Resilienzziele der NATO (Antwort zu Drs. 21/1356)
Text
Resilienzziele der NATO (Antwort zu Drs. 21/1356)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1787
21. Wahlperiode 23.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Heinrich Koch, Stefan
Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1356 –
Resilienzziele der NATO
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut den Antworten der niederländischen Regierung auf eine Anfrage im
niederländischen Parlament seien „Resilienzziele der NATO […] in einem
zugrunde liegenden Dokument dargelegt, das nicht öffentlich zugänglich ist“
(vgl. https://zoek.officielebekendmakingen.nl/ah-tk-20242025-2349.html). Zu
Resilienzzielen hat sich die Bundesregierung laut dem NATO-
Gipfelkommuniqué von Vilnius 2023 verpflichtet. Resilienz ist nach dem Kommuniqué
nicht auf militärische Angelegenheiten beschränkt, sondern umfasst zahlreiche
Politikbereiche wie kritische Infrastrukturen, Lieferketten und
Gesundheitssysteme (vgl. www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_217320.htm,
insbesondere Nummer 61). Das Medium Multipolar berichtet: „Auf Anfrage von
Multipolar hat das deutsche Bundesinnenministerium die Existenz des
geheimen Nato-Dokuments nicht bestritten. In seiner Antwort teilte die Pressestelle
des Ministeriums mit, man bitte um Verständnis, wenn man zu dem „nicht
öffentlich zugänglichen Nato-Dokument“ keine Auskünfte erteilt. Weitere
Fragen, ob das Dokument den Abgeordneten des Bundestags, dem
Parlamentarischen Kontrollgremium oder dem Verteidigungsausschuss bekannt sei und ob
die Bundesregierung ebenfalls geheime Veranstaltungen und Übungen zu den
Nato-Resilienz-Zielen durchgeführt habe, ließ das Ministerium
unbeantwortet“.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Details interner NATO-
Dokumente, deren Einstufung die Bundesregierung vertraglich zu beachten hat.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich nach Artikel 1 Ziffer (i) und (ii) des
Übereinkommens vom 6. März 1997 zwischen den Parteien des
Nordatlantikvertrags über den Geheimschutz, in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft
getreten am 4. August 2001, verpflichtet, als solche gekennzeichnete
geheimhaltungsbedürftige Informationen, deren Urheber die NATO ist, zu schützen
und zu sichern, und den Geheimhaltungsgrad dieser Informationen
beizubehalten und sich nach Kräften zu bemühen, sie entsprechend zu sichern. Im Kontext
Resilienz stellt die NATO weiterführende Informationen auf ihrer Webseite zur
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Verfügung, abrufbar unter www.nato.int/cps/en/natohq/topics_132722.htm. Die
Bundesregierung kommentiert auch nicht Antworten der niederländischen
Regierung auf Anfragen im niederländischen Parlament.
1. Wurde das nicht öffentlich zugängliche Dokument mit den NATO-
Resilienzzielen bestimmten Gremien des Deutschen Bundestages zugeleitet
(wenn ja, wann und welchen, und wenn nein, warum nicht)?
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag fortlaufend zu
sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen in den dafür vorgesehenen
Formaten und Gremien. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre
Vorbemerkung.
2. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Beteiligung den Begriff
„Resilienz“ für sich definiert, wenn ja, wann und wo, und wie lautet
diese Arbeitsdefinition?
Die Bundesregierung teilt die im NATO-Kontext verwendete Definition des
Begriffs „Resilienz“. Resilienz im NATO-Kontext bezieht sich auf die
Fähigkeit auf nationaler und kollektiver Ebene, sich auf strategische Schocks und
Störungen über das gesamte Spektrum der Bedrohungen hinweg vorzubereiten,
sie abzuwehren, darauf zu reagieren und sich schnell davon zu erholen.
3. Wurde der Deutsche Bundestag über die Umsetzung der Resilienzziele
nach dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten nicht
öffentlich zugänglichen Dokument einerseits und nach dem Kommuniqué des
NATO-Gipfels von Vilnius andererseits informiert (wenn ja, wann,
welche Gremien und durch wen, und wenn nein, warum nicht)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Bedeutung der Stärkung von
Resilienz wird auch im Austausch zwischen Vertretern der Bundesregierung
und dem Deutschen Bundestag immer wieder verdeutlicht.
4. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden sind bei der Umsetzung
der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Resilienzziele
involviert (bitte auch interministerielle Koordinationsgremien angeben, wenn
solche existieren)?
Die Erfüllung der Resilienzziele ist eine ressortübergreifende Aufgabe. Für die
Umsetzung auf Bundesebene sind insbesondere das Bundesministerium des
Innern, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Auswärtige Amt,
das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Verkehr,
das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat involviert. Daneben sind bei der Umsetzung
auch die Länder und die Kommunen beteiligt.
5. Haben im Hinblick auf die Umsetzung der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Resilienzziele Sitzungen bzw. Übungen
stattgefunden (wenn ja, bitte angeben, wann, und welche Bundesministerien und
Bundesbehörden waren daran beteiligt)?
Im Rahmen des Resilienzausschusses (Resilience Committee) der NATO
finden regelmäßig Sitzungen im NATO-Kreis statt. Der Ausschuss ist für die
strategische und politische Ausrichtung, die Planungsrichtlinien sowie die
übergeordnete Koordinierung der Resilienzaktivitäten der NATO verantwortlich.
Resilienz ist ein Teil von Übungen auf nationaler Ebene sowie im Rahmen der
NATO.
6. Nimmt die Bundesrepublik Deutschland an NATO-Programmen,
Projekten oder Vorhaben gegen „Desinformation und Fehlinformation“ teil,
wenn ja, seit wann, und mit wie vielen Angehörigen der Bundeswehr
oder anderer Bundesbehörden oder Bundesministerien (vgl. NATO-
Erklärung von Vilnius, 2023, Nummer 64, www.nato.int/cps/en/natohq/offi
cial_texts_217320.htm)?
7. Beteiligt sich Deutschland an der Finanzierung der Programme, Projekte
oder Vorhaben der Frage 6, wenn ja, an welchen, seit wann, und in
welcher Höhe?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Der Umgang mit ausländischer Desinformation und Informationsmanipulation
wird in der NATO in verschiedenen Formaten besprochen. Hierzu gehört der
Austausch auf Ebene der Direktoren für strategische Kommunikation. Zudem
hat die NATO eine „Rapid Response Group“ gegründet, die der Vernetzung der
Alliierten zu dem Thema dient.
Mit Blick auf Strategische Kommunikation ist Deutschland Gründungsmitglied
des 2014 bestehenden Strategic Communication Center of Excellence (NATO)
in Riga und entsendet dorthin zwei Angehörige des Bundesministeriums der
Verteidigung.
Darüber hinaus ist Deutschland mit seinen Beiträgen zum NATO-Haushalt
mittelbar auch an der Finanzierung von NATO-Projekten beteiligt.
8. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Counter Hybrid
Support Teams der NATO (vgl. NATO-Erklärung von Vilnius, 2023,
Nummer 64, www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_217320.htm) in
NATO-Staaten bereits eingesetzt wurden, wenn ja, wann, in welchen,
und zu welchem Zweck?
Die Antwort zu Frage 8 kann nicht offen erfolgen, da die Sicherheitsinteressen
von NATO und NATO-Alliierten berührt sind. Die NATO als Herausgeber hat
die zugrundeliegenden Dokumente als NATO RESTRICTED bzw. NATO UN-
CLASSIFIED eingestuft. Gemäß Anlage VII der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA)
werden diese NATO-Geheimhaltungsgrade in der Bundesrepublik Deutschland
als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gehandhabt. Die Antwort ist daher
aufgrund der rechtlichen Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland
gegenüber ihren Alliierten gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung –
VSA) als Verschlusssachen (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
9. Hat die Bundesregierung die Unterstützung durch die Counter Hybrid
Support Teams der NATO angefordert, wenn ja, wann, und warum?
Nein.
10. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese, ob es im Sinne der Demokratie, Transparenz
und der Mitwirkung des im besonderen Maße demokratisch legitimierten
Verfassungsorgans, des Deutschen Bundestages, ist, wenn nach
Auffassung der Fragesteller weitreichende, gegebenenfalls über den
Kernbereich des Militärischen hinausgehende NATO-Ziele bzw. deren
Umsetzung als geheim eingestuft werden?
Die Einstufung von Informationen erfolgt auf Grundlage ihrer
Schutzbedürftigkeit. Für die Bundesregierung gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) in der jeweils
geltenden Fassung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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