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Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte - Stand 30. Juni 2025 -

dip / drucksache 08.10.2025 · WP 21 · 21/2260 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte - Stand 30. Juni 2025 - [Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte – Stand 30. Juni 2025 – Der Deutsche Bundestag hat in der 237. Sitzung am 29. Juni 1994 die Bundesregierung gebeten, jährlich zum 30. September über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte zu berichten (Annahme der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Bundestagsdrucksache 12/7989). Mit Schreiben vom 22. April 2010 haben die Obleute des Innenausschusses einer zweijährigen Vorlagefrist zugestimmt. 1 Gesamtüberblick zur Vereinbarung Die zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference) am 29. Oktober 1992 geschlossene Vereinbarung beruht auf Artikel 2 der Zusatzvereinbarung vom 18. September 1990 zum Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der früheren DDR vom 31. August 1990. Die Vereinbarung wurde 2012 umfassend überarbeitet und neu gefasst. Die bereitgestellten Mittel kommen jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zugute. Die Verteilung der von deutscher Seite zur Verfügung gestellten Mittel ist der Claims Conference übertragen worden. Sie trifft die Entscheidungen im Einzelfall unter Zugrundelegung der mit der Vereinbarung festgelegten Kriterien. 2 Zweckbestimmungen Die festgelegten Verwendungszwecke umfassen die Bereiche – einmalige Beihilfen, – laufende Beihilfen, sowie – die sogenannte Institutionelle Förderung (heute: Pflege in der häuslichen Wohnumgebung – Homecare). Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Oktober 2025 gemäß Beschluss vom 29. Juni 1994 auf Bundestagsdrucksache 12/7989. Deutscher Bundestag Drucksache 21/2260 21. Wahlperiode 08.10.2025 3 Abwicklungsstand Die Abwicklung des Abkommens – Stand: 30. Juni 2025 – nach den vorgenannten Zwecken stellt sich wie folgt dar: 3.1 Einmalbeihilfen 3.1.1 Einmalbeihilfen zur Abgeltung von Härten im Einzelfall (Hardship) Die Art.-2-Vereinbarung sieht in Anlehnung an die Richtlinien vom 3. Oktober 1980 (Bundesanzeiger Nr. 192 vom 14. Oktober 1980) einmalige Beihilfen von bis zu 2.556 Euro (5.000 Deutsche Mark = 2.556 Euro) im Einzelfall vor. Hierfür wurden bisher insgesamt 1,096 Mrd. Euro bereitgestellt. Im Jahr 2024 erhielten 965 Personen eine Einmalbeihilfe in Höhe von 2.556 Euro. 3.1.1.1 Registrierungen bis zum 30. Juni 2025 Positive Entscheidungen: 435.495 Negative Entscheidungen: 133.026 Noch nicht entschiedene Fälle: 364 Mittelabfluss gesamt rund: 1,096 Mrd. Euro Hinweis In der Zeit von 1980 bis 1992 wurden der Claims Conference bereits nach den vorherigen außergesetzlichen Wiedergutmachungsregelungen insgesamt 250,689 Mio. Euro (490,305 Mio. Deutsche Mark) für die Gewährung von 98.061 Einmalbeihilfen zur Verfügung gestellt. 3.1.1.2 Verteilung der Bewilligungen nach Wohnländern und Zahl der Fälle Wohnländer Bewilligungen Argentinien 232 Armenien 15 Aserbaidschan 29 Australien 3.556 Belgien 220 Bolivien 1 Bosnien-Herzegowina 8 Brasilien 165 Bulgarien 107 Chile 15 Dänemark 502 Deutschland 30.105 Ecuador 1 El Salvador 1 Estland 119 Finnland 10 Wohnländer Bewilligungen Frankreich 21.818 Französisch-Polynesien 6 Georgia 56 Griechenland 94 Großbritannien 1.066 Guadeloupe 2 Guatemala 2 Indien 1 Irland 5 Island 1 Israel 209.964 Italien 519 Kamerun 1 Kanada 7.672 Kasachstan 390 Kirgisistan 60 Wohnländer Bewilligungen Kolumbien 7 Kroatien 15 Wohnländer Bewilligungen Lettland 215 Litauen 112 Luxemburg 8 Malawi 1 Marokko 201 Martinique 4 Mazedonien 1 Mexiko 14 Moldawien 598 Monaco 3 Neu-Kaledonien 2 Neuseeland 57 Niederlande 172 Norwegen 14 Österreich 162 Panama 2 Peru 5 Polen 40 Portugal 1 Rumänien 255 Russische Föderation 39.008 Schweden 222 Schweiz 163 Wohnländer Bewilligungen Senegal 1 Serbien-Montenegro 37 Slowakische Republik 15 Slowenien 1 Spanien 72 Südafrika 27 Tadschikistan 7 Thailand 1 Türkei 3 Tschechien 113 Tunesien 122 Turkmenistan 10 Ukraine 18.080 Ungarn 71 Uruguay 25 Usbekistan 195 Venezuela 13 Vereinigte Staaten von Amerika 93.713 Weißrussland 4.950 Zimbabwe 1 Zypern 7 Gesamt 435.489 3.1.1.3 Verteilung nach Geschlecht und Geburtsjahrgang Geschlecht Geburtsjahr Zahl der Fälle Männlich 1900 – 1910 1.233 1911 – 1919 4.530 1920 – 1924 10.936 1925 – 1928 23.115 1929 – 1933 37.740 1934 – 1939 69.934 1940 – 1944 28.949 1945 – 1970 282 1971 – 1999 52 Summe: 176.771 Geschlecht Geburtsjahr Zahl der Fälle Weiblich 1900 – 1910 5.552 1911 – 1919 19.358 1920 – 1924 26.279 1925 – 1928 32.175 1929 – 1933 48.495 1934 – 1939 89.091 1940 – 1944 37.331 1945 – 1970 342 1971 – 1999 101 Summe: 258.724 Summe gesamt: 435.495 3.1.1.4 Verteilung nach Dauer und Art des Freiheitsentzugs oder sonstige Fälle Art der Verfolgung Freiheitsentzug in Monaten Zahl der Fälle Konzentrationslager bis 12 245 13 bis 23 57 24 und mehr 57 Summe: 359 Ghetto bis 12 1.048 13 bis 23 199 24 und mehr 1.545 Summe: 2.792 Zwangsarbeitslager bis 12 1.399 13 bis 23 110 24 und mehr 153 Summe: 1.662 Leben in Illegalität bis 12 1.618 13 bis 23 937 24 und mehr 1.325 Summe: 3.880 Freiheitsbeschränkung bis 12 9.422 13 bis 23 1.511 24 und mehr 7.430 Summe: 18.363 Art der Verfolgung Freiheitsentzug in Monaten Zahl der Fälle Offenes Ghetto bis 12 214 13 bis 23 34 24 und mehr 100 Summe: 348 Wirtschaftliche und gesellschaftliche Beschränkungen bis 12 1.699 13 bis 23 935 24 und mehr 11.386 Summe: 14.020 Ausgangssperre bis 12 19.871 13 bis 23 39.696 24 und mehr 4.659 Summe: 64.226 Fluchtfälle: 329.845 Summe gesamt: 435.495 3.1.2 Einmalbeihilfen für während ihrer Kindheit verfolgte jüdische NS-Opfer (Child Survivor Fund) In Anlehnung an die Art.-2-Vereinbarung wurde im Jahr 2014 eine Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Fonds für während ihrer Kindheit verfolgte jüdische NS-Opfer geschlossen. Der Fonds sieht eine Pauschalzahlung in Höhe von 2.500 Euro für medizinisch-psychotherapeutische Hilfsmaßnahmen vor. Hierfür wurden bisher insgesamt rund 0,229 Mrd. Euro bereitgestellt. Im Jahr 2024 erhielten 1.014 Personen eine Einmalbeihilfe in Höhe von 2.500 Euro. 3.1.2.1 Registrierungen bis zum 30. Juni 2025 Positive Entscheidungen: 99.676 Negative Entscheidungen: 50.439 Noch nicht entschiedene Fälle: 1.045 Mittelabfluss gesamt rund: 228,59 Mio. Euro 3.1.2.2 Verteilung der Bewilligungen nach Wohnländern Wohnländer Bewilligungen Anguilla 1 Argentinien 159 Armenien 3 Aserbaidschan 1 Australien 1.228 Belgien 1.489 Wohnländer Bewilligungen Bermuda 1 Bolivien 1 Bosnien-Herzegowina 85 Brasilien 265 Bulgarien 297 Chile 27 Wohnländer Bewilligungen China 1 Costa Rica 9 Curacao 2 Dänemark 84 Demokratische Republik Kongo 1 Deutschland 2.244 Ecuador 2 El Salvador 1 Estland 22 Finnland 4 Frankreich 9.586 Französisch-Polynesien 4 Georgia 3 Ghana 1 Griechenland 367 Großbritannien 1.021 Guatemala 2 Haiti 1 Indonesien 4 Irland 5 Island 1 Israel 46.786 Italien 1.999 Japan 1 Kambodscha 1 Kanada 2.595 Kasachstan 25 Kirgisistan 3 Kolumbien 3 Kroatien 244 Lettland 61 Litauen 104 Luxemburg 28 Malawi 1 Marokko 8 Martinique 2 Mauritius 2 Mazedonien 3 Mexiko 14 Wohnländer Bewilligungen Moldawien 123 Monaco 1 Neu-Kaledonien 2 Neuseeland 18 Niederlande 2.009 Niederländische Antillen 2 Norwegen 15 Österreich 231 Panama 5 Peru 11 Philippinen 1 Polen 589 Portugal 14 Puerto Rico 3 Rumänien 806 Russische Föderation 3.514 Schweden 194 Schweiz 188 Serbien-Montenegro 246 Slowakische Republik 396 Slowenien 5 Spanien 49 Sri Lanka 1 Südafrika 37 Surinam 1 Thailand 7 Tschechien 672 Türkei 2 Turkmenistan 1 Ukraine 2.735 Ungarn 5.709 Uruguay 24 Usbekistan 11 Venezuela 19 Vereinigte Staaten von Amerika 12.682 Weißrussland 550 Zypern 1 Gesamt 99.676 3.2 Laufende Beihilfen 3.2.1 Laufende Beihilfen nach der Art.-2-Vereinbarung 1992 Die Art.-2-Vereinbarung sieht für jüdische Verfolgte mit besonders schwerem Verfolgungsschicksal laufende Beihilfen von derzeit 667 Euro im Monat im Einzelfall vor. Hierfür wurden bisher insgesamt 5,667 Mrd. Euro bereitgestellt. Im Jahr 2024 erhielten 32.173 Personen laufende Leistungen in Höhe von monatlich 667 Euro. 3.2.1.1 Registrierungen bis zum 30. Juni 2025 Positive Entscheidungen: 109.117 Negative Entscheidungen: 37.384 Noch nicht entschiedene Fälle: 5.890 Stornierte Anträge: 21.201 Gesamtzahl der Anträge: 173.592 Zahlfälle im II. Quartal 2025: 28.476 Verstorbene Beihilfeberechtigte: 74.409 Mittelabfluss rund: 5,667 Mrd. Euro 3.2.1.2 Verteilung der Bewilligungen nach Wohnländern Wohnländer Bewilligungen Argentinien 262 Australien 2.667 Belgien 1.629 Bermuda 2 Bolivien 3 Brasilien 520 Chile 59 China 1 Costa Rica 19 Curacao 2 Dänemark 189 Demokratische Republik Kongo 1 Deutschland 2.791 Ecuador 9 El Salvador 1 Finnland 2 Frankreich 12.450 Französisch-Polynesien 4 Griechenland 672 Großbritannien 635 Wohnländer Bewilligungen Guatemala 6 Haiti 1 Indien 1 Indonesien 6 Irland 4 Island 1 Israel 50.827 Italien 2.438 Japan 2 Kambodscha 1 Kanada 4.936 Kolumbien 30 Luxemburg 27 Malta 1 Marokko 7 Martinique 2 Mauritius 2 Mexiko 32 Monaco 2 Neu-Kaledonien 2 Wohnländer Bewilligungen Neuseeland 29 Niederlande 2.643 Niederländische Antillen 2 Norwegen 26 Österreich 269 Panama 7 Peru 24 Philippinen 1 Portugal 16 Puerto Rico 3 Schweden 483 Schweiz 280 Wohnländer Bewilligungen Spanien 69 Sri Lanka 1 Südafrika 78 Surinam 1 Thailand 8 Türkei 3 Tunesien 6 Uruguay 45 Venezuela 142 Vereinigte Staaten von Amerika 24.731 Zimbabwe 2 Zypern 2 3.2.1.3 Verteilung nach Geschlecht und Geburtsjahr Geschlecht Geburtsjahr Zahl der Fälle Männlich 1900 – 1910 1.111 1911 – 1916 3.065 1917 – 1921 5.644 1922 – 1926 9.529 1927 – 1944 29.759 1945 – 1970 174 1971 – 1999 33 Summe: 49.315 Weiblich 1900 – 1910 1.257 1911 – 1916 3.226 1917 – 1921 5.926 1922 – 1926 12.830 1927 – 1944 36.294 1945 – 1970 213 1971 – 1999 56 Summe: 59.802 Summe gesamt: 109.117 3.2.1.4 Verteilung nach Dauer und Art des Freiheitsentzugs und sonstige schwere Fälle1 Art der Verfolgung Freiheitsentzug in Monaten Zahl der Fälle Konzentrationslager bis 5 2.387 6 bis 12 23.200 13 bis 17 2.165 18 bis 23 2.074 24 und mehr 3.327 Summe: 33.153 Ghetto bis 5 3.553 6 bis 12 1.869 13 bis 17 821 18 bis 23 5.205 24 und mehr 28.728 Summe: 40.176 Sonstige Verfolgungsmaßnahmen 52.809 Gesamt: 126.138 3.2.2 Laufende Beihilfen für Personen mit Wohnsitz in Mittel- und Osteuropa oder der ehemaligen Sowjetunion (CEEF) Für die Entschädigung von jüdischen NS-Verfolgten im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes, die Not leidend sind und bisher keine Entschädigung erhalten haben, wurde im Januar 1998 eine zusätzliche Vereinbarung mit der Claims Conference zur Entschädigung von in Mittel- und Osteuropa oder der ehemaligen Sowjetunion lebenden jüdischen Verfolgten getroffen (Central-Eastern-and-Europe-Fund). Bei der Verwendung der Fondsmittel werden dieselben Kriterien angewendet, die für die Durchführung der Art.-2-Vereinbarung gelten. Der CEEF ist in die Neufassung der Art.-2-Vereinbarung 2012 mit eingeflossen. Hierfür wurden bisher insgesamt 1,223 Mrd. Euro bereitgestellt. Im Jahr 2024 erhielten 7.967 Personen eine CEEF-Beihilfe in Höhe von monatlich 667 Euro. 3.2.2.1 Registrierungen bis zum 30. Juni 2025 Positive Entscheidungen: 34.214 Negative Entscheidungen: 6.003 Noch nicht entschiedene Fälle: 678 Gesamtzahl der Anträge: 40.895 Zahlfälle im II. Quartal 2025: 5.955 Mittelabfluss rund: 1,223 Mrd. Euro 1 Mehrfachnennung aufgrund verschiedener Verfolgungsmaßnahmen möglich. 3.2.2.2 Verteilung der Bewilligungen nach Wohnländern Land Bewilligungen Albanien 3 Armenien 1 Aserbaidschan 2 Bosnien-Herzegowina 175 Bulgarien 592 Estland 33 Georgia 4 Kasachstan 45 Kirgisistan 5 Kroatien 465 Lettland 140 Litauen 243 Mazedonien 13 Moldawien 453 Land Bewilligungen Polen 1.530 Rumänien 1.885 Russische Föderation 2.759 Serbien-Montenegro 557 Slowakische Republik 1.340 Slowenien 22 Tschechien 2.187 Turkmenistan 2 Ukraine 6.447 Ungarn 14.325 Usbekistan 37 Weißrussland 949 Gesamt: 34.214 3.3 Individualbeihilfen Sonderzahlung – Hardship Supplemental (ehemals Corona- Sonderzahlung) Im Bereich der Individualbeihilfen hatten sich das Bundesministerium der Finanzen und Claims Conference auf Corona-Sonderzahlungen (jeweils 1.200 Euro pro Person für die Jahre 2021 bis 2023) an sogenannte Hardship- Leistungsempfänger (Hardship Supplemental) verständigt. Dies betrifft Personen, die – aufgrund eines weniger gravierenden Verfolgungsschicksals – ursprünglich nur eine Einmalzahlung in Höhe von 2.556 Euro erhalten haben (größtenteils Fluchtfälle aus der ehemaligen UDSSR). Für die Jahre 2024 bis 2027 wurden als Ergebnis der Folgeverhandlung 2023 weitere jährliche Sonderzahlungen im Rahmen des Härtefonds-Ergänzungsprogramms vereinbart. Pro Person werden 1.250 Euro in 2024, 1.300 Euro in 2025, 1.350 Euro in 2026 und 1.400 Euro in 2027 gezahlt. Hierfür wurden bisher insgesamt rund 0,335 Mrd. Euro bereitgestellt. Ziel ist, dass über den Zeitraum von vier Jahren die besonderen Härten abgemildert werden, die dem berechtigten Personenkreis durch die besondere Armut der Empfänger, die durch die weltweit außergewöhnlich hohe Inflation verschlimmert wurde, entstanden sind. 3.4 Region-Specific Severe-Persecution-Fund – RSP Fund Im Rahmen der Folgeverhandlungen 2021 beschlossen das Bundesministerium der Finanzen und die Claims Conference die Einrichtung des sogenannten Fonds „Regionalspezifische schwere Verfolgung“ (Region-Specific Severe-Persecution-Fund – RSP-Fund) als Sonderfonds innerhalb der Art.-2-Vereinbarung. Anspruchsberechtigt sind jüdische Verfolgte, die entweder mindestens drei Monate während der Belagerung von Leningrad durch die deutsche Wehrmacht in Leningrad gelebt haben oder die während des Zeitraums vom 1. April 1941 und 31. August 1944 mindestens drei Monate unter deutscher Besatzung oder der Besatzung durch deutsche Verbündete innerhalb der Grenzen von Rumänien am 1. April 1941 gelebt haben oder die während des zweiten Weltkriegs mindestens drei Monate in Frankreich, insbesondere in Südfrankreich, versteckt gelebt haben, eingeschlossen solche Personen, die noch teilweisen Zugang zur Außenwelt hatten. Die Höhe der Leistung beträgt pro Person monatlich 417 Euro. Die monatlichen Beihilfen aus dem RSP-Fonds in Höhe von 417 Euro erhöhen sich ab dem Jahr 2025 regelmäßig entsprechend den prozentualen Erhöhungen der laufenden Beihilfen aus dem Artikel 2/CEEF i. V. m. den BBEG-Rentenerhöhungen Zusätzlich sind Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger des RSP-Funds berechtigt, eine Leistung aus dem Child Survivor Fund (2.500 Euro einmalig) zu erhalten, so dessen weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Hierfür wurden bisher insgesamt rund 0,122 Mrd. Euro bereitgestellt. 3.5 Institutionelle Förderung Die Art.-2-Vereinbarung sieht auch eine Institutionelle Förderung vor. Anfang der 90er Jahre wurden Alters- und Pflegeheime für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte gefördert. Die Ausstattung der Einrichtungen oder die Pflegemöglichkeiten für ihre Bewohner wurden verbessert. Dies wird nicht mehr verfolgt. Stattdessen wurden Maßnahmen der medizinischen und der Altenpflege für Holocaust-Überlebende in ihrer häuslichen Wohnumgebung implementiert. In den vergangenen Jahren ist dieser Bedarf an häuslicher Pflege weiter stark gestiegen. Derzeit werden über 300 Institutionen weltweit gefördert, die den jüdischen Holocaust-Überlebenden im häuslichen Bereich Unterstützungsleistungen zukommen lassen. Wurde im Rahmen der Institutionellen Förderung von häuslicher Pflege bis 2016 eine Basisversorgung von maximal 25 Wochenstunden bereitgestellt, so können schwerkranke Überlebende inzwischen eine Betreuung rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erhalten. In der Zeit von 1980 bis 1992 wurden der Claims Conference bereits nach den vorherigen außergesetzlichen Wiedergutmachungsregelungen insgesamt rund 15,3 Mio. Euro (30 Mio. Deutsche Mark) für die Förderung von Institutionen für hilfsbedürftige betagte jüdische Verfolgte zur Verfügung gestellt. 3.5.1 Gesamtförderbeträge Jahr Förderbetrag 1995 – 2003 16,9 Mio. Euro 2004 6,0 Mio. Euro 2005 8,8 Mio. Euro 2006 10,5 Mio. Euro 2007 10,5 Mio. Euro 2008 15,0 Mio. Euro 2009 30,0 Mio. Euro 2010 58,5 Mio. Euro 2011 110,0 Mio. Euro 2012 126,7 Mio. Euro 2013 136,7 Mio. Euro Jahr Förderbetrag 2014 142,0 Mio. Euro 2015 205,0 Mio. Euro 2016 281,8 Mio. Euro 2017 315,0 Mio. Euro 2018 384,3 Mio. Euro 2019 490,4 Mio. Euro 2020 536,1 Mio. Euro 2021 532,1 Mio. Euro 2022 627,9 Mio. Euro 2023 726,8 Mio. Euro 2024 808,5 Mio. Euro 3.5.2 Homecare Israel Im Jahr 2024 wurden circa 55 Mio. Euro im Bereich Homecare zusätzlich für Israel bereitgestellt. Daraus erhält u. a. eine Gruppe von etwa 10.000 Berechtigten (sogenannte 3/5 – 3/5.5 Fälle) seit Januar 2024 1.500 Neue Israelische Schekel (NIS) pro Monat zusätzlich zu ihren bisherigen Homecare-Leistungen. 3.6 Übergangsleistung für Witwen und Witwer von verstorbenen Empfängern von laufenden Leistungen nach der Art.-2-Vereinbarung Witwen und Witwer von verstorbenen Empfängern (die nach dem 1. Januar 2020 gestorben sind) von laufenden Beihilfen nach der Art.-2-Vereinbarung können für die Zeit von neun Monaten eine Weiterzahlung der laufenden Beihilfe des verstorbenen Ehegatten erhalten. 3.7 Verwaltungskosten Die bei der Durchführung der Art.-2-Vereinbarung entstehenden Verwaltungskosten werden der Claims Conference seit 2018 in voller Höhe erstattet, sofern diese für die Ausführung der Vereinbarung notwendig sind. Höhe der Verwaltungskosten der letzten 5 Jahre: 2020 31,1 Mio. Euro, 2021 31,5 Mio. Euro, 2022 32,0 Mio. Euro, 2023 39,8 Mio. Euro, 2024 40,5 Mio. Euro. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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