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Entwurf eines Gesetzes zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1867)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2757 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1867) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2757 21. Wahlperiode 12.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/1867 – Entwurf eines Gesetzes zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/1897 – Entwurf eines Gesetzes zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/1898 – Entwurf eines Gesetzes zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits A. Problem Zu Buchstabe a Das am 1. März 2005 in Kraft getretene erste Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits wurde aktuellen Entwicklungen vor dem Hintergrund intensivierter Wirtschaftsbeziehungen sowie globaler Herausforderungen nicht mehr in Gänze gerecht. Zum 1. Februar 2025 traten daher ein Interims-Handelsabkommen sowie das Fortgeschrittene Rahmenabkommen in Kraft. Mit den Abkommen wird der Geltungsbereich des bilateralen Handelsrahmens erweitert. Rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile werden von Zöllen befreit sowie Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Fortgeschrittene Rahmenabkommen löst innerstaatlich bezüglich der Regelungen, die in mitgliedstaatlicher Kompetenz liegen, gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes das Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus. Zu Buchstabe b Da Südostasien eine der wirtschaftlich dynamischsten Regionen der Welt darstellt, nehmen die dortigen Staaten eine wichtige Rolle in den Diversifizierungsplänen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ein. Das Investitionsschutzabkommen mit der Sozialistischen Republik Vietnam ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen. Es soll für ein hohes Maß an Investitionsschutz sorgen. Das Investitionsschutzabkommen löst innerstaatlich bezüglich der Regelungen, die in mitgliedstaatlicher Kompetenz liegen, gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes das Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus. Zu Buchstabe c Das Investitionsschutzabkommen mit der Republik Singapur stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit den Staaten des Verbands Südostasiatischer Nationen dar. Im Rahmen des Investitionsschutzabkommens werden Investoren auch erstmals die Möglichkeit haben, einen modernen und reformierten Weg zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zu beschreiten (Investitionsgerichtsbarkeit). Innerstaatlich löst das Investitionsschutzabkommen bezüglich der Regelungen, die in mitgliedstaatlicher Kompetenz liegen, ebenfalls gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes das Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus. B. Lösung Zu Buchstabe a Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1867 in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu Buchstabe b Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1897 in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Zu Buchstabe c Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1898 in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Ablehnung der Gesetzentwürfe. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1867 unverändert anzunehmen; b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1897 unverändert anzunehmen; c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1898 unverändert anzunehmen. Berlin, den 12. November 2025 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Tilman Kuban Berichterstatter Dr. Malte Kaufmann Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Tilman Kuban und Dr. Malte Kaufmann I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1867 wurde in der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie an den Verkehrsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe b Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1897 wurde in der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe c Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1898 wurde in der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Das Fortgeschrittene Rahmenabkommen zielt darauf ab, die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und Chile zu vertiefen, den politischen Dialog zu intensivieren und die Zusammenarbeit in Fragen von beiderseitigem Interesse auszubauen. Insbesondere sollen die Handels- und Investitionsbeziehungen gestärkt werden. Es werden unter anderem Verpflichtungen in Themenbereichen wie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte betont. Außerdem wird die Zusammenarbeit in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Energie, Steuern sowie Bildung und Kultur geregelt. Der frühere bilaterale Handelsrahmen wird erweitert, es werden schrittweise 99,9 Prozent der Ausfuhren der Europäischen Union zollfrei gestellt. Zudem erfolgen unter anderem Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und kleine sowie mittlere Unternehmen. Es werden hohe und präzise Schutzstandards für Investitionen und ein reformiertes Streitbeilegungsverfahren vereinbart. Weiterhin wird ein institutioneller Rahmen in Gestalt eines gemeinsamen Rates geschaffen, der die Zielerreichung und Umsetzung des Abkommens überwacht. Zu Buchstabe b In dem Investitionsschutzabkommen werden hohe Schutzstandards für Investitionen und präzise Streitbeilegungsverfahren nach modernsten EU-Standards vereinbart. Ziel ist die Schaffung eines erweiterten und sicheren Marktes für Waren und Dienstleistungen durch den Abbau oder die Beseitigung von Handels- und Investitionshemmnissen. Zudem werden gemeinsame Ausschüsse und Arbeitsgruppen eingerichtet, die die Umsetzung und Verwaltung des Investitionsschutzabkommens überwachen. Zu Buchstabe c Das Investitionsschutzabkommen soll Investitionen sowie Investoren schützen und eine beiderseitig vorteilhafte Wirtschaftstätigkeit fördern. Wichtige Regelungen umfassen unter anderem die Inländerbehandlung und die Meistbegünstigungsklausel, die sicherstellen, dass Investoren aus der EU und Singapur gleich behandelt werden wie Investoren aus Drittstaaten. Aus deutscher Sicht wird erstmals die Möglichkeit zur Durchführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren eingeführt. Es werden gemeinsame Ausschüsse und Arbeitsgruppen eingerichtet, die die Umsetzung und Verwaltung des Investitionsschutzabkommens überwachen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1867 in seiner 11. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1867 in seiner 10. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme. Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1867 in seiner 13. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1897 in seiner 9. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die drei Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 21/1867, 21/1897 und 21/1898 in seiner 17. Sitzung am 12. November 2025 abschließend beraten. Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1867 in unveränderter Fassung zu empfehlen. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1897 in unveränderter Fassung zu empfehlen. Zu Buchstabe c Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1898 in unveränderter Fassung zu empfehlen. Berlin, den 12. November 2025 Tilman Kuban Berichterstatter Dr. Malte Kaufmann Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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