Umsetzung von kleinen und mittleren Maßnahmen auf überlasteten Schienenwegen im Schienennetz bis 2030
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Umsetzung von kleinen und mittleren Maßnahmen auf überlasteten Schienenwegen im Schienennetz bis 2030
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2883
21. Wahlperiode 24.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje
Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung von kleinen und mittleren Maßnahmen auf überlasteten
Schienenwegen im Schienennetz bis 2030
Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) schreibt in den §§ 55, 58 und 59 ein
Verfahren zu „überlasteten Schienenwegen“ vor: Nach der Erklärung der
Überlastung, auch zukünftiger Überlastungen, in § 55 ERegG, muss eine
Kapazitätsanalyse nach § 58 ERegG und ein Plan zur Erhöhung der
Schienenwegkapazität nach § 59 ERegG erstellt werden; der Zeitrahmen dafür beträgt jeweils
maximal sechs Monate.
Überlastungen liegt laut § 1 Absatz 13 ERegG insbesondere dann vor, wenn
„der Nachfrage nach Zugtrassen auch nach Koordinierung der verschiedenen
Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen während bestimmter Zeitabschnitte
nicht in angemessenem Umfang entsprochen werden kann“. Nach Kenntnis der
Fragestellenden kommt hinzu, dass Aufgabenträger in Kenntnis unzureichender
Kapazitäten vermutlich keine gewünschten Trassen anmelden, wodurch auch
keine Überlastungsanzeigen entstehen. Die Nachfrage nach Kapazität
übersteigt also in diesen Fällen das Angebot, sodass sowohl der freie Netzzugang
als auch die Marktentwicklung des Verkehrs auf der Schiene behindert werden.
Daraus ist offenkundig dringender Handlungsbedarf für den Betreiber der
Schienenwege abzuleiten, aber auch für den Staat, um das Regulierungsziel
„Steigerung des Anteils des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs
am gesamten Verkehrsaufkommen“ (§ 3 Absatz 1 ERegG) umzusetzen.
Folgerichtig sind zwei Bundesbehörden für die Überwachung des Verfahrens
für überlastete Schienenwege zuständig: die Bundesnetzagentur, um die Ziele
des Eisenbahnregulierungsgesetzes und den ungehinderten Netzzugang
umzusetzen, und das Eisenbahn-Bundesamt, dessen Zuständigkeit vor allem im
Infrastrukturbereich gegeben ist. § 59 ERegG regelt dabei sehr klar über den „Plan
zur Erhöhung der Schienenwegkapazität“ (PEK) das Verfahren, um die
Kapazität zu erhöhen und im Gegenzug Überlastungen abzubauen. Dabei ist
vorgesehen, dass den Restriktionen für den Schienenverkehrsmarkt unverzüglich
durch die Erhöhung der Schienenwegkapazität zu begegnen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Überlastungserklärungen gab es in den einzelnen Jahren seit
2008 (bitte nur dauerhafte Überlastungserklärungen aufführen)?
2. Wie viele der Überlastungserklärungen konnten aufgrund der Umsetzung
von entsprechenden Maßnahmen wieder aufgehoben werden?
3. Aus welchen Gründen erfolgten die Überlastungserklärungen jeweils
(bitte auf die dauerhaften Überlastungserklärungen beschränken und
zumindest nach den Kriterien: zu große Nachfrage, Nachweis einer
mangelhaften Betriebsqualität, bestellte Verkehrshalte von Aufgabenträgern
konnten nicht abgebildet werden und Nicht-Umsetzung von
Ausbaukonzepten differenzieren)?
4. Wie viele Erklärungen für temporäre Überlastungen gab es seit
einschließlich der Riedbahn-Generalsanierung für Umleitungsstrecken?
5. Sind von den in der Frage 4 aufgeführten Strecken aufgrund der
Überlastung dauerhafte Überlastungserklärungen resultiert, und wenn ja, bitte
auflisten?
6. Sind aus Sicht der Bundesregierung auch Erklärungen temporärer
Überlastungen für langdauernde Baumaßnahmen mit Streckensperrungen
sinnvoll, beispielsweise wenn von Juli 2028 bis Dezember 2029 der Kölner
Westring wegen Sanierung der „Kölner Brücken“ gesperrt wird und somit
die Bundesstadt Bonn auf der wichtigeren linksrheinischen Strecke
nahezu komplett von der Nachbarstadt Köln abgehängt wird, obwohl dort
täglich (Zählung 2024) über 40 000 Fahrgäste unterwegs sind?
7. Welche infrastrukturellen Maßnahmen zum Abbau von Überlastungen
schlagen die seit 2008 erstellten Pläne zur Erhöhung der
Schienenwegkapazität vor, und was ist deren Umsetzungsstand (bitte zudem angeben,
wann der PEK veröffentlicht wurde, welche Kosten die Maßnahmen
vorsehen, ob die Maßnahmen von der Aufsichtsbehörde zur Realisierung
empfohlen worden ist, bezüglich des Umsetzungsstands bitte auch
angeben, ob eine Planfeststellung notwendig ist, und sofern ja, ob diese auch
erfolgt ist, sofern die Umsetzung noch nicht abgeschlossen bitte auch
geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie die Finanzierungsquelle
angeben [z. B. Nennung des Haushaltstitels])?
8. Liegen der Aufsichtsbehörde Fälle von kleinen und mittleren Maßnahmen
vor, die in einem PEK enthalten sind und von dem Betreiber der
Schienenwege nicht umgesetzt werden, und wenn ja, welche Maßnahmen hat
die Aufsichtsbehörde ergriffen (bitte für jeden Fall einzeln angeben)?
9. Wurden aufgrund der Nicht-Umsetzung von Maßnahmen aus einem PEK-
Bericht Zwangsgelder verhängt, und wenn ja, welche (bitte alle Fälle mit
Nennung der Maßnahme auflisten)?
10. Wird die im PEK für den überlasteten Schienenweg Hürt-Kalscheuren –
Remagen festgehaltene Maßnahme zur Spurplanoptimierung zum
Wegsetzen wendender Züge der Regionalbahn (RB) 48 in Bonn-Mehlem
weiterhin umgesetzt, und wenn, nein warum nicht (wenn ja, bitte
Umsetzungszeitraum angeben)?
11. Wie viele Mitarbeitende überwachen in Aufsichts- und
Regulierungsbehörden jeweils das Überlastungsverfahren der Deutschen Bahn (DB)
InfraGO (bitte in VzP-Äquivalenten [VzP = Vollzeitpersonal] angeben)?
12. Wie plant die Bundesregierung die Absicherung der Finanzierung von
Maßnahmen aus den PEK-Berichten, beispielsweise über den im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen
Eisenbahninfrastrukturfonds?
13. Welche Änderungen am Überlastungsverfahren ergeben sich nach
Auffassung der Bundesregierung aufgrund der geplanten europäischen
Kapazitätsverordnung?
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die kleinen und
mittleren Maßnahmen aus den Plänen zur Erhöhung der
Schienenwegkapazität schneller umzusetzen?
15. Welche Programme existieren zur Umsetzung von kleinen und mittleren
Maßnahmen (bitte auflisten und jeweils die dort enthaltenen Maßnahmen,
inklusive der PEK-Maßnahmen, nennen)?
16. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen sind in der DB-
Kommunikation von „355 kleinen und mittleren Maßnahmen bis 2030“
enthalten (vgl. www.deutschebahn.com/resource/blob/12650720/a6fd4dd
4896b9f2018336eb8f1cb34b8/Infografik-Kapazitaetserweiterung-zum-Do
wnload-data.pdf; bitte in Jahresscheiben der damals geplanten
Umsetzung, den Umsetzungszeitraum, die Ursache der kleinen und mittleren
Maßnahmen [Programm nennen] und das Investitionsvolumen auflisten)?
17. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen werden 2025 sowie bis 2030
jeweils umgesetzt (bitte in Jahresscheiben angeben, die Maßnahmen, dazu
die Investitionskosten sowie das Programm, aus dem die Maßnahmen
resultieren, nennen)?
18. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen wurden seit 2019 aus
Eigenmitteln der Deutschen Bahn bzw. deren Tochterunternehmen finanziert
(bitte auflisten sowie Investitionsvolumen angeben und
Maßnahmenprogramm nennen)?
Berlin, den 5. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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