Unterschiede in der Pflegequalität auf Kreisebene
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Unterschiede in der Pflegequalität auf Kreisebene
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1154
21. Wahlperiode 06.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Evelyn Schötz, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne-Mieke
Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates
Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf,
Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Julia-
Christina Stange und der Fraktion Die Linke
Unterschiede in der Pflegequalität auf Kreisebene
Der Qualitätsatlas Pflege des Wissenschaftlichen Instituts der
Ortskrankenkassen (WIdO) veröffentlichte vor Kurzem neue Daten zu Qualitätsindikatoren
von Pflegeheimen. Es existieren demnach sehr große Differenzen auf
Kreisebene zu unterschiedlichen Qualitätsindikatoren. So erleiden im
Bundesdurchschnitt 16,23 Prozent der Pflegeheimbewohnenden mit sturzerhöhender
Medikation (engl. Fall risk increasing drugs: FRIDs) einen Sturz, der zu einem
Krankenhausaufenthalt führt; der Kreis mit der geringsten Zahl solcher
Ereignisse liegt bei 9,78 Prozent, der Kreis mit der höchsten Zahl 33,54 Prozent.
Eine Dauerverordnung von Beruhigungsmitteln – dies kann auf eine
Überlastung des Personals hindeuten – erhalten durchschnittlich 7,14 Prozent der
Pflegeheimbewohnenden, im Kreis mit den wenigsten Verordnungen nur 0,86
Prozent, dem mit dem höchsten Anteil 27,34 Prozent. Hier zeigt sich auch, dass im
Saarland, in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg generell sehr viel
verordnet wird, in den östlichen Ländern deutlich weniger.
Nicht nur regionale Disparitäten, sondern offenbar eine bundesweite
Unterversorgung gibt es bei Pflegeheimbewohnenden mit Diabetes. Hier ist nach der
entsprechenden Leitlinie vorgesehen, dass jährlich eine augenärztliche
Kontrolluntersuchung stattfinden sollte, um diabetesbedingte Verschlechterungen
der Sehfähigkeit zu vermeiden. Tatsächlich erhalten aber 79,15 Prozent dieser
Gruppe keine jährliche augenärztliche Untersuchung. Rheinland-Pfalz, Baden-
Württemberg, Bayern und Hessen sind hier besonders schlecht.
Bundesweit mussten 4,14 Prozent aller demenzkranken
Pflegeheimbewohnenden wegen Dehydration im Krankenhaus versorgt werden, der Landkreis mit
dem besten Wert erreicht 0,62 Prozent, der mit dem schlechtesten Wert
16,98 Prozent.
Das WIdO untersuchte auch noch weitere Indikatoren, jeweils mit
vergleichbaren Ergebnissen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erklärungen sind der Bundesregierung für die regionalen
Disparitäten bei der Versorgungsqualität von Pflegeheimbewohnenden bekannt?
2. Welche Ansätze gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um eine
bundesweit vergleichbare Qualität in der Versorgung zu erreichen?
3. Welche Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme), die auf die im WIdO-
Bericht 2025 angesprochenen Parameter abstellen, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die für Pflegeheime vorgeschrieben, und wer überwacht
die Einhaltung dieser QS-Systeme?
4. Inwiefern trifft es nach Einschätzung der Bundesregierung zu, dass diese
QS-Systeme angesichts der festgestellten Ungleichverteilung nicht
geeignet sind, eine gute Pflegequalität zu gewährleisten?
5. Welche der im Bericht untersuchten Parameter (Dauerverordnung von
Beruhigungs- und Schlafmitteln, Dauerverordnung von Antipsychotika
bei Demenz, Dehydration, fehlende augenärztliche Vorsorge bei Diabetes,
Einsatz von für Ältere ungeeigneter Medikation, Kombination von neun
oder mehr Wirkstoffen, Auftreten von Dekubitus, Krankenhausaufenthalte
am Lebensende, kurze Krankenhausaufenthalte, sturzbedingte
Krankenhausaufenthalte) korrelieren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
mit
a) dem fach- und/oder hausärztlichen Versorgungsgrad,
b) Fachkräftemangel in der Pflege,
c) Versorgungsdichte mit Pflegeheimen in der Region,
d) Grad der Verschuldung der Kommunen,
e) Wirtschaftsleistung pro Kopf in der Region,
f) mittleres verfügbares Haushaltseinkommen,
g) Anteil Privatversicherter in der Region,
h) Erwerbslosenquote in der Region,
und welche weiteren Korrelationen sind der Bundesregierung bekannt, die
Hinweise auf die Ursachen der Ungleichverteilung bei der Pflegequalität
geben?
6. Welche Ansätze hierzu wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit bereits durchgeführt bzw. erprobt
a) durch gesetzliche Regelungen,
b) auf Initiative des Qualitätsausschusses Pflege,
c) auf Initiative des Gemeinsamen Bundesausschusses,
d) im Rahmen des Innovationsfonds,
e) auf Initiative von Leistungserbringenden,
f) auf Initiative von Kranken- bzw. Pflegekassen,
g) auf andere Art (bitte auflisten)?
7. Was waren hier nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die
Ergebnisse bzw. die beobachteten Effekte?
8. Welche der genannten Maßnahmen wird nach Kenntnis der
Bundesregierung bis heute fortgesetzt, und werden erfolgreiche Projekte bundesweit
verpflichtend ausgerollt?
9. In welchen der vom WIdO untersuchten Indikatoren sieht die
Bundesregierung Anzeichen für eine Überlastung des Pflegeheimpersonals (bitte
jeweils begründen)?
10. Welche Erklärungen sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass etwa
vier Fünftel der Pflegeheimbewohnenden mit Diabetes keine
leitliniengerechte augenärztliche Behandlung bzw. Untersuchung erhalten, wer ist
hier nach Kenntnis der Bundesregierung in erster Linie in der Pflicht, eine
Änderung herbeizuführen, der Mensch mit Pflegebedarf selbst, die
Kostenträger, das Pflegeheim, die ärztliche Leistungserbringenden oder
jemand anderes, und gibt es hier nach Kenntnis der Bundesregierung eine
rechtliche Verantwortung, und welche ist dies?
11. Korrelieren die Daten zu dieser Augenuntersuchung nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den regionalen Versorgungsgraden in der
augenärztlichen Bedarfsplanung?
12. Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie viel zusätzliche
augenärztliche Arbeitszeit benötigt würde, damit alle an Diabetes erkrankten
Pflegeheimbewohnenden leitliniengerecht untersucht werden könnten,
und wie viel ist dies im Vergleich zur verfügbaren Arbeitszeit der
Augenärztinnen und Augenärzten?
13. Welche Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen können nach Kenntnis
der Bundesregierung zur Sturzprävention beitragen, und wer trägt die
Kosten dieser Maßnahmen, und inwiefern sind solche Maßnahmen für
Pflegeheime verbindlich umzusetzen?
14. Welche Initiativen der Bundesregierung oder anderer Akteure gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung, die Best-Practice-Modelle bei der
Sturzprävention erfassen und versuchen, in die breite Anwendung zu bringen?
15. Welche Anforderungen gibt nach Kenntnis der Bundesregierung für
Pflegeheime, Maßnahmen der Sturzprävention zu implementieren, wie wird
die Einhaltung überwacht, und welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es bei
Nichteinhaltung?
16. Welche Kooperation zwischen Pflege (Pflegebeschäftigten,
Pflegeträgerorganisationen) und Ärztinnen und Ärzten ist nach Kenntnis der
Bundesregierung institutionell eingerichtet, damit z. B. die Sturzgefahr bei der die
Arzneimittelverordnung berücksichtigt wird?
17. Welche verbindlichen Regelungen zur Kooperation der verschiedenen
Berufsgruppen ist nach Ansicht der Bundesregierung wünschenswert, und
welche sind in der Fläche tatsächlich implementiert?
18. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung von einem
Behandlungsfehler zu sprechen, wenn ohne weitere Kontraindikation eine
sturzerhöhende Medikation verordnet wird?
19. Spielt die Sturzprävention nach Ansicht der Bundesregierung eine
ausreichende Rolle in den einschlägigen Leitlinien der
medizinischwissenschaftlichen Fachgesellschaften, die unter anderem
Verordnungsempfehlungen für die Ärztinnen und Ärzte erarbeiten?
20. Welche Maßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um die
regionalen Unterschiede bei der Verordnungsqualität etwa von
sturzerhöhenden Arzneimitteln zu untersuchen und in Regionen mit
unterdurchschnittlicher Qualität zu verbessern, und welche Verantwortung sieht die
Bundesregierung in der Bundespolitik, in der Landespolitik und welche in
der Selbstverwaltung?
21. Welche Aktivitäten gibt es vonseiten der Bundesregierung, die Qualität
und Inhalte der ärztlichen Fort- und Weiterbildung bundesweit auf hohem
Niveau zu gewährleisten, und welche Bemühungen gibt es insbesondere,
strukturell vernachlässigte Themen bundesweit zu stärken?
22. Welche Leitlinien oder andere Handlungsempfehlungen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Vermeidung von Dehydration in
Pflegeheimen?
23. Welche Erklärungen sind der Bundesregierung für die großen
Unterschiede bei den Krankenhausaufenthalten aufgrund von Dehydration auch bei
benachbarten Landkreisen (z. B. Neumarkt in der Oberpfalz: 0,85 Prozent
der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner, Amberg-
Sulzbach: 8,49 Prozent der Pflegeheimbewohnenden, https://www.qualita
etsatlas-pflege.de/fluessigkeitsversorgung-bei-demenz/kreise/anteil/2023)
bekannt?
24. Welche Initiativen gibt es vonseiten der Bundesregierung, um
Dehydration in Pflegeheimen und damit dadurch verursachte
Krankenhausaufenthalte zu vermeiden?
25. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
a) regionale Disparitäten auf einem guten Niveau anzugleichen und
b) die Versorgungsqualität von Pflegeheimbewohnenden zu verbessern?
Berlin, den 25. Juli 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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