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Förderung geschlechterresponsiver Bewirtschaftung von Waldökosystemen und Agroforstsystemen in Indien (Antwort zu Drs. 21/4433)

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4826 · Antwort · Original ↗

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Förderung geschlechterresponsiver Bewirtschaftung von Waldökosystemen und Agroforstsystemen in Indien (Antwort zu Drs. 21/4433) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4826 21. Wahlperiode 17.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Denis Pauli, Rocco Kever, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4433 – Förderung geschlechterresponsiver Bewirtschaftung von Waldökosystemen und Agroforstsystemen in Indien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) gibt auf ihrer Netzseite bekannt, dass die „geschlechterresponsive Bewirtschaftung von Waldökosystemen und Agroforstsystemen“ in Indien mit deutschen Fördergeldern in Höhe von 6 Mio. Euro unterstützt wird (http:// giz.de/de/projekte/staerkung-der-geschlechterresponsiven-bewirtschaftung-vo n-waldoekosystemen-und/).  1. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „geschlechterresponsive Bewirtschaftung von Waldökosystemen“ arbeitet die Bundesregierung? Unter „geschlechterresponsiver Bewirtschaftung von Waldökosystemen“ versteht die Bundesregierung einen Ansatz, der die Rechte insbesondere von Frauen und Mädchen stärkt, indem er ihren gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen und ihre gleichberechtigte Mitsprache bei Entscheidungsprozessen zur Bewirtschaftung von Waldökosystemen fördert.  2. Welche Ziele werden mit der Förderung konkret verfolgt? Das Ziel der Förderung ist es, insbesondere Frauen in Regionen, die aufgrund der Abwanderung der männlichen Bevölkerung den größeren Bevölkerungsanteil stellen, zu unterstützen, ihre Rechte bei der Bewirtschaftung von Wäldern und Agroforstsysteme in Indien zu stärken, sodass sie ihre Einkommen erhöhen können. Gleichzeitig sollen die Bewirtschaftungsformen widerstandsfähiger gegen negative Auswirkungen des Klimawandels werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  3. Wofür werden die Mittel in Höhe von 6 Mio. Euro im Einzelnen verwendet? Die Mittel werden im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit insbesondere für Beratungsleistungen, Kapazitätsentwicklung, Fachstudien, Wissens- und Erfahrungsaustausch, Trainingsmaßnahmen, Entwicklung und Anwendung geeigneter Managementansätze sowie für projektbezogene Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen verwendet.  4. In welchen Regionen Indiens findet die Förderung statt? Die Förderung findet in ausgewählten Waldgebieten der im Himalaya gelegenen indischen Bundesstaaten Uttar Pradesh, Madhya Pradesh, Uttarakhand und Himachal Pradesh statt.  5. Mit welchen Partnern arbeitet die GIZ GmbH bei diesem Vorhaben zusammen (bitte vollständig auflisten)? Die GIZ arbeitet im Rahmen des Vorhabens mit dem indischen Ministerium für Umwelt, Wald und Klimawandel und den Forst- und Landwirtschaftsbehörden der genannten Bundesstaaten zusammen. Hinzu kommen Fachinstitutionen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Akteure, wie Frauen- Selbsthilfegruppen und Bauernverbände.  6. Wodurch zeichnet sich eine „geschlechterresponsive“ Bewirtschaftung im Vergleich zu herkömmlichen Ansätzen aus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.  7. Welche Bevölkerungsgruppen profitieren von dem Projekt, und wie sehen diese Vorteile aus? Von dem Vorhaben profitieren insbesondere lokale Gemeinden, deren Lebensgrundlagen in hohem Maße von Landwirtschaft und natürlichen Waldressourcen abhängen, die angesichts Klimarisiken zunehmend bedroht sind. Dazu zählen Frauen, Mädchen und arme und benachteiligte Bevölkerungsgruppen, Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, Nutzergruppen von Waldressourcen sowie indigene Gruppen. Vorteile ergeben sich insbesondere durch verbesserte Bewirtschaftungspraktiken, Einkommensmöglichkeiten sowie durch den Zugang zu Wissen und Beratungsleistungen. Zudem profitiert der globale Klimaschutz, da das Projekt, die Fähigkeit der indischen Wälder, Kohlenstoff zu binden, schützt und ausbaut.  8. Werden lokale Gemeinden oder indigene Gruppen eingebunden, und wenn ja, wie erfolgt diese Einbindung? Lokale Gemeinden und indigene Gruppen sind die Zielgruppe des Projekts und werden eingebunden. Sie werden durch Beteiligung an Konsultationsprozessen, Trainingsmaßnahmen, beim Aufbau lokaler Managementstrukturen sowie bei der Umsetzungsmaßnahmen zur nachhaltigen Nutzung von Wald- und Agroforstressourcen einbezogen.  9. Welchen verbindlichen Regelungen zur Projektplanung, Projektsteuerung und Projektkontrolle unterliegen die Maßnahmen der GIZ GmbH? Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit der GIZ GmbH folgen den verbindlichen Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit, die öffentlich einsehbar sind, sowie den einschlägigen Compliance- und Risikomanagementsystemen der GIZ GmbH zu Projektplanung, Projektsteuerung und Projektkontrolle. 10. Mit welchen Indikatoren, Evaluierungen und Monitoring-Maßnahmen wird die Zielerfüllung der Projekte abgesichert? Die Zielerfüllung wird durch ein System aus klar definierten Zielen und Indikatoren, regelmäßigem Monitoring, Fortschrittsberichten sowie unabhängigen Evaluierungen abgesichert. Die Ziele und Indikatoren gibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei Beauftragung der Projekte vor. 11. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Auszahlungen im Rahmen des Projekts geleistet werden? Auszahlungen erfolgen ausschließlich zweckgebunden auf Grundlage vereinbarter Leistungen und Projektfortschritte im Rahmen der bei der Beauftragung des BMZ vereinbarten Arbeits- und Budgetplanung. 12. Gibt es eine Erfolgskontrolle für die geförderten Projekte? Dies ist in den verbindlichen Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit geregelt. 13. Welche Mechanismen werden im Detail eingesetzt, um etwaigen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten in der Mittelverwendung nachzugehen? Grundsätzlich werden Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten zur Mittelverwendung im Rahmen der etablierten Compliance- und Kontrollmechanismen der Durchführungsorganisationen sowie der Vorgaben des BMZ geprüft. Dazu gehören insbesondere interne Kontroll- und Prüfverfahren, regelmäßige Finanz- und Fortschrittsberichte, interne und externe Audits sowie Beschwerde- und Hinweisgebersysteme. Eingehende Hinweise werden systematisch erfasst, geprüft und gegebenenfalls weiteren Untersuchungen zugeführt. 14. Welche Maßnahmen kommen bei festgestellten Verstößen konkret zur Anwendung, wurden jemals Verstöße festgestellt, und wenn ja, welche konkret? Der Bundesregierung liegen zum genannten Vorhaben keine Erkenntnisse über Verstöße vor. Bei festgestellten Verstößen kommen abgestufte Maßnahmen zur Anwendung. Diese können je nach Sachverhalt unter anderem Korrekturmaßnahmen im Projektmanagement, die Anpassung oder Aussetzung von Projektaktivitäten, Rückforderungen von Mitteln, die Beendigung von Vertragsverhältnissen mit beteiligten Partnern sowie weitere rechtliche Schritte umfassen. 15. Auf welche Initiativen geht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewährung der Förderung zurück, und wie lange dauerte der Antragsprozess bis zur Genehmigung? Das Projekt geht auf die entwicklungspolitische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien im Bereich nachhaltiger Ressourcennutzung, Klima- und Biodiversitätsschutz zurück. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Das Projekt wurde im November 2023 in den bilateralen Regierungsverhandlungen zwischen Deutschland und Indien vereinbart. Die GIZ wurde am im August 2024 mit der Durchführung des Projekts beauftragt. 16. Wie bewertet die Bundesregierung den Mitteleinsatz im Hinblick auf die Effektivität und Verhältnismäßigkeit? Die Bundesregierung bewertet den Mitteleinsatz im Rahmen des Vorhabens als effektiv und verhältnismäßig, basierend auf den OECD DAC Kriterien. Der Mitteleinsatz ist im Einklang mit den entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung sowie mit den haushaltspolitischen Vorgaben zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. 17. Wie erklärt die Bundesregierung die Notwendigkeit von Förderungen von Maßnahmen in Indien mit deutschen Steuergeldern? Die Zusammenarbeit mit Indien erfüllt deutsche internationale und geopolitische Interessen. Den Rahmen für entwicklungspolitische Kooperation zwischen Deutschland und Indien bildet die auf Ebene der Regierungschefs 2022 verabschiedete und 2024 und 2026 bekräftigte „Partnerschaft für grüne und nachhaltige Entwicklung“. Die Ziele dieser Partnerschaft sind Kooperationen zur Erreichung der Pariser Klimaziele und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen; diese wären ohne eine entsprechende Zusammenarbeit mit Indien als bevölkerungsreichstes Land der Welt nicht erreichbar. Zudem wird auf den Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 verwiesen, in welchem die Vertiefung der strategischen Beziehungen zu Indien intendiert wird. 18. Gibt es umgekehrt auch Projekte in Deutschland, die mit indischen Steuergeldern finanziert bzw. unterstützt werden, und wenn ja, welche (bitte nach Maßnahme und Höhe der jeweiligen Förderung durch Indien aufschlüsseln)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 19. Wie viele Projekte im Zusammenhang mit Geschlechterresponsivität werden gegenwärtig, global, noch durch die Bundesregierung gefördert (bitte nach Projekt und Fördersumme aufschlüsseln)? Informationen zu vom BMZ geförderten Vorhaben zur Gleichstellung der Geschlechter sind öffentlich zugänglich und über das Transparenzportal der Bundesregierung (www.transparenzportal.bund.de) unter Nutzung entsprechender Filter abrufbar. 20. Gibt es in diesem Zusammenhang (vgl. Frage 19) gegenwärtig förderwürdige oder beantragte Projekte im Inland, die nicht gefördert werden, und wenn ja, warum wurde dann der Förderung in Indien der Vorzug gewährt? Nein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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