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Elektro-Autos bezahlbar machen - Förderung von E-Fahrzeugen sozial und ökologisch neu ausrichten

dip / drucksache 16.06.2026 · WP 21 · 21/6524 · Antrag · Original ↗

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Elektro-Autos bezahlbar machen - Förderung von E-Fahrzeugen sozial und ökologisch neu ausrichten Antrag der Abgeordneten Agnes Conrad, Lorenz Gösta Beutin, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Christian Görke, Mareike Hermeier, Cem Ince, Ina Latendorf, Caren Lay, Pascal Meiser, Sahra Mirow, David Schliesing, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Elektro-Autos bezahlbar machen – Förderung von E-Fahrzeugen sozial und ökologisch neu ausrichten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Umstellung des Verkehrssektors auf klimaneutrale Antriebe ist neben dem massiven flächendeckenden Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen der Klimaziele in Deutschland. Dabei spielt die Elektrifizierung von PKW eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig zeigt sich, dass die bisherigen Förderinstrumente im Bereich E-Mobilität nicht ausreichend dazu beigetragen haben, den Umstieg sozial gerecht zu gestalten und in die Breite der Gesellschaft zu tragen. Die Förderung von Elektrofahrzeugen war in der Vergangenheit nur begrenzt zielgerichtet. Insbesondere Kaufprämien haben überproportional Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen erreicht, während Haushalte mit geringem Einkommen deutlich seltener profitieren konnten. Für viele dieser Haushalte stellt nicht allein der Kaufpreis, sondern bereits die Finanzierung eines Fahrzeugs eine erhebliche Hürde dar. Zugleich ist der Markt für bezahlbare Elektrofahrzeuge noch unzureichend entwickelt. Ein Großteil der angebotenen Modelle liegt preislich deutlich über dem Niveau, das für viele Haushalte erschwinglich ist. Besonders im Segment der kleineren und alltagstauglichen Fahrzeuge besteht weiterhin ein begrenztes Angebot. Dies erschwert insbesondere Familien sowie Pendlerinnen und Pendlern mit geringem und mittlerem Einkommen den Zugang zur Elektromobilität. Der Gebrauchtwagenmarkt, über den ein Großteil der Haushalte in Deutschland Fahrzeuge erwirbt, spielt bislang nur eine untergeordnete Rolle in der Förderpolitik. Dabei ist er entscheidend für die breite Verfügbarkeit kostengünstiger Elektroautos. Ohne gezielte Förderung droht sich die soziale Schieflage beim Zugang zu E-Fahrzeugen weiter zu verfestigen. Darüber hinaus fehlt es bislang an einer klaren Verknüpfung der Förderung mit industriepolitischen Zielen. Öffentliche Mittel tragen derzeit nicht ausreichend dazu bei, Wertschöpfung, Beschäftigung und technologische Kompetenzen in Europa zu sichern und auszubauen. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6524 21. Wahlperiode 16.06.2026 Insgesamt besteht daher die Notwendigkeit, mithilfe der im Klima- Transformationsfonds dafür nutzbaren Finanzmittel die E-Auto-Förderung grundlegend neu auszurichten: Sie muss stärker auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zugeschnitten, auf bezahlbare Fahrzeugsegmente konzentriert und mit klaren industriepolitischen Zielsetzungen verknüpft werden. Nur so kann Elektromobilität zu einem für breite Bevölkerungsschichten zugänglichen Bestandteil der Antriebswende als Teil der Verkehrswende werden. Darüber hinaus ist ein grundlegendes Konzept zur Ausweitung sowie sozialer Preisgestaltung der Ladeinfrastruktur von Nöten, welches u. a. einen kostengünstigen und einfacheren Zugang für Mieterinnen und Mieter ermöglicht. Um die Verkehrswende wirksam voranzutreiben, ist darüber hinaus die allgemeine Abhängigkeit vom Auto flächendeckend zu reduzieren. Dafür benötigt es eine Reihe weiterer Maßnahmen, wie beispielsweise eine massive Investitionsoffensive in den Ausbau und höhere Taktung des öffentlichen Nahverkehrs sowie der Bahn, die Bereitstellung des Neun-Euro-Tickets, mehr Personal im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und bessere finanzielle Ausstattung von Kommunen für den Nahverkehr. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. ein Programm über die Kreditanstalt für Wiederaufbau für vergünstigtes Leasing von E-Fahrzeugen („soziales Leasing“) einzuführen, das gezielt Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien unterstützt, indem a) sich die Zugangsvoraussetzungen am Haushaltseinkommen orientieren und insbesondere Haushalte im unteren Einkommensbereich bis in den Bereich des Median-Einkommens priorisiert werden, wobei der Median als gleitender Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Jahre auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes bestimmt und jährlich fortgeschrieben wird; b) die Einkommensgrenzen unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder ausgestaltet werden; c) die monatlichen Leasingraten auf ein sozial verträgliches Niveau begrenzt werden, das sich an den durchschnittlichen Mobilitätsausgaben von Haushalten mit geringem Einkommen orientiert, und keine Anzahlung erforderlich ist; d) ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge förderfähig sind; e) die Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingdauer vorrangig dem Gebrauchtwagenmarkt zugeführt werden, um die Verfügbarkeit bezahlbarer E-Fahrzeuge nachhaltig zu erhöhen; 2. die Förderrichtlinie für den Kauf und das Leasing von neuen E-Fahrzeugen sozial, ökologisch und familiengerecht neu auszurichten, sodass a) eine Einkommensgrenze eingeführt wird, die sich am Median des Haushaltseinkommens in Deutschland orientiert und diesen unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße sowie der Anzahl der Kinder überschreitet, um insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie die arbeitende Mittelschicht zu erreichen, wobei der Median als gleitender Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Jahre auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes bestimmt und jährlich fortgeschrieben wird; b) die Förderung insgesamt so ausgestaltet wird, dass sie für breite Bevölkerungsschichten alltagstauglich und familiengeeignet ist, indem aa) sie bei Haushalten mit niedrigem Einkommen einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung eines Fahrzeugs leistet, bb) sich mit steigendem Einkommen stufenweise degressiv reduziert und cc) Mitnahmeeffekte bei höheren Einkommen wirksam begrenzt werden; c) für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind ein zusätzlicher Förderbestandteil gewährt wird, der nicht begrenzt ist, um Familien mit mehreren Kindern angemessen zu berücksichtigen; d) ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge förderfähig sind und der Kauf oder das Leasing von Plug-in-Hybridfahrzeugen sowie Fahrzeugen mit Range-Extendern ausgeschlossen wird; e) nur solche Fahrzeuge förderfähig sind, die aa) für breite Bevölkerungsschichten alltagstauglich und familiengeeignet sind, bb) über ein ausreichendes Platzangebot für Haushalte mit Kindern verfügen und cc) sich im unteren und mittleren Preissegment bewegen; f) der maximal förderfähige Bruttolistenpreis aa) bei Haushalten ohne Kinder 40.000 Euro, bb) bei Haushalten mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind 60.000 Euro, zuzüglich eines angemessenen Aufschlags für jedes weitere im Haushalt lebende minderjährige Kind, nicht überschreitet; g) zusätzlich nur Fahrzeuge förderfähig sind, deren Gewicht sich im Rahmen typischer Fahrzeuggewichte alltagstauglicher und familiengeeigneter Fahrzeuge im unteren und mittleren Preissegment bewegt, um insbesondere schwere und ressourcenintensive Fahrzeuge von der Förderung auszuschließen; h) die Förderung auf Fahrzeuge ausgerichtet wird, die hinsichtlich Energieverbrauch und Ressourceneinsatz effizient sind; i) nur Fahrzeuge förderfähig sind, bei denen aa) die Endmontage in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgt ist oder bb) zentrale Wertschöpfungsschritte, insbesondere die Batterieproduktion, in der Europäischen Union stattfinden; 3. den Kauf gebrauchter batterieelektrischer Fahrzeuge zu fördern und dabei dafür zu sorgen, dass die Förderung gezielt erfolgt, indem a) nur Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von bis zu 30.000 Euro förderfähig sind; b) die Förderung auf Fahrzeuge im unteren und mittleren Preissegment beschränkt wird und sich die Förderhöhe am tatsächlichen Fahrzeugpreis orientiert, wobei sie im Verhältnis zur Förderung von Neufahrzeugen spürbar geringer ausgestaltet wird; c) zusätzlich eine soziale Staffelung eingeführt wird, die sich an den Einkommenskriterien gemäß Nummer 2 Buchstabe a orientiert und unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße sowie der Anzahl der Kinder ausgestaltet wird; d) die Förderung so ausgestaltet wird, dass insbesondere Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen einen niedrigschwelligen Zugang zum Gebrauchtwagenmarkt für Elektrofahrzeuge erhalten. Berlin, den 15. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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