Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China
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Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2719
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten
Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag setzt eine „Kommission zur Überprüfung der
sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China“ ein.
1. Auftrag
Der Deutsche Bundestag beauftragt die Kommission zu prüfen, wie angesichts
eines sich ändernden handels- und geopolitischen Umfelds und trotz eines
globalen Wettbewerbs die Sicherheit und Verlässlichkeit unserer
Wertschöpfungsketten, unserer Energie- und Rohstoffimporte im Rahmen der nationalen und
europäischen Sicherheit verbessert werden können. Ziel der Kommission soll die
rechtliche, ökonomische und politische Prüfung eines entsprechenden
Handlungsbedarfes zu Anpassungen etwa im Außenwirtschaftsrecht sein. Die
Kommission soll darauf aufbauend Handlungsoptionen möglichst im Konsens
formulieren, die gegebenenfalls in förmliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht
werden können. Bei ihrer Arbeit soll die Kommission die „Europäische Strategie für
wirtschaftliche Sicherheit“ sowie die auf ihr aufbauende Empfehlung der
Europäischen Kommission zu Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche
Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind und zusammen mit den
Mitgliedstaaten einer weiteren Risikobewertung unterzogen werden sollen,
angemessen berücksichtigen.
Die Arbeit der Kommission sollte sich auf folgende Aspekte konzentrieren:
• Untersuchung von Wertschöpfungsketten, insbesondere bei Energie- und
Rohstoffimporten und im Hinblick auf wirtschaftlich und sicherheitspolitisch
maßgebliche Technologien, und dabei Identifikation von Abhängigkeiten und
Vulnerabilitäten;
• Untersuchung des Exportumfangs, des Absatzes der Industrie und der
Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland, einschließlich
Instrumenten der Exportkontrolle, des Rahmens für die staatliche Absicherung von
Auslandsinvestitionen, die geltenden Gesetzesgrundlagen und daraus
entstehender Abhängigkeiten;
• Untersuchung bestehender Investitionen und Investitionsmöglichkeiten von
chinesischen Investoren in die kritische Infrastruktur Deutschlands sowie in
sicherheitsrelevante Industrien, einschließlich des Rahmens für
Investitionsprüfungen, sowie von Arten technikbasierter Einflussnahme;
• Untersuchung der Risiken und Risikovermeidung bei der Verwendung von
Technologien nicht vertrauenswürdiger Hersteller in kritischen
Infrastrukturen, insbesondere deren Trends innerhalb der bilateralen
Wirtschaftsbeziehungen;
• Untersuchung vergleichbarer Beziehungen anderer Länder zu China (z. B.
Japan), insbesondere deren politische Reaktionen und Konzepte, um
ökonomische Sicherheit herzustellen sowie die strategische Weiterentwicklung von
Partnerschaften mit solchen Ländern;
• Untersuchung der ökonomischen und rechtlichen Möglichkeiten zur
Umsetzung einer Strategie des De-Risking, d. h. des Abbaus von problematischen
Abhängigkeiten sowie der Reduzierung der Gefahr von wirtschaftlichem
Zwang als politisches Instrument sowohl im Bereich bestimmter Importgüter
als auch in Bezug auf die Exponiertheit von einzelnen Export- bzw.
Absatzmärkten;
• Untersuchung von Risiken durch Forschungs- und Innovationskooperationen
im Sinne einer Stärkung der Forschungssicherheit unter Berücksichtigung der
Empfehlungen der G7;
• Formulierung konkreter Handlungsoptionen möglichst im Konsens, die auf
den Untersuchungen aufbauen, und die berücksichtigen, ob die
vorgeschlagenen Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene ergriffen werden sollten.
Die Kommission informiert die Öffentlichkeit über den Stand ihrer Arbeit, kann
Teile ihrer Ergebnisse aber auch nicht öffentlich präsentieren.
Die Kommission wird durch ein Sekretariat unterstützt. Die Kommission soll
auch die für ihre Zwecke notwendige Unterstützung im Hinblick auf die
ökonomische Datengrundlage, z. B. durch das Statistische Bundesamt, erhalten.
Die Kommission kann auch auf die Expertise der Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden zurückgreifen und sollte – soweit möglich – auch
entsprechende Erkenntnisse der Europäischen Kommission nutzen.
Der Kommission werden als ständige Gäste der Bundesnachrichtendienst und das
Bundesamt für Verfassungsschutz beigeordnet. Sie bekommen ein Rederecht und
können angehört werden.
2. Zusammensetzung
Der Kommission gehören Sachverständige aus folgenden Organisationen an:
• Allianz der Wissenschaftsorganisationen
• Bertelsmann Stiftung
• Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
• Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (DGAP)
• Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
• Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN)
• Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
• Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.
• Kiel Institut für Weltwirtschaft
• Mercator Institute for China Studies – MERICS gGmbH
• Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
• The International Institute for Strategic Studies (IISS)
• ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
Mannheim
Jede der genannten Organisationen schlägt je einen Sachverständigen vor, der
durch Wahl im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages
bestätigt wird.
Die Kommission ist berechtigt, öffentliche Anhörungen von Sachverständigen,
Interessenvertretern und Betroffenen durchzuführen, wissenschaftliche
Expertisen und Gutachten einzuholen sowie Forschungsaufträge zu vergeben. Die
Kommission kann zur effizienten Bearbeitung der thematischen Schwerpunkte
Arbeitsgruppen einsetzen.
3. Zeitplan
Die Kommission soll sich unverzüglich konstituieren und dem Deutschen
Bundestag jährlich ihre Prüfungsergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen.
Halbjährlich wird sie dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen
Bundestages zum Stand ihrer Arbeit berichten.
Berlin, den 11. November 2025
Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion
Dr. Matthias Miersch und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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