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Neubau des Bundeskriminalamts in Wiesbaden (Antwort zu Drs. 21/1240)

dip / drucksache 28.08.2025 · WP 21 · 21/1407 · Antwort · Original ↗

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Neubau des Bundeskriminalamts in Wiesbaden (Antwort zu Drs. 21/1240) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1407 21. Wahlperiode 28.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Desiree Becker, Violetta Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1240 – Neubau des Bundeskriminalamts in Wiesbaden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Hessische Ministerium der Finanzen, das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) planen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Ostfeld“ den Neubau eines zentralen Campus für das BKA. Ziel ist es, die bislang über das Stadtgebiet verstreuten Liegenschaften des BKA an einem Ort zu bündeln („All in one“). Dafür soll auf rund 30 Hektar eines insgesamt ca. 120 Hektar großen Entwicklungsgebiets Baurecht geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bundeskriminalamt“ in den Ortsbezirken Erbenheim und Südost der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde am 2. April 2025 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (https://piwi.wiesbaden.de/sitzungsvorlage/detail/3434709). Das Vorhaben ist Teil eines größeren Plans zur Schaffung eines neuen Stadtteils, stößt jedoch auf erheblichen Widerstand. Konfliktlinien verlaufen entlang verschiedener Interessen: Landwirte wehren sich gegen den Verlust wertvoller Ackerflächen, weil weite Teile des Gebiets als Vorrangflächen für Landwirtschaft und regionale Grünzüge ausgewiesen sind. Die am Rhein liegenden Stadtteile Kastel und Kostheim sowie der anliegende Stadtteil Erbenheim gehören nach der landesweiten Klimaanalyse Hessen zu den durch Hitzestress besonders belasteten Gebieten (https://landesplanung.hessen.de/sites/landespla nung.hessen.de/files/2024-10/landeswklimaanalysehessen_abschlussbericht_2 0240918.pdf, S. 67 f.). Zudem hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Hessen gegen die mit dem Vorhaben verbundene Abweichung vom Regionalplan geklagt. Zwar wurde die Klage zunächst abgewiesen, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. In den weiteren Planungsverfahren sollen Maßnahmen zum Klima- und Landschaftsschutz sowie zur Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen entwickelt werden. Die Umsetzung des BKA-Neubaus bleibt somit rechtlich, ökologisch und gesellschaftlich umstritten. Daher wird die Bundesregierung zum Planungsstand bei den in ihre direkte Zuständigkeit fallenden Behörden, BKA und BImA, sowie zur Gesamtverantwortlichkeit und Koordination des geplanten BKA-Neubaus in Wiesbaden befragt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bauprojekt ALL IN ONE befindet sich, nach Billigung der Bedarfsplanung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Juli 2024, gemäß der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), derzeit in der Phase der Erstellung der Initialen Projektunterlage (IPU). Das Bundeskriminalamt (BKA) ist neben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Bauherrin sowie der Bauverwaltung des Landes Hessen in der Rolle des Nutzers gemäß der RBBau daran beteiligt. Im Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde am 2. April 2025 im Rahmen einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) der Beschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie für die Aufstellung des Bebauungsplans gefasst. Das dazugehörige Verfahren der Bauleitplanung, im Besonderen die Untersuchungen der damit einhergehenden Auswirkungen auf den Naturschutz, befinden sich noch in Prüfung. Diese sind noch nicht so weit gediehen, dass bereits Erkenntnisse dazu vorliegen.  1. Welche bestehenden Standorte des BKA (z. B. in Wiesbaden, Meckenheim, Berlin und ggf. weitere) sollen durch den Neubau im Bereich Ostfeld/Kalkofen ersetzt werden? Alle Liegenschaften am Standort Wiesbaden sollen durch den Neubau ersetzt werden.  2. Welche spezifischen Kriterien und Gewichtungen wurden bei der Standortwahl für das BKA im Ostfeld/Kalkofen angewendet, und wie wurden diese im Vergleich zu anderen geprüften Standorten (insbesondere Konversionsflächen) bewertet, auch unter Berücksichtigung der langfristigen wirtschaftlichen Opportunitätskosten des Verlusts landwirtschaftlicher Flächen und der Kosten für die Bewältigung der Umweltbelastungen?  5. Sind andere, leichter zu erschließende Flächen in der Region (z. B. gewerbliche und militärische Konversionsflächen) geprüft worden, die weniger Eingriffe in Natur und Umwelt erfordern würden, in Anbetracht der Umwelt- und Klimabelastungen, die in diesem und umliegenden Gebieten bereits sehr hoch sind, und dementsprechend große und kostspielige Anforderungen an die Bewältigung dieser Belastungen stellen würden? Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BImA prüft im Rahmen ihres Erkundungsverfahren alle möglichen zur Verfügung stehenden Bestands- sowie Konversionsflächen. Der Nutzer hat der BImA einen auf das Stadtgebiet beschränkten Erkundungsauftrag erteilt. Aus dieser Erkundung ist aufgrund der benötigten Fläche bzw. spezifischen Flächenanforderung des Nutzers das Ostfeld als geeigneter Standort hervorgegangen.  3. Spielt die Nähe des US-Headquarters Europe und des NATO- Hauptquartiers zur Koordinierung von Waffenlieferungen und Ausbildungsaktivitäten für die Ukraine eine Rolle, und wenn ja, welche? Nein.  4. Werden weitere künftige Standorte für das BKA in Betracht gezogen, und wenn ja, wo liegen diese? Es sind keine weiteren Planungen in Wiesbaden vorgesehen.  6. Für wie viele Beschäftigte ist der neue Standort des BKA geplant, und wie viel Prozent der Gesamtbeschäftigten des BKAs sollen nach Fertigstellung am neuen Standort arbeiten? Der Neubau am Standort Wiesbaden wird gemäß Stellenplan des Jahres 2023 für 5 369 Stellen geplant. Dabei handelt es sich um 100 Prozent der Beschäftigten am Standort Wiesbaden.  7. An welchen Standorten arbeiten wie viele der BKA-Beschäftigten aktuell, und wann soll der Umzug jeweils stattfinden (bitte tabellarisch aufstellen)? Die BKA-Beschäftigten am Standort Wiesbaden sind derzeit in sieben Liegenschaften untergebracht. Die Arbeitsplätze verteilen sich wie folgt: W1: 750 W2: 933 W3: 1 361 W4: 24 W7: 94 W8: 1 337 W9: 917. Der Umzug in den Neubau soll sukzessive nach Fertigstellung einzelner Bauabschnitte erfolgen. Die genauen Termine und Details zum Umzug sind zum aktuellen Planungsstand noch nicht bekannt.  8. Wie stellen sich die Gesamtkosten des Neubauprojekts dar (bitte detailliert die Gesamtkosten des Neubauprojekts, einschließlich der Methodik der Kostenschätzung, der Annahmen für zukünftige Preisentwicklungen und der Höhe der eingeplanten Risikopuffer für unvorhergesehene Kosten aufschlüsseln)? Aufgrund des noch frühen Planungsstadiums kann derzeit keine Aussage zu den Gesamtkosten getätigt werden (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).  9. Wie stellt sich die sicherlich vorgenommene umfassende Wirtschaftlichkeitsanalyse dar, die den Neubau mit einer Sanierung und Modernisierung der bestehenden BKA-Standorte vergleicht, unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten, Flexibilität für zukünftige Arbeitsmodelle und potenziellen Verwertungserlösen der aufgegebenen Liegenschaften? Aufgrund des hohen Instandhaltungsstaus, besonders im Hinblick auf die energetische Sanierung sowie Umsetzung von Barrierefreiheit-Standards sowie einer fehlenden Nachverdichtungskapazität auf den Bestandsliegenschaften und Anmietungen, ist der Neubau des BKA in Wiesbaden begründet. Durch die Konsolidierung auf einen Standort mit allen Funktionseinheiten des Nutzers, unter anderem der Anwendung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen und des energetischen Standards für Bundesbauten (EGB40), werden die Betriebsabläufe der derzeit auf das gesamte Stadtgebiet Wiesbaden verteilten Standorte erheblich verbessert und die Zukunftsfähigkeit gewährleistet. 10. Mit wie viel Gesamtkosten wurde ursprünglich beim Neubau samt Umzug von Pullach nach Berlin für den Bundesnachrichtendienst kalkuliert, und wie viel hat das Projekt dann letztendlich gekostet? Die Gesamtkosten für den Neubau der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes wurden ursprünglich mit 720,28 Mio. Euro kalkuliert. Letztendlich betrugen die Gesamtkosten samt Umzug 1.088,29 Mio. Euro. 11. Wie viel Büro- und Arbeitsfläche steht dem BKA derzeit zur Verfügung, und wie viel zusätzliche Büro- und Arbeitsfläche wird am neuen Standort geplant? Dem BKA wurde die Bedarfsplanung mit einem Raumbedarf von 244 099,10 m² Nutzungsfläche gebilligt. Die Fläche verteilt sich auf 32 Prozent Bürofläche und 68 Prozent Sonderfläche. 12. Gibt es Planungen, einen Teil der bestehenden Büroflächen nach dem Umzug aufzugeben oder anderweitig zu nutzen? Eine Nachnutzung der Bestandsliegenschaften wird im Rahmen von Standortkonzepten durch die BImA betrachtet. 13. Wurde das „All in one“-Konzept für den BKA-Neubau nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie und der Zunahme mobiler Arbeit neu bewertet? a) Wenn ja, welche konkreten Anpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant, um die Flächeneffizienz zu optimieren und eine potenzielle Überkapazität zu vermeiden? b) Welche Kosteneinsparungen oder Kostenverschiebungen ergeben sich daraus? c) Wenn keine wesentlichen Anpassungen vorgenommen wurden, warum wurde das „All in one“-Konzept in seiner ursprünglichen Form weiterhin als optimal erachtet (bitte begründen)? 14. Wie hat sich die Quote der mobilen Arbeit (Homeoffice) im BKA entwickelt (bitte eine jährliche Durchschnittsquote seit 2019 nennen)? 15. Mit welcher Quote der mobilen Arbeit (Homeoffice) rechnet das BKA in Zukunft? Die Fragen 13, 13a bis 13c und 14 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Die Erfahrungen der Corona-Pandemie wurden im Zuge der Bedarfserhebung berücksichtigt. Hierzu gehört insbesondere die Einführung des mobilen Arbeitens. Aufgrund der Aufgaben, die das BKA wahrnimmt, ist mobiles Arbeiten nicht flächendeckend umsetzbar. Eine amtsweite, pauschale Quote kann deshalb nicht angesetzt werden. 16. Wie viele der auswärtig wohnenden BKA-Mitarbeitenden wären bereit, an den möglichen Standort Wiesbaden umzuziehen? Es liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Wie hoch sind die aktuellen monatlichen Mietkosten an den bestehenden BKA-Standorten? Insgesamt belaufen sich die aktuellen monatlichen Mietkosten der Liegenschaften am Standort Wiesbaden im Haushaltstitel des BKA auf ca. 4,2 Mio. Euro. 18. In welchem Verhältnis stehen diese Kosten zu den veranschlagten Kosten für den Neubau, einschließlich der langfristigen Betriebskosten? Aufgrund des noch frühen Planungsstadiums kann noch keine Aussage zu den Gesamtkosten getätigt werden (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). 19. Über welche Haushaltstitel soll die Finanzierung des Neubaus erfolgen, in welcher Höhe und wann sind die entsprechenden Mittel eingeplant? 20. Gibt es bereits zugesicherte Fördermittel oder andere Finanzierungsquellen für das Projekt? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Für die Mietkosten des geplanten Neubaus ist im Haushaltstitel des BKA im weiteren Verfahren eine neue Verpflichtungsermächtigung (VE) zu veranschlagen. 21. Wie sieht die aktuelle Zeitplanung für die Realisierung des BKA- Neubaus im Ostfeld/Kalkofen aus, und welche Meilensteine sind bis zur Fertigstellung geplant? Der Rahmenterminplan für die Umsetzung des Bauprojektes befindet sich noch in der Erstellung. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 22. Sind Zeitverzögerungen wegen juristischer Auseinandersetzungen mit Grundstückseigentümern hinsichtlich des Verkaufs ihrer Grundstücke zu erwarten? 23. Wurden Grundstückseigentümer bereits enteignet oder ist eine Enteignung geplant, und auf welcher Rechtsgrundlage findet eine mögliche Enteignung statt? 24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die ökologischen Auswirkungen des BKA-Neubaus im Ostfeld/Kalkofen vor, insbesondere in Bezug auf den Verlust von 26 Hektar hochwertiger Ackerböden? Die Fragen 22 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die kommunale Planungshoheit liegt bei der Landeshauptstadt Wiesbaden, etwaige Fragen zu Grundstücksthemen bzw. dem Bauleitplanverfahren sind von dort aus zu beantworten. 25. Welche Folgen für den Bodenschutz erwartet die Bundesregierung durch die geplante Bodenversiegelung? 26. Welche langfristigen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der Flächen sieht die Bundesregierung, und wie bewertet sie diese? 27. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die potenziellen Beeinträchtigungen von Lebensräumen geschützter Arten, wie etwa der hochgeschützten Feldlerche, durch das geplante Bauvorhaben? 28. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den Artenschutz im Rahmen des Bauvorhabens sicherzustellen, und welche Ausgleichsmaßnahmen werden als notwendig erachtet? 29. Wie bewertet die Bundesregierung die klimatischen Funktionen des Gebiets als Kaltluftentstehungsgebiet für Wiesbaden und die Region? 30. Welche Auswirkungen könnte die geplante Bodenversiegelung auf das lokale Klima und die Luftqualität haben? 31. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um negative klimatische Effekte, wie eine Verschlechterung der CO2-Bilanz oder die Entstehung von städtischen Hitzeinseln, durch das Bauprojekt zu verhindern oder zu minimieren? 32. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um insbesondere die Folgen von steigenden Durchschnittstemperaturen, vermehrten Hitzetagen und vermehrten Starkregenereignissen im Planungsraum und darüber hinaus zu minimieren? 33. Welche konkreten, verbindlichen Maßnahmen sind im Bebauungsplan und in den nachfolgenden Bauleitplanverfahren festgeschrieben, um die Beeinträchtigung von Kaltluftströmungen und die Verschlechterung bereits überwärmter Gebiete am Rhein sicherzustellen? 34. Wie wird die Einhaltung dieser Vorgaben (z. B. maximale Gebäudehöhen, Fassadenbegrünung von mindestens 25 Prozent) während der Bau- und Betriebsphase überwacht? a) Welche Sanktionen sind bei Nichteinhaltung vorgesehen? b) Welche unabhängigen Kontrollmechanismen sind etabliert, um die Wirksamkeit der Maßnahmen langfristig zu evaluieren? 35. Welche detaillierten Ergebnisse liegen der Untersuchung zur Betroffenheit und Existenzgefährdung der einzelnen Landwirte vor, die durch den Flächenverlust betroffen sind? a) Welche konkreten Ausgleichs- und Entschädigungsmaßnahmen sind für jeden betroffenen Betrieb vorgesehen, und wie hoch sind die dafür veranschlagten Gesamtkosten? b) Wie wird sichergestellt, dass diese Maßnahmen die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe tatsächlich sichern und nicht nur kurzfristige Kompensationen darstellen? 36. Welche umfassenden sozioökonomischen Auswirkungen werden für die Stadt Wiesbaden und die umliegende Region durch den BKA-Neubau erwartet, sowohl positive (z. B. Arbeitsplätze, Kaufkraft) als auch negative (z. B. Belastung der Infrastruktur, Wohnungsmarkt, Verlust kultureller Landschaftswerte)? a) Liegen hierzu detaillierte Studien vor? b) Wie werden diese Erkenntnisse in die weitere Stadtentwicklung integriert? Die Fragen 25 bis 36b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die kommunale Planungshoheit liegt bei der Landeshauptstadt Wiesbaden, etwaige Fragen zu Grundstücksthemen bzw. dem Bauleitplanverfahren können von hiesiger Stelle daher nicht beantwortet werden. 37. Wurde der Flächenbedarf des neuen BKA-Standortes unter Berücksichtigung einer möglichen strategischen Neuausrichtung des BKA, insbesondere im Bereich Cyberkriminalität und internationale Zusammenarbeit, neu bewertet? 38. Werden spezifische Flächen für zukünftige Erweiterungen oder Anpassungen an sich ändernde Bedrohungsszenarien vorgehalten? Die Fragen 37 und 38 werden gemeinsam beantwortet. Die Bedarfsplanung basiert auf den Anforderungen der RBBau und den Rahmenbedingungen aus dem Jahr 2023. Die Gesamtfläche (vgl. Antwort zu Frage 11) bietet die Möglichkeit, bei Bedarf auf veränderte Anforderungen reagieren zu können. 39. Wie ist die Governance-Struktur für das BKA-Neubauprojekt organisiert? a) Wie wird die Koordination zwischen den beteiligten Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sichergestellt, um eine effiziente und reibungslose Projektabwicklung zu gewährleisten? Die Fragen 39 und 39a werden zusammen beantwortet. Nach der RBBau wurde eine Projektgovernance implementiert (Projektebene, Koordinierungsebene, Lenkungsebene) die jeweils durch die Bauverwaltung Hessen, das BKA und die BImA auf den jeweiligen Ebenen vertreten werden. Um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten finden regelmäßige Abstimmungstermine zwischen dem Bund und der Kommune statt. b) Welche Mechanismen sind etabliert, um technische, finanzielle, rechtliche und soziale Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern? Die RBBau sieht die Erstellung eines Risikoregisters vor, dieses wird regelmäßig gemonitored und ist integraler Teil der Projektsteuerung. c) Welche Behörde leitet das BKA-Neubauprojekt federführend und trägt damit die Gesamtverantwortung? Bauherrin für das Bauprojekt ist die BImA. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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