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Resilienzziele der NATO (Antwort zu Drs. 21/1356)

dip / drucksache 23.09.2025 · WP 21 · 21/1787 · Antwort · Original ↗

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Resilienzziele der NATO (Antwort zu Drs. 21/1356) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1787 21. Wahlperiode 23.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Heinrich Koch, Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1356 – Resilienzziele der NATO V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut den Antworten der niederländischen Regierung auf eine Anfrage im niederländischen Parlament seien „Resilienzziele der NATO […] in einem zugrunde liegenden Dokument dargelegt, das nicht öffentlich zugänglich ist“ (vgl. https://zoek.officielebekendmakingen.nl/ah-tk-20242025-2349.html). Zu Resilienzzielen hat sich die Bundesregierung laut dem NATO- Gipfelkommuniqué von Vilnius 2023 verpflichtet. Resilienz ist nach dem Kommuniqué nicht auf militärische Angelegenheiten beschränkt, sondern umfasst zahlreiche Politikbereiche wie kritische Infrastrukturen, Lieferketten und Gesundheitssysteme (vgl. www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_217320.htm, insbesondere Nummer 61). Das Medium Multipolar berichtet: „Auf Anfrage von Multipolar hat das deutsche Bundesinnenministerium die Existenz des geheimen Nato-Dokuments nicht bestritten. In seiner Antwort teilte die Pressestelle des Ministeriums mit, man bitte um Verständnis, wenn man zu dem „nicht öffentlich zugänglichen Nato-Dokument“ keine Auskünfte erteilt. Weitere Fragen, ob das Dokument den Abgeordneten des Bundestags, dem Parlamentarischen Kontrollgremium oder dem Verteidigungsausschuss bekannt sei und ob die Bundesregierung ebenfalls geheime Veranstaltungen und Übungen zu den Nato-Resilienz-Zielen durchgeführt habe, ließ das Ministerium unbeantwortet“. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Details interner NATO- Dokumente, deren Einstufung die Bundesregierung vertraglich zu beachten hat. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich nach Artikel 1 Ziffer (i) und (ii) des Übereinkommens vom 6. März 1997 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über den Geheimschutz, in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten am 4. August 2001, verpflichtet, als solche gekennzeichnete geheimhaltungsbedürftige Informationen, deren Urheber die NATO ist, zu schützen und zu sichern, und den Geheimhaltungsgrad dieser Informationen beizubehalten und sich nach Kräften zu bemühen, sie entsprechend zu sichern. Im Kontext Resilienz stellt die NATO weiterführende Informationen auf ihrer Webseite zur Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Verfügung, abrufbar unter www.nato.int/cps/en/natohq/topics_132722.htm. Die Bundesregierung kommentiert auch nicht Antworten der niederländischen Regierung auf Anfragen im niederländischen Parlament.  1. Wurde das nicht öffentlich zugängliche Dokument mit den NATO- Resilienzzielen bestimmten Gremien des Deutschen Bundestages zugeleitet (wenn ja, wann und welchen, und wenn nein, warum nicht)? Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag fortlaufend zu sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen in den dafür vorgesehenen Formaten und Gremien. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung.  2. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Beteiligung den Begriff „Resilienz“ für sich definiert, wenn ja, wann und wo, und wie lautet diese Arbeitsdefinition? Die Bundesregierung teilt die im NATO-Kontext verwendete Definition des Begriffs „Resilienz“. Resilienz im NATO-Kontext bezieht sich auf die Fähigkeit auf nationaler und kollektiver Ebene, sich auf strategische Schocks und Störungen über das gesamte Spektrum der Bedrohungen hinweg vorzubereiten, sie abzuwehren, darauf zu reagieren und sich schnell davon zu erholen.  3. Wurde der Deutsche Bundestag über die Umsetzung der Resilienzziele nach dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten nicht öffentlich zugänglichen Dokument einerseits und nach dem Kommuniqué des NATO-Gipfels von Vilnius andererseits informiert (wenn ja, wann, welche Gremien und durch wen, und wenn nein, warum nicht)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Bedeutung der Stärkung von Resilienz wird auch im Austausch zwischen Vertretern der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag immer wieder verdeutlicht.  4. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden sind bei der Umsetzung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Resilienzziele involviert (bitte auch interministerielle Koordinationsgremien angeben, wenn solche existieren)? Die Erfüllung der Resilienzziele ist eine ressortübergreifende Aufgabe. Für die Umsetzung auf Bundesebene sind insbesondere das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Verkehr, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat involviert. Daneben sind bei der Umsetzung auch die Länder und die Kommunen beteiligt.  5. Haben im Hinblick auf die Umsetzung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Resilienzziele Sitzungen bzw. Übungen stattgefunden (wenn ja, bitte angeben, wann, und welche Bundesministerien und Bundesbehörden waren daran beteiligt)? Im Rahmen des Resilienzausschusses (Resilience Committee) der NATO finden regelmäßig Sitzungen im NATO-Kreis statt. Der Ausschuss ist für die strategische und politische Ausrichtung, die Planungsrichtlinien sowie die übergeordnete Koordinierung der Resilienzaktivitäten der NATO verantwortlich. Resilienz ist ein Teil von Übungen auf nationaler Ebene sowie im Rahmen der NATO.  6. Nimmt die Bundesrepublik Deutschland an NATO-Programmen, Projekten oder Vorhaben gegen „Desinformation und Fehlinformation“ teil, wenn ja, seit wann, und mit wie vielen Angehörigen der Bundeswehr oder anderer Bundesbehörden oder Bundesministerien (vgl. NATO- Erklärung von Vilnius, 2023, Nummer 64, www.nato.int/cps/en/natohq/offi cial_texts_217320.htm)?  7. Beteiligt sich Deutschland an der Finanzierung der Programme, Projekte oder Vorhaben der Frage 6, wenn ja, an welchen, seit wann, und in welcher Höhe? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Der Umgang mit ausländischer Desinformation und Informationsmanipulation wird in der NATO in verschiedenen Formaten besprochen. Hierzu gehört der Austausch auf Ebene der Direktoren für strategische Kommunikation. Zudem hat die NATO eine „Rapid Response Group“ gegründet, die der Vernetzung der Alliierten zu dem Thema dient. Mit Blick auf Strategische Kommunikation ist Deutschland Gründungsmitglied des 2014 bestehenden Strategic Communication Center of Excellence (NATO) in Riga und entsendet dorthin zwei Angehörige des Bundesministeriums der Verteidigung. Darüber hinaus ist Deutschland mit seinen Beiträgen zum NATO-Haushalt mittelbar auch an der Finanzierung von NATO-Projekten beteiligt.  8. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Counter Hybrid Support Teams der NATO (vgl. NATO-Erklärung von Vilnius, 2023, Nummer 64, www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_217320.htm) in NATO-Staaten bereits eingesetzt wurden, wenn ja, wann, in welchen, und zu welchem Zweck? Die Antwort zu Frage 8 kann nicht offen erfolgen, da die Sicherheitsinteressen von NATO und NATO-Alliierten berührt sind. Die NATO als Herausgeber hat die zugrundeliegenden Dokumente als NATO RESTRICTED bzw. NATO UN- CLASSIFIED eingestuft. Gemäß Anlage VII der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) werden diese NATO-Geheimhaltungsgrade in der Bundesrepublik Deutschland als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gehandhabt. Die Antwort ist daher aufgrund der rechtlichen Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ihren Alliierten gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) als Verschlusssachen (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  9. Hat die Bundesregierung die Unterstützung durch die Counter Hybrid Support Teams der NATO angefordert, wenn ja, wann, und warum? Nein. 10. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, ob es im Sinne der Demokratie, Transparenz und der Mitwirkung des im besonderen Maße demokratisch legitimierten Verfassungsorgans, des Deutschen Bundestages, ist, wenn nach Auffassung der Fragesteller weitreichende, gegebenenfalls über den Kernbereich des Militärischen hinausgehende NATO-Ziele bzw. deren Umsetzung als geheim eingestuft werden? Die Einstufung von Informationen erfolgt auf Grundlage ihrer Schutzbedürftigkeit. Für die Bundesregierung gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) in der jeweils geltenden Fassung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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