Vorschlag 18108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 18108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4887
21. Wahlperiode 23.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 18108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen
Industrie e. V. (BDI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18108 – „Regelungen
zum vorzeitigen Baubeginn konkretisieren“ eine Anpassung der
Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert. Der BDI verweist in seiner Argumentation
beispielsweise auf die Errichtung des Tesla-Werkes, das durch einen
vorzeitigen Baubeginn zeitsparend errichtet und in Betrieb genommen wurde.
Letztendlich trägt der Vorhabenträger, also der Errichter des Werkes, das
unternehmerische Risiko, da ein vorzeitiger Baubeginn nicht mit einer positiven
Genehmigungsentscheidung gleichzusetzen ist (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/B
uerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrag
e.pdf?__blob=publicationFile; S. 228).
Die damalige Bundesregierung sprach sich nicht für die Umsetzung des
eingebrachten Vorschlages aus und verwies auf das Gefahrenpotenzial, das mit
einem vorzeitigen Baubeginn verbunden sei (www.destatis.de/DE/Themen/Staa
t/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabf
rage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 105).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18108 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 18108 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwiefern?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wie viele Projekte, wie z. B. das Tesla-Werk in Brandenburg, wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung durch einen vorzeitigen Baubeginn
realisiert?
4. Welche Maßstäbe bezüglich des Gefährdungspotenzials werden nach
Kenntnis der Bundesregierung an ein Projekt wie z. B. das Tesla-Werk in
Brandenburg gestellt?
5. Plant die Bundesregierung generell eine Evaluierung und bzw. oder
Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder eine
konkrete Novellierung des § 8a BImSchG (Zulassung vorzeitigen Beginns) im
Sinne einer Verfahrensbeschleunigung, hier zu Vorschlag 18108?
a) Wenn ja, in welcher Hinsicht, wann, und mit welchen konkreten
Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 19. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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