zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 21/4294(neu), 21/4383 Nr. 2.1 - Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
Text
zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 21/4294(neu), 21/4383 Nr. 2.1 - Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4993
21. Wahlperiode 25.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 21/4294(neu), 21/4383 Nr. 2.1–
Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte
Treibhausgase
A. Problem
Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (im
Folgenden: neue F-Gas-Verordnung) wurde sichergestellt, dass der F-Gas-Sektor
weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leistet.
Hierzu wurde die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte
Treibhausgase (bisherige F-Gas-Verordnung) grundlegend überarbeitet und neu
gefasst. Ziel dieser Neufassung ist die Anpassung der Chemikalien-
Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) an die neue F-Gas-Verordnung. Hierzu werden
die bisherigen Regelungen neu geordnet und ergänzt.
Die neue F-Gas-Verordnung erstreckt den Umfang der Zertifizierungspflichten
auf zusätzliche Einrichtungen, weitere fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sowie
relevante Alternativen. Zudem ändern sich die Mindestanforderungen für die
Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen. Hierdurch sollen die Kenntnisse
und Fähigkeiten verbessert werden, um Emissionen von F-Gasen zu vermeiden
und Hürden beim Umstieg auf Alternativen abzubauen. Daher ist eine Anpassung
der Vorgaben zur Ausstellung von Sachkundebescheinigungen und
Unternehmenszertifikaten sowie zur Anerkennung von Stellen für die Durchführung von
Prüfungen und die Ausstellung von Sachkundebescheinigungen notwendig.
Darüber hinaus müssen Regelungen geschaffen werden, die eine Umstellung von
bestehenden Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten auf
Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten nach den neuen
Mindestanforderungen ermöglichen.
Die neue F-Gas-Verordnung fordert von den Mitgliedstaaten, sicherzustellen,
dass zertifizierte natürliche Personen künftig spätestens alle sieben Jahre an
Auffrischungskursen teilnehmen. Daher werden Vorgaben geschaffen, mit denen eine
regelmäßige Teilnahme der Sachkundigen an Auffrischungskursen sichergestellt
wird. Hierzu werden neben den Sachkundigen selbst auch die Unternehmen in die
Verantwortung genommen, die Sachkundige beschäftigen.
Nach der neuen F-Gas-Verordnung müssen Betreiber von bestimmten
Einrichtungen mit F-Gasen sicherstellen, dass etwa Dichtheitskontrollen und
Rückgewinnung nur von natürlichen Personen mit Zertifikat oder Ausbildungsbescheinigung
durchgeführt werden. Hiermit sollen Emissionen reduziert und eine
Kreislaufführung ermöglicht werden. Diese Betreiberpflichten werden durch Bezugnahme auf
die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Zertifizierungsanforderungen
konkretisiert.
Einige bisher rein nationale Pflichten werden gestrichen, da die neue F-Gas-
Verordnung diese nun hinreichend bestimmt regelt. Dies gilt beispielsweise für die
Pflicht zur Durchführung von Dichtheitskontrollen bei mobilen Einrichtungen.
B. Lösung
Empfehlung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD, auf die Ablehnung oder Änderung der Verordnung zu verzichten.
C. Alternativen
Ablehnung oder Änderung der Verordnung.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
auf die Ablehnung oder Änderung der Verordnung auf Drucksache 21/4294(neu)
zu verzichten.
Berlin, den 25. März 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Lorenz Gösta Beutin
Vorsitzender
Alexander Engelhard
Berichterstatter
Dr. Rainer Kraft
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Lisa Badum
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Alexander Engelhard, Dr. Rainer Kraft, Jakob
Blankenburg, Lisa Badum und Dr. Fabian Fahl
I. Überweisung
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 21/4294(neu) wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages (Überweisungsdrucksache 21/4383 Nr. 2.1) zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich mit der in der Verordnung
behandelten Thematik hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte bereits auf Ausschussdrucksache 21(26)12-1
inhaltlich befasst.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit der Verordnung wird die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in nationales Recht
umgesetzt und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung neu gefasst.
Kern der Verordnung ist die Neuregelung der Anforderungen an Sachkundebescheinigungen und
Unternehmenszertifikate. Die Zertifizierungs- und Schulungspflichten werden auf zusätzliche Einrichtungen, Stoffe und
Tätigkeiten ausgeweitet und an die unionsrechtlichen Mindestanforderungen angepasst. Für bestehende
Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate werden Übergangsregelungen vorgesehen.
Zudem wird eine regelmäßige Fortbildungspflicht eingeführt. Zertifizierte natürliche Personen haben spätestens
alle sieben Jahre an Auffrischungskursen teilzunehmen. Unternehmen werden verpflichtet, die Einhaltung dieser
Verpflichtung sicherzustellen.
Die Verordnung konkretisiert darüber hinaus die Betreiberpflichten. Betreiber bestimmter Einrichtungen haben
sicherzustellen, dass Tätigkeiten wie Dichtheitskontrollen sowie die Rückgewinnung, das Recycling, die
Aufarbeitung und die Zerstörung fluorierter Treibhausgase ausschließlich durch entsprechend sachkundige oder
zertifizierte Personen oder Unternehmen durchgeführt werden.
Weiterhin werden Regelungen zur Begrenzung des Austritts fluorierter Treibhausgase, zur Rücknahme
verwendeter Stoffe sowie zu Aufzeichnungs- und Registerpflichten getroffen. Rein nationale Regelungen, die durch das
Unionsrecht abschließend geregelt sind, werden aufgehoben.
Abschließend werden Zuständigkeiten, Verfahrensregelungen und Ordnungswidrigkeitentatbestände angepasst,
um eine einheitliche Durchführung der unionsrechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit Änderungsmaßgabe
zugestimmt. Die Bundesregierung hat anschließend beschlossen, die Änderungsmaßgabe des Bundesrates unverändert
zu übernehmen, weshalb die Verordnung noch einmal mit Änderungen eingebracht wurde.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 21. Sitzung am 25. März 2026
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, der Verordnung auf Drucksache 21/4294(neu) zuzustimmen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 31. Sitzung am
25. März 2026 die Verordnung auf Drucksache 21/4294(neu) abschließend behandelt.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die Verordnung diene in erster Linie der Anpassung der Chemikalien-
Klimaschutzverordnung an die europäische F-Gas-Verordnung, die im März 2024 in Kraft getreten sei. Die EU-
Verordnung gebe neue Pflichten vor, zum Beispiel neue Regelungen hinsichtlich der Sachkunde im Bereich der
F-Gase. Über die neuen Regelungen zu den Sachkundebescheinigungen und den Unternehmenszertifikaten sei
bereits bei der ersten Beteiligung des Bundestages beraten worden. Nun gehe es um die Maßgabe des Bundesrates.
Neben redaktionellen Änderungen werde beispielsweise eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um
Unternehmenszertifikate bei Verstößen wieder entziehen zu können. Die Änderungen böten mehr Rechtsklarheit und
erweiterten die Handlungsmöglichkeiten von Behörden bei Rechtsverstößen. Die Maßgaben seien sinnvoll, und die
Fraktion der CDU/CSU werbe für die Zustimmung zur geänderten Verordnung.
Die Fraktion der AfD führte aus, dass die geringen Änderungsvorschläge des Bundesrates durchaus sinnvoll
seien. Allerdings könnten diese die grundsätzlichen Fehler der Verordnung nicht beheben. Da über die gesamte
Verordnung abgestimmt werde, signalisierte die Fraktion der AfD weiterhin Ablehnung. Die Fehler lägen im
Aufbau einer Bürokratie, mit der ein „Brüsseler Wunschdenken“ auf diesen Sektor übertragen werde, das gar
nicht existiere. Der betroffene Markt sei massiv von illegalen Schmuggelwaren getrieben, die den Sektor mit
geschätzt 30 bis 40 Prozent des europäischen Marktes überschwemmten und eine Gewinnmarge aufwiesen, bei
der eine geschmuggelte Flasche ungefähr ein Zehntel einer regulären koste. Das bedeute, dass es für kleinere
Betriebe, Handwerksbetriebe oder mittelständische Unternehmen sehr lukrativ sei, die eine oder andere nicht
zertifizierte Flasche in den Umlauf zu bringen, was in Zeiten steigender Preise die Wettbewerbsfähigkeit erhöhe.
Weiter bemängelte die Fraktion der AfD, dass hier eine protektionistische, merkantilistische Mauer mit einem
hohen Kostendefizit errichtet werde, das auf die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Wirtschaft durchschlage. Die
großen Länder mit ihren Klimaanlagen am Persischen Golf, in Indonesien, Indien und China beachteten diese
Vorgaben nicht, da sie rechtlich davon nicht betroffen seien, und verwendeten weiterhin preiswerte Gase aus
China. Man gehe davon aus, dass China im Jahr 2060 – zu dem Zeitpunkt, zu dem es nach dem Pariser
Klimaabkommen klimaneutral sein solle – 1.350 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente allein in Form von fluorierten
Treibhausgasen ausstoßen werde. Diejenigen, die sich in gesetzestreuer Weise an die EU-Vorgaben zu halten
versuchten, würden „den Kürzeren ziehen“, da sie durch hohe Abgaben und Kosten für zertifizierte Gase in ihrer
Wettbewerbsfähigkeit behindert würden, während der große Schwarzmarkt ihnen die Wettbewerbsfähigkeit entziehe.
Die Möglichkeiten für Exekutivbehörden, wirksamer gegen diesen Markt vorzugehen, existierten im Rahmen
dieser Verordnung nicht.
Die Fraktion der SPD hob hervor, dass F-Gase hochgradig klimaschädlich seien, jedoch häufig als Kältemittel
eingesetzt würden. Die europäische F-Gase-Verordnung verfolge das Ziel, ihren Einsatz schrittweise zu
reduzieren, klimafreundliche Alternativen zu fördern sowie eine sichere Handhabung und Kontrolle zu gewährleisten.
Mit der Anpassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung würden diese Vorgaben umgesetzt. Zertifizierte
Fachkräfte müssten ihre Kenntnisse spätestens alle sieben Jahre auffrischen, und Unternehmen trügen eine
Mitverantwortung. Betreiber bestimmter F-Gas-Anlagen seien verpflichtet, sicherzustellen, dass nur zertifiziertes
Personal die Anlagen prüfe und F-Gase zurückgewinne, um Emissionen zu reduzieren und die Kreislaufführung
zu stärken. Der Bundesrat habe darüber hinaus noch einige wichtige Ergänzungen vorgenommen: den
Sachkundenachweis sowie die Widerrufbarkeit von Unternehmenszertifikaten. Mit diesen Anpassungen würden mehr
Rechtssicherheit und Klarheit für alle Beteiligten geschaffen. Zugleich wies die Fraktion der SPD darauf hin, dass
über die Frage des Vollzugs offenbleibe. Hierzu fänden Beratungen im Rechtsausschuss im Rahmen des
Umweltstrafrechts statt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die Umsetzung der Verordnung, da F-Gase sehr
klimaschädliche Kältemittel seien, die in Klimaanlagen nicht zwingend verwendet werden müssten. Zugleich stellte sie
die Frage, ob es national möglich wäre, die Regelungen ein Stück weit zu verschärfen – etwa beim Thema
Altanlagen und Dichtigkeit. Hier könnten national weitergehende Regelungen getroffen werden, die auch über die EU-
Vorgaben hinausgingen. Der wesentliche Punkt sei ferner, wie es gelingen könne, klimafreundliche Alternativen
zu F-Gasen möglichst schnell marktgängig, attraktiv und wirtschaftlich zu machen. Die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN fragte diesbezüglich die Bundesregierung, wie sie gedenke, sich dafür einzusetzen, dass die
Alternativen dort, wo sie verfügbar seien, schnell in den Markt kämen, um die klimaschädlichen Kältemittel zu
ersetzen. Dies sei umso dringlicher, als es sich um Substanzen mit dem tausendfachen Treibhausgaspotenzial von
CO2 handele.
Die Fraktion Die Linke erklärte, dass der Entwurf die Änderungsmaßnahmen des Bundesrates umsetze und
hierdurch vollzugsorientierter werde. Konkret seien die Kontroll- und Wiederholungsmöglichkeiten der Behörden
gestärkt worden. Dies sei unter anderem durch die Präzisierung der Verweise bei der Sachkundebescheinigung
sowie durch erweiterte Widerrufsrechte bei Unternehmenszertifikaten geschehen, was sinnvoll sei. Dennoch
müsse auf folgende grundlegende Punkte hingewiesen werden: Zunächst stelle sich die Frage, wie diese Gesetze
am Ende tatsächlich umgesetzt würden. Angesichts der Personalsituation bei den Umweltämtern insgesamt und
bei den Gewerbeaufsichtsämtern seien hier Zweifel angebracht. Zuletzt seien gerade beim Umweltbundesamt jene
Stellen gekürzt worden, die mit der konkreten Kontrolle von Gesetzen befasst gewesen seien. Ähnliches zeige
sich in den Landesämtern. Darüber hinaus gebe es Ausnahmen für das Militär, obwohl es letztlich gleichgültig
sei, ob F-Gase zu friedlichen oder militärischen Zwecken emittiert würden – die Klimaschäden blieben dieselben.
Diese Ausnahmen seien sehr kritisch anzusehen, denn wenn Katastrophenschutz und Küstenwache ohne solche
F-Gase auskommen müssten, müsse das fürs Militär ebenso möglich sein. Auch sei bereits in früheren
Redebeiträgen auf den Spezialfall der Firma Solvay in Baden-Württemberg hingewiesen worden, wo ein F-Gas in
erheblichem Umfang emittiert worden sei. Es bleibe die Frage, wie solche Fälle konsequent verfolgt und kontrolliert
würden, denn es gehe immerhin um 730.000 Tonnen CO2-Äquivalente, die innerhalb eines Jahres emittiert
worden seien. Solange diese Frage nicht grundsätzlich geklärt sei, bleibe die Umsetzung fraglich – auch wenn die nun
vorliegenden Konkretisierungen begrüßenswert seien.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD zu empfehlen, auf die Ablehnung oder Änderung der Verordnung auf Drucksache 21/4294(neu) zu
verzichten.
Berlin, den 25. März 2026
Alexander Engelhard
Berichterstatter
Dr. Rainer Kraft
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Lisa Badum
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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