Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte - Stand 30. Juni 2025 -
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Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte - Stand 30. Juni 2025 -
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durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds für
Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte
– Stand 30. Juni 2025 –
Der Deutsche Bundestag hat in der 237. Sitzung am 29. Juni 1994 die Bundesregierung gebeten, jährlich zum
30. September über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische
Verfolgte zu berichten (Annahme der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf
Bundestagsdrucksache 12/7989). Mit Schreiben vom 22. April 2010 haben die Obleute des Innenausschusses einer zweijährigen
Vorlagefrist zugestimmt.
1 Gesamtüberblick zur Vereinbarung
Die zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Conference on Jewish Material Claims
Against Germany (Claims Conference) am 29. Oktober 1992 geschlossene Vereinbarung beruht auf Artikel 2 der
Zusatzvereinbarung vom 18. September 1990 zum Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der früheren DDR vom 31. August 1990. Die Vereinbarung wurde 2012 umfassend überarbeitet und neu
gefasst. Die bereitgestellten Mittel kommen jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zugute. Die Verteilung der
von deutscher Seite zur Verfügung gestellten Mittel ist der Claims Conference übertragen worden. Sie trifft die
Entscheidungen im Einzelfall unter Zugrundelegung der mit der Vereinbarung festgelegten Kriterien.
2 Zweckbestimmungen
Die festgelegten Verwendungszwecke umfassen die Bereiche
– einmalige Beihilfen,
– laufende Beihilfen,
sowie
– die sogenannte Institutionelle Förderung (heute: Pflege in der häuslichen Wohnumgebung – Homecare).
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Oktober 2025 gemäß Beschluss vom
29. Juni 1994 auf Bundestagsdrucksache 12/7989.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2260
21. Wahlperiode 08.10.2025
3 Abwicklungsstand
Die Abwicklung des Abkommens – Stand: 30. Juni 2025 – nach den vorgenannten Zwecken stellt sich wie folgt
dar:
3.1 Einmalbeihilfen
3.1.1 Einmalbeihilfen zur Abgeltung von Härten im Einzelfall (Hardship)
Die Art.-2-Vereinbarung sieht in Anlehnung an die Richtlinien vom 3. Oktober 1980 (Bundesanzeiger Nr. 192
vom 14. Oktober 1980) einmalige Beihilfen von bis zu 2.556 Euro (5.000 Deutsche Mark = 2.556 Euro) im
Einzelfall vor. Hierfür wurden bisher insgesamt 1,096 Mrd. Euro bereitgestellt. Im Jahr 2024 erhielten 965 Personen
eine Einmalbeihilfe in Höhe von 2.556 Euro.
3.1.1.1 Registrierungen bis zum 30. Juni 2025
Positive Entscheidungen: 435.495
Negative Entscheidungen: 133.026
Noch nicht entschiedene Fälle: 364
Mittelabfluss gesamt rund: 1,096 Mrd. Euro
Hinweis
In der Zeit von 1980 bis 1992 wurden der Claims Conference bereits nach den vorherigen außergesetzlichen
Wiedergutmachungsregelungen insgesamt 250,689 Mio. Euro (490,305 Mio. Deutsche Mark) für die Gewährung von
98.061 Einmalbeihilfen zur Verfügung gestellt.
3.1.1.2 Verteilung der Bewilligungen nach Wohnländern und Zahl der Fälle
Wohnländer Bewilligungen
Argentinien 232
Armenien 15
Aserbaidschan 29
Australien 3.556
Belgien 220
Bolivien 1
Bosnien-Herzegowina 8
Brasilien 165
Bulgarien 107
Chile 15
Dänemark 502
Deutschland 30.105
Ecuador 1
El Salvador 1
Estland 119
Finnland 10
Wohnländer Bewilligungen
Frankreich 21.818
Französisch-Polynesien 6
Georgia 56
Griechenland 94
Großbritannien 1.066
Guadeloupe 2
Guatemala 2
Indien 1
Irland 5
Island 1
Israel 209.964
Italien 519
Kamerun 1
Kanada 7.672
Kasachstan 390
Kirgisistan 60
Wohnländer Bewilligungen
Kolumbien 7
Kroatien 15
Wohnländer Bewilligungen
Lettland 215
Litauen 112
Luxemburg 8
Malawi 1
Marokko 201
Martinique 4
Mazedonien 1
Mexiko 14
Moldawien 598
Monaco 3
Neu-Kaledonien 2
Neuseeland 57
Niederlande 172
Norwegen 14
Österreich 162
Panama 2
Peru 5
Polen 40
Portugal 1
Rumänien 255
Russische Föderation 39.008
Schweden 222
Schweiz 163
Wohnländer Bewilligungen
Senegal 1
Serbien-Montenegro 37
Slowakische Republik 15
Slowenien 1
Spanien 72
Südafrika 27
Tadschikistan 7
Thailand 1
Türkei 3
Tschechien 113
Tunesien 122
Turkmenistan 10
Ukraine 18.080
Ungarn 71
Uruguay 25
Usbekistan 195
Venezuela 13
Vereinigte Staaten von Amerika 93.713
Weißrussland 4.950
Zimbabwe 1
Zypern 7
Gesamt 435.489
3.1.1.3 Verteilung nach Geschlecht und Geburtsjahrgang
Geschlecht Geburtsjahr Zahl der Fälle
Männlich
1900 – 1910 1.233
1911 – 1919 4.530
1920 – 1924 10.936
1925 – 1928 23.115
1929 – 1933 37.740
1934 – 1939 69.934
1940 – 1944 28.949
1945 – 1970 282
1971 – 1999 52
Summe: 176.771
Geschlecht Geburtsjahr Zahl der Fälle
Weiblich
1900 – 1910 5.552
1911 – 1919 19.358
1920 – 1924 26.279
1925 – 1928 32.175
1929 – 1933 48.495
1934 – 1939 89.091
1940 – 1944 37.331
1945 – 1970 342
1971 – 1999 101
Summe:
258.724
Summe gesamt:
435.495
3.1.1.4 Verteilung nach Dauer und Art des Freiheitsentzugs oder sonstige Fälle
Art der Verfolgung Freiheitsentzug
in Monaten Zahl der Fälle
Konzentrationslager bis 12 245
13 bis 23 57
24 und mehr 57
Summe:
359
Ghetto bis 12 1.048
13 bis 23 199
24 und mehr 1.545
Summe:
2.792
Zwangsarbeitslager bis 12 1.399
13 bis 23 110
24 und mehr 153
Summe:
1.662
Leben in Illegalität bis 12 1.618
13 bis 23 937
24 und mehr 1.325
Summe:
3.880
Freiheitsbeschränkung bis 12 9.422
13 bis 23 1.511
24 und mehr 7.430
Summe:
18.363
Art der Verfolgung Freiheitsentzug
in Monaten Zahl der Fälle
Offenes Ghetto bis 12 214
13 bis 23 34
24 und mehr 100
Summe:
348
Wirtschaftliche und gesellschaftliche
Beschränkungen
bis 12 1.699
13 bis 23 935
24 und mehr 11.386
Summe:
14.020
Ausgangssperre bis 12 19.871
13 bis 23 39.696
24 und mehr 4.659
Summe:
64.226
Fluchtfälle:
329.845
Summe gesamt:
435.495
3.1.2 Einmalbeihilfen für während ihrer Kindheit verfolgte jüdische NS-Opfer (Child Survivor
Fund)
In Anlehnung an die Art.-2-Vereinbarung wurde im Jahr 2014 eine Vereinbarung über die Einrichtung eines
gemeinsamen Fonds für während ihrer Kindheit verfolgte jüdische NS-Opfer geschlossen. Der Fonds sieht eine
Pauschalzahlung in Höhe von 2.500 Euro für medizinisch-psychotherapeutische Hilfsmaßnahmen vor.
Hierfür wurden bisher insgesamt rund 0,229 Mrd. Euro bereitgestellt. Im Jahr 2024 erhielten 1.014 Personen eine
Einmalbeihilfe in Höhe von 2.500 Euro.
3.1.2.1 Registrierungen bis zum 30. Juni 2025
Positive Entscheidungen: 99.676
Negative Entscheidungen: 50.439
Noch nicht entschiedene Fälle: 1.045
Mittelabfluss gesamt rund: 228,59 Mio. Euro
3.1.2.2 Verteilung der Bewilligungen nach Wohnländern
Wohnländer Bewilligungen
Anguilla 1
Argentinien 159
Armenien 3
Aserbaidschan 1
Australien 1.228
Belgien 1.489
Wohnländer Bewilligungen
Bermuda 1
Bolivien 1
Bosnien-Herzegowina 85
Brasilien 265
Bulgarien 297
Chile 27
Wohnländer Bewilligungen
China 1
Costa Rica 9
Curacao 2
Dänemark 84
Demokratische Republik Kongo 1
Deutschland 2.244
Ecuador 2
El Salvador 1
Estland 22
Finnland 4
Frankreich 9.586
Französisch-Polynesien 4
Georgia 3
Ghana 1
Griechenland 367
Großbritannien 1.021
Guatemala 2
Haiti 1
Indonesien 4
Irland 5
Island 1
Israel 46.786
Italien 1.999
Japan 1
Kambodscha 1
Kanada 2.595
Kasachstan 25
Kirgisistan 3
Kolumbien 3
Kroatien 244
Lettland 61
Litauen 104
Luxemburg 28
Malawi 1
Marokko 8
Martinique 2
Mauritius 2
Mazedonien 3
Mexiko 14
Wohnländer Bewilligungen
Moldawien 123
Monaco 1
Neu-Kaledonien 2
Neuseeland 18
Niederlande 2.009
Niederländische Antillen 2
Norwegen 15
Österreich 231
Panama 5
Peru 11
Philippinen 1
Polen 589
Portugal 14
Puerto Rico 3
Rumänien 806
Russische Föderation 3.514
Schweden 194
Schweiz 188
Serbien-Montenegro 246
Slowakische Republik 396
Slowenien 5
Spanien 49
Sri Lanka 1
Südafrika 37
Surinam 1
Thailand 7
Tschechien 672
Türkei 2
Turkmenistan 1
Ukraine 2.735
Ungarn 5.709
Uruguay 24
Usbekistan 11
Venezuela 19
Vereinigte Staaten von Amerika 12.682
Weißrussland 550
Zypern 1
Gesamt 99.676
3.2 Laufende Beihilfen
3.2.1 Laufende Beihilfen nach der Art.-2-Vereinbarung 1992
Die Art.-2-Vereinbarung sieht für jüdische Verfolgte mit besonders schwerem Verfolgungsschicksal laufende
Beihilfen von derzeit 667 Euro im Monat im Einzelfall vor. Hierfür wurden bisher insgesamt 5,667 Mrd. Euro
bereitgestellt. Im Jahr 2024 erhielten 32.173 Personen laufende Leistungen in Höhe von monatlich 667 Euro.
3.2.1.1 Registrierungen bis zum 30. Juni 2025
Positive Entscheidungen: 109.117
Negative Entscheidungen: 37.384
Noch nicht entschiedene Fälle: 5.890
Stornierte Anträge: 21.201
Gesamtzahl der Anträge: 173.592
Zahlfälle im II. Quartal 2025: 28.476
Verstorbene Beihilfeberechtigte: 74.409
Mittelabfluss rund: 5,667 Mrd. Euro
3.2.1.2 Verteilung der Bewilligungen nach Wohnländern
Wohnländer Bewilligungen
Argentinien 262
Australien 2.667
Belgien 1.629
Bermuda 2
Bolivien 3
Brasilien 520
Chile 59
China 1
Costa Rica 19
Curacao 2
Dänemark 189
Demokratische Republik Kongo 1
Deutschland 2.791
Ecuador 9
El Salvador 1
Finnland 2
Frankreich 12.450
Französisch-Polynesien 4
Griechenland 672
Großbritannien 635
Wohnländer Bewilligungen
Guatemala 6
Haiti 1
Indien 1
Indonesien 6
Irland 4
Island 1
Israel 50.827
Italien 2.438
Japan 2
Kambodscha 1
Kanada 4.936
Kolumbien 30
Luxemburg 27
Malta 1
Marokko 7
Martinique 2
Mauritius 2
Mexiko 32
Monaco 2
Neu-Kaledonien 2
Wohnländer Bewilligungen
Neuseeland 29
Niederlande 2.643
Niederländische Antillen 2
Norwegen 26
Österreich 269
Panama 7
Peru 24
Philippinen 1
Portugal 16
Puerto Rico 3
Schweden 483
Schweiz 280
Wohnländer Bewilligungen
Spanien 69
Sri Lanka 1
Südafrika 78
Surinam 1
Thailand 8
Türkei 3
Tunesien 6
Uruguay 45
Venezuela 142
Vereinigte Staaten von Amerika 24.731
Zimbabwe 2
Zypern 2
3.2.1.3 Verteilung nach Geschlecht und Geburtsjahr
Geschlecht Geburtsjahr Zahl der Fälle
Männlich
1900 – 1910 1.111
1911 – 1916 3.065
1917 – 1921 5.644
1922 – 1926 9.529
1927 – 1944 29.759
1945 – 1970 174
1971 – 1999 33
Summe: 49.315
Weiblich
1900 – 1910 1.257
1911 – 1916 3.226
1917 – 1921 5.926
1922 – 1926 12.830
1927 – 1944 36.294
1945 – 1970 213
1971 – 1999 56
Summe: 59.802
Summe gesamt: 109.117
3.2.1.4 Verteilung nach Dauer und Art des Freiheitsentzugs und sonstige schwere Fälle1
Art der Verfolgung Freiheitsentzug
in Monaten Zahl der Fälle
Konzentrationslager bis 5 2.387
6 bis 12 23.200
13 bis 17 2.165
18 bis 23 2.074
24 und mehr 3.327
Summe:
33.153
Ghetto bis 5 3.553
6 bis 12 1.869
13 bis 17 821
18 bis 23 5.205
24 und mehr 28.728
Summe: 40.176
Sonstige
Verfolgungsmaßnahmen
52.809
Gesamt: 126.138
3.2.2 Laufende Beihilfen für Personen mit Wohnsitz in Mittel- und Osteuropa oder der
ehemaligen Sowjetunion (CEEF)
Für die Entschädigung von jüdischen NS-Verfolgten im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes, die
Not leidend sind und bisher keine Entschädigung erhalten haben, wurde im Januar 1998 eine zusätzliche
Vereinbarung mit der Claims Conference zur Entschädigung von in Mittel- und Osteuropa oder der ehemaligen
Sowjetunion lebenden jüdischen Verfolgten getroffen (Central-Eastern-and-Europe-Fund). Bei der Verwendung der
Fondsmittel werden dieselben Kriterien angewendet, die für die Durchführung der Art.-2-Vereinbarung gelten.
Der CEEF ist in die Neufassung der Art.-2-Vereinbarung 2012 mit eingeflossen. Hierfür wurden bisher insgesamt
1,223 Mrd. Euro bereitgestellt. Im Jahr 2024 erhielten 7.967 Personen eine CEEF-Beihilfe in Höhe von monatlich
667 Euro.
3.2.2.1 Registrierungen bis zum 30. Juni 2025
Positive Entscheidungen: 34.214
Negative Entscheidungen: 6.003
Noch nicht entschiedene Fälle: 678
Gesamtzahl der Anträge: 40.895
Zahlfälle im II. Quartal 2025: 5.955
Mittelabfluss rund: 1,223 Mrd. Euro
1 Mehrfachnennung aufgrund verschiedener Verfolgungsmaßnahmen möglich.
3.2.2.2 Verteilung der Bewilligungen nach Wohnländern
Land Bewilligungen
Albanien 3
Armenien 1
Aserbaidschan 2
Bosnien-Herzegowina 175
Bulgarien 592
Estland 33
Georgia 4
Kasachstan 45
Kirgisistan 5
Kroatien 465
Lettland 140
Litauen 243
Mazedonien 13
Moldawien 453
Land Bewilligungen
Polen 1.530
Rumänien 1.885
Russische Föderation 2.759
Serbien-Montenegro 557
Slowakische Republik 1.340
Slowenien 22
Tschechien 2.187
Turkmenistan 2
Ukraine 6.447
Ungarn 14.325
Usbekistan 37
Weißrussland 949
Gesamt: 34.214
3.3 Individualbeihilfen Sonderzahlung – Hardship Supplemental (ehemals Corona-
Sonderzahlung)
Im Bereich der Individualbeihilfen hatten sich das Bundesministerium der Finanzen und Claims Conference auf
Corona-Sonderzahlungen (jeweils 1.200 Euro pro Person für die Jahre 2021 bis 2023) an sogenannte Hardship-
Leistungsempfänger (Hardship Supplemental) verständigt. Dies betrifft Personen, die – aufgrund eines weniger
gravierenden Verfolgungsschicksals – ursprünglich nur eine Einmalzahlung in Höhe von 2.556 Euro erhalten
haben (größtenteils Fluchtfälle aus der ehemaligen UDSSR).
Für die Jahre 2024 bis 2027 wurden als Ergebnis der Folgeverhandlung 2023 weitere jährliche Sonderzahlungen
im Rahmen des Härtefonds-Ergänzungsprogramms vereinbart.
Pro Person werden
1.250 Euro in 2024,
1.300 Euro in 2025,
1.350 Euro in 2026 und
1.400 Euro in 2027 gezahlt.
Hierfür wurden bisher insgesamt rund 0,335 Mrd. Euro bereitgestellt.
Ziel ist, dass über den Zeitraum von vier Jahren die besonderen Härten abgemildert werden, die dem berechtigten
Personenkreis durch die besondere Armut der Empfänger, die durch die weltweit außergewöhnlich hohe Inflation
verschlimmert wurde, entstanden sind.
3.4 Region-Specific Severe-Persecution-Fund – RSP Fund
Im Rahmen der Folgeverhandlungen 2021 beschlossen das Bundesministerium der Finanzen und die Claims
Conference die Einrichtung des sogenannten Fonds „Regionalspezifische schwere Verfolgung“ (Region-Specific
Severe-Persecution-Fund – RSP-Fund) als Sonderfonds innerhalb der Art.-2-Vereinbarung.
Anspruchsberechtigt sind jüdische Verfolgte, die entweder mindestens drei Monate während der Belagerung von
Leningrad durch die deutsche Wehrmacht in Leningrad gelebt haben oder die während des Zeitraums vom 1. April
1941 und 31. August 1944 mindestens drei Monate unter deutscher Besatzung oder der Besatzung durch deutsche
Verbündete innerhalb der Grenzen von Rumänien am 1. April 1941 gelebt haben oder die während des zweiten
Weltkriegs mindestens drei Monate in Frankreich, insbesondere in Südfrankreich, versteckt gelebt haben,
eingeschlossen solche Personen, die noch teilweisen Zugang zur Außenwelt hatten. Die Höhe der Leistung beträgt pro
Person monatlich 417 Euro. Die monatlichen Beihilfen aus dem RSP-Fonds in Höhe von 417 Euro erhöhen sich
ab dem Jahr 2025 regelmäßig entsprechend den prozentualen Erhöhungen der laufenden Beihilfen aus dem
Artikel 2/CEEF i. V. m. den BBEG-Rentenerhöhungen Zusätzlich sind Leistungsempfängerinnen und
Leistungsempfänger des RSP-Funds berechtigt, eine Leistung aus dem Child Survivor Fund (2.500 Euro einmalig) zu erhalten,
so dessen weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Hierfür wurden bisher insgesamt rund 0,122 Mrd. Euro bereitgestellt.
3.5 Institutionelle Förderung
Die Art.-2-Vereinbarung sieht auch eine Institutionelle Förderung vor. Anfang der 90er Jahre wurden Alters- und
Pflegeheime für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte gefördert. Die Ausstattung der Einrichtungen oder die
Pflegemöglichkeiten für ihre Bewohner wurden verbessert. Dies wird nicht mehr verfolgt. Stattdessen wurden
Maßnahmen der medizinischen und der Altenpflege für Holocaust-Überlebende in ihrer häuslichen Wohnumgebung
implementiert.
In den vergangenen Jahren ist dieser Bedarf an häuslicher Pflege weiter stark gestiegen. Derzeit werden über
300 Institutionen weltweit gefördert, die den jüdischen Holocaust-Überlebenden im häuslichen Bereich
Unterstützungsleistungen zukommen lassen.
Wurde im Rahmen der Institutionellen Förderung von häuslicher Pflege bis 2016 eine Basisversorgung von
maximal 25 Wochenstunden bereitgestellt, so können schwerkranke Überlebende inzwischen eine Betreuung rund
um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erhalten.
In der Zeit von 1980 bis 1992 wurden der Claims Conference bereits nach den vorherigen außergesetzlichen
Wiedergutmachungsregelungen insgesamt rund 15,3 Mio. Euro (30 Mio. Deutsche Mark) für die Förderung von
Institutionen für hilfsbedürftige betagte jüdische Verfolgte zur Verfügung gestellt.
3.5.1 Gesamtförderbeträge
Jahr Förderbetrag
1995 – 2003 16,9 Mio. Euro
2004 6,0 Mio. Euro
2005 8,8 Mio. Euro
2006 10,5 Mio. Euro
2007 10,5 Mio. Euro
2008 15,0 Mio. Euro
2009 30,0 Mio. Euro
2010 58,5 Mio. Euro
2011 110,0 Mio. Euro
2012 126,7 Mio. Euro
2013 136,7 Mio. Euro
Jahr Förderbetrag
2014 142,0 Mio. Euro
2015 205,0 Mio. Euro
2016 281,8 Mio. Euro
2017 315,0 Mio. Euro
2018 384,3 Mio. Euro
2019 490,4 Mio. Euro
2020 536,1 Mio. Euro
2021 532,1 Mio. Euro
2022 627,9 Mio. Euro
2023 726,8 Mio. Euro
2024 808,5 Mio. Euro
3.5.2 Homecare Israel
Im Jahr 2024 wurden circa 55 Mio. Euro im Bereich Homecare zusätzlich für Israel bereitgestellt. Daraus erhält
u. a. eine Gruppe von etwa 10.000 Berechtigten (sogenannte 3/5 – 3/5.5 Fälle) seit Januar 2024 1.500 Neue
Israelische Schekel (NIS) pro Monat zusätzlich zu ihren bisherigen Homecare-Leistungen.
3.6 Übergangsleistung für Witwen und Witwer von verstorbenen Empfängern von
laufenden Leistungen nach der Art.-2-Vereinbarung
Witwen und Witwer von verstorbenen Empfängern (die nach dem 1. Januar 2020 gestorben sind) von laufenden
Beihilfen nach der Art.-2-Vereinbarung können für die Zeit von neun Monaten eine Weiterzahlung der laufenden
Beihilfe des verstorbenen Ehegatten erhalten.
3.7 Verwaltungskosten
Die bei der Durchführung der Art.-2-Vereinbarung entstehenden Verwaltungskosten werden der Claims
Conference seit 2018 in voller Höhe erstattet, sofern diese für die Ausführung der Vereinbarung notwendig sind.
Höhe der Verwaltungskosten der letzten 5 Jahre:
2020 31,1 Mio. Euro,
2021 31,5 Mio. Euro,
2022 32,0 Mio. Euro,
2023 39,8 Mio. Euro,
2024 40,5 Mio. Euro.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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