Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/937)
Text
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/937)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1023
21. Wahlperiode 31.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Clara Bünger,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/937 –
Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in
zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Rechtsrock, rechter Rap und die
verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile bieten
die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem
rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von
Kameradschaftsspektrum und NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands,
heute die Partei „Die Heimat“), mittels der sogenannten Schulhof-CD gezielt
Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu
interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.
Konzerte und das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes
Umfeld auf Social Media sind die ersten Berührungspunkte vieler
Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und
antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt
somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme
Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote
erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche
Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar.
1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im ersten
Halbjahr 2025 im Bundesgebiet insgesamt statt?
a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt
sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach
Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern
aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie
stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 31. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis Juni 2025 im
Bundesgebiet 94 rechtsextremistische Musikveranstaltungen (22 Konzerte und
72 Liederabende) statt.
Zu folgenden 57 Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene
Ankündigung bzw. Durchführung vor.
Datum Ort Land Auftretende
10.01.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen
11.01.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen
18.01.2025 Aue-Bad Schlema SN Einzelperson
18.01.2025 Großraum Wittenberg ST Einzelperson
18.01.2025 Dresden SN „Volksnah“
18.01.2025 unbekannt Einzelperson
25.01.2025 unbekannt Einzelperson
31.01.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen
08.02.2025 Raum Dresden SN Einzelperson
08.02.2025 Auengrund-Brattendorf TH „Sleipnir“
09.02.2025 Auengrund-Brattendorf TH „Sleipnir“
15.02.2025 Hildburghausen TH unbekannte Musikgruppe
15.02.2025 unbekannt Einzelperson
15.02.2025 Berlin BE „Wutbürger“
21.02.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson
22.02.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson
01.03.2025 unbekannt Einzelpersonen, „Unbeliebte Jungs“
01.03.2025 Leuna ST „Stahlkappenglanz“
01.03.2025 Dortmund NW Einzelpersonen
08.03.2025 unbekannt TH Einzelpersonen
15.03.2025 Raum Braunschweig NI Einzelperson
21.03.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson
22.03.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson
22.03.2025 unbekannt Einzelperson
28.03.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson
29.03.2025 Auengrund-Brattendorf TH „Symphonie des Blutes“
29.03.2025 Nordhastedt SH Einzelpersonen
29.03.2025 unbekannt „Eternal Bleeding“, „FLAK“, „Burning Hate“
05.04.2025 Dortmund NW Einzelperson
05.04.2025 Naumburg ST Einzelpersonen
05.04.2025 unbekannt Einzelperson
11.04.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson
12.04.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson
13.04.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson
17.04.2025 Aue-Bad Schlema SN keine offenen Erkenntnisse
18.04.2025 unbekannt Einzelperson
26.04.2025 unbekannt Einzelperson
26.04.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson
26.04.2025 Zwickau SN keine offenen Erkenntnisse
01.05.2025 Zittau SN keine offenen Erkenntnisse
03.05.2025 Eisenach TH Einzelperson
03.05.2025 Neukirch SN Einzelpersonen
03.05.2025 Auengrund-Brattendorf TH „Sleipnir“
04.05.2025 Auengrund-Brattendorf TH „Sleipnir“
09.05.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen
10.05.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen
10.05.2025 Berlin BE Einzelperson
Datum Ort Land Auftretende
11.05.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen
17.05.2025 unbekannt MV „Unbeliebte Jungs“
23.05.2025 Dortmund NW Einzelperson
24.05.2025 Altenstadt-Waldsiedlung HE Einzelperson
24.05.2025 Berlin BE Einzelperson
07.06.2025 Memmingen BY „Smart Violence“, „Total Annihilation“,
„Orgullo Sur“, „Sun City Skins“
07.06.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson
07.06.2025 Matzlow-Garwitz MV keine offenen Erkenntnisse
08.06.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson
Ende Juni 2025 unbekannt Einzelpersonen
Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft.
Die weiteren 37 Musikveranstaltungen, von denen die Bundesregierung
Kenntnis hat, wurden konspirativ angekündigt oder vorbereitet.
Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts
einerseits mit Belangen des Staatswohls und den involvierten Grundrechten Dritter
andererseits gelangt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass eine
Aufschlüsselung dieser Musikveranstaltungen nach Ländern nicht mitgeteilt
werden kann, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den
Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise
gezielt danach ausrichten könnte.
Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte
Vertrauenspersonen (V-Personen) zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich die
V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die
Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass ihr Leben und ihre
körperliche Unversehrtheit gefährdet wären.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger
hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter
Verschlusssachen-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
einsehbar wäre, ausscheidet. Aufgrund der Hochrangigkeit der Rechtsgüter der
Betroffenen, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit
ihrer drohenden Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des
Bekanntwerdens zu Umständen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen
werden. Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen, dass ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen
muss.
2. Bei wie vielen der zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die
Partei „Die Heimat“ (vormals Nationaldemokratische Partei
Deutschlands, NPD) oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw.
Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen
Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2025 zehn
entsprechende Musikveranstaltungen statt, die von der Partei „Die Heimat“
(ehemals NPD) oder einer ihrer Untergliederungen organisiert wurden. Zu den
folgenden fünf Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene
Ankündigung bzw. Durchführung vor.
Datum Ort Land Auftretende
08.02.2025 Raum Dresden SN Einzelperson
15.03.2025 Raum Braunschweig NI Einzelperson
05.04.2025 Dortmund NW Einzelperson
10.05.2025 Berlin BE Einzelperson
23.05.2025 Dortmund NW Einzelperson
Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft.
Zu fünf weiteren Veranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus
den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.
3. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Die Heimat“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Halbjahr 2025
zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2025 acht
entsprechende Veranstaltungen statt. Zu folgenden fünf Veranstaltungen liegen
offene Erkenntnisse vor.
Datum Ort Land Auftretende
30.01.2025 Gera TH Einzelpersonen
22.03.2025 Fretterode TH Einzelpersonen
05.04.2025 Ruhland BB Einzelperson
01.05.2025 Gera TH Einzelpersonen
21.06.2025 Raum Niederlausitz BB Einzelpersonen
Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft.
Zu drei weiteren Veranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus
den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.
4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Der III. Weg“
(Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Halbjahr
2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw.
Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2025 drei
entsprechende Veranstaltungen statt.
Datum Ort Land Auftretende
25.01.2025 Großraum Hannover NI Einzelperson
15.02.2025 Hilchenbach NW Einzelperson
03.05.2025 Hilchenbach NW „Odessa“, „Thematik 25“ und „Volksnah“
Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft.
5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten,
z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch
zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im
ersten Halbjahr 2025, und wer trat als Organisator der jeweiligen
Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum,
Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis Juni 2025 im
Bundesgebiet 55 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu
zählen auch die unter der Antwort zu den Fragen 3 und 4 benannten
Veranstaltungen.
Zu den folgenden 19 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene
Ankündigung bzw. Durchführung vor.
Datum Ort Land Organisator Auftretende
25.01.2025 Großraum Hannover NI „Der III. Weg“ Einzelperson
30.01.2025 Gera TH „Die Heimat Ostthüringen“ Einzelpersonen
07.02.2025 Neukirch SN „Neuer Deutscher
Standard“ (NDS)
Einzelpersonen
15.02.2025 Hilchenbach NW „Der III. Weg“ Einzelperson
08.03.2025 unbekannt unbekannt Einzelpersonen
08.03.2025 Thonhausen TH Einzelperson Einzelperson
15.03.2025 Aschersleben ST keine offenen Erkenntnisse Einzelpersonen
22.03.2025 Berlin BE Einzelperson Einzelperson
22.03.2025 Fretterode TH „Heimat.Kultur.Werk“ Einzelpersonen
31.03.2025 Gera TH Einzelperson Einzelperson
05.04.2025 Ruhland BB „Junge Nationalisten“ (JN) Einzelperson
01.05.2025 Gera TH „Die Heimat Thüringen“ Einzelpersonen
03.05.2025 Raum Mansfeld-
Südharz
ST keine offenen Erkenntnisse Einzelperson
03.05.2025 Hilchenbach NW „Der III. Weg
Stützpunkt Sauerland/
Siegerland“ (NW)
„Volksnah“, „Thematik 25“,
„Odessa“
26.05.2025 Gera TH Einzelperson Einzelperson
31.05.2025 Waren a. d. Müritz MV keine offenen Erkenntnisse keine offenen Erkenntnisse
21.06.2025 Ostthüringen TH unbekannt Einzelperson
21.06.2025 Raum Niederlausitz BB „Junge Nationalisten“ (JN),
„Die Heimat Niederlausitz“
Einzelpersonen
Ende Juni 2025 unbekannt unbekannt „Unbeliebte Jungs“,
Einzelperson
Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft.
Zu den 36 weiteren Veranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus
den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.
6. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen
und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach
Veranstaltungen aufschlüsseln)?
Die in der Antwort zu den Fragen 1 und 5 genannten Musikveranstaltungen
wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf:
Zu vier der 22 Konzerte liegen keine Besucherzahlen vor. Die übrigen 18
Konzerte wurden von insgesamt 1 839 Personen besucht; das ergibt einen
Durchschnitt von ca. 102 Personen.
Zu 23 der 72 Liederabende liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden
49 Liederabende wurden von insgesamt 2 249 Personen besucht; das ergibt
einen Durchschnitt von ca. 45 Personen.
Zu elf der 55 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine
Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 44 Veranstaltungen wurden von
insgesamt 4 993 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 113
Personen.
7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von
deutschen Angehörigen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2025 im
Ausland organisiert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im ersten Halbjahr 2025 ein
entsprechendes Konzert durch deutsche Rechtsextremisten im Ausland organisiert.
Zu dieser Veranstaltung liegen der Bundesregierung ausschließlich
geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits
in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.
8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher
gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen,
Liedermachern aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2025 18
Konzerte bzw. Liederabende sowie eine sonstige Veranstaltung mit
Musikdarbietungen mit deutscher Beteiligung im Ausland statt.
Offen verwertbare Erkenntnisse liegen zu folgenden 14 Veranstaltungen vor.
Datum Ort Land Auftretende
25.01.2025 Verona Italien „Kodex Frei“
07.02.2025 Budapest Ungarn „Heiliger Krieg“, „Kopfschuss“, „Spreegeschwader“
08.02.2025 Budapest Ungarn „Heureka“
08.02.2025 Rokycany Tschechien „Hard & Smart“, „Prolligans“
15.02.2025 Madrid Spanien „Kopfschuss“, „Spreegeschwader“
22.02.2025 Tallinn Estland keine offenen Erkenntnisse
01.03.2025 Deje Schweden Einzelperson
29.03.2025 Prag-Lipany Tschechien „Eskalation“
29.03.2025 Hörvik Schweden keine offenen Erkenntnisse
12.04.2025 Györ Ungarn Einzelperson
12.04.2025 Verona Italien „Blutzeugen“
03.05.2025 Verona Italien „True Aggression“
30./31.05.2025 Santa Susanna Spanien „Last Riot“
28.06.2024 Raum Czestochowa Polen „Überzeugungstäter Vogtland“
Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft.
Zu vier weiteren Musikveranstaltungen liegen der Bundesregierung
ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern
aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.
9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Halbjahr
2025 von der Polizei aufgelöst?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine systematische
Meldung über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität („KPMD-PMK“) und eine darauf basierende Speicherung
in der zentralen PMK-Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung politisch
motivierter Straftaten“ (LAPOS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfolgen nicht.
10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Halbjahr
2025 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und
das geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten
Bands angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine systematische
Meldung über den „KPMD-PMK“ und eine darauf basierende Speicherung in
der zentralen PMK-Fallzahlendatei LAPOS des BKA erfolgen nicht.
11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten,
wurden im ersten Halbjahr 2025 in unmittelbarem Zusammenhang mit
Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den
Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art
der Straftaten, Ort und Datum auflisten)?
Politisch motivierte Straftaten im thematischen Zusammenhang mit
„Musikveranstaltungen der extremen Rechten“ werden im Rahmen des „KPMD-PMK“
erfasst. Sie sind in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten. Eine unmittelbar
automatisierte Auswertung dieser Fälle in der zentralen PMK-Fallzahlendatei
LAPOS des BKA ist nicht möglich. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in
diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage/diesem
Themenbezug keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines
recherchefähigen Katalogwertes (z. B. als Themenfeld) bundeseinheitlich gemeldet und in
der PMK-Fallzahlendatei LAPOS des BKA dargestellt werden könnte.
Hilfsweise wurden Recherchen im Feld „Kurzsachverhalt“ der zentralen PMK-
Fallzahlendatei LAPOS des BKA nach den Begriffen „Konzert“, „Festival“
und „Musik“ durchgeführt. Dabei wurden vier Sachverhalte im Sinne der
Anfrage im ersten Halbjahr 2025 festgestellt.
Datum Ort Land Sachverhalt
23.01.2025 Nürnberg BY 1× Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und
terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB
Die beiden Beschuldigten brüllen sich während eines Metal-Konzertes
im Nürnberger Löwensaal mit „Adolf Hitler“ an und zeigen den
Hitlergruß.
15.03.2025 Salzatal ST 1× Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und
terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB
Der Tatverdächtige trug ein T-Shirt, auf dem der Wahlspruch der SS
gedruckt war. „Meine Ehre heißt Treue“.
Datum Ort Land Sachverhalt
26.04.2025 Matzlow-
Garwitz
MV 1× Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und
terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB
Die unbekannte Band sang mehrfach „Sieg“ und das Publikum
daraufhin „Heil“.
14.06.2025 Koblenz RP 1× Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und
terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB
Während eines Völkerball-Konzerts soll beim Lied „Deutschland“ eine
männliche Person den Hitlergruß gezeigt haben.
12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten
Nachmeldungen für das vierte Quartal 2024 gegeben, und welche
Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2024 ein
weiteres Konzert, 11°weitere Liederabende sowie 16 weitere sonstige
Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt.
Zu den folgenden sieben Liederabenden und sonstigen Veranstaltungen mit
Musikdarbietungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw.
Durchführung vor.
Datum Ort Land Organisator Auftretende
15.10.2024 unbekannt BW unbekannt Einzelperson
02.11.2024 Raum Südbaden/Bodensee BW „Der III. Weg“ keine offenen Erkenntnisse
15.11.2024 Raum Nordsachsen SN unbekannt Einzelperson
22.11.2024 keine offenen Erkenntnisse SN unbekannt Einzelperson
15.12.2024 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson Einzelperson
18.12.2024 vermutlich Schmölln TH unbekannt Einzelperson
20.12.2024 Raum Nord-Brandenburg BB unbekannt Einzelperson
Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft.
Zu den weiteren fünf nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltungen liegen
der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen
vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1
dargestellten Gründen nicht erfolgen.
Die Zahl der Musikveranstaltungen im vierten Quartal 2024 erhöht sich
dadurch auf 53 (41). Die Gesamtbesucherzahl der neun (acht) Konzerte liegt nun
bei 766 (686). Zu zwei Konzerten ist keine Teilnehmerzahl bekannt. Der
Durchschnitt beträgt nunmehr ca. 109 (ca. 114) Personen.
Die Gesamtbesucherzahl der 44 (33) Liederabende (nur zu 25 Veranstaltungen
liegen Besucherzahlen vor) steigt auf ca. 923 (ca. 850) Personen. Der
Durchschnitt beträgt damit nun ca. 37 (ca. 39) Personen.
Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im vierten
Quartal 2024 erhöht sich dadurch auf ca. 37 (ca. 21). Die Gesamtbesucherzahl
(nur zu 29 Veranstaltungen liegen Besucherzahlen vor) steigt auf ca. 1 524
(ca. 1 100) Personen. Der Durchschnitt beträgt damit nun ca. 53 (ca. 65)
Personen.
Eine automatisierte Erhebung der Nachmeldungen für das vierte Quartal 2024
in der PMK-Fallzahlendatei LAPOS des BKA ist nicht möglich. Vor diesem
Hintergrund wurden die aktuellen Fallzahlen für das vierte Quartal 2024 analog
zur Beantwortung von Frage 11 recherchiert und manuell gesichtet. Dabei
wurde ein Sachverhalt im Sinne der Anfrage im vierten Quartal 2024 festgestellt.
Datum Ort Land Sachverhalt
27.11.2024 Bingen RP 1× Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer
Organisationen gemäß § 86a StGB
Studenten des 5. Semesters der Agrarwirtschaft der TH-Bingen haben
im Nachgang einer Musikveranstaltung dem Veranstaltungsleiter „Heil
Hitler“ und „Sieg Heil“ nachgerufen. Bei dem Lied „Deutschland“ soll
eine männliche Person den Hitlergruß gezeigt haben.
Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen.
13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten
Halbjahr 2025 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, wenn ja,
welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie
beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
Eine Meldepflicht der Länderdienststellen zu Sicherstellungen von Tonträgern
und deren Inhalten besteht nicht. Eine automatisierte Auswertung in LAPOS ist
daher diesbezüglich nicht möglich.
Der „KPMD-PMK“ sieht als Tatmittel u. a. den Katalogwert „Tonträger“ vor.
Hilfsweise wurde in der PMK-Fallzahlendatei LAPOS des BKA mit diesem
Parameter recherchiert.
Dabei konnten für das erste Halbjahr 2025 keine Sachverhalte im Sinne der
Anfrage festgestellt werden.
14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen
Rechten gab es im ersten Halbjahr 2025, und welchen Inhalts waren
diese Tonträger bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt
(bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
15. Gegen wie viele der 2025 indizierten und in die Liste
jugendgefährdender Medien eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der
Verdacht auf strafrechtlich relevant Inhalte besteht, lag im selben Jahr
noch ein Beschlagnahmebeschluss vor?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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