Nicht namentlich deklarierte Projekte in Burundi (Antwort zu Drs. 21/3396)
Text
Nicht namentlich deklarierte Projekte in Burundi (Antwort zu Drs. 21/3396)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3758
21. Wahlperiode 19.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3396 –
Nicht namentlich deklarierte Projekte in Burundi
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessieren sich für die Projekte mit den IATI-Maßnahmen-
IDs (IATI = International Aid Transparency Initiative):
– DE-1-202101129-5922 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202101129-5922, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202129823 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02129823, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202129989 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02129989, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202200707-6581 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202200707-6581, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202200707-6639 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202200707-6639, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202206001-6743 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202206001-6743, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202300705-7248 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202300705-7248, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202306009-7282 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202306009-7282, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202306009-7343 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202306009-7343, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202306801-7244 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202306801-7244, abgerufen am 14. November 2025),
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– DE-1-202329175 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02329175, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202329183 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02329183, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202329571 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02329571, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202329738 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02329738, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202373843 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02373843, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202401107-8024 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D
E-1-202401107-8024, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202433035 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02433035, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202433803 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02433803, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202433936 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02433936, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202474989 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02474989, abgerufen am 14. November 2025),
– DE-1-202475390 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02475390, abgerufen am 14. November 2025) und
– DE-1-202574002 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2
02574002, abgerufen am 14. November 2025).
Sämtliche dieser genannten Projekte werden mit der Kennzeichnung „Diese
Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt (a. a. O.). Als
Maßnahmenbeschreibung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei sämtlichen aufgeführten Projekten
ebenfalls die Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht
verfügbar“ auf (a. a. O.). Das gesamte Finanzierungsvolumen der aufgelisteten
laufenden Projekte beziffert sich nach Berechnungen der Fragesteller auf
insgesamt 15 536 344,50 Euro nach dem Stand vom 14. November 2025
(a. a. O.).
1. Wie lauten die jeweiligen Titel der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten 22 Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID aufschlüsseln)?
2. Wie lauten die jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen für die in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten 22 Projekte (bitte nach IATI-
Maßnahmen-ID und dem zugehörigen Titel gemäß Frage 1 auflisten)?
3. Wieso hält es die Bundesregierung für nötig, sowohl die Titel als auch die
Maßnahmenbeschreibungen von Maßnahmenpaketen für Burundi
zurückzuhalten, obwohl das finanzielle Gesamtvolumen nach Berechnungen der
Fragesteller 15 536 344,50 Euro entspricht und damit einen signifikanten
Teil in den Haushaltsplanungen der Bundesrepublik Deutschland in der
Vergangenheit einnahm, in der Gegenwart einnimmt und in der Zukunft
einnehmen wird?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung im IATI-Prozess zur Transparenz
über seine entwicklungspolitischen Leistungen verpflichtet. Diese
Verpflichtung wird jedoch u. a. eingeschränkt durch die Regeln des Geheimschutzes,
der Datenschutz-Grundverordnung oder die Einschränkungen aus dem
Informationsfreiheitsgesetz.
So ist in den angefragten Fällen die Nennung der erbetenen Informationen aus
Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw.
der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt in Burundi in einem hochvolatilen
Kontext. Die Institutionen sind in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit
mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher
Gefahr ausgesetzt sein können. Die öffentliche Nennung würde ein nicht
unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen
vor Ort und für die Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für
die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Dies gilt
entsprechend für ihre deutschen Partner, wenn sie sich vor Ort bewegen.
Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen
des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass
zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die
flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse
nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit
zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung
bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit
sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der
Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden.
Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potenziellen
Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der
lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als
Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer
entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss
erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des
Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter
Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der
funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem
parlamentarischen Informationsrecht hier Erstere überwiegen.
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ISSN 0722-8333
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