Entwicklung des Insolvenzgeldumlagesatzes - Mögliche Auswirkungen des verkürzten Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre
Text
Entwicklung des Insolvenzgeldumlagesatzes - Mögliche Auswirkungen des verkürzten Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2582
21. Wahlperiode 05.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerrit Huy, Dr. Christoph Birghan, Gereon Bollmann, Jan
Feser, Christoph Grimm, Achim Köhler, Johann Martel, Knuth Meyer-Soltau,
Tobias Matthias Peterka, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing, Thomas Stephan,
Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Entwicklung des Insolvenzgeldumlagesatzes – Mögliche Auswirkungen des
verkürzten Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre
Im Rahmen der Insolvenzrechtsreform zum 1. Oktober 2020 wurde das
Restschuldbefreiungsverfahren verkürzt (www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2
020/kw51-de-restschuldbefreiungsverfahren-812882).
Die Insolvenzgeldumlage gewährleistet, dass Arbeitnehmer im Falle einer
Unternehmensinsolvenz ihre ausstehenden Löhne und Gehälter für maximal drei
Monate erhalten. Alle Arbeitgeber müssen Insolvenzgeldumlagen entrichten.
Deren Wert ist in § 360 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
festgelegt und wurde im Jahr 2025 von 0,06 Prozent auf 0,15 Prozent angehoben
(www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Ste
uerberater/summa-summarum/Lexikon/I/insolvenzgeldumlage.html). Dies
stellt den höchsten Stand seit 2015 dar. Grund für steigende
Insolvenzgeldumlage sind die aktuell steigenden Unternehmensinsolvenzen, die seit 2021 um
bereits 58 Prozent gestiegen sind (www.creditreform.de/aktuelles-wissen/press
emeldungen-fachbeitraege/news-details/show/insolvenzen-in-deutschland-1-hal
bjahr-2025).
Das Antragsvolumen beim Insolvenzgeld hängt von der Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ab (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/
Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Leistungsstatistik/Generisc
he-Publikationen/Hintergrundinfo-Insolvenzgeld.pdf?__blob=publicationFile#p
age=13). Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen soll mit dieser Kleinen
Anfrage beleuchtet werden, ob die Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens neue Risiken oder Fehlanreize zulasten des Sozialsystems erzeugt.
Aus Sicht der Fragesteller stellt sich auch die Frage, inwiefern Personen
verschiedener Staatsbürgerschaften, die möglicherweise nur temporär in
Deutschland leben, versuchen könnten, das System auszunutzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Restschuldbefreiungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2021 jährlich erteilt (bitte jeweils nach Verfahrensart und
Staatsangehörigkeit der Schuldner aufschlüsseln und jeweils prozentual auf die
Gesamtmenge angeben)?
2. Sind der Bundesregierung Prognosen hinsichtlich der Entwicklung der
Insolvenzgeldumlage sowie Prognosen der Fondsbelastung bis 2030 unter
Berücksichtigung der verkürzten Restschuldbefreiung bekannt?
3. Wie wirkt sich die Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens aus Sicht
der Bundesregierung auf das Risiko von Ketteninsolvenzen aus?
4. In wie vielen Verfahren bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Schuldner während der Wohlverhaltensphase Leistungen aus dem SGB II
(Bürgergeld) bzw. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII
(Sozialhilfe (bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und jeweils
prozentual für jede Staatsbürgerschaft auf die Gesamtmenge angeben)?
5. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021
nach der Restschuldbefreiung innerhalb von 12, 24 und 36 Monaten
weiterhin oder erneut Bürgergeld bzw. Sozialhilfe erhalten (bitte nach
Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und jeweils prozentual für jede
Staatsbürgerschaft auf die Gesamtmenge angeben)?
6. Wie viele Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit haben nach
Kenntnis der Bundesregierung nach Erhalt der Restschuldbefreiung
innerhalb von zwölf Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben oder
sich gemäß § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) ins Ausland
abgemeldet?
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Erfolgsquote
verkürzter Restschuldbefreiungsverfahren seit 2021 (bitte nach
Staatsangehörigkeit und Jahren aufschlüsseln und jeweils prozentual für jede
Staatsbürgerschaft auf die Gesamtmenge angeben)?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Schuldenbetrag in Euro, der in Insolvenzverfahren mit verkürzter
Restschuldbefreiung auf öffentliche Gläubiger entfiel (bitte nach
Staatsangehörigkeit der Schuldner aufschlüsseln)?
9. Welche Forderungsausfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung den
genannten öffentlichen Gläubigern seit 2021 in Insolvenzverfahren mit
verkürzter Restschuldbefreiung entstanden (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
10. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021
ein Insolvenzverfahren beantragt, obwohl sie bereits in der Vergangenheit,
seit 2010, eine Restschuldbefreiung erhalten hatten (bitte nach
Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und jeweils prozentual für jede Staatsbürgerschaft
auf die Gesamtmenge angeben)?
11. Wie viele Ermittlungen oder Strafverfahren wegen Insolvenzstraftaten
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 gegen Schuldner
mit verkürzter Restschuldbefreiung eingeleitet (bitte nach Jahr und
Staatsangehörigkeit aufschlüsseln und jeweils prozentual für jede
Staatsbürgerschaft auf die Gesamtmenge angeben)?
12. Welche Maßnahmen ergreifen ggf. Bund und Länder, um
Missbrauchspotenziale zu reduzieren, und inwiefern unterscheiden sich diese
Maßnahmen bei Schuldnern mit und ohne die deutsche Staatsangehörigkeit?
13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine weitere
Steigerung der Insolvenzgeldumlage zu vermeiden?
14. Sieht die Bundesregierung angesichts der oben genannten Entwicklungen
Bedarf, die Voraussetzungen für die dreijährige Restschuldbefreiung
anzupassen, um Fehlanreize zulasten des Sozialsystems zu verhindern, und
wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 17. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Achim Köhler (Kleine Anfrage)
- asked ← Christoph Birghan (Kleine Anfrage)
- asked ← Christoph Grimm (Kleine Anfrage)
- asked ← Gereon Bollmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Gerrit Huy (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Feser (Kleine Anfrage)
- asked ← Johann Martel (Kleine Anfrage)
- asked ← Knuth Meyer-Soltau (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Rehm (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Stephan (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Matthias Peterka (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulrich von Zons (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulrike Schielke-Ziesing (Kleine Anfrage)
- authored ← Christoph Birghan
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Gerrit Huy
- part_of_vorgang → Entwicklung des Insolvenzgeldumlagesatzes - Mögliche Auswirkungen des verkürzten Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre (Kleine Anfrage)