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zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 21/4294(neu), 21/4383 Nr. 2.1 - Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/4993 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 21/4294(neu), 21/4383 Nr. 2.1 - Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase Deutscher Bundestag Drucksache 21/4993 21. Wahlperiode 25.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung – Drucksachen 21/4294(neu), 21/4383 Nr. 2.1– Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase A. Problem Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (im Folgenden: neue F-Gas-Verordnung) wurde sichergestellt, dass der F-Gas-Sektor weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leistet. Hierzu wurde die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (bisherige F-Gas-Verordnung) grundlegend überarbeitet und neu gefasst. Ziel dieser Neufassung ist die Anpassung der Chemikalien- Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) an die neue F-Gas-Verordnung. Hierzu werden die bisherigen Regelungen neu geordnet und ergänzt. Die neue F-Gas-Verordnung erstreckt den Umfang der Zertifizierungspflichten auf zusätzliche Einrichtungen, weitere fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sowie relevante Alternativen. Zudem ändern sich die Mindestanforderungen für die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen. Hierdurch sollen die Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert werden, um Emissionen von F-Gasen zu vermeiden und Hürden beim Umstieg auf Alternativen abzubauen. Daher ist eine Anpassung der Vorgaben zur Ausstellung von Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten sowie zur Anerkennung von Stellen für die Durchführung von Prüfungen und die Ausstellung von Sachkundebescheinigungen notwendig. Darüber hinaus müssen Regelungen geschaffen werden, die eine Umstellung von bestehenden Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten auf Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten nach den neuen Mindestanforderungen ermöglichen. Die neue F-Gas-Verordnung fordert von den Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass zertifizierte natürliche Personen künftig spätestens alle sieben Jahre an Auffrischungskursen teilnehmen. Daher werden Vorgaben geschaffen, mit denen eine regelmäßige Teilnahme der Sachkundigen an Auffrischungskursen sichergestellt wird. Hierzu werden neben den Sachkundigen selbst auch die Unternehmen in die Verantwortung genommen, die Sachkundige beschäftigen. Nach der neuen F-Gas-Verordnung müssen Betreiber von bestimmten Einrichtungen mit F-Gasen sicherstellen, dass etwa Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung nur von natürlichen Personen mit Zertifikat oder Ausbildungsbescheinigung durchgeführt werden. Hiermit sollen Emissionen reduziert und eine Kreislaufführung ermöglicht werden. Diese Betreiberpflichten werden durch Bezugnahme auf die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Zertifizierungsanforderungen konkretisiert. Einige bisher rein nationale Pflichten werden gestrichen, da die neue F-Gas- Verordnung diese nun hinreichend bestimmt regelt. Dies gilt beispielsweise für die Pflicht zur Durchführung von Dichtheitskontrollen bei mobilen Einrichtungen. B. Lösung Empfehlung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, auf die Ablehnung oder Änderung der Verordnung zu verzichten. C. Alternativen Ablehnung oder Änderung der Verordnung. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, auf die Ablehnung oder Änderung der Verordnung auf Drucksache 21/4294(neu) zu verzichten. Berlin, den 25. März 2026 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Lorenz Gösta Beutin Vorsitzender Alexander Engelhard Berichterstatter Dr. Rainer Kraft Berichterstatter Jakob Blankenburg Berichterstatter Lisa Badum Berichterstatterin Dr. Fabian Fahl Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Alexander Engelhard, Dr. Rainer Kraft, Jakob Blankenburg, Lisa Badum und Dr. Fabian Fahl I. Überweisung Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 21/4294(neu) wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Überweisungsdrucksache 21/4383 Nr. 2.1) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich mit der in der Verordnung behandelten Thematik hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte bereits auf Ausschussdrucksache 21(26)12-1 inhaltlich befasst. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit der Verordnung wird die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in nationales Recht umgesetzt und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung neu gefasst. Kern der Verordnung ist die Neuregelung der Anforderungen an Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate. Die Zertifizierungs- und Schulungspflichten werden auf zusätzliche Einrichtungen, Stoffe und Tätigkeiten ausgeweitet und an die unionsrechtlichen Mindestanforderungen angepasst. Für bestehende Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate werden Übergangsregelungen vorgesehen. Zudem wird eine regelmäßige Fortbildungspflicht eingeführt. Zertifizierte natürliche Personen haben spätestens alle sieben Jahre an Auffrischungskursen teilzunehmen. Unternehmen werden verpflichtet, die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen. Die Verordnung konkretisiert darüber hinaus die Betreiberpflichten. Betreiber bestimmter Einrichtungen haben sicherzustellen, dass Tätigkeiten wie Dichtheitskontrollen sowie die Rückgewinnung, das Recycling, die Aufarbeitung und die Zerstörung fluorierter Treibhausgase ausschließlich durch entsprechend sachkundige oder zertifizierte Personen oder Unternehmen durchgeführt werden. Weiterhin werden Regelungen zur Begrenzung des Austritts fluorierter Treibhausgase, zur Rücknahme verwendeter Stoffe sowie zu Aufzeichnungs- und Registerpflichten getroffen. Rein nationale Regelungen, die durch das Unionsrecht abschließend geregelt sind, werden aufgehoben. Abschließend werden Zuständigkeiten, Verfahrensregelungen und Ordnungswidrigkeitentatbestände angepasst, um eine einheitliche Durchführung der unionsrechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit Änderungsmaßgabe zugestimmt. Die Bundesregierung hat anschließend beschlossen, die Änderungsmaßgabe des Bundesrates unverändert zu übernehmen, weshalb die Verordnung noch einmal mit Änderungen eingebracht wurde. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 21. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, der Verordnung auf Drucksache 21/4294(neu) zuzustimmen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 31. Sitzung am 25. März 2026 die Verordnung auf Drucksache 21/4294(neu) abschließend behandelt. Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die Verordnung diene in erster Linie der Anpassung der Chemikalien- Klimaschutzverordnung an die europäische F-Gas-Verordnung, die im März 2024 in Kraft getreten sei. Die EU- Verordnung gebe neue Pflichten vor, zum Beispiel neue Regelungen hinsichtlich der Sachkunde im Bereich der F-Gase. Über die neuen Regelungen zu den Sachkundebescheinigungen und den Unternehmenszertifikaten sei bereits bei der ersten Beteiligung des Bundestages beraten worden. Nun gehe es um die Maßgabe des Bundesrates. Neben redaktionellen Änderungen werde beispielsweise eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um Unternehmenszertifikate bei Verstößen wieder entziehen zu können. Die Änderungen böten mehr Rechtsklarheit und erweiterten die Handlungsmöglichkeiten von Behörden bei Rechtsverstößen. Die Maßgaben seien sinnvoll, und die Fraktion der CDU/CSU werbe für die Zustimmung zur geänderten Verordnung. Die Fraktion der AfD führte aus, dass die geringen Änderungsvorschläge des Bundesrates durchaus sinnvoll seien. Allerdings könnten diese die grundsätzlichen Fehler der Verordnung nicht beheben. Da über die gesamte Verordnung abgestimmt werde, signalisierte die Fraktion der AfD weiterhin Ablehnung. Die Fehler lägen im Aufbau einer Bürokratie, mit der ein „Brüsseler Wunschdenken“ auf diesen Sektor übertragen werde, das gar nicht existiere. Der betroffene Markt sei massiv von illegalen Schmuggelwaren getrieben, die den Sektor mit geschätzt 30 bis 40 Prozent des europäischen Marktes überschwemmten und eine Gewinnmarge aufwiesen, bei der eine geschmuggelte Flasche ungefähr ein Zehntel einer regulären koste. Das bedeute, dass es für kleinere Betriebe, Handwerksbetriebe oder mittelständische Unternehmen sehr lukrativ sei, die eine oder andere nicht zertifizierte Flasche in den Umlauf zu bringen, was in Zeiten steigender Preise die Wettbewerbsfähigkeit erhöhe. Weiter bemängelte die Fraktion der AfD, dass hier eine protektionistische, merkantilistische Mauer mit einem hohen Kostendefizit errichtet werde, das auf die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Wirtschaft durchschlage. Die großen Länder mit ihren Klimaanlagen am Persischen Golf, in Indonesien, Indien und China beachteten diese Vorgaben nicht, da sie rechtlich davon nicht betroffen seien, und verwendeten weiterhin preiswerte Gase aus China. Man gehe davon aus, dass China im Jahr 2060 – zu dem Zeitpunkt, zu dem es nach dem Pariser Klimaabkommen klimaneutral sein solle – 1.350 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente allein in Form von fluorierten Treibhausgasen ausstoßen werde. Diejenigen, die sich in gesetzestreuer Weise an die EU-Vorgaben zu halten versuchten, würden „den Kürzeren ziehen“, da sie durch hohe Abgaben und Kosten für zertifizierte Gase in ihrer Wettbewerbsfähigkeit behindert würden, während der große Schwarzmarkt ihnen die Wettbewerbsfähigkeit entziehe. Die Möglichkeiten für Exekutivbehörden, wirksamer gegen diesen Markt vorzugehen, existierten im Rahmen dieser Verordnung nicht. Die Fraktion der SPD hob hervor, dass F-Gase hochgradig klimaschädlich seien, jedoch häufig als Kältemittel eingesetzt würden. Die europäische F-Gase-Verordnung verfolge das Ziel, ihren Einsatz schrittweise zu reduzieren, klimafreundliche Alternativen zu fördern sowie eine sichere Handhabung und Kontrolle zu gewährleisten. Mit der Anpassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung würden diese Vorgaben umgesetzt. Zertifizierte Fachkräfte müssten ihre Kenntnisse spätestens alle sieben Jahre auffrischen, und Unternehmen trügen eine Mitverantwortung. Betreiber bestimmter F-Gas-Anlagen seien verpflichtet, sicherzustellen, dass nur zertifiziertes Personal die Anlagen prüfe und F-Gase zurückgewinne, um Emissionen zu reduzieren und die Kreislaufführung zu stärken. Der Bundesrat habe darüber hinaus noch einige wichtige Ergänzungen vorgenommen: den Sachkundenachweis sowie die Widerrufbarkeit von Unternehmenszertifikaten. Mit diesen Anpassungen würden mehr Rechtssicherheit und Klarheit für alle Beteiligten geschaffen. Zugleich wies die Fraktion der SPD darauf hin, dass über die Frage des Vollzugs offenbleibe. Hierzu fänden Beratungen im Rechtsausschuss im Rahmen des Umweltstrafrechts statt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die Umsetzung der Verordnung, da F-Gase sehr klimaschädliche Kältemittel seien, die in Klimaanlagen nicht zwingend verwendet werden müssten. Zugleich stellte sie die Frage, ob es national möglich wäre, die Regelungen ein Stück weit zu verschärfen – etwa beim Thema Altanlagen und Dichtigkeit. Hier könnten national weitergehende Regelungen getroffen werden, die auch über die EU- Vorgaben hinausgingen. Der wesentliche Punkt sei ferner, wie es gelingen könne, klimafreundliche Alternativen zu F-Gasen möglichst schnell marktgängig, attraktiv und wirtschaftlich zu machen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragte diesbezüglich die Bundesregierung, wie sie gedenke, sich dafür einzusetzen, dass die Alternativen dort, wo sie verfügbar seien, schnell in den Markt kämen, um die klimaschädlichen Kältemittel zu ersetzen. Dies sei umso dringlicher, als es sich um Substanzen mit dem tausendfachen Treibhausgaspotenzial von CO2 handele. Die Fraktion Die Linke erklärte, dass der Entwurf die Änderungsmaßnahmen des Bundesrates umsetze und hierdurch vollzugsorientierter werde. Konkret seien die Kontroll- und Wiederholungsmöglichkeiten der Behörden gestärkt worden. Dies sei unter anderem durch die Präzisierung der Verweise bei der Sachkundebescheinigung sowie durch erweiterte Widerrufsrechte bei Unternehmenszertifikaten geschehen, was sinnvoll sei. Dennoch müsse auf folgende grundlegende Punkte hingewiesen werden: Zunächst stelle sich die Frage, wie diese Gesetze am Ende tatsächlich umgesetzt würden. Angesichts der Personalsituation bei den Umweltämtern insgesamt und bei den Gewerbeaufsichtsämtern seien hier Zweifel angebracht. Zuletzt seien gerade beim Umweltbundesamt jene Stellen gekürzt worden, die mit der konkreten Kontrolle von Gesetzen befasst gewesen seien. Ähnliches zeige sich in den Landesämtern. Darüber hinaus gebe es Ausnahmen für das Militär, obwohl es letztlich gleichgültig sei, ob F-Gase zu friedlichen oder militärischen Zwecken emittiert würden – die Klimaschäden blieben dieselben. Diese Ausnahmen seien sehr kritisch anzusehen, denn wenn Katastrophenschutz und Küstenwache ohne solche F-Gase auskommen müssten, müsse das fürs Militär ebenso möglich sein. Auch sei bereits in früheren Redebeiträgen auf den Spezialfall der Firma Solvay in Baden-Württemberg hingewiesen worden, wo ein F-Gas in erheblichem Umfang emittiert worden sei. Es bleibe die Frage, wie solche Fälle konsequent verfolgt und kontrolliert würden, denn es gehe immerhin um 730.000 Tonnen CO2-Äquivalente, die innerhalb eines Jahres emittiert worden seien. Solange diese Frage nicht grundsätzlich geklärt sei, bleibe die Umsetzung fraglich – auch wenn die nun vorliegenden Konkretisierungen begrüßenswert seien. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD zu empfehlen, auf die Ablehnung oder Änderung der Verordnung auf Drucksache 21/4294(neu) zu verzichten. Berlin, den 25. März 2026 Alexander Engelhard Berichterstatter Dr. Rainer Kraft Berichterstatter Jakob Blankenburg Berichterstatter Lisa Badum Berichterstatterin Dr. Fabian Fahl Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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