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Bundesmittel an transatlantische Vereine, Think-Tanks und vergleichbare Organisationen in den letzten zehn Jahren (Antwort zu Drs. 21/2066)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2748 · Antwort · Original ↗

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Bundesmittel an transatlantische Vereine, Think-Tanks und vergleichbare Organisationen in den letzten zehn Jahren (Antwort zu Drs. 21/2066) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2748 21. Wahlperiode 12.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2066 – Bundesmittel an transatlantische Vereine, Think-Tanks und vergleichbare Organisationen in den letzten zehn Jahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Transatlantische Vereine und außenpolitische Think-Tanks – etwa die „Atlantik‑Brücke e. V.“ und das „Aspen Institute Deutschland e. V.“ – sind in Deutschland einflussreiche Akteure politischer Vernetzung und Meinungsbildung. Sie bringen Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft zusammen und prägen so außen-, sicherheits-, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Debatten. Teile dieser Organisationen werden – neben privaten Zuwendungen – aus öffentlichen Mitteln unterstützt, u. a. durch institutionelle Förderung, projektbezogene Zuwendungen, Auftragsvergaben sowie durch Sach- und Dienstleistungen (vgl. beispielhaft für einzelne der genannten Unterstützungsformen www.lobbyregister.bundestag.de/media/ 31/d7/335444/ATL_JB-2324_SCREEN_DS.pdf) sowie den Jahresbericht 2022/2023 (abrufbar: www.atlantik-bruecke.org/wp-content/uploads/ATL_Jah resbericht-22-23_DS.pdf). Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Fragesteller für eine wirksame parlamentarische Kontrolle erforderlich, Art, Umfang, Zweck und Ergebnisse der gewährten Bundesmittel transparent, nachvollziehbar und jahresgenau darzustellen. Dies umfasst auch mittelbare Unterstützungsformen (z. B. Sponsoring, Anzeigen, Sach- und Dienstleistungen, Reisekostenübernahmen, Raumnutzungen, Personalgestellungen) sowie Auftragsvergaben und institutionelle Förderungen (einschließlich Personalliste Z). Ziel der Kleinen Anfrage ist eine vollständige, maschinenlesbare Aufstellung der Mittelzuflüsse der letzten zehn Haushaltsjahre (Haushaltsjahre von 2016 bis einschließlich 2025), differenziert nach Ressorts bzw. Einzelplänen, Förderinstrumenten, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Zweckbindung, Bewilligungs- bzw. Vertragsdaten, Laufzeiten und Evaluationsnachweisen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Pflege und Förderung der transatlantischen Beziehungen ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen ergänzen und bereichern mit ihrer Arbeit die transatlantischen Beziehungen über die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. bi- und multilaterale staatliche Zusammenarbeit hinaus. Ihr Mehrwert beschränkt sich oft nicht nur auf die Förderung der transatlantischen Beziehungen, sondern umfasst auch die weiteren globalen Ziele der Bundesregierung wie zum Beispiel Ernährungssicherheit, Förderung der Menschenrechte, Dialog mit dem Globalen Süden oder Demokratieförderung. Die finanzielle Unterstützung von Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen Die Bundesregierung hat sich bereits im Rahmen zahlreicher Kleiner Anfragen der Fragestellerin zur Thematik vorliegender Kleinen Anfrage umfassend geäußert. Die Antworten der Bundesregierung sind der Fragestellerin übermittelt worden und liegen dieser somit vor. Zudem sind die Antworten der Bundesregierung als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht und für jedermann über die Suchfunktion des Dokumentations- und Informationssystems für Parlamentsmaterialien (DIP) des Deutschen Bundestags recherchierbar (dip.bundestag.de/ suche). Diesbezüglich verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf Bundestagsdrucksachen 20/3087, 20/4111, 20/10173 sowie 20/10587 zu „US- amerikanischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen in Deutschland“ und auf Bundestagsdrucksachen 20/14424 sowie 21/1070 zu „US- amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sowie das Zentrum Liberale Moderne in Deutschland“. Aus der Fragestellung der vorliegenden Kleinen Anfrage geht nicht eindeutig hervor, auf welche Organisationen Bezug genommen werden soll. So gibt es z. B. keine Definition „transatlantischer Vereine“. Dementsprechend werden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt und können auch nicht angegeben werden. Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101, 138). Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.  1. Welche Bundesmittel (institutionelle Förderung, projektbezogene Zuwendungen, Zuschüsse, Sponsoring, Auftragsvergaben, Reisekostenübernahmen, Sachleistungen) erhielten transatlantische Vereine, Think-Tanks und vergleichbare Organisationen in den letzten zehn Haushaltsjahren (bitte Empfänger, Ressort bzw. Behörde, Förderinstrument, Rechtsgrundlage, Zweck, Höhe, Bewilligungsdatum und Laufzeit darstellen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  2. Nach welchen Kriterien, Prüfverfahren und Regularien wurden diese Mittel vergeben (bitte Verfahren, Bewertungsmaßstäbe und Vorgaben zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen)? Zuwendungen werden generell nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 BHO bewilligt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Gab es Rückforderungen, Sperrungen, Auflagen oder Beanstandungen gegenüber den genannten Organisationen im erfragten Zeitraum (wenn ja, bitte Vorgang, Datum und Begründung angeben)?  4. Welche Aufträge für Studien, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit oder Beratungsleistungen erhielten die in Frage 1 genannten Organisationen (bitte getrennt nach Auftraggeber, Gegenstand, Vergabeart, Auftragssumme und Laufzeit darstellen)?  5. Welche Evaluations- oder Erfolgskontrollen wurden durchgeführt, und welche Ergebnisse liegen für den erfragten Zeitraum vor (bitte differenziert darstellen)?  6. Sind Fälle bekannt, in denen Mittel der politischen Einflussnahme im Sinne von Agendasetting oder Meinungsbildung dienten (wenn ja, bitte Beispiele, Zielsetzung und Begründung nennen)?  7. Welche Mittel (einschließlich Sponsoring, Anzeigen, Ticket- und Teilnahmegebühren, Reisekosten, Räume oder Personalgestellungen) wurden für Veranstaltungen der genannten Organisationen aufgewendet (bitte nach Ressort, Anlass und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 3 bis 7 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  8. Welche EU- oder Landesmittel flossen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Organisationen, soweit sie Bundes-Kofinanzierungen einschließen (bitte Höhe, Zweck und Bundesanteil angeben)? Fragen zu EU- oder Landesmitteln sowie zu deren Planungen in Folgejahren liegen nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung.  9. Plant die Bundesregierung, die Förderung der genannten Organisationen künftig fortzuführen, auszuweiten oder einzustellen (wenn ja, bitte geplante Titel, Ansätze und Zielsetzungen darstellen)? 10. In welcher Höhe haben Bundesministerien, nachgeordnete Behörden oder oberste Bundesorgane in den Jahren von 2016 bis 2025 Mitgliedsbeiträge, Sponsoring-Pakete, Tisch- bzw. Ticketkontingente oder Anzeigenschaltungen bei den in Frage 1 genannten Organisationen finanziert (bitte nach Jahr, Ressort, Vorgangsart und Betrag tabellarisch aufführen)? 11. In welchen Gremien (Vorstände, Kuratorien, Beiräte, Advisory Boards u. Ä.) der in Frage 1 genannten Organisationen sind bzw. waren Angehörige des Bundes (Regierungsmitglieder, politische Beamte, Beamtinnen bzw. Beamte) tätig (bitte Funktion, Amts- bzw. Dienststelle, Genehmigungsgrundlage [Nebentätigkeit bzw. Dienstrecht] und ggf. Vergütung bzw. Zuwendungen angeben)? Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 12. Wurden Reisekosten, Tagegelder oder Übernachtungskosten für Angehörige des Bundes im Zusammenhang mit Veranstaltungen bzw. Programmen der in Frage 1 genannten Organisationen (inklusive Auslandsformate) aus Bundesmitteln getragen oder erstattet (wenn ja, bitte nach Ressort, Anlass, Jahr und Höhe differenzieren und die Rechtsgrundlagen benennen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten, beispielsweise die Erfassung sämtlicher Veranstaltungen oder Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmer, grundsätzlich nicht besteht und auch nicht im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar ist. 13. In wie vielen Fällen wurde im Rahmen der Zuwendungsprüfung vom Subsidiaritätsgrundsatz (§ 23 der Bundeshaushaltsordnung [BHO] bzw. Verwaltungsvorschrift [VV]) abgewichen oder eine besondere Bundesinteressenlage geltend gemacht (bitte die jeweilige Begründung, den Entscheidungsträger und die Dokumentationsform nennen)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage bezieht. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. In welchem Umfang wurden im Bewilligungs- bzw. Vertragsvollzug Prüfungen zur Mittelherkunft und bzw. oder Mittelverwendung der Empfänger (inklusive Drittmittel, ausländische staatliche Stellen oder staatlich finanzierte Stiftungen) durchgeführt (bitte Verfahren, also Sanktions-, Geldwäsche-, Compliance-Prüfungen, Prüffrequenz, Ergebnisse und etwaige Ausschlussgründe darstellen)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage bezieht. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 15. Wie verteilen sich für die in Frage 4 genannten Aufträge die Vergaben nach Wertklassen (unter oder über EU-Schwellenwerten), Vergabearten und Laufzeiten, und wie viele Direktvergaben wurden jeweils begründet (bitte die einschlägigen Begründungen und Dokumentationshinweise, also Vergabevermerke, angeben)? 16. Welche Output-, Outcome-Indikatoren und Meilensteine wurden in Zuwendungs- bzw. Leistungsvereinbarungen verbindlich festgelegt (z. B. Zielgruppenreichweiten, Policy-Outputs, Publikationen, Veranstaltungsbzw. Teilnahmezahlen, Kooperationsformate), und in welchem Umfang wurden sie erreicht (bitte je Vorhaben berichten)? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Welche Bundesstellen haben in den Jahren von 2016 bis 2025 in Publikationen, Veranstaltungen, Social-Media-Formaten oder Websites der in Frage 1 genannten Organisationen mitgewirkt (Beiträge, Reden, Logos, Co-Branding), und welche geldwerten Gegenleistungen standen dem gegenüber? Die Bundesregierung verfügt über die öffentlichen zugänglichen Informationen hinaus über keine systematische Auflistung zu Publikationen ihrer Stellen. Darüber hinaus stehen Social-Media-Formaten grundsätzlich keine geldwerten Gegenleistungen gegenüber. Die Bundesregierung verweist zudem auf ihre Vorbemerkung. 18. In welchen Fällen wurden institutionelle Förderungen über die Personalliste Z im Haushaltsplan ausgebracht (bitte Empfänger, Jahr, Titel, Anzahl bzw. Umfang der Planstellen sowie Begründungen für die institutionelle Förderung angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 19. Welche Prüfungen bzw. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (BRH) oder der jeweiligen Ressort-Revisionen betreffen im Zeitraum von 2016 bis 2025 Förderungen oder Auftragsvergaben an die in Frage 1 genannten Organisationen (bitte Aktenzeichen, Datum, wesentliche Feststellungen und Folgemaßnahmen anführen)? 20. Inwieweit wurden Daten zu den in den Fragen 1, 4 und 7 erfragten Sachverhalten als Open Data veröffentlicht (z. B. auf „Bundeshaushalt digital“, Open-Data-‑Portalen der Ressorts, Vergabestatistik; bitte Datenquellen, Veröffentlichungsformate und Lizenz nennen und die Rohdaten maschinenlesbar im Format CSV bzw. XLSX, mit eindeutigen Schlüsseln je Vorgang bereitstellen)? Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 21. Bestehen Schnittstellen zwischen den Zuwendungs- bzw. Vergabeprozessen der Ressorts und dem Lobbyregister, und wenn ja, welche (Prüfung der Registereinträge, Angaben zu Budgetkategorien, Compliance- Erklärungen; bitte Verfahren, Prüfroutinen und ggf. Ablehnungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Einträge darstellen)? Schnittstellen zwischen Zuwendungs- und Vergabeprozessen und dem Lobbyregister bestehen nicht. 22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Förder- und Vergabeentscheidungen an die in Frage 1 genannten Organisationen die haushalts-, beihilfe- und vergaberechtlichen Vorgaben (u. a. Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung, Transparenz, Wettbewerbsgrundsatz) einhalten (bitte Verfahrensstandards, Checklisten und Qualitätssicherungsmaßnahmen angeben)? Zuwendungen werden generell nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 BHO bewilligt. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die Vorbemerkung. 23. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um mögliche Interessenkonflikte (z. B. durch Personalrotation, Karenzzeiten, Selbstbefassungen) bei der Vergabe von Mitteln an die in Frage 1 genannten Organisationen zu vermeiden (bitte dokumentierte Vorkehrungen und Schulungsmaßnahmen darstellen)? 24. Wie wurde, sofern Bundesmittel an Veranstaltungen bzw. Programme geflossen sind, die Teilnahmevoraussetzungen (z. B. Mitgliedschaft, Teilnahmegebühren, Auswahlverfahren) vorsehen, der gleichberechtigte Zugang gewährleistet (bitte Kriterien und dokumentierte Prüfungen benennen)? Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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