Vorschlag 50101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 50101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4793
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 50101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das damalige BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekost
en/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringb
ericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutsches Rotes Kreuz e. V.“
beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 50101 – In Verbandsstrukturen
Doppelprüfungen vermeiden“ – eine Anpassung der Verwaltungsvorschriften zur
Bundeshaushaltsordnung, insbesondere der Allgemeinen Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), gefordert. Der Verband verweist
auf die Regelungen in den ANBest-P, die vorsehen, dass Erstempfänger von
Zuwendungen auch die Letztempfänger prüfen müssen, auch in dem Fall, wenn
Verwendungsnachweise bereits extern geprüft wurden. In der Praxis käme es
somit zu vermeidbaren Doppelprüfungen, die einen Mehraufwand darstellen.
Der Vorschlag 50101 schlägt vor, die Regelungen der AnBest-P zu
modifizieren und folglich eine einmalige Prüfung aufseiten des Zuwendungsempfängers
zu etablieren. Mit dem Ergebnis, dass Doppelprüfungen und Doppelarbeit
vermieden und die bestehenden Schutzstandards aufrechterhalten werden (www.de
statis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buero
kratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 392).
Die damalige Bundesregierung nahm den Vorschlag 50101 auf und sprach sich
gegen eine Umsetzung aus. Begründet wurde dies wie folgt: „Die notwendige
Prüfung von Verwendungs- und Zwischennachweisen kann daher nicht von der
letzten zur ersten Stufe delegiert werden. Es ist daher auch Aufgabe der
Zwischenstellen zu prüfen, dass die von ihr weitergeleiteten Mittel ordnungsgemäß
verwendet wurden.“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pu
blikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich
t.pdf?__blob=publicationFile, S. 254).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 50101 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 50101 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wie viele Erstempfänger von Zuwendungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung von dem Vorschlag 50101 betroffen?
4. Wie viele Doppelprüfungen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren von 2022 bis 2025 durchgeführt werden (bitte einzeln für jedes
Jahr aufschlüsseln)?
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für externe
Prüfungen in den Jahren von 2022 bis 2025 (bitte einzeln für jedes Jahr
aufschlüsseln)?
6. Inwiefern und nach welchen konkreten Erwägungen ist nach Ansicht der
Bundesregierung ein direkter Austausch der Bewilligungsbehörden mit
einer möglichen Vielzahl von Letztempfängern nicht praktikabel, hat die
Bundesregierung geplant, diesbezüglich eine legistische Änderung
vorzunehmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn sie keine
entsprechende legistische Änderung plant, warum nicht?
Berlin, den 27. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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