Elektro-Autos bezahlbar machen - Förderung von E-Fahrzeugen sozial und ökologisch neu ausrichten
Text
Elektro-Autos bezahlbar machen - Förderung von E-Fahrzeugen sozial und ökologisch neu ausrichten
Antrag
der Abgeordneten Agnes Conrad, Lorenz Gösta Beutin, Luigi Pantisano,
Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Violetta Bock, Jorrit
Bosch, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Christian Görke,
Mareike Hermeier, Cem Ince, Ina Latendorf, Caren Lay, Pascal Meiser, Sahra
Mirow, David Schliesing, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath,
Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Elektro-Autos bezahlbar machen – Förderung von E-Fahrzeugen sozial und
ökologisch neu ausrichten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Umstellung des Verkehrssektors auf klimaneutrale Antriebe ist neben dem
massiven flächendeckenden Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs eine zentrale
Voraussetzung für das Erreichen der Klimaziele in Deutschland. Dabei spielt die Elektrifizierung
von PKW eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig zeigt sich, dass die bisherigen
Förderinstrumente im Bereich E-Mobilität nicht ausreichend dazu beigetragen haben, den
Umstieg sozial gerecht zu gestalten und in die Breite der Gesellschaft zu tragen.
Die Förderung von Elektrofahrzeugen war in der Vergangenheit nur begrenzt
zielgerichtet. Insbesondere Kaufprämien haben überproportional Haushalte mit mittleren
und höheren Einkommen erreicht, während Haushalte mit geringem Einkommen
deutlich seltener profitieren konnten. Für viele dieser Haushalte stellt nicht allein der
Kaufpreis, sondern bereits die Finanzierung eines Fahrzeugs eine erhebliche Hürde dar.
Zugleich ist der Markt für bezahlbare Elektrofahrzeuge noch unzureichend entwickelt.
Ein Großteil der angebotenen Modelle liegt preislich deutlich über dem Niveau, das
für viele Haushalte erschwinglich ist. Besonders im Segment der kleineren und
alltagstauglichen Fahrzeuge besteht weiterhin ein begrenztes Angebot. Dies erschwert
insbesondere Familien sowie Pendlerinnen und Pendlern mit geringem und mittlerem
Einkommen den Zugang zur Elektromobilität.
Der Gebrauchtwagenmarkt, über den ein Großteil der Haushalte in Deutschland
Fahrzeuge erwirbt, spielt bislang nur eine untergeordnete Rolle in der Förderpolitik. Dabei
ist er entscheidend für die breite Verfügbarkeit kostengünstiger Elektroautos. Ohne
gezielte Förderung droht sich die soziale Schieflage beim Zugang zu E-Fahrzeugen
weiter zu verfestigen.
Darüber hinaus fehlt es bislang an einer klaren Verknüpfung der Förderung mit
industriepolitischen Zielen. Öffentliche Mittel tragen derzeit nicht ausreichend dazu bei,
Wertschöpfung, Beschäftigung und technologische Kompetenzen in Europa zu sichern
und auszubauen.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6524
21. Wahlperiode 16.06.2026
Insgesamt besteht daher die Notwendigkeit, mithilfe der im Klima-
Transformationsfonds dafür nutzbaren Finanzmittel die E-Auto-Förderung grundlegend neu
auszurichten: Sie muss stärker auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen
zugeschnitten, auf bezahlbare Fahrzeugsegmente konzentriert und mit klaren industriepolitischen
Zielsetzungen verknüpft werden. Nur so kann Elektromobilität zu einem für breite
Bevölkerungsschichten zugänglichen Bestandteil der Antriebswende als Teil der
Verkehrswende werden. Darüber hinaus ist ein grundlegendes Konzept zur Ausweitung
sowie sozialer Preisgestaltung der Ladeinfrastruktur von Nöten, welches u. a. einen
kostengünstigen und einfacheren Zugang für Mieterinnen und Mieter ermöglicht. Um
die Verkehrswende wirksam voranzutreiben, ist darüber hinaus die allgemeine
Abhängigkeit vom Auto flächendeckend zu reduzieren. Dafür benötigt es eine Reihe weiterer
Maßnahmen, wie beispielsweise eine massive Investitionsoffensive in den Ausbau und
höhere Taktung des öffentlichen Nahverkehrs sowie der Bahn, die Bereitstellung des
Neun-Euro-Tickets, mehr Personal im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und
bessere finanzielle Ausstattung von Kommunen für den Nahverkehr.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ein Programm über die Kreditanstalt für Wiederaufbau für vergünstigtes Leasing
von E-Fahrzeugen („soziales Leasing“) einzuführen, das gezielt Haushalte mit
geringem Einkommen sowie Familien unterstützt, indem
a) sich die Zugangsvoraussetzungen am Haushaltseinkommen orientieren und
insbesondere Haushalte im unteren Einkommensbereich bis in den Bereich
des Median-Einkommens priorisiert werden, wobei der Median als
gleitender Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Jahre auf Basis der Daten des
Statistischen Bundesamtes bestimmt und jährlich fortgeschrieben wird;
b) die Einkommensgrenzen unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße sowie
der Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder ausgestaltet
werden;
c) die monatlichen Leasingraten auf ein sozial verträgliches Niveau begrenzt
werden, das sich an den durchschnittlichen Mobilitätsausgaben von
Haushalten mit geringem Einkommen orientiert, und keine Anzahlung
erforderlich ist;
d) ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge förderfähig sind;
e) die Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingdauer vorrangig dem
Gebrauchtwagenmarkt zugeführt werden, um die Verfügbarkeit bezahlbarer E-Fahrzeuge
nachhaltig zu erhöhen;
2. die Förderrichtlinie für den Kauf und das Leasing von neuen E-Fahrzeugen sozial,
ökologisch und familiengerecht neu auszurichten, sodass
a) eine Einkommensgrenze eingeführt wird, die sich am Median des
Haushaltseinkommens in Deutschland orientiert und diesen unter Berücksichtigung
der Haushaltsgröße sowie der Anzahl der Kinder überschreitet, um
insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie die
arbeitende Mittelschicht zu erreichen, wobei der Median als gleitender
Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Jahre auf Basis der Daten des
Statistischen Bundesamtes bestimmt und jährlich fortgeschrieben wird;
b) die Förderung insgesamt so ausgestaltet wird, dass sie für breite
Bevölkerungsschichten alltagstauglich und familiengeeignet ist, indem
aa) sie bei Haushalten mit niedrigem Einkommen einen substanziellen
Beitrag zur Finanzierung eines Fahrzeugs leistet,
bb) sich mit steigendem Einkommen stufenweise degressiv reduziert und
cc) Mitnahmeeffekte bei höheren Einkommen wirksam begrenzt werden;
c) für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind ein zusätzlicher
Förderbestandteil gewährt wird, der nicht begrenzt ist, um Familien mit mehreren
Kindern angemessen zu berücksichtigen;
d) ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge förderfähig sind und der Kauf
oder das Leasing von Plug-in-Hybridfahrzeugen sowie Fahrzeugen mit
Range-Extendern ausgeschlossen wird;
e) nur solche Fahrzeuge förderfähig sind, die
aa) für breite Bevölkerungsschichten alltagstauglich und familiengeeignet
sind,
bb) über ein ausreichendes Platzangebot für Haushalte mit Kindern
verfügen und
cc) sich im unteren und mittleren Preissegment bewegen;
f) der maximal förderfähige Bruttolistenpreis
aa) bei Haushalten ohne Kinder 40.000 Euro,
bb) bei Haushalten mit mindestens einem im Haushalt lebenden
minderjährigen Kind 60.000 Euro, zuzüglich eines angemessenen Aufschlags für
jedes weitere im Haushalt lebende minderjährige Kind, nicht
überschreitet;
g) zusätzlich nur Fahrzeuge förderfähig sind, deren Gewicht sich im Rahmen
typischer Fahrzeuggewichte alltagstauglicher und familiengeeigneter
Fahrzeuge im unteren und mittleren Preissegment bewegt, um insbesondere
schwere und ressourcenintensive Fahrzeuge von der Förderung
auszuschließen;
h) die Förderung auf Fahrzeuge ausgerichtet wird, die hinsichtlich
Energieverbrauch und Ressourceneinsatz effizient sind;
i) nur Fahrzeuge förderfähig sind, bei denen
aa) die Endmontage in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgt
ist oder
bb) zentrale Wertschöpfungsschritte, insbesondere die Batterieproduktion,
in der Europäischen Union stattfinden;
3. den Kauf gebrauchter batterieelektrischer Fahrzeuge zu fördern und dabei dafür
zu sorgen, dass die Förderung gezielt erfolgt, indem
a) nur Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von bis zu 30.000 Euro förderfähig sind;
b) die Förderung auf Fahrzeuge im unteren und mittleren Preissegment
beschränkt wird und sich die Förderhöhe am tatsächlichen Fahrzeugpreis
orientiert, wobei sie im Verhältnis zur Förderung von Neufahrzeugen spürbar
geringer ausgestaltet wird;
c) zusätzlich eine soziale Staffelung eingeführt wird, die sich an den
Einkommenskriterien gemäß Nummer 2 Buchstabe a orientiert und unter
Berücksichtigung der Haushaltsgröße sowie der Anzahl der Kinder ausgestaltet
wird;
d) die Förderung so ausgestaltet wird, dass insbesondere Haushalte mit
geringem und mittlerem Einkommen einen niedrigschwelligen Zugang zum
Gebrauchtwagenmarkt für Elektrofahrzeuge erhalten.
Berlin, den 15. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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