Entwurf eines Gesetzes zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1867)
Text
Entwurf eines Gesetzes zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1867)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2757
21. Wahlperiode 12.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/1867 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen
vom 13. Dezember 2023
zwischen der Europäischen Union
und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Chile andererseits
b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/1897 –
Entwurf eines Gesetzes
zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019
zwischen der Europäischen Union
und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/1898 –
Entwurf eines Gesetzes
zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018
zwischen der Europäischen Union
und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Singapur andererseits
A. Problem
Zu Buchstabe a
Das am 1. März 2005 in Kraft getretene erste Abkommen zur Gründung einer
Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Republik Chile andererseits wurde aktuellen Entwicklungen vor
dem Hintergrund intensivierter Wirtschaftsbeziehungen sowie globaler
Herausforderungen nicht mehr in Gänze gerecht. Zum 1. Februar 2025 traten daher ein
Interims-Handelsabkommen sowie das Fortgeschrittene Rahmenabkommen in
Kraft. Mit den Abkommen wird der Geltungsbereich des bilateralen
Handelsrahmens erweitert. Rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile werden von
Zöllen befreit sowie Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine
und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Fortgeschrittene Rahmenabkommen
löst innerstaatlich bezüglich der Regelungen, die in mitgliedstaatlicher
Kompetenz liegen, gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes das Erfordernis
eines Vertragsgesetzes aus.
Zu Buchstabe b
Da Südostasien eine der wirtschaftlich dynamischsten Regionen der Welt
darstellt, nehmen die dortigen Staaten eine wichtige Rolle in den
Diversifizierungsplänen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ein. Das
Investitionsschutzabkommen mit der Sozialistischen Republik Vietnam ist ein
wichtiger Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen.
Es soll für ein hohes Maß an Investitionsschutz sorgen. Das
Investitionsschutzabkommen löst innerstaatlich bezüglich der Regelungen, die in mitgliedstaatlicher
Kompetenz liegen, gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes das
Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus.
Zu Buchstabe c
Das Investitionsschutzabkommen mit der Republik Singapur stellt einen weiteren
wichtigen Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen
mit den Staaten des Verbands Südostasiatischer Nationen dar. Im Rahmen des
Investitionsschutzabkommens werden Investoren auch erstmals die Möglichkeit
haben, einen modernen und reformierten Weg zur Beilegung von
Investitionsstreitigkeiten zu beschreiten (Investitionsgerichtsbarkeit). Innerstaatlich löst das
Investitionsschutzabkommen bezüglich der Regelungen, die in
mitgliedstaatlicher Kompetenz liegen, ebenfalls gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes das Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1867 in unveränderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe b
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1897 in unveränderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Zu Buchstabe c
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1898 in unveränderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Ablehnung der Gesetzentwürfe.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1867 unverändert anzunehmen;
b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1897 unverändert anzunehmen;
c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1898 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 12. November 2025
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Frhr. von Stetten
Vorsitzender
Tilman Kuban
Berichterstatter
Dr. Malte Kaufmann
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Tilman Kuban und Dr. Malte Kaufmann
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1867 wurde in der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9.
Oktober 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Auswärtigen Ausschuss,
den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie an den Verkehrsausschuss zur Mitberatung
überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1897 wurde in der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9.
Oktober 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe c
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1898 wurde in der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9.
Oktober 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Das Fortgeschrittene Rahmenabkommen zielt darauf ab, die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union,
ihren Mitgliedstaaten und Chile zu vertiefen, den politischen Dialog zu intensivieren und die Zusammenarbeit in
Fragen von beiderseitigem Interesse auszubauen. Insbesondere sollen die Handels- und Investitionsbeziehungen
gestärkt werden. Es werden unter anderem Verpflichtungen in Themenbereichen wie Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechte betont. Außerdem wird die Zusammenarbeit in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt,
Klimawandel, Energie, Steuern sowie Bildung und Kultur geregelt. Der frühere bilaterale Handelsrahmen wird erweitert, es
werden schrittweise 99,9 Prozent der Ausfuhren der Europäischen Union zollfrei gestellt. Zudem erfolgen unter
anderem Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und kleine sowie mittlere Unternehmen. Es werden hohe
und präzise Schutzstandards für Investitionen und ein reformiertes Streitbeilegungsverfahren vereinbart.
Weiterhin wird ein institutioneller Rahmen in Gestalt eines gemeinsamen Rates geschaffen, der die Zielerreichung und
Umsetzung des Abkommens überwacht.
Zu Buchstabe b
In dem Investitionsschutzabkommen werden hohe Schutzstandards für Investitionen und präzise
Streitbeilegungsverfahren nach modernsten EU-Standards vereinbart. Ziel ist die Schaffung eines erweiterten und sicheren
Marktes für Waren und Dienstleistungen durch den Abbau oder die Beseitigung von Handels- und
Investitionshemmnissen. Zudem werden gemeinsame Ausschüsse und Arbeitsgruppen eingerichtet, die die Umsetzung und
Verwaltung des Investitionsschutzabkommens überwachen.
Zu Buchstabe c
Das Investitionsschutzabkommen soll Investitionen sowie Investoren schützen und eine beiderseitig vorteilhafte
Wirtschaftstätigkeit fördern. Wichtige Regelungen umfassen unter anderem die Inländerbehandlung und die
Meistbegünstigungsklausel, die sicherstellen, dass Investoren aus der EU und Singapur gleich behandelt werden
wie Investoren aus Drittstaaten. Aus deutscher Sicht wird erstmals die Möglichkeit zur Durchführung von
Investor-Staat-Schiedsverfahren eingeführt. Es werden gemeinsame Ausschüsse und Arbeitsgruppen eingerichtet, die
die Umsetzung und Verwaltung des Investitionsschutzabkommens überwachen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1867 in seiner 11. Sitzung am 12.
November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1867
in seiner 10. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1867 in seiner 13. Sitzung am 12. November
2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 21/1897 in seiner 9. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
dessen Annahme.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die drei Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 21/1867, 21/1897
und 21/1898 in seiner 17. Sitzung am 12. November 2025 abschließend beraten.
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1867 in unveränderter Fassung zu empfehlen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1897 in unveränderter Fassung zu empfehlen.
Zu Buchstabe c
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1898 in unveränderter Fassung zu empfehlen.
Berlin, den 12. November 2025
Tilman Kuban
Berichterstatter
Dr. Malte Kaufmann
Berichterstatter
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