Digitalisierung und Teilhabe älterer Menschen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4147)
Text
Digitalisierung und Teilhabe älterer Menschen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4147)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4453
21. Wahlperiode 03.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4147 –
Digitalisierung und Teilhabe älterer Menschen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Digitalisierung durchdringt zunehmend alle Bereiche des
gesellschaftlichen Lebens – von der öffentlichen Verwaltung über Gesundheitsversorgung
und Mobilität bis hin zu sozialer Teilhabe, politischer Information und
Alltagskommunikation. Für viele ältere Menschen eröffnet dies neue
Möglichkeiten der Teilhabe, der Selbstständigkeit und der sozialen Vernetzung.
Gleichzeitig zeigen zahlreiche Studien, dass ein erheblicher Teil der älteren
Bevölkerung von dieser Entwicklung nur eingeschränkt oder gar nicht profitiert. Eine
aktuelle Studie des Branchenverbands Bitkom kommt zu dem Ergebnis, dass
etwa die Hälfte der Menschen über 80 nie das Internet nutzt (www.bmbfsfj.bu
nd.de/resource/blob/279162/f8cd5d6a0bbe8c5cbbb3521043b0764a/bitkom-st
udie-digitalisierung-senioren-data.pdf).
Der D21-Digital-Index 2024/2025 (https://initiatived21.de/uploads/03_Studie
n-Publikationen/D21-Digital-Index/2024-25/D21DigitalIndex_2024-2025.pdf)
weist darauf hin, dass insbesondere Menschen ab etwa 70 Jahren weiterhin
deutlich unterdurchschnittlich an der digitalen Gesellschaft teilhaben. Ein
erheblicher Anteil dieser Altersgruppe nutzt digitale Anwendungen nur sehr
eingeschränkt oder gar nicht. Die Studie zeigt zudem ausgeprägte Unterschiede
nach Bildungsgrad, Einkommen und Geschlecht. Digitale Exklusion ist
demnach eng mit sozialen Ungleichheiten verknüpft und betrifft
überdurchschnittlich häufig Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, geringen
Einkommen sowie Frauen im höheren Lebensalter.
Auch die SIM-Studie 2024 (SIM = Senior*innen, Information, Medien;
https://mpfs.de/app/uploads/2025/05/SIM_2024_PDF_barrierearm.pdf)
verdeutlicht, dass fehlende digitale Teilhabe älterer Menschen häufig nicht auf
mangelndes Interesse zurückzuführen ist. Vielmehr werden strukturelle
Barrieren benannt, darunter hohe Anforderungen an Vorkenntnisse, mangelnde
Verständlichkeit digitaler Angebote, Sicherheitsbedenken, Kosten für
Endgeräte und Internetzugang sowie fehlende niedrigschwellige
Unterstützungsangebote.
Die Studie „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO; www.bagso.de/fileadmin/user_u
pload/bagso/06_Veroeffentlichungen/2022/Ergebnisbericht_Leben_ohne_Inte
rnet_gehts_noch.pdf) kommt zu dem Ergebnis, dass der Verzicht auf Internet-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 2. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nutzung im höheren Lebensalter vielfach nicht freiwillig erfolgt. Vielmehr
berichten die Betroffenen von Ausschlusserfahrungen, etwa beim Zugang zu
Informationen, Dienstleistungen oder sozialen Kontakten. Mit der
fortschreitenden Digitalisierung öffentlicher und privater Dienstleistungen besteht die
Gefahr, dass sich diese Ausschlüsse weiter verstärken.
Vor diesem Hintergrund kommt der Bundesregierung eine besondere
Verantwortung zu. Sie gestaltet mit ihrer Digitalstrategie, ihrer Engagementstrategie,
ihren Gleichstellungszielen sowie über Förderprogramme, Forschungsaufträge
und Modellprojekte die Rahmenbedingungen digitaler Teilhabe maßgeblich
mit. Dazu gehört auch die Aufgabe, soziale Ungleichheiten im Zugang zu
digitalen Technologien zu erkennen, abzubauen und eine altersgerechte,
barrierefreie und niedrigschwellige Ausgestaltung digitaler Angebote
sicherzustellen. Von zentraler Bedeutung ist dabei auch die Frage, inwieweit ältere
Menschen selbst systematisch in die Entwicklung, Erprobung und Bewertung
digitaler Anwendungen und Strategien einbezogen werden. Die Fragestellenden
erbitten die Darstellung der erfragten Daten möglichst direkt, ohne
Verlinkungen und Querverweise.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur digitalen Nutzung
älterer Menschen vor (bitte nach Altersgruppen ab 60 Jahren,
Geschlecht, Bildungsabschluss und Einkommensgruppen differenzieren,
soweit möglich)?
2. Auf welche regelmäßig erhobenen Datensätze, Studien oder Erhebungen
stützt sich die Bundesregierung bei der Bewertung der digitalen Teilhabe
älterer Menschen?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Anteil älterer
Menschen vor, die digitale Angebote nicht nutzen, obwohl sie dies
grundsätzlich möchten?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu
geschlechterspezifischen Unterschieden bei der digitalen Nutzung im höheren Lebensalter
vor?
5. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Bildungsgrad,
frühere Erwerbsbiografien und Einkommenslagen für die digitale
Teilhabe im Alter?
6. Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen
Altersarmut beziehungsweise niedrigen Einkommen und eingeschränktem
digitalen Zugang?
Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung stützt sich bei den Erkenntnissen zur Digitalen Teilhabe
älterer Menschen auf die Ergebnisse des Achten Altersberichts „Ältere
Menschen und Digitalisierung“, in dem Zusammenhänge zwischen digitaler
Nutzung sowie soziodemografischen Merkmalen wie Geschlecht, Einkommen,
Bildung u. a. ausführlich dargestellt werden. Auf diese ausführlichen Ergebnisse
(www.achter-altersbericht.de/fileadmin/altersbericht/pdf/aktive_PDF_Altersber
icht_DT-Drucksache.pdf) sowie die Kurzform (www.achter-altersbericht.de/fil
eadmin/altersbericht/pdf/Broschuere-Achter-Altersbericht.pdf) in Fassung einer
Broschüre wird verwiesen. Daneben werden quer- und längsschnittlich
erhobene Datensätze und Studien ausgewertet. Dazu gehören u. a. der jährlich
erscheinende D21-Digital-Index, die 2021 und 2024 erschienene SIM-Studie
(Seniorinnen und Senioren, Information, Medien), die vor Kurzem erschienene Studie
„Kompass: Künstliche Intelligenz und Kompetenz 2025“ vom Projekt
„Digitales Deutschland“ oder die Bitkom-Studie „Seniorinnen und Senioren in der
digitalen Welt“. Verwendet werden ebenfalls Erkenntnisse aus dem bidt-
Digitalbarometer, von Seiten der OECD (Spotlight on Bridging the Digital Divide for
Older Adults, 2025), oder die Smart Ageing-Studien der Körber-Stiftung.
Die genannten Befragungen und Forschungsstudien gehen ebenfalls auf
unterschiedliche Faktoren wie Alter, Bildung, Einkommen, Geschlecht,
Migrationshintergrund oder Nutzungsverhalten im Hinblick auf digitale Teilhabe älterer
Menschen ein. Es wird auf die öffentlich verfügbaren Ergebnisse der genannten
Studien verwiesen.
7. Welche zentralen Barrieren für die digitale Teilhabe älterer Menschen
identifiziert die Bundesregierung (z. B. Kosten, fehlende Endgeräte,
mangelnde Barrierefreiheit, Komplexität digitaler Anwendungen,
Sicherheitsbedenken oder fehlende Unterstützungsangebote)?
Alle Beispiele der Fragesteller, die in der Klammer der Frage genannt werden,
sind in Studien belegte Barrieren für die digitale Teilhabe älterer Menschen. Je
nach Studiendesign (siehe Frage 1–6) ändert sich die Reihenfolge der
Barrieren, aber zu den zentralen Barrieren digitaler Teilhabe älterer Menschen
gehören: Die Komplexität digitaler Anwendungen und Geräte, eine fehlende
Nutzenwahrnehmung, Sicherheitsbedenken sowie fehlende Unterstützung im
Umfeld. Finanzielle Kosten oder körperliche Beeinträchtigungen spielen insgesamt
eine geringere Rolle, sind aber zentral für die betroffenen Älteren.
8. Welche Anforderungen an die Niedrigschwelligkeit legt die
Bundesregierung bei von ihr geförderten Programmen und Projekten zur
digitalen Teilhabe älterer Menschen zugrunde?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass digitale Angebote und
Anwendungen, die im Rahmen von Bundesprogrammen gefördert werden,
barrierefrei ausgestaltet sind, und wie wird dies überprüft?
10. Welche aktuellen Programme, Modellprojekte oder Fördermaßnahmen
des Bundes zielen explizit auf die Förderung digitaler Teilhabe älterer
Menschen ab?
Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aktuelle Maßnahmen zur Förderung der digitalen Teilhabe älterer Menschen
sind die Projekte DigitalPakt Alter, Digitaler Engel im Dialog – Generationen
durch digitale Bildung verbinden sowie das Kompetenznetzwerk KI & Alter
(KoKIA).
Gemeinsam mit Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen zeigt das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
mit dem DigitalPakt Alter (www.digitalpakt-alter.de/) Chancen der
Digitalisierung auf und ermöglicht Zugänge zu digitalen Technologien. Der DigitalPakt
Alter unterstützt Kommunen dabei, dauerhaft erreichbare Anlaufstellen für
digitale Fragen älterer Menschen aufzubauen und zu sichern. Es werden Ehren-
und Hauptamtliche geschult und Angebote sichtbar gemacht. Ziel ist, dass
digitale Teilhabe im Alltag funktioniert – verständlich, wohnortnah und dauerhaft.
Dafür arbeitet der DigitalPakt Alter verstärkt auch mit Wirtschaftsunternehmen
zusammen, die die Digitalisierung in Deutschland voranbringen möchten.
Mit zwei mobilen Ratgeberteams erreicht der Digitale Engel vor allem
ländliche Regionen in ganz Deutschland und vermittelt digitale Kompetenzen dort,
wo es noch wenige Strukturen gibt. Online-Informationsformate und
Messenger-Kanäle sorgen dafür, dass das erworbene Wissen nachhaltig gefestigt wird.
Durch Digital-Patenschaften zwischen jungen Freiwilligen und älteren
Menschen in Pflegeeinrichtungen wird ein generationenübergreifender Austausch
gefördert. Den Tourenplan und weitere Informationen finden sich auf der
Website des Digitalen Engels (www.digitaler-engel.org/).
Künstliche Intelligenz eröffnet neue Chancen, geht jedoch auch mit
Unsicherheiten und Risiken einher. Entsprechend benötigen ältere Menschen und
Einrichtungen der Seniorenarbeit verlässliche Orientierung, verständliche
Lernangebote und praxisnahe Unterstützung. Das Projekt KoKIA (https://ki-und-alte
r.de/) bündelt diese Bedarfe in einem bundesweiten Kompetenznetzwerk aus
praxisnaher Bildungsarbeit, den etablierten KI-Lernorten sowie Forschungs-
und Entwicklungsakteuren.
Niedrigschwellige Zugänge werden in den Maßnahmen wie folgt sichergestellt:
• Kostenarme bzw. kostenfreie Unterstützung
• Möglichkeiten der Bereitstellung bzw. Ausleihe technischer Ausstattung
• Lernbegleitung auf Basis geragogischer Erkenntnisse; Qualifizierung von
haupt- und ehrenamtlichen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
• Zielgruppenspezifische Angebotsformate entsprechend der Heterogenität
älterer Menschen (z. B. seh- oder hörbeeinträchtigte Personen, Menschen in
stationären Wohnformen, aufsuchende Angebote im ländlichen Raum,
ältere Menschen mit Migrationsgeschichte) und gewünschter Lernsettings
(Peer-to-Peer, intergenerationell)
• Unterstützung etablierter, vertrauter Anlaufstellen (z. B. Bürgervereine,
Begegnungsstätten der Wohlfahrtsverbände, Bibliotheken,
Mehrgenerationenhäuser, Migrantenselbstorganisationen)
• Abgleich der erreichten Teilnehmenden mit soziodemografischen Daten zu
Offlinerinnen und Offlinern bzw. Einsteigerinnen und Einsteigern
• Kontinuierliche fachliche Begleitung durch ein Expertengremium.
Um die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, werden
Websites und mobile Anwendungen des Bundes entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben von § 7 Onlinezugangsgesetz (OZG), des Bundesgleichstellungsgesetzes
(BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
barrierefrei gestaltet. So wird sichergestellt, dass auch Menschen mit
Beeinträchtigungen digitale Angebote der öffentlichen Verwaltung nutzen können.
Das gilt im Rahmen der Förderbedingungen genauso für die o. g. Maßnahmen.
11. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2020 für diese Programme
bereitgestellt (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
Die Aufteilung der finanziellen Mittel nach Jahren wird in der nachfolgenden
Übersicht dargestellt:
DigitalPakt Alter:
2021: 884 875,37 Euro
2022: 826 056,00 Euro
2023: 1 020 300,00 Euro
2024: 979 200,00 Euro
2025: 1 219 850,00 Euro
Digitaler Engel:
2020: 255 655,70 Euro
2021: 272 155,70 Euro
2022: 651 386,85 Euro
2023: 550 000,00 Euro
2024: 550 000,00 Euro
2025: 550 000,00 Euro
Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“:
2020: 98 000,00 Euro
2021: 107 400,00 Euro
2022: 118 000,00 Euro
Digitale Souveränität älterer Menschen mit KI-Technologien fördern:
2020: 179 500,00 Euro
2021: 112 500,00 Euro
2022: 198 000,00 Euro
KI für ein gutes Altern:
2022: 13 500,00 Euro
2023: 202 100,00 Euro
2024: 220 500,00 Euro
2025: 200 150,00 Euro.
12. Welche Evaluierungen oder wissenschaftlichen Begleitungen liegen zu
diesen Programmen vor, und mit welchen zentralen Ergebnissen?
Für den DigitalPakt Alter liegen bislang zwei externe Evaluationen vor. Die
zentralen Ergebnisse sind öffentlich einsehbar: www.digitalpakt-alter.de/digital
pakt-alter/unsere-materialien/evaluation/.
Für den Digitalen Engel liegen für verschiedene Projektphasen Evaluationen
vor. Zu den zentralen Ergebnissen der Evaluation der Projektförderphase 2022–
2025 zählt, dass die Teilnehmenden die Informationsveranstaltungen des
Digitalen Engel insgesamt als sehr gut bewerten und die Teilnehmenden besonders
die Aktualität der Themen, den methodisch und didaktischen Aufbau der
Angebote sowie die konsequente Ausrichtung auf die Zielgruppe Ältere schätzen.
Darüber hinaus zeigt sich, dass innerhalb der erreichten Zielgruppe
insbesondere Frauen sowie ältere Personen mit geringen Vorkenntnissen vertreten sind.
13. In welcher Form werden ältere Menschen selbst in die Konzeption,
Weiterentwicklung oder Evaluation digitaler Programme und Anwendungen
des Bundes einbezogen?
Der Bund fördert die Teilhabe älterer Menschen an der Digitalisierung über
Zuwendungsempfänger, die Projekte durchführen. Für die Konzeption der
Projekte sind die Zuwendungsnehmer verantwortlich, die sich ihrerseits auf ihre
Expertise und Einbeziehung verschiedener Zielgruppen stützen. Die
Projektanträge werden von der Verwaltung geprüft und mit Erkenntnissen aus der
Wissenschaft abgeglichen.
14. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Kommunen bei der
Förderung digitaler Teilhabe älterer Menschen, etwa durch
Förderprogramme, Beratungsangebote oder Vernetzungsstrukturen?
Die Bundesregierung unterstützt Kommunen bei der Förderung digitaler
Teilhabe älterer Menschen u. a. durch den DigitalPakt Alter, der ab 2026 in eine
neue Phase tritt und auf die breite Verankerung digitaler Teilhabe in
Kommunen abzielt. Ziel ist der Auf- und Ausbau kommunaler Strukturen, um
wohnortnahe Unterstützungsangebote für ältere Menschen zu schaffen. Ab 2027 wird
es ein für Kommunen spezifisches Förderprogramm geben, um tragfähige,
wohnortnahe Strukturen und die Stärkung der digitalen Daseinsvorsorge auf
kommunaler Ebene voranzutreiben.
15. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung
Mehrgenerationenhäuser, Seniorenorganisationen, Wohlfahrtsverbände und
zivilgesellschaftliche Träger bei der Umsetzung bundesgeförderter Maßnahmen
zur digitalen Teilhabe älterer Menschen?
Mehrgenerationenhäuser, Seniorenorganisationen, Wohlfahrtsverbände und
weitere zivilgesellschaftliche Träger spielen nach Kenntnis der
Bundesregierung eine zentrale Rolle bei der Umsetzung bundesgeförderter Maßnahmen zur
digitalen Teilhabe älterer Menschen. Sie stellen niedrigschwellige Zugänge
über vertraute Sozialräume bereit, erreichen auch schwer zugängliche
Zielgruppen, bringen ehrenamtliches Engagement ein und sichern durch ihre lokale
Verankerung bedarfsgerechte Angebote, individuelle Unterstützung sowie die
nachhaltige Vernetzung vor Ort.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur regionalen
Verfügbarkeit niedrigschwelliger digitaler Unterstützungsangebote für ältere
Menschen vor?
Ein zentraler Baustein des DigitalPakts Alter ist die Übersicht über
niedrigschwellige Unterstützungsangebote – auch um Älteren Anlaufstellen in ihrer
Nähe am Telefon zu vermitteln. Eine entsprechende Datenbank wird seit
mehreren Jahren aufgebaut, ausgebaut und gepflegt.
Auch Angebote der Länder, als Partner im DigitalPakt Alter, werden dort
eingepflegt. Mit Stand 23. Februar 2026 enthält die Landkarte bundesweit 1 659
lokale Lern- und Beratungsangebote vor Ort: www.digitalpakt-alter.de/angebot
e-finden/.
Die Angebote zur Digitalen Teilhabe Älterer werden sukzessive weiter
ausgebaut. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Ausbau von Angeboten in
strukturschwachen Gebieten oder ländlichen Räumen gelegt.
17. Plant die Bundesregierung, die Datenlage sowie bestehende Förder- und
Unterstützungsstrukturen zur digitalen Teilhabe älterer Menschen
weiterzuentwickeln, und wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung unterstützt Projekte zur Förderung der digitalen Teilhabe
älterer Menschen. Diese wurden und werden in Zusammenarbeit mit den
Projektträgern kontinuierlich weiterentwickelt. Es wird insofern auf die Antwort zu
Frage 10 verwiesen. Die Bundesregierung ist zudem bestrebt, im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Datenlage zur digitalen Teilhabe
älterer Menschen stetig zu verbessern.
Derzeit wird hinsichtlich der Datenlage folgendes Projekt gefördert: Das vom
BMBFSFJ geförderte Projekt DataLiteracy am Leibniz-Institut für
Bildungsverläufe (LlfBi) erfasst die digitalen und datenbezogenen Kompetenzen der
bundesdeutschen Bevölkerung im Alter von 10 bis 69 Jahren und hilft zu
verstehen, wie diese Kompetenzen sich entwickeln (www.lifbi.de/de-de/Start/Fors
chung/Großprojekte/DataLiteracy). Das Projekt wird im Rahmen und aus
Mitteln des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) finanziert.
Zugleich fördert das BMBFSFJ unter dem Dach seines Rahmenprogramms
„Empirische Bildungsforschung – Gemeinsam für bessere Bildung“ im
Handlungsfeld „Leben und Lernen in einer digitalen Welt“ auch Projekte, die sich
mit den Digitalkompetenzen von älteren Menschen befassen.
Bis September 2025 wurde das Verbundprojekt „Digitale Bildungsprozesse für
ältere Menschen in seniorenspezifischen Wohnformen der institutionalisierten
Altenhilfe“ gefördert (https://dibiwohn.org/), welches erforschte, wie Zugänge
zu digitalen Medien für Menschen im hohen Alter erschlossen werden können
und wie diese Zielgruppe dabei unterstützt werden kann, den Umgang mit
digitalen Medien zu lernen.
Seit März 2025 fördert das BMBFSFJ zudem das Verbundprojekt „Adaptive
Fortbildungen in der medienpädagogischen Altenbildung“, das sich mit den
Digitalkompetenzen von älteren Menschen befasst (www.hs-emden-leer.de/forsch
ung/projekte/aktuelle-projekte/adaptive-fortbildungen-in-der-medienpaedagogi
schen-altenbildung-fort). Die Forschenden beschäftigen sich mit der Frage,
inwieweit gezielte medienpädagogische Fortbildungen von Seniorinnen und
Senioren, die ehrenamtlich im Bildungsbereich tätig sind, dazu beitragen
können, dass ältere Menschen sicher und selbstbewusst mit digitalen Medien
umgehen können. Technikaffine ältere Menschen – sogenannte Internetlotsen –
erhalten ein neu entwickeltes Training, dass auf ihre jeweiligen Fähigkeiten
zugeschnitten ist. Das Gelernte setzen sie direkt in der Beratung von weniger
technikaffinen älteren Menschen um.
18. Wie viele „Erfahrungsorte“ wurden bislang im Rahmen des DigitalPakts
Alter gefördert, und mit welchen Förderbeträgen und Förderleistungen
(z. B. Schulungen, Materialien, Vernetzungsleistungen) pro
Erfahrungsort?
Insgesamt wurden 314 Erfahrungsorte zwischen 2021 und 2025 gefördert. Alle
Erfahrungsorte erhielten eine Förderung von 3.000 Euro – Ausnahme bilden
hier die 50 Erfahrungsorte von 2022, die 2.000 Euro erhielten. Allen
Erfahrungsorten standen Workshops, Vernetzungsangebote, monatliche Online-
Sprechstunden, Regionaltreffen und Materialien des DigitalPakts Alter
kostenlos zur Verfügung. Zudem bestand die Möglichkeit auf Beratung des Digital-
Pakts Alter zurückzugreifen, um Unterstützung bei der Umsetzung der
Aktivitäten zu erhalten.
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den DigitalPakt
Alter über Ende 2025 hinaus fortzuführen und weiterzuentwickeln?
Gemäß der im Koalitionsvertrag vereinbarten Absicht, den DigitalPakt Alter
auch über Ende 2025 zu fördern, wurde das Projekt für weitere vier Jahre
verlängert (Januar/2026 bis Dezember/2029).
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation zwischen Bund,
Ländern, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Kommunen im Rahmen des
DigitalPakts Alter, und welche Herausforderungen sieht sie dabei?
Die Bundesregierung bewertet die Kooperation zwischen Bund, Ländern,
Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren im Rahmen des DigitalPakts
Alter sehr positiv, da sie Reichweite und Wirksamkeit der Angebote erhöht,
Expertise bündelt und Wissenstransfer fördert. Regelmäßige Partnertreffen
ermöglichen den Austausch von Good Practice und geben Impulse für Länder, die
bislang wenige eigene Aktivitäten entwickelt haben. Zudem stärken
gemeinsame Aktionen sowie die Zusammenarbeit an der Landkarte digitaler
Teilhabeangebote die Vernetzung und Sichtbarkeit. Das Partnernetzwerk wird
zunehmend attraktiv auch für Akteure, die Preisgelder oder den Aufbau von weiteren
Erfahrungsorten stiften. Herausforderungen bestehen insbesondere aufgrund
unterschiedlicher Ausgangsbedingungen für die digitale Teilhabe älterer
Menschen auf kommunaler Ebene, sowie in der langfristigen Verstetigung
erfolgreicher Maßnahmen.
21. Welche Veränderungen in den Nutzungsquoten, Kompetenzniveaus oder
Unterstützungsbedarfen älterer Menschen lassen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Einführung des DigitalPakts Alter empirisch
nachweisen?
Ältere Teilnehmende in Angeboten des DigitalPakts Alter absolvieren keine
Prä-Post-Kompetenztests, um die Niedrigschwelligkeit der Angebote
beizubehalten. Evaluationen auf Basis von Befragungen der Nutzenden und
Wissensvermittelnden (siehe Frage 12) zeigen eine hohe Zufriedenheit mit den
Angeboten (94 Prozent) sowie eine hohe Zustimmung zu den Aussagen „Meine
Fragen wurden beantwortet und meine Probleme gelöst“ (99 Prozent) und „Es
wurde alles für mich verständlich vermittelt“ (99 Prozent).
Rund die Hälfte der Nutzenden äußert weiteren Unterstützungsbedarf –
generell oder bei neuen Themen –, etwa ein Drittel geht von einem regelmäßigen
Unterstützungsbedarf aus.
Aussagen zu Veränderungen in der Gesamtbevölkerung oder eine kausale
Zuschreibung zu einzelnen Förderprojekten sind jedoch wissenschaftlich nicht
valide möglich, da die sichtbaren steigenden Nutzungsquoten und
Kompetenzniveaus älterer Menschen auch durch demografische Effekte beeinflusst werden,
etwa durch das Nachrücken digitalaffinerer Jahrgänge in höhere Altersgruppen
sowie das Versterben hochaltriger Offlinerinnen und Offliner.
22. Welche Empfehlungen aus der wissenschaftlichen Evaluation der ersten
150 „Erfahrungsorte“ im Rahmen des DigitalPakts Alter (Institut für
Informationsmanagement Bremen [ifib] 2022) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang umgesetzt, und welche nicht (bitte jeweils
begründen und nach Maßnahmen aufschlüsseln)?
Der DigitalPakt Alter hat mit diversen Maßnahmen die Empfehlungen der
wissenschaftlichen Evaluation (ifib 2022) umgesetzt. Dazu gehören die
Diversifizierung und Vernetzung der Angebote und Anbieter in den Erfahrungsorten; die
Qualifizierung der (ehrenamtlichen) Unterstützungskräfte; der Fokus der
Projekttätigkeit auf Zielgruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf; der
Aufbau einer bundesweiten Datenbank und einer breiten
Sensibilisierungskampagne über diverse Medien, sowie die ab 2026 einsetzende Erweiterung und
Verstetigung der Aktivitäten auf kommunaler Ebene.
23. Welchen Umsetzungsstand hat die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angekündigte altersübergreifende digitale
Kompetenzoffensive, insbesondere im Hinblick auf Angebote für ältere Menschen
(bitte Zeitplan, beteiligte Ressorts und bereitgestellte Haushaltsmittel
angeben)?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Digitalisierung gerade
auch für ältere Menschen große Chancen bereithält. Um die digitalen
Kompetenzen insbesondere älterer Menschen in Deutschland zu fördern, hat das
BMBFSFJ in der laufenden Legislatur bereits folgende Maßnahmen ergriffen:
– Verlängerung des „DigitalPakt Alter“ bis 2029: Der DigitalPakt Alter
unterstützt Kommunen dabei, dauerhaft erreichbare Anlaufstellen für digitale
Fragen älterer Menschen aufzubauen und zu sichern.
– Verlängerung des „Digitalen Engel“ bis 2029: Mit zwei mobilen
Ratgeberteams und durch generationenübergreifende Patenschaften erreicht der
Digitale Engel vor allem ländliche Regionen in ganz Deutschland und vermittelt
digitale Kompetenzen dort, wo es noch wenige Strukturen gibt.
– Initiierung des Projekts „Kompetenznetzwerk KI & Alter“: Das
Kompetenznetzwerk verbindet Akteure aus praxisnaher Bildungsarbeit, etablierten
KI-Lernorten sowie Forschung und Entwicklung miteinander und bietet
Unterstützung, Lernangebote und Orientierung.
Die genannten Maßnahmen werden auch in der Ausgestaltung der
altersübergreifenden digitalen Kompetenzoffensive berücksichtigt. Deren Zielsetzung
und Ausgestaltung wird im Rahmen eines Beteiligungsprozesses 2026
ausgearbeitet. Weiterhin wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2a
bis 2g auf Bundestagsdrucksache 21/3921 verwiesen.
24. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Menschen ohne Zugang zu
Internet oder internetfähigen Endgeräten, insbesondere ältere Menschen,
auch künftig gleichberechtigt Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen
des Bundes oder Leistungen, die von der öffentlichen Hand in Erfüllung
öffentlicher Aufgaben oder im öffentlichen Auftrag erbracht werden
(z. B. durch Vor-Ort-Angebote, telefonische Verfahren, schriftliche
Antragstellung), erhalten?
Die Bundesregierung orientiert sich an dem Prinzip „digital zuerst, aber nicht
digital ausschließlich“. Digitale Verwaltungsverfahren werden priorisiert, ohne
analoge Zugänge grundsätzlich auszuschließen. Die nötigen
(Unterstützungs-)Angebote werden für alle gewährleistet, die Hilfe bei der Nutzung der
digitalen Angebote benötigen oder diese nicht nutzen können oder möchten.
Ziel ist Vereinfachung, nicht Verdrängung.
Im Rahmen der Modernisierungsagenda Bund entwickelt die Bundesregierung
zusammen mit Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern Kriterien für gute
Servicequalität des Staates. Dabei wird explizit auch der einfache Zugang zu
öffentlichen Dienstleistungen in den Blick genommen.
Weitere Informationen zum Beteiligungsprozesses finden Sie unter: https://bmd
s.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buergerzentrierter-staat/beteiligungspro
zess.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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