polradar

Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie in Bangladesch (Antwort zu Drs. 21/1355)

dip / drucksache 10.09.2025 · WP 21 · 21/1575 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie in Bangladesch (Antwort zu Drs. 21/1355) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1575 21. Wahlperiode 10.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Matthias Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1355 – Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie in Bangladesch V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller interessieren sich für die Art und Weise der Umsetzung des Projekts „Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie“ in Bangladesch mit der IATI-Maßnahmen-ID (IATI = International Aid Transparency Initiative) DE-1-202221588 und der GIZ-Projektnummer 2022.2158.8 (www.t ransparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202221588, abgerufen am 5. August 2025), welches von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt wird (a. a. O.). Die Projektkosten werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei einer geplanten Laufzeit vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2028 mit 5 000 000 Euro in Form eines Zuschusses betitelt (a. a. O.). Kooperierendes Ministerium ist hierbei das „Ministry of Education“ der Regierung von Bangladesch. Der Schwerpunkt des Projekts ist laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der GIZ GmbH (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-20222 1588, abgerufen am 5. August 2025), dass das bangladeschische TVET- System (TVET = Technical and Vocational Education and Training) stärker auf den entstehenden Arbeitsmarktbedarf in der nachhaltigen Energiebewirtschaftung ausgerichtet wird (a. a. O.). Der angeführte CRS-Schlüssel (CRS = Creditor Reporting System) ist die 11320, Sekundarschulbildung Stufe II (a. a. O.). Als signifikante Nebenziele werden die Gleichberechtigung der Geschlechter, der Umwelt- und Ressourcenschutz und die Minderung von Treibhausgasen genannt (a. a. O.). Eine Evaluierung durch die GIZ GmbH ist nicht vorgesehen (a. a. O.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Projekt „Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie in Bangladesch“ befindet sich erst in der Startphase. Die Einzelheiten der Projektdurchführung werden zurzeit mit der Durchführungsorganisation und der Partnerseite abgestimmt. Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE 67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, wie die Ausstattung mit Sachmitteln im Ausbildungskontext, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44). Modulvorschläge und die darin enthaltenen Projektdetails sind das Ergebnis des Verhandlungs- und Abstimmungsprozesses zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), einer ausländischen Regierung und der jeweiligen Durchführungsorganisation (DO). Sie sind inhärentes Steuerungsinstrument der Exekutive. Die Verhandlung und Umsetzung eines Vorhabens liegen im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Übermittlung aller Projektdetails würde zu einer im Grundgesetz nicht gewollten Aufgabenverschiebung führen. Dieser Überlegung entspricht, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist. Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so gestaltet, dass Änderungen entsprechend einem sich verändernden Länderkontext jederzeit möglich sind. Wirkungen, Kosten sowie entsprechend vorherige Kostenschätzungen oder Ähnliches können daher vor Abschluss des Vorhabens im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens gewichtigen Veränderungen unterliegen. Dies gilt sowohl für Basis-, Ist- als auch Zielwerte. Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).  1. Welche Problematiken liegen in Bangladesch vor, die es nötig machen, dass das Hauptziel des Projekts, die Ausrichtung des bangladeschischen TVET-Systems auf den Arbeitsmarktbedarf im Bereich der nachhaltigen Energiebewirtschaftung, erreicht werden muss? In Bangladesch gibt es einen Fachkräftemangel im Bereich erneuerbare Energien (EE), obwohl es großes Potenzial für Beschäftigung insbesondere im Bereich der Solarenergie gibt. Der Arbeitsmarkt für grüne Berufe ist noch nicht ausreichend entwickelt, weshalb die Nachfrage das tatsächliche Angebot an Arbeitskräften erheblich übersteigt. Hinzu kommt, dass die Kooperation zwischen TVET-Institutionen und der Industrie in Bangladesch nur schwach ausgeprägt ist. Dies führt dazu, dass Ausbildungsinhalte oft nicht den realen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen. Das bestehende TVET-System in Bangladesch weist mehrere Defizite auf, darunter veraltete Lehrpläne, mangelnde praktische Ausbildung und unzureichende Verzahnung mit der Industrie.  2. Welche genauen Kosten entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die jeweiligen Einzelmaßnahmen dieses Projekts (bitte nach Kosten für Personal, Projektverwaltung, Beschaffungen, Evaluierung und weiteren Parametern aufschlüsseln)? Das Projekt „Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie“ befindet sich noch in der Umsetzung. Zu den Kosten kann erst nach Abschluss des Projekts Auskunft gegeben werden. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Welche Einzelmaßnahmen wurden im Kontext des Projekts bis jetzt umgesetzt, und welche sollen noch während der geplanten Laufzeit des Projekts umgesetzt werden (bitte nach abgeschlossenen, laufenden und geplanten Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)? Das Projekt befindet sich in der Startphase und wird derzeit noch im Detail mit der Partnerseite abgestimmt. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Geplant sind Einzelmaßnahmen, die sich auf die Weiterbildung und Beratung von Berufsbildungsakteuren fokussieren. Zudem sollen neue Ausbildungsangebote entwickelt und vorhandene Ausbildungen mit Blick auf die nachhaltige Energiewirtschaft erweitert werden. Vorhandene „diploma“-Ausbildungsgänge sollen an ausgewählten polytechnischen Ingenieursschulen um Elemente der nachhaltigen Energiewirtschaft ergänzt werden.  4. Wurden Sachleistungen oder sonstige Zuwendungen vonseiten der Projektempfänger angenommen, und wenn ja, welche konkret (bitte nach Art und Kosten der jeweiligen Sachleistung aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. An welchen Bildungseinrichtungen werden Einzelmaßnahmen durchgeführt (bitte nach Art der Bildungseinrichtung, Ort der Bildungseinrichtung, Anzahl der Auszubildenden, Schülern und Schülerinnen pro Einzelmaßnahme, Altersspektrum der Auszubildenden, Schülern und Schülerinnen pro Einzelmaßnahme und ausgeschüttetem Betrag pro Bildungseinrichtung aufschlüsseln)?  6. In welchen Berufen werden die Schüler, Schülerinnen und Auszubildenden genau ausgebildet (bitte nach Art des Berufs und Anzahl der Schüler, Schülerinnen und Auszubildenden pro Beruf aufschlüsseln)?  7. Werden Unternehmen in Form einer dualen Ausbildung miteinbezogen, und wenn ja, inwieweit werden diese in die Einzelmaßnahmen miteinbezogen (bitte nach Name des Unternehmens, Art und Weise des Miteinbezugs in die jeweilige Einzelmaßnahme und ausgeschüttetem Betrag pro Unternehmen aufschlüsseln)? Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bildungseinrichtungen umfassen Institutionen wie zum Beispiel polytechnische Ingenieursschulen (diploma-Level), technische Schulen und Lehrerfortbildungsinstitute. Die Berufsbilder sind noch nicht abschließend festgelegt. Grundsätzlich besteht eine hohe Nachfrage nach qualifizierten Technikern und Technikerinnen im Bereich Installation, Betrieb und Wartung von EE-Anlagen (insbesondere Solarenergie) sowie nach Fachkräften im Bereich Energieeffizienz in Industrie und Gebäuden (Optimierung von Energieverbräuchen, Umsetzung von Effizienzmaßnahmen, Monitoring). Es soll mit Unternehmen vor allem im Bereich der Solarenergie zusammengearbeitet werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  8. Wie viele Frauen, Transpersonen und Personen weiterer marginalisierter Gruppen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Projekt mit, und wie hoch ist deren Anteil jeweils prozentual gesehen zur Mitarbeiterzahl? Geplant ist ein Frauenanteil von 50 Prozent. Angaben zu den besonders sensiblen personenbezogenen Informationen „Transperson“ und Zugehörigkeit zu „weitere[n] marginalisierte[n] Gruppen“ werden im Rahmen des Projekts nicht erfasst.  9. Welche konkreten Schritte werden im Rahmen des Projekts umgesetzt, um das signifikante Nebenziel Gleichberechtigung der Geschlechter maßgeblich zu implementieren (bitte nach Einzelmaßnahme sowie Beschreibung der Umsetzung des signifikanten Nebenziels aufschlüsseln)? Konkrete Einzelmaßnahmen können in der derzeitigen Frühphase des Projekts noch nicht beschrieben werden. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das o. g. Nebenziel soll unter anderem erreicht werden, indem speziell für junge Frauen Informationskampagnen zu Berufsperspektiven im Bereich erneuerbare Energien durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen Berufsbildungsakteure hinsichtlich geschlechtersensibler Auswahlverfahren, Mentoring- Programmen und Anpassung von Trainingszeiten an Betreuungsverpflichtungen geschult werden. Neue Ausbildungspläne sollen so gestaltet werden, dass adäquate Lernmaterialien verwendet, weibliche Vorbilder in Lehrmaterialien gefördert und Mädchen und Frauen gezielt für technische Kurse rekrutiert werden. In diploma- Ausbildungsgängen an polytechnischen Schulen sollen zeitgemäße und zielführende Didaktik eingebunden, weibliche Lehrkräfte und Trainerinnen gefördert sowie gezielte Maßnahmen gegen Diskriminierung und Belästigung im Ausbildungsalltag umgesetzt werden. 10. Welche konkreten Schritte werden im Rahmen des Projekts umgesetzt, um das signifikante Nebenziel des Umwelt- und Ressourcenschutzes maßgeblich zu implementieren (bitte nach Einzelmaßnahme sowie Beschreibung der Umsetzung des signifikanten Nebenziels aufschlüsseln)? Konkrete Einzelmaßnahmen können in der derzeitigen Frühphase des Projekts noch nicht beschrieben werden. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das o. g. Nebenziel soll unter anderem erreicht werden, indem Informationskampagnen zu Beschäftigungspotenzialen im Bereich erneuerbare Energien durchgeführt und Berufsbildungsakteure beraten werden. Die Zusammenarbeit zwischen TVET-Institutionen und Unternehmen der grünen Energiebranche soll gestärkt werden. Neue Ausbildungsangebote sollen Module zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Recycling und nachhaltigem Ressourcenmanagement enthalten. Bestehende diploma-Ausbildungsgänge an polytechnischen Schulen sollen um Elemente der nachhaltigen Energiewirtschaft erweitert werden und sowohl vertieftes technisches Wissen als auch Managementkompetenzen vermitteln. 11. Welche konkreten Schritte werden im Rahmen des Projekts umgesetzt, um das signifikante Nebenziel der Minderung der Treibhausgase maßgeblich zu implementieren (bitte nach Einzelmaßnahme sowie Beschreibung der Umsetzung des signifikanten Nebenziels aufschlüsseln)? Konkrete Einzelmaßnahmen können in der derzeitigen Frühphase des Projekts noch nicht beschrieben werden. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das o. g. Nebenziel soll unter anderem erreicht werden, indem Informationskampagnen zur Bedeutung von klimafreundlichen Technologien durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen Berufsbildungsakteure beraten und die Zusammenarbeit zwischen TVET-Institutionen und Unternehmen der grünen Energiebranche gestärkt werden. Neue Ausbildungslehrgänge sollen Module zu Solarenergie, Energieeffizienz, nachhaltigem Gebäudemanagement und Recycling von Solartechnik enthalten und bestehende diploma-Ausbildungspläne mit Fokus auf erneuerbare Energien, Energiemanagement und nachhaltige Industrieprozesse überarbeitet werden. 12. Wie viele Auszubildende, Schüler und Schülerinnen konnten mit aktuellem Stand nachweislich vom Projekt profitieren, indem sie von einem auf die Bedarfe des Arbeitsmarkts ausgeweiteten Angebot zur beruflichen Aus- und Weiterbildung Gebrauch machten, und auf welche Quellen beziehungsweise Datenbanken stützt sich die GIZ GmbH bzw. die Bundesregierung, um hierüber gesicherte Erkenntnisse zu erhalten? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Über die Wirkungen kann erst nach Abschluss des Projekts berichtet werden. 13. Werden das Personal von Berufsbildungsbehörden, Berufsschulen sowie Unternehmen und Auszubildende in das Projekt eingebunden, und wenn ja, inwiefern, also auf welche Weise (bitte nach Einzelmaßnahme des Projekts aufschlüsseln)? Das Personal von Berufsbildungsbehörden, Berufsschulen sowie Unternehmen stellt die zentrale Zielgruppe und Mittler im Projekt dar und wird in der Projektumsetzung systematisch eingebunden. Bei den Informationskampagnen bilden Auszubildende die primäre Zielgruppe. Durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen werden die Kapazitäten des Personals von Berufsbildungsbehörden, Berufsschulen sowie involvierten Unternehmen gestärkt, insbesondere in Bereichen, die für die Implementierung einer nachfrageorientierten beruflichen Bildung im Sektor nachhaltige Energiewirtschaft relevant sind. Auszubildende sowie Personal von Berufsschulen sind zudem zentrale Zielgruppe bei der Pilotierung und Umsetzung neuer bzw. modernisierter Ausbildungsangebote. Damit wird sichergestellt, dass Lerninhalte praxisnah getestet und kontinuierlich an die Bedarfe des Arbeitsmarkts angepasst werden. 14. Sind zivilgesellschaftliche Basisorganisationen an diesem Projekt beteiligt, wenn ja, um welche zivilgesellschaftlichen Basisorganisationen handelt es sich konkret, und wie hoch ist die jeweilige Zuwendungssumme aus dem gesamten Finanzierungsvolumen (bitte nach Name der Organisation und anteiligem Zuwendungsbetrag auflisten)? Es wurden bisher keine Zuwendungen an zivilgesellschaftliche Basisorganisationen gewährt. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Aus welchem Grund liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Evaluierungsberichte bzw. Zwischenberichte zu dem Projekt vor, und wann und wo werden diese öffentlich und in deutscher Sprache einsehbar sein? Das Projekt befindet sich in der Startphase. Evaluierungen von BMZ- geförderten Projekten werden gemäß der Leitlinien Evaluierung des BMZ im Sinne eines arbeitsteiligen Systems durch die Evaluierungseinheiten der verschiedenen Durchführungsorganisationen implementiert. Um Wirkungen zu messen, werden Projekte gegen Ende bzw. nach Abschluss der Projektlaufzeit evaluiert. Die Stabsstelle Evaluierung der GIZ setzt zentral die Evaluierung von BMZ- finanzierten Projekten mittels einer repräsentativen Stichprobe um. Evaluierungsberichte von durch die GIZ im Auftrag des BMZ umgesetzten Projekten werden in der Datenbank der GIZ auch auf Deutsch veröffentlicht. 16. Wie bewertet die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt den Fortschritt und die Umsetzung des Projekts, und welche Erfolge konnten bislang erzielt werden? Zum Projektfortschritt und Erfolgen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden, da sich das Projekt noch in der Startphase befindet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato Mittelfehlverwendungen im Rahmen des Projekts gemeldet, und wenn ja, welche? Nein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen