Neubau des Bundeskriminalamts in Wiesbaden
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Neubau des Bundeskriminalamts in Wiesbaden
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1240
21. Wahlperiode 15.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörg Cezanne, Desiree Becker, Violetta Bock, Clara Bünger,
Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan
Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron
Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat, Janine Wissler und der Fraktion
Die Linke
Neubau des Bundeskriminalamts in Wiesbaden
Das Hessische Ministerium der Finanzen, das Bundeskriminalamt (BKA), die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Landeshauptstadt
Wiesbaden (LHW) planen im Rahmen der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme „Ostfeld“ den Neubau eines zentralen Campus für das BKA. Ziel ist es,
die bislang über das Stadtgebiet verstreuten Liegenschaften des BKA an einem
Ort zu bündeln („All in one“). Dafür soll auf rund 30 Hektar eines insgesamt
ca. 120 Hektar großen Entwicklungsgebiets Baurecht geschaffen werden. Der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bundeskriminalamt“ in den
Ortsbezirken Erbenheim und Südost der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde am
2. April 2025 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (https://piwi.
wiesbaden.de/sitzungsvorlage/detail/3434709).
Das Vorhaben ist Teil eines größeren Plans zur Schaffung eines neuen
Stadtteils, stößt jedoch auf erheblichen Widerstand. Konfliktlinien verlaufen entlang
verschiedener Interessen: Landwirte wehren sich gegen den Verlust wertvoller
Ackerflächen, weil weite Teile des Gebiets als Vorrangflächen für
Landwirtschaft und regionale Grünzüge ausgewiesen sind. Die am Rhein liegenden
Stadtteile Kastel und Kostheim sowie der anliegende Stadtteil Erbenheim
gehören nach der landesweiten Klimaanalyse Hessen zu den durch Hitzestress
besonders belasteten Gebieten (https://landesplanung.hessen.de/sites/landesplanu
ng.hessen.de/files/2024-10/landeswklimaanalysehessen_abschlussbericht_2024
0918.pdf, S. 67 f.).
Zudem hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Hessen gegen die
mit dem Vorhaben verbundene Abweichung vom Regionalplan geklagt. Zwar
wurde die Klage zunächst abgewiesen, das Urteil ist aber noch nicht
rechtskräftig. In den weiteren Planungsverfahren sollen Maßnahmen zum Klima- und
Landschaftsschutz sowie zur Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen
entwickelt werden. Die Umsetzung des BKA-Neubaus bleibt somit rechtlich,
ökologisch und gesellschaftlich umstritten. Daher wird die Bundesregierung zum
Planungsstand bei den in ihre direkte Zuständigkeit fallenden Behörden, BKA
und BImA, sowie zur Gesamtverantwortlichkeit und Koordination des
geplanten BKA-Neubaus in Wiesbaden befragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche bestehenden Standorte des BKA (z. B. in Wiesbaden,
Meckenheim, Berlin und ggf. weitere) sollen durch den Neubau im Bereich
Ostfeld/Kalkofen ersetzt werden?
2. Welche spezifischen Kriterien und Gewichtungen wurden bei der
Standortwahl für das BKA im Ostfeld/Kalkofen angewendet, und wie wurden
diese im Vergleich zu anderen geprüften Standorten (insbesondere
Konversionsflächen) bewertet, auch unter Berücksichtigung der langfristigen
wirtschaftlichen Opportunitätskosten des Verlusts landwirtschaftlicher
Flächen und der Kosten für die Bewältigung der Umweltbelastungen?
3. Spielt die Nähe des US-Headquarters Europe und des NATO-
Hauptquartiers zur Koordinierung von Waffenlieferungen und
Ausbildungsaktivitäten für die Ukraine eine Rolle, und wenn ja, welche?
4. Werden weitere künftige Standorte für das BKA in Betracht gezogen, und
wenn ja, wo liegen diese?
5. Sind andere, leichter zu erschließende Flächen in der Region (z. B.
gewerbliche und militärische Konversionsflächen) geprüft worden, die
weniger Eingriffe in Natur und Umwelt erfordern würden, in Anbetracht der
Umwelt- und Klimabelastungen, die in diesem und umliegenden Gebieten
bereits sehr hoch sind, und dementsprechend große und kostspielige
Anforderungen an die Bewältigung dieser Belastungen stellen würden?
6. Für wie viele Beschäftigte ist der neue Standort des BKA geplant, und wie
viel Prozent der Gesamtbeschäftigten des BKAs sollen nach Fertigstellung
am neuen Standort arbeiten?
7. An welchen Standorten arbeiten wie viele der BKA-Beschäftigten aktuell,
und wann soll der Umzug jeweils stattfinden (bitte tabellarisch
aufstellen)?
8. Wie stellen sich die Gesamtkosten des Neubauprojekts dar (bitte detailliert
die Gesamtkosten des Neubauprojekts, einschließlich der Methodik der
Kostenschätzung, der Annahmen für zukünftige Preisentwicklungen und
der Höhe der eingeplanten Risikopuffer für unvorhergesehene Kosten
aufschlüsseln)?
9. Wie stellt sich die sicherlich vorgenommene umfassende
Wirtschaftlichkeitsanalyse dar, die den Neubau mit einer Sanierung und Modernisierung
der bestehenden BKA-Standorte vergleicht, unter Berücksichtigung von
Lebenszykluskosten, Flexibilität für zukünftige Arbeitsmodelle und
potenziellen Verwertungserlösen der aufgegebenen Liegenschaften?
10. Mit wie viel Gesamtkosten wurde ursprünglich beim Neubau samt Umzug
von Pullach nach Berlin für den Bundesnachrichtendienst kalkuliert, und
wie viel hat das Projekt dann letztendlich gekostet?
11. Wie viel Büro- und Arbeitsfläche steht dem BKA derzeit zur Verfügung,
und wie viel zusätzliche Büro- und Arbeitsfläche wird am neuen Standort
geplant?
12. Gibt es Planungen, einen Teil der bestehenden Büroflächen nach dem
Umzug aufzugeben oder anderweitig zu nutzen?
13. Wurde das „All in one“-Konzept für den BKA-Neubau nach den
Erfahrungen der Corona-Pandemie und der Zunahme mobiler Arbeit neu
bewertet?
a) Wenn ja, welche konkreten Anpassungen wurden vorgenommen oder
sind geplant, um die Flächeneffizienz zu optimieren und eine
potenzielle Überkapazität zu vermeiden?
b) Welche Kosteneinsparungen oder Kostenverschiebungen ergeben sich
daraus?
c) Wenn keine wesentlichen Anpassungen vorgenommen wurden, warum
wurde das „All in one“-Konzept in seiner ursprünglichen Form
weiterhin als optimal erachtet (bitte begründen)?
14. Wie hat sich die Quote der mobilen Arbeit (Homeoffice) im BKA
entwickelt (bitte eine jährliche Durchschnittsquote seit 2019 nennen)?
15. Mit welcher Quote der mobilen Arbeit (Homeoffice) rechnet das BKA in
Zukunft?
16. Wie viele der auswärtig wohnenden BKA-Mitarbeitenden wären bereit, an
den möglichen Standort Wiesbaden umzuziehen?
17. Wie hoch sind die aktuellen monatlichen Mietkosten an den bestehenden
BKA-Standorten?
18. In welchem Verhältnis stehen diese Kosten zu den veranschlagten Kosten
für den Neubau, einschließlich der langfristigen Betriebskosten?
19. Über welche Haushaltstitel soll die Finanzierung des Neubaus erfolgen, in
welcher Höhe und wann sind die entsprechenden Mittel eingeplant?
20. Gibt es bereits zugesicherte Fördermittel oder andere
Finanzierungsquellen für das Projekt?
21. Wie sieht die aktuelle Zeitplanung für die Realisierung des BKA-Neubaus
im Ostfeld/Kalkofen aus, und welche Meilensteine sind bis zur
Fertigstellung geplant?
22. Sind Zeitverzögerungen wegen juristischer Auseinandersetzungen mit
Grundstückseigentümern hinsichtlich des Verkaufs ihrer Grundstücke zu
erwarten?
23. Wurden Grundstückseigentümer bereits enteignet oder ist eine Enteignung
geplant, und auf welcher Rechtsgrundlage findet eine mögliche
Enteignung statt?
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die ökologischen
Auswirkungen des BKA-Neubaus im Ostfeld/Kalkofen vor, insbesondere
in Bezug auf den Verlust von 26 Hektar hochwertiger Ackerböden?
25. Welche Folgen für den Bodenschutz erwartet die Bundesregierung durch
die geplante Bodenversiegelung?
26. Welche langfristigen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche
Nutzbarkeit der Flächen sieht die Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?
27. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die potenziellen
Beeinträchtigungen von Lebensräumen geschützter Arten, wie etwa der
hochgeschützten Feldlerche, durch das geplante Bauvorhaben?
28. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den
Artenschutz im Rahmen des Bauvorhabens sicherzustellen, und welche
Ausgleichsmaßnahmen werden als notwendig erachtet?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die klimatischen Funktionen des
Gebiets als Kaltluftentstehungsgebiet für Wiesbaden und die Region?
30. Welche Auswirkungen könnte die geplante Bodenversiegelung auf das
lokale Klima und die Luftqualität haben?
31. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um negative
klimatische Effekte, wie eine Verschlechterung der CO2-Bilanz oder die
Entstehung von städtischen Hitzeinseln, durch das Bauprojekt zu
verhindern oder zu minimieren?
32. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um insbesondere die Folgen von
steigenden Durchschnittstemperaturen, vermehrten Hitzetagen und
vermehrten Starkregenereignissen im Planungsraum und darüber hinaus zu
minimieren?
33. Welche konkreten, verbindlichen Maßnahmen sind im Bebauungsplan und
in den nachfolgenden Bauleitplanverfahren festgeschrieben, um die
Beeinträchtigung von Kaltluftströmungen und die Verschlechterung bereits
überwärmter Gebiete am Rhein sicherzustellen?
34. Wie wird die Einhaltung dieser Vorgaben (z. B. maximale Gebäudehöhen,
Fassadenbegrünung von mindestens 25 Prozent) während der Bau- und
Betriebsphase überwacht?
a) Welche Sanktionen sind bei Nichteinhaltung vorgesehen?
b) Welche unabhängigen Kontrollmechanismen sind etabliert, um die
Wirksamkeit der Maßnahmen langfristig zu evaluieren?
35. Welche detaillierten Ergebnisse liegen der Untersuchung zur Betroffenheit
und Existenzgefährdung der einzelnen Landwirte vor, die durch den
Flächenverlust betroffen sind?
a) Welche konkreten Ausgleichs- und Entschädigungsmaßnahmen sind
für jeden betroffenen Betrieb vorgesehen, und wie hoch sind die dafür
veranschlagten Gesamtkosten?
b) Wie wird sichergestellt, dass diese Maßnahmen die Existenz der
landwirtschaftlichen Betriebe tatsächlich sichern und nicht nur kurzfristige
Kompensationen darstellen?
36. Welche umfassenden sozioökonomischen Auswirkungen werden für die
Stadt Wiesbaden und die umliegende Region durch den BKA-Neubau
erwartet, sowohl positive (z. B. Arbeitsplätze, Kaufkraft) als auch negative
(z. B. Belastung der Infrastruktur, Wohnungsmarkt, Verlust kultureller
Landschaftswerte)?
a) Liegen hierzu detaillierte Studien vor?
b) Wie werden diese Erkenntnisse in die weitere Stadtentwicklung
integriert?
37. Wurde der Flächenbedarf des neuen BKA-Standortes unter
Berücksichtigung einer möglichen strategischen Neuausrichtung des BKA,
insbesondere im Bereich Cyberkriminalität und internationale Zusammenarbeit,
neu bewertet?
38. Werden spezifische Flächen für zukünftige Erweiterungen oder
Anpassungen an sich ändernde Bedrohungsszenarien vorgehalten?
39. Wie ist die Governance-Struktur für das BKA-Neubauprojekt organisiert?
a) Wie wird die Koordination zwischen den beteiligten Bundes-, Landes-
und Kommunalbehörden sichergestellt, um eine effiziente und
reibungslose Projektabwicklung zu gewährleisten?
b) Welche Mechanismen sind etabliert, um technische, finanzielle,
rechtliche und soziale Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu
mindern?
c) Welche Behörde leitet das BKA-Neubauprojekt federführend und trägt
damit die Gesamtverantwortung?
Berlin, den 12. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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