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Fördermaßnahmen der Hafeninfrastruktur Stralsund (Antwort zu Drs. 21/4965)

dip / drucksache 10.04.2026 · WP 21 · 21/5344 · Antwort · Original ↗

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Fördermaßnahmen der Hafeninfrastruktur Stralsund (Antwort zu Drs. 21/4965) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5344 21. Wahlperiode 10.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Dietmar Bartsch, Mandy Eißing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4965 – Fördermaßnahmen der Hafeninfrastruktur Stralsund V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch die haushaltspolitische Neuausrichtung der Bundespolitik Deutschland auf kreditfinanzierte Militär- und Infrastrukturprojekte kommen auch die Rekonstruktions-, Instandhaltungs- und Neubaumaßnahmen maritimer Standorte an der Nord- und Ostsee wieder vermehrt in den Blick. Im Zusammenhang mit dem Werftstandort Stralsund fragte die Abgeordnete Ina Latendorf in einer Schriftlichen Frage die Bundesregierung: „Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ansiedlungsvorhabens der Firma Fassmer am Werftstandort Stralsund für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die dortigen Kommunen Unterstützung bei der notwendigen Instandsetzung der Werft- und Hafeninfrastruktur, und wenn ja, in welcher Form (bitte etwaige Förderprogramme genau angeben)?“ (Schriftliche Frage 93 auf Bundestagsdrucksache 21/4115). Daraufhin erhielt die Abgeordnete Ina Latendorf am 11. Februar 2026 aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) folgende Antwort: „Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützen zunächst die vorbereitende Planung für die Entwicklung und den Ausbau des „Maritimen Industrie- und Gewerbeparks (MIG) Volkswerft/Franzenshöhe“ mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit rund 3,44 Mio. Euro. Mit dem Projekt werden Hallen-, Bau- und Logistikflächen unmittelbar an der Kaikante neu geordnet und der weitere Ausbau für Industrie- und Gewerbetätigkeiten vorbereitet. Zudem fördern Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit rund 3,79 Mio. Euro GRW-Mitteln erste Baufeldfreimachungen im Bereich MIG/ Franzenshöhe. Die Arbeiten umfassen kurzfristig umsetzbare Rückbauten, Altlastensanierungen sowie die Oberflächenherstellung und dienen der zügigen Nutzbarmachung von Flächen für die Erweiterung bereits ansässiger Betriebe und neue Investitionen.“ (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 93 auf Bundestagsdrucksache 21/4115). Aus dieser Antwort des BMWE ergeben sich für die Fragesteller eine Reihe von Nachfragen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 8. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Hafenstandort Stralsund zu (bitte zivile und militärische Bedeutung getrennt voneinander begründen)? 7. Welche Priorität besitzt nach Auffassung der Bundesregierung der Hafenstandort Stralsund als östlichster logistischer maritimer Umschlagplatz der Bundesrepublik Deutschland im sog. Operationsplan Deutschland der Bundeswehr? Die Fragen 1 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Hafenstandort Stralsund gilt als viertgrößter Hafen in Mecklenburg- Vorpommern und verbindet als Umschlagplatz den Güterverkehr zwischen Mitteleuropa und Skandinavien. Derartige logistische Einrichtungen haben eine hohe Priorität für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands. Sie tragen zur Resilienzsteigerung von Staat und Gesellschaft und damit zur Verteidigungsfähigkeit, bei. 2. Aus welchen Jahren stammen die in der Antwort des BMWE genannten Förderungen? Der Zuwendungsbescheid für die vorbereitenden Planungen für die Entwicklung und den Ausbau des „Maritimen Industrie- und Gewerbeparks (MIG) Volkswerft/Franzenshöhe“ mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist am 20. Mai 2025 ergangen. Der Zuwendungsbescheid für die erste Baufeldfreimachung im MIG Volkswerft/Franzenshöhe ist am 5. November 2025 ergangen. 3. Welche konkreten Maßnahmen wurden mit den in der Antwort des BMWE angegebenen Mitteln auf dem Werftgelände umgesetzt? Grundsätzlich gilt, dass für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der GRW die Länder zuständig sind. Im Rahmen der Förderung der vorbereitenden Planungsleistungen wurden fünf Teilprojekte beauftragt und werden gegenwärtig abgearbeitet. Teilprojekt 1: „Schwarze Kuppe“ (Rückbau, Altlastensanierung, Oberflächenbefestigung). Teilprojekt 2: „ehemalige Helling“ (Rückbau, Altlastensanierung, Sanierung Zuckergraben, Oberflächenbefestigung, Spundwandsicherung). Teilprojekt 3: „ehemalige Dockgrube“ (Oberflächenbefestigung, Schwerlastertüchtigung). Teilprojekt 4: „E-Fläche“ (Rückbau, Kampfmittelberäumung, Altlastensanierung, Sanierung Zuckergraben, Oberflächenbefestigung). Teilprojekt5: „Nassbaggerung“ (Herstellung Solltiefe Fahrwasser 7,5m). Im Rahmen der ersten Baufeldfreimachung werden im Teilprojekt 4 („E- Fläche“) Arbeiten der Gewerke Rückbau, Sanierung des Zuckergrabens und Altlastensanierung durchgeführt, um Unternehmensansiedlungen vorzubereiten. 4. Sind die in der Antwort des BMWE angegebenen Mittel bereits vollständig verbaut? a) Wenn ja, in welcher Form, und in welchen Teilprojekten? b) Wenn nein, welche weiteren Maßnahmen sind damit geplant? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die mit den genannten Zuwendungen bereitgestellten Mittel wurden noch nicht vollständig verwendet bzw. verbaut. Geplant ist die Realisierung der Maßnahmen der Teilprojekte 1 bis 5, die in der Antwort zu Frage 3 benannt sind. 5. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die auf der Werft vorhandene Krananlage wieder instand zu setzen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 6. Gibt es seitens der Bundesregierung Planungen, Projekte, Konzepte oder Finanzierungsvorhaben, die am Werftstandort Stralsund realisiert werden sollen? a) Wenn ja, welche (bitte nach Planungs- und bzw. oder Projektart aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen über dortige Firmenansiedlungen? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Die Entwicklung des Werftstandortes liegt in der Zuständigkeit des Landes. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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