Förderung geschlechterresponsiver Bewirtschaftung von Waldökosystemen und Agroforstsystemen in Indien (Antwort zu Drs. 21/4433)
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Förderung geschlechterresponsiver Bewirtschaftung von Waldökosystemen und Agroforstsystemen in Indien (Antwort zu Drs. 21/4433)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4826
21. Wahlperiode 17.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Denis Pauli, Rocco Kever, Johann
Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4433 –
Förderung geschlechterresponsiver Bewirtschaftung von Waldökosystemen und
Agroforstsystemen in Indien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
(GIZ GmbH) gibt auf ihrer Netzseite bekannt, dass die
„geschlechterresponsive Bewirtschaftung von Waldökosystemen und Agroforstsystemen“ in Indien
mit deutschen Fördergeldern in Höhe von 6 Mio. Euro unterstützt wird (http://
giz.de/de/projekte/staerkung-der-geschlechterresponsiven-bewirtschaftung-vo
n-waldoekosystemen-und/).
1. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „geschlechterresponsive
Bewirtschaftung von Waldökosystemen“ arbeitet die Bundesregierung?
Unter „geschlechterresponsiver Bewirtschaftung von Waldökosystemen“
versteht die Bundesregierung einen Ansatz, der die Rechte insbesondere von
Frauen und Mädchen stärkt, indem er ihren gleichberechtigten Zugang zu
Ressourcen und ihre gleichberechtigte Mitsprache bei Entscheidungsprozessen zur
Bewirtschaftung von Waldökosystemen fördert.
2. Welche Ziele werden mit der Förderung konkret verfolgt?
Das Ziel der Förderung ist es, insbesondere Frauen in Regionen, die aufgrund
der Abwanderung der männlichen Bevölkerung den größeren
Bevölkerungsanteil stellen, zu unterstützen, ihre Rechte bei der Bewirtschaftung von Wäldern
und Agroforstsysteme in Indien zu stärken, sodass sie ihre Einkommen erhöhen
können. Gleichzeitig sollen die Bewirtschaftungsformen widerstandsfähiger
gegen negative Auswirkungen des Klimawandels werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wofür werden die Mittel in Höhe von 6 Mio. Euro im Einzelnen
verwendet?
Die Mittel werden im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit insbesondere
für Beratungsleistungen, Kapazitätsentwicklung, Fachstudien, Wissens- und
Erfahrungsaustausch, Trainingsmaßnahmen, Entwicklung und Anwendung
geeigneter Managementansätze sowie für projektbezogene Monitoring- und
Evaluierungsmaßnahmen verwendet.
4. In welchen Regionen Indiens findet die Förderung statt?
Die Förderung findet in ausgewählten Waldgebieten der im Himalaya
gelegenen indischen Bundesstaaten Uttar Pradesh, Madhya Pradesh, Uttarakhand und
Himachal Pradesh statt.
5. Mit welchen Partnern arbeitet die GIZ GmbH bei diesem Vorhaben
zusammen (bitte vollständig auflisten)?
Die GIZ arbeitet im Rahmen des Vorhabens mit dem indischen Ministerium für
Umwelt, Wald und Klimawandel und den Forst- und Landwirtschaftsbehörden
der genannten Bundesstaaten zusammen. Hinzu kommen Fachinstitutionen
sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und lokale Akteure, wie Frauen-
Selbsthilfegruppen und Bauernverbände.
6. Wodurch zeichnet sich eine „geschlechterresponsive“ Bewirtschaftung
im Vergleich zu herkömmlichen Ansätzen aus (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
7. Welche Bevölkerungsgruppen profitieren von dem Projekt, und wie
sehen diese Vorteile aus?
Von dem Vorhaben profitieren insbesondere lokale Gemeinden, deren
Lebensgrundlagen in hohem Maße von Landwirtschaft und natürlichen
Waldressourcen abhängen, die angesichts Klimarisiken zunehmend bedroht sind. Dazu
zählen Frauen, Mädchen und arme und benachteiligte Bevölkerungsgruppen,
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, Nutzergruppen von Waldressourcen sowie
indigene Gruppen. Vorteile ergeben sich insbesondere durch verbesserte
Bewirtschaftungspraktiken, Einkommensmöglichkeiten sowie durch den Zugang
zu Wissen und Beratungsleistungen. Zudem profitiert der globale Klimaschutz,
da das Projekt, die Fähigkeit der indischen Wälder, Kohlenstoff zu binden,
schützt und ausbaut.
8. Werden lokale Gemeinden oder indigene Gruppen eingebunden, und
wenn ja, wie erfolgt diese Einbindung?
Lokale Gemeinden und indigene Gruppen sind die Zielgruppe des Projekts und
werden eingebunden. Sie werden durch Beteiligung an Konsultationsprozessen,
Trainingsmaßnahmen, beim Aufbau lokaler Managementstrukturen sowie bei
der Umsetzungsmaßnahmen zur nachhaltigen Nutzung von Wald- und
Agroforstressourcen einbezogen.
9. Welchen verbindlichen Regelungen zur Projektplanung, Projektsteuerung
und Projektkontrolle unterliegen die Maßnahmen der GIZ GmbH?
Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit der GIZ GmbH folgen den
verbindlichen Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische
Zusammenarbeit, die öffentlich einsehbar sind, sowie den einschlägigen Compliance- und
Risikomanagementsystemen der GIZ GmbH zu Projektplanung,
Projektsteuerung und Projektkontrolle.
10. Mit welchen Indikatoren, Evaluierungen und Monitoring-Maßnahmen
wird die Zielerfüllung der Projekte abgesichert?
Die Zielerfüllung wird durch ein System aus klar definierten Zielen und
Indikatoren, regelmäßigem Monitoring, Fortschrittsberichten sowie unabhängigen
Evaluierungen abgesichert. Die Ziele und Indikatoren gibt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei
Beauftragung der Projekte vor.
11. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Auszahlungen im Rahmen
des Projekts geleistet werden?
Auszahlungen erfolgen ausschließlich zweckgebunden auf Grundlage
vereinbarter Leistungen und Projektfortschritte im Rahmen der bei der Beauftragung
des BMZ vereinbarten Arbeits- und Budgetplanung.
12. Gibt es eine Erfolgskontrolle für die geförderten Projekte?
Dies ist in den verbindlichen Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und
Technische Zusammenarbeit geregelt.
13. Welche Mechanismen werden im Detail eingesetzt, um etwaigen
Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten in der Mittelverwendung nachzugehen?
Grundsätzlich werden Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten zur
Mittelverwendung im Rahmen der etablierten Compliance- und
Kontrollmechanismen der Durchführungsorganisationen sowie der Vorgaben des BMZ geprüft.
Dazu gehören insbesondere interne Kontroll- und Prüfverfahren, regelmäßige
Finanz- und Fortschrittsberichte, interne und externe Audits sowie
Beschwerde- und Hinweisgebersysteme. Eingehende Hinweise werden systematisch
erfasst, geprüft und gegebenenfalls weiteren Untersuchungen zugeführt.
14. Welche Maßnahmen kommen bei festgestellten Verstößen konkret zur
Anwendung, wurden jemals Verstöße festgestellt, und wenn ja, welche
konkret?
Der Bundesregierung liegen zum genannten Vorhaben keine Erkenntnisse über
Verstöße vor. Bei festgestellten Verstößen kommen abgestufte Maßnahmen zur
Anwendung. Diese können je nach Sachverhalt unter anderem
Korrekturmaßnahmen im Projektmanagement, die Anpassung oder Aussetzung von
Projektaktivitäten, Rückforderungen von Mitteln, die Beendigung von
Vertragsverhältnissen mit beteiligten Partnern sowie weitere rechtliche Schritte umfassen.
15. Auf welche Initiativen geht nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gewährung der Förderung zurück, und wie lange dauerte der
Antragsprozess bis zur Genehmigung?
Das Projekt geht auf die entwicklungspolitische Zusammenarbeit zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien im Bereich nachhaltiger
Ressourcennutzung, Klima- und Biodiversitätsschutz zurück. Hierzu wird auch
auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Das Projekt wurde im November 2023
in den bilateralen Regierungsverhandlungen zwischen Deutschland und Indien
vereinbart. Die GIZ wurde am im August 2024 mit der Durchführung des
Projekts beauftragt.
16. Wie bewertet die Bundesregierung den Mitteleinsatz im Hinblick auf die
Effektivität und Verhältnismäßigkeit?
Die Bundesregierung bewertet den Mitteleinsatz im Rahmen des Vorhabens als
effektiv und verhältnismäßig, basierend auf den OECD DAC Kriterien. Der
Mitteleinsatz ist im Einklang mit den entwicklungspolitischen Zielsetzungen
der Bundesregierung sowie mit den haushaltspolitischen Vorgaben zu
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
17. Wie erklärt die Bundesregierung die Notwendigkeit von Förderungen
von Maßnahmen in Indien mit deutschen Steuergeldern?
Die Zusammenarbeit mit Indien erfüllt deutsche internationale und
geopolitische Interessen. Den Rahmen für entwicklungspolitische Kooperation zwischen
Deutschland und Indien bildet die auf Ebene der Regierungschefs 2022
verabschiedete und 2024 und 2026 bekräftigte „Partnerschaft für grüne und
nachhaltige Entwicklung“. Die Ziele dieser Partnerschaft sind Kooperationen zur
Erreichung der Pariser Klimaziele und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten
Nationen; diese wären ohne eine entsprechende Zusammenarbeit mit Indien als
bevölkerungsreichstes Land der Welt nicht erreichbar. Zudem wird auf den
Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 verwiesen, in welchem die Vertiefung der
strategischen Beziehungen zu Indien intendiert wird.
18. Gibt es umgekehrt auch Projekte in Deutschland, die mit indischen
Steuergeldern finanziert bzw. unterstützt werden, und wenn ja, welche (bitte
nach Maßnahme und Höhe der jeweiligen Förderung durch Indien
aufschlüsseln)?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
19. Wie viele Projekte im Zusammenhang mit Geschlechterresponsivität
werden gegenwärtig, global, noch durch die Bundesregierung gefördert
(bitte nach Projekt und Fördersumme aufschlüsseln)?
Informationen zu vom BMZ geförderten Vorhaben zur Gleichstellung der
Geschlechter sind öffentlich zugänglich und über das Transparenzportal der
Bundesregierung (www.transparenzportal.bund.de) unter Nutzung entsprechender
Filter abrufbar.
20. Gibt es in diesem Zusammenhang (vgl. Frage 19) gegenwärtig
förderwürdige oder beantragte Projekte im Inland, die nicht gefördert werden,
und wenn ja, warum wurde dann der Förderung in Indien der Vorzug
gewährt?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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