Nicht namentlich deklarierte Projekte im Jemen (Antwort zu Drs. 21/3745)
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Nicht namentlich deklarierte Projekte im Jemen (Antwort zu Drs. 21/3745)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3997
21. Wahlperiode 04.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3745 –
Nicht namentlich deklarierte Projekte im Jemen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessieren sich für die Projekte mit den IATI-Maßnahmen-
IDs (IATI = International Aid Transparency Initiative):
– DE-1-201918028 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
01918028, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202200707-6771 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202200707-6771, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202218121 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02218121, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202218139 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02218139, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202306009-7351 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202306009-7351, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202306009-7473 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202306009-7473, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202306009-7475 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202306009-7475, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202318426 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02318426, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202406007-8124 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202406007-8124, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202418606 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02418606, abgerufen am 6. November 2025),
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– DE-1-202418614 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02418614, abgerufen am 6. November 2025) und
– DE-1-202418630 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02418630, abgerufen am 6. November 2025).
Sämtliche dieser genannten Projekte werden mit der Kennzeichnung „Diese
Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt (a. a. O.). Als
Maßnahmenbeschreibung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei sämtlichen aufgeführten Projekten
ebenfalls die Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht
verfügbar“ auf (a. a. O.). Das gesamte Finanzierungsvolumen der aufgelisteten
laufenden Projekte beziffert sich nach Berechnungen der Fragesteller auf
insgesamt 236 180 670,78 Euro nach dem Stand vom 6. November 2025
(a. a. O.).
1. Wie lauten die jeweiligen Titel der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten zwölf Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID
aufschlüsseln)?
2. Wie lauten die jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen für die in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten zwölf Projekte (bitte nach IATI-
Maßnahmen-ID und dem zugehörigen Titel gemäß Frage 1 auflisten)?
3. Wieso hält es die Bundesregierung für nötig, sowohl die Titel als auch die
Maßnahmenbeschreibungen von Maßnahmenpaketen für den Jemen
zurückzuhalten, obwohl das finanzielle Gesamtvolumen nach Berechnungen
der Fragesteller 236 180 670,78 Euro entspricht und damit einen
signifikanten Teil in den Haushaltsplanungen der Bundesrepublik Deutschland in
der Vergangenheit einnahm, in der Gegenwart einnimmt und in der
Zukunft einnehmen wird?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des IATI-Prozesses grundsätzlich
dazu verpflichtet, Transparenz über ihre entwicklungspolitischen Aktivitäten zu
gewährleisten. Diese Verpflichtung wird jedoch durch Regelungen wie den
Geheimschutz, die Datenschutz-Grundverordnung oder das
Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt.
In den angefragten Fällen können die gewünschten Informationen aus
Sicherheitsgründen nicht offengelegt werden. Das Arbeitsumfeld für die
Partnerorganisationen der Bundesregierung (zivilgesellschaftliche Akteure, staatliche
Durchführungsorganisationen, Vereinte Nationen) hat sich im Jemen seit Mitte
2024 deutlich verschlechtert. Zahlreiche Lokalbeschäftigte wurden willkürlich
durch die De-facto-Autoritäten bzw. die Huthi-Miliz festgenommen und ohne
Anklage an unbekannte Orte verbracht. Bis heute besteht kein Kontakt zu
ihnen. Aufgrund ihrer Tätigkeit für westliche Geberländer stehen die
Lokalbeschäftigen besonders im Fokus der Behörden und unter einem extremen Druck.
Im Herbst 2025 ging es schließlich so weit, dass die De-facto-Autoritäten auch
internationale Mitarbeitende der Vereinten Nationen zeitweise festgesetzt und
bedroht haben. Jemen ist ein äußerst unsicheres und volatiles Umfeld, in dem
die Partnerorganisationen der Bundesregierung agieren. Auch die
Terrororganisation Al-Kaida auf der Arabischen Halbinsel und weitere bewaffnete
Gruppierungen stellen in Jemen eine Gefahr dar.
Die Offenlegung der Namen der Partnerorganisationen der Bundesregierung
oder die Benennung konkreter Projektdetails gefährden die Mitarbeiter vor Ort
potenziell. Eine öffentliche Nennung würde ein erhebliches Risiko für die
Sicherheit insbesondere der Lokalbeschäftigten darstellen und einen Angriff auf
ihre Freiheit, körperliche Unversehrtheit und rechtliche Sicherheit darstellen.
Dies betrifft gleichermaßen die deutschen Partner, die sich vor Ort aufhalten.
Darüber hinaus ist die vertrauliche Behandlung sensibler, personenbezogener
Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die Zusammenarbeit
zivilgesellschaftlicher Akteure mit der Bundesregierung. Eine umfassende
Offenlegung würde das bestehende Vertrauensverhältnis erheblich beeinträchtigen und
die Bildung neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
erschweren. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Durchführung von
Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich und würde die effektive
Wahrnehmung der entwicklungspolitischen Aufgaben der Bundesregierung
gefährden.
Eine Weitergabe der Informationen als Verschlusssache ist ebenfalls
ausgeschlossen, da dies wie oben dargestellt ebenfalls eine potenzielle Gefahr für
Leib und Leben darstellen könnte. Zudem wäre auch bei einer vertraulichen
Weitergabe ein Vertrauensverlust der lokalen Partner zu befürchten. Daher
würde die Bundesregierung in ihrer Fähigkeit, entwicklungspolitische Aufgaben
wahrzunehmen, erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund kann selbst ein
geringes Risiko der Offenlegung der Namen nicht akzeptiert werden. Nach
sorgfältiger Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem
Schutz der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Regierungsaufgaben
überwiegt in diesem Fall der Schutz der betroffenen Personen gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht.
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ISSN 0722-8333
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