Erkenntnisse der Bundesregierung zur Zusammenarbeit Russlands mit der Organisierten Kriminalität in Deutschland und Europa
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Erkenntnisse der Bundesregierung zur Zusammenarbeit Russlands mit der Organisierten Kriminalität in Deutschland und Europa
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5041
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz,
Lukas Benner, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Helge
Limburg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erkenntnisse der Bundesregierung zur Zusammenarbeit Russlands mit der
Organisierten Kriminalität in Deutschland und Europa
Gruppen Organisierter und schwerer struktureller Kriminalität arbeiten eng mit
staatlichen Akteuren wie Russland zusammen, um Deutschland und die
Europäische Union (EU) zu destabilisieren. Wie aus dem Europolbericht „EU
Serious and Organized Crime Threat Assessment 2025“ hervorgeht, fügt sich diese
Entwicklung ein in eine grundsätzlich zunehmende Dynamik im Bereich
Organisierter Kriminalität: Staatliche Akteure und Kriminelle profitieren
voneinander, indem sie ihre Ressourcen und Expertise teilen und das gemeinsame Ziel
verfolgen, staatliche Institutionen in Europa für ihre politischen und
wirtschaftlichen Interessen zu destabilisieren. Kriminelle Gruppen profitieren von dieser
Zusammenarbeit auch finanziell, können frei von Strafverfolgung handeln und
bekommen Zugang zu modernsten Werkzeugen. Im Gegenzug können Staaten
wie Russland durch dieses Outsourcing ihre Beteiligung an kriminellen
Geschäften verschleiern. Durch die Nutzung bestehender Infrastruktur,
internationaler Netzwerke und Mittel der Organisierten Kriminalität können sie ihre
Aktivitäten ressourceneffizient und unter dem Radar staatlicher Aufsicht
ausführen (EU Serious and Organized Crime Threat Assessment 2025, S. 14 f.).
Die Aktivitäten der Organisierten Kriminalität im Auftrag staatlicher Akteure
konzentrieren sich bislang vor allem darauf, in Europa Chaos und
gesellschaftliche Verunsicherung zu stiften, Vertrauen in staatliche Institutionen zu senken
und den Staat bei seiner Aufgabenwahrnehmung zu schwächen. So führen
entsprechende Akteure und Strukturen unter anderem Cyberangriffe auf kritische
Infrastruktur, Unternehmen und staatliche Institutionen aus und verschaffen
dem Sicherheitsapparat Waffen und militärische Güter. Außerdem helfen
kriminelle Gruppen der Organisierten Kriminalität staatlichen Akteuren bei der
Verbreitung von Desinformation, der Umgehung von Sanktionen bis hin zur
Instrumentalisierung von Einwanderung (www.globsec.org/sites/default/files/2025-1
2/Russian%20Organised%20Crime%20and%20Links%20to%20Hybrid%20W
ar%20in%20Europe%20ver3; https://newlinesinstitute.org/global-security-mil-
priorities/how-russia-uses-organized-crime-for-espionage/). Auch der
Drogenhandel wird gezielt gefördert, um die durch die damit einhergehenden
Begleiterscheinungen die Instabilität in den Mitgliedstaaten der EU zu verstärken. Die
bei Cyberangriffen erbeuteten Daten nutzen Kriminelle für Spionage,
wirtschaftliche Vorteile und Erpressung (EU Serious and Organized Crime Threat
Assessment 2025, S. 14 f.).
Das Bundeskriminalamt (BKA) stellt seit dem völkerrechtswidrigen
Großangriff Russlands auf die gesamte Ukraine 2022 eine Verlagerung der Aktivitäten
von kriminellen Organisation aus Russland nach Deutschland und in die EU
fest (https://correctiv.org/aktuelles/2024/11/14/organisierte-kriminelle-aus-russl
and-zieht-es-nach-deutschland/). Anhaltspunkte hierfür ergeben sich auch aus
dem Bundeslagebild zu Organisierter Kriminalität, wonach die Anzahl der
Tatverdächtigen der Russisch-Eurasische Organisierte Kriminalität (REOK) seit
2023 doppelt so hoch war wie in den Jahren zuvor. 2024 zählte das BKA
562 Tatverdächtige (Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024, S. 10),
2023 waren es 568 (Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2023, S. 47).
2022 waren es noch 213 (Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2022,
S. 26), 2021 265 (Bundeslagebilder 2021, S. 22) und 2020 291 (Bundeslagebild
Organisierte Kriminalität 2020, S. 22).
Angesichts der enormen Gefahr Organisierter Kriminalität für die Sicherheit
Deutschlands und Europas bittet die fragestellende Fraktion die
Bundesregierung um Auskunft darüber, welche Erkenntnisse sie zu der Zusammenarbeit
zwischen Russland und Gruppen der Organisierten Kriminalität hat, wie sie sie
bewertet und mit welchen konkreten Maßnahmen sie darauf reagiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Zusammenarbeit staatlicher russischer Akteure und Stellen mit der Organisierten
Kriminalität in Deutschland und Europa?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdungslage bezüglich der
Zusammenarbeit Russlands mit der Organisierten Kriminalität ein?
b) In welchen Phänomenbereichen, Fallkomplexen und Modi-Operandi
spielt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit
russischer Akteure und Stellen (staatlich wie staatsnah) mit
Netzwerken der Organisierten Kriminalität ab?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang zu dem Modell „crime as a service“?
d) Über welche Kanäle und welches Medium werden die Geschäfte
hauptsächlich abgewickelt, und welche Rolle spielt dabei das
sogenannte Darknet im Allgemeinen und spielen welche Seiten und
Plattformen im Konkreten?
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um gegen
die Zusammenarbeit Russlands mit organisierten Kriminellen
vorzugehen?
3. Welche statistischen Lücken bestehen, und welche Änderungen der
Erfassungssystematik plant die Bundesregierung?
4. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gegen die
Zusammenarbeit Russlands mit organisierten Kriminellen vorzugehen?
5. Welche Bundesbehörden führen hinsichtlich der Zusammenarbeit
Russlands mit der Organisierten Kriminalität Lagebilder,
Koordinierungsprozesse oder gemeinsame Auswertungen, und wie ist die Bund-Länder-
Einbindung ausgestaltet?
a) In welchem Format haben sich diese Behörden bisher hierzu
ausgetauscht?
b) Plant die Bundesregierung, die behördlichen Zuständigkeiten zu
diesem Thema anzupassen, und wenn ja, wie?
c) Plant die Bundesregierung, die behördliche Zusammenarbeit zu
diesem Thema anzupassen, und wenn ja, wie?
d) Was ist hierbei die (zukünftige) Rolle des im Bundeskanzleramt
angesiedelten Nationalen Sicherheitsrats, gerade mit Blick auf die
Zusammenführung unterschiedlicher Lagebilder zu einem Gesamtlagebild?
6. Mit welchen konkreten Gruppierungen der Organisierten Kriminalität
kooperiert Russland nach Kenntnis der Bundesregierung?
a) Wie viele werden der REOK zugerechnet?
b) Kooperiert Russland mit Gruppen, die nicht REOK zugerechnet
werden, und wenn ja, mit welchen konkret?
7. Wie viele Straftaten wurden in Deutschland in den letzten fünf Jahren auf
Initiative Russlands durch Gruppen der Organisierten Kriminalität
ausgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Welche Straftaten hat die Bundesregierung registriert (bitte nach
Straftatbestand und Jahr aufschlüsseln)?
b) Welche Tatmittel wurden dabei eingesetzt?
c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Straftaten auf Initiative
Russlands durch Gruppen der Organisierten Kriminalität im Bereich der
Cyberkriminalität?
a) Welche Straftatbestände wurden in diesem Phänomenbereich
verwirklicht?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Künstlicher
Intelligenz in diesem Kontext?
9. Wie viele Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, Unternehmen,
staatliche Institutionen und andere Ziele gab es in den letzten fünf Jahren auf
Initiative Russlands im Allgemeinen und durch welche Gruppen der
Organisierten Kriminalität im Konkreten (bitte jeweils nach Ziel und Jahr
aufschlüsseln)?
10. Wie viele Sabotageaktionen auf kritische Infrastruktur, Unternehmen,
staatliche Institutionen und andere Ziele gab es in den letzten fünf Jahren
auf Initiative Russlands im Allgemeinen und durch welche Gruppen der
Organisierten Kriminalität im Konkreten (bitte jeweils nach Ziel und Jahr
aufschlüsseln)?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum illegalen Waffen- und
Sprengstoffhandel durch Gruppen der Organisierten Kriminalität im
Auftrag Russlands?
a) Wie viele Straftaten hat die Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren in diesem Kontext registriert?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss dessen auf den
russischen Angriffskrieg in der Ukraine?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Aktivitäten der
Organisierten Kriminalität bei der Verbreitung von Desinformation?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Verwicklung der
deutschen bzw. europäischen Organisierten Kriminalität in die Umgehung von
(EU-)Wirtschaftssanktionen durch Russland – etwa durch den Einsatz von
Strohleuten, Scheinfirmen, Logistik- und Schifffahrtsstrukturen oder den
Umweg über Drittstaaten?
a) Welche Tätigkeiten übernehmen Kriminelle bei der Umgehung von
Sanktionen?
b) Über welche Routen verlaufen etwaige Sanktionsumgehungen?
14. Gibt es aufgrund von EU-Sanktionen gegen Russland eingefrorene
Vermögenswerte in Deutschland, die Unternehmen oder Personen aus
Gruppierungen der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind?
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Rockergruppen, die der
Organisierten Kriminalität zugerechnet werden, die mit Russland im
Sinne der Fragestellung zusammenarbeiten bzw. die Russland bei seinen
feindlichen Aktivitäten unterstützen (bitte nach Rockergruppen und
Delikts- bzw. Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Rolle Russlands für
den Drogenhandel durch die Organisierte Kriminalität?
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die
Instrumentalisierung von Migrationsbewegungen, insbesondere über Belarus und
andere Länder in die EU, durch Russland und die Organisierte
Kriminalität, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Rechte
von Migrantinnen und Migranten zu schützen?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die
Anwerbung von sogenannten Single-Use- oder „Wegwerf“-Agenten durch
Russland und die Organisierte Kriminalität, und welche Maßnahmen ergreift
die Bundesregierung, um entsprechende Anwerbeversuche zu
unterbinden?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schäden, die durch die
Nutzung von bei Cyberangriffen erbeuteten Daten durch organisierte
Kriminelle für Spionage, die Erlangung wirtschaftlicher Vorteile, Erpressung
und andere Tätigkeiten entstanden sind?
20. Welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung für die Annahme, dass
seit Beginn des Krieges in der Ukraine 2022 eine Bewegung von
russischen Kriminellen nach Deutschland und in die EU stattgefunden hat?
21. Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg der REOK-
Tatverdächtigen seit 2023, und welche Rolle spielen Verlagerungseffekte
seit dem russischen Angriffskrieg?
22. Teilt die Bundesregierung die von Europol formulierten Bedenken, dass
das Ende des Ukrainekrieges die Sicherheitslage in der EU
beeinträchtigen würde, weil kriminelle Netzwerke Schwachstellen ausnutzen könnten,
um neue kriminelle Aktivitäten zu ermöglichen (EU Serious and
Organized Crime Threat Assessment 2025, S. 87)?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, worin sieht die Bundesregierung die Risiken?
c) Wenn ja, inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung diese Risiken
in der Nachkriegsplanung?
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu weiteren Staaten, die im
Sinne der Fragestellung mit der Organisierten Kriminalität
zusammenarbeiten, um Deutschland oder der EU zu schaden?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Zusammenarbeit?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Motivation der
Staaten und der Kriminellen?
c) Welche Tätigkeitsfelder werden in der Zusammenarbeit bedient?
d) Wie unterscheidet sich hier die Zusammenarbeit zur Zusammenarbeit
Russlands mit organisierten Kriminellen?
Berlin, den 26. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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