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Entwicklungsfinanzierung in Tansania - Gewalt gegen indigene Maasai in Folge von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus

dip / drucksache 14.08.2026 · WP 21 · 21/7592 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Entwicklungsfinanzierung in Tansania - Gewalt gegen indigene Maasai in Folge von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus Deutscher Bundestag Drucksache 21/7592 21. Wahlperiode 14.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Jan van Aken, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Entwicklungsfinanzierung in Tansania – Gewalt gegen indigene Maasai infolge von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus Seit mehreren Jahren berichten internationale Medien, Menschenrechtsorganisationen und lokale Gemeinschaften in Nordtansania über gewaltsame Vertreibungen von indigenen Maasai aus angestammten Gebieten (https://taz.de/Vertr eibung-von-Maasai-in-Tansania/!5991870/). Diese Vorgänge stehen im Zusammenhang mit Naturschutzinitiativen, Tourismusentwicklungen und neuerdings auch mit Projekten im Bereich der CO2-Kompensation („carbon credits“; https://registry.verra.org/app/projectDetail/VCS/4924), mit dem deutsche Automobilkonzerne wie die Volkswagen AG Klimaschutz nachzuweisen gedenken (www.survivalinternational.de/nachrichten/14518). Besonders betroffen sind Gebiete im Umfeld der Ngorongoro Conservation Area (NCA) sowie der Region Loliondo, in denen immer wieder Zwangsumsiedlungen, Einschränkungen von Weiderechten und strukturelle Gewalt durch staatliche und private Akteure dokumentiert wurden (https://taz.de/Maasai-in-T ansania/!6014783/). Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist der bedeutendste bilaterale Geldgeber in diesem Risikobereich. Es gibt an, in Tansania aktuell Projekte im Bereich Naturschutz in Tansania in einer Größenordnung von etwa 145 Mio. Euro zu finanzieren (www.transparen zportal.bund.de/de/detailsuche?country=TZ&project_status=running&sectors= 41&tab=list). Beispielhaft für die Beteiligung an diesem strukturellen und langfristigen Prozess stehen die Pläne des World Wide Fund For Nature (WWF) Deutschland unter dem BMZ-finanzierten Projekt „Unganisha“. Mit dessen Unterstützung sollen allein im Norden Tansanias im Rahmen der zwei Projektphasen (2018 bis 2035) Schutzgebiete in einer Größenordnung von 1,42 Millionen Hektar ausgewiesen werden. Für derartige Projektpläne finanziert das BMZ auch systematisch staatliche Stellen. Die finanzierten Behörden wie das Ministry of Natural Resources and Tourism (MNRT), die Tanzania National Parks (TANAPA) und die Tanzania Wildlife Management Authority (TAWA) sind mittlerweile paramilitärisch aufgestellt und stehen nachweislich in engem Zusammenhang mit gewaltsamen Vertreibungen, willkürlicher Beschlagnahmung von Herden und wiederholten Repressionen gegen die Maasai (siehe beispielsweise verschiedene MISA- Newsletter [MISA = Maasai International Solidarity Alliance]: www.misasolid arity.org/newsletter). Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben die Maasai eine Vision von Naturschutz erarbeitet, welche die Koexistenz von Wildtieren mit den Weidetieren der Maasai ins Zentrum stellt („Maasai Conservation Vision“, www.misa solidarity.org/our-conservation-vision). Diese wurde auch der Bundesregierung mehrfach mit der Bitte um Aufnahme in ihre Förderprogramme und Finanzierungen vorgelegt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang deutsche Finanzierungsinstrumente, insbesondere über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH), Projekte unterstützen, die – direkt oder indirekt – zu solchen Menschenrechtsverletzungen beitragen oder Akteure stärken, die an den Vertreibungen beteiligt sind. Ferner ist fraglich, wie die völkerrechtlich verbindliche Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation zu den Rechten indigener Völker berücksichtigt und angewendet wird. Obwohl zivilgesellschaftliche Organisationen und insbesondere die Maasai selbst seit längerer Zeit versuchen, Transparenz über diese Finanzierungen zu erhalten, blieben Fragen zu Projektstandorten, Projektaktivitäten, Fördervolumina, Partnerorganisationen und menschenrechtlichen Risikoanalysen bisher unbeantwortet. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Finanzierungen im Bereich Naturschutz, Klima, Biodiversität, Forstwirtschaft, nachhaltige Landnutzung oder Tourismusentwicklung wurden seit 2016 in Tansania getätigt (bitte nach Projektname, Themenschwerpunkt, Laufzeit und Fördervolumen auflisten, auch Fondsfinanzierungen mit auflisten)?  2. In welchen Regionen und Distrikten Tansanias befinden sich die in Frage 1 genannten Projekte jeweils (bitte nach Projekt, Region, Distrikt und konkretem Durchführungsgebiet aufschlüsseln)?  3. Welche der in Frage 1 genannten Projekte umfassen Aktivitäten zur Ausweisung, Erweiterung oder Verwaltung von Schutzgebieten, Wildlife Corridors, Wildlife Management Areas (WMAs), Forest Reserves oder vergleichbaren Flächenschutzinstrumenten?  4. Welche staatlichen Institutionen und privaten Unternehmen, Stiftungen, NGOs sowie internationalen Organisationen sind an den in Frage 1 genannten Projekten als Co-Finanzierer und bzw. oder in der Implementierung beteiligt (bitte nach Projekt aufschlüsseln)?  5. Welche Projekte oder einzelnen Projektaktivitäten der in Frage 1 genannten Finanzierungen wurden aufgrund der Kritik von Maasai gestoppt?  6. Welche der in Frage 1 genannten Finanzierungen befinden sich derzeit in interner oder externer Überprüfung (bitte mit Benennung der jeweiligen Kritikpunkte und Status (Stopp/Prüfung) auflisten)?  7. Warum hat das BMZ bis heute Maasai-Vertreterinnen und Massai- Vertreter auf deren Nachfrage keine detaillierten Informationen zu den Projektfinanzierungen vorgelegt (beispielsweise Budgetlinien, disaggregiert nach einzelnen Aktivitäten und Durchführungsorten)?  8. Bewertet die Bundesregierung das Vorenthalten solcher Informationen als konform mit dem Völkerrecht, der ILO-Konvention 169 und dem Grundsatz von FPIC, wenn ja, bitte ausführen?  9. Welche staatlichen Behörden Tansanias sind oder waren in deutsche Naturschutz-, Klima-, Biodiversitäts-, Tourismus- oder Kohlenstoffvorhaben seit 2026 eingebunden (bitte nach Vorhaben und Rolle der jeweiligen Behörde aufschlüsseln)? 10. Welche Finanzmittel flossen durch die unter Punkt 1 genannten Projekte jeweils an a) Ministry of Natural Resources and Tourism (MNRT), b) Tanzania National Parks (TANAPA) und c) Tanzania Wildlife Management Authority (TAWA) oder ihnen unterstellte Strukturen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Mittelart, Mittelhöhe)? 11. Welche der in Frage 1 genannten Projekte oder Partnerorganisationen sind seit 2016 im Zusammenhang mit a) Umsiedlungen, b) Einschränkungen traditioneller Weiderechte, c) Beschlagnahmung von Viehbeständen oder d) Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte oder Ranger gegenüber Maasai-Gemeinschaften dem BMZ gegenüber bekannt (bitte nach Projekt, Partnerorganisation, Vorfall (Buchstaben a bis d), Ort und Datum benennen)? 12. Welche menschenrechtlichen Risikoanalysen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor Projektbeginn bzw. während der Durchführung erstellt (bitte auflisten, von welcher Organisation diese durchgeführt wurde und mit welchem Titel, Erstellungsdatum und zentralen Ergebnissen)? 13. Hat das BMZ Pläne, einen Prozess der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) mit Maasai-Gemeinden durchzuführen, um die Zustimmung für die Projektaktivitäten bzw. deren Finanzierung durch das BMZ einzuholen,welche Akteure werden dabei einbezogen, und wenn nein, wird das BMZ die Projektaktivitäten bzw. deren Finanzierung auch ohne FPIC der betroffenen indigenen Gemeinden fortführen? 14. Welche Finanzmittel flossen über die in Frage 1 genannten Projekte an die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF; bitte nach Projektnamen, finanzierten Aktivitäten, Finanzierungsvolumen an die ZGF und einzelnen Durchführungsstandorten [Dorfnamen, Wardnamen oder Vergleichbares] auflisten)? 15. Welche Einzelaktivitäten der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt wurden seit 2016 im Distrikt Ngorongoro finanziert (bitte nach Aktivität, Durchführungszeitraum, Finanzierungsvolumen und Durchführungsort auflisten)? 16. Welche konkreten Aktivitäten der ZGF wurden und werden durch das BMZ in und um den Wald Loliondo One finanziert (bitte nach Einzelmaßnahmen, Durchführungszeitraum, Finanzierungsvolumen und Durchführungsort auflisten)? 17. Wurde die Demarkierung des Waldes Loliondo One im Rahmen eines BMZVorhabens finanziert? 18. Welche konkreten Aktivitäten finanziert das BMZ im Diskrikt Ngorongoro (insbesondere Loliondo und Sale Division) über die ZGF im Bereich „Rangeland Managment“ (bitte die jeweiligen Einzelmaßnahmen beschreiben)? 19. In welchen Dörfern hat das BMZ seit 2016 Projekte der ZGF finanziert, in denen Landzertifikate ausgestellt und bzw. oder Dorfnutzungspläne erarbeitet wurden? 20. Gibt es vom BMZ finanzierte Projekte der ZGF, welche Landzertifikate für die lokale Bevölkerung in Tansania ausstellen (bzw. dies unterstützen), ohne dass damit gleichzeitig Landnutzungen durch neue Flächenschutzinstrumente eingeschränkt werden, und wenn ja, in welchen Dörfern in Tansania? 21. Welche Finanzmittel flossen über die in Frage 1 erfragten Projekte an den WWF Deutschland und gegebenenfalls andere WWF-Sektionen (bitte nach Projektnamen, finanzierten Aktivitäten, Finanzierungsvolumen an den WWF und einzelnen Durchführungsstandorten [Dorfnamen, Wardnamen oder Vergleichbares] auflisten)? 22. Hat die Bundesregierung die Einhaltung von FPIC bei der Etablierung oder Änderung von Schutzgebieten im Rahmen der Projekte in Tansania sichergestellt (bitte nach Konsultationen inklusive Datum, eingeladenen Gruppen und Dokumentennamen auflisten)? 23. Welche Schutzgebietstypen (Wildlife Corridors, Wildlife Management Areas, Forest Reserves, Buffer Zones u. Ä.) beinhaltet die geplante Etablierung von 461 000 Hektar neuer Schutzgebiete im Rahmen des Projektes Unganisha II (bitte nach Namen, Typ und Hektargröße auflisten)? 24. Hat die Bundesregierung die Einhaltung von FPIC bei der geplanten Etablierung von 461 000 Hektar neuer Schutzgebiete im Rahmen des Projektes Unganisha II sichergestellt, wenn ja, mit welchen konkreten Konsultationsmaßnahmen wurde dies sichergestellt (bitte nach Veranstaltungsort, Datum, beteiligten Akteuren und besprochenen Inhalten auflisten), und wurde die Zustimmung jeweils dokumentiert (bitte die Dokumentennamen inklusive Datum und Ort auflisten)? 25. Welche Berichte zur Wirkung der Pilotimplementierung von Wildlife Credits sind dem BMZ bekannt, und welche zentralen Erkenntnisse ergeben sich für die Bundesregierung daraus? 26. Welche Akteure sind an dem Management bzw. der Governance der Enduimet Wildlife Management Area beteiligt (bitte nach Organisation und Funktion aufschlüsseln)? 27. Sind nach Kenntnis des BMZ private Akteure (wie Jagdfirmen, Hotelketten, Naturschutzorganisationen) an den Verdiensten in den WMAs beteiligt (wenn ja, welche, und in welchem Umfang)? 28. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Workshops, Arbeitstreffen, Austausche mit Projektimplementiererinnen und Projektimplementierern oder sonstige Aktivitäten, bei denen die Umsetzung der Maasai Conservation Vision besprochen wurde, wenn ja, bitte nach Datum und anwesenden Akteuren (institutionelle Zugehörigkeit, nicht nur Namen) auflisten, und zu welchen Ergebnissen führten diese Prozess (bitte nach konkreten Projektanpassungen auflisten)? 29. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich Frage 28 Pläne zur Durchführung von Workshops, Arbeitstreffen, Austausche mit Projektimplementiererinnen und Projektimplementierern oder sonstige Aktivitäten, bei denen die Umsetzung der Maasai Conservation Vision besprochen werden soll (bitte nach zu adressierenden Akteuren und Zeitplanung auflisten)? 30. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Appell der Dorfvorsteher (Councilors) des Distrikts Ngorongoro im Januar 2025, die Naturschutzfinanzierungen in ihren Dörfern zu beenden? 31. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus dem Appell der Dorfvorsteher (Councilors) des Distrikts Ngorongoro im Januar 2025, die Naturschutzfinanzierungen in ihren Dörfern zu beenden, gezogen, und hat die Bundesregierung oder haben Vertretende der Bundesregierung mit den Dorfvorstehern weitere Gespräche geführt (und wenn ja, mit welchen Ergebnissen)? 32. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Forderung der Councilors des Distrikts Ngorongoro vom September 2023 gezogen, dass die Zoologische Gesellschaft Frankfurt alle ihre Aktivitäten im Distrikt einstellen soll, und haben die Bundesregierung und ihre Vertretenden dazu mit diesen Dorfvorstehern weitere Gespräche geführt, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 33. Gibt es konkrete Handlungsanweisungen, Handreichungen, Protokolle etc. des BMZ, der KfW und bzw. oder der GIZ GmbH, die für die Durchführung von Projekten, bei denen Indigene Völker betroffen sind, Vorgehensweisen und Anweisungen zur Umsetzung von FPIC beschreiben (bitte konkrete Dokumente auflisten und anfügen)? 34. Wie misst die Bundesregierung die positiven Auswirkungen des Tourismussektors auf die lokalen Maasai-Gemeinden, in denen sie Tourismusentwicklung finanziert (bitte Methode, Quellen und Ergebnisse disaggregiert nach Lokalität und Datum auflisten)? 35. Welche Tourismusakteure, die in Nordtansania aktiv sind, wurden seit 2015 vom BMZ gefördert (bitte nach Namen und Finanzierungsinstrument auflisten)? 36. Welche Tourismusakteure und Camps wurden über die Beteiligung am Fonds „Africa Conservation & Communities Tourism Fund“ in Tansania finanziert (bitte nach Namen, Finanzierungsvolumen und Finanzierungsziel auflisten)? 37. Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen den von ihr finanzierten Naturschutzmaßnahmen und den Bestrebungen des Autobauers Volkswagen, auf knapp 1 Million Hektar Land im Norden Tansanias, einer Fläche, die mit Projektgebieten des BMZ erheblich überlappt, Kohlenstoff-Kredite zu generieren? 38. Ist die Bundesregierung dazu im Austausch mit Volkswagen, Volkswagen Climatepartners oder dem Projektimplementierer Soils For the Future gewesen, wenn ja, bitte Datum, Ort, Teilnehmende, Ergebnisse der Gespräche benennen, und wenn nein, gibt es dazu Pläne? 39. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter Naturschutzvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als erweiterte Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum, Land, Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)? 40. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter Klimaschutzvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als erweiterte Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum, Land, Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)? 41. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter Tourismusvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als erweiterte Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum, Land, Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)? Berlin, den 12. August 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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