polradar

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bericht zu Drs. 21/3505, 21/4979)

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/4982 · Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bericht zu Drs. 21/3505, 21/4979) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4982 21. Wahlperiode 25.03.2026 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/3505, 21/4979 – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Bericht der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Florian Oßner, Marcus Bühl, Uwe Schmidt, Sascha Wagner und Stefan Seidler Mit dem Gesetzentwurf sind mehrere Änderungen im Straßenverkehrsrecht beabsichtigt, die vor allem der weiteren Digitalisierung der Verwaltung dienen sollen. Dazu sind Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (KBAG) sowie in den damit untrennbar zusammenhängenden Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu u. a. folgenden Maßnahmen vorgesehen: − Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren − Einführung der digitalen Parkraumkontrolle − Auskunft über Fahrzeugdaten − Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) − Begrifflichkeiten automatisiertes Fahren − Sanktion gegen Punktehandel − Neuerungen im Bewohnerparken Darüber hinaus hat der Verkehrsausschuss folgende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: − Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten − Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren − Einführung der digitalen Parkraumkontrolle − Begrifflichkeiten automatisiertes Fahren − Sanktion gegen Punktehandel − Neuerungen im Bewohnerparken Die vorgenannten Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Verkehrsausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Für die Umsetzung dieses Gesetzes werden für den Bund im Einzelplan 12 Personalkapazitäten beim KBA erforderlich und zwar einmalig 2,51 Vollzeitäquivalente (VZÄ) mit der Stellenwertigkeit E 11 (i. H. v. rd. 367 000 Euro) und laufend 1,17 VZÄ mit der Stellenwertigkeit E 11 (i. H. v. rd. 171 000 Euro). Zusätzlich löst dieses Gesetz einmalige Sachkosten i. H. v. 0,28 Mio. Euro (digitaler Führerschein KBA, Verkehrsunfallforschung BASt) und laufende Sachkosten i. H. v. 5 000 Euro (Verkehrsunfallforschung BASt) im Einzelplan 12 aus. Für den Bund entstehende Mehrbedarfe sind finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 12 auszugleichen; etwaige Mehrbedarfe des UBA sind im Einzelplan 16 auszugleichen. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die Einführung des digitalen Führerscheins entsteht Erfüllungsaufwand in Höhe von jährlich rd. 109 000 Stunden für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die die Option des digitalen Führerscheins neu nutzen wollen. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Dieses Gesetz wird beim Bund schätzungsweise zu einmaligem Erfüllungsaufwand in Höhe von rd. 10 Mio. Euro und zu laufendem Erfüllungsaufwand von rd. 4 Mio. Euro führen. Für die Länder entsteht durch die gesetzlichen Änderungen ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 142 Mio. Euro und es ergeben sich insgesamt laufende Einsparungen von jährlich 8 Mio. Euro für diejenigen Kommunen, die u. a. von der digitalen Parkraumkontrolle Gebrauch machen wollen. Weitere Kosten Keine. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Verkehrsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 25. März 2026 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Dr. Paula Piechotta Berichterstatterin Florian Oßner Berichterstatter Marcus Bühl Berichterstatter Uwe Schmidt Berichterstatter Sascha Wagner Berichterstatter Stefan Seidler Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen