Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland.
Text
Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland.
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2150
21. Wahlperiode 13.10.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund)
Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland.
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 1. Oktober 2025.
„Die Koalition will in den kommenden vier Jahren zeigen, dass Deutschland zurück ist.
Dafür müssen wir in vielen Bereichen besser werden und staatliche Entscheidungen,
Prozesse und Strukturen modernisieren. Wir wollen als Bundesregierung zeigen, dass es
geht, und vorangehen.
Wir wollen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat stärken. Dafür
braucht die Politik eine ernsthafte und konsequente Bereitschaft zu Reformen.
Durch eine grundlegende Modernisierung, Verwaltungsreform, einen um- fassenden
Rückbau der Bürokratie, Ziel- und Wirkungsorientierung und durch eine verlässliche Justiz
werden wir unseren Staat wieder leistungs- fähig machen. Bürgerinnen und Bürger sowie
die Wirtschaft stellen wir in den Mittelpunkt unseres Handelns.“
––––––––––––––––––
„Wir erarbeiten in 2025 eine ambitionierte Modernisierungsagenda für Staat und
Verwaltung.“
(Koalitionsvertrag 21. Legislaturperiode, Kapitel 2.2, Zeilen 1775 ff. bzw. 1788 f.)
______________________
Die vorliegende Agenda greift diesen Auftrag auf und formuliert einen konkreten Umsetzungsplan der
Modernisierungsvorhaben für Staat und Bundesverwaltung in der 21. Legislaturperiode.
Inhal tsverzeichnis
Seite
Vorwort ......................................................................................................... 4
Wir wollen echte Wirkung erzielen: Exemplarische
Modernisierungsprojekte mit Hebelcharakter .......................................... 5
Fünf Handlungsfelder für einen leistungsfähigen Staat ........................... 9
I Spürbarer Bürokratierückbau .............................................................. 12
II Bessere Rechtsetzung .......................................................................... 16
III Bürger- und unternehmenszentrierter Service ..................................... 19
IV Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und Strategisches
Management ........................................................................................ 21
V Effiziente Bundesverwaltung .............................................................. 27
Vorwort
„Gutes Regieren für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland“
Die Bundesregierung ist angetreten, den Staat einfacher, digitaler und erfolgreicher zu machen. Sie will zeigen,
dass Deutschland in zentralen Bereichen wieder besser wird, staatliche Entscheidungen, Prozesse und
Strukturen modernisiert und damit Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staates gestärkt wird.
Voraussetzung ist eine ernsthafte, konsequente Bereitschaft zu ganzheitlichen Reformen. Ziel- und
Wirkungsorientierung schaffen Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stehen
im Mittelpunkt.
Die Ausgangslage ist geprägt von tiefgreifendem Wandel: Künstliche Intelligenz (KI) und umfassende
Digitalisierung verändern Gesellschaft und Verwaltung; geopolitische Verschiebungen und der Klimawandel erfordern
entschlossenes Handeln, um global wettbewerbsfähig zu bleiben und Sicherheit zu gewährleisten;
demografische Entwicklungen verlangen innovative Herangehensweisen zur Kompensation fehlender Arbeitskräfte. Die
Bundesregierung wird Bürokratie national und auf EU-Ebene abbauen, Wirtschaftskraft und -wachstum
ankurbeln und dabei die ganze Breite der Unternehmen – Handwerk, Mittelstand und Großunternehmen, Start-ups
und landwirtschaftliche Betriebe – in den Blick nehmen. Sie wird Bürgerinnen und Bürger entlasten, in den
Mittelpunkt des Verwaltungshandelns stellen und den Kontakt mit dem Staat so unkompliziert wie möglich
gestalten, ohne dabei relevante Schutzstandards abzusenken.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, müssen Politik und Verwaltung anders arbeiten.
Prozesse sind zu oft zu kompliziert, zu teuer und zu langsam. Anspruch der Bundesregierung sind Schnelligkeit,
Ergebnisorientierung und Nutzerzentrierung. Klare Prioritäten, der Abbau von Komplexität sowie die
gleichzeitige Erhöhung der Servicequalität müssen dafür ineinandergreifen.
Vision:
Ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland – mit weniger unnötiger Bürokratie und mehr
Vertrauen, verlässlich funktionierenden und gut integrierten digitalen Staatsleistungen, effizienteren
Strukturen, schnelleren Entscheidungen sowie einer Kultur des Experimentierens und Lernens. Führung ist so
gestaltet, dass zielorientiert Ergebnisse eingefordert, Fehler als Chancen verstanden und Eigenverantwortung
gefördert werden.
Staatsmodernisierung ist eine gemeinsame Aufgabe aller Ressorts und gelingt im Schulterschluss mit Ländern
und Kommunen. Die Bundesregierung setzt die notwendigen Reformen auf Bundesebene entschlossen um und
erreicht bis zum Ende der Legislatur spürbare Verbesserungen für Menschen und Wirtschaft.
Gleichzeitig soll eine Modernisierungsrendite erwirtschaftet werden, die zur Haushaltskonsolidierung beiträgt.
Verwaltung und öffentlicher Dienst sind Garanten für objektives, gemeinwohlorientiertes Handeln. Sie werden
mit Mut und Zuversicht gestärkt und modernisiert – damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
Vertrauen in die Problemlösungsfähigkeit der Politik und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung haben.
Prinzipien der Staatsmodernisierung
Die Modernisierung von Staat und Verwaltung basiert auf einer neuen Interpretation des Ressortprinzips im
Sinne eines Whole‑of‑Government‑Ansatzes. Die Ministerien richten sich – unter Einbeziehung des
nachgeordneten Bereichs – neu aus, um Vereinfachung, Aufgabenbündelung, Konsolidierung, Standardisierung und
Skalierung systematisch zu ermöglichen. Klare Zuordnung der Federführung ersetzt Mehrfachzuständigkeiten.
Die Ressorts arbeiten ergebnisorientiert zusammen.
Durch dieses Vorgehen wird Personal frei, das in priorisierte oder neue Aufgaben überführt und entsprechend
geschult wird. Silos werden überwunden. Strukturen orientieren sich an Prozessen, die sich konsequent am
Bedarf der Adressatinnen und Adressaten ausrichten und digital gedacht sind, um Wertschöpfungsketten zu
verbessern und Effizienzpotenziale zu heben – „digital first, analog möglich“.
Die Modernisierung von Staat und Verwaltung kann nicht warten. Leitend ist das Prinzip „Fortschritt vieler statt
Stillstand aller“. Die Mitglieder der Bundesregierung stellen sich hinter ihre Modernisierungsprojekte und
führen sie zum Erfolg.
Diese Modernisierungsagenda zielt darauf ab, einen schnellen, digitalen und handlungsfähigen Staat zu
schaffen, der zügiger entscheidet, verlässlicher liefert und Vertrauen stärkt.
Wir wollen echte Wirkung erzielen:
Exemplarische Modernisierungsprojekte mit Hebelcharakter
Unter dem Dach der Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund) (Modernisierungsagenda) der
Bundesregierung wird eine Vielzahl von Vorhaben und Maßnahmen in Verantwortung der Ressorts umgesetzt.
Bei der Umsetzung wollen wir modular und iterativ in Umsetzungszyklen vorgehen – wir werden also
sukzessive Maßnahmen planen, in die Umsetzung bringen und regelmäßig überprüfen, wie wir unser Vorgehen anpassen
müssen. Dabei werden wir denjenigen Maßnahmen die hächste Priorität einräumen, die einen konkreten
Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen haben.
Alle Ressorts haben hierzu konkrete Maßnahmen und Projekte entwickelt und unter das Dach der
Modernisierungsagenda eingebracht. Während der gesamten Legistlaturperiode können fortlaufend weitere Maßnahmen
durch die Ressorts in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) ergänzt werden.
Die Maßnahmen werden zusammen eine spürbare Modernisierung von Staat und Verwaltung erreichen. Einige
der Maßnahmen leisten dabei einen besonders herausgehobenen Beitrag zu den Zielen der
Modernisierungsagenda und des Koalitionsvertrages. Diese bezeichnen wir als Hebelprojekte.
Sie führen zu direkten Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die diese in ihrem
Alltag beobachten können. Sie erzielen Wirkung über mehrere der in der Modernisierungsagenda benannten
fünf Handlungsfelder hinweg. Sie haben Vorbildfunktion für die Agenda insgesamt und können skaliert,
nachgenutzt oder übertragen werden.
Exemplarisch wollen wir Hebelprojekte benennen und vorstellen. Sie stehen beispielhaft für die vielen
Modernisierungsmaßnahmen, deren Umsetzung sich die Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen
hat.
Zentralisierung iKfz-Portale:
Wir streben an, die internetbasierte Fahrzeugzulassung beim Kraftfahrtbundesamt zu zentralisieren. Ziel ist ein
flächendeckendes Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Zudem würden damit 400
Zulassungsbehörden von der Pflicht, ein Portal vorzuhalten, entlastet. Dies hätte deutliche Einsparungen zur
Folge.
Digitaler Führerschein und Fahrzeugschein:
Wir treiben die Digitalisierung durch den digitalen Führerschein und den digitalen Fahrzeugschein voran. Damit
schaffen wir praxistaugliche Lösungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Gleichzeitig leisten wir
einen wichtigen Beitrag zu einer modernen, effizienten und europaweit vernetzten Verwaltung.
Bau-Turbo:
Mit dem Bau-Turbo machen wir den Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren
Wohnraum. Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans kann mehrere Jahre dauern. Dieser
Planungszeitraum für den Wohnungsbau kann künftig massiv verkürzt werden. So wird Bauen nicht nur schneller,
sondern auch bezahlbarer. Denn weniger Aufwand bedeutet weniger Personal, weniger Zeit und damit auch
weniger Kosten.
Zugang zum Recht verbessern:
Wir werden den Menschen den Zugang zum Recht erleichtern, indem wir die Verfahrensabläufe vor den
Zivilgerichten beschleunigen und effizienter machen. Wir werden zudem neue digitale Technologien und
Verfahrensabläufe in Pilotprojekten unter realen Bedingungen erproben. Ein Beispiel dafür ist die Einführung eines
einfachen, nutzerfreundlichen und durchgängig digital geführten Online-Verfahrens als völlig neue Verfahrensart in
der Zivilgerichtsbarkeit.
24h-Gründungen:
Wir wollen die Gründung von Unternehmen innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Dazu stellen wir ein
zentrales Webportal zur digitalen Unternehmensanmeldung mit Once-Only-Funktion als Teil des D-Stacks zur
Verfügung. Die BundID dient als Online-Identifikation für Anträge und Beglaubigungen. Die Erstellung von Steuer-
und Handelsregisternummern, Sozialversicherungsanmeldungen und Gewerbeanzeigen erfolgt nahtlos über
Schnittstellen zu den zuständigen Behörden und Einrichtungen. Die Empfangsbescheinigung soll nach Prüfung
der Vollständigkeit und Richtigkeit ebenfalls automatisiert ausgestellt werden. Die aktuell 6.000
Prozessvarianten auf kommunaler Ebene vereinheitlichen wir und schaffen einen gültigen Prozess für ganz Deutschland.
Work-and-stay-Agentur:
Es gilt, bei der Fachkräfteeinwanderung bürokratische Hürden einzureißen. Zur Verbesserung der
Fachkräfteeinwanderung wird eine digitale Work-and-stay-Agentur geschaffen.
Direktauszahlungsmechanismus:
Die Bundesfinanzverwaltung schafft die Möglichkeit, Geldleistungen des Bundes direkt an Bürgerinnen und
Bürger auszuzahlen. Bisher musste dafür ein indirekter Weg (über Arbeitgeber, Familienkassen oder andere
Stellen) gewählt werden, z.B. bei den Corona-Hilfen. Mit dem Direktauszahlungsmechanismus (DAM)
schließen wir jetzt diese Lücke und der Staat kann Leistungen anlassbezogen, zielgerichtet, schnell und bürokratiearm
an die jeweils anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger überweisen. Bürgerinnen und Bürger können
beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ihre IBAN nun selbst mit ihrer Steuer-ID verknüpfen, seit wenigen
Tagen mit der nutzerfreundlichen App „BZSt IBAN+“.
Rechtsgrundlagen für KI:
Wir entwickeln unter anderem das Verwaltungsverfahrensgesetz weiter, um den Einsatz von KI zu erleichtern.
Dazu gehört eine Rechtsgrundlage zum Erlass von vollautomatisierten Verwaltungsakten. Damit schaffen wir
zentrale Voraussetzungen für die breite Anwendung von KI in Verwaltungsprozessen.
KI-Unterstützung im Visumverfahren:
Wir automatisieren Teilschritte im Visumverfahren mit KI. Sie überprüft Dokumente und unterstützt bei
komplexen Prüfabläufen, verbessert so Sicherheit und Ressourceneffizienz des Verfahrens und macht
Visumentscheidungen schneller, sicherer und rechtssicherer. Ermöglicht wird dies durch die souveräne Datenplattform
PLAIN, die neben der Umsetzung beliebiger Anwendungsfälle im KI-Bereich auch evidenzbasierte
Entscheidungen im Visa-Verfahren unterstützt.
Innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung von KI-Verordnung und Data-Act:
Wir wollen die nationale Durchführung der KI-Verordnung in Deutschland so innovationsfreundlich wie
möglich gestalten. Ziel ist eine bürokratiearme Durchführung, die möglichst schlanke Strukturen nutzt. Dazu gehört
eine möglichst gebündelte Aufsicht kombiniert mit der Arbeitsteilung mit bereits bestehenden, erprobten
Marktüberwachungsbehörden. Zudem wollen wir mit eigenen Vorschlägen für den Digital-Omnibus echte, spürbare
Vereinfachungen und Entlastungen erzielen, die die politische Zielsetzung der KI-Verordnung unterstützen und
zugleich die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Rahmen fördern.
Agentische KI für die Umweltverwaltung:
Wir setzen ein agentisches KI-System in der Umweltverwaltung ein. Damit können Verwaltungsmitarbeitende
fachspezifische Daten und Informationen schnell auswerten. So ermöglichen wir erhebliche Zeitersparnisse bei
Recherche- und Analysearbeiten. Unsere Mitarbeitenden können sich auf komplexere Aufgaben konzentrieren,
die menschliches Urteilsvermögen erfordern.
Digitale Servicelandschaft für Bürgerinnen und Bürger:
Die digitalen Services und Assistenten für Familien in verschiedenen Lebenslagen werden zur Steigerung der
Servicequalität harmonisiert, optimiert und (weiter-)entwickelt. Hierzu werden Servicestandards entwickelt und
anhand ausgewählter Piloten vertestet. Ziel ist eine niedrigschwellige, praktische und konkrete Unterstützung.
Entbürokratisierung in der Pflege:
Im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, den das Bundeskabinett am
6. August 2025 beschlossen hat, sind bereits umfangreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Pflege
vorgesehen. Damit sollen pflegebedürftige Menschen und ihre Familien, Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen,
aber auch Pflegekassen und Prüfdienste von vermeidbarem bürokratischem Aufwand entlastet werden.
Weitergehende Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung werden im Rahmen der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe für die Pflegereform geprüft und sollen mit dem Zukunftspakt Pflege umgesetzt werden.
Förderzentrale Deutschland:
Die Förderzentrale Deutschland ist der zentrale Zugangspunkt für Fördernehmende, Fördergebende und
perspektivisch für das Förderungsberatungsökosystem. Sie gestaltet den Zugang zu Förderangeboten
niedrigschwellig, schnell und transparent. Eine intuitive Antragskonfiguration beschleunigt und standardisiert die
Erstellung und Verwaltung von Fördervorgängen. Der gesamte Förderprozess soll im Zusammenspiel mit den
(Weiter-)Entwicklungen zum Fördermanagementdienst und zum Projektförder-Informationssystem digital und
medienbruchfrei über eine Plattform abgewickelt werden.
KI-basierter „Förderlotse Wachstumsmärkte“:
Wir entwickeln eine neue, KI-gestützte Plattform, auf der die bisherigen Informations- und Beratungsangebote
der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit komplementär dargestellt werden. Der
Bedarf der deutschen Unternehmen steht dabei im Fokus. Erstmals wird eine gemeinsame Anlaufstelle als „One
Stop Shop“ geschaffen.
Maximale Vereinfachung des Kulturförderwesens:
Wir vereinfachen das Kulturförderwesen weitestgehend. Das Kulturförderwesen wird digitalisiert. Wir erleichtern
die Vorgaben für Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger im Kulturbereich, wirken auf mutige
Änderungen des Zuwendungsrechts hin, die Vertrauen statt Kontrolle zur Grundlage haben. So senken wir den Aufwand
für alle Beteiligten spürbar und legen den Turbo bei Bescheiden ein.
Innovation durch Experimentierklauseln:
Wir wollen gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag ein Bundesexperimentiergesetz entwickeln, das durch
neue und erweiterte Abweichungsrechte von bestehenden Regelungen die Innovationskraft Deutschlands stärkt.
Dazu werden wir binnen Jahresfrist mehrere konkrete Experimentierklauseln gesetzlich verankern. Generell
sollen Entscheidungsträger vor Ort durch neuartige Erprobungsräume die Chance erhalten, schnellere,
pragmatischere und innovativere Entscheidungen treffen zu können.
Innovationsfreiheitsgesetz:
Mit dem geplanten Innovationsfreiheitsgesetz werden wir zentrale bürokratische Hürden in der
Forschungsförderung abbauen und innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen. Unser Ziel ist es,
Verwaltungsaufwand für Forschende spürbar zu reduzieren und Freiräume für Innovation zu schaffen.
Vereinfachung der Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung:
Wir reduzieren und harmonisieren Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung, soweit es möglich
ist. Die Optionen für einen digitalen Rinderpass werden intensiv geprüft. Entsprechende Datenbanken werden
im Auftrag von den Ländern und teilweise auch gemeinsam mit dem Bund betrieben und sollen als zentrale
Meldeplattform weiter ertüchtigt werden.
Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr:
Das BMVg hat gemeinsam mit dem BMWE mit dem am 23. Juli 2025 vom Kabinett beschlossenen Entwurf
eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) ein zentrales
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in kürzester Zeit auf den Weg gebracht, um den notwendigen raschen
Fähigkeitszuwachs der Bundeswehr zu gewährleisten. Zeitgleich wurde die Direktauftragswertgrenze für Aufträge zur
Deckung der Bedarfe der Bundeswehr massiv erhöht. Damit können schon jetzt Aufträge ohne ein
bürokratisches Vergabeverfahren einfacher und schneller unter Vertrag genommen werden.
Zentrales Newscenter:
Das Newscenter des BPA wird auf möglichst alle Ressorts erweitert und so zur zentralen, crossmedialen
Unterrichtungsplattform der Bundesregierung. Das Newscenter bietet 24 Stunden an sieben Tagen einen aktuellen,
umfassenden, ausgewerteten Medienüberblick und SocialMedia-Analysen. Es ist sowohl stationär als auch
mobil nutzbar.
Rechenzentrumsstrategie:
Wir wollen den Rechenzentrumsstandort Deutschland stärken, indem wir nicht nur mindestens eine der
europäischen AI Gigafactories nach Deutschland holen, sondern neben KI auch Cloud- und Edge-Computing
vorantreiben. Wir wollen ganz konkret und breit das adressieren, was wir beim Bau und Betrieb von Rechenzentren in
Deutschland besser machen können. Hierfür werden wir in der Bundesregierung mit einer nationalen
Rechenzentrumsstrategie die Grundlage legen. Wir möchten bis Ende des Jahres erste konkrete Maßnahmen vorstellen.
Modernisierung des Dienstrechts:
Wir steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für seine Beschäftigten sowie für Nachwuchs- und
Fachkräfte durch eine gezielte Modernisierung des Dienstrechts. Dazu novellieren wir die Bundeslaufbahnverodnung
und erweitern somit die Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst. Außerdem erleichtern wir den
Personalwechsel zwischen unterschiedlichen Behörden. Die Besoldung des Bundes wird grundlegend im Sinne einer
Stärkung des Leistungsprinzips weiterentwickelt.
Fünf Handlungsfelder für einen leistungsfähigen Staat
____________________________
Diese Modernisierungsagenda ordnet die Zielvorgaben des Koalitionsvertrages und die
bisher aufgegriffenen Vorschläge aus der Zivilgesellschaft in fünf Handlungsfelder. Die
Handlungsfelder enthalten Vorhaben und zugehörige kurz-, mittel- und langfristige
Maßnahmen, die für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung zu spürbaren
Verbesserungen führen werden. Zugleich stoßen wir auch längst notwendige umfangreiche
Strukturreformen an, die erst in einiger Zeit Wirkung zeigen werden.
Wir wollen in allen Handlungsfeldern dort, wo es nötig und möglich ist, gemeinsam
Standards erarbeiten und zur Verfügung stellen. Wir wollen Lösungen skalierbar machen
und deren Nachnutzung bewerben und empfehlen. Wir wollen da, wo es Mehrwerte schafft
und Ressourcen freisetzt, auf Einheitlichkeit hinwirken. Wir werden das Silodenken
überwinden und das Ressortprinzip respektieren, aber modern interpretieren.
Die fünf Handlungsfelder sind:
Spürbarer Bürokratierückbau
I
Wir beseitigen unnötige bürokratische Lasten für Bürgerinnen und Bürger sowie für
Wirtschaft und Verwaltung. Wir vereinfachen überkomplexe Regelungen und
beschleunigen den Vollzug durch lösungsorientierte und unbürokratische Ansätze.
Bessere Rechtsetzung
II
Neue Regelungen gestalten wir von Anfang an so, dass sie adressatenorientiert,
praxis- und digitaltauglich sind und Automatisierung ermöglichen; „Law as Code“
kann dabei ein Schlüsselelement sein. Regelungen, die nicht notwendig sind,
werden wir nicht machen
Bürger- und unternehmenszentrierter Service
III
Wir gestalten Verwaltungsleistungen digital, effizient und adressatenorientiert.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erleben den Staat stärker als Partner.
Verfahrensbeschleunigung und Sozialstaatsreform gehören dabei zu wichtigen
Anwendungsfeldern.
Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und Strategisches Personalmanagement
IV
Wir forcieren in den Behörden zukunftsgerichtete Kompetenzen, moderne Formen
der Zusammenarbeit und eine positive Fehlerkultur im Sinne einer
Vertrauenskultur. Wir richten das Personalmanagement strategischer auf die
Herausforderungen der Zukunft aus, entfalten so Potenziale und verbessern die
Servicequalität für unsere Beschäftigten spürbar.
Effiziente Bundesverwaltung
V
Wir vereinfachen und reduzieren die Verwaltungstätigkeit des Bundes. Zugleich
reduzieren wir den Personalbestand des Bundes um acht Prozent, senken die
Sachkosten um zehn Prozent und verringern die Anzahl an Bundesbehörden und
Verwaltungseinheiten. Wir intensivieren die Konsolidierung der Rechenzentren,
IT-Dienste und Netze des Bundes. Software und KI-Anwendungen entwickeln und
beschaffen wir zentral, ohne gesonderte Anforderungen außer Acht zu lassen.
Die in der Modernisierungsagenda genannten sowie mögliche zukünftige Handlungsfelder und Maßnahmen mit
finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt präjudizieren dabei weder die laufenden noch die künftigen
Haushaltsverhandlungen. Sofern die genannten oder zukünftig im Rahmen der Modernisierungsagenda
geplanten Maßnahmen zu finanziellen und personellen Mehrbedarfen führen, sollen diese von den betroffenen
Einzelplänen innerhalb der geltenden Haushaltsansätze und innerhalb des Stellenplans des jeweiligen Bundeshaushalts
gedeckt werden.
Die in den Handlungsfeldern enthaltenen Maßnahmen sind grundsätzlich ein Angebot an alle unmittelbaren
Bundesbehörden.1 Die „Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund)“ ist eine Absichtserklärung
der Bundesregierung, diese prioritären Modernisierungsvorhaben umzusetzen. Zielwerte und Inhalte werden
nach Beschluss der Agenda im Rahmen von Umsetzungszyklen gemeinsam weiter erarbeitet und die Vorhaben
darauf aufbauend umgesetzt. Diese Modernisierungsagenda ist ein lebendes Dokument; das Portfolio wird auch
nach Kabinettbeschluss stetig evaluiert und weiterentwickelt. Monitoring und Berichte sollen nur da erstellt
werden, wo sie wirklich nötig sind, und insbesondere dazu dienen, den Fortschritt von Modernisierungsvorhaben
aufzuzeigen.
Wir werden die Maßnahmen der Modernisierungsagenda und die Maßnahmen des Pakts für Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung strategisch aneinander ausrichten und im weiteren Arbeitsprozess klug verzahnen.
Dabei beachten wir die im Einsetzungsbeschluss des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und
Bürokratierückbau“ festgelegten Abgrenzungen. Hierbei berücksichtigen wir auch die durch das OZG-
Änderungsgesetz vorgegebenen Leitplanken und nutzen bereits vorhandene Strukturen zur Umsetzung der
Maßnahmen. Doppelstrukturen und Parallelarbeiten in den Ressorts werden so vermieden. Parallel erarbeiten
Bund und Länder eine Föderale Modernisierungsagenda für die Konferenz des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.
1 Ausgenommen sind jene Bundesbehörden, die im Haushaltsgesetz 2025 explizit von entsprechenden Vorgaben ausgenommen sind.
I Spürbarer Bürokratierückbau
Die Bundesregierung baut konsequent bürokratische Hürden für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die
Verwaltung ab, um sie von unnötigem zeitlichen und personellen Aufwand zu entlasten und ihnen so neue
Freiräume zu eröffnen. Die Bundesregierung wird ihre gesteckten Bürokratierückbauziele konsequent verfolgen und
die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten ressortspezifischen Bürokratierückbauprojekte
konsequent umsetzen.
Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte
oder zur Verhinderung von Steuerbetrug werden wir nicht absenken. Effektive Maßnahmen zum Erhalt und zur
Stärkung der öffentlichen Sicherheit und der Zivilen wie auch der militärischen Verteidigung sowie zum Schutz
des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen bleiben weiterhin möglich und können auf Beschluss des
Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ von den Abbauzielen ausgenommen
werden.
Klare, gut durchdachte Regeln und ihr erfolgreicher Vollzug sind für den sozialen und demokratischen
Rechtsstaat unverzichtbar. Überflüssige Regeln und unnötige Komplexität können jedoch belastend wirken. Spürbarer
Bürokratierückbau ist Wirtschafts- und Demokratieförderung zugleich: Es gilt, Bürgerinnen und Bürger,
Unternehmen und die Verwaltung von unnötigem bürokratischem Aufwand zu befreien, um ihnen mehr Raum zur
Entfaltung ihrer Potenziale zu geben und das Vertrauen in einen leistungs- und handlungsfähigen Staat zu
stärken.
Bürokratierückbau erfordert ein ressort- und ebenenübergreifendes Handeln. Dies schließt die Landes - und die
Kommunalebene sowie die EU-Ebene mit ein.
Wir wollen die von der EU-Ebene ausgehende Bürokratie umfassend und wirkungsorientiert und unter Wahrung
politischer Ziele und relevanter Standards zurückbauen. Wir unterstützen und fordern die EU-Kommission beim
ambitionierten Bürokratierückbau unter anderem im Rahmen der Omnibus-Pakete. Zudem fordern wir höhere
Ambitionen, wie beispielsweise eine Einführung einer „One-in, two-out“-Regelung oder die Reduzierung von
Anpassungs- und Verwaltungskosten um mindestens 25 Prozent beziehungsweise 35 Prozent bei kleinen und
mittleren Unternehmen. Die Bundesregierung wird sich bei jedem EU-Dossier für Bürokratierückbau und
Bürokratievermeidung einsetzen. Für zukünftige EU-Initiativen sollten die im EU-Gesetzgebungsprozess beteiligten
Akteure dazu aufgefordert werden, das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen und auch deren Aufbau zu
vermeiden, bereits im Hinblick auf das Initiativrecht und den Verhandlungsprozess des jeweiligen
Gesetzgebungsvorhabens zu berücksichtigen.
Der Vollzug von Bundesrecht ist oftmals Sache der Länder und vor allem der Kommunen.
Um unnötige Bürokratie übergreifend zurückzubauen, müssen verschiedene Maßnahmen ineinandergreifen.
Unsere Ziele erreichen wir auch durch Erhöhung von Schwellenwerten, Ausweitung von
Ermessensspielräumen, Pauschalierungen, Stichtagsregelungen, Genehmigungsfiktionen, Präklusionsregelungen und
Bagatellvorbehalten. Mit einer praxisnahen Umsetzung von Recht unter besonderer Berücksichtigung der Perspektive der
Beteiligten werden einfache, aber dennoch wirksame Regeln erreicht und deren Akzeptanz gesteigert.
Ein effizienter, wirksamer und schneller Verwaltungsvollzug ist einer der größten Hebel, um die tatsächliche
und wahrgenommene Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken und unverhältnismäßige Belastungen durch
Bürokratie zu reduzieren. Deshalb muss Verwaltungshandeln konsequent aus einer Bürger- und
Unternehmensperspektive überarbeitet werden: Es geht um adressatengerechte Optimierung und Abschaffung überflüssiger
Verfahren, um Vereinfachung, Bündelung, Standardisierung und Automatisierung. Rechtsstaatliche
Anforderungen bleiben dabei gewahrt. Die Digitalisierung der Verwaltung, insbesondere der Einsatz von KI und
Grundsätze wie „Once-Only“, werden dafür ein entscheidender Hebel sein. So könnten Bürgerinnen und Bürger
beispielsweise durch einen weitgehend registerbasierten Zensus, in dem auf bereits in Verwaltung und Statistik
vorliegende Daten zugegriffen wird, von bislang erforderlichen Befragungen entlastet werden.
1
Bürokratiekosten der Wirtschaft und Erfüllungsaufwand für
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung
spürbar senken
Wir schaffen mehr Zeit und Aufmerksamkeit für das Wesentliche und mehr Ressourcen für wertschöpfende
Tätigkeiten, indem Unternehmen von Dokumentations- und Informationspflichten entlastet werden und die
Befolgung rechtlicher Vorgaben insgesamt einfach und günstig wird.
Maßnahmen Zielwerte2
1.1 Prioritäre
Bürokratierückbauvorhaben
werden umgesetzt und Service- und
Unterstützungsangebote zum
Bürokratierückbau entwickelt
– Reduzierung der Bürokratiekosten um 25 Prozent (rund
16 Mrd. Euro)3 bzw. um den jeweiligen Ressortanteil
(Ende LP)
– Absenkung des Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro bzw.
um den jeweiligen Ressortanteil (Ende LP)
– Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung
nehmen wahr, dass sie (deutlich) von staatlicher Bürokratie
entlastet werden (6 Monate)
– Jährliche ressortgenaue Veröffentlichung der Umsetzung
(12 Monate)
– Evaluation der Methodik, um Nutzen und Belastungen von
Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen
(24 Monate)
1.2 Methodik wird weiterentwickelt,
um – unter Entlastung von
Legistinnen und Legisten – Nutzen
und Belastungen von Rechtsetzung
realitätsnäher und zielgerichteter zu
erfassen
2 Stärkung der Bürokratiebremse
Wir verhindern den Aufbau neuer bürokratischer Belastungen, indem wir einen wirkungsvollen und
transparenten Mechanismus für Aufwandsvermeidung in der Gesetzgebung überarbeiten und ausweiten.
Maßnahmen Zielwerte
2.1 Modifizierung der One-in-one-out
(OIOO)-Regel zu Beginn der
Legislatur
– Beschlussfassung zur Modifizierung der Ausnahmen der
OIOO-Regel (3 Monate)
– Einhaltung der weiterentwickelten OIOO-Regel für
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung
(Ende LP)
– Jährliche ressortgenaue Veröffentlichung der Umsetzung
(12 Monate)
2.2 Fortentwicklung zur One-in-two-out
(OITO)-Regel
2 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.
3 Die Datengrundlage steht unter dem Vorbehalt der Aktualisierung und ist nach den neuen Zuschnitten der Ressorts noch final zu
bereinigen. Bis Ende des Jahres erfolgt eine finale Klärung der Datengrundlage für alle Ressorts, die für die Ermittlung der
Rückbauziele verbindlich ist.
3 Praxischecks
Wir vereinfachen konkrete Lebenssachverhalte und Geschäftsprozesse für Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen, indem wir bürokratische Hürden identifizieren und auflösen.
Maßnahmen Zielwerte
3.1 Konsequente Durchführung von
Praxischecks als Standardinstrument
– Praxischecks werden über grundsätzlich alle Ressorts hinweg
mehrmals im Jahr durchgeführt (12 Monate)
– Praxischecks führen dazu, dass bestehende und neue
rechtliche Vorgaben in der Wahrnehmung ihrer
Adressatinnen und Adressaten leichter und aufwandsärmer
umgesetzt werden können (Ende LP)
4 Bürokratie identifizieren
Wir identifizieren bürokratische Hürden, indem wir Verbesserungsvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern,
Unternehmen sowie der Verwaltung einbeziehen.
Maßnahmen Zielwerte
4.1 Einrichtung eines digitalen
Bürokratiemeldeportals und iterative
Weiterentwicklung
– Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzen das
digitale Bürokratiemeldeportal für konstruktive Vorschläge
(12 Monate)
– Einrichtung des Portals führt zu konkreten und umsetzbaren
Verbesserungsvorschlägen für spürbaren Bürokratierückbau
(24 Monate)
5 Systematischer Bürokratierückbau auf EU-Ebene
Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für
Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt.
Maßnahmen Zielwerte
5.1 Aufforderung zur Vermeidung
unnötiger bürokratischer
Mehrbelastung auf EU- Ebene
bereits im Initiativ- und
Verhandlungsprozess
– Aufforderung an alle im EU-Gesetzgebungsprozess
beteiligten Akteure, das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen
und auch deren Aufbau zu vermeiden, bereits bei Initiative
und im Verhandlungsprozess des jeweiligen
Gesetzgebungsvorhabens zu berücksichtigen (ab sofort)
5.2 Überarbeitung des EU-ex-ante-
Verfahrens
– Intensiver Einsatz für messbare und spürbare Senkung des
Bürokratieaufwands aus EU-Recht (Ende LP)
5.3 Schaffung von Transparenz beim
Regulierungsauftrag
– Spürbare Reduzierung von EU-Durchführungsrechtakten
(Ende LP)
5.4 1:1 Umsetzung von EU-Recht – EU-Recht wird ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt
(ab sofort)
5.5 Forderung nach einer One-in-
twoout (OITO)-Regel auf EU-Ebene
– Intensiver Einsatz für die Einführung OITO-Regel auf EU-
Ebene (Ende LP)
Maßnahmen Zielwerte
5.6 Harmonisierung von EU-
Bestandsrecht
– Herstellung von Synergien und Interoperabilität mit
bestehenden EU
5.7 EU-Vereinfachungsagenda – Plattformen (zum Beispiel „Your Europe Portal“,
„Interoperable Europe Portal“) und Lösungen
(zum Beispiel EUDI-Wallet, EU-OOTS) (Ende LP)
II Bessere Rechtsetzung
Die Bundesregierung wird neue Regelungen von Anfang an konsequent so gestalten, dass sie bei den
Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zielgerichtet wirken – adressatenorientiert, bürokratiearm, praxis- und
digitaltauglich.
Regeln entfalten ihre intendierte Wirkung nur dann, wenn die adressierten Probleme und Ziele zutreffend
identifiziert wurden und die Lösungen in der Lebens- und Arbeitsrealität tatsächlich umsetzbar sind. Dafür ist es
entscheidend, die Perspektive und das Wissen der Adressatinnen und Adressaten, also der betroffenen Bürgerinnen
und Bürger sowie Unternehmen und der Verwaltung, frühzeitig einzubeziehen.
Deshalb ist bereits die konzeptionelle Frühphase der Rechtsetzung – also die Phase vor Beginn der
Entwurfsarbeiten und dem eigentlichen Gesetzestext – so wichtig: Hier wird festgelegt, ob eine staatliche Intervention
überhaupt notwendig ist und, wenn ja, wie die Rechtsgestaltung erfolgen muss, um die gewünschte Wirkung
tatsächlich und auf möglichst einfachem Weg zu erreichen. Die Bundesregierung wird hierfür ein
Vorgehensmodell für die Frühphase der Rechtsetzung einführen und klare Regeln für Wirkungsindikatoren verankern.
Hierbei werden wir auch prüfen, ob es in anderen Mitgliedstaaten der EU Good Practices gibt, die für
Deutschland anwendbar sind (Europäisches Benchmarking). Eine wichtige Rolle spielen hier auch Reallabore, die es
ermöglichen, unter realen Bedingungen über Chancen und Risiken von Innovationen zu lernen und so
Regulierung evidenzbasiert und zügig weiterzuentwickeln.
Öffnungs- und Experimentierklauseln in neuen und bestehenden Gesetzen bieten die Möglichkeit, alternative
Ansätze zu erproben, Ideen in Wettbewerb zueinander zu setzen und so die Innovationskraft Deutschlands zu
fördern. Damit werden zugleich die Gestaltungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen gestärkt.
Insgesamt gilt es, nur notwendige und einfache, zugleich aber zielgerichtete und wirksame Regelungen zu
schaffen sowie auf Ebene der Europäischen Union auf solche hinzuwirken.
Allerdings wurden über viele Jahre eine große Anzahl an Instrumentarien eingeführt, die Legistinnen und
Legisten erheblich belasten, deren Wirkung aber nicht systematisch evaluiert worden ist. Die Bundesregierung wird
daher die bestehenden Instrumente der Besseren Rechtsetzung (das heißt Methodik der
Gesetzesfolgenabschätzung, Leitfäden, Arbeitshilfen, Checks, Plattformen, Beschlüsse von Staatssekretärausschüssen usw.) auf ihren
Nutzen hin überprüfen. Hierbei kommt dem Zentrum für Legistik eine zentrale Aufgabe zu: Es wird diese
Instrumente, Werkzeuge und Methoden in Zusammenarbeit mit den für die jeweiligen Instrumente fachlich
zuständigen Ressorts konsolidieren und darauf hinwirken, die praktische Rechtsetzung zu vereinfachen und von
bürokratischem Aufwand zu entlasten. Gleichzeitig wird es sicherstellen, dass den Legistinnen und Legisten der
Ministerialverwaltung die erforderlichen Methoden für eine zeitgemäße Rechtsetzung vermittelt werden. Ferner
begleitet es bei der Rechtsetzung durch die Bereitstellung digitaler Werkzeuge und einem
Unterstützungsangebot für komplexe Projekte (Task Force). Die Angebote sollen für die Rechtsetzung der Länder, Kommunen und
Körperschaften nachnutzbar sein.
„Law as Code“ verfolgt die Vision, das Recht durch digitale Technologien zukunftsfähig zu machen und neue
Potenziale zu erschließen ohne bestehende Systeme zu ersetzen. Es eröffnet neue Wege für eine wirksame,
effiziente und digital integrierte Rechtsetzung: Das Recht selbst kann vom Entwurf bis zum Vollzug digital werden.
Potenziale hält auch die Rulemapping-Methode bereit: Sie bildet Rechtsregeln visuell ab und übersetzt sie
zugleich in ausführbaren Code. In Kombination mit KI- gestützten Werkzeugen, die die Struktur bestehender
Regulierung analysieren und die Textarbeit unterstützen, lässt sich der digitale Politikzyklus der modernen
Rechtsetzung wirkungsvoll schließen: Neben dem natursprachlichen Gesetzestext, der weiterhin unverzichtbar und
allein rechtsverbindlich bleibt, tritt der Code der Regulierung, den der Staat den Adressaten – Unternehmen,
Verwaltung und Zivilgesellschaft – als Open-Source-Bibliothek zur Verfügung stellt und der unmittelbar in die
Anwendungsprogramme übernommen werden kann. Hierbei ist darauf zu achten, dass den Legistinnen und
Legisten bei Nutzung der Methode kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
1 Entwicklung von effizienten Regelungsvorhaben, Frühphase stärken
Wir steigern die Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir
verbesserte Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess schaffen und Lösungen erproben.
Maßnahmen Zielwerte4
1.1 Konzeption von
Gesetzgebungsverfahren mit neuer
Frühphase und konsolidierten
Werkzeugen der Besseren
Rechtsetzung sowie Erprobung mit
einzelnen Ressorts
– Alle geeigneten Regelungsvorhaben der Bundesregierung
durchlaufen grundsätzlich die konzeptionelle Frühphase
(24 Monate)
– Die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen mit der Adressatenfreundlichkeit und
Praxistauglichkeit von Gesetzen, die eine konzeptionelle
Frühphase durchlaufen haben, ist nachweisbar gestiegen
(Ende LP)
– Die Zufriedenheit der Legistinnen und Legisten mit dem
neuen Arbeitsprozess ist nachweisbar gestiegen (Ende LP)
1.2 Umsetzung der neuen Frühphase in
der Rechtsetzung der
Bundesregierung für alle Ressorts
in GGO
1.3 Integration der Instrumente und
Angebote der Frühphase
in E-Gesetzgebung
2 Methodische Kompetenzen und Unterstützung für Legistinnen und
Legisten
Wir steigern Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir
erforderliche Methoden und Werkzeuge schulen sowie passende fachliche Unterstützung bereitstellen.
Maßnahmen Zielwerte
2.1 Konzeption und Bereitstellung
eines ausreichenden
Schulungsangebots für die
Bundesressorts
– Für Legistinnen und Legisten der Bundesregierung steht ein
ausreichendes zentrales Schulungsangebot zur Besseren
Rechtsetzung zur Verfügung (24 Monate)
– Das Angebot ist für die Länder und Kommunen nachnutzbar
(36 Monate)
– Alle Legistinnen und Legisten der Bundesressorts, die
erstmalig eine Federführung übernehmen, durchlaufen
grundsätzlich zunächst eine Basisschulung Bessere
Rechtsetzung (Ende LP)
– Legistinnen und Legisten aller Ressorts nutzen die
bereitgestellten Angebote und bewerten diese für ihre Arbeit
als gewinnbringend (36 Monate)
– Alle Ressorts haben Zugriff auf Unterstützungsangebote für
die Bessere Rechtsetzung (36 Monate)
2.2 Konzeption und Bereitstellung
eines Unterstützungsangebots für
die Bundesressorts
2.3 Unterstützung bei der Einrichtung
von Unterstützungseinheiten in den
Ressorts
2.4 Bedarfsgerechter Ausbau der
FIM-Bundesredaktion
– Das Verfahren in den Abläufen ist aktualisiert und die
FIM-Bundesredaktion effizient und bedarfsgerecht ausgebaut
(18 Monate)
4 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.
3 Erfolgsindikatoren für regulatives Handeln etablieren,
Wirkungsanalyse stärken
Wir steigern die Wirksamkeit von Gesetzen, indem Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch einheitliche
Methodik überprüfbar werden.
Maßnahmen Zielwerte
3.1 Weiterentwicklung von Regeln für
Erfolgsindikatoren
3.2 Zurverfügungstellung von Daten,
Auswertungs- und
Analysemöglichkeiten für die
Ressorts
3.3 Überprüfung rechtlicher
Grundlagen für Datennutzung zur
Wirkungsmessung
3.4 Freischaltung einer
Evaluierungsplattform
– Standards für Erfolgsindikatoren sind auf Basis des
bestehenden Konzepts zur Ex-post-Evaluation
weiterentwickelt und ressortabgestimmt (12 Monate)
– Technische und fachliche
Kompetenzen/Unterstützungsangebote zur Umsetzung der
Standards stehen für die Ressorts bereit (24 Monate)
– Ressorts wenden die Standards bei maßgeblichen
Regelungsvorhaben (nach den in den Standards definierten
Schwellenwerten) an (24 Monate)
– Evaluierungsplattform steht für die Nutzung durch die
Ressorts zur Verfügung (24 Monate)
– Ressorts konsultieren die Evaluierungsplattform bei der
Erarbeitung neuer Regelungsvorhaben
4 Digitale Werkzeuge für die Gesetzgebung vervollständigen,
Unterstützungsangebote ausbauen, „Law as Code“
Wir ermöglichen die Konzentration auf inhaltliche Ausarbeitung, indem Legistinnen und Legisten durch
geeignete Werkzeuge unterstützt werden digitaltaugliches, bürokratiearmes Recht zu schaffen.
Maßnahmen Zielwerte
4.1 Tools zur Unterstützung der
Gesetzgebungstätigkeit schaffen und
schulen
– Für Legistinnen und Legisten steht ein Open-Source-Editor
für die Nutzung von Rulemapping zur Verfügung
(6 Monate)
– Legistinnen und Legisten nutzen die Rulemapping-Methode
und testieren einen Mehrwert (24 Monate)
– KI-unterstützte Tools transferieren lineare Rechtstexte in
visualisierten Code und erlauben widerspruchsfreie
Modifizierung von Entscheidungs- und Prozess-Logiken bei
Rechtsänderungen (24 Monate)
– Legistinnen und Legisten nutzen bei der Textarbeit KI-
gestützte Werkzeuge für eine verbesserte semantische
Operabilität (Einheit der Rechtsbegriffe) (36 Monate)
– Standards, Schnittstellen und Prozeduren sind definiert
sowie Repositorien für Rulemaps des geltenden Rechts auf
Open Source Basis aufgebaut (24 Monate)
– Alle relevanten digitalen legistischen Werkzeuge (u. a. für
Frühphase und Visualisierungen von
Organisationsstrukturen, Prozessabläufen und
Wirkungsmodellen) stehen für alle Ressorts zur Verfügung
(36 Monate)
4.2 Digitalen Gesetzgebungskreislauf
schließen
4.3 „Law as Code“ in der Gesetzgebung
erproben und nutzbar machen
III Bürger- und unternehmenszentrierter Service
Die Bundesregierung wird ihre Verwaltungsleistungen digital, effizient und adressatenorientiert gestalten. Es ist
uns wichtig, dass sich die Bundesverwaltung bürgernah, ansprechbar, kompetent und barrierefrei zeigt.
Öffentliche Dienstleistungen sind für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unmittelbare Kontaktpunkte
mit dem Staat. Sie geben Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen direkten Einblick in das Handeln
der öffentlichen Verwaltung und bestimmen darüber, ob ein Anliegen erfolgreich gelöst werden kann. Die
Qualität öffentlicher Dienstleistungen hat dadurch entscheidenden Einfluss auf das Vertrauen in die Kompetenz und
Handlungsfähigkeit des Staates.
Ob Meldepflichten, Antragsverfahren oder die Administration von Förderprogrammen: Ziel muss es sein, dass
Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen den Staat als kompetenten und kooperativen
Ermöglicher wahrnehmen. Dafür muss ihre Perspektive in der Gestaltung von öffentlichen Dienstleistungen
handlungsleitend sein.
Mit dieser Modernisierungsagenda setzt die Bundesregierung an genau dieser Stelle an. Wir schaffen
verbindliche Kriterien für eine gute Servicequalität von öffentlichen Dienstleistungen des Bundes und führen ein
bewährtes Verfahren zur Evaluierung und Verbesserung der Servicequalität ein. Auf diese Weise verschaffen wir
Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine deutlich bessere Serviceerfahrung, wenn sie
Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Zusätzlich werden wir kontinuierlich und konsequent Feedback einholen und
Verbesserungsvorschläge in die Umsetzung bringen, um die Serviceerfahrung der Nutzenden in all ihrer Vielfalt
weiter zu verbessern. Über die Bündelung des First-Level-Supports von Verwaltungsleistungen des Bundes
vereinfachen wir zudem den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
1 Besserer Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
Wir werden besseren Service für die Adressatinnen und Adressaten schaffen, indem wir für Leistungen des
Bundes neue Qualitätskriterien erarbeiten und ein systematisches Monitoring ermöglichen.
Maßnahmen Zielwerte5
1.1 Entwicklung und Verankerung von
Kriterien guter Servicequalität
unter Beteiligung von Stakeholdern
(insbesondere Adressatinnen und
Adressaten von
Verwaltungsleistungen),
#WirHörenZu
– Kriterien für eine gute Servicequalität sind unter Beteiligung
von Stakeholdern entwickelt (3 Monate)
– Die Kriterien fließen in die laufende Operationalisierung des
Servicestandards und des Reifegradmodells ein, um die aus
Sicht der Adressaten zentralen Aspekte zu berücksichtigen
(6 Monate)
1.2 Bereitstellung eines Best-Practice-
Tools zur sowie begleitende
Unterstützung bei systematischer
Evaluierung und Verbesserung der
Servicequalität von
Verwaltungsleistungen (analog und
digital, hier: „Service-Audits“)
– Bereitstellung von Best-Practice-Tools für Service-Audits
sowie begleitender Unterstützungsangebote (9 Monate)
– Service-Audits als Angebot in die Operationalisierung des
Service- Standard integriert (9 Monate)
– Service-Audits werden für ausgewählte
Verwaltungsleistungen durchgeführt (24 Monate)
1.3 Konsolidierung bestehender
Instrumente für standardisiertes
Adressatenfeedback für digitale
Verwaltungsleistungen
– Bereitstellung eines Tools für standardisiertes
Adressatenfeed- back, das die Nationale Feedback-
Komponente (NFK) und die Zentrale Statistik-Komponente
(ZSK) zusammenführt (24 Monate)
– Tool für Adressatenfeedback wird in 5 Pilotbehörden
eingesetzt (30 Monate)
5 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.
Maßnahmen Zielwerte5
– 50 Prozent der qualifizierten, technisch und wirtschaftlich
umsetzbaren Verbesserungsvorschläge werden innerhalb von
3 Monaten in Optimierungsmaßnahmen der Pilotbehörden
umgesetzt (36 Monate)
– Effekte auf die Kundenzufriedenheit der Pilotbehörden
werden ermittelt (Ende LP)
2 Besserer Service für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
Wir machen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Verwaltungsleistungen des Bundes für Bürgerinnen und
Bürger sowie Unternehmen leicht erreichbar, indem wir einen zentralen Zugang per Telefon und digitale
Kanäle zur Verfügung stellen.
Maßnahmen Zielwerte
2.1 Bündelung des First-Level-
Supports zentraler
Verwaltungsleistungen des Bundes
– Entwicklung des Konzepts für einen gebündelten First-Level-
Support im Bund (12 Monate)
– Bündelung des First-Level-Support für große Komponenten/
Services des BMDS (BundID, Online-Ausweis,
Bundesportal) (18 Monate)
– Erreichbarkeit bestehender leistungsfähiger Supportstrukturen
des Bundes über neuen First-Level-Support des Bundes
(24 Monate)
– Erweiterung des First-Level-Supports des Bundes um digitale
Kanäle (inklusive KI-basiertem Chatbot Bund) im Pilotbetrieb
(30 Monate)
– First-Level-Support des Bundes erfährt eine hohe Akzeptanz
und Zufriedenheit seitens der Nutzenden (positive Effekte bei
der Kundenzufriedenheit und steigende Nutzungszahlen)
(Ende LP)
2.2 Einbetten des gebündelten First-
Level- Supports für
Verwaltungsleistungen des Bundes
in die multikanalfähige 115
(„Bundesservicecenter“)
– Einbettung des gebündelten First-Level-Supports für
Verwaltungsleistungen des Bundes („Bundesservicecenter“)
in die multikanalfähige 115 (42 Monate)
IV Zukunftsgerichtete Personalentwicklung und Strategisches Management
Die Bundesregierung wird in den Bundesbehörden weiterhin neue Kompetenzen und neue Formen der
Zusammenarbeit über verschiedene Ebenen hinweg etablieren und die bestehende Führungskultur weiterentwickeln.
Kompetentes und motiviertes Personal ist eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und erfolgreiche
Bewältigung von Aufgaben. Für eine moderne Verwaltung benötigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzende
fachliche Kompetenzen, etwa in den Bereichen Digitalisierung, Datenanalytik, Visualisierung oder
nutzerzentrierte Gestaltung von Angeboten und Services. In Trainingsprogrammen erwerben Beschäftigte zentrale
Zukunftskompetenzen und sind besser in der Lage, komplexe Projekte umzusetzen und Veränderungsprozesse
aktiv zu gestalten. Gleichzeitig entstehen weitere Lern- und Austauschformate, die die ressortübergreifende
Zusammenarbeit stärken und Silodenken aufbrechen. Eine moderne Führungskultur soll diese Prozesse
unterstützen und auch agile Arbeitsweisen gezielt fördern.
Der TransformationsHUB ist Motor der Modernisierungsagenda: Er vernetzt über bestehende Netzwerke der
Bundesverwaltung Multiplikatoren, trägt die Agenda in die Breite und nimmt zugleich Resonanz und
Perspektiven aus der Verwaltungspraxis auf.
Mit dem Auf- und Ausbau neuer Fähigkeiten und Kompetenzen steigern wir die Effizienz und die Flexibilität
des vorhandenen Personals und begegnen gleichzeitig den Herausforderungen des demographischen Wandels,
der Digitalisierung und des damit verbundenen Transformationsprozesses.
Wir stehen vor der Herausforderung, dass für den Aufbau neuer Fähigkeiten kein zusätzliches Personal zur
Verfügung steht, sondern dies parallel zur Stelleneinsparung in der Bundesverwaltung zu realisieren ist. Neben dem
Kompetenzaufbau erlauben wir eine flexiblere Reaktion auf altersbedingte Abgänge in Schlüsselbereichen und
erhöhen die Mobilität bzw. Flexibilität der Beschäftigten auch zwischen den Ressorts.
Zur Erreichung der oben genannten Ziele wird die Bundesregierung ihr Personalmanagement noch
zukunftsfähiger, moderner und serviceorientierter ausrichten. Die Bündelung von Querschnitts- Personaldienstleistungen
wird bei gleichgelagertem Bedarf weiter vorangetrieben, gemeinsame Standards vereinbart und agile
Arbeitsweisen sowie digitale Werkzeuge weiter ausgebaut. Zudem werden ergänzend eine ressortübergreifende
Personalentwicklungsstrategie sowie eine vorausschauende, kompetenzbasierte Personalbedarfsplanung als
freiwillige Angebote erarbeitet.
Die Bundesverwaltung soll als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen werden und eine insgesamt verbesserte
Chancengerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Teilhabe von Menschen mit
Behinderung und Förderung von Diversität ermöglichen. Das Dienstrecht wird weiter flexibilisiert, indem etwa
Laufbahnwechsel vereinfacht und die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft verbessert
wird. Dafür werden wir die Bundeslaufbahnverordnung novellieren. Außerdem werden Führungskräfte befähigt,
eine moderne Führungs- und Fehlerkultur vorzuleben, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam zu führen
und Veränderung ressortübergreifend zu gestalten. Es werden Anreize für Innovation gesetzt.6
1 Modernisiertes Dienstrecht
Wir steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch gezielte Modernisierung des Dienstrechts.
Maßnahmen Zielwerte7
1.1. Novelle der
Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
– Erweiterte Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst
(Personalgewinnung) (6 Monate)
– Verbesserungen beim Aufstieg (Personalentwicklung)
(6 Monate)
6 Einzelne Ausnahmen bestehen für Sicherheitsbehörden, den Bundesnachrichtendienst und die Sonderlaufbahn des Auswärtigen
Dienstes.
7 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.
Maßnahmen Zielwerte7
1.2 Vereinheitlichung des
Beurteilungsrechts
– Personalwechsel zwischen unterschiedlichen Behörden
erleichtern (36 Monate)
– Verfahrensaufwand bei Beurteilungsrunden verringern, unter
anderem
– durch einheitliche Standards und Digitalisierung des
Verfahrens. (36 Monate)
1.3 Tabellenreform der Besoldung – Die Besoldungstabelle soll nach einheitlichen Maßstäben neu
justiert sowie das Leistungsprinzip gestärkt werden
(24 Monate)
– Die Besoldung des Bundes wird grundlegend modernisiert
und weiterentwickelt (24 Monate)
– Ziel ist es, den Bund sowohl für die dort Beschäftigten als
auch für die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung
attraktiver zu machen (24 Monate)
2 Einsparung von 8 Prozent des Personals8
Laut Koalitionsvertrag müssen und wollen wir mit weniger Personal gute Arbeit machen. Wir werden den
Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis
zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent reduzieren. Dieser Einsparungsprozess soll durch die Bereitstellung
steuernder Instrumente unterstützt werden.
Maßnahmen Zielwerte
2.1 Einführung und Verstetigung eines
Demografie-Navigators als
Informationsbasis
– Bereitstellung und Pilotierung eines skalierbaren Vorgehens
für das Monitoring von Fluktuation für eine quantitative
Ressourcenplanung (12 Monate)
– Ein Großteil der Bundesbehörden wird durch die
Bereitstellung entsprechender Tools zum Monitoring der
Fluktuation in die Lage versetzt, seine Ressourcenplanung
strategischer auszurichten (24 Monate)
2.2 Pilotierung kompetenzbasierter
Personalbedarfsplanung im Kontext
Personalreduktion
– Mindestens 2 Pilotbehörden haben die Teilnahme an der
Pilotierung eines Ansatzes zur kompetenzbasierten
Personalbedarfsplanung begonnen (12 Monate)
– Eine Mehrzahl der Bundesbehörden hat den Rollout für die
im Rahmen des Piloten entwickelten und im Anschluss
ressortabgestimmten Prozesse zur kompetenzbasierten
Personalbedarfsplanung begonnen (24 Monate)
8 Einzelne Ausnahmen bestehen für Sicherheitsbehörden, den Bundesnachrichtendienst und die Sonderlaufbahn des Auswärtigen
Dienstes.
Maßnahmen Zielwerte
2.3 Aufbau einer Arbeitseinheit für
Reskilling und einer Plattform für
den internen Stellenmarkt der
Bundesverwaltung
– Aufbau und Verstetigung einer aktiven Arbeitseinheit (oder
auch in bestehenden Strukturen) für die Entwicklung und
Umsetzung von Mobilitäts-, Vermittlungs- und
Versetzungslösungen („Pool-Lösungen“) bei
fluktuationsbedingten sowie strukturellen Veränderungen und
Umbrüchen für das Personal der Bundesverwaltung
(18 Monate)
– Weiterführung Programm für Beschäftigtenwechsel zwischen
Bundesbehörden
– Design und Inbetriebnahme einer technischen Lösung
(Plattform) für die geschäftsbereichsübergreifende
Veröffentlichung und Bewerbungsmöglichkeit freier interner
Stellen und (kurzfristiger) Aufgabenerledigung
beziehungsweise Projekteinsätze (12 Monate)
3 Kompetenz- und Transformationsoffensive
Wir schaffen die Voraussetzungen für einen Kulturwandel in der Bundesverwaltung, indem wir Kompetenzen
gezielt vertiefen und neue aufbauen.
Maßnahmen Zielwerte
3.1 Einführung eines
bedarfsorientierten
Trainingsprogramms für Projekt-,
Digital - und Management-Skills
– Ausgewählte Behörden nehmen an der Pilotierung des
Trainingsprogramms (unter anderem einschließlich
Objectives and Key Results (OKR), Change-, Projekt- und
Prozess-Management) teil (3 Monate)
– Trainingsprogramm wird in ausreichendem Umfang zentral
bereitgestellt und ausgerollt (9 Monate)
– Entwicklung eines Lernpfades „Moderner Staat“ der
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) als
Trainingsprogramm für die Bundesverwaltung (6 Monate)
3.2 Weiterentwicklung und
Implementierung eines
ressortübergreifenden Programms
für Führungskräfte
– Ausgewählte Bundesbehörden nehmen an der Pilotierung des
Führungskräfteentwicklungsprogramms teil (6 Monate)
– Primär neue Führungskräfte der Bundesbehörden haben an
ressortübergreifenden Programmmodulen des
Führungskräfteentwicklungsprogramms teilgenommen
(12 Monate)
4 Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen
Wir ermöglichen Gleichberechtigung in Führungspositionen, indem wir passende Rahmenbedingungen
schaffen. Gleichzeitig führen wir einen Standard für ressortübergreifende themenbezogene Vernetzung ein. Die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen ist und bleibt gesetzliches Ziel (§ 1
Absatz 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes). Auf Grundlage des „Plans FüPo 2025“ und im Hinblick auf die
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) werden Maßnahmen und Rahmenbedingungen sowie die Standards
für ressortübergreifende Ansätze definiert.
Maßnahmen Zielwerte
4.1 Fortführung und Ausbau
Monitoring sowie
ressortübergreifender Austausch
zum Ziel gleichberechtigte
Teilhabe
– Eine regelmäßige Erhebung der aktuellen Zahlen zu
gleichberechtigter Teilhabe an Führungspositionen in den
Ressorts auch für den nachgeordneten Bereich wird
durchgeführt; dies wird ergänzt um eine Auswertung zu
Führen in Teilzeit aus bestehenden Daten (Ende LP)
– Auch die Auswertung und Erörterung der erhobenen Zahlen
zu gleichberechtigter Teilhabe an Führungspositionen in
den halbjährlichen Austauschrunden auf Abteilungsleitung Z-
und Staatssekretärs-Ebene zum Stand der Gleichstellung wird
fortgeführt (Ende LP)
– Die aktuellen Zahlen werden im Internet veröffentlicht (vom
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend) (Ende LP)
– Regelmäßige Beteiligung des Interministeriellen Arbeitskreis
der Gleichstellungsbeauftragten (IMA-GB) (Ende LP)
4.2 Ausbau von Führungsmodellen in
Teilzeit (alleiniges Führen in
Teilzeit und Jobsharing/Tandem)
– Tandemmodelle werden in allen Ressorts ermöglicht
(12 Monate)
– Eine Behördenkultur wird geschaffen, die Offenheit und
Akzeptanz für Führungsmodelle in Teilzeit/geteilte Führung
schafft (12 Monate)
4.3 Gleichstellung in Behördenkultur
stärken
– Gelungene Rahmenbedingungen für Gleichstellung werden
systematisch in Schulungen und Fortbildungen integriert
(24 Monate)
– Führungskräfte nehmen Schulungen zur Gleichstellung wahr
(24 Monate)
– Erfolgreiche Pilotprojekte sollen innerhalb der
Bundesverwaltung geteilt werden (24 Monate)
– Gleichstellungsbeauftragte sollen gestärkt werden
(24 Monate)
4.4 Vereinbarkeitsfreundliche
Rahmenbedingungen ausbauen
(Familien- und
Pflegeverantwortung)
– Angebote insbesondere für angehende Führungskräfte
(24 Monate)
– Ressortübergreifender Austausch zu guter Praxis (24 Monate)
– Zentrale Anlaufstellen für Beschäftigte mit
Familienund/oder Pflegeaufgaben werden benannt und vernetzen sich
innerhalb der Bundesverwaltung (24 Monate)
Maßnahmen Zielwerte
4.5 Ressortübergreifendes Mentoring
etablieren und Frauennetzwerke
stärken
– Mindestens 6 Ressorts nehmen an einem
ressortübergreifenden Pilotprojekt
– „Ressortübergreifendes Mentoring-Programm für weibliche
Nachwuchsführungskräfte in den obersten Bundesbehörden“
teil (24 Monate)
– Das ressortübergreifende Projekt wird auf der Grundlage der
Erfahrungen im Pilotprojekt weiterentwickelt (24 Monate)
– Ressortübergreifende Möglichkeiten zum Austausch und zum
Aufbau von Frauen-Netzwerken werden geschaffen
(24 Monate)
5 Strategisches und effizientes Personalmanagement sowie
Maßnahmen des Personalmarketings
Wir gestalten das Personalmanagement der Bundesverwaltung zukunftsfähig, indem das Personalwesen
ressortübergreifend strategisch ausgerichtet wird; Services werden gebündelt erbracht. Hierbei werden Ausnahmen
für bestimmte Status- gruppen berücksichtigt. Zusätzliche Bürokratieaufwände (bspw. zusätzliches
Berichtswesen) werden dabei vermieden.
Maßnahmen Zielwerte
5.1 Erarbeitung eines Zielbilds und
eines Umsetzungsplans künftiger
Personalverwaltung (Technical
Support Instrument (TSI) Projekt
mit der EU)
– Die Bundesbehörden haben sich an der Erhebung relevanter
Daten zu Ist- Personalprozessen im Rahmen des TSI beteiligt
(6 Monate)
– Zielbild ist erarbeitet und allen obersten Bundesbehörden
kommuniziert worden (8 Monate)
5.2 Umsetzung prioritärer Maßnahmen
des Umsetzungsplans, u. a. zur
Erreichung ressortübergreifender
Bündelung von
Personaldienstleistungen
– Die Ressorts haben sich an der Entwicklung eines
ressortübergreifenden Umsetzungsplans des
Personalmanagements beteiligt (12 Monate)
– Mindestens 6 Behörden haben sich zur Mitwirkung an der
Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen eines Pilotprojekts
bereiterklärt (12 Monate)
5.3 Optimierung der
Personalgewinnung und Pilotierung
– Ressortübergreifende Entwicklung optimierter
Vorgehensweisen und Tools für die Personalgewinnung
(12 Monate)
– Mindestens 2 Behörden pilotieren die optimierten
Vorgehensweisen der weiterentwickelten Personalgewinnung
(18 Monate)
– Eine Mehrzahl der Bundesbehörden hat den Rollout von
optimierten ressortabgestimmten Vorgehensweisen zur
Personalgewinnung begonnen (24 Monate)
5.4 Personal- und
Studienplatzmarketing mit Fokus
auf die Steigerung der
Bewerberzahlen der Hochschule
des Bundes (HS Bund)
– Der Rückgang der Bewerberzahlen an der HS Bund betrifft
die gesamte Bundesverwaltung; insbesondere Absolventen
der Fachbereiche Verwaltungsmanagement sowie des
zentralen Lehrbereichs mit dem Studiengang „Digital
Administration and Cyber Security“ (DACS) werden in allen
Bundesbehörden eingesetzt
29
Maßnahmen Zielwerte
– Ziel der im Frühjahr 2025 gestarteten Interministeriellen
Arbeitsgruppe: durch passgenaue Maßnahmen die
Bewerberzahlen steigern und so qualifizierten Nachwuchs für
die Bundesverwaltung auch künftig sichern
– Mit einer gezielten Werbekampagne sollen die „Marke“
HS Bund und die Studiengänge „Allgemeine Innere
Verwaltung“ (AIV) und DACS bei den relevanten
Zielgruppen bekannter und attraktiver gemacht werden
– Das „Branding“ der HS Bund soll im Zusammenwirken aller
Ressorts in die Zeit gestellt und auf die Zielgruppe besser
zugeschnitten werden (Wettbewerb um die besten Köpfe)
– Darüber hinaus werden bereits laufende Prozesse des
Personalmarketings (Arbeitgeberdachmarke der
Bundesverwaltung einschließlich karriere.bund.de)
fortgeführt und weiterentwickelt, unter anderem auch
Implementierung eines KI-Chatbots über die Karriereseite des
Bundes mit der Möglichkeit eines individuellen und
konfigurierbaren Einstiegs (Design und Funktionen) über die
verschiedenen ressort- und behördenspezifischen
Karriereseiten mit jeweils eigenen Gestaltungsräumen
(Maßnahmengruppe 6 der interministeriellen Arbeitsgruppe
„Personal in der digitalen Verwaltung“ (AG PersDiV) –
freiwillige Teilnahme)
6 TransformationsHUB
Der TransformationsHUB ist die Schnittstelle zwischen Modernisierungsagenda Bund und Verwaltungspraxis.
Er vernetzt und aktiviert bestehende Verwaltungsnetzwerke, die als Multiplikatoren Modernisierung in die
Behörden tragen. Gleichzeitig dient er als Sounding Board, um Rückmeldungen aus der Praxis in die Agenda
einzuspeisen. So wird der HUB zum Motor.
Maßnahmen Zielwerte
6.1 Kick-off und Aktivierung der
Multiplikatoren
– Durchführung einer ressortübergreifenden
Auftaktveranstaltung zur Sichtbarmachung und Vernetzung
von 70 Multiplikatoren (3 Monate)
– Einrichtung eines Sounding Boards zur kontinuierlichen
Rückkopplung von Praxisimpulsen in die Agenda (6 Monate)
– Jährlich mindestens 5 konkrete Handlungsempfehlungen aus
der Verwaltungspraxis in die Agenda integriert (12 Monate)
6.2 Etablierung eines Sounding Boards
6.3 Verstetigung von Netzwerken und
Nachwuchsförderung
– Aufbau eines regelmäßigen Austausch- und Lernformats für
die Multiplikatoren (12 Monate)
– Jährlich nehmen mindestens 250 Beschäftigte aus allen
Ressorts teil (12 Monate)
V Effiziente Bundesverwaltung
Die Bundesregierung wird eine behördenübergreifende Verwaltungskonsolidierung anstoßen, um Prioritäten
besser zu setzen und die Arbeit der Bundesverwaltung effizienter zu organisieren.
Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Effizienzoffensive der unmittelbaren Bundesverwaltung sowohl
Querschnitts- als auch Fachaufgaben auf ihre Notwendigkeit, Wirkung, Effizienz und Zielgenauigkeit
überprüfen, Prozesse optimieren, bündeln, digitalisieren und den Einsatz von KI vorantreiben. Erfolgreiche
Pilotprojekte – zum Beispiel aus der wegweisenden Zusammenarbeit der Datenlabore in den Ressorts – werden zu
Blaupausen für die zentrale oder dezentrale Nachnutzung. Ein Beispiel hierfür ist KIRAS, eine agentische KI für das
Umweltressort. Sie gibt Mitarbeitenden niedrigschwellig und bedarfsgerecht Zugriff auf interne Daten und
Informationen. Auch die Umsetzung des Digitalisierungsprogramms für moderne Personalabrechnung des Bundes
ermöglicht deutliche Effizienzgewinne.
Die Ertüchtigung interner Verwaltungsdienstleister ermöglicht Skalierbarkeit bei der Ausführung
standardisierbarer Aufgaben. Eine bessere Steuerungsfähigkeit wird durch breit angewandte Managementmethoden sowie
eine effizienz- und wirkungsorientierte Rechts- und Fachaufsicht erzielt.
Die Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung wird maßgeblich durch ihre internen Prozesse und Strukturen
beeinflusst. Der Abbau von Doppelstrukturen, die Professionalisierung und Digitalisierung querschnittlicher und
fachspezifischer Aufgaben ist neben einer technologisch aktuellen, marktüblichen Infrastrukturausstattung
Voraussetzung dafür, künftig mit weniger Personal auszukommen und gleichwohl eine schnelle, leistungsstarke
Regierungs- und Verwaltungsarbeit zu gewährleisten. Darunter verstehen wir auch die Schaffung eines
modernen, barrierefreien IT-Arbeitsplatzes, der beispielsweise über moderne Kollaborationslösungen oder
behördenübergreifende stabile und sichere Kommunikationslösungen für Messaging und Videokonferenz verfügt.
1
Querschnitts- und Fachaufgaben effizienter erledigen,
Verwaltungsprozesse optimieren, bündeln, digitalisieren und
automatisieren
Durch eine ressortscharfe Ausgaben- und Aufgabenkritik werden Verwaltungs- und Personalausgaben deutlich
reduziert und eine Effizienzrendite erwirtschaftet. Der Bund soll dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen,
bei gleichbleibender, perspektivisch steigender Qualität seiner Kernaufgaben. Querschnittsleistungen werden
bei spezialisierten internen Verwaltungsdienstleistern konzentriert, das Bündelungspotenzial bei Fachaufgaben
wird ausgeschöpft. Standardisierbare Arbeitsvorgänge in der Bundesverwaltung werden digital, wo immer
möglich automatisiert erledigt, um manuelle Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren.
Maßnahmen Zielwerte
1.1 Ressortscharfe Analyse von
Ausgaben und Auf- gaben
– Leichtgängiges Erfassungs- und Auswertungs-Werkzeug zur
Aufgaben- und Strukturinventur in Pilotbehörden erprobt
(3 Monate), mit dem Informationen weitestgehend
automatisiert aus bestehenden Datenbeständen übernommen
werden können
– Aufgaben- und Strukturkatalog mit Fokus auf
Querschnittsaufgaben für ausgewählte Ressorts
(einschließlich des unmittelbaren Geschäftsbereichs) befüllt,
Personal- und Sachaufwand erfasst (12 Monate)
– Standardisierbare Querschnitts- und Fachaufgaben nebst
zugehörigen Ausgaben in ausgewählten Ressorts identifiziert
(15 Monate)
1.2 Aufgaben und Prozesse optimieren,
bündeln, einheitlich digitalisieren
und automatisieren
– 15 Querschnittsaufgaben in der Bundesverwaltung
prozessoptimiert, einheitlich digitalisiert, gegebenenfalls
automatisiert und/oder bedarfsgerecht in gebündelten Service-
Einheiten zusammengefasst (36 Monate)
Maßnahmen Zielwerte
1.3 Herausforderungen einer effektiven
Modernisierung und Digitalisierung
in der Bundesverwaltung abbauen
– Ein abgestimmter Umsetzungsplan für die Erhebung und den
Abbau von Herausforderungen einer effektiven
Modernisierung und Digitalisierung ist entwickelt (3 Monate)
– Wesentliche Herausforderungen sind überwunden (6 Monate)
1.4 Fördermanagementdienst einführen – Schaffung ressortübergreifender Strukturen zur Abstimmung
eines modularen und konfigurierbaren Ende-zu-
Endedigitalisierten Fördermanagementdienstes im Zusammenspiel
mit der Förderzentrale Deutschland (FZD) und erste
Vereinheitlichungen (12 Monate)
– Anschließend agile Entwicklung und Pilotierung für
Fördermaßnahmen (sukzessive bis Ende LP)
2 Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben implementieren
Gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhält das BMDS die Zuständigkeit für einen
Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. So sollen Mittel
effektiver und effizienter eingesetzt, Redundanzen vermieden, Standards und Plattformansätze
ressortübergreifend eingehalten werden.
Maßnahmen Zielwerte
2.1 Zustimmungsvorbehalt für alle
wesentlichen IT-Ausgaben der
unmittelbaren Bundesverwaltung
etablieren9
– Vereinbarung zum Zustimmungsvorbehalt ist geschlossen
(3 Monate)
– Die Arbeitsfähigkeit der Behörden nicht beeinträchtigende
Ausgabensteuerung mit Zustimmungsvorbehalt ist als
Regelaufgabe etabliert (12 Monate)
– Dies soll Redundanzen vermeiden, die Umsetzung von
bedarfsgerechten IT-Lösungen auf Basis von IT-Standards
und Plattformansätzen fördern und zu einer messbaren
Kostenreduktion bei IT-Ausgaben führen (24 Monate)
9 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.
3
Aufgaben zwischen Ministerien und Geschäftsbereich neu ordnen,
interne Verwaltungsdienstleister ertüchtigen, Ministerial- und
Behördenstrukturen optimieren
Durch vereinfachte Strukturen werden Schnittstellen abgebaut, Entscheidungswege beschleunigt und
Effizienzpotenziale gehoben. Gleiches gilt für Anzahl, Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise der Bundesbehörden bei
Wahrung der Bedarfsgerechtigkeit und Aufgabenerfüllung. Die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und
Behörden wird verbessert.
Maßnahmen Zielwerte
3.1 Nicht-ministerielle Aufgaben
abschichten
– relevante Anzahl nicht-ministerieller Aufgaben in den
nachgeordneten Bereich überführt und gegebenenfalls
gebündelt (24 Monate)
3.2 Ziel- und wirkungsorientierte
Fachaufsicht etablieren
– Standards und Werkzeuge einer ziel- und
wirkungsorientierten Fachaufsicht weiterentwickelt
(12 Monate)
– Standards und Werkzeuge einer ziel- und
wirkungsorientierten Fachaufsicht überarbeitet und unter
Wahrung von Ressortspezifika flächendeckend eingesetzt
(36 Monate)
3.3 Interne Verwaltungsdienstleister
ertüchtigen
– Bedarfe der zukünftigen Kundenbehörden sind erhoben
(6 Monate), Leistungsfähigkeit interner
Verwaltungsdienstleister geprüft, strategische Entscheidung
zur Anzahl ressortübergreifend nutzbarer interner
Verwaltungsdienstleister getroffen (Monopole versus
Wettbewerb) und erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen
initiiert (12 Monate)
– Interne Verwaltungsdienstleister erbringen messbar
bedarfsgerechte, im Vergleich mit privatwirtschaftlichen
Benchmarks gute und effiziente Leistung (24 Monate)
– „Einkauf GmbH“ als Beschaffungsdienstleister für den IT-
Einkauf des Bundes sowie für die Digitalisierung des
öffentlichen Einkaufs eingerichtet (36 Monate)
– Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im
Bundesministerium des Innern entwickelt als Shared Service
Center gemeinsame Standards für die allgemeine Fortbildung,
um redundante Strukturen und Angebote auflösen zu können
(18 Monate)
– Projekteinheit als Umsetzungsmuskel für nicht-ministerielle
Aufgaben im Bereich IT- Projektmanagement für die
Gemeinsame IT des Bundes unter Rückgriff auf vorhandene
Strukturen und gegebenenfalls Zusammenführung aufgebaut
(36 Monate)
Maßnahmen Zielwerte
3.4 Anzahl Behörden verringern – Relevante Anzahl von Bundesbehörden in Anzahl und innerer
Verfasstheit reduziert und konsolidiert (36 Monate)
3.5 Ministerielle Doppelstrukturen
unter Wahrung des Ressortprinzips
abbauen
– Organisationsstrukturen der Ministerien nach den Vorgaben
der GGO ausgewertet, Gremien- und Beteiligungsstrukturen
analysiert, Doppelungen identifiziert (12 Monate)
– Ressortscharfe Vereinfachungs- und
Konsolidierungsmaßnahmen initiiert und umgesetzt
(24 Monate)
4 Effizienzprojekte unterstützen, Konsolidierungsanreize setzen,
Wirkungsorientierung stärken
Um die Reformbereitschaft in der Bundesverwaltung zu unterstützen, sollen Effizienzprojekte finanziell
gefördert und positive Anreize zur Effizienzsteigerung gesetzt werden.
Maßnahmen Zielwerte
4.1 Effizienzfonds einrichten und
Effizienzprojekte fördern
– Abrufkriterien des Effizienzfonds sind für Abrufberechtigte
nachvollziehbar, klar formuliert und ermöglichen eine
wirkungsorientierte Projektauswahl (4 Monate)
– Wirkung der Anreize zur Effizienzsteigerung wird jährlich
evaluiert (24 Monate)
4.2 Ziel- und wirkungsorientierte
Haushaltsführung verbessern
– Umsetzung der kurz- und mittelfristigen Empfehlungen der
12. Spending Review (40 Monate)
5 Analysefähigkeiten verbessern, Methodenkompetenz stärken
Die Bundesverwaltung verwendet wirkungs- und performanceorientierte Steuerungsinstrumente und
Managementmethoden, um den Ressourceneinsatz zu optimieren, Projekte und Dienstleister professioneller zu steuern
und den Beratereinsatz zu reduzieren. Gemeinsame Standards guter Organisationsentwicklung sowie die Nach-
und Mitnutzung bestehender Services und Strukturen werden etabliert.
Maßnahmen Zielwerte
5.1 Konsolidierung und Anwendung
von Managementstandards
– Digitales Tool für effektive Projekt- und Portfoliosteuerung
(PMflexONE) ressortweit bereitgestellt (4 Monate)
– webbasiertes Organisationshandbuch des Bundes aktualisiert
und vereinfacht, jährliche Modernisierung und Fortschreibung
etabliert (12 Monate)
– vereinfachte Standards für Leistungs-, Projekt- und Portfolio-
Management, für Prozessoptimierung sowie ziel- und
wirkungsorientiertes Controlling zur Verfügung gestellt
(24 Monate)
Maßnahmen Zielwerte
5.2 Dienstleistersteuerung
professionalisieren, Beratereinsatz
reduzieren
– E-Learning-Angebot zur Professionalisierung der
Dienstleistersteuerung verfügbar, mit mindestens
250 Zertifikaten durch interne Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ab- solviert und von ihnen als gewinnbringend
empfunden (12 Monate)
– Beratereinsatz ist nachhaltig und messbar reduziert
(36 Monate)
5.3 Aktualisierung der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) prüfen
– Erforderliche Anpassungen der GGO geprüft und
gegebenenfalls umgesetzt (18 Monate
6 Deutschland-Stack (D-Stack) implementieren und ausbauen
Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne
Technologie- Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig
gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner
aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die
vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung
zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem
Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise.
Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen
Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-Prinzip, den Marktplatz sowie
die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit.
Maßnahmen Zielwerte
6.1 Registermodernisierung (NOOTS)
auf D-Stack implementieren
– Registermodernisierung (NOOTS) auf D-Stack implementiert
(36 Monate)
6.2 Deutsche Verwaltungscloud (DVC)
für den D-Stack nutzen
– Realisierung einer durch den D-Stack nutzbaren
Cloudinfrastruktur, welche zum Beispiel eine
Netzinfrastruktur, geteilte Rechenzentren-Ressourcen, ein
Identity Access Management (IAM), einen Cloud-Service-
Marktplatz und standardisierte Containerumgebungen
umfasst, das heißt:
– Governance: Die notwendigen prozessualen und
technischen Schnittstellen zwischen den
Steuerungseinheiten des D-Stacks und der DVC sind
etabliert (12 Monate)
– Portfolio: Das Service-Portfolio der DVC umfasst zwei
D-Stack konforme Infrastruktur-Services (12 Monate)
– Pilotierung: Die Netz-Verschaltung zwischen zwei
DVC-Rechenzentren ist verprobt (12 Monate)
– Pilotierung: Die Anbindung an das D-Stack IAM ist
verprobt (24 Monate)
– Standardisierung durch regelmäßige Fortschreibung des
Rahmenwerks der DVC (Version 4.0 in 12 Monaten)
Maßnahmen Zielwerte
6.3 EUDI-Wallet auf D-Stack
implementieren
– EUDI-Wallet wird von mehreren Anbietern in Anwendungen
eingebunden (36 Monate)
6.4 Data Lake Lizenzmanagement Bund – Der Aufbau eines zentralen Datenpools zu
Lizenzinformationen des Bundes (und perspektivisch der
Länder/Kommunen) ist konzipiert und in einer ersten
minimalen Version (MVP) verfügbar (12 Monate)
– Lizenz-Standard für den Informationsaustausch zu
Softwarelizenzen für die gesamte öffentliche Verwaltung ist
entwickelt und pilotiert (36 Monate)
6.5 Rechnungsbearbeitung vereinfachen – Strategischer Ausbau der Onlinezugangsgesetz-konformen
Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) umgesetzt
(12 Monate)
– Rechnungsverarbeitung in den
Rechnungsbearbeitungssystemen der Bundesverwaltung
automatisiert (18 Monate)
7 Umsetzungsprogramm Ende-zu-Ende-Digitalisierung (E2E) der
Bundesverwaltung durchführen
Bis Ende 2029 muss der Bund seine wesentlichen Verwaltungsleistungen gemäß § 6 des E-Government-
Gesetzes vollständig Ende-zu-Ende (E2E) digitalisieren. Wo anforderungsgerecht und wirtschaftlich
automatisiert werden kann, muss automatisiert wer- den. Wir vereinfachen und beschleunigen Verwaltungsprozesse, um
für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie für die Gesellschaft einen klaren Mehrwert zu schaffen.
Maßnahmen Zielwerte
7.1 Digitalisierungsplattform
bereitstellen
– Low-Code Plattform zur Digitalisierung von
Verwaltungsleistungen bereitgestellt (6 Monate)
– Prozess-Repository für Standardisierung, Automatisierung
und Optimierung von Verwaltungsleistungen erstellt und
digitale Tools für Prozessoptimierung bereitgestellt
(12 Monate)
– KI-Anwendungen zur Automatisierung von
Verwaltungsleistungen eingesetzt (6 Monate)
7.2 Verwaltungsleistungen digitalisieren – 10 wesentliche Verwaltungsleistungen (OZG-Bund) und
5 verwaltungsinterne Verfahren mit Außenwirkung auf der
Plattform digitalisiert (12 Monate)
8 Aufgabenerledigung durch den Einsatz von KI erleichtern
Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI-
Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere
Fachaufgaben unterstützen. Aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der in Kraft getretenen
KI-Verordnung sollte eine Modernisierung relevanter Rechtsgrundlagen (u. a. § 35a des
Verwaltungsverfahrensgesetzes) angestrebt werden. Dazu wird die notwendige Grundlagenarbeit an den Datenbeständen der
Bundesverwaltung priorisiert, damit der Einsatz von KI auf einer soliden Datenbasis erfolgen kann.
Maßnahmen Zielwerte
8.1 Marktplatz der KI- Möglichkeiten
(MaKI) etablieren
– Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) als
Transparenzplattform/ Register und Austauschplattform nach
dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) in der Bundesverwaltung
weiterentwickelt (6 Monate)
– Verpflichtende Eintragung von Vorhaben für alle
Bundesbehörden eingeführt (6 Monate) und Evaluation
(18 Monate)
8.2 Zentrale KI-Suite der
Bundesverwaltung einführen
– KI-basierte Prüfung von Antragsverfahren (erstes
Genehmigungs-verfahren mit KI- Agent für einen ersten Use-
Case mit Breitenwirkung) implementiert (12 Monate)
– Souveräne KI-Cloud-Basisplattform im Deutschland-Stack
bereitgestellt (12 Monate)
– Zentrale KI-Suite der Bundesverwaltung in allen Ministerien
zur Verfügung gestellt und für interne dienstliche Daten
nutzbar gemacht (12 Monate)
– Planungs- und Genehmigungsplattform implementiert
(24 Monate)
– 6 Aufgaben mit Breitenwirkung in der gesamten
Bundesverwaltung mittels KI deutlich vereinfacht
(36 Monate)
– Datenbasis für KI-Anwendungen: Strukturierung und
Bereitstellung der nutzungsspezifischen Daten zur Nutzung in
den KI-Systemen (18 Monate)
– Die gemeinsame Durchführung von Befähigungsmaßnahmen
als Grundlage für breiten KI-Einsatz oder Nachnutzung der
Maßnahmen deutlich vereinfacht (12 Monate)
8.3 Rechtsgrundlagen an- passen – Rechtsgrundlagen für den umfassenden Einsatz für digitale
Transformation, Automatisierung und KI fortentwickeln oder
neu schaffen (unter anderem Überarbeitung § 35a des
Verwaltungsverfahrensgesetzes) (12 Monate)
8.4 DevOps-Plattform – Bereitstellung einer ressortweitübergreifend verfügbaren und
technisch souveränen auf Kollaboration ausgerichteten
DevOps-Plattform mit Fokus auf Daten- und KI-
Anwendungsfälle (6 Monate) auf dem Niveau
„Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD)
(12 Monate)
9 IT-Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung standardisieren,
konsolidieren und barrierefrei ausgestalten
Erst durch standardisierte und konsolidierte IT-Arbeitsplätze werden die Bundesbehörden signifikant entlastet.
Ein gleich- bleibend hoher Standard (insbesondere im Bereich der Funktionalität und Sicherheit) in der
gesamten Bundesverwaltung wird sichergestellt. Eine parallel angebotene (zu einem proprietären IT-Arbeitsplatz)
souveräne Alternative mindert Abhängigkeiten und schafft größere Gestaltungsfähigkeit, sodass die Leistungs-
und Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung insgesamt mittelfristig gesteigert wird.
Maßnahmen Zielwerte
9.1 IT-Arbeitsplätze in der
unmittelbaren Bundesverwaltung
standardisieren und konsolidieren
– Ersetzendes Scannen/E-Scannen ist in der unmittelbaren
Bundesverwaltung gemäß Rollout-Planung ausgerollt
(12 Monate)
– Standardisierter und konsolidierter IT-Arbeitsplatz
(Bundesclient) ist in der Bundesverwaltung gemäß den
Beschlüssen IT-Rat 2021/11 und CIO-Board 13/2023
eingeführt
9.2 Digitale Souveränität erhöhen – Digital souveräne Alternative (Souveräner Arbeitsplatz) zu
proprietären IT-Arbeitsplätzen steht der Bundesverwaltung
zur Nutzung zur Verfügung (36 Monate)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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