Bundesmittel an transatlantische Vereine, Think-Tanks und vergleichbare Organisationen in den letzten zehn Jahren (Antwort zu Drs. 21/2066)
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Bundesmittel an transatlantische Vereine, Think-Tanks und vergleichbare Organisationen in den letzten zehn Jahren (Antwort zu Drs. 21/2066)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2748
21. Wahlperiode 12.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor
Hemmelgarn, Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2066 –
Bundesmittel an transatlantische Vereine, Think-Tanks und vergleichbare
Organisationen in den letzten zehn Jahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Transatlantische Vereine und außenpolitische Think-Tanks – etwa die
„Atlantik‑Brücke e. V.“ und das „Aspen Institute Deutschland e. V.“ – sind in
Deutschland einflussreiche Akteure politischer Vernetzung und
Meinungsbildung. Sie bringen Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und
Zivilgesellschaft zusammen und prägen so außen-, sicherheits-, wirtschafts-
und gesellschaftspolitische Debatten. Teile dieser Organisationen werden –
neben privaten Zuwendungen – aus öffentlichen Mitteln unterstützt, u. a.
durch institutionelle Förderung, projektbezogene Zuwendungen,
Auftragsvergaben sowie durch Sach- und Dienstleistungen (vgl. beispielhaft für einzelne
der genannten Unterstützungsformen www.lobbyregister.bundestag.de/media/
31/d7/335444/ATL_JB-2324_SCREEN_DS.pdf) sowie den Jahresbericht
2022/2023 (abrufbar: www.atlantik-bruecke.org/wp-content/uploads/ATL_Jah
resbericht-22-23_DS.pdf).
Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Fragesteller für eine
wirksame parlamentarische Kontrolle erforderlich, Art, Umfang, Zweck und
Ergebnisse der gewährten Bundesmittel transparent, nachvollziehbar und
jahresgenau darzustellen. Dies umfasst auch mittelbare Unterstützungsformen (z. B.
Sponsoring, Anzeigen, Sach- und Dienstleistungen, Reisekostenübernahmen,
Raumnutzungen, Personalgestellungen) sowie Auftragsvergaben und
institutionelle Förderungen (einschließlich Personalliste Z). Ziel der Kleinen
Anfrage ist eine vollständige, maschinenlesbare Aufstellung der Mittelzuflüsse
der letzten zehn Haushaltsjahre (Haushaltsjahre von 2016 bis einschließlich
2025), differenziert nach Ressorts bzw. Einzelplänen, Förderinstrumenten,
Rechtsgrundlagen, Empfängern, Zweckbindung, Bewilligungs- bzw.
Vertragsdaten, Laufzeiten und Evaluationsnachweisen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Pflege und Förderung der transatlantischen Beziehungen ist ein
Kernanliegen der Bundesregierung. Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen
ergänzen und bereichern mit ihrer Arbeit die transatlantischen Beziehungen über die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bi- und multilaterale staatliche Zusammenarbeit hinaus. Ihr Mehrwert
beschränkt sich oft nicht nur auf die Förderung der transatlantischen
Beziehungen, sondern umfasst auch die weiteren globalen Ziele der Bundesregierung
wie zum Beispiel Ernährungssicherheit, Förderung der Menschenrechte, Dialog
mit dem Globalen Süden oder Demokratieförderung.
Die finanzielle Unterstützung von Stiftungen und
Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung erfolgt auf der Grundlage der jeweils
geltenden rechtlichen Bestimmungen
Die Bundesregierung hat sich bereits im Rahmen zahlreicher Kleiner Anfragen
der Fragestellerin zur Thematik vorliegender Kleinen Anfrage umfassend
geäußert. Die Antworten der Bundesregierung sind der Fragestellerin übermittelt
worden und liegen dieser somit vor. Zudem sind die Antworten der
Bundesregierung als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht und für jedermann über die
Suchfunktion des Dokumentations- und Informationssystems für
Parlamentsmaterialien (DIP) des Deutschen Bundestags recherchierbar (dip.bundestag.de/
suche). Diesbezüglich verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf
Bundestagsdrucksachen 20/3087, 20/4111, 20/10173 sowie 20/10587 zu „US-
amerikanischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen in Deutschland“
und auf Bundestagsdrucksachen 20/14424 sowie 21/1070 zu „US-
amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sowie das Zentrum Liberale
Moderne in Deutschland“.
Aus der Fragestellung der vorliegenden Kleinen Anfrage geht nicht eindeutig
hervor, auf welche Organisationen Bezug genommen werden soll. So gibt es
z. B. keine Definition „transatlantischer Vereine“. Dementsprechend werden
Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und
abgegrenzt und können auch nicht angegeben werden.
Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass die parlamentarische
Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung
verwirklicht, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und
Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern
auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der
Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der
grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen
und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101, 138). Das
Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das
parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe
Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen
mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem
Aufwand in Erfahrung bringen kann.
1. Welche Bundesmittel (institutionelle Förderung, projektbezogene
Zuwendungen, Zuschüsse, Sponsoring, Auftragsvergaben,
Reisekostenübernahmen, Sachleistungen) erhielten transatlantische Vereine, Think-Tanks
und vergleichbare Organisationen in den letzten zehn Haushaltsjahren
(bitte Empfänger, Ressort bzw. Behörde, Förderinstrument,
Rechtsgrundlage, Zweck, Höhe, Bewilligungsdatum und Laufzeit darstellen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Nach welchen Kriterien, Prüfverfahren und Regularien wurden diese
Mittel vergeben (bitte Verfahren, Bewertungsmaßstäbe und Vorgaben zur
Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen)?
Zuwendungen werden generell nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 BHO
bewilligt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
3. Gab es Rückforderungen, Sperrungen, Auflagen oder Beanstandungen
gegenüber den genannten Organisationen im erfragten Zeitraum (wenn
ja, bitte Vorgang, Datum und Begründung angeben)?
4. Welche Aufträge für Studien, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit oder
Beratungsleistungen erhielten die in Frage 1 genannten Organisationen
(bitte getrennt nach Auftraggeber, Gegenstand, Vergabeart,
Auftragssumme und Laufzeit darstellen)?
5. Welche Evaluations- oder Erfolgskontrollen wurden durchgeführt, und
welche Ergebnisse liegen für den erfragten Zeitraum vor (bitte
differenziert darstellen)?
6. Sind Fälle bekannt, in denen Mittel der politischen Einflussnahme im
Sinne von Agendasetting oder Meinungsbildung dienten (wenn ja, bitte
Beispiele, Zielsetzung und Begründung nennen)?
7. Welche Mittel (einschließlich Sponsoring, Anzeigen, Ticket- und
Teilnahmegebühren, Reisekosten, Räume oder Personalgestellungen) wurden
für Veranstaltungen der genannten Organisationen aufgewendet (bitte
nach Ressort, Anlass und Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Welche EU- oder Landesmittel flossen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Organisationen,
soweit sie Bundes-Kofinanzierungen einschließen (bitte Höhe, Zweck
und Bundesanteil angeben)?
Fragen zu EU- oder Landesmitteln sowie zu deren Planungen in Folgejahren
liegen nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung.
9. Plant die Bundesregierung, die Förderung der genannten Organisationen
künftig fortzuführen, auszuweiten oder einzustellen (wenn ja, bitte
geplante Titel, Ansätze und Zielsetzungen darstellen)?
10. In welcher Höhe haben Bundesministerien, nachgeordnete Behörden
oder oberste Bundesorgane in den Jahren von 2016 bis 2025
Mitgliedsbeiträge, Sponsoring-Pakete, Tisch- bzw. Ticketkontingente oder
Anzeigenschaltungen bei den in Frage 1 genannten Organisationen finanziert
(bitte nach Jahr, Ressort, Vorgangsart und Betrag tabellarisch aufführen)?
11. In welchen Gremien (Vorstände, Kuratorien, Beiräte, Advisory Boards
u. Ä.) der in Frage 1 genannten Organisationen sind bzw. waren
Angehörige des Bundes (Regierungsmitglieder, politische Beamte, Beamtinnen
bzw. Beamte) tätig (bitte Funktion, Amts- bzw. Dienststelle,
Genehmigungsgrundlage [Nebentätigkeit bzw. Dienstrecht] und ggf. Vergütung
bzw. Zuwendungen angeben)?
Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
12. Wurden Reisekosten, Tagegelder oder Übernachtungskosten für
Angehörige des Bundes im Zusammenhang mit Veranstaltungen bzw.
Programmen der in Frage 1 genannten Organisationen (inklusive
Auslandsformate) aus Bundesmitteln getragen oder erstattet (wenn ja, bitte nach
Ressort, Anlass, Jahr und Höhe differenzieren und die Rechtsgrundlagen
benennen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus
wird darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender
Daten, beispielsweise die Erfassung sämtlicher Veranstaltungen oder Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmer, grundsätzlich nicht besteht und auch
nicht im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen
Verwaltung leistbar ist.
13. In wie vielen Fällen wurde im Rahmen der Zuwendungsprüfung vom
Subsidiaritätsgrundsatz (§ 23 der Bundeshaushaltsordnung [BHO] bzw.
Verwaltungsvorschrift [VV]) abgewichen oder eine besondere
Bundesinteressenlage geltend gemacht (bitte die jeweilige Begründung, den
Entscheidungsträger und die Dokumentationsform nennen)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf Frage 1
der Kleinen Anfrage bezieht. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
14. In welchem Umfang wurden im Bewilligungs- bzw. Vertragsvollzug
Prüfungen zur Mittelherkunft und bzw. oder Mittelverwendung der
Empfänger (inklusive Drittmittel, ausländische staatliche Stellen oder staatlich
finanzierte Stiftungen) durchgeführt (bitte Verfahren, also Sanktions-,
Geldwäsche-, Compliance-Prüfungen, Prüffrequenz, Ergebnisse und
etwaige Ausschlussgründe darstellen)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf Frage 1
der Kleinen Anfrage bezieht. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
15. Wie verteilen sich für die in Frage 4 genannten Aufträge die Vergaben
nach Wertklassen (unter oder über EU-Schwellenwerten), Vergabearten
und Laufzeiten, und wie viele Direktvergaben wurden jeweils begründet
(bitte die einschlägigen Begründungen und Dokumentationshinweise,
also Vergabevermerke, angeben)?
16. Welche Output-, Outcome-Indikatoren und Meilensteine wurden in
Zuwendungs- bzw. Leistungsvereinbarungen verbindlich festgelegt (z. B.
Zielgruppenreichweiten, Policy-Outputs, Publikationen,
Veranstaltungsbzw. Teilnahmezahlen, Kooperationsformate), und in welchem Umfang
wurden sie erreicht (bitte je Vorhaben berichten)?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. Welche Bundesstellen haben in den Jahren von 2016 bis 2025 in
Publikationen, Veranstaltungen, Social-Media-Formaten oder Websites der in
Frage 1 genannten Organisationen mitgewirkt (Beiträge, Reden, Logos,
Co-Branding), und welche geldwerten Gegenleistungen standen dem
gegenüber?
Die Bundesregierung verfügt über die öffentlichen zugänglichen Informationen
hinaus über keine systematische Auflistung zu Publikationen ihrer Stellen.
Darüber hinaus stehen Social-Media-Formaten grundsätzlich keine geldwerten
Gegenleistungen gegenüber. Die Bundesregierung verweist zudem auf ihre
Vorbemerkung.
18. In welchen Fällen wurden institutionelle Förderungen über die
Personalliste Z im Haushaltsplan ausgebracht (bitte Empfänger, Jahr, Titel,
Anzahl bzw. Umfang der Planstellen sowie Begründungen für die
institutionelle Förderung angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
19. Welche Prüfungen bzw. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (BRH)
oder der jeweiligen Ressort-Revisionen betreffen im Zeitraum von 2016
bis 2025 Förderungen oder Auftragsvergaben an die in Frage 1
genannten Organisationen (bitte Aktenzeichen, Datum, wesentliche
Feststellungen und Folgemaßnahmen anführen)?
20. Inwieweit wurden Daten zu den in den Fragen 1, 4 und 7 erfragten
Sachverhalten als Open Data veröffentlicht (z. B. auf „Bundeshaushalt
digital“, Open-Data-‑Portalen der Ressorts, Vergabestatistik; bitte
Datenquellen, Veröffentlichungsformate und Lizenz nennen und die Rohdaten
maschinenlesbar im Format CSV bzw. XLSX, mit eindeutigen Schlüsseln je
Vorgang bereitstellen)?
Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
21. Bestehen Schnittstellen zwischen den Zuwendungs- bzw.
Vergabeprozessen der Ressorts und dem Lobbyregister, und wenn ja, welche (Prüfung
der Registereinträge, Angaben zu Budgetkategorien, Compliance-
Erklärungen; bitte Verfahren, Prüfroutinen und ggf. Ablehnungen aufgrund
fehlender oder fehlerhafter Einträge darstellen)?
Schnittstellen zwischen Zuwendungs- und Vergabeprozessen und dem
Lobbyregister bestehen nicht.
22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Förder- und
Vergabeentscheidungen an die in Frage 1 genannten Organisationen die haushalts-,
beihilfe- und vergaberechtlichen Vorgaben (u. a. Wirtschaftlichkeit,
Gleichbehandlung, Transparenz, Wettbewerbsgrundsatz) einhalten (bitte
Verfahrensstandards, Checklisten und Qualitätssicherungsmaßnahmen
angeben)?
Zuwendungen werden generell nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 BHO
bewilligt. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die Vorbemerkung.
23. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um mögliche
Interessenkonflikte (z. B. durch Personalrotation, Karenzzeiten,
Selbstbefassungen) bei der Vergabe von Mitteln an die in Frage 1 genannten
Organisationen zu vermeiden (bitte dokumentierte Vorkehrungen und
Schulungsmaßnahmen darstellen)?
24. Wie wurde, sofern Bundesmittel an Veranstaltungen bzw. Programme
geflossen sind, die Teilnahmevoraussetzungen (z. B. Mitgliedschaft,
Teilnahmegebühren, Auswahlverfahren) vorsehen, der gleichberechtigte
Zugang gewährleistet (bitte Kriterien und dokumentierte Prüfungen
benennen)?
Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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