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"Migration und Diaspora" - Fachkräfterückkehrprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

dip / drucksache 09.02.2026 · WP 21 · 21/4032 · Kleine Anfrage · Original ↗

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"Migration und Diaspora" - Fachkräfterückkehrprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/4032 21. Wahlperiode 09.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Denis Pauli, Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Kay Gottschalk, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD „Migration & Diaspora“ – Fachkräfterückkehrprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiierte Programm „Migration & Diaspora“, umgesetzt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, fördert seit 2019 gezielt Fachkräfte mit Migrations- und Diaspora-Hintergrund (https:// diaspora2030.de). Ziel des Programms ist es, durch kurzfristige Fachkräfteeinsätze die Rückkehr qualifizierter Arbeitskräfte sowie durch die Unterstützung von Projekten und Unternehmensgründungen durch Diaspora-Akteure, Entwicklungsimpulse in den jeweiligen Partnerländern zu setzen (www.bmz.de/de/ mitmachen/migranten-16650). Der programmatische Ansatz ist vielschichtig: Fachkräfteeinsätze, Rückkehrförderung, Diaspora-geführte Projekte sowie gezielte Unterstützung bei Unternehmensgründungen im Herkunftsland (www.giz.de/en/downloads/giz2022-de- programme-migration-and-diaspora.pdf). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Für welche Länder ist das Programm „Migration & Diaspora“ derzeit aktiv (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Programmbestandteilen [Diaspora-Experten, Projektförderung, Start-up-Unterstützung] aufführen)?  2. Wie hoch ist das derzeitige Gesamtbudget des Programms (bitte differenziert nach einzelnen Komponenten aufgeschlüsselt [z. B. Expertenförderung, Gründungsförderung, Projektmittel, Verwaltungskosten] aufführen)?  3. Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität der verschiedenen Programmbausteine – insbesondere im Hinblick auf die Wirkung in den Herkunftsländern, Rückkopplungseffekte sowie dauerhafte Beschäftigung?  4. Inwiefern fließen ggf. wissenschaftliche oder externe Evaluationen in die Weiterentwicklung und Steuerung des Programms ein?  5. Wie viele Teilnehmer mit afghanischem bzw. syrischem Migrationshintergrund wurden bislang im Rahmen des Programms gefördert (bitte differenziert nach Baustein, Jahr und Zielland aufführen)?  6. Plant die Bundesregierung, das Programm gezielt auf Afghanistan und Syrien auszuweiten – insbesondere im Bereich Fachkräfteeinsatz, Rückkehrförderung und Projektfinanzierung?  7. Welche politischen und sicherheitspolitischen Erwägungen sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen eine Ausweitung des Programms auf diese beiden Länder?  8. Plant das BMZ spezifische Maßnahmen zur Aktivierung und Qualifizierung dieser Zielgruppen (z. B. durch Informationsveranstaltungen, gezielte Ausschreibungen, Start-up-Seminare oder Netzwerkforen)?  9. Wie wird im Rahmen des Programms ggf. sichergestellt, dass es nicht zu sogenannten Braindrain-Effekten kommt, also einer Abwanderung von dringend benötigtem Humankapital aus den Herkunftsländern? 10. Welche Monitoring- und Evaluationsmechanismen bestehen derzeit ggf. im Rahmen des Programms – insbesondere im Hinblick auf eine potenzielle Ausweitung auf neue Zielländer? Berlin, den 3. Februar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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