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Digitalisierung und Teilhabe älterer Menschen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4147)

dip / drucksache 03.03.2026 · WP 21 · 21/4453 · Antwort · Original ↗

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Digitalisierung und Teilhabe älterer Menschen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4147) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4453 21. Wahlperiode 03.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4147 – Digitalisierung und Teilhabe älterer Menschen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Digitalisierung durchdringt zunehmend alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens – von der öffentlichen Verwaltung über Gesundheitsversorgung und Mobilität bis hin zu sozialer Teilhabe, politischer Information und Alltagskommunikation. Für viele ältere Menschen eröffnet dies neue Möglichkeiten der Teilhabe, der Selbstständigkeit und der sozialen Vernetzung. Gleichzeitig zeigen zahlreiche Studien, dass ein erheblicher Teil der älteren Bevölkerung von dieser Entwicklung nur eingeschränkt oder gar nicht profitiert. Eine aktuelle Studie des Branchenverbands Bitkom kommt zu dem Ergebnis, dass etwa die Hälfte der Menschen über 80 nie das Internet nutzt (www.bmbfsfj.bu nd.de/resource/blob/279162/f8cd5d6a0bbe8c5cbbb3521043b0764a/bitkom-st udie-digitalisierung-senioren-data.pdf). Der D21-Digital-Index 2024/2025 (https://initiatived21.de/uploads/03_Studie n-Publikationen/D21-Digital-Index/2024-25/D21DigitalIndex_2024-2025.pdf) weist darauf hin, dass insbesondere Menschen ab etwa 70 Jahren weiterhin deutlich unterdurchschnittlich an der digitalen Gesellschaft teilhaben. Ein erheblicher Anteil dieser Altersgruppe nutzt digitale Anwendungen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht. Die Studie zeigt zudem ausgeprägte Unterschiede nach Bildungsgrad, Einkommen und Geschlecht. Digitale Exklusion ist demnach eng mit sozialen Ungleichheiten verknüpft und betrifft überdurchschnittlich häufig Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, geringen Einkommen sowie Frauen im höheren Lebensalter. Auch die SIM-Studie 2024 (SIM = Senior*innen, Information, Medien; https://mpfs.de/app/uploads/2025/05/SIM_2024_PDF_barrierearm.pdf) verdeutlicht, dass fehlende digitale Teilhabe älterer Menschen häufig nicht auf mangelndes Interesse zurückzuführen ist. Vielmehr werden strukturelle Barrieren benannt, darunter hohe Anforderungen an Vorkenntnisse, mangelnde Verständlichkeit digitaler Angebote, Sicherheitsbedenken, Kosten für Endgeräte und Internetzugang sowie fehlende niedrigschwellige Unterstützungsangebote. Die Studie „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO; www.bagso.de/fileadmin/user_u pload/bagso/06_Veroeffentlichungen/2022/Ergebnisbericht_Leben_ohne_Inte rnet_gehts_noch.pdf) kommt zu dem Ergebnis, dass der Verzicht auf Internet- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 2. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nutzung im höheren Lebensalter vielfach nicht freiwillig erfolgt. Vielmehr berichten die Betroffenen von Ausschlusserfahrungen, etwa beim Zugang zu Informationen, Dienstleistungen oder sozialen Kontakten. Mit der fortschreitenden Digitalisierung öffentlicher und privater Dienstleistungen besteht die Gefahr, dass sich diese Ausschlüsse weiter verstärken. Vor diesem Hintergrund kommt der Bundesregierung eine besondere Verantwortung zu. Sie gestaltet mit ihrer Digitalstrategie, ihrer Engagementstrategie, ihren Gleichstellungszielen sowie über Förderprogramme, Forschungsaufträge und Modellprojekte die Rahmenbedingungen digitaler Teilhabe maßgeblich mit. Dazu gehört auch die Aufgabe, soziale Ungleichheiten im Zugang zu digitalen Technologien zu erkennen, abzubauen und eine altersgerechte, barrierefreie und niedrigschwellige Ausgestaltung digitaler Angebote sicherzustellen. Von zentraler Bedeutung ist dabei auch die Frage, inwieweit ältere Menschen selbst systematisch in die Entwicklung, Erprobung und Bewertung digitaler Anwendungen und Strategien einbezogen werden. Die Fragestellenden erbitten die Darstellung der erfragten Daten möglichst direkt, ohne Verlinkungen und Querverweise.  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur digitalen Nutzung älterer Menschen vor (bitte nach Altersgruppen ab 60 Jahren, Geschlecht, Bildungsabschluss und Einkommensgruppen differenzieren, soweit möglich)?  2. Auf welche regelmäßig erhobenen Datensätze, Studien oder Erhebungen stützt sich die Bundesregierung bei der Bewertung der digitalen Teilhabe älterer Menschen?  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Anteil älterer Menschen vor, die digitale Angebote nicht nutzen, obwohl sie dies grundsätzlich möchten?  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu geschlechterspezifischen Unterschieden bei der digitalen Nutzung im höheren Lebensalter vor?  5. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Bildungsgrad, frühere Erwerbsbiografien und Einkommenslagen für die digitale Teilhabe im Alter?  6. Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen Altersarmut beziehungsweise niedrigen Einkommen und eingeschränktem digitalen Zugang? Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung stützt sich bei den Erkenntnissen zur Digitalen Teilhabe älterer Menschen auf die Ergebnisse des Achten Altersberichts „Ältere Menschen und Digitalisierung“, in dem Zusammenhänge zwischen digitaler Nutzung sowie soziodemografischen Merkmalen wie Geschlecht, Einkommen, Bildung u. a. ausführlich dargestellt werden. Auf diese ausführlichen Ergebnisse (www.achter-altersbericht.de/fileadmin/altersbericht/pdf/aktive_PDF_Altersber icht_DT-Drucksache.pdf) sowie die Kurzform (www.achter-altersbericht.de/fil eadmin/altersbericht/pdf/Broschuere-Achter-Altersbericht.pdf) in Fassung einer Broschüre wird verwiesen. Daneben werden quer- und längsschnittlich erhobene Datensätze und Studien ausgewertet. Dazu gehören u. a. der jährlich erscheinende D21-Digital-Index, die 2021 und 2024 erschienene SIM-Studie (Seniorinnen und Senioren, Information, Medien), die vor Kurzem erschienene Studie „Kompass: Künstliche Intelligenz und Kompetenz 2025“ vom Projekt „Digitales Deutschland“ oder die Bitkom-Studie „Seniorinnen und Senioren in der digitalen Welt“. Verwendet werden ebenfalls Erkenntnisse aus dem bidt- Digitalbarometer, von Seiten der OECD (Spotlight on Bridging the Digital Divide for Older Adults, 2025), oder die Smart Ageing-Studien der Körber-Stiftung. Die genannten Befragungen und Forschungsstudien gehen ebenfalls auf unterschiedliche Faktoren wie Alter, Bildung, Einkommen, Geschlecht, Migrationshintergrund oder Nutzungsverhalten im Hinblick auf digitale Teilhabe älterer Menschen ein. Es wird auf die öffentlich verfügbaren Ergebnisse der genannten Studien verwiesen.  7. Welche zentralen Barrieren für die digitale Teilhabe älterer Menschen identifiziert die Bundesregierung (z. B. Kosten, fehlende Endgeräte, mangelnde Barrierefreiheit, Komplexität digitaler Anwendungen, Sicherheitsbedenken oder fehlende Unterstützungsangebote)? Alle Beispiele der Fragesteller, die in der Klammer der Frage genannt werden, sind in Studien belegte Barrieren für die digitale Teilhabe älterer Menschen. Je nach Studiendesign (siehe Frage 1–6) ändert sich die Reihenfolge der Barrieren, aber zu den zentralen Barrieren digitaler Teilhabe älterer Menschen gehören: Die Komplexität digitaler Anwendungen und Geräte, eine fehlende Nutzenwahrnehmung, Sicherheitsbedenken sowie fehlende Unterstützung im Umfeld. Finanzielle Kosten oder körperliche Beeinträchtigungen spielen insgesamt eine geringere Rolle, sind aber zentral für die betroffenen Älteren.  8. Welche Anforderungen an die Niedrigschwelligkeit legt die Bundesregierung bei von ihr geförderten Programmen und Projekten zur digitalen Teilhabe älterer Menschen zugrunde?  9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass digitale Angebote und Anwendungen, die im Rahmen von Bundesprogrammen gefördert werden, barrierefrei ausgestaltet sind, und wie wird dies überprüft? 10. Welche aktuellen Programme, Modellprojekte oder Fördermaßnahmen des Bundes zielen explizit auf die Förderung digitaler Teilhabe älterer Menschen ab? Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aktuelle Maßnahmen zur Förderung der digitalen Teilhabe älterer Menschen sind die Projekte DigitalPakt Alter, Digitaler Engel im Dialog – Generationen durch digitale Bildung verbinden sowie das Kompetenznetzwerk KI & Alter (KoKIA). Gemeinsam mit Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen zeigt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) mit dem DigitalPakt Alter (www.digitalpakt-alter.de/) Chancen der Digitalisierung auf und ermöglicht Zugänge zu digitalen Technologien. Der DigitalPakt Alter unterstützt Kommunen dabei, dauerhaft erreichbare Anlaufstellen für digitale Fragen älterer Menschen aufzubauen und zu sichern. Es werden Ehren- und Hauptamtliche geschult und Angebote sichtbar gemacht. Ziel ist, dass digitale Teilhabe im Alltag funktioniert – verständlich, wohnortnah und dauerhaft. Dafür arbeitet der DigitalPakt Alter verstärkt auch mit Wirtschaftsunternehmen zusammen, die die Digitalisierung in Deutschland voranbringen möchten. Mit zwei mobilen Ratgeberteams erreicht der Digitale Engel vor allem ländliche Regionen in ganz Deutschland und vermittelt digitale Kompetenzen dort, wo es noch wenige Strukturen gibt. Online-Informationsformate und Messenger-Kanäle sorgen dafür, dass das erworbene Wissen nachhaltig gefestigt wird. Durch Digital-Patenschaften zwischen jungen Freiwilligen und älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen wird ein generationenübergreifender Austausch gefördert. Den Tourenplan und weitere Informationen finden sich auf der Website des Digitalen Engels (www.digitaler-engel.org/). Künstliche Intelligenz eröffnet neue Chancen, geht jedoch auch mit Unsicherheiten und Risiken einher. Entsprechend benötigen ältere Menschen und Einrichtungen der Seniorenarbeit verlässliche Orientierung, verständliche Lernangebote und praxisnahe Unterstützung. Das Projekt KoKIA (https://ki-und-alte r.de/) bündelt diese Bedarfe in einem bundesweiten Kompetenznetzwerk aus praxisnaher Bildungsarbeit, den etablierten KI-Lernorten sowie Forschungs- und Entwicklungsakteuren. Niedrigschwellige Zugänge werden in den Maßnahmen wie folgt sichergestellt: • Kostenarme bzw. kostenfreie Unterstützung • Möglichkeiten der Bereitstellung bzw. Ausleihe technischer Ausstattung • Lernbegleitung auf Basis geragogischer Erkenntnisse; Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren • Zielgruppenspezifische Angebotsformate entsprechend der Heterogenität älterer Menschen (z. B. seh- oder hörbeeinträchtigte Personen, Menschen in stationären Wohnformen, aufsuchende Angebote im ländlichen Raum, ältere Menschen mit Migrationsgeschichte) und gewünschter Lernsettings (Peer-to-Peer, intergenerationell) • Unterstützung etablierter, vertrauter Anlaufstellen (z. B. Bürgervereine, Begegnungsstätten der Wohlfahrtsverbände, Bibliotheken, Mehrgenerationenhäuser, Migrantenselbstorganisationen) • Abgleich der erreichten Teilnehmenden mit soziodemografischen Daten zu Offlinerinnen und Offlinern bzw. Einsteigerinnen und Einsteigern • Kontinuierliche fachliche Begleitung durch ein Expertengremium. Um die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, werden Websites und mobile Anwendungen des Bundes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben von § 7 Onlinezugangsgesetz (OZG), des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei gestaltet. So wird sichergestellt, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen digitale Angebote der öffentlichen Verwaltung nutzen können. Das gilt im Rahmen der Förderbedingungen genauso für die o. g. Maßnahmen. 11. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2020 für diese Programme bereitgestellt (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)? Die Aufteilung der finanziellen Mittel nach Jahren wird in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: DigitalPakt Alter: 2021: 884 875,37 Euro 2022: 826 056,00 Euro 2023: 1 020 300,00 Euro 2024: 979 200,00 Euro 2025: 1 219 850,00 Euro Digitaler Engel: 2020: 255 655,70 Euro 2021: 272 155,70 Euro 2022: 651 386,85 Euro 2023: 550 000,00 Euro 2024: 550 000,00 Euro 2025: 550 000,00 Euro Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“: 2020: 98 000,00 Euro 2021: 107 400,00 Euro 2022: 118 000,00 Euro Digitale Souveränität älterer Menschen mit KI-Technologien fördern: 2020: 179 500,00 Euro 2021: 112 500,00 Euro 2022: 198 000,00 Euro KI für ein gutes Altern: 2022: 13 500,00 Euro 2023: 202 100,00 Euro 2024: 220 500,00 Euro 2025: 200 150,00 Euro. 12. Welche Evaluierungen oder wissenschaftlichen Begleitungen liegen zu diesen Programmen vor, und mit welchen zentralen Ergebnissen? Für den DigitalPakt Alter liegen bislang zwei externe Evaluationen vor. Die zentralen Ergebnisse sind öffentlich einsehbar: www.digitalpakt-alter.de/digital pakt-alter/unsere-materialien/evaluation/. Für den Digitalen Engel liegen für verschiedene Projektphasen Evaluationen vor. Zu den zentralen Ergebnissen der Evaluation der Projektförderphase 2022– 2025 zählt, dass die Teilnehmenden die Informationsveranstaltungen des Digitalen Engel insgesamt als sehr gut bewerten und die Teilnehmenden besonders die Aktualität der Themen, den methodisch und didaktischen Aufbau der Angebote sowie die konsequente Ausrichtung auf die Zielgruppe Ältere schätzen. Darüber hinaus zeigt sich, dass innerhalb der erreichten Zielgruppe insbesondere Frauen sowie ältere Personen mit geringen Vorkenntnissen vertreten sind. 13. In welcher Form werden ältere Menschen selbst in die Konzeption, Weiterentwicklung oder Evaluation digitaler Programme und Anwendungen des Bundes einbezogen? Der Bund fördert die Teilhabe älterer Menschen an der Digitalisierung über Zuwendungsempfänger, die Projekte durchführen. Für die Konzeption der Projekte sind die Zuwendungsnehmer verantwortlich, die sich ihrerseits auf ihre Expertise und Einbeziehung verschiedener Zielgruppen stützen. Die Projektanträge werden von der Verwaltung geprüft und mit Erkenntnissen aus der Wissenschaft abgeglichen. 14. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Kommunen bei der Förderung digitaler Teilhabe älterer Menschen, etwa durch Förderprogramme, Beratungsangebote oder Vernetzungsstrukturen? Die Bundesregierung unterstützt Kommunen bei der Förderung digitaler Teilhabe älterer Menschen u. a. durch den DigitalPakt Alter, der ab 2026 in eine neue Phase tritt und auf die breite Verankerung digitaler Teilhabe in Kommunen abzielt. Ziel ist der Auf- und Ausbau kommunaler Strukturen, um wohnortnahe Unterstützungsangebote für ältere Menschen zu schaffen. Ab 2027 wird es ein für Kommunen spezifisches Förderprogramm geben, um tragfähige, wohnortnahe Strukturen und die Stärkung der digitalen Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene voranzutreiben. 15. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Mehrgenerationenhäuser, Seniorenorganisationen, Wohlfahrtsverbände und zivilgesellschaftliche Träger bei der Umsetzung bundesgeförderter Maßnahmen zur digitalen Teilhabe älterer Menschen? Mehrgenerationenhäuser, Seniorenorganisationen, Wohlfahrtsverbände und weitere zivilgesellschaftliche Träger spielen nach Kenntnis der Bundesregierung eine zentrale Rolle bei der Umsetzung bundesgeförderter Maßnahmen zur digitalen Teilhabe älterer Menschen. Sie stellen niedrigschwellige Zugänge über vertraute Sozialräume bereit, erreichen auch schwer zugängliche Zielgruppen, bringen ehrenamtliches Engagement ein und sichern durch ihre lokale Verankerung bedarfsgerechte Angebote, individuelle Unterstützung sowie die nachhaltige Vernetzung vor Ort. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur regionalen Verfügbarkeit niedrigschwelliger digitaler Unterstützungsangebote für ältere Menschen vor? Ein zentraler Baustein des DigitalPakts Alter ist die Übersicht über niedrigschwellige Unterstützungsangebote – auch um Älteren Anlaufstellen in ihrer Nähe am Telefon zu vermitteln. Eine entsprechende Datenbank wird seit mehreren Jahren aufgebaut, ausgebaut und gepflegt. Auch Angebote der Länder, als Partner im DigitalPakt Alter, werden dort eingepflegt. Mit Stand 23. Februar 2026 enthält die Landkarte bundesweit 1 659 lokale Lern- und Beratungsangebote vor Ort: www.digitalpakt-alter.de/angebot e-finden/. Die Angebote zur Digitalen Teilhabe Älterer werden sukzessive weiter ausgebaut. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Ausbau von Angeboten in strukturschwachen Gebieten oder ländlichen Räumen gelegt. 17. Plant die Bundesregierung, die Datenlage sowie bestehende Förder- und Unterstützungsstrukturen zur digitalen Teilhabe älterer Menschen weiterzuentwickeln, und wenn ja, in welcher Form? Die Bundesregierung unterstützt Projekte zur Förderung der digitalen Teilhabe älterer Menschen. Diese wurden und werden in Zusammenarbeit mit den Projektträgern kontinuierlich weiterentwickelt. Es wird insofern auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Die Bundesregierung ist zudem bestrebt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Datenlage zur digitalen Teilhabe älterer Menschen stetig zu verbessern. Derzeit wird hinsichtlich der Datenlage folgendes Projekt gefördert: Das vom BMBFSFJ geförderte Projekt DataLiteracy am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LlfBi) erfasst die digitalen und datenbezogenen Kompetenzen der bundesdeutschen Bevölkerung im Alter von 10 bis 69 Jahren und hilft zu verstehen, wie diese Kompetenzen sich entwickeln (www.lifbi.de/de-de/Start/Fors chung/Großprojekte/DataLiteracy). Das Projekt wird im Rahmen und aus Mitteln des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) finanziert. Zugleich fördert das BMBFSFJ unter dem Dach seines Rahmenprogramms „Empirische Bildungsforschung – Gemeinsam für bessere Bildung“ im Handlungsfeld „Leben und Lernen in einer digitalen Welt“ auch Projekte, die sich mit den Digitalkompetenzen von älteren Menschen befassen. Bis September 2025 wurde das Verbundprojekt „Digitale Bildungsprozesse für ältere Menschen in seniorenspezifischen Wohnformen der institutionalisierten Altenhilfe“ gefördert (https://dibiwohn.org/), welches erforschte, wie Zugänge zu digitalen Medien für Menschen im hohen Alter erschlossen werden können und wie diese Zielgruppe dabei unterstützt werden kann, den Umgang mit digitalen Medien zu lernen. Seit März 2025 fördert das BMBFSFJ zudem das Verbundprojekt „Adaptive Fortbildungen in der medienpädagogischen Altenbildung“, das sich mit den Digitalkompetenzen von älteren Menschen befasst (www.hs-emden-leer.de/forsch ung/projekte/aktuelle-projekte/adaptive-fortbildungen-in-der-medienpaedagogi schen-altenbildung-fort). Die Forschenden beschäftigen sich mit der Frage, inwieweit gezielte medienpädagogische Fortbildungen von Seniorinnen und Senioren, die ehrenamtlich im Bildungsbereich tätig sind, dazu beitragen können, dass ältere Menschen sicher und selbstbewusst mit digitalen Medien umgehen können. Technikaffine ältere Menschen – sogenannte Internetlotsen – erhalten ein neu entwickeltes Training, dass auf ihre jeweiligen Fähigkeiten zugeschnitten ist. Das Gelernte setzen sie direkt in der Beratung von weniger technikaffinen älteren Menschen um. 18. Wie viele „Erfahrungsorte“ wurden bislang im Rahmen des DigitalPakts Alter gefördert, und mit welchen Förderbeträgen und Förderleistungen (z. B. Schulungen, Materialien, Vernetzungsleistungen) pro Erfahrungsort? Insgesamt wurden 314 Erfahrungsorte zwischen 2021 und 2025 gefördert. Alle Erfahrungsorte erhielten eine Förderung von 3.000 Euro – Ausnahme bilden hier die 50 Erfahrungsorte von 2022, die 2.000 Euro erhielten. Allen Erfahrungsorten standen Workshops, Vernetzungsangebote, monatliche Online- Sprechstunden, Regionaltreffen und Materialien des DigitalPakts Alter kostenlos zur Verfügung. Zudem bestand die Möglichkeit auf Beratung des Digital- Pakts Alter zurückzugreifen, um Unterstützung bei der Umsetzung der Aktivitäten zu erhalten. 19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den DigitalPakt Alter über Ende 2025 hinaus fortzuführen und weiterzuentwickeln? Gemäß der im Koalitionsvertrag vereinbarten Absicht, den DigitalPakt Alter auch über Ende 2025 zu fördern, wurde das Projekt für weitere vier Jahre verlängert (Januar/2026 bis Dezember/2029). 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation zwischen Bund, Ländern, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Kommunen im Rahmen des DigitalPakts Alter, und welche Herausforderungen sieht sie dabei? Die Bundesregierung bewertet die Kooperation zwischen Bund, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren im Rahmen des DigitalPakts Alter sehr positiv, da sie Reichweite und Wirksamkeit der Angebote erhöht, Expertise bündelt und Wissenstransfer fördert. Regelmäßige Partnertreffen ermöglichen den Austausch von Good Practice und geben Impulse für Länder, die bislang wenige eigene Aktivitäten entwickelt haben. Zudem stärken gemeinsame Aktionen sowie die Zusammenarbeit an der Landkarte digitaler Teilhabeangebote die Vernetzung und Sichtbarkeit. Das Partnernetzwerk wird zunehmend attraktiv auch für Akteure, die Preisgelder oder den Aufbau von weiteren Erfahrungsorten stiften. Herausforderungen bestehen insbesondere aufgrund unterschiedlicher Ausgangsbedingungen für die digitale Teilhabe älterer Menschen auf kommunaler Ebene, sowie in der langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen. 21. Welche Veränderungen in den Nutzungsquoten, Kompetenzniveaus oder Unterstützungsbedarfen älterer Menschen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des DigitalPakts Alter empirisch nachweisen? Ältere Teilnehmende in Angeboten des DigitalPakts Alter absolvieren keine Prä-Post-Kompetenztests, um die Niedrigschwelligkeit der Angebote beizubehalten. Evaluationen auf Basis von Befragungen der Nutzenden und Wissensvermittelnden (siehe Frage 12) zeigen eine hohe Zufriedenheit mit den Angeboten (94 Prozent) sowie eine hohe Zustimmung zu den Aussagen „Meine Fragen wurden beantwortet und meine Probleme gelöst“ (99 Prozent) und „Es wurde alles für mich verständlich vermittelt“ (99 Prozent). Rund die Hälfte der Nutzenden äußert weiteren Unterstützungsbedarf – generell oder bei neuen Themen –, etwa ein Drittel geht von einem regelmäßigen Unterstützungsbedarf aus. Aussagen zu Veränderungen in der Gesamtbevölkerung oder eine kausale Zuschreibung zu einzelnen Förderprojekten sind jedoch wissenschaftlich nicht valide möglich, da die sichtbaren steigenden Nutzungsquoten und Kompetenzniveaus älterer Menschen auch durch demografische Effekte beeinflusst werden, etwa durch das Nachrücken digitalaffinerer Jahrgänge in höhere Altersgruppen sowie das Versterben hochaltriger Offlinerinnen und Offliner. 22. Welche Empfehlungen aus der wissenschaftlichen Evaluation der ersten 150 „Erfahrungsorte“ im Rahmen des DigitalPakts Alter (Institut für Informationsmanagement Bremen [ifib] 2022) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang umgesetzt, und welche nicht (bitte jeweils begründen und nach Maßnahmen aufschlüsseln)? Der DigitalPakt Alter hat mit diversen Maßnahmen die Empfehlungen der wissenschaftlichen Evaluation (ifib 2022) umgesetzt. Dazu gehören die Diversifizierung und Vernetzung der Angebote und Anbieter in den Erfahrungsorten; die Qualifizierung der (ehrenamtlichen) Unterstützungskräfte; der Fokus der Projekttätigkeit auf Zielgruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf; der Aufbau einer bundesweiten Datenbank und einer breiten Sensibilisierungskampagne über diverse Medien, sowie die ab 2026 einsetzende Erweiterung und Verstetigung der Aktivitäten auf kommunaler Ebene. 23. Welchen Umsetzungsstand hat die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte altersübergreifende digitale Kompetenzoffensive, insbesondere im Hinblick auf Angebote für ältere Menschen (bitte Zeitplan, beteiligte Ressorts und bereitgestellte Haushaltsmittel angeben)? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Digitalisierung gerade auch für ältere Menschen große Chancen bereithält. Um die digitalen Kompetenzen insbesondere älterer Menschen in Deutschland zu fördern, hat das BMBFSFJ in der laufenden Legislatur bereits folgende Maßnahmen ergriffen: – Verlängerung des „DigitalPakt Alter“ bis 2029: Der DigitalPakt Alter unterstützt Kommunen dabei, dauerhaft erreichbare Anlaufstellen für digitale Fragen älterer Menschen aufzubauen und zu sichern. – Verlängerung des „Digitalen Engel“ bis 2029: Mit zwei mobilen Ratgeberteams und durch generationenübergreifende Patenschaften erreicht der Digitale Engel vor allem ländliche Regionen in ganz Deutschland und vermittelt digitale Kompetenzen dort, wo es noch wenige Strukturen gibt. – Initiierung des Projekts „Kompetenznetzwerk KI & Alter“: Das Kompetenznetzwerk verbindet Akteure aus praxisnaher Bildungsarbeit, etablierten KI-Lernorten sowie Forschung und Entwicklung miteinander und bietet Unterstützung, Lernangebote und Orientierung. Die genannten Maßnahmen werden auch in der Ausgestaltung der altersübergreifenden digitalen Kompetenzoffensive berücksichtigt. Deren Zielsetzung und Ausgestaltung wird im Rahmen eines Beteiligungsprozesses 2026 ausgearbeitet. Weiterhin wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2a bis 2g auf Bundestagsdrucksache 21/3921 verwiesen. 24. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Menschen ohne Zugang zu Internet oder internetfähigen Endgeräten, insbesondere ältere Menschen, auch künftig gleichberechtigt Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen des Bundes oder Leistungen, die von der öffentlichen Hand in Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder im öffentlichen Auftrag erbracht werden (z. B. durch Vor-Ort-Angebote, telefonische Verfahren, schriftliche Antragstellung), erhalten? Die Bundesregierung orientiert sich an dem Prinzip „digital zuerst, aber nicht digital ausschließlich“. Digitale Verwaltungsverfahren werden priorisiert, ohne analoge Zugänge grundsätzlich auszuschließen. Die nötigen (Unterstützungs-)Angebote werden für alle gewährleistet, die Hilfe bei der Nutzung der digitalen Angebote benötigen oder diese nicht nutzen können oder möchten. Ziel ist Vereinfachung, nicht Verdrängung. Im Rahmen der Modernisierungsagenda Bund entwickelt die Bundesregierung zusammen mit Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern Kriterien für gute Servicequalität des Staates. Dabei wird explizit auch der einfache Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in den Blick genommen. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozesses finden Sie unter: https://bmd s.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buergerzentrierter-staat/beteiligungspro zess. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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