Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie in Bangladesch (Antwort zu Drs. 21/1355)
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Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie in Bangladesch (Antwort zu Drs. 21/1355)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1575
21. Wahlperiode 10.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Matthias
Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1355 –
Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie in Bangladesch
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessieren sich für die Art und Weise der Umsetzung des
Projekts „Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie“ in
Bangladesch mit der IATI-Maßnahmen-ID (IATI = International Aid Transparency
Initiative) DE-1-202221588 und der GIZ-Projektnummer 2022.2158.8 (www.t
ransparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202221588, abgerufen am
5. August 2025), welches von der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt wird (a. a. O.).
Die Projektkosten werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei einer geplanten Laufzeit vom 1. Juli
2025 bis 30. Juni 2028 mit 5 000 000 Euro in Form eines Zuschusses betitelt
(a. a. O.). Kooperierendes Ministerium ist hierbei das „Ministry of Education“
der Regierung von Bangladesch. Der Schwerpunkt des Projekts ist laut dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
der GIZ GmbH (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-20222
1588, abgerufen am 5. August 2025), dass das bangladeschische TVET-
System (TVET = Technical and Vocational Education and Training) stärker auf
den entstehenden Arbeitsmarktbedarf in der nachhaltigen
Energiebewirtschaftung ausgerichtet wird (a. a. O.). Der angeführte CRS-Schlüssel (CRS =
Creditor Reporting System) ist die 11320, Sekundarschulbildung Stufe II
(a. a. O.). Als signifikante Nebenziele werden die Gleichberechtigung der
Geschlechter, der Umwelt- und Ressourcenschutz und die Minderung von
Treibhausgasen genannt (a. a. O.). Eine Evaluierung durch die GIZ GmbH ist nicht
vorgesehen (a. a. O.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Projekt „Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie in
Bangladesch“ befindet sich erst in der Startphase. Die Einzelheiten der
Projektdurchführung werden zurzeit mit der Durchführungsorganisation und der Partnerseite
abgestimmt.
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber
nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle
dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt
angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu
bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101,
138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu
bestimmt, eine den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen
entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits
aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE
67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein
öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, wie die Ausstattung
mit Sachmitteln im Ausbildungskontext, sind vom parlamentarischen
Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44).
Modulvorschläge und die darin enthaltenen Projektdetails sind das Ergebnis
des Verhandlungs- und Abstimmungsprozesses zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), einer
ausländischen Regierung und der jeweiligen Durchführungsorganisation (DO). Sie
sind inhärentes Steuerungsinstrument der Exekutive. Die Verhandlung und
Umsetzung eines Vorhabens liegen im Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Die Übermittlung aller Projektdetails würde zu einer im Grundgesetz
nicht gewollten Aufgabenverschiebung führen. Dieser Überlegung entspricht,
dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle ist.
Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so
gestaltet, dass Änderungen entsprechend einem sich verändernden Länderkontext
jederzeit möglich sind. Wirkungen, Kosten sowie entsprechend vorherige
Kostenschätzungen oder Ähnliches können daher vor Abschluss des Vorhabens im
weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens gewichtigen
Veränderungen unterliegen. Dies gilt sowohl für Basis-, Ist- als auch Zielwerte. Die
Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur
auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67,
100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).
1. Welche Problematiken liegen in Bangladesch vor, die es nötig machen,
dass das Hauptziel des Projekts, die Ausrichtung des bangladeschischen
TVET-Systems auf den Arbeitsmarktbedarf im Bereich der nachhaltigen
Energiebewirtschaftung, erreicht werden muss?
In Bangladesch gibt es einen Fachkräftemangel im Bereich erneuerbare
Energien (EE), obwohl es großes Potenzial für Beschäftigung insbesondere im
Bereich der Solarenergie gibt. Der Arbeitsmarkt für grüne Berufe ist noch nicht
ausreichend entwickelt, weshalb die Nachfrage das tatsächliche Angebot an
Arbeitskräften erheblich übersteigt.
Hinzu kommt, dass die Kooperation zwischen TVET-Institutionen und der
Industrie in Bangladesch nur schwach ausgeprägt ist. Dies führt dazu, dass
Ausbildungsinhalte oft nicht den realen Anforderungen des Arbeitsmarktes
entsprechen. Das bestehende TVET-System in Bangladesch weist mehrere Defizite
auf, darunter veraltete Lehrpläne, mangelnde praktische Ausbildung und
unzureichende Verzahnung mit der Industrie.
2. Welche genauen Kosten entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung
auf die jeweiligen Einzelmaßnahmen dieses Projekts (bitte nach Kosten
für Personal, Projektverwaltung, Beschaffungen, Evaluierung und
weiteren Parametern aufschlüsseln)?
Das Projekt „Berufliche Ausbildung im Bereich Erneuerbare Energie“ befindet
sich noch in der Umsetzung. Zu den Kosten kann erst nach Abschluss des
Projekts Auskunft gegeben werden. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
3. Welche Einzelmaßnahmen wurden im Kontext des Projekts bis jetzt
umgesetzt, und welche sollen noch während der geplanten Laufzeit des
Projekts umgesetzt werden (bitte nach abgeschlossenen, laufenden und
geplanten Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)?
Das Projekt befindet sich in der Startphase und wird derzeit noch im Detail mit
der Partnerseite abgestimmt. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Geplant sind Einzelmaßnahmen, die sich auf die Weiterbildung und Beratung
von Berufsbildungsakteuren fokussieren. Zudem sollen neue
Ausbildungsangebote entwickelt und vorhandene Ausbildungen mit Blick auf die nachhaltige
Energiewirtschaft erweitert werden. Vorhandene „diploma“-Ausbildungsgänge
sollen an ausgewählten polytechnischen Ingenieursschulen um Elemente der
nachhaltigen Energiewirtschaft ergänzt werden.
4. Wurden Sachleistungen oder sonstige Zuwendungen vonseiten der
Projektempfänger angenommen, und wenn ja, welche konkret (bitte nach
Art und Kosten der jeweiligen Sachleistung aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. An welchen Bildungseinrichtungen werden Einzelmaßnahmen
durchgeführt (bitte nach Art der Bildungseinrichtung, Ort der
Bildungseinrichtung, Anzahl der Auszubildenden, Schülern und Schülerinnen pro
Einzelmaßnahme, Altersspektrum der Auszubildenden, Schülern und
Schülerinnen pro Einzelmaßnahme und ausgeschüttetem Betrag pro
Bildungseinrichtung aufschlüsseln)?
6. In welchen Berufen werden die Schüler, Schülerinnen und
Auszubildenden genau ausgebildet (bitte nach Art des Berufs und Anzahl der Schüler,
Schülerinnen und Auszubildenden pro Beruf aufschlüsseln)?
7. Werden Unternehmen in Form einer dualen Ausbildung miteinbezogen,
und wenn ja, inwieweit werden diese in die Einzelmaßnahmen
miteinbezogen (bitte nach Name des Unternehmens, Art und Weise des
Miteinbezugs in die jeweilige Einzelmaßnahme und ausgeschüttetem Betrag pro
Unternehmen aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bildungseinrichtungen umfassen Institutionen wie zum Beispiel
polytechnische Ingenieursschulen (diploma-Level), technische Schulen und
Lehrerfortbildungsinstitute. Die Berufsbilder sind noch nicht abschließend festgelegt.
Grundsätzlich besteht eine hohe Nachfrage nach qualifizierten Technikern und
Technikerinnen im Bereich Installation, Betrieb und Wartung von EE-Anlagen
(insbesondere Solarenergie) sowie nach Fachkräften im Bereich
Energieeffizienz in Industrie und Gebäuden (Optimierung von Energieverbräuchen,
Umsetzung von Effizienzmaßnahmen, Monitoring). Es soll mit Unternehmen vor
allem im Bereich der Solarenergie zusammengearbeitet werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort
zu Frage 3 verwiesen.
8. Wie viele Frauen, Transpersonen und Personen weiterer marginalisierter
Gruppen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Projekt
mit, und wie hoch ist deren Anteil jeweils prozentual gesehen zur
Mitarbeiterzahl?
Geplant ist ein Frauenanteil von 50 Prozent. Angaben zu den besonders
sensiblen personenbezogenen Informationen „Transperson“ und Zugehörigkeit zu
„weitere[n] marginalisierte[n] Gruppen“ werden im Rahmen des Projekts nicht
erfasst.
9. Welche konkreten Schritte werden im Rahmen des Projekts umgesetzt,
um das signifikante Nebenziel Gleichberechtigung der Geschlechter
maßgeblich zu implementieren (bitte nach Einzelmaßnahme sowie
Beschreibung der Umsetzung des signifikanten Nebenziels aufschlüsseln)?
Konkrete Einzelmaßnahmen können in der derzeitigen Frühphase des Projekts
noch nicht beschrieben werden. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Das o. g. Nebenziel soll unter anderem erreicht werden, indem speziell für
junge Frauen Informationskampagnen zu Berufsperspektiven im Bereich
erneuerbare Energien durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen
Berufsbildungsakteure hinsichtlich geschlechtersensibler Auswahlverfahren, Mentoring-
Programmen und Anpassung von Trainingszeiten an
Betreuungsverpflichtungen geschult werden.
Neue Ausbildungspläne sollen so gestaltet werden, dass adäquate
Lernmaterialien verwendet, weibliche Vorbilder in Lehrmaterialien gefördert und Mädchen
und Frauen gezielt für technische Kurse rekrutiert werden. In diploma-
Ausbildungsgängen an polytechnischen Schulen sollen zeitgemäße und zielführende
Didaktik eingebunden, weibliche Lehrkräfte und Trainerinnen gefördert sowie
gezielte Maßnahmen gegen Diskriminierung und Belästigung im
Ausbildungsalltag umgesetzt werden.
10. Welche konkreten Schritte werden im Rahmen des Projekts umgesetzt,
um das signifikante Nebenziel des Umwelt- und Ressourcenschutzes
maßgeblich zu implementieren (bitte nach Einzelmaßnahme sowie
Beschreibung der Umsetzung des signifikanten Nebenziels aufschlüsseln)?
Konkrete Einzelmaßnahmen können in der derzeitigen Frühphase des Projekts
noch nicht beschrieben werden. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Das o. g. Nebenziel soll unter anderem erreicht werden, indem
Informationskampagnen zu Beschäftigungspotenzialen im Bereich erneuerbare Energien
durchgeführt und Berufsbildungsakteure beraten werden. Die Zusammenarbeit
zwischen TVET-Institutionen und Unternehmen der grünen Energiebranche
soll gestärkt werden.
Neue Ausbildungsangebote sollen Module zu erneuerbaren Energien,
Energieeffizienz, Recycling und nachhaltigem Ressourcenmanagement enthalten.
Bestehende diploma-Ausbildungsgänge an polytechnischen Schulen sollen um
Elemente der nachhaltigen Energiewirtschaft erweitert werden und sowohl
vertieftes technisches Wissen als auch Managementkompetenzen vermitteln.
11. Welche konkreten Schritte werden im Rahmen des Projekts umgesetzt,
um das signifikante Nebenziel der Minderung der Treibhausgase
maßgeblich zu implementieren (bitte nach Einzelmaßnahme sowie
Beschreibung der Umsetzung des signifikanten Nebenziels aufschlüsseln)?
Konkrete Einzelmaßnahmen können in der derzeitigen Frühphase des Projekts
noch nicht beschrieben werden. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Das o. g. Nebenziel soll unter anderem erreicht werden, indem
Informationskampagnen zur Bedeutung von klimafreundlichen Technologien durchgeführt
werden. Darüber hinaus sollen Berufsbildungsakteure beraten und die
Zusammenarbeit zwischen TVET-Institutionen und Unternehmen der grünen
Energiebranche gestärkt werden. Neue Ausbildungslehrgänge sollen Module zu
Solarenergie, Energieeffizienz, nachhaltigem Gebäudemanagement und Recycling
von Solartechnik enthalten und bestehende diploma-Ausbildungspläne mit
Fokus auf erneuerbare Energien, Energiemanagement und nachhaltige
Industrieprozesse überarbeitet werden.
12. Wie viele Auszubildende, Schüler und Schülerinnen konnten mit
aktuellem Stand nachweislich vom Projekt profitieren, indem sie von einem
auf die Bedarfe des Arbeitsmarkts ausgeweiteten Angebot zur
beruflichen Aus- und Weiterbildung Gebrauch machten, und auf welche
Quellen beziehungsweise Datenbanken stützt sich die GIZ GmbH bzw. die
Bundesregierung, um hierüber gesicherte Erkenntnisse zu erhalten?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Über die
Wirkungen kann erst nach Abschluss des Projekts berichtet werden.
13. Werden das Personal von Berufsbildungsbehörden, Berufsschulen sowie
Unternehmen und Auszubildende in das Projekt eingebunden, und wenn
ja, inwiefern, also auf welche Weise (bitte nach Einzelmaßnahme des
Projekts aufschlüsseln)?
Das Personal von Berufsbildungsbehörden, Berufsschulen sowie Unternehmen
stellt die zentrale Zielgruppe und Mittler im Projekt dar und wird in der
Projektumsetzung systematisch eingebunden. Bei den Informationskampagnen
bilden Auszubildende die primäre Zielgruppe. Durch gezielte
Fortbildungsmaßnahmen werden die Kapazitäten des Personals von Berufsbildungsbehörden,
Berufsschulen sowie involvierten Unternehmen gestärkt, insbesondere in
Bereichen, die für die Implementierung einer nachfrageorientierten beruflichen
Bildung im Sektor nachhaltige Energiewirtschaft relevant sind. Auszubildende
sowie Personal von Berufsschulen sind zudem zentrale Zielgruppe bei der
Pilotierung und Umsetzung neuer bzw. modernisierter Ausbildungsangebote. Damit
wird sichergestellt, dass Lerninhalte praxisnah getestet und kontinuierlich an
die Bedarfe des Arbeitsmarkts angepasst werden.
14. Sind zivilgesellschaftliche Basisorganisationen an diesem Projekt
beteiligt, wenn ja, um welche zivilgesellschaftlichen Basisorganisationen
handelt es sich konkret, und wie hoch ist die jeweilige Zuwendungssumme
aus dem gesamten Finanzierungsvolumen (bitte nach Name der
Organisation und anteiligem Zuwendungsbetrag auflisten)?
Es wurden bisher keine Zuwendungen an zivilgesellschaftliche
Basisorganisationen gewährt. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Aus welchem Grund liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine
Evaluierungsberichte bzw. Zwischenberichte zu dem Projekt vor, und wann und wo
werden diese öffentlich und in deutscher Sprache einsehbar sein?
Das Projekt befindet sich in der Startphase. Evaluierungen von BMZ-
geförderten Projekten werden gemäß der Leitlinien Evaluierung des BMZ im Sinne
eines arbeitsteiligen Systems durch die Evaluierungseinheiten der
verschiedenen Durchführungsorganisationen implementiert. Um Wirkungen zu messen,
werden Projekte gegen Ende bzw. nach Abschluss der Projektlaufzeit evaluiert.
Die Stabsstelle Evaluierung der GIZ setzt zentral die Evaluierung von BMZ-
finanzierten Projekten mittels einer repräsentativen Stichprobe um.
Evaluierungsberichte von durch die GIZ im Auftrag des BMZ umgesetzten Projekten
werden in der Datenbank der GIZ auch auf Deutsch veröffentlicht.
16. Wie bewertet die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt den
Fortschritt und die Umsetzung des Projekts, und welche Erfolge konnten
bislang erzielt werden?
Zum Projektfortschritt und Erfolgen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt
keine Angaben gemacht werden, da sich das Projekt noch in der Startphase
befindet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato
Mittelfehlverwendungen im Rahmen des Projekts gemeldet, und wenn ja, welche?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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