Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bericht zu Drs. 21/3505, 21/4979)
Text
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bericht zu Drs. 21/3505, 21/4979)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4982
21. Wahlperiode 25.03.2026
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/3505, 21/4979 –
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bericht der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Florian Oßner, Marcus
Bühl, Uwe Schmidt, Sascha Wagner und Stefan Seidler
Mit dem Gesetzentwurf sind mehrere Änderungen im Straßenverkehrsrecht
beabsichtigt, die vor allem der weiteren Digitalisierung der Verwaltung dienen sollen. Dazu
sind Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Gesetz über die Errichtung
eines Kraftfahrt-Bundesamtes (KBAG) sowie in den damit untrennbar
zusammenhängenden Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu u. a. folgenden Maßnahmen vorgesehen:
− Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren
− Einführung der digitalen Parkraumkontrolle
− Auskunft über Fahrzeugdaten
− Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)
− Begrifflichkeiten automatisiertes Fahren
− Sanktion gegen Punktehandel
− Neuerungen im Bewohnerparken
Darüber hinaus hat der Verkehrsausschuss folgende Änderungen am Gesetzentwurf
beschlossen:
− Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
− Digitalisierung von fahrer- und fahrzeugbezogenen Papieren
− Einführung der digitalen Parkraumkontrolle
− Begrifflichkeiten automatisiertes Fahren
− Sanktion gegen Punktehandel
− Neuerungen im Bewohnerparken
Die vorgenannten Änderungen haben keine Auswirkungen auf den
Erfüllungsaufwand.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Verkehrsausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Für die Umsetzung dieses Gesetzes werden für den Bund im Einzelplan 12
Personalkapazitäten beim KBA erforderlich und zwar einmalig 2,51 Vollzeitäquivalente
(VZÄ) mit der Stellenwertigkeit E 11 (i. H. v. rd. 367 000 Euro) und laufend 1,17 VZÄ
mit der Stellenwertigkeit E 11 (i. H. v. rd. 171 000 Euro). Zusätzlich löst dieses Gesetz
einmalige Sachkosten i. H. v. 0,28 Mio. Euro (digitaler Führerschein KBA,
Verkehrsunfallforschung BASt) und laufende Sachkosten i. H. v. 5 000 Euro
(Verkehrsunfallforschung BASt) im Einzelplan 12 aus.
Für den Bund entstehende Mehrbedarfe sind finanziell und stellenmäßig im Einzelplan
12 auszugleichen; etwaige Mehrbedarfe des UBA sind im Einzelplan 16
auszugleichen.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Durch die Einführung des digitalen Führerscheins entsteht Erfüllungsaufwand in Höhe
von jährlich rd. 109 000 Stunden für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die die
Option des digitalen Führerscheins neu nutzen wollen.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Dieses Gesetz wird beim Bund schätzungsweise zu einmaligem Erfüllungsaufwand in
Höhe von rd. 10 Mio. Euro und zu laufendem Erfüllungsaufwand von rd. 4 Mio. Euro
führen.
Für die Länder entsteht durch die gesetzlichen Änderungen ein einmaliger
Erfüllungsaufwand in Höhe von 142 Mio. Euro und es ergeben sich insgesamt laufende
Einsparungen von jährlich 8 Mio. Euro für diejenigen Kommunen, die u. a. von der digitalen
Parkraumkontrolle Gebrauch machen wollen.
Weitere Kosten
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Verkehrsausschuss vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Berlin, den 25. März 2026
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Dr. Paula Piechotta
Berichterstatterin
Florian Oßner
Berichterstatter
Marcus Bühl
Berichterstatter
Uwe Schmidt
Berichterstatter
Sascha Wagner
Berichterstatter
Stefan Seidler
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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