Algorithmisches Management in der Arbeitswelt
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Algorithmisches Management in der Arbeitswelt
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5211
21. Wahlperiode 07.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit
Huy, Achim Köhler, Lukas Rehm, Thomas Stephan, Edgar Naujok und
der Fraktion der AfD
Algorithmisches Management in der Arbeitswelt
Das Arbeitspapier „Daten und Gute Arbeit – Algorithmisches Management im
Fokus“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der
„digitalen Denkfabrik“ des BMAS und der IG Metall analysiert systematisch die
Chancen und Risiken des algorithmischen Managements in der Arbeitswelt und
schlägt konkrete Gestaltungsansätze in den Handlungsfeldern Arbeitsschutz,
Datenschutz, Mitbestimmung und Antidiskriminierung vor (www.denkfabrik-b
mas.de/fileadmin/Downloads/Publikationen/barrierefrei_BMAS_DF_Mantel_
Algorithmisches_Management.pdf).
Algorithmisches Management eröffnet Potenziale zur Verbesserung von
Arbeitsbedingungen und zum Gesundheitsschutz, etwa durch den Einsatz von
Sensoren und Machine-Learning-Algorithmen zur frühzeitigen Erkennung und
Minimierung von Gesundheitsrisiken in Bereichen wie Logistik, Produktion
oder Feuerwehreinsätzen, birgt jedoch zugleich erhebliche Risiken, die
Schutzmaßnahmen gegen Überwachung, Diskriminierung ggf. durch verzerrte
Trainingsdaten oder Kontextfaktoren sowie Belastungssteigerungen wie
Arbeitsverdichtung oder gefahrenträchtige Anreize erfordern (www.denkfabrik-bmas.de/f
ileadmin/Downloads/Publikationen/barrierefrei_BMAS_DF_Mantel_Algorith
misches_Management.pdf, S. 5 ff.).
Ein großer Vorteil ist die höhere Effizienz: Algorithmen optimieren Prozesse
skalierbar und rund um die Uhr, senken Kosten und vermeiden subjektive
Vorurteile durch objektive Daten. Sie ermöglichen personalisiertes Feedback und
schnelle Anpassungen an Echtzeitbedingungen – besonders nützlich in der Gig-
Economy, einem Teil des informellen Arbeitsmarktes, bei dem zeitlich
befristete Aufträge flexibel und kurzfristig an Arbeitsuchende, Freelancer oder
geringfügig Beschäftigte durch den Einsatz einer Onlineplattform als Mittler
vergeben werden oder bei globalen Teams (https://algorithmwatch.org/de/ki-arbeit
swelt-erklaert/). Eine erfolgreiche Implementierung gelingt insbesondere durch
eine integrierte Planung mit früher Beteiligung von Beschäftigten,
Betriebsräten und Sozialpartnern, durch transparente Mitbestimmungsprozesse sowie
fortlaufende Evaluierungen, wie am Beispiel der Deutschen Bahn AG
demonstriert wird, wo algorithmische Entscheidungsunterstützung in Kooperation mit
Experten und dem Betriebsrat psychische Belastungen reduzierte und
wirtschaftliche Vorteile steigerte (www.denkfabrik-bmas.de/fileadmin/Downloads/
Publikationen/barrierefrei_BMAS_DF_Mantel_Algorithmisches_Managemen
t.pdf).
Automatisierte Entscheidungsprozesse im Personalmanagement können das
Berufsleben der Beschäftigten jedoch auch grundlegend verändern und das
Machtgefälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern langfristig verstärken.
Ein exemplarisches Anwendungsfeld ist die Mitarbeiterbindung (Employee
Retention), bei der algorithmische Systeme potenzielle Kündigungen vorhersagen
und Personalverantwortlichen zur Verfügung stellen. Bei Massenentlassungen
liefern solche Analysen Empfehlungen, welche Mitarbeiter entlassen oder
behalten werden sollten. Algorithmische Systeme analysieren hierbei Daten,
identifizieren Muster und erzeugen datenbasierte Entscheidungen oder
Empfehlungen (https://algorithmwatch.org/de/ki-arbeitswelt-erklaert/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was versteht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter dem
Begriff „Algorithmisches Management“ (bitte nach Umfang und
Anwendungsmöglichkeiten aufschlüsseln)?
2. Welche Wirtschaftssektoren sind nach Kenntnis des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales nicht für die Anwendung des „Algorithmischen
Managements“ geeignet?
3. Trüge das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Forderungen des
Europäischen Parlamentes zu Regeln für den Einsatz von algorithmischem
Management am Arbeitsplatz vom 17. Dezember 2025 gegenüber der EU-
Kommission mit (www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20251211I
PR32175/abgeordnete-fordern-schutz-vor-algorithmischem-management-a
m-arbeitsplatz)?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Rechte haben Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Widerspruch, menschliche Überprüfung oder Auskunft zu algorithmischen
Entscheidungen (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
5. Welche Instrumente können Beschäftigte nutzen, um einer Diskriminierung
durch Algorithmen entgegenzuwirken?
6. Existieren nach Kenntnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
nationale Regelungslücken beim Einsatz von „Algorithmischem
Management“ in der aktuellen arbeitsschutzrechtlichen Gesetzgebung
(Arbeitszeitgesetz [ArbZG], Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des
Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
der Beschäftigten bei der Arbeit [Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG],
Betriebsverfassungsgesetz [BetrVG] etc.)?
a) Wenn ja, welche sind dies im Detail (bitte nach Gesetz, Verordnung,
Ressort, Anpassungsbedarf aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Besteht nach Kenntnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
eine Pflicht zur Kennzeichnung algorithmischer Entscheidungen, wie
beispielsweise „Diese Bewertung basiert auf KI“ (KI = Künstliche
Intelligenz)?
a) Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage (bitte das Gesetz, die
Verordnung, den Paragrafen nennen)?
b) Wenn nein, ist eine Kennzeichnung für den Einsatz beim
„Algorithmischen Management“ geplant?
8. Welche Informationspflichten haben Unternehmen nach Kenntnis des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor und nach der Einführung von
„Algorithmischem Management“ (bitte nach Pflicht, Rechtsgrundlage, also
Gesetz, Verordnung, Paragraf, und Format, also mündlich, schriftlich,
aufschlüsseln)?
9. Welche Gutachten, Studien, Analysen und Bewertungen liegen dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum „Algorithmischen
Management“ ggf. vor?
Berlin, den 31. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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