Umbenennung des Bismarck-Zimmers im Auswärtigen Amt zurücknehmen
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Umbenennung des Bismarck-Zimmers im Auswärtigen Amt zurücknehmen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1552
21. Wahlperiode 09.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Gerold Otten, Steffen Kotré, Jan
Wenzel Schmidt, René Springer, Heinrich Koch, Jürgen Koegel, Diana
Zimmer, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Alexander Wolf, Dr. Götz Frömming, Nicole
Hess und der Fraktion der AfD
Umbenennung des Bismarck-Zimmers im Auswärtigen Amt zurücknehmen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Otto von Bismarck war einer der größten Staatsmänner der deutschen Geschichte.
Er trug wesentlich zur Einigung Deutschlands in einem modernen Nationalstaat
bei, zunächst durch die Schaffung des Norddeutschen Bundes (1867) und später
durch die Gründung des Deutsche Reiches (1871). Der maßgeblich von Bismarck
geschaffene deutsche Staat besteht bis heute in Gestalt der Bundesrepublik
Deutschland fort. Auf Bismarck gehen politische Errungenschaften wie das
allgemeine Wahlrecht (damals zunächst nur für Männer) bei der Wahl des
nationalen Parlaments, des Reichstages, sowie soziale Errungenschaften wie die
gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung zurück.
2. Sowohl vor als auch nach der Reichsgründung bewies Bismarck größtes Geschick
im europäischen Konzert der Mächte. Bismarck vertrat eine realistische und
interessengeleitete Außenpolitik, die nach Erreichung der Reichseinheit auf
Ausgleich, Stabilität und Frieden in Europa gerichtet war. Durch die Erklärung, dass
Deutschland saturiert sei und nicht nach weiterer territorialer Expansion in
Europa strebe, konnte er Deutschland als „ehrlichen Makler“ positionieren und
mehrere Kriege in Europa abwenden, beispielsweise durch den von ihm geleiteten
Berliner Kongress 1878. Seine Kanzlerschaft bescherte dem Deutschen Reich
eine Phase von mehr als 43 Jahren Frieden in Europa.
3. Im Auswärtigen Amt, dessen erster Chef Bismarck selbst war, trug bis zum 9.
November 2022 ein Raum den Namen dieses ersten deutschen Reichskanzlers. Unter
der vormaligen Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN) wurde dieser Raum jedoch in „Saal der Deutschen Einheit“
umbenannt. Zur Begründung wurde seitens der damals amtierenden Ampel-Koalition
lediglich angeführt, dass man mit der Umbenennung „auf die Erfahrung der
friedlichen Wiedervereinigung als einem Leitbild der modernen deutschen Diplomatie
Bezug“ (Drs. 20/5129, S. 26) nehmen wolle. Indessen wurde seitens der
Regierung nie erklärt, warum die Benennung eines Raumes nach der Deutschen Einheit
auf Kosten Otto von Bismarcks erfolgen musste. Insbesondere wurde seitens der
Bundesregierung die Umbenennung nie mit gelegentlich im öffentlichen Diskurs
aufkommender Kritik an Bismarck und seinem Wirken begründet. Über einen
Sprecher ließ das Auswärtige Amt auf Nachfrage lediglich verlautbaren, dass
man die eigene Traditionslinie maßgeblich in der demokratischen Geschichte
Deutschlands verankert sehe – obwohl die Bismarcksche Reichsverfassung einen
großen Schritt in Richtung parlamentarische Demokratie darstellte und mit ihr ein
Rechts- und Verfassungsstaat etabliert wurde.
4. In Ermangelung einer tragfähigen Begründung und der großen Bedeutung
Bismarcks für die Geschichte der deutschen Nation im Allgemeinen und für die
Geschichte der deutschen Diplomatie und Außenpolitik im Besonderen, die von der
damals amtierenden Bundesregierung offensichtlich verkannt wurde, hält es der
Deutsche Bundestag für geboten, die Umbenennung des Bismarck-Zimmers vom
9. November 2022 im Auswärtigen Amt rückgängig zu machen. Der legitime
Gedanke des Andenkens an die Deutsche Einheit kann im Zuge der Rückbenennung
aufgegriffen werden, indem ihr ein anderer Saal gewidmet wird.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den „Saal der Deutschen Einheit“ im Auswärtigen Amt wieder nach Otto von
Bismarck zu benennen;
2. einen anderen hierfür geeigneten Saal durch entsprechende Benennung dem
Andenken an die Deutsche Einheit zu widmen.
Berlin, den 9. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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