Fördermaßnahmen der Hafeninfrastruktur Stralsund (Antwort zu Drs. 21/4965)
Text
Fördermaßnahmen der Hafeninfrastruktur Stralsund (Antwort zu Drs. 21/4965)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5344
21. Wahlperiode 10.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Dietmar Bartsch,
Mandy Eißing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4965 –
Fördermaßnahmen der Hafeninfrastruktur Stralsund
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch die haushaltspolitische Neuausrichtung der Bundespolitik Deutschland
auf kreditfinanzierte Militär- und Infrastrukturprojekte kommen auch die
Rekonstruktions-, Instandhaltungs- und Neubaumaßnahmen maritimer Standorte
an der Nord- und Ostsee wieder vermehrt in den Blick.
Im Zusammenhang mit dem Werftstandort Stralsund fragte die Abgeordnete
Ina Latendorf in einer Schriftlichen Frage die Bundesregierung: „Plant die
Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ansiedlungsvorhabens der Firma
Fassmer am Werftstandort Stralsund für das Land Mecklenburg-Vorpommern
und die dortigen Kommunen Unterstützung bei der notwendigen
Instandsetzung der Werft- und Hafeninfrastruktur, und wenn ja, in welcher Form (bitte
etwaige Förderprogramme genau angeben)?“ (Schriftliche Frage 93 auf
Bundestagsdrucksache 21/4115).
Daraufhin erhielt die Abgeordnete Ina Latendorf am 11. Februar 2026 aus
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) folgende
Antwort: „Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützen
zunächst die vorbereitende Planung für die Entwicklung und den Ausbau des
„Maritimen Industrie- und Gewerbeparks (MIG) Volkswerft/Franzenshöhe“
mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit rund 3,44 Mio. Euro. Mit dem Projekt werden
Hallen-, Bau- und Logistikflächen unmittelbar an der Kaikante neu geordnet
und der weitere Ausbau für Industrie- und Gewerbetätigkeiten vorbereitet.
Zudem fördern Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit rund
3,79 Mio. Euro GRW-Mitteln erste Baufeldfreimachungen im Bereich MIG/
Franzenshöhe. Die Arbeiten umfassen kurzfristig umsetzbare Rückbauten,
Altlastensanierungen sowie die Oberflächenherstellung und dienen der
zügigen Nutzbarmachung von Flächen für die Erweiterung bereits ansässiger
Betriebe und neue Investitionen.“ (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 93 auf
Bundestagsdrucksache 21/4115).
Aus dieser Antwort des BMWE ergeben sich für die Fragesteller eine Reihe
von Nachfragen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 8. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Hafenstandort
Stralsund zu (bitte zivile und militärische Bedeutung getrennt voneinander
begründen)?
7. Welche Priorität besitzt nach Auffassung der Bundesregierung der
Hafenstandort Stralsund als östlichster logistischer maritimer Umschlagplatz der
Bundesrepublik Deutschland im sog. Operationsplan Deutschland der
Bundeswehr?
Die Fragen 1 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Hafenstandort Stralsund gilt als viertgrößter Hafen in Mecklenburg-
Vorpommern und verbindet als Umschlagplatz den Güterverkehr zwischen
Mitteleuropa und Skandinavien. Derartige logistische Einrichtungen haben eine hohe
Priorität für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands.
Sie tragen zur Resilienzsteigerung von Staat und Gesellschaft und damit zur
Verteidigungsfähigkeit, bei.
2. Aus welchen Jahren stammen die in der Antwort des BMWE genannten
Förderungen?
Der Zuwendungsbescheid für die vorbereitenden Planungen für die
Entwicklung und den Ausbau des „Maritimen Industrie- und Gewerbeparks (MIG)
Volkswerft/Franzenshöhe“ mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist am 20. Mai 2025 ergangen.
Der Zuwendungsbescheid für die erste Baufeldfreimachung im MIG
Volkswerft/Franzenshöhe ist am 5. November 2025 ergangen.
3. Welche konkreten Maßnahmen wurden mit den in der Antwort des
BMWE angegebenen Mitteln auf dem Werftgelände umgesetzt?
Grundsätzlich gilt, dass für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der
GRW die Länder zuständig sind.
Im Rahmen der Förderung der vorbereitenden Planungsleistungen wurden fünf
Teilprojekte beauftragt und werden gegenwärtig abgearbeitet.
Teilprojekt 1: „Schwarze Kuppe“ (Rückbau, Altlastensanierung,
Oberflächenbefestigung).
Teilprojekt 2: „ehemalige Helling“ (Rückbau, Altlastensanierung, Sanierung
Zuckergraben, Oberflächenbefestigung, Spundwandsicherung).
Teilprojekt 3: „ehemalige Dockgrube“ (Oberflächenbefestigung,
Schwerlastertüchtigung).
Teilprojekt 4: „E-Fläche“ (Rückbau, Kampfmittelberäumung,
Altlastensanierung, Sanierung Zuckergraben, Oberflächenbefestigung).
Teilprojekt5: „Nassbaggerung“ (Herstellung Solltiefe Fahrwasser 7,5m).
Im Rahmen der ersten Baufeldfreimachung werden im Teilprojekt 4 („E-
Fläche“) Arbeiten der Gewerke Rückbau, Sanierung des Zuckergrabens und
Altlastensanierung durchgeführt, um Unternehmensansiedlungen vorzubereiten.
4. Sind die in der Antwort des BMWE angegebenen Mittel bereits
vollständig verbaut?
a) Wenn ja, in welcher Form, und in welchen Teilprojekten?
b) Wenn nein, welche weiteren Maßnahmen sind damit geplant?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die mit den genannten Zuwendungen bereitgestellten Mittel wurden noch nicht
vollständig verwendet bzw. verbaut. Geplant ist die Realisierung der
Maßnahmen der Teilprojekte 1 bis 5, die in der Antwort zu Frage 3 benannt sind.
5. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die auf der Werft
vorhandene Krananlage wieder instand zu setzen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
6. Gibt es seitens der Bundesregierung Planungen, Projekte, Konzepte oder
Finanzierungsvorhaben, die am Werftstandort Stralsund realisiert werden
sollen?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Planungs- und bzw. oder Projektart
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht, und gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung Informationen über dortige Firmenansiedlungen?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Entwicklung des Werftstandortes liegt in der Zuständigkeit des Landes.
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ISSN 0722-8333
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