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Wirksamkeit der Bundesmaßnahmen zur Nahversorgung (Antwort zu Drs. 21/5112)

dip / drucksache 27.04.2026 · WP 21 · 21/5645 · Antwort · Original ↗

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Wirksamkeit der Bundesmaßnahmen zur Nahversorgung (Antwort zu Drs. 21/5112) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5645 21. Wahlperiode 27.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5112 – Wirksamkeit der Bundesmaßnahmen zur Nahversorgung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Organisationserlass der Bundesregierung vom 6. Mai 2025 wurden dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) neue Zuständigkeiten im Bereich der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie der regionalen Kultur übertragen (Bundestagsdrucksache 21/1062). Ziel dieses Zuschnitts war es wohl, auf Bundesebene eine gebündelte Verantwortung für zentrale Fragen der Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu schaffen, insbesondere mit Blick auf ländliche und strukturschwache Räume. Ein zentraler Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse ist die Sicherstellung einer verlässlichen Nahversorgung. In zahlreichen ländlichen Regionen Deutschlands ist diese jedoch zunehmend gefährdet. Der fortschreitende Rückzug des stationären Einzelhandels, die Schließung von Dorfläden, Apotheken und Arztpraxen sowie eingeschränkte Mobilitätsangebote führen dazu, dass die wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und grundlegenden Dienstleistungen für viele Bürger nur noch eingeschränkt oder mit erheblichem zusätzlichem Aufwand möglich ist. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen Maßnahmen zur Stärkung ländlicher Räume und zur Sicherung der Nahversorgung maßgeblich über das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) umgesetzt werden (www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderun gen-Auftraege/BULE/BULE_node.html). Dieses Programm setzt überwiegend auf zeitlich befristete Modell- und Pilotvorhaben. In welchem Umfang diese Instrumente auf klar definierten Zielsetzungen beruhen, systematisch ausgewertet werden und zu nachhaltigen Verbesserungen der Versorgungslage beitragen, ist in den Augen der Fragesteller bislang nicht hinreichend transparent. Vor dem Hintergrund der sich weiter verschärfenden Versorgungslage hat auch die Agrarministerkonferenz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherung der Nahversorgung eine zentrale Herausforderung für ländliche Räume darstellt, und den Bund aufgefordert, entsprechende Fragestellungen im Rahmen von BULEplus vertieft zu prüfen und belastbare Handlungsempfehlungen abzuleiten (Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz vom 13. Sep- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 24. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tember 2024, www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebn isprotokoll-amk-13092024-oberhof.pdf). Zugleich wies der Haushaltsbericht des Deutschen Bundestages darauf hin, dass sich der neue Zuständigkeitszuschnitt des BMLEH im Bereich gleichwertiger Lebensverhältnisse bislang nicht eindeutig im Bundeshaushalt 2025 widergespiegelt hat (Bundestagsdrucksache 21/1062). Dies wirft bei den Fragestellern Fragen nach der tatsächlichen Prioritätensetzung, der finanziellen Unterlegung sowie der Wirksamkeit der eingesetzten Förderinstrumente auf. Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, nachvollziehbar darzulegen, welche Zielvorgaben der Bund im Bereich der Nahversorgung verfolgt, welche Maßnahmen hierfür ergriffen wurden, wie diese ausgestaltet und finanziert sind und in welchem Umfang sie tatsächlich zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen beigetragen haben. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse ist eine Querschnittsaufgabe, die alle staatlichen Ebenen gleichermaßen betrifft. Viele Aufgaben und Maßnahmen fallen dabei in die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen, ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Mit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ der Jahre 2018 und 2019 wurden eine Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung in unterschiedlichen Politikfeldern gestartet. Im Jahr 2024 wurde erstmals ein Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung veröffentlicht, in dem auch die Ziele, die Ausgestaltung und die Wirkung dieser Maßnahmen und Initiativen dargestellt wurden. Teil V des Berichts stellt die wesentlichen Bundesmaßnahmen zur Stärkung der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Deutschland dar. Insbesondere die unter dem Dach des „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ (GFS) zusammengefassten Maßnahmen adressieren entweder explizit nur strukturschwache Regionen oder tragen durch bessere Förderkonditionen oder einen überproportionalen Mitteleinsatz für strukturschwache Regionen zur Stärkung dieser Regionen bei. Die Bundesregierung wird in der 21. Legislaturperiode einen Gleichwertigkeitsbericht vorlegen, in dem unter anderem der Stand und die Entwicklung der Lebensverhältnisse in den Regionen Deutschlands dargestellt werden sollen. Das Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (Thünen-Institut) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) analysieren regelmäßig den Stand und die Entwicklung der Nahversorgung als Teil der Daseinsvorsorge. Daseinsvorsorgeangebote wie etwa Nahversorgungsangebote sind durch vielfältige wirtschaftliche und gesellschaftliche Einflüsse gekennzeichnet. Einflussfaktoren sind unter anderem veränderte Konsumpräferenzen, strukturelle Veränderungen auf Herstellerebene, Veränderungen in der Marktstruktur des Lebensmitteleinzelhandels. Auch fehlende Unternehmensnachfolge bereits bestehender Nahversorgungsangebote sowie der fortbestehende allgemeine Fachkräftemangel bedrohen Nahversorgungsangebote zunehmend. Verschiedene Konzepte für eine lokale und digitale Nahversorgung wurden bereits praktisch erprobt. Letztlich liegt die Sicherstellung der Nahversorgung in der Zuständigkeit der Länder. Die Sicherung von örtlichen Nahversorgungsangeboten ist als Teil der Daseinsvorsorge Aufgabe der Kommunen. Den Bund trifft insoweit eine Handlungspflicht, als die Daseinsvorsorge als Teil des Sozialstaatsprinzips in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert ist. Nach dem Raumordnungsgesetz ist das Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen zu bringen. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde die Querschnittskompetenz für gleichwertige Lebensverhältnisse dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugeordnet, ohne die vielfältigen fachlichen Zuständigkeiten der Ressorts, Länder und Kommunen sowie auch der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen für einzelne Bereiche der Daseinsvorsorge und Nahversorgung zu ändern. Mit den Bundeshaushalten 2020, 2021 und 2022 hat die Bundesregierung aufgrund der Bereitstellung entsprechender Mittel für Personalstellen durch den Deutschen Bundestag die Ressortforschung zu ländlichen Räumen am Thünen- Institut gestärkt. Dies gilt auch für den Arbeitsbereich „Sicherung der Grundversorgung/Daseinsvorsorge“ der beiden Thünen-Institute für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen und für Innovation und Wertschöpfung in ländlichen Räumen. Im Rahmen seines Monitorings ländlicher Räume hat das Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen ein Erreichbarkeitsmodell entwickelt. Dieses ermöglicht es, in einem flächendeckenden Raster mit einer Auflösung von 250 m × 250 m zu analysieren, wie sich für in Deutschland lebende Menschen bei der Nutzung verschiedener Verkehrsträger (Pkw, Fahrrad, zu Fuß und öffentlicher Nahverkehr) die Erreichbarkeit unterschiedlicher Nahversorgungsangebote darstellt. Bislang wurde damit die wohnortnahe Erreichbarkeit von über 60 Infrastrukturen aus den Bereichen Einzelhandel, Medizin, Bildung, Freizeit und öffentliche Verwaltung untersucht – und das zum Teil auch für verschiedene Jahre. Die Ergebnisse können im Thünen-Landatlas (www.landatla s.de) sowohl aggregiert für Gemeinden und Kreise als auch auf Ebene des kleinräumigen Analyserasters eingesehen und heruntergeladen werden.  1. Welche messbaren Zielvorgaben (einschließlich Zielwerte, Zeiträume und Indikatoren) hat die Bundesregierung für die Sicherung der Nahversorgung im Zuständigkeitsbereich des BMLEH festgelegt, und seit welchem Zeitpunkt gelten diese Zielsetzungen? Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung bereits dargelegt, ist weder das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat noch die Bundesregierung unmittelbar für die intendierte Zielerreichung einer gesicherten Nahversorgung bundesweit zuständig. Folglich legt das BMLEH keine messbaren Zielwerte fest. Bezüglich messbarer Indikatoren wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 (Raumbeobachtung BBSR) verwiesen.  2. Welche eindeutig benannten Maßnahmen, Förderlinien oder Modellvorhaben verfolgt die Bundesregierung derzeit überwiegend oder ausschließlich zur Sicherung der Nahversorgung, und welche dieser Maßnahmen wurden seit dem 6. Mai 2025 neu eingeführt oder inhaltlich angepasst (www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/BU LE/BULE_node.html)? Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine Querschnittsaufgabe und ein übergeordnetes Ziel einer Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung in unterschiedlichen Politikfeldern. Ein Schwerpunkt ist dabei das „Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen“ (GFS). Der Bericht der Bundesregierung vom 2. April 2025 zur Weiterentwicklung des GFS (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wir tschaft/bericht-gesamtdeutsches-foerdersystem-fuer-strukturschwache-regione n.pdf?__blob=publicationFile&v=4) enthält eine Übersicht dazu, welche Programme des Fördersystems in der 20. Legislaturperiode angepasst wurden. Zusätzlich wurden im ersten Jahr der 21. Legislaturperiode bereits weitere Maßnahmen umgesetzt, um die Wirksamkeit regionalpolitischer Maßnahmen und deren Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu verbessern, wie beispielsweise die Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zum 1. Januar 2026. Im Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ (ILE) der Bund- Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) dienen aus der Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung die Förderung der Mehrfunktionshäuser, die Maßnahme 7.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung und die Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen überwiegend beziehungsweise ausschließlich der Sicherung der Nahversorgung in ländlichen Regionen. Von Seiten des Bundes werden 60 Prozent der Mittel bereitgestellt. Aufgrund der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind die Länder für die Umsetzung und damit auch für die Antragsbearbeitung zuständig. Sie verfügen über eigene Landesrichtlinien. Die vorgenannten Maßnahmen gab es bereits vor dem 6. Mai 2025. Mit dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) zielt die Bundesregierung darauf ab, die Akteure vor Ort bei ihren Aktivitäten für attraktive, lebenswerte und vitale ländliche Räume zu unterstützen. Das BMLEH sowie die am BULEplus beteiligten Ressorts fördern dazu bundesweit innovative Ansätze der ländlichen Entwicklung und setzen Wettbewerbe um. Ziel des BULEplus ist es, bundesweit Impulse für die ländliche Entwicklung zu geben und über praxisnahes, zielgruppengerecht aufbereitetes Wissen eine langfristige Verbesserung der Umsetzungspraxis in ländlich geprägten Städten, Gemeinden und Regionen zu erzielen. Erkenntnisse aus den geförderten Vorhaben des BULEplus liefern das nötige Wissen und praktische Empfehlungen, um erfolgreiche Konzepte auch auf andere ländliche Regionen zu übertragen. Der Bund leistet so einen Beitrag dazu, dass gute Ideen über die Grenzen der jeweiligen Bundesländer hinweg überregionale Wirkung entfalten. Ab dem Jahr 2026 werden im Rahmen des BULEplus eingereichte Projektideen über die Fördermaßnahme „Land.Heimat.Innovativ“ Zuwendungen erhalten, um modellhafte und exemplarische Vorhaben in ländlichen Regionen umzusetzen.  3. Wie viele Projekte mit dem Schwerpunkt Nahversorgung wurden seit 2020 bundesweit beantragt, bewilligt, abgeschlossen oder vorzeitig beendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Eine Übersicht über die erfragten Projekte kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. GAK-Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ und Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ 2020 bis 2024 Anzahl der Förderfälle nach Bearbeitungsstatus Jahr Status/Maßnahme 3.0 d2 MFH 7.03 8.04 20205 Neubewilligung 23 191 148 laufendes Verfahren 12 93 114 Insgesamt 35 284 262 2021 Neubewilligung 34 179 196 laufendes Verfahren 24 95 175 Insgesamt 58 274 371 GAK-Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ und Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ 2020 bis 2024 Anzahl der Förderfälle nach Bearbeitungsstatus Jahr Status/Maßnahme 3.0 d2 MFH 7.03 8.04 2022 Neubewilligung 19 186 142 laufendes Verfahren 29 65 229 Insgesamt 48 251 371 2023 Neubewilligung 31 127 130 laufendes Verfahren 20 89 145 Insgesamt 51 216 275 20241 Neubewilligung 31 56 128 laufendes Verfahren 16 71 117 Insgesamt 47 127 245 1 2024 – Wegfall des Sonderrahmenplans „Förderung der ländlichen Entwicklung“. 2 GAK-ILE-Fördermaßnahme 3.0 Dorfentwicklung, d) Mehrfunktionshäuser. 3 GAK-ILE-Fördermaßnahme 7.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung. 4 GAK-ILE-Fördermaßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen. 5 2020 – Im GAK-Rahmenplan und im Sonderrahmenplan LE waren die aktuellen Maßnahmen 3.0, 7.0 und 8.0 unter den Ziffern 4.0 d, 8.0 bzw. 9.0 aufgeführt. Die GAK wird von den Ländern durchgeführt. Zu Beantragung und Abschluss/ Beendigung liegen keine Informationen vor. Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) – Projekte des BMLEH mit Schwerpunkt Nahversorgung Jahre beantragt: 203 bewilligt: 226 abgeschlossen: 539 2020 27 41 123 2021 23 34 135 2022 17 16 117 2023 42 17 42 2024 51 59 30 2025 43 59 92 Hinweis: Die Zahlen der bewilligten und abgeschlossenen Projekte enthalten auch jene, die bereits vor dem Jahr 2020 beantragt und/oder bewilligt wurden. Seit dem Jahr 2020 wurden im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sieben Maßnahmen mit Bezug zu Nahversorgung aus BULEplus-Mitteln gefördert.  4. In welchen Bundesländern und Regionen wurden diese Projekte umgesetzt, und wie stellt sich die räumliche Verteilung der Fördermittel dar? Für den Zeitraum vor dem Jahr 2022 liegen keine Daten getrennt nach Haushaltsjahren vor. Im Zeitraum der Jahre 2022 bis 2025 wurden aus BULEplus- Mitteln des damaligen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des BMLEH Zuwendungsempfänger im Themenfeld Nahversorgung aus allen Bundesländern außer aus dem Land Bremen gefördert. Es ergibt sich folgende Verteilung nach Bundesländern: Bundesland Fördersumme (in Euro) Baden-Württemberg 2 296 587 Bayern 4 541 409 Berlin 1 214 297 Brandenburg 3 047 056 Bundesland Fördersumme (in Euro) Bremen - Hamburg 46 638 Hessen 1 434 456 Mecklenburg-Vorpommern 2 544 983 Niedersachsen 3 647 751 Nordrhein-Westfalen 4 681 202 Rheinland-Pfalz 4 019 860 Saarland 202 001 Sachsen 2 188 186 Sachsen-Anhalt 1 425 023 Schleswig-Holstein 1 779 824 Thüringen 2 136 919 Die Projekte in der Zuständigkeit des BMWSB wurden in ländlichen Räumen der folgenden Länder umgesetzt: Bundesland Fördersumme ausgezahlt (in Euro) Nordrhein-Westfalen 1 102 395 Bayern 1 075 378 Saarland 699 993 Niedersachsen 370 878 Die entsprechenden Länderdaten der zu Frage 3 beigefügten Übersicht zum GAK‑Förderbereich 1 (ILE) können den folgenden Berichterstattungstabellen entnommen werden: www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/ge meinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutz es/gak-berichterstattung-2019-bis-2021 und www.bmel-statistik.de/ laendlicherraum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der- agrarstrukturund-des-kuestenschutzes/gak-berichterstattung-2022-bis-2024.  5. Nach welchen festgelegten Auswahlmaßstäben (z. B. Förderrichtlinien, Bewertungsmatrizen, Punktesysteme) erfolgt die Auswahl der geförderten Nahversorgungsprojekte, und an welcher Stelle sind diese Maßstäbe veröffentlicht oder dokumentiert? Die Auswahlkriterien und das Verfahren von BULEplus-Bekanntmachungen sind im Bekanntmachungstext beziehungsweise in den Förderaufrufen aufgeführt. Die Bekanntmachungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nach § 2 Absatz 2 Satz 4 des GAK-Gesetzes sind nicht landwirtschaftliche Kleinstbetriebe, kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen nur in den von den Ländern definierten Gebieten zur Umsetzung der europäischen Agrarpolitik für den ländlichen Raum und nur dann förderfähig, wenn besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind. Die Maßnahmen 7.0 Kleinstunternehmen der Grundversorgung und 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können daher nur in den von den Ländern definierten Gebieten zur Umsetzung der europäischen Agrarpolitik für den ländlichen Raum durchgeführt werden und nur, wenn die zuständige Behörde den Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen in Ortsnähe festgestellt oder bestätigt hat. Aufgrund der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind die Länder für die Umsetzung der GAK-ILE und damit auch für die Auswahl und die Antragsbearbeitung zuständig. Sie verfügen über eigene Landesrichtlinien.  6. Welche Versorgungsbereiche (z. B. Lebensmittelgrundversorgung, medizinische Versorgung, Apotheken, soziale Infrastruktur) wurden vorrangig berücksichtigt, und welche Bereiche blieben unberücksichtigt? Die BULEplus-Bekanntmachungen des BMLEH und seines Vorgängerministeriums (BMEL) umfassten seit dem Jahr 2020 sowohl Themen der sozialen Dorfentwicklung als auch der Versorgung mit Gütern und Waren sowie mit (regionalen) Lebensmitteln bis hin zur Verbesserung der Mobilitätssituation in ländlichen Regionen. Die Projekte des BMWSB betrafen die Versorgungsbereiche Gesundheit/Pflege, Lebensmittelversorgung, Mobilität, Arzneimittel, Nahversorgung. Zur Umsetzung in den Ländern liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da die Meldungen der Länder zum Vollzug der GAK-ILE nicht nach den erfragten Versorgungsbereichen differenzieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche verwiesen.  7. Welche Bundesmittel wurden seit 2020 jährlich für Nahversorgungsprojekte bereitgestellt und tatsächlich ausgezahlt (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. Bundeshaushalt, Einzelplan 10: www.bundeshaushal t.de)? Eine Übersicht der Bundesmittel für Nahversorgungsprojekte kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) (in Euro) (BMEL-/BMLEH-Anteil) Jahr Bereitgestellt (laut EP 10 – Alle Ressorts, Kapitel 1005 Titel BULEplus 686 05 und 893 05) Ausgezahlt 2020/2021 130 890 000 (für beide Haushaltsjahre) Für den Zeitraum vor 2022 liegen keine Daten getrennt nach Haushaltsjahren vor. 2022 42 980 000 10 665 848 2023 45 000 000 9 999 157 2024 39 000 000 8 902 587 2025 36 000 000 5 809 819 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) (in Euro) (BMWSB-Anteil) Jahr bewilligtes Mittelvolumen ausgezahltes Mittelvolumen 2021 594 252 442 230 2022 1 403 807 1 329 648 2023 1 517 368 1 347 656 2024 188 986 129 110 Auf die Tabelle „Verausgabte GAK-Bundes- und -Landesmittel und Anzahl der Förderfälle nach Bearbeitungsstatus für den FB 1 – Bund insgesamt“ in der Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.  8. Welche Unter- und Obergrenzen galten für Eigenanteile der Projektträger, und in welchem Umfang wurden hiervon Abweichungen zugelassen? Die BULEplus-Bekanntmachungen seit dem Jahr 2020 sehen in der Regel Eigenmittelanteile von mindestens 10 Prozent der Gesamtaufwendungen für das beantragte Projekt vor. Eine Vollfinanzierung war in Projekten des BMWSB in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa bei Kommunen unter Haushaltssicherung. Bei der GAK-ILE variieren die maximalen Fördersätze in Abhängigkeit von der Maßnahme, von der Art und der Rechtsform der Zuwendungsempfänger, vom Vorhandensein eines ILEK (Integriertes ländliches Entwicklungskonzept) oder einer lokalen Entwicklungsstrategie (LES nach LEADER) und vom Status des Zuwendungsempfängers als finanzschwache Kommune zwischen 35 Prozent und maximal 90 Prozent. In der Dorfentwicklung liegt der maximale Fördersatz bei Zuwendungsempfängern in Form von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüssen sowie bei gemeinnützigen juristischen Personen bei 65 Prozent (75 Prozent bei Umsetzung eines ILEK/einer LES); bei natürlichen Personen, Personengesellschaften sowie anderen als den vorgenannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts bei 35 Prozent (45 Prozent bei Umsetzung eines ILEK/einer LES). Der Fördersatz für Kleinstunternehmen der Grundversorgung liegt bei maximal 45 Prozent (55 Prozent bei Umsetzung eines ILEK bzw. einer LES). Der Fördersatz für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen liegt bei maximal 65 Prozent (75 Prozent bei Umsetzung eines ILEK bzw. einer LES). Die Eigenanteile der Zuwendungsempfänger ergeben sich kalkulatorisch aus 100 Prozent minus Fördersatz. Es wird verwiesen auf die Ziffern 3.4.2, 3.4.3, 3.4.4, 7.4.1, 7.4.2, 8.4.2 und 8.4.3 im Fördergrundsatz zum Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ (www.bmleh.de/SharedDo cs/Downloads/DE/_laendliche-Regionen/Foerderung-des-laendlichen-Raumes/ GAK/Foerderbereich-1-26.html#Download=1).  9. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen, Gutachten oder Evaluationen zur Nahversorgung wurden seit 2020 durch das BMLEH ggf. beauftragt oder gefördert, welche finanziellen Aufwendungen sind hierfür angefallen, und wann wurden die Ergebnisse vorgelegt? Von September 2017 bis Juli 2021 förderte das BMLEH über das BULEplus das Forschungsprojekt „Dynamik der Nahversorgung in ländlichen Räumen“ (Projektfördernummer: 2817LE018) mit einem Betrag von 487 723 Euro am Thünen-Institut für Ländliche Räume (seit dem Jahr 2021 Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen). Im Jahr 2020 sind finanzielle Auswendungen in Höhe von 124 056 Euro und 69 425 Euro im Jahr 2021 angefallen. Die praxisrelevanten Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt wurden im Jahr 2021 in der folgenden Publikation zusammengefasst: Eberhardt, W., Küpper, P., Seel, M., (2022): Dynamik der Nahversorgung in ländlichen Räumen verstehen und gestalten: Impulse für die Praxis, Braunschweig, Thünen-Institut für Ländliche Räume (https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn064077.pdf). Darüber hinaus wurden die Ergebnisse aus dem Projekt in zahlreichen Publikationen veröffentlicht, die auf der Projekthomepage aufgelistet sind (www.thuen en.de/de/fachinstitute/laendliche-raeume/lebensverhaeltnisse-in-laendlichen-rae umen/projekte/dynamik-der-nahversorgung-in-laendlichen-raeumen). Von Juli 2015 bis März 2021 förderte das damalige BMEL das Forschungsprojekt „Begleitforschung Land(auf)Schwung“ (Projektfördernummer: 2815LE007) am Thünen-Institut für Ländliche Räume (seit 2021 Thünen- Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen). Dabei wurde das gleichnamige Modellvorhaben in 13 Modellregionen in ganz Deutschland untersucht. Einer von drei Schwerpunkten der Begleitforschung lag auf dem Themenfeld Daseinsvorsorge, das große Schnittmengen mit dem hier verwendeten Verständnis von Nahversorgung aufweist. Neben den Aufwendungen für die Projektkoordination und die Forschung in den beiden anderen inhaltlichen Schwerpunkten (regionale Wertschöpfung und Governance) wurde vom gesamten Projektvolumen in Höhe von 1 200 287 Euro (davon 243 759 Euro im Jahr 2020 und 30 156 Euro im Jahr 2021) etwas weniger als ein Drittel für den Schwerpunkt Daseinsvorsorge verausgabt. Der Abschlussbericht zum Projektteil Daseinsvorsorge wurde im Jahr 2021 veröffentlicht: Mettenberger, T., Küpper, P. (2021): Innovative Versorgungslösungen in ländlichen Regionen: Ergebnisse der Begleitforschung zum Modellvorhaben Land(auf)Schwung im Handlungsfeld „Daseinsvorsorge“, Braunschweig, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Thünen Rep 90, Band 1, DOI:10.3220/REP1634815865000, https://literatur.thu enen.de/digbib_extern/dn064064.pdf. Weitere Publikationen aus dem Projektteil sind auf der Projekthomepage aufgelistet (www.thuenen.de/de/fachinstitut e/laendliche-raeume/lebensverhaeltnisse-in-laendlichen-raeumen/projekte/begle itforschung-landaufschwung#testtest). Die Ergebnisse der BULEplus-Forschungsmaßnahme „Digitalisierung in ländlichen Räumen“ zu digitalen Angebotsstrukturen wurden im Januar 2025 veröffentlicht. Die Ergebnisse der noch nicht abgeschlossenen BULEplus- Forschungsmaßnahme „Faktor Kultur in ländlichen Räumen“ zu Kulturangeboten in ländlichen Regionen sind für das Jahr 2026 geplant. Die Fördersummen in den Maßnahmen betragen insgesamt 9 678 456 Euro. Zudem forscht das Thünen-Institut im Rahmen seiner Haushaltsmittel auch zur Nahversorgung. Die finanziellen Aufwendungen hierfür sind nicht eigenständig quantifizierbar. Ergebnisse wurden in zahlreichen Veröffentlichungen publiziert. 10. In welchem Umfang enthalten diese in Frage 9 erfragten möglichen Untersuchungen räumliche Differenzierungen oder Auswertungen nach Raumtypen (z. B. ländlich, strukturschwach, peripher)? Das Projekt „Dynamik der Nahversorgung in ländlichen Räumen“ fokussiert sich auf kleinere Orte mit weniger als 5 000 Einwohnern. Im Rahmen des Projektes wurde zudem eine für Deutschland flächendeckende Erreichbarkeitsanalyse zum nächstgelegenen Lebensmittelgeschäft durchgeführt. Diese Ergebnisse wurden nach der Thünen-Typologie, die auch im Monitoring ländlicher Räume unter anderem zur räumlichen Differenzierung von Erreichbarkeitsdaten zu zahlreichen Nahversorgungseinrichtungen genutzt wird (www.landatlas.de), räumlich differenziert ausgewertet. Die zweidimensionale Typologie unterscheidet nach Ländlichkeit (sehr ländlich, eher ländlich und nicht-ländlich) sowie nach sozioökonomischer Lage (gut und weniger gut). Das Projekt „Begleitforschung Land(auf)Schwung“ untersuchte Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge in 13 Modellregionen, die gezielt danach ausgewählt wurden, dass sie besonders vom demographischen Wandel (d. h. von Bevölkerungsabnahme und -alterung) betroffen waren. Daher bilden Strukturprobleme eine zentrale Kontextbedingung für die Untersuchung. Da die Aktivitäten in den einzelnen Modellregionen sehr unterschiedlich waren, wurde ein Fallstudienansatz verfolgt, sodass eine Generalisierung auf einen Raumtyp nicht möglich ist. Allerdings wurden zur Einordnung der Fälle Vergleiche hinsichtlich zentraler Strukturindikatoren mit den Raumtypen der Thünen- Typologie vorgenommen. 11. Welche nachprüfbaren Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den ggf. vorliegenden Untersuchungen (vgl. Fragen 9 und 10) gezogen, und welche dieser Schlussfolgerungen wurden bislang in Förderpraxis oder Programmausrichtung umgesetzt? 12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in unmittelbarer Reaktion auf die Beschlüsse und Empfehlungen der Agrarministerkonferenz vom 13. September 2024 zur Nahversorgung ergriffen, und welche Empfehlungen wurden nicht aufgegriffen (www.agrarministerkonferenz.de/docu ments/endgueltiges-ergebnisprotokoll-amk-13092024-oberhof.pdf)? 13. Welche Bewertungsmaßstäbe und Kennzahlen (einschließlich Erhebungsmethodik und Erhebungszeitpunkt) nutzt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle von Nahversorgungsprojekten, und seit wann werden diese systematisch angewandt? Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bereitstellung der Daseinsvorsorge ist zuvorderst die hoheitliche Aufgabe der Länder, die auch auf die Erkenntnisse der in der Antwort zu Frage 9 genannten vielfältigen Untersuchungen und Projekte zurückgreifen können. Zudem berechnet das BBSR im Rahmen seiner Laufenden Raumbeobachtung nach § 22 I ROG seit dem Jahr 2015 Indikatoren zur Nahversorgung. Sie finden Verwendung in Berichten der Bundesregierung wie dem Jahreswirtschaftsbericht und sind Bestandteil der Indikatoren für nachhaltige Entwicklung (SDG- Indikatoren) für Kommunen. Im Auftrag der Bundesregierung stellt das Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen in seinem Thünen-Landatlas Erreichbarkeiten diverser Nahversorgungseinrichtungen anhand von Distanzanalysen dar. Dabei wird die Erreichbarkeit nach den jeweiligen Verkehrsträgern aufgeschlüsselt. Fußläufig bedeutet dabei, dass Angebote in zehn Gehminuten oder 1 000 Metern erreichbar sind (www.landatlas.de). Die Bundesregierung unterstützt die Länder mit der Integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) über ein Maßnahmenbündel, das entsprechend den örtlichen Bedarfen genutzt werden kann. Die tatsächliche Schwerpunktsetzung und die Umsetzung erfolgen durch die Länder. 14. In wie vielen Fällen wurden geförderte Nahversorgungsprojekte nach Kenntnis der Bundesregierung über den Förderzeitraum hinaus fortgeführt, und in wie vielen Fällen kam es zur Beendigung? Im Rahmen des BULEplus werden keine Daten zum außerhalb des mit Bundesmitteln finanzierten Förderzeitraumes erhoben. Die Berichtspflichten für die Zuwendungsempfänger sind entsprechend nur auf diesen Zeitraum bezogen. 15. Welche benannten Ursachen hat die Bundesregierung bei eingestellten oder gescheiterten Nahversorgungsprojekten festgestellt, und in welchem Umfang waren Förderkonzeption, Förderrichtlinien oder Verwaltungsanforderungen hierfür mitverantwortlich? 16. Welche maßgeblichen Hindernisse für die Sicherung der Nahversorgung in ländlichen Räumen identifiziert die Bundesregierung derzeit (z. B. Bürokratie, Fachkräftemangel, rechtliche Vorgaben, Kostensteigerungen)? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die im Rahmen der GAK geförderten Nahversorgungsmaßnahmen liegen in der Verantwortung der Länder. Hierzu liegen dem Bund keine Erkenntnisse zu bestimmten Einzelmaßnahmen vor. Die im Rahmen des BULEplus geförderten exemplarischen Projekte kennzeichnen aufgrund ihres Erprobungs- oder Modellcharakters oft anspruchsvolle Problemlagen, die die Antragstellenden durch innovative und vielfältige Lösungsansätze bewältigen. Auch im Falle eines Scheiterns an bestimmten Herausforderungen können andere Bestandteile des Projektes planmäßig durchgeführt werden. Die Förderkonzeption des BMLEH für das BULEplus und die bewusst intensive Begleitung der BULEplus-geförderten Akteure seitens der Bewilligungsbehörde trägt dieser Situation der Verantwortlichen vor Ort Rechnung. Hauptursachen für eingestellte und gescheiterte Nahversorgungsprojekte sind vor allem überschätzte Nachfrage und unzureichende Bedarfsanalysen, wodurch Angebote nicht zum realen Kaufverhalten passten. Maßgebliche Hindernisse sind dabei vor allem das Fehlen tragfähiger Geschäfts- und Verstetigungskonzepte, insbesondere wegen geringer Kaufkraft und schwieriger Verbindung von Gemeinwohl- und Wirtschaftslogik. Auch gestiegene Kosten durch die Corona-Pandemie oder die erhöhte Inflation erschweren die Tragbarkeit von Nahversorgungskonzepten im ländlichen Raum. Die aktuell veröffentlichte Publikation „Regionale Wertschöpfung stärken, ländliche Nahversorgung sichern“ hat vom BMLEH im Zeitraum der Jahre 2016 bis 2025 geförderte Modell- und Demonstrationsvorhaben evaluiert und stellt Erkenntnisse und Praxisempfehlungen dar (https://land-zukunft.de/filead min/redaktion/dokumente/regionalit%C3 ProzentA4t_landversorgt_regionale_ wertsch%C3 ProzentB6pfung_st%C3 ProzentA4rken.pdf). 17. Welche terminierten Schritte plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Nahversorgung, welche Haushaltsmittel sind hierfür vorgesehen, und in welchem Haushaltsjahr sollen diese wirksam werden? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu den Fragen 11 bis 13 wird verwiesen. 18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durchschnittlichen Verwaltungsaufwand für Projektträger ein (z. B. Antrags-, Nachweis- und Prüfpflichten), und welche Maßnahmen zur Entlastung wurden seit 2025 umgesetzt? Der Verwaltungsaufwand für die Akteure, die Nahversorgungsprojekte mit Hilfe von Fördermitteln durchführen, ist stark abhängig von Strukturmerkmalen, Zielstellung und Umfang des jeweiligen Projektes und ggf. davon, in welchem Maße Vorerfahrungen in zum Beispiel Projektplanung und -steuerung auf Seiten des Antragstellers bestehen. Er kann daher nicht generell beziffert werden. Ein Projekt, welches wie beantragt und geplant durchgeführt und abgeschlossen werden kann, ist im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand zudem deutlich weniger aufwendig für den Zuwendungsempfänger als ein Projekt, in dem mehrfache Änderungen des Projektverlaufes, zum Beispiel von geplanten Ausgaben oder Zeitplänen, erforderlich wurden, die verstärkt Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber notwendig machten. Die mit dem Fördermittelerhalt einhergehenden Pflichten richten sich – auch im Bereich Nahversorgung – dabei insbesondere nach den Anforderungen des geltenden Zuwendungsrechtes. 19. Wie stellt sich die Bearbeitungsdauer von Förderanträgen im Bereich Nahversorgung dar (Ober- und Untergrenze, Durchschnittswert), und welche Verfahrensänderungen wurden vorgenommen, um diese zu verkürzen? Die Bearbeitungsdauer von Förderanträgen im Bereich Nahversorgung unterscheidet sich beim Projektträger nicht wesentlich von Anträgen in anderen thematischen Bereichen. Vielmehr ist sie abhängig von Strukturmerkmalen, Zielstellung und Umfang des jeweiligen Projektes und ggf. davon, in welchem Maße Vorerfahrungen in zum Beispiel Projektplanung und -steuerung auf Seiten des Antragstellers bestehen. Die Bundesregierung ist laufend bestrebt, Verfahren optimal zu gestalten und an die jeweiligen Erfordernisse anzupassen. 20. In welcher Form organisiert die Bundesregierung die ressortübergreifende Abstimmung sowie die Zusammenarbeit mit den Ländern zur Sicherung der Nahversorgung, und welche verbindlichen Formate bestehen hierfür? Die gegenseitige Information der Bundesministerien wird über die Einstellung aller Vorhaben in die Koordinierungsdatenbank des Bundes geleistet. Alle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) über 300 000 Euro werden spätestens drei Wochen vor Vergabe/Bewilligung/Zuweisungsentscheidung zur gegenseitigen Information in die Koordinierungsdatenbank des Bundes eingestellt. Fachlich betroffene Bundesministerien können Information, beratende Beteiligung und Mitwirkung vor der Vergabe/Bewilligung/ Zuweisungsentscheidung verlangen. Streitfälle werden gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien entschieden. Den Bundesministerien bleibt es unbenommen, auch Vorhaben unterhalb des Schwellenwertes von 300 000 Euro vorab in die Datenbank einzustellen beziehungsweise zu koordinieren. Fragen der Sicherung der Nahversorgung sind ein Thema, das in den unterschiedlichsten Konstellationen der Bund-Länder-Zusammenarbeit behandelt wird, wie zum Beispiel in der in Frage 12 erwähnten Agrarministerkonferenz. Entsprechend den jeweiligen Geschäftsordnungen können die Teilnehmenden Themen der Nahversorgung auf die Tagesordnungen setzen lassen. 21. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung digitalen Instrumenten und Anwendungen bei der Sicherung der Nahversorgung bei, und welche Projekte wurden bislang gefördert (vgl. Haushaltstitel „Digitalisierung in ländlichen Räumen“, Einzelplan (EPl) 10; www.bundeshaushalt.de)? Digitale Informations- und Kommunikationstechnologien bieten zum einen die Möglichkeit, physische Distanzen zu überbrücken, Wege für Nutzer der Nahversorgung sowie für das Personal der Anbieter zu vermeiden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, mit digitalen Lösungen dezentrale Angebote kostendeckend zu betreiben oder knappe Fachkräfte effizienter einsetzen zu können. Digitale Instrumente haben zumeist einen ergänzenden Charakter. Über den Titel „Digitalisierung in ländlichen Räumen“ (Kapitel 1005 Titel 686 63) wird über verschiedene Bekanntmachungen der ländliche Raum gestärkt. Das Ziel der „Bekanntmachung über die Förderung der Einrichtung von Experimentierfeldern als Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen der Digitalisierung in der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten“ ist es, Ideen und Handlungsansätze für landwirtschaftliche, klimaeffiziente Zukunftsbetriebe und ländliche Zukunftsregionen zu identifizieren, die die nachhaltige digitale Transformation im Agrarbereich vorantreiben und zudem auch die landwirtschaftlich geprägten ländlichen Räume stärken. Im Rahmen der „Bekanntmachung zur Förderung der Interoperabilität in der Landwirtschaft bei Anwendungsfällen für die Außen- und Innenwirtschaft und entlang der Wertschöpfungskette im Rahmen von Forschungsvorhaben“ werden ebenfalls Ansätze zur Digitalisierung in der Nahversorgung gefördert. 22. Welche Weiterentwicklungen der Förderinstrumente zur Nahversorgung beabsichtigt die Bundesregierung, um die Versorgungslage in ländlichen Räumen dauerhaft und überprüfbar zu verbessern? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Im Übrigen wird die Bundesregierung im Verlauf der Legislaturperiode weitere Maßnahmen prüfen, um die für die Nahversorgung primär Verantwortlichen zu unterstützen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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