Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke
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Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/220
21. Wahlperiode 20.05.2025
Antrag
der Abgeordneten Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo Hahn, Karsten
Hilse, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul
Schmidt, Martina Uhr, Dr. Bernd Baumann, Carsten Becker, Marc Bernhard,
Dirk Brandes, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Jan Feser, Rainer Galla, Ronald
Gläser, Rainer Groß, Matthias Helferich, Stefan Henze, Nicole Hess, Nicole
Höchst, Gerrit Huy, Robin Jünger, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael
Kaufmann, Heinrich Koch, Jürgen Koegel, Achim Köhler, Dr. Maximilian Krah,
Dr. Anna Rathert, Pierre Lamely, Sebastian Maack, Edgar Naujok, Denis Pauli,
Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Lukas Rehm, Matthias Rentzsch, Lars
Schieske, Carina Schießl, Jan Wenzel Schmidt, Alexis L. Giersch, Georg
Schroeter, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, Wolfgang Wiehle, Christian
Zaum, Kay-Uwe Ziegler, Diana Zimmer und der Fraktion der AfD
Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie war ein energie- und
volkswirtschaftlicher Fehler.
2. Die bisherige Umsetzung der sogenannten Energiewende hat zu massiven
zusätzlichen Risiken bei der Sicherheit der kontinuierlichen Stromversorgung geführt,
wie man anhand der am 28.04.2025 in Spanien und in angrenzenden Ländern
aufgetretenen Stromausfälle erkennen kann.
3. Die Blackout-Risiken kann man am besten mit der Wiederinbetriebnahme der
großen Kernkraftwerksblöcke beherrschen.
4. Wie der 2. Untersuchungsausschuss Atomausstieg des 20. Deutschen
Bundestages bewiesen hat, wurde die Entscheidung zur Abschaltung der letzten drei
verbliebenen Kernkraftwerke nicht auf Grundlage einer ergebnisoffenen
sicherheitstechnischen Überprüfung, sondern einer voreingenommenen ideologischen
Grundüberzeugung des Bundesumweltministeriums und des
Bundeswirtschaftsministeriums getroffen.1, 2
1 Drucksache 20/14600 Sechster Teil, Feststellungen und Bewertung der Fraktion der AfD
2 www.cicero.de/innenpolitik/robert-habeck-akten-atomkraftwerke-kernkraftwerke-klage-akw-laufzeit-
atomausstieg
5. Entsprechend der Untersuchung „Wiederinbetriebnahme deutscher
Kernkraftwerke: Machbarkeit und Zeitplan“3 können insgesamt neun Kernkraftwerke
wieder reaktiviert werden.
6. Der Weiterbetrieb der abgeschalteten Kernkraftwerke wäre in jedem Fall
sicherheitstechnisch vertretbar gewesen.4, 5, 6, 7
7. Der unmittelbar nach der Abschaltung initiierte Rückbau der Kernkraftwerke ist
dabei, vollendete Tatsachen zulasten der Energieversorgung Deutschlands zu
schaffen.
8. Der Rückbau der Kernkraftwerke muss unverzüglich gestoppt werden. Die
Kernkraftwerke sollen so schnell wie möglich wieder als betriebstüchtig hergestellt
und anschließend wieder in Betrieb genommen werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Laufzeitbeschränkungen und Strommengeneinspeisebegrenzungen sowie das
Verbot der gewerblichen Produktion von Elektrizität durch Kernkraftwerke im
Allgemeinen durch entsprechende Abänderung des Atomgesetzes (AtG)
aufzuheben, um so den Betreibern die Produktion kostengünstiger Energie zu
ermöglichen;
2. den Rückbau aller abgeschalteten Kernkraftwerke, die wieder als betriebstüchtig
hergestellt werden können, unverzüglich zu stoppen und dazu die zuständigen
Landesregierungen anzuweisen, die Genehmigungen zum Rückbau
abgeschalteter Kernkraftwerke zu widerrufen;
3. sich mit den zuständigen Landesregierungen ins Benehmen zu setzen, um auf die
Betreiber hinzuwirken, dass für die abgeschalteten Kernkraftwerke Pläne erstellt
werden, wie am schnellsten auf deren Wiederinbetriebnahme hingewirkt werden
kann;
4. ihre rein voreingenommene ideologische Grundüberzeugung gegen die friedliche
Nutzung der Kernenergie aufzugeben und sich der „Atomallianz“ von 22 Staaten,
die sich auf der Weltklimakonferenz in Dubai gegründet hat, beizutreten.
Berlin, den 15. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
3 Wiederinbetriebnahme deutscher Kernkraftwerke: Machbarkeit und Zeitplan, Radiant Energy Group,
Dezember 2024, https://drive.google.com/file/d/1GBUaXSbw2N5aeSjIYe_rCXD2Pht_ndox/view
4 Schreiben RWE-Chef Markus Krebber an BMWK vom 26.02.2022 „Prüfungskriterien für den Weiterbetrieb
der Kernkraftwerke, wenn die nationale Versorgungssicherheit dies gebieten würde.“
5 Schreiben EnBW an BMUV vom 02.03.2022 „Die Anlagen befinden sich, auch im internationalen Vergleich,
auf höchstem sicherheitstechnischem Niveau.“
6 Vermerk der Arbeitsgruppe S I2 des BMUV vom 01.03.2022 „Laufzeitverlängerung deutscher
Kernkraftwerke – Mit der nuklearen Sicherheit verträgliche Szenarien“
7 www.welt.de/wirtschaft/article251385126/Karl-Ludwig-Kley-Ex-Eon-Aufsichtsratschef-nennt-Habecks-
Aeusserungen-zum-AKW-Aus-Unsinn.html#:~:text=Wirtschaftsminister%20Robert%20
Habeck%20und%20Umweltministerin,zum%20Weiterbetrieb%20der%20
Kraftwerke%20ge%C3%A4u%C3%9Fert
Begründung
Die sicherheitstechnischen Anforderungen für Kernkraftwerke sind in Deutschland im KTA-Regelwerk8
festgeschrieben. Mit dem KTA-Regelwerk wurden die Leitlinien der Reaktorsicherheitskommission (RSK) im Detail
konkretisiert. Die deutschen Vorkonvoi- und Konvoi-Druckwasser-Reaktorkraftwerke, sowie die die
Siedewasserreaktoren der KWU-Baulinie '72, entsprechen vollumfänglich diesem Sicherheits-Regelwerk. Betriebliche
Entwicklungen sowie Fortschreibungen in Forschung und Entwicklung wurden bis zum Rückbau jährlich im
Rahmen des Statusberichten, der von Gutachtern geprüft und mit den Behörden diskutiert werden, dargelegt.
Gegebenenfalls fordern die Behörden von den Betreibern weitere Maßnahmen, um den Betrieb auf dem Stand
der Technik zu halten.
Daher sind auch die gemeinsamen Ausführungen von BMWK und BMUV im Vermerk „Prüfung des
Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine-Kriegs“ vom 07.03.2022 nicht nachvollziehbar. Im Folgenden
wird nicht auf die juristischen Fragenstellungen in diesem Vermerk eingegangen, sondern ausschließlich auf die
Sicherheitsbetrachtungen. Im Schreiben wird ausgeführt, dass für eine Laufzeitverlängerung eine neue
umfassende Risiko- und Güterabwägung des Gesetzgebers vorzunehmen wäre, wobei die Bewertung aus dem Jahr
2011 zu dem Ergebnis gelangte, dass das Risiko der Atomenergienutzung auch mit den modernen Konvoi-
Anlagen nur noch bis zum 31.12.2022 hingenommen werden soll. Auf Basis der sich massiv verschlechterten
Versorgungslage ist eine neue Analyse durchzuführen. In Anbetracht von Versorgungsengpässen (Dunkelflaute) und
Zeiten massiver Stromüberproduktion (Hellbrise), die gegebenenfalls zu Brownouts oder Blackouts führen und
mit hohen Preisen einhergehen zum einen, sowie sicheren Kernkraftwerken nach Stand der Technik, bei denen
die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Betriebsgelände begrenzt bleiben zum anderen, sollte die
Entscheidung zum Weiterbetrieb der Kernkraftwerke führen.
Gleichwohl die Autoren des BMWK/BMUV-Schreiben anerkennen, dass sich die Anlagen „sicherheitstechnisch
grundsätzlich auf einem hohen Niveau“ befinden, bemängeln sie, dass die alle zehn Jahre erforderliche
Sicherheitsüberprüfung seit drei Jahren abgelaufen ist. Wie bereits oben geschildert, erfolgt in Deutschland jährlich ein
Statusbericht, womit die international geforderte Sicherheitsüberprüfung im Wesentlichen eine Formalie
darstellt.
Die Sicherheitsüberprüfung stellt in Deutschland nicht, wie von den Autoren behauptet, einen über Jahre
währenden Prozess dar, in dessen Verlauf erkanntes Verbesserungspotenzial laufend umgesetzt wird. Sie stellt
vielmehr die Zusammenfassung dar, dass dieser Prozess kontinuierlich umgesetzt wird. Des Weiteren wird von den
Autoren bemängelt, dass „eine grundlegende Sicherheitsanalyse und Überprüfung der Störfallszenarien anhand
des neuen Regelwerks von 2012 weitgehend unterblieben ist“. Die im Regelwerk von 2012 geforderte
Überprüfung der Störfallszenarien für konventionelle Anlagen ist in der Kerntechnik seit Jahrzehnten Stand der Technik
und wurde daraus abgeleitet.
Des Weiteren gehen die Autoren des Schreibens davon aus, dass bei einem längeren Weiterbetrieb die
Anforderungen des aktuellen kerntechnischen Regelwerks nicht genügen dürften, da der EPR-Standard noch nicht
berücksichtigt sei. Einleitend wird dazu ausgeführt, dass auch nachgewiesen werden müsse, dass die Auswirkungen
von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Der EPR-Standard sei durch
Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Auslegungskriterium des EPR, wonach ein Kernschmelzunfall nur sehr
begrenzte Auswirkungen auf die Umgebung der Anlage haben darf, entspricht dem Geist der RSK-Leitlinien, die
mit den KTA-Regeln ausgearbeitet wurden.
Faktisch musste der EPR den KTA-Anforderungen genügen. Da bei den Neuerungen des EPR gegenüber den
Konvoi-Anlagen nur der Core-Catchers hinsichtlich der Begrenzung der Auswirkungen einer Kernschmelze auf
die Anlage relevant ist, handelt es sich um eine Scheinargumentation. Zum einen, weil im Zuge des Periodischen
Sicherheitsüberprüfung von Neckarwestheim 2 gezeigt wurde, dass zur Beherrschung der Kernschmelze, kein
Core-Catcher notwendig ist.9 Nach den Angaben von Wikipedia10 wonach „Der Unterschied des EPR zur
Generation IVdurch gesteigerte Wasserinventare gegenüber der N4- oder Konvoi-Serie aber nur semantischer Natur“
ist, kann eine grundlegende Änderung des Regelwerkes aufgrund eines „EPR-Standards“ ausgeschlossen werden.
8 www.kta-gs.de/common/regel_prog1.htm
9 Symposium des TÜV Süd in München „Probabilistische Sicherheitsanalysen in der Kerntechnik“ 25./26.November 2009; Vortrag 14, Mecor-
Analyse
10 https://de.wikipedia.org/wiki/EPR_(Kernkraftwerk)#Generation_III+
Die Ausführungen im Vermerk „Prüfung des Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine-
Kriegs“ beruhen daher auf der voreingenommenen ideologischen Grundüberzeugung gegen die friedliche
Nutzung der Kernenergie.
In der Studie „Wiederinbetriebnahme deutscher Kernkraftwerke: Machbarkeit und Zeitplan“3 wird aufgezeigt,
dass die Umkehr des deutschen Atomausstiegs von einer Mehrheit unterstützt wird und darüber hinaus
wirtschaftlich sinnvoll und technisch machbar ist.
Rund 67 Prozent der Deutschen unterstützen die Nutzung der Kernenergie für die Stromerzeugung hierzulande.
Weiterhin befürworteten 42 Prozent der Befragten den Bau neuer Anlagen. Lediglich 23 Prozent sprachen sich
weiterhin für den Ausstieg aus der Kernenergie und deren Verbot aus.
Die Stromerzeugung aus stillgelegten deutschen Reaktoren könnte über einen Zeitraum von 20 Jahren einen
Marktwert von 190 Milliarden Euro haben. Aufgrund des zusätzlichen Energiebedarfs der wachsenden
Künstlichen Intelligenz und dem Cloud Computing, bei denen die Betreiber auf günstigen und sicher verfügbaren Strom
angewiesen sind, stehen entsprechende Märkte zur Verfügung. So unterzeichnete kürzlich Microsoft eine
Vereinbarung über die Zahlung von 110 bis 115 US-Dollar pro Megawattstunde für saubere Kernenergie von
Constellation Energy durch die Wiederinbetriebnahme von Three Mile Island Unit 1. Würden die deutschen Reaktoren
wieder in Betrieb genommen und die gleiche Laufzeitverlängerung von 20 Jahren wie Three Mile Island erhalten,
könnten sie bei einem Preis von 100 Euro pro Megawattstunde mehr als 100 Mrd. Euro an steuerpflichtigen
Gewinnen erwirtschaften.
Bis 2028 könnten drei Reaktoren mit einer zusätzlichen Kapazität von 4 Gigawatt wieder in Betrieb genommen
werden. Wenn der Rückbau sofort gestoppt und die Wiedereinstellung von Personal zügig begonnen wird, könnte
Brokdorf bereits Ende 2025 wieder in Betrieb gehen. Bei zügigem gesetzgeberischem Handeln und
entsprechender Planung können Emsland und Grohnde bis Ende 2028 folgen. Sechs weitere Reaktoren könnten bis Ende
2032 wieder angefahren werden.
Ähnliche Überlegungen müssen bei CDU und CSU beim Entwurf des Koalitionsvertrages zugrunde gelegen
haben. So wurde dort eine schnellstmögliche fachliche Bestandsaufnahme angestrebt, ob angesichts des
jeweiligen Rückbaustadiums eine Wiederaufnahme des Betriebs der zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke unter
vertretbarem technischem und finanziellem Aufwand noch möglich ist. Die Prüfung sollte durch die Gesellschaft
für Anlagen- und Reaktorsicherheit, die Reaktor-Sicherheitskommission und dem TÜV erfolgen. Das
Moratorium sollte über eine freiwillige Vereinbarung mit den Betreiberunternehmen erreicht werden.
Im Dezember 2023 hat sich eine neue Atomallianz mit 22 Staaten gebildet Zum Wohle des Klimas soll die
Energieerzeugung aus Atomkraft massiv ausgebaut werden. Bis zum Jahr 2050 sollen die Kapazitäten verdreifacht
werden, heißt es in einer Erklärung der Atomallianz. Zu den Unterzeichnern zählen nahezu alle großen westlichen
Industriestaaten. Die wichtigsten darunter sind die USA, Kanada, Großbritannien und Frankreich. Weitere
Unterzeichner aus Europa sind unter anderem Finnland, die Niederlande, Polen und Schweden. Auch Japan ist trotz
des Unfalls im Atomkraftwerk Fukushima im Jahr 2011 dabei, der in Deutschland zum endgültigen Aus für die
Technologie geführt hat.
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ISSN 0722-8333]
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