Entwicklungsfinanzierung in Tansania - Gewalt gegen indigene Maasai in Folge von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus
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Entwicklungsfinanzierung in Tansania - Gewalt gegen indigene Maasai in Folge von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7592
21. Wahlperiode 14.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut,
Jan van Aken, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Cansu
Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Entwicklungsfinanzierung in Tansania – Gewalt gegen indigene Maasai infolge
von deutschem Naturschutz, Klimaschutz und Tourismus
Seit mehreren Jahren berichten internationale Medien,
Menschenrechtsorganisationen und lokale Gemeinschaften in Nordtansania über gewaltsame
Vertreibungen von indigenen Maasai aus angestammten Gebieten (https://taz.de/Vertr
eibung-von-Maasai-in-Tansania/!5991870/). Diese Vorgänge stehen im
Zusammenhang mit Naturschutzinitiativen, Tourismusentwicklungen und neuerdings
auch mit Projekten im Bereich der CO2-Kompensation („carbon credits“;
https://registry.verra.org/app/projectDetail/VCS/4924), mit dem deutsche
Automobilkonzerne wie die Volkswagen AG Klimaschutz nachzuweisen gedenken
(www.survivalinternational.de/nachrichten/14518).
Besonders betroffen sind Gebiete im Umfeld der Ngorongoro Conservation
Area (NCA) sowie der Region Loliondo, in denen immer wieder
Zwangsumsiedlungen, Einschränkungen von Weiderechten und strukturelle Gewalt durch
staatliche und private Akteure dokumentiert wurden (https://taz.de/Maasai-in-T
ansania/!6014783/).
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) ist der bedeutendste bilaterale Geldgeber in diesem Risikobereich. Es
gibt an, in Tansania aktuell Projekte im Bereich Naturschutz in Tansania in
einer Größenordnung von etwa 145 Mio. Euro zu finanzieren (www.transparen
zportal.bund.de/de/detailsuche?country=TZ&project_status=running§ors=
41&tab=list).
Beispielhaft für die Beteiligung an diesem strukturellen und langfristigen
Prozess stehen die Pläne des World Wide Fund For Nature (WWF) Deutschland
unter dem BMZ-finanzierten Projekt „Unganisha“. Mit dessen Unterstützung
sollen allein im Norden Tansanias im Rahmen der zwei Projektphasen (2018
bis 2035) Schutzgebiete in einer Größenordnung von 1,42 Millionen Hektar
ausgewiesen werden.
Für derartige Projektpläne finanziert das BMZ auch systematisch staatliche
Stellen. Die finanzierten Behörden wie das Ministry of Natural Resources and
Tourism (MNRT), die Tanzania National Parks (TANAPA) und die Tanzania
Wildlife Management Authority (TAWA) sind mittlerweile paramilitärisch
aufgestellt und stehen nachweislich in engem Zusammenhang mit gewaltsamen
Vertreibungen, willkürlicher Beschlagnahmung von Herden und wiederholten
Repressionen gegen die Maasai (siehe beispielsweise verschiedene MISA-
Newsletter [MISA = Maasai International Solidarity Alliance]: www.misasolid
arity.org/newsletter).
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben die Maasai eine Vision von
Naturschutz erarbeitet, welche die Koexistenz von Wildtieren mit den
Weidetieren der Maasai ins Zentrum stellt („Maasai Conservation Vision“, www.misa
solidarity.org/our-conservation-vision). Diese wurde auch der Bundesregierung
mehrfach mit der Bitte um Aufnahme in ihre Förderprogramme und
Finanzierungen vorgelegt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang
deutsche Finanzierungsinstrumente, insbesondere über die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH), Projekte unterstützen, die – direkt oder
indirekt – zu solchen Menschenrechtsverletzungen beitragen oder Akteure stärken,
die an den Vertreibungen beteiligt sind. Ferner ist fraglich, wie die
völkerrechtlich verbindliche Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation zu
den Rechten indigener Völker berücksichtigt und angewendet wird.
Obwohl zivilgesellschaftliche Organisationen und insbesondere die Maasai
selbst seit längerer Zeit versuchen, Transparenz über diese Finanzierungen zu
erhalten, blieben Fragen zu Projektstandorten, Projektaktivitäten,
Fördervolumina, Partnerorganisationen und menschenrechtlichen Risikoanalysen bisher
unbeantwortet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Finanzierungen im Bereich Naturschutz, Klima, Biodiversität,
Forstwirtschaft, nachhaltige Landnutzung oder Tourismusentwicklung
wurden seit 2016 in Tansania getätigt (bitte nach Projektname,
Themenschwerpunkt, Laufzeit und Fördervolumen auflisten, auch
Fondsfinanzierungen mit auflisten)?
2. In welchen Regionen und Distrikten Tansanias befinden sich die in
Frage 1 genannten Projekte jeweils (bitte nach Projekt, Region, Distrikt
und konkretem Durchführungsgebiet aufschlüsseln)?
3. Welche der in Frage 1 genannten Projekte umfassen Aktivitäten zur
Ausweisung, Erweiterung oder Verwaltung von Schutzgebieten, Wildlife
Corridors, Wildlife Management Areas (WMAs), Forest Reserves oder
vergleichbaren Flächenschutzinstrumenten?
4. Welche staatlichen Institutionen und privaten Unternehmen, Stiftungen,
NGOs sowie internationalen Organisationen sind an den in Frage 1
genannten Projekten als Co-Finanzierer und bzw. oder in der
Implementierung beteiligt (bitte nach Projekt aufschlüsseln)?
5. Welche Projekte oder einzelnen Projektaktivitäten der in Frage 1
genannten Finanzierungen wurden aufgrund der Kritik von Maasai gestoppt?
6. Welche der in Frage 1 genannten Finanzierungen befinden sich derzeit in
interner oder externer Überprüfung (bitte mit Benennung der jeweiligen
Kritikpunkte und Status (Stopp/Prüfung) auflisten)?
7. Warum hat das BMZ bis heute Maasai-Vertreterinnen und Massai-
Vertreter auf deren Nachfrage keine detaillierten Informationen zu den
Projektfinanzierungen vorgelegt (beispielsweise Budgetlinien,
disaggregiert nach einzelnen Aktivitäten und Durchführungsorten)?
8. Bewertet die Bundesregierung das Vorenthalten solcher Informationen als
konform mit dem Völkerrecht, der ILO-Konvention 169 und dem
Grundsatz von FPIC, wenn ja, bitte ausführen?
9. Welche staatlichen Behörden Tansanias sind oder waren in deutsche
Naturschutz-, Klima-, Biodiversitäts-, Tourismus- oder
Kohlenstoffvorhaben seit 2026 eingebunden (bitte nach Vorhaben und Rolle der jeweiligen
Behörde aufschlüsseln)?
10. Welche Finanzmittel flossen durch die unter Punkt 1 genannten Projekte
jeweils an
a) Ministry of Natural Resources and Tourism (MNRT),
b) Tanzania National Parks (TANAPA) und
c) Tanzania Wildlife Management Authority (TAWA) oder ihnen
unterstellte Strukturen (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Mittelart,
Mittelhöhe)?
11. Welche der in Frage 1 genannten Projekte oder Partnerorganisationen sind
seit 2016 im Zusammenhang mit
a) Umsiedlungen,
b) Einschränkungen traditioneller Weiderechte,
c) Beschlagnahmung von Viehbeständen oder
d) Gewaltanwendung
durch Sicherheitskräfte oder Ranger gegenüber Maasai-Gemeinschaften
dem BMZ gegenüber bekannt (bitte nach Projekt, Partnerorganisation,
Vorfall (Buchstaben a bis d), Ort und Datum benennen)?
12. Welche menschenrechtlichen Risikoanalysen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vor Projektbeginn bzw. während der Durchführung
erstellt (bitte auflisten, von welcher Organisation diese durchgeführt wurde
und mit welchem Titel, Erstellungsdatum und zentralen Ergebnissen)?
13. Hat das BMZ Pläne, einen Prozess der freien, vorherigen und informierten
Zustimmung (FPIC) mit Maasai-Gemeinden durchzuführen, um die
Zustimmung für die Projektaktivitäten bzw. deren Finanzierung durch das
BMZ einzuholen,welche Akteure werden dabei einbezogen, und wenn
nein, wird das BMZ die Projektaktivitäten bzw. deren Finanzierung auch
ohne FPIC der betroffenen indigenen Gemeinden fortführen?
14. Welche Finanzmittel flossen über die in Frage 1 genannten Projekte an die
Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF; bitte nach Projektnamen,
finanzierten Aktivitäten, Finanzierungsvolumen an die ZGF und einzelnen
Durchführungsstandorten [Dorfnamen, Wardnamen oder Vergleichbares]
auflisten)?
15. Welche Einzelaktivitäten der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt wurden
seit 2016 im Distrikt Ngorongoro finanziert (bitte nach Aktivität,
Durchführungszeitraum, Finanzierungsvolumen und Durchführungsort
auflisten)?
16. Welche konkreten Aktivitäten der ZGF wurden und werden durch das
BMZ in und um den Wald Loliondo One finanziert (bitte nach
Einzelmaßnahmen, Durchführungszeitraum, Finanzierungsvolumen und
Durchführungsort auflisten)?
17. Wurde die Demarkierung des Waldes Loliondo One im Rahmen eines
BMZVorhabens finanziert?
18. Welche konkreten Aktivitäten finanziert das BMZ im Diskrikt
Ngorongoro (insbesondere Loliondo und Sale Division) über die ZGF im Bereich
„Rangeland Managment“ (bitte die jeweiligen Einzelmaßnahmen
beschreiben)?
19. In welchen Dörfern hat das BMZ seit 2016 Projekte der ZGF finanziert, in
denen Landzertifikate ausgestellt und bzw. oder Dorfnutzungspläne
erarbeitet wurden?
20. Gibt es vom BMZ finanzierte Projekte der ZGF, welche Landzertifikate
für die lokale Bevölkerung in Tansania ausstellen (bzw. dies unterstützen),
ohne dass damit gleichzeitig Landnutzungen durch neue
Flächenschutzinstrumente eingeschränkt werden, und wenn ja, in welchen Dörfern in
Tansania?
21. Welche Finanzmittel flossen über die in Frage 1 erfragten Projekte an den
WWF Deutschland und gegebenenfalls andere WWF-Sektionen (bitte
nach Projektnamen, finanzierten Aktivitäten, Finanzierungsvolumen an
den WWF und einzelnen Durchführungsstandorten [Dorfnamen,
Wardnamen oder Vergleichbares] auflisten)?
22. Hat die Bundesregierung die Einhaltung von FPIC bei der Etablierung
oder Änderung von Schutzgebieten im Rahmen der Projekte in Tansania
sichergestellt (bitte nach Konsultationen inklusive Datum, eingeladenen
Gruppen und Dokumentennamen auflisten)?
23. Welche Schutzgebietstypen (Wildlife Corridors, Wildlife Management
Areas, Forest Reserves, Buffer Zones u. Ä.) beinhaltet die geplante
Etablierung von 461 000 Hektar neuer Schutzgebiete im Rahmen des Projektes
Unganisha II (bitte nach Namen, Typ und Hektargröße auflisten)?
24. Hat die Bundesregierung die Einhaltung von FPIC bei der geplanten
Etablierung von 461 000 Hektar neuer Schutzgebiete im Rahmen des Projektes
Unganisha II sichergestellt, wenn ja, mit welchen konkreten
Konsultationsmaßnahmen wurde dies sichergestellt (bitte nach Veranstaltungsort,
Datum, beteiligten Akteuren und besprochenen Inhalten auflisten), und
wurde die Zustimmung jeweils dokumentiert (bitte die
Dokumentennamen inklusive Datum und Ort auflisten)?
25. Welche Berichte zur Wirkung der Pilotimplementierung von Wildlife
Credits sind dem BMZ bekannt, und welche zentralen Erkenntnisse ergeben
sich für die Bundesregierung daraus?
26. Welche Akteure sind an dem Management bzw. der Governance der
Enduimet Wildlife Management Area beteiligt (bitte nach Organisation und
Funktion aufschlüsseln)?
27. Sind nach Kenntnis des BMZ private Akteure (wie Jagdfirmen,
Hotelketten, Naturschutzorganisationen) an den Verdiensten in den WMAs
beteiligt (wenn ja, welche, und in welchem Umfang)?
28. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Workshops, Arbeitstreffen,
Austausche mit Projektimplementiererinnen und Projektimplementierern
oder sonstige Aktivitäten, bei denen die Umsetzung der Maasai
Conservation Vision besprochen wurde, wenn ja, bitte nach Datum und anwesenden
Akteuren (institutionelle Zugehörigkeit, nicht nur Namen) auflisten, und
zu welchen Ergebnissen führten diese Prozess (bitte nach konkreten
Projektanpassungen auflisten)?
29. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich Frage 28 Pläne zur
Durchführung von Workshops, Arbeitstreffen, Austausche mit
Projektimplementiererinnen und Projektimplementierern oder sonstige Aktivitäten,
bei denen die Umsetzung der Maasai Conservation Vision besprochen
werden soll (bitte nach zu adressierenden Akteuren und Zeitplanung
auflisten)?
30. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Appell der Dorfvorsteher
(Councilors) des Distrikts Ngorongoro im Januar 2025, die
Naturschutzfinanzierungen in ihren Dörfern zu beenden?
31. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus dem Appell der
Dorfvorsteher (Councilors) des Distrikts Ngorongoro im Januar 2025, die
Naturschutzfinanzierungen in ihren Dörfern zu beenden, gezogen, und hat die
Bundesregierung oder haben Vertretende der Bundesregierung mit den
Dorfvorstehern weitere Gespräche geführt (und wenn ja, mit welchen
Ergebnissen)?
32. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Forderung der
Councilors des Distrikts Ngorongoro vom September 2023 gezogen, dass
die Zoologische Gesellschaft Frankfurt alle ihre Aktivitäten im Distrikt
einstellen soll, und haben die Bundesregierung und ihre Vertretenden dazu
mit diesen Dorfvorstehern weitere Gespräche geführt, und wenn ja, mit
welchen Ergebnissen?
33. Gibt es konkrete Handlungsanweisungen, Handreichungen, Protokolle etc.
des BMZ, der KfW und bzw. oder der GIZ GmbH, die für die
Durchführung von Projekten, bei denen Indigene Völker betroffen sind,
Vorgehensweisen und Anweisungen zur Umsetzung von FPIC beschreiben (bitte
konkrete Dokumente auflisten und anfügen)?
34. Wie misst die Bundesregierung die positiven Auswirkungen des
Tourismussektors auf die lokalen Maasai-Gemeinden, in denen sie
Tourismusentwicklung finanziert (bitte Methode, Quellen und Ergebnisse
disaggregiert nach Lokalität und Datum auflisten)?
35. Welche Tourismusakteure, die in Nordtansania aktiv sind, wurden seit
2015 vom BMZ gefördert (bitte nach Namen und
Finanzierungsinstrument auflisten)?
36. Welche Tourismusakteure und Camps wurden über die Beteiligung am
Fonds „Africa Conservation & Communities Tourism Fund“ in Tansania
finanziert (bitte nach Namen, Finanzierungsvolumen und
Finanzierungsziel auflisten)?
37. Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen den von ihr
finanzierten Naturschutzmaßnahmen und den Bestrebungen des Autobauers
Volkswagen, auf knapp 1 Million Hektar Land im Norden Tansanias, einer
Fläche, die mit Projektgebieten des BMZ erheblich überlappt,
Kohlenstoff-Kredite zu generieren?
38. Ist die Bundesregierung dazu im Austausch mit Volkswagen, Volkswagen
Climatepartners oder dem Projektimplementierer Soils For the Future
gewesen, wenn ja, bitte Datum, Ort, Teilnehmende, Ergebnisse der
Gespräche benennen, und wenn nein, gibt es dazu Pläne?
39. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche
Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und
Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter
Naturschutzvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als erweiterte
Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke
auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum, Land,
Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)?
40. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche
Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und
Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter
Klimaschutzvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als erweiterte
Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke
auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum, Land,
Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)?
41. Wie viele Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen körperliche
Unversehrtheit, Straftaten gegen sexuelle Unversehrtheit und
Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Deutschland im Ausland finanzierter
Tourismusvorhaben sind der Bundesregierung bekannt (bitte als erweiterte
Antwort wie in Anlage 3 [Verschlusssache] zur Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke
auf Bundestagsdrucksache 20/13354 nach Tatbestand, Datum, Land,
Tatort, Täter, Folgen und Vorhaben aufschlüsseln)?
Berlin, den 12. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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