Zentrale internetbasierte Fahrzeugzulassung, digitaler Fahrzeugschein und Datenaustauschprozesse (Statusabfragen) zwischen Registern und Basisdiensten des Bundes
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Zentrale internetbasierte Fahrzeugzulassung, digitaler Fahrzeugschein und Datenaustauschprozesse (Statusabfragen) zwischen Registern und Basisdiensten des Bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4367
21. Wahlperiode 26.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Wolfgang
Wiehle, René Bochmann, Dr. Rainer Kraft, Alexis L. Giersch, Otto Strauß,
Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze und der Fraktion der AfD
Zentrale internetbasierte Fahrzeugzulassung, digitaler Fahrzeugschein
und Datenaustauschprozesse (Statusabfragen) zwischen Registern und
Basisdiensten des Bundes
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Modernisierungs- und
Digitalisierungsagenda eine Reihe von Vorhaben angekündigt, die Verwaltungsleistungen
bürgernäher, schneller und durchgängig digital machen sollen. Dazu zählt nach
Darstellung der Bundesregierung ausdrücklich auch die Weiterentwicklung der
internetbasierten Fahrzeugzulassung sowie die Einführung eines zentralen
Portals beim Kraftfahrt-Bundesamt, über das Bürger künftig an einer Stelle
Fahrzeuge online an-, ab- und ummelden können (www.bundesregierung.de/breg-d
e/aktuelles/fahrzeugschein-digital-2392706). Flankiert wird dieses Vorhaben
durch den Ausbau digitaler Dokumente und Wallet-Ansätze, in denen sich
Personalausweis, Fahrzeugschein, Führerschein und weitere Nachweise digital
bündeln sollen (ebd.).
Mit dem Start der i-Kfz-App und dem digitalen Fahrzeugschein wird zudem ein
weiterer Schritt in Richtung digitaler Nachweise im Mobilitätskontext
öffentlich kommuniziert. Neben dem reinen Dokumentenmitführen werden
Funktionen wie Terminerinnerungen sowie das Teilen eines Fahrzeugscheinabbilds
beschrieben (ebd.). Solche Komfortfunktionen werfen nach Ansicht der
Fragesteller die sachliche Frage auf, welche Datenflüsse technisch erforderlich sind und
ob hierfür regelmäßige maschinelle Statusprüfungen (Statusabfragen) zwischen
Registern, Fachverfahren und Basisdiensten stattfinden (z. B. zur Aktualität
von Zulassungsstatus, Halterdaten, Hauptuntersuchungsdaten oder
Versicherungsinformationen). In einer föderalen Zulassungslandschaft mit kommunalen
Zulassungsbehörden ist außerdem klärungsbedürftig, wie ein zentrales Portal
beim Kraftfahrt-Bundesamt mit bestehenden Länder- und Kommunalverfahren
zusammenspielen soll, welche Standards und Schnittstellen verpflichtend
werden und welche Aufgaben dabei Bund, Länder und Kommunen jeweils tragen.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
beansprucht zugleich eine ressortübergreifende Rolle beim digitalen Fundament des
Staates, bei Standards, Schnittstellen, Plattformen sowie beim Deutschland-
Stack als nationaler Technologieplattform für die digitale Verwaltung (https://b
mds.bund.de/themen/digitaler-staat). In der föderalen Modernisierungsagenda
wird ebenfalls die Schaffung einer nationalen Technologieplattform (D-Stack)
und ein Monitoring der Umsetzungsfortschritte hervorgehoben (www.bundesre
gierung.de/breg-de/aktuelles/foederale-modernisierungsagenda-2397632).
Daneben sind im Kontext der Verwaltungsdigitalisierung das Once-Only-
Prinzip und Ende-zu-Ende-Digitalisierung als zentrale Leitlinien benannt; sie
zielen darauf, Mehrfachangaben zu vermeiden und medienbruchfreie Verfahren
zu ermöglichen (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltun
gsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html).
Gerade weil der Mobilitätsbereich mit personenbezogenen Daten,
Registerkopplungen und hohem Missbrauchsschutzbedarf verbunden ist, stellt sich aus
Sicht der Fragesteller die Frage, welche Architekturentscheidungen die
Bundesregierung trifft, beispielsweise ob Statusänderungen strikt ereignisbasiert
(z. B. nur bei Anstoß durch Antrag bzw. Änderung) verarbeitet werden oder ob
regelmäßige Abfragen zur Datenaktualisierung und Plausibilisierung
vorgesehen sind und welche Rolle das BMDS dabei übernimmt hinsichtlich
Standardisierung, Basisdiensten (Identitäts- und Nachweisdienste, Wallet-
Komponenten, Schnittstellen) und des Deutschland-Stacks. Ebenfalls
interessiert die Fragesteller, welche datenschutzrechtlichen und IT-
sicherheitsrechtlichen Anforderungen angesetzt werden.
Ein internationaler Vergleich kann zur sachlichen Einordnung beitragen. In
Österreich sind digitale Nachweise über die App „eAusweise“ etabliert. Dabei
werden Nachweise über kurzzeitig gültige QR-Codes vorgewiesen und mit
einer staatlichen elektronischen Identität („ID Austria“) verknüpft (www.id-aus
tria.gv.at/de/verwenden/eausweise und www.digitalaustria.gv.at/verwaltung/
idaustria/eausweise.html). Für „digitale Zulassungsscheindaten“ existieren
beschriebene Prüfprozesse, bei denen der Nachweisinhaber selektiv Daten freigibt
und die prüfende Stelle diese über einen QR-Code verifiziert (https://www.id-
austria.gv.at/de/hilfe/hilfe-zur-app-eausweise/haeufige-fragen-
eausweisedigitale-zulassungsscheindaten). Österreich benennt außerdem das Once-Only-
Prinzip als strategischen Ansatz und beschreibt technische
Plattformkomponenten zur Datenwiederverwendung (www.digitalaustria.gv.at/verwaltung/egovern
ment/once-only-prinzip.html).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und wie die
Bundesregierung österreichische Ansätze (QR-Code-Nachweise, selektive
Datenfreigabe, klare Prüfroutinen) bei der deutschen Ausgestaltung von Wallet-
und Zulassungsdiensten berücksichtigt und ob in Deutschland – im Zuge
zentraler Portale und Registerkopplungen – zusätzliche, regelmäßige
Statusabfragen geplant sind, die über eine bloße fallbezogene Bearbeitung hinausgehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Arbeitspakete, Meilensteine und Zuständigkeiten
innerhalb der Bundesregierung bestehen zur Entwicklung eines zentralen
Portals zur internetbasierten Fahrzeugzulassung beim Kraftfahrt-Bundesamt,
wie es von der Bundesregierung angekündigt wurde?
2. Welche Rolle nimmt das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung bei diesem Vorhaben ein, insbesondere mit Blick auf
Standardisierung, Schnittstellen, Basisdienste und die Einbindung in den
Deutschland-Stack?
3. Welche Bundesressorts und nachgeordneten Behörden sind nach Kenntnis
der Bundesregierung an der Konzeption und Umsetzung des zentralen
Zulassungsportals beteiligt, und welche federführenden Gremien- oder
Steuerungsstrukturen bestehen hierfür?
4. Welche technische Zielarchitektur (z. B. zentral, föderiert, hybrid) verfolgt
die Bundesregierung für den Datenaustausch zwischen dem zentralen
Portal, dem Kraftfahrt-Bundesamt, den Zulassungsbehörden sowie weiteren
beteiligten Stellen, und welche Standards sollen dabei verbindlich
eingesetzt werden?
5. Welche Arten von maschinellen Statusprüfungen („Statusabfragen“)
zwischen Registern bzw. Fachverfahren und dem zentralen Portal bzw. der i-
Kfz-App sind vorgesehen oder werden geprüft, insbesondere zur
Aktualisierung von Zulassungsstatus, Halterdaten, Fahrzeugdaten,
Hauptuntersuchungsinformationen oder Versicherungsinformationen?
6. Erfolgen diese Statusprüfungen nach Planung der Bundesregierung
ausschließlich ereignis- bzw. anlassbezogen (z. B. bei Antragstellung oder
Änderung) oder auch regelmäßig bzw. periodisch, und welche
Frequenzen, Trigger und Protokollierungen sind jeweils vorgesehen?
7. Welche Rechtsgrundlagen (Gesetze, Rechtsverordnungen oder
Verwaltungsvorschriften) zieht die Bundesregierung für den Betrieb eines
zentralen Zulassungsportals und die hierfür notwendigen Datenabfragen
heran, und welche Änderungen werden hierfür in dieser Legislaturperiode
geplant?
8. Welche datenschutzrechtlichen Bewertungen (insbesondere Datenschutz-
Folgenabschätzungen) wurden für das zentrale Portal, die i-Kfz-App und
den digitalen Fahrzeugschein erstellt oder beauftragt, und wann werden
diese Bewertungen dem Deutschen Bundestag vorgelegt?
9. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zur IT-Sicherheit
(u. a. Authentifizierung, Zugriffskontrolle, Protokollierung,
Missbrauchserkennung) sind für das zentrale Portal und die angebundenen
Basisdienste vorgesehen, und welche Rolle spielen dabei Bundesstandards und die
Standardisierungsarbeit des BMDS?
10. Welche Identitäts- und Nachweisdienste (einschließlich Wallet-
Komponenten) sollen nach Planung der Bundesregierung im Kontext von
digitalem Fahrzeugschein, perspektivisch digitalem Führerschein und
einer „digitalen Brieftasche“ genutzt werden, und welche Zuständigkeiten
liegen hierbei beim BMDS?
11. Welche Zeitplanung verfolgt die Bundesregierung zur Bereitstellung eines
nationalen digitalen Führerscheins bis Ende 2026 sowie zur Integration in
die i-Kfz-App bzw. in Wallet-Strukturen, und welche Abhängigkeiten
bestehen dabei zu europäischen Vorgaben der EUDI (European Digital
Identity)-Wallet?
12. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung ggf., um im Sinne
von Once-Only-Prinzip und Ende-zu-Ende-Digitalisierung
Mehrfachangaben zu vermeiden, ohne dabei unverhältnismäßige Registerkopplungen
oder übermäßige Statusabfragen zu etablieren?
13. Wie viele kommunale Zulassungsbehörden betreiben nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit eigene Onlineportale bzw. i-Kfz-Zugänge, und
welche Umstellungs- oder Migrationsbedarfe entstehen durch ein
zentrales Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt?
14. Welche Kosten (einmalig und laufend) veranschlagt die Bundesregierung
für Entwicklung, Betrieb, Wartung, IT-Sicherheit und Monitoring des
zentralen Portals sowie der hierfür notwendigen Basisdienste, und aus
welchen Einzelplänen bzw. Titeln sollen diese finanziert werden?
15. Welche Vergabe- und Beschaffungsmaßnahmen (u. a. externe
Dienstleister, Cloud-Leistungen, Betriebsleistungen) wurden im Zusammenhang mit
zentralem Portal, i-Kfz-App, digitalem Fahrzeugschein und Wallet-
Komponenten bereits eingeleitet oder abgeschlossen, und welche Rolle
spielt dabei der Deutschland-Stack als Technologieplattform?
16. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung des
deutschen Ansatzes ggf. die österreichische Umsetzung digitaler
Nachweise über QR-Codes in der App „eAusweise“ sowie die dort
beschriebenen Prüfprozesse für digitale Zulassungsscheindaten?
17. Welche technischen und rechtlichen Unterschiede bestehen nach Kenntnis
der Bundesregierung zwischen dem österreichischen Ansatz (QR-
Codebasierte selektive Datenfreigabe durch den Nachweisinhaber) und dem
deutschen Ansatz (i-Kfz-App bzw. digitaler Fahrzeugschein, zentrales
Portal), insbesondere hinsichtlich Datenminimierung, Protokollierung und
möglicher Statusabfragen?
18. Welche Mechanismen plant die Bundesregierung ggf., um Transparenz
und parlamentarische Kontrolle über Umfang, Zweck, Häufigkeit und
Zugriffsberechtigte von Datenabfragen im Kontext zentraler
Fahrzeugzulassung, digitalem Fahrzeugschein und Wallet-Komponenten sicherzustellen,
insbesondere im Rahmen des in der föderalen Modernisierungsagenda
angekündigten Monitorings?
Berlin, den 24. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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