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Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China

dip / drucksache 11.11.2025 · WP 21 · 21/2719 · Antrag · Original ↗

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Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2719 21. Wahlperiode 11.11.2025 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag setzt eine „Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China“ ein. 1. Auftrag Der Deutsche Bundestag beauftragt die Kommission zu prüfen, wie angesichts eines sich ändernden handels- und geopolitischen Umfelds und trotz eines globalen Wettbewerbs die Sicherheit und Verlässlichkeit unserer Wertschöpfungsketten, unserer Energie- und Rohstoffimporte im Rahmen der nationalen und europäischen Sicherheit verbessert werden können. Ziel der Kommission soll die rechtliche, ökonomische und politische Prüfung eines entsprechenden Handlungsbedarfes zu Anpassungen etwa im Außenwirtschaftsrecht sein. Die Kommission soll darauf aufbauend Handlungsoptionen möglichst im Konsens formulieren, die gegebenenfalls in förmliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können. Bei ihrer Arbeit soll die Kommission die „Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit“ sowie die auf ihr aufbauende Empfehlung der Europäischen Kommission zu Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind und zusammen mit den Mitgliedstaaten einer weiteren Risikobewertung unterzogen werden sollen, angemessen berücksichtigen. Die Arbeit der Kommission sollte sich auf folgende Aspekte konzentrieren: • Untersuchung von Wertschöpfungsketten, insbesondere bei Energie- und Rohstoffimporten und im Hinblick auf wirtschaftlich und sicherheitspolitisch maßgebliche Technologien, und dabei Identifikation von Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten; • Untersuchung des Exportumfangs, des Absatzes der Industrie und der Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland, einschließlich Instrumenten der Exportkontrolle, des Rahmens für die staatliche Absicherung von Auslandsinvestitionen, die geltenden Gesetzesgrundlagen und daraus entstehender Abhängigkeiten; • Untersuchung bestehender Investitionen und Investitionsmöglichkeiten von chinesischen Investoren in die kritische Infrastruktur Deutschlands sowie in sicherheitsrelevante Industrien, einschließlich des Rahmens für Investitionsprüfungen, sowie von Arten technikbasierter Einflussnahme; • Untersuchung der Risiken und Risikovermeidung bei der Verwendung von Technologien nicht vertrauenswürdiger Hersteller in kritischen Infrastrukturen, insbesondere deren Trends innerhalb der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen; • Untersuchung vergleichbarer Beziehungen anderer Länder zu China (z. B. Japan), insbesondere deren politische Reaktionen und Konzepte, um ökonomische Sicherheit herzustellen sowie die strategische Weiterentwicklung von Partnerschaften mit solchen Ländern; • Untersuchung der ökonomischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung einer Strategie des De-Risking, d. h. des Abbaus von problematischen Abhängigkeiten sowie der Reduzierung der Gefahr von wirtschaftlichem Zwang als politisches Instrument sowohl im Bereich bestimmter Importgüter als auch in Bezug auf die Exponiertheit von einzelnen Export- bzw. Absatzmärkten; • Untersuchung von Risiken durch Forschungs- und Innovationskooperationen im Sinne einer Stärkung der Forschungssicherheit unter Berücksichtigung der Empfehlungen der G7; • Formulierung konkreter Handlungsoptionen möglichst im Konsens, die auf den Untersuchungen aufbauen, und die berücksichtigen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene ergriffen werden sollten. Die Kommission informiert die Öffentlichkeit über den Stand ihrer Arbeit, kann Teile ihrer Ergebnisse aber auch nicht öffentlich präsentieren. Die Kommission wird durch ein Sekretariat unterstützt. Die Kommission soll auch die für ihre Zwecke notwendige Unterstützung im Hinblick auf die ökonomische Datengrundlage, z. B. durch das Statistische Bundesamt, erhalten. Die Kommission kann auch auf die Expertise der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden zurückgreifen und sollte – soweit möglich – auch entsprechende Erkenntnisse der Europäischen Kommission nutzen. Der Kommission werden als ständige Gäste der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz beigeordnet. Sie bekommen ein Rederecht und können angehört werden. 2. Zusammensetzung Der Kommission gehören Sachverständige aus folgenden Organisationen an: • Allianz der Wissenschaftsorganisationen • Bertelsmann Stiftung • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) • Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (DGAP) • Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) • Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN) • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) • Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. • Kiel Institut für Weltwirtschaft • Mercator Institute for China Studies – MERICS gGmbH • Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) • The International Institute for Strategic Studies (IISS) • ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim Jede der genannten Organisationen schlägt je einen Sachverständigen vor, der durch Wahl im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages bestätigt wird. Die Kommission ist berechtigt, öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und Betroffenen durchzuführen, wissenschaftliche Expertisen und Gutachten einzuholen sowie Forschungsaufträge zu vergeben. Die Kommission kann zur effizienten Bearbeitung der thematischen Schwerpunkte Arbeitsgruppen einsetzen. 3. Zeitplan Die Kommission soll sich unverzüglich konstituieren und dem Deutschen Bundestag jährlich ihre Prüfungsergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Halbjährlich wird sie dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages zum Stand ihrer Arbeit berichten. Berlin, den 11. November 2025 Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion Dr. Matthias Miersch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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