Fragen zum Jahreswirtschaftsbericht 2026 und zur Sozialen Marktwirtschaft
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Fragen zum Jahreswirtschaftsbericht 2026 und zur Sozialen Marktwirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5033
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Marc
Bernhard, Uwe Schulz, Raimond Scheirich, Adam Balten, Christian Reck und
der Fraktion der AfD
Fragen zum Jahreswirtschaftsbericht 2026 und zur Sozialen Marktwirtschaft
Die Soziale Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik
Deutschland, die freien Wettbewerb mit sozialem Ausgleich verbindet. Sie
basiert auf Privateigentum und freier Preisbildung, wobei der Staat die
Rahmenbedingungen festlegt und ansonsten nur interveniert, um soziale Härten
abzufedern, Monopole zu verhindern und faire Chancen zu sichern. Die Zielsetzung
der sozialen Marktwirtschaft ist ein größtmöglicher Wohlstand bei
bestmöglicher sozialer Absicherung (Ludwig Erhard [CDU]: www.bpb.de/kurz-knapp/le
xika/lexikon-der-wirtschaft/20642/soziale-marktwirtschaft/). Die Fragesteller
teilen diese Definition und bekennen sich ausdrücklich zur Sozialen
Marktwirtschaft.
Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2026 auf
Bundestagsdrucksache 21/3700 zur Sozialen Marktwirtschaft. Sie schreibt
ausdrücklich, in der aktuellen Situation „bedarf es zeitgemäßer
ordnungspolitischer Leitlinien für die Wirtschafts- und Finanzpolitik, die sich an bewährten
Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft orientieren“ (S. 9 f.). In diesem Sinne
möchte die Bundesregierung auf „marktwirtschaftliche Instrumente“ (S. 62)
setzen und den Ausbau der erneuerbaren Energien „marktlich“ gestalten
(S. 64). Auch im Hinblick auf den Bürokratierückbau sowie den gezielten
Abbau von Überregulierung brauche es „ein grundsätzliches Umdenken in Staat
und Gesellschaft“ (S. 13). Die Bundesregierung kritisiert in diesem
Zusammenhang das Vorgehen vorhergehender Regierungskoalitionen: „Häufig wurden
neue Regeln und Pflichten in der Vergangenheit keiner Kosten-Nutzen-
Abwägung unterzogen“ (S. 36). Mit ihrem Bekenntnis zur Sozialen
Marktwirtschaft möchte die Bundesregierung die Weichen neu stellen.
Anderen Ländern, insbesondere China, wirft die Bundesregierung dagegen vor,
„Wettbewerbsverzerrungen durch nicht-marktwirtschaftliche Praktiken“ zu
verursachen (S. 97). Letztere sowie die Zollpolitik der US-Regierung stellt die
Bundesregierung ausdrücklich in Kontrast zu „Deutschland und der EU mit
ihrer auf Offenheit und Regeln basierenden Handelspolitik“ (S. 95).
Die Fragesteller machen darauf aufmerksam, dass laut Forschern des
Internationalen Währungsfonds (IWF) allein die innereuropäischen nichttarifären
Handelshemmnisse im Warenverkehr einem Zoll von 44 Prozent entsprechen,
diejenigen bei Dienstleistungen sogar einem Zoll von 110 Prozent (www.zei
t.de/wirtschaft/2026-02/eu-gipfel-binnenmarkt-unternehmen-wirtschaft). Wie
der Zollstreit mit den USA erneut gezeigt hat, wird im nichteuropäischen
Ausland außerdem häufig der Vorwurf erhoben, die EU erzeuge durch zahlreiche
nichttarifäre Handelshemmnisse eine Wettbewerbsverzerrung zu eigenen
Gunsten (www.wiwo.de/politik/ausland/handelskonflikt-kommt-jetzt-die-einigung-i
m-zollstreit-zwischen-eu-und-usa/100138539.html). Selbst der
Jahreswirtschaftsbericht 2026 weist darauf hin, es werde aktuell versucht, „die
Produktion in Europa in bestimmten Produktionsbereichen zu stärken“, weswegen
„auf EU-Ebene verstärkt Kriterien einer sogenannten EU-Präferenz diskutiert“
würden. „Diese kann Politikmaßnahmen zur Bevorzugung europäischer
Anbieter oder Bestimmungen zu Wertschöpfungsanteilen (Local Content
Requirements) im Rahmen öffentlicher Fördermaßnahmen umfassen“ (S. 96).
Auch die Energiepolitik der Bundesregierung lässt die Fragesteller daran
zweifeln, ob es die Bundesregierung mit ihrem Bekenntnis zur Sozialen
Marktwirtschaft ernst meint. Die Bundesregierung selbst sieht „in der laufenden
Transformation hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung“ (S. 9) einen der Gründe
für die im internationalen Vergleich hohen deutschen Energiepreise. Bei dieser
Transformation handelt es sich aber um eine bewusste Entscheidung der
Regierung, die mit massiven Markteingriffen und künstlich verursachten
Marktverzerrungen verbunden ist. Ein von der Bundesregierung geplanter „gezielter
Hochlauf von Sekundärrohstoffmärkten“ (S. 100) deutet nach Ansicht der
Fragesteller ebenfalls darauf hin, dass die Bundesregierung nicht nur im Detail,
sondern ganz grundsätzlich von der Idee der Sozialen Marktwirtschaft
abweicht. Den Fragestellern erscheint dieses Abweichen von der bewährten
deutschen Wirtschaftsordnung umso fragwürdiger, als der Bundesregierung
durchaus bewusst ist, dass der sogenannte Klimawandel „als globales
Kooperationsproblem nur global bewältigt werden“ kann (S. 112). Ehe dieses
Koordinationsproblem gelöst ist, scheint den Fragestellern eine einseitige radikale
Umstellung der deutschen Wirtschaft und Industrie Gift für die Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands zu sein. Der Plan einer konsequenten CO2-Bepreisung, der die
Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien verbessern und zugleich
dazu beitragen soll, den Förderbedarf zu begrenzen (S. 15), verringert die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zum Beispiel, solange das Ausland
nicht mitzieht (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-so-beeinflus
st-die-co-preisverschiebung-deutsche-unternehmen/100171345.html). Die
genannten Probleme manifestieren sich nach Ansicht der Fragesteller in den
seit Jahren schlechten Wachstumszahlen Deutschlands im Vergleich zu anderen
Industrienationen. Die Probleme in der deutschen Industrie sind also
hausgemacht.
Klärungsbedarf besteht nach Ansicht der Fragesteller außerdem bei der
externen Expertise, auf welche die Bundesregierung bei der Evaluierung der
Ausgabeneffizienz setzen möchte (S. 47), und dem Beschluss auf dem 30.
Weltklimagipfel (COP 30), im Rahmen des bestehenden Ziels die Finanzierung für
Klimaanpassungsmaßnahmen bis 2035 zu verdreifachen (S. 113).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „nicht-tarifäre
Handelshemmnisse“, den sie zum Beispiel auf Bundestagsdrucksache 21/1898
(S. 61) verwendet?
2. Welche nationalen und unionsrechtlichen Maßnahmen werden von der
Bundesregierung als „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ eingestuft?
3. Welche technischen Handelshemmnisse (TBT) hat Deutschland bisher
gemäß dem WTO (Welthandelsorganisation)-TBT-Abkommen notifiziert?
4. Wie viele „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den USA, China und der EU jeweils?
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die geschätzten
„Advalorem-Äquivalente“ (Zolläquivalente) für „nicht-tarifäre
Handelshemmnisse“ in der EU im Vergleich zu den USA und China?
6. Hat sich die Bundesregierung zu den in der Vorbemerkung genannten
IWF-Schätzungen zu innereuropäischen „nicht-tarifären
Handelshemmnissen“ eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
7. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um „nicht-tarifäre
Handelshemmnisse“ auf nationaler oder EU-Ebene zu reduzieren, und wenn ja,
welche?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit von
industriepolitischen Instrumenten (z. B. Beihilfen) mit dem Anspruch auf freien,
internationalen marktbasierten Wettbewerb?
9. Hat sich die Bundesregierung zur Vereinbarkeit der sogenannten EU-
Präferenz und der Local Content Requirements mit dem Anspruch auf
freien, internationalen Wettbewerb eine eigene Positionierung erarbeitet,
und wenn ja, welche?
10. Wenn die Bundesregierung schreibt, dass neue Regeln und Pflichten in der
Vergangenheit häufig keiner Kosten-Nutzen-Abwägung unterzogen
wurden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), welche Regeln und Pflichten
meint sie damit konkret (bitte alle der Bundesregierung bekannten
Beispiele anführen und nach Ressorts und Einzelplan aufschlüsseln)?
a) Auf welchen Informationen beruht jeweils die Beurteilung der
Bundesregierung, es habe bei bestimmten neuen Regeln und Pflichten in
der Vergangenheit keine Kosten-Nutzen-Abwägung gegeben?
b) Wie hoch sind nach Auffassung der Bundesregierung jeweils die
Kosten und der Nutzen der betroffenen Maßnahmen?
c) Gibt es unter den Regeln und Pflichten, die keiner Kosten-Nutzen-
Abwägung unterzogen wurden, nach Ansicht der Bundesregierung
solche, bei denen die Kosten den Nutzen übersteigen, und wenn ja,
woran macht die Bundesregierung das jeweils fest?
d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung jeweils im Hinblick
auf die Maßnahmen, die ihrer Ansicht nach keiner Kosten-Nutzen-
Abwägung unterzogen wurden und deren Kosten den Nutzen ggf.
übersteigen?
11. Inwiefern verbessert der Plan einer konsequenten CO2-Bepreisung nach
Ansicht der Bundesregierung die Investitionsbedingungen für erneuerbare
Energien und trägt zugleich dazu bei, den Förderbedarf zu begrenzen
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Hat die Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Analyse dieser
Maßnahme durchgeführt, und wenn ja, was sind nach Ansicht der
Bundesregierung ihre Kosten und ihr Nutzen?
b) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Folgen dieser
Maßnahme für die Investitionsbedingungen und Förderbedarfe anderer
Branchen außer den erneuerbaren Energien?
c) Hat die Bundesregierung eine Abwägung durchgeführt zwischen den
möglichen zusätzlichen Investitionen im Bereich erneuerbare Energien
durch eine konsequente CO2-Bepreisung einerseits und möglichen
Investitionsrückgängen in Branchen, die einen erhöhten CO2-Preis zu
zahlen haben, andererseits, und wenn ja, was war das Ergebnis?
12. Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Evaluierung der
Ausgabeneffizienz bereits externe Expertise in Anspruch genommen und bzw. oder
Aufträge ausgeschrieben oder vergeben?
a) Wenn sie bereits Aufträge vergeben hat, wer hat die Aufträge jeweils
bekommen, wie hoch waren sie jeweils dotiert, auf welche Art und
Weise waren sie ggf. ausgeschrieben, und was soll bzw. sollte jeweils
konkret geprüft werden?
b) Liegen bereits Ergebnisse von ggf. vergebenen Aufträgen vor, und wie
sehen diese Ergebnisse ggf. aus?
c) Wenn die Bundesregierung aktuell Aufträge zur Evaluierung der
Ausgabeneffizienz ausgeschrieben hat, auf welche Art sind sie jeweils
ausgeschrieben, wie hoch sind sie jeweils dotiert, und was soll jeweils
konkret geprüft werden?
d) Wenn die Bundesregierung plant, in Zukunft Aufträge zur Evaluierung
der Ausgabeneffizienz auszuschreiben oder zu vergeben, auf welche
Art sollen sie nach den Plänen der Bundesregierung jeweils
ausgeschrieben oder vergeben werden, wie hoch sollen sie jeweils dotiert
sein, und was soll jeweils konkret geprüft werden?
13. Was bedeutet der Beschluss der 30. Weltklimakonferenz, die
internationale Unterstützung für Entwicklungsländer bei der Anpassung an den
Klimawandel im Rahmen des vor einem Jahr beschlossenen
Klimafinanzierungsziels bis 2035 zu verdreifachen, für Deutschland?
a) Wie werden sich nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung
die Zahlungen Deutschlands zu dem genannten Zweck durch diesen
Beschluss bis 2035 verändern?
b) Aus welchen Mitteln sollen nach den Plänen der Bundesregierung ggf.
die zusätzlichen Zahlungen geleistet werden?
c) An welche Institutionen oder Fonds sollen ggf. die zusätzlichen
Zahlungen Deutschlands geleistet werden, und inwiefern hat Deutschland
innerhalb dieser Institutionen oder Fonds einen Einfluss auf die Art
und Höhe der Mittelvergabe?
Berlin, den 12. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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