 2012 geforderte Überprüfung der Störfallszenarien für konventionelle Anlagen ist in der Kerntechnik seit Jahrzehnten Stand der Technik und wurde daraus abgeleitet. Des Weiteren gehen die Autoren des Schreibens davon aus, dass bei einem längeren Weiterbetrieb die Anforderungen des aktuellen kerntechnischen Regelwerks nicht genügen dürften, da der EPR-Standard noch nicht berücksichtigt sei. Einleitend wird dazu ausgeführt, dass auch nachgewiesen werden müsse, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Der EPR-Standard sei durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Auslegungskriterium des EPR, wonach ein Kernschmelzunfall nur sehr begrenzte Auswirkungen auf die Umgebung der Anlage haben darf, entspricht dem Geist der RSK-Leitlinien, die mit den KTA-Regeln ausgearbeitet wurden. Faktisch musste der EPR den KTA-Anforderungen genügen. Da bei den Neuerungen des EPR gegenüber den Konvoi-Anlagen nur der Core-Catchers hinsichtlich der Begrenzung der Auswirkungen einer Kernschmelze auf die Anlage relevant ist, handelt es sich um eine Scheinargumentation. Zum einen, weil im Zuge des Periodischen Sicherheitsüberprüfung von Neckarwestheim 2 gezeigt wurde, dass zur Beherrschung der Kernschmelze, kein Core-Catcher notwendig ist.9 Nach den Angaben von Wikipedia10 wonach „Der Unterschied des EPR zur Generation IVdurch gesteigerte Wasserinventare gegenüber der N4- oder Konvoi-Serie aber nur semantischer Natur“ ist, kann eine grundlegende Änderung des Regelwerkes aufgrund eines „EPR-Standards“ ausgeschlossen werden. 8 www.kta-gs.de/common/regel_prog1.htm 9 Symposium des TÜV Süd in München „Probabilistische Sicherheitsanalysen in der Kerntechnik“ 25./26.November 2009; Vortrag 14, Mecor- Analyse 10 https://de.wikipedia.org/wiki/EPR_(Kernkraftwerk)#Generation_III+ Die Ausführungen im Vermerk „Prüfung des Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine- Kriegs“ beruhen daher auf der voreingenommenen ideologischen Grundüberzeugung gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie. In der Studie „Wiederinbetriebnahme deutscher Kernkraftwerke: Machbarkeit und Zeitplan“3 wird aufgezeigt, dass die Umkehr des deutschen Atomausstiegs von einer Mehrheit unterstützt wird und darüber hinaus wirtschaftlich sinnvoll und technisch machbar ist. Rund 67 Prozent der Deutschen unterstützen die Nutzung der Kernenergie für die Stromerzeugung hierzulande. Weiterhin befürworteten 42 Prozent der Befragten den Bau neuer Anlagen. Lediglich 23 Prozent sprachen sich weiterhin für den Ausstieg aus der Kernenergie und deren Verbot aus. Die Stromerzeugung aus stillgelegten deutschen Reaktoren könnte über einen Zeitraum von 20 Jahren einen Marktwert von 190 Milliarden Euro haben. Aufgrund des zusätzlichen Energiebedarfs der wachsenden Künstlichen Intelligenz und dem Cloud Computing, bei denen die Betreiber auf günstigen und sicher verfügbaren Strom angewiesen sind, stehen entsprechende Märkte zur Verfügung. So unterzeichnete kürzlich Microsoft eine Vereinbarung über die Zahlung von 110 bis 115 US-Dollar pro Megawattstunde für saubere Kernenergie von Constellation Energy durch die Wiederinbetriebnahme von Three Mile Island Unit 1. Würden die deutschen Reaktoren wieder in Betrieb genommen und die gleiche Laufzeitverlängerung von 20 Jahren wie Three Mile Island erhalten, könnten sie bei einem Preis von 100 Euro pro Megawattstunde mehr als 100 Mrd. Euro an steuerpflichtigen Gewinnen erwirtschaften. Bis 2028 könnten drei Reaktoren mit einer zusätzlichen Kapazität von 4 Gigawatt wieder in Betrieb genommen werden. Wenn der Rückbau sofort gestoppt und die Wiedereinstellung von Personal zügig begonnen wird, könnte Brokdorf bereits Ende 2025 wieder in Betrieb gehen. Bei zügigem gesetzgeberischem Handeln und entsprechender Planung können Emsland und Grohnde bis Ende 2028 folgen. Sechs weitere Reaktoren könnten bis Ende 2032 wieder angefahren werden. Ähnliche Überlegungen müssen bei CDU und CSU beim Entwurf des Koalitionsvertrages zugrunde gelegen haben. So wurde dort eine schnellstmögliche fachliche Bestandsaufnahme angestrebt, ob angesichts des jeweiligen Rückbaustadiums eine Wiederaufnahme des Betriebs der zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke unter vertretbarem technischem und finanziellem Aufwand noch möglich ist. Die Prüfung sollte durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, die Reaktor-Sicherheitskommission und dem TÜV erfolgen. Das Moratorium sollte über eine freiwillige Vereinbarung mit den Betreiberunternehmen erreicht werden. Im Dezember 2023 hat sich eine neue Atomallianz mit 22 Staaten gebildet Zum Wohle des Klimas soll die Energieerzeugung aus Atomkraft massiv ausgebaut werden. Bis zum Jahr 2050 sollen die Kapazitäten verdreifacht werden, heißt es in einer Erklärung der Atomallianz. Zu den Unterzeichnern zählen nahezu alle großen westlichen Industriestaaten. Die wichtigsten darunter sind die USA, Kanada, Großbritannien und Frankreich. Weitere Unterzeichner aus Europa sind unter anderem Finnland, die Niederlande, Polen und Schweden. Auch Japan ist trotz des Unfalls im Atomkraftwerk Fukushima im Jahr 2011 dabei, der in Deutschland zum endgültigen Aus für die Technologie geführt hat. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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