Neubau des Bundeskriminalamts in Wiesbaden (Antwort zu Drs. 21/1240)
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Neubau des Bundeskriminalamts in Wiesbaden (Antwort zu Drs. 21/1240)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1407
21. Wahlperiode 28.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Desiree Becker, Violetta
Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1240 –
Neubau des Bundeskriminalamts in Wiesbaden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Hessische Ministerium der Finanzen, das Bundeskriminalamt (BKA), die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Landeshauptstadt
Wiesbaden (LHW) planen im Rahmen der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme „Ostfeld“ den Neubau eines zentralen Campus für das BKA. Ziel ist
es, die bislang über das Stadtgebiet verstreuten Liegenschaften des BKA an
einem Ort zu bündeln („All in one“). Dafür soll auf rund 30 Hektar eines
insgesamt ca. 120 Hektar großen Entwicklungsgebiets Baurecht geschaffen
werden. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bundeskriminalamt“ in
den Ortsbezirken Erbenheim und Südost der Landeshauptstadt Wiesbaden
wurde am 2. April 2025 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen
(https://piwi.wiesbaden.de/sitzungsvorlage/detail/3434709).
Das Vorhaben ist Teil eines größeren Plans zur Schaffung eines neuen
Stadtteils, stößt jedoch auf erheblichen Widerstand. Konfliktlinien verlaufen
entlang verschiedener Interessen: Landwirte wehren sich gegen den Verlust
wertvoller Ackerflächen, weil weite Teile des Gebiets als Vorrangflächen für
Landwirtschaft und regionale Grünzüge ausgewiesen sind. Die am Rhein liegenden
Stadtteile Kastel und Kostheim sowie der anliegende Stadtteil Erbenheim
gehören nach der landesweiten Klimaanalyse Hessen zu den durch Hitzestress
besonders belasteten Gebieten (https://landesplanung.hessen.de/sites/landespla
nung.hessen.de/files/2024-10/landeswklimaanalysehessen_abschlussbericht_2
0240918.pdf, S. 67 f.).
Zudem hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Hessen gegen die
mit dem Vorhaben verbundene Abweichung vom Regionalplan geklagt. Zwar
wurde die Klage zunächst abgewiesen, das Urteil ist aber noch nicht
rechtskräftig. In den weiteren Planungsverfahren sollen Maßnahmen zum Klima-
und Landschaftsschutz sowie zur Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen
entwickelt werden. Die Umsetzung des BKA-Neubaus bleibt somit rechtlich,
ökologisch und gesellschaftlich umstritten. Daher wird die Bundesregierung
zum Planungsstand bei den in ihre direkte Zuständigkeit fallenden Behörden,
BKA und BImA, sowie zur Gesamtverantwortlichkeit und Koordination des
geplanten BKA-Neubaus in Wiesbaden befragt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 28. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bauprojekt ALL IN ONE befindet sich, nach Billigung der Bedarfsplanung
durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Juli 2024, gemäß der
Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau),
derzeit in der Phase der Erstellung der Initialen Projektunterlage (IPU).
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist neben der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) als Bauherrin sowie der Bauverwaltung des Landes Hessen in
der Rolle des Nutzers gemäß der RBBau daran beteiligt.
Im Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde am 2. April
2025 im Rahmen einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) der
Beschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie für die
Aufstellung des Bebauungsplans gefasst.
Das dazugehörige Verfahren der Bauleitplanung, im Besonderen die
Untersuchungen der damit einhergehenden Auswirkungen auf den Naturschutz,
befinden sich noch in Prüfung. Diese sind noch nicht so weit gediehen, dass
bereits Erkenntnisse dazu vorliegen.
1. Welche bestehenden Standorte des BKA (z. B. in Wiesbaden,
Meckenheim, Berlin und ggf. weitere) sollen durch den Neubau im Bereich
Ostfeld/Kalkofen ersetzt werden?
Alle Liegenschaften am Standort Wiesbaden sollen durch den Neubau ersetzt
werden.
2. Welche spezifischen Kriterien und Gewichtungen wurden bei der
Standortwahl für das BKA im Ostfeld/Kalkofen angewendet, und wie wurden
diese im Vergleich zu anderen geprüften Standorten (insbesondere
Konversionsflächen) bewertet, auch unter Berücksichtigung der langfristigen
wirtschaftlichen Opportunitätskosten des Verlusts landwirtschaftlicher
Flächen und der Kosten für die Bewältigung der Umweltbelastungen?
5. Sind andere, leichter zu erschließende Flächen in der Region (z. B.
gewerbliche und militärische Konversionsflächen) geprüft worden, die
weniger Eingriffe in Natur und Umwelt erfordern würden, in Anbetracht
der Umwelt- und Klimabelastungen, die in diesem und umliegenden
Gebieten bereits sehr hoch sind, und dementsprechend große und
kostspielige Anforderungen an die Bewältigung dieser Belastungen stellen
würden?
Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die BImA prüft im Rahmen ihres Erkundungsverfahren alle möglichen zur
Verfügung stehenden Bestands- sowie Konversionsflächen. Der Nutzer hat der
BImA einen auf das Stadtgebiet beschränkten Erkundungsauftrag erteilt. Aus
dieser Erkundung ist aufgrund der benötigten Fläche bzw. spezifischen
Flächenanforderung des Nutzers das Ostfeld als geeigneter Standort
hervorgegangen.
3. Spielt die Nähe des US-Headquarters Europe und des NATO-
Hauptquartiers zur Koordinierung von Waffenlieferungen und
Ausbildungsaktivitäten für die Ukraine eine Rolle, und wenn ja, welche?
Nein.
4. Werden weitere künftige Standorte für das BKA in Betracht gezogen,
und wenn ja, wo liegen diese?
Es sind keine weiteren Planungen in Wiesbaden vorgesehen.
6. Für wie viele Beschäftigte ist der neue Standort des BKA geplant, und
wie viel Prozent der Gesamtbeschäftigten des BKAs sollen nach
Fertigstellung am neuen Standort arbeiten?
Der Neubau am Standort Wiesbaden wird gemäß Stellenplan des Jahres 2023
für 5 369 Stellen geplant. Dabei handelt es sich um 100 Prozent der
Beschäftigten am Standort Wiesbaden.
7. An welchen Standorten arbeiten wie viele der BKA-Beschäftigten
aktuell, und wann soll der Umzug jeweils stattfinden (bitte tabellarisch
aufstellen)?
Die BKA-Beschäftigten am Standort Wiesbaden sind derzeit in sieben
Liegenschaften untergebracht. Die Arbeitsplätze verteilen sich wie folgt:
W1: 750
W2: 933
W3: 1 361
W4: 24
W7: 94
W8: 1 337
W9: 917.
Der Umzug in den Neubau soll sukzessive nach Fertigstellung einzelner
Bauabschnitte erfolgen. Die genauen Termine und Details zum Umzug sind
zum aktuellen Planungsstand noch nicht bekannt.
8. Wie stellen sich die Gesamtkosten des Neubauprojekts dar (bitte
detailliert die Gesamtkosten des Neubauprojekts, einschließlich der Methodik
der Kostenschätzung, der Annahmen für zukünftige Preisentwicklungen
und der Höhe der eingeplanten Risikopuffer für unvorhergesehene
Kosten aufschlüsseln)?
Aufgrund des noch frühen Planungsstadiums kann derzeit keine Aussage zu
den Gesamtkosten getätigt werden (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
9. Wie stellt sich die sicherlich vorgenommene umfassende
Wirtschaftlichkeitsanalyse dar, die den Neubau mit einer Sanierung und
Modernisierung der bestehenden BKA-Standorte vergleicht, unter Berücksichtigung
von Lebenszykluskosten, Flexibilität für zukünftige Arbeitsmodelle und
potenziellen Verwertungserlösen der aufgegebenen Liegenschaften?
Aufgrund des hohen Instandhaltungsstaus, besonders im Hinblick auf die
energetische Sanierung sowie Umsetzung von Barrierefreiheit-Standards sowie
einer fehlenden Nachverdichtungskapazität auf den Bestandsliegenschaften und
Anmietungen, ist der Neubau des BKA in Wiesbaden begründet. Durch die
Konsolidierung auf einen Standort mit allen Funktionseinheiten des Nutzers,
unter anderem der Anwendung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen und des
energetischen Standards für Bundesbauten (EGB40), werden die
Betriebsabläufe der derzeit auf das gesamte Stadtgebiet Wiesbaden verteilten Standorte
erheblich verbessert und die Zukunftsfähigkeit gewährleistet.
10. Mit wie viel Gesamtkosten wurde ursprünglich beim Neubau samt
Umzug von Pullach nach Berlin für den Bundesnachrichtendienst kalkuliert,
und wie viel hat das Projekt dann letztendlich gekostet?
Die Gesamtkosten für den Neubau der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes
wurden ursprünglich mit 720,28 Mio. Euro kalkuliert. Letztendlich betrugen
die Gesamtkosten samt Umzug 1.088,29 Mio. Euro.
11. Wie viel Büro- und Arbeitsfläche steht dem BKA derzeit zur Verfügung,
und wie viel zusätzliche Büro- und Arbeitsfläche wird am neuen
Standort geplant?
Dem BKA wurde die Bedarfsplanung mit einem Raumbedarf von
244 099,10 m² Nutzungsfläche gebilligt. Die Fläche verteilt sich auf 32 Prozent
Bürofläche und 68 Prozent Sonderfläche.
12. Gibt es Planungen, einen Teil der bestehenden Büroflächen nach dem
Umzug aufzugeben oder anderweitig zu nutzen?
Eine Nachnutzung der Bestandsliegenschaften wird im Rahmen von
Standortkonzepten durch die BImA betrachtet.
13. Wurde das „All in one“-Konzept für den BKA-Neubau nach den
Erfahrungen der Corona-Pandemie und der Zunahme mobiler Arbeit neu
bewertet?
a) Wenn ja, welche konkreten Anpassungen wurden vorgenommen oder
sind geplant, um die Flächeneffizienz zu optimieren und eine
potenzielle Überkapazität zu vermeiden?
b) Welche Kosteneinsparungen oder Kostenverschiebungen ergeben
sich daraus?
c) Wenn keine wesentlichen Anpassungen vorgenommen wurden,
warum wurde das „All in one“-Konzept in seiner ursprünglichen Form
weiterhin als optimal erachtet (bitte begründen)?
14. Wie hat sich die Quote der mobilen Arbeit (Homeoffice) im BKA
entwickelt (bitte eine jährliche Durchschnittsquote seit 2019 nennen)?
15. Mit welcher Quote der mobilen Arbeit (Homeoffice) rechnet das BKA in
Zukunft?
Die Fragen 13, 13a bis 13c und 14 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Die Erfahrungen der Corona-Pandemie wurden im Zuge der Bedarfserhebung
berücksichtigt. Hierzu gehört insbesondere die Einführung des mobilen
Arbeitens. Aufgrund der Aufgaben, die das BKA wahrnimmt, ist mobiles Arbeiten
nicht flächendeckend umsetzbar. Eine amtsweite, pauschale Quote kann
deshalb nicht angesetzt werden.
16. Wie viele der auswärtig wohnenden BKA-Mitarbeitenden wären bereit,
an den möglichen Standort Wiesbaden umzuziehen?
Es liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Wie hoch sind die aktuellen monatlichen Mietkosten an den bestehenden
BKA-Standorten?
Insgesamt belaufen sich die aktuellen monatlichen Mietkosten der
Liegenschaften am Standort Wiesbaden im Haushaltstitel des BKA auf ca. 4,2 Mio. Euro.
18. In welchem Verhältnis stehen diese Kosten zu den veranschlagten Kosten
für den Neubau, einschließlich der langfristigen Betriebskosten?
Aufgrund des noch frühen Planungsstadiums kann noch keine Aussage zu den
Gesamtkosten getätigt werden (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).
19. Über welche Haushaltstitel soll die Finanzierung des Neubaus erfolgen,
in welcher Höhe und wann sind die entsprechenden Mittel eingeplant?
20. Gibt es bereits zugesicherte Fördermittel oder andere
Finanzierungsquellen für das Projekt?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Mietkosten des geplanten Neubaus ist im Haushaltstitel des BKA im
weiteren Verfahren eine neue Verpflichtungsermächtigung (VE) zu
veranschlagen.
21. Wie sieht die aktuelle Zeitplanung für die Realisierung des BKA-
Neubaus im Ostfeld/Kalkofen aus, und welche Meilensteine sind bis zur
Fertigstellung geplant?
Der Rahmenterminplan für die Umsetzung des Bauprojektes befindet sich noch
in der Erstellung. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
22. Sind Zeitverzögerungen wegen juristischer Auseinandersetzungen mit
Grundstückseigentümern hinsichtlich des Verkaufs ihrer Grundstücke zu
erwarten?
23. Wurden Grundstückseigentümer bereits enteignet oder ist eine
Enteignung geplant, und auf welcher Rechtsgrundlage findet eine mögliche
Enteignung statt?
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die ökologischen
Auswirkungen des BKA-Neubaus im Ostfeld/Kalkofen vor, insbesondere
in Bezug auf den Verlust von 26 Hektar hochwertiger Ackerböden?
Die Fragen 22 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
kommunale Planungshoheit liegt bei der Landeshauptstadt Wiesbaden, etwaige Fragen zu
Grundstücksthemen bzw. dem Bauleitplanverfahren sind von dort aus zu
beantworten.
25. Welche Folgen für den Bodenschutz erwartet die Bundesregierung durch
die geplante Bodenversiegelung?
26. Welche langfristigen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche
Nutzbarkeit der Flächen sieht die Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?
27. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die potenziellen
Beeinträchtigungen von Lebensräumen geschützter Arten, wie etwa der
hochgeschützten Feldlerche, durch das geplante Bauvorhaben?
28. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den
Artenschutz im Rahmen des Bauvorhabens sicherzustellen, und welche
Ausgleichsmaßnahmen werden als notwendig erachtet?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die klimatischen Funktionen des
Gebiets als Kaltluftentstehungsgebiet für Wiesbaden und die Region?
30. Welche Auswirkungen könnte die geplante Bodenversiegelung auf das
lokale Klima und die Luftqualität haben?
31. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um
negative klimatische Effekte, wie eine Verschlechterung der CO2-Bilanz oder
die Entstehung von städtischen Hitzeinseln, durch das Bauprojekt zu
verhindern oder zu minimieren?
32. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um insbesondere die Folgen von
steigenden Durchschnittstemperaturen, vermehrten Hitzetagen und
vermehrten Starkregenereignissen im Planungsraum und darüber hinaus zu
minimieren?
33. Welche konkreten, verbindlichen Maßnahmen sind im Bebauungsplan
und in den nachfolgenden Bauleitplanverfahren festgeschrieben, um die
Beeinträchtigung von Kaltluftströmungen und die Verschlechterung
bereits überwärmter Gebiete am Rhein sicherzustellen?
34. Wie wird die Einhaltung dieser Vorgaben (z. B. maximale
Gebäudehöhen, Fassadenbegrünung von mindestens 25 Prozent) während der Bau-
und Betriebsphase überwacht?
a) Welche Sanktionen sind bei Nichteinhaltung vorgesehen?
b) Welche unabhängigen Kontrollmechanismen sind etabliert, um die
Wirksamkeit der Maßnahmen langfristig zu evaluieren?
35. Welche detaillierten Ergebnisse liegen der Untersuchung zur
Betroffenheit und Existenzgefährdung der einzelnen Landwirte vor, die durch den
Flächenverlust betroffen sind?
a) Welche konkreten Ausgleichs- und Entschädigungsmaßnahmen sind
für jeden betroffenen Betrieb vorgesehen, und wie hoch sind die
dafür veranschlagten Gesamtkosten?
b) Wie wird sichergestellt, dass diese Maßnahmen die Existenz der
landwirtschaftlichen Betriebe tatsächlich sichern und nicht nur
kurzfristige Kompensationen darstellen?
36. Welche umfassenden sozioökonomischen Auswirkungen werden für die
Stadt Wiesbaden und die umliegende Region durch den BKA-Neubau
erwartet, sowohl positive (z. B. Arbeitsplätze, Kaufkraft) als auch negative
(z. B. Belastung der Infrastruktur, Wohnungsmarkt, Verlust kultureller
Landschaftswerte)?
a) Liegen hierzu detaillierte Studien vor?
b) Wie werden diese Erkenntnisse in die weitere Stadtentwicklung
integriert?
Die Fragen 25 bis 36b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
kommunale Planungshoheit liegt bei der Landeshauptstadt Wiesbaden, etwaige Fragen zu
Grundstücksthemen bzw. dem Bauleitplanverfahren können von hiesiger Stelle
daher nicht beantwortet werden.
37. Wurde der Flächenbedarf des neuen BKA-Standortes unter
Berücksichtigung einer möglichen strategischen Neuausrichtung des BKA,
insbesondere im Bereich Cyberkriminalität und internationale Zusammenarbeit,
neu bewertet?
38. Werden spezifische Flächen für zukünftige Erweiterungen oder
Anpassungen an sich ändernde Bedrohungsszenarien vorgehalten?
Die Fragen 37 und 38 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bedarfsplanung basiert auf den Anforderungen der RBBau und den
Rahmenbedingungen aus dem Jahr 2023. Die Gesamtfläche (vgl. Antwort zu
Frage 11) bietet die Möglichkeit, bei Bedarf auf veränderte Anforderungen
reagieren zu können.
39. Wie ist die Governance-Struktur für das BKA-Neubauprojekt
organisiert?
a) Wie wird die Koordination zwischen den beteiligten Bundes-,
Landes- und Kommunalbehörden sichergestellt, um eine effiziente
und reibungslose Projektabwicklung zu gewährleisten?
Die Fragen 39 und 39a werden zusammen beantwortet.
Nach der RBBau wurde eine Projektgovernance implementiert (Projektebene,
Koordinierungsebene, Lenkungsebene) die jeweils durch die Bauverwaltung
Hessen, das BKA und die BImA auf den jeweiligen Ebenen vertreten werden.
Um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten finden regelmäßige
Abstimmungstermine zwischen dem Bund und der Kommune statt.
b) Welche Mechanismen sind etabliert, um technische, finanzielle,
rechtliche und soziale Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu
mindern?
Die RBBau sieht die Erstellung eines Risikoregisters vor, dieses wird
regelmäßig gemonitored und ist integraler Teil der Projektsteuerung.
c) Welche Behörde leitet das BKA-Neubauprojekt federführend und trägt
damit die Gesamtverantwortung?
Bauherrin für das Bauprojekt ist die BImA.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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