Vorschlag 74108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 74108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4882
21. Wahlperiode 23.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 74108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich die Stiftung Familienunternehmen und
Politik beteiligte, wurde der Vorschlag 74108 – „A1-Bescheinigung
digitalisieren“ aufgenommen. Gefordert wird, dass die arbeits- und
sozialversicherungspflichtigen Meldeverfahren reduziert werden. Im Einzelnen wurden die
Anwendung der „Once-Only-Lösung“ nach französischem Vorbild, die
Einführung eines zentralen EU-weiten Portals etc. genannt (www.destatis.de/DE/The
men/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/ver
baendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 49).
Der Vorschlag wurde von der damaligen Bundesregierung geprüft. Die
Mitführungspflicht der A1-Bescheinigung ist nicht im nationalen Recht verankert,
sondern auf europäischer Ebene durch die Verordnungen zur Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit (VO (EG) Nummer 883/2004 und 987/2009)
geregelt. Eine Reduzierung der bürokratischen Anforderungen kann nur auf
europäischer Ebene erreicht werden. Die Bundesregierung beteiligt sich aus
diesem Grund an der von der Europäischen Kommission eingerichteten und
geleiteten Working Group zur eDeclaration. Ihr obliegt die Entwicklung einer
europaweit einheitlichen Meldemöglichkeit für arbeitsrechtliche
Entsendemeldungen (zentrales EU-weites Portal). Die Mitarbeit in der Working Group ist
freiwillig. Im Mai 2024 bekannten sich insgesamt neun Länder, wie
Deutschland, die Tschechische Republik, Litauen, Irland, Polen, Griechenland,
Slowenien, Ungarn und Portugal zur freiwilligen Teilnahme und Mitarbeit in der
Working Group (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publika
tionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile; S. 355; www.gtai.de/de/trade/eu/recht/freiwillige-einf
uehrung-der-edeclaration-in-der-eu-1781110).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die Umsetzung des Vorschlages 74108 der Verbändeabfrage von der
Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wenn ja,
inwieweit?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
2. Welche EU-Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich
zu den bereits bekannten neun Ländern an der Working Group zur e
Declaration beteiligt?
3. Wie viele Treffen der Working Group zur eDeclaration gab es in den
Jahren 2024 und 2025?
4. Wer nahm nach Kenntnis der Bundesregierung an den Treffen der
Working Group zur eDeclaration teil?
5. Wurde die Thematik der als überbordend empfundenen Bürokratie der
A1-Bescheinigung nach Kenntnis der Bundesregierung auf etwaigen
Treffen der EU-Staatschefs in den Jahren 2024 und 2025 diskutiert?
6. Kennt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Once-Only-
Lösung nach französischem Vorbild, bei der ein mittels
Sozialversicherungsdaten vorausgefülltes Formular zur Verfügung gestellt wird?
7. Wird sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für ein zentrales
EU-weites Portal einsetzen, in dem alle Prozesse für A1-Bescheinigungen
gebündelt werden?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Plant die Bundesregierung, gemäß den Vorschlägen der Stiftung
Familienunternehmen und Politik ein Portal einzurichten, in dem alle relevanten
Informationen zur Entsendung von Beschäftigten ins Ausland gebündelt
werden?
9. Wenn Frage 8 bejaht wird, wie soll ein diesbezügliches Portal nach
Überlegungen der Bundesregierung aussehen, und wann ist mit einer etwaigen
Umsetzung zu rechnen?
10. Wird sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für eine
intensive Kooperation und Harmonisierung der europäischen Mitgliedstaaten
untereinander einsetzen, wenn ja, welche Vorschläge hat diesbezüglich die
Bundesregierung, und welche konkreten Maßnahmen wird die
Bundesregierung diesbezüglich setzen, und wenn nein, warum nicht?
11. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene zur Einführung einer
Europäischen Sozialversicherungskarte als Nachweis für die nationale
Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung einsetzen, wenn ja, wann ist mit
einem diesbezüglichen Ergebnis zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 19. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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