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Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/937)

dip / drucksache 31.07.2025 · WP 21 · 21/1023 · Antwort · Original ↗

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Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/937) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1023 21. Wahlperiode 31.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Clara Bünger, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/937 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Rechtsrock, rechter Rap und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile bieten die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands, heute die Partei „Die Heimat“), mittels der sogenannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte und das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld auf Social Media sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar.  1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im ersten Halbjahr 2025 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 31. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis Juni 2025 im Bundesgebiet 94 rechtsextremistische Musikveranstaltungen (22 Konzerte und 72 Liederabende) statt. Zu folgenden 57 Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor. Datum Ort Land Auftretende 10.01.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen 11.01.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen 18.01.2025 Aue-Bad Schlema SN Einzelperson 18.01.2025 Großraum Wittenberg ST Einzelperson 18.01.2025 Dresden SN „Volksnah“ 18.01.2025 unbekannt Einzelperson 25.01.2025 unbekannt Einzelperson 31.01.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen 08.02.2025 Raum Dresden SN Einzelperson 08.02.2025 Auengrund-Brattendorf TH „Sleipnir“ 09.02.2025 Auengrund-Brattendorf TH „Sleipnir“ 15.02.2025 Hildburghausen TH unbekannte Musikgruppe 15.02.2025 unbekannt Einzelperson 15.02.2025 Berlin BE „Wutbürger“ 21.02.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson 22.02.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson 01.03.2025 unbekannt Einzelpersonen, „Unbeliebte Jungs“ 01.03.2025 Leuna ST „Stahlkappenglanz“ 01.03.2025 Dortmund NW Einzelpersonen 08.03.2025 unbekannt TH Einzelpersonen 15.03.2025 Raum Braunschweig NI Einzelperson 21.03.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson 22.03.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson 22.03.2025 unbekannt Einzelperson 28.03.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson 29.03.2025 Auengrund-Brattendorf TH „Symphonie des Blutes“ 29.03.2025 Nordhastedt SH Einzelpersonen 29.03.2025 unbekannt „Eternal Bleeding“, „FLAK“, „Burning Hate“ 05.04.2025 Dortmund NW Einzelperson 05.04.2025 Naumburg ST Einzelpersonen 05.04.2025 unbekannt Einzelperson 11.04.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson 12.04.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson 13.04.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson 17.04.2025 Aue-Bad Schlema SN keine offenen Erkenntnisse 18.04.2025 unbekannt Einzelperson 26.04.2025 unbekannt Einzelperson 26.04.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson 26.04.2025 Zwickau SN keine offenen Erkenntnisse 01.05.2025 Zittau SN keine offenen Erkenntnisse 03.05.2025 Eisenach TH Einzelperson 03.05.2025 Neukirch SN Einzelpersonen 03.05.2025 Auengrund-Brattendorf TH „Sleipnir“ 04.05.2025 Auengrund-Brattendorf TH „Sleipnir“ 09.05.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen 10.05.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen 10.05.2025 Berlin BE Einzelperson Datum Ort Land Auftretende 11.05.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelpersonen 17.05.2025 unbekannt MV „Unbeliebte Jungs“ 23.05.2025 Dortmund NW Einzelperson 24.05.2025 Altenstadt-Waldsiedlung HE Einzelperson 24.05.2025 Berlin BE Einzelperson 07.06.2025 Memmingen BY „Smart Violence“, „Total Annihilation“, „Orgullo Sur“, „Sun City Skins“ 07.06.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson 07.06.2025 Matzlow-Garwitz MV keine offenen Erkenntnisse 08.06.2025 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson Ende Juni 2025 unbekannt Einzelpersonen Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft. Die weiteren 37 Musikveranstaltungen, von denen die Bundesregierung Kenntnis hat, wurden konspirativ angekündigt oder vorbereitet. Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts einerseits mit Belangen des Staatswohls und den involvierten Grundrechten Dritter andererseits gelangt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass eine Aufschlüsselung dieser Musikveranstaltungen nach Ländern nicht mitgeteilt werden kann, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte Vertrauenspersonen (V-Personen) zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich die V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit gefährdet wären. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Aufgrund der Hochrangigkeit der Rechtsgüter der Betroffenen, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer drohenden Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Umständen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen muss.  2. Bei wie vielen der zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die Partei „Die Heimat“ (vormals Nationaldemokratische Partei Deutschlands, NPD) oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2025 zehn entsprechende Musikveranstaltungen statt, die von der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) oder einer ihrer Untergliederungen organisiert wurden. Zu den folgenden fünf Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor. Datum Ort Land Auftretende 08.02.2025 Raum Dresden SN Einzelperson 15.03.2025 Raum Braunschweig NI Einzelperson 05.04.2025 Dortmund NW Einzelperson 10.05.2025 Berlin BE Einzelperson 23.05.2025 Dortmund NW Einzelperson Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft. Zu fünf weiteren Veranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.  3. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Die Heimat“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2025 acht entsprechende Veranstaltungen statt. Zu folgenden fünf Veranstaltungen liegen offene Erkenntnisse vor. Datum Ort Land Auftretende 30.01.2025 Gera TH Einzelpersonen 22.03.2025 Fretterode TH Einzelpersonen 05.04.2025 Ruhland BB Einzelperson 01.05.2025 Gera TH Einzelpersonen 21.06.2025 Raum Niederlausitz BB Einzelpersonen Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft. Zu drei weiteren Veranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.  4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Der III. Weg“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2025 drei entsprechende Veranstaltungen statt. Datum Ort Land Auftretende 25.01.2025 Großraum Hannover NI Einzelperson 15.02.2025 Hilchenbach NW Einzelperson 03.05.2025 Hilchenbach NW „Odessa“, „Thematik 25“ und „Volksnah“ Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft.  5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im ersten Halbjahr 2025, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis Juni 2025 im Bundesgebiet 55 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die unter der Antwort zu den Fragen 3 und 4 benannten Veranstaltungen. Zu den folgenden 19 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor. Datum Ort Land Organisator Auftretende 25.01.2025 Großraum Hannover NI „Der III. Weg“ Einzelperson 30.01.2025 Gera TH „Die Heimat Ostthüringen“ Einzelpersonen 07.02.2025 Neukirch SN „Neuer Deutscher Standard“ (NDS) Einzelpersonen 15.02.2025 Hilchenbach NW „Der III. Weg“ Einzelperson 08.03.2025 unbekannt unbekannt Einzelpersonen 08.03.2025 Thonhausen TH Einzelperson Einzelperson 15.03.2025 Aschersleben ST keine offenen Erkenntnisse Einzelpersonen 22.03.2025 Berlin BE Einzelperson Einzelperson 22.03.2025 Fretterode TH „Heimat.Kultur.Werk“ Einzelpersonen 31.03.2025 Gera TH Einzelperson Einzelperson 05.04.2025 Ruhland BB „Junge Nationalisten“ (JN) Einzelperson 01.05.2025 Gera TH „Die Heimat Thüringen“ Einzelpersonen 03.05.2025 Raum Mansfeld- Südharz ST keine offenen Erkenntnisse Einzelperson 03.05.2025 Hilchenbach NW „Der III. Weg Stützpunkt Sauerland/ Siegerland“ (NW) „Volksnah“, „Thematik 25“, „Odessa“ 26.05.2025 Gera TH Einzelperson Einzelperson 31.05.2025 Waren a. d. Müritz MV keine offenen Erkenntnisse keine offenen Erkenntnisse 21.06.2025 Ostthüringen TH unbekannt Einzelperson 21.06.2025 Raum Niederlausitz BB „Junge Nationalisten“ (JN), „Die Heimat Niederlausitz“ Einzelpersonen Ende Juni 2025 unbekannt unbekannt „Unbeliebte Jungs“, Einzelperson Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft. Zu den 36 weiteren Veranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.  6. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu den Fragen 1 und 5 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu vier der 22 Konzerte liegen keine Besucherzahlen vor. Die übrigen 18 Konzerte wurden von insgesamt 1 839 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 102 Personen. Zu 23 der 72 Liederabende liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 49 Liederabende wurden von insgesamt 2 249 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 45 Personen. Zu elf der 55 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 44 Veranstaltungen wurden von insgesamt 4 993 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 113 Personen.  7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2025 im Ausland organisiert? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im ersten Halbjahr 2025 ein entsprechendes Konzert durch deutsche Rechtsextremisten im Ausland organisiert. Zu dieser Veranstaltung liegen der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.  8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2025 18 Konzerte bzw. Liederabende sowie eine sonstige Veranstaltung mit Musikdarbietungen mit deutscher Beteiligung im Ausland statt. Offen verwertbare Erkenntnisse liegen zu folgenden 14 Veranstaltungen vor. Datum Ort Land Auftretende 25.01.2025 Verona Italien „Kodex Frei“ 07.02.2025 Budapest Ungarn „Heiliger Krieg“, „Kopfschuss“, „Spreegeschwader“ 08.02.2025 Budapest Ungarn „Heureka“ 08.02.2025 Rokycany Tschechien „Hard & Smart“, „Prolligans“ 15.02.2025 Madrid Spanien „Kopfschuss“, „Spreegeschwader“ 22.02.2025 Tallinn Estland keine offenen Erkenntnisse 01.03.2025 Deje Schweden Einzelperson 29.03.2025 Prag-Lipany Tschechien „Eskalation“ 29.03.2025 Hörvik Schweden keine offenen Erkenntnisse 12.04.2025 Györ Ungarn Einzelperson 12.04.2025 Verona Italien „Blutzeugen“ 03.05.2025 Verona Italien „True Aggression“ 30./31.05.2025 Santa Susanna Spanien „Last Riot“ 28.06.2024 Raum Czestochowa Polen „Überzeugungstäter Vogtland“ Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft. Zu vier weiteren Musikveranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen.  9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Halbjahr 2025 von der Polizei aufgelöst? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine systematische Meldung über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität („KPMD-PMK“) und eine darauf basierende Speicherung in der zentralen PMK-Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten“ (LAPOS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfolgen nicht. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Halbjahr 2025 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und das geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten Bands angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine systematische Meldung über den „KPMD-PMK“ und eine darauf basierende Speicherung in der zentralen PMK-Fallzahlendatei LAPOS des BKA erfolgen nicht. 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im ersten Halbjahr 2025 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten, Ort und Datum auflisten)? Politisch motivierte Straftaten im thematischen Zusammenhang mit „Musikveranstaltungen der extremen Rechten“ werden im Rahmen des „KPMD-PMK“ erfasst. Sie sind in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten. Eine unmittelbar automatisierte Auswertung dieser Fälle in der zentralen PMK-Fallzahlendatei LAPOS des BKA ist nicht möglich. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage/diesem Themenbezug keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines recherchefähigen Katalogwertes (z. B. als Themenfeld) bundeseinheitlich gemeldet und in der PMK-Fallzahlendatei LAPOS des BKA dargestellt werden könnte. Hilfsweise wurden Recherchen im Feld „Kurzsachverhalt“ der zentralen PMK- Fallzahlendatei LAPOS des BKA nach den Begriffen „Konzert“, „Festival“ und „Musik“ durchgeführt. Dabei wurden vier Sachverhalte im Sinne der Anfrage im ersten Halbjahr 2025 festgestellt. Datum Ort Land Sachverhalt 23.01.2025 Nürnberg BY 1× Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB Die beiden Beschuldigten brüllen sich während eines Metal-Konzertes im Nürnberger Löwensaal mit „Adolf Hitler“ an und zeigen den Hitlergruß. 15.03.2025 Salzatal ST 1× Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB Der Tatverdächtige trug ein T-Shirt, auf dem der Wahlspruch der SS gedruckt war. „Meine Ehre heißt Treue“. Datum Ort Land Sachverhalt 26.04.2025 Matzlow- Garwitz MV 1× Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB Die unbekannte Band sang mehrfach „Sieg“ und das Publikum daraufhin „Heil“. 14.06.2025 Koblenz RP 1× Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB Während eines Völkerball-Konzerts soll beim Lied „Deutschland“ eine männliche Person den Hitlergruß gezeigt haben. 12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das vierte Quartal 2024 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im vierten Quartal 2024 ein weiteres Konzert, 11°weitere Liederabende sowie 16 weitere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Zu den folgenden sieben Liederabenden und sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor. Datum Ort Land Organisator Auftretende 15.10.2024 unbekannt BW unbekannt Einzelperson 02.11.2024 Raum Südbaden/Bodensee BW „Der III. Weg“ keine offenen Erkenntnisse 15.11.2024 Raum Nordsachsen SN unbekannt Einzelperson 22.11.2024 keine offenen Erkenntnisse SN unbekannt Einzelperson 15.12.2024 Auengrund-Brattendorf TH Einzelperson Einzelperson 18.12.2024 vermutlich Schmölln TH unbekannt Einzelperson 20.12.2024 Raum Nord-Brandenburg BB unbekannt Einzelperson Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich keine Auskunft. Zu den weiteren fünf nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltungen liegen der Bundesregierung ausschließlich geheimhaltungsbedürftige Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Die Zahl der Musikveranstaltungen im vierten Quartal 2024 erhöht sich dadurch auf 53 (41). Die Gesamtbesucherzahl der neun (acht) Konzerte liegt nun bei 766 (686). Zu zwei Konzerten ist keine Teilnehmerzahl bekannt. Der Durchschnitt beträgt nunmehr ca. 109 (ca. 114) Personen. Die Gesamtbesucherzahl der 44 (33) Liederabende (nur zu 25 Veranstaltungen liegen Besucherzahlen vor) steigt auf ca. 923 (ca. 850) Personen. Der Durchschnitt beträgt damit nun ca. 37 (ca. 39) Personen. Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im vierten Quartal 2024 erhöht sich dadurch auf ca. 37 (ca. 21). Die Gesamtbesucherzahl (nur zu 29 Veranstaltungen liegen Besucherzahlen vor) steigt auf ca. 1 524 (ca. 1 100) Personen. Der Durchschnitt beträgt damit nun ca. 53 (ca. 65) Personen. Eine automatisierte Erhebung der Nachmeldungen für das vierte Quartal 2024 in der PMK-Fallzahlendatei LAPOS des BKA ist nicht möglich. Vor diesem Hintergrund wurden die aktuellen Fallzahlen für das vierte Quartal 2024 analog zur Beantwortung von Frage 11 recherchiert und manuell gesichtet. Dabei wurde ein Sachverhalt im Sinne der Anfrage im vierten Quartal 2024 festgestellt. Datum Ort Land Sachverhalt 27.11.2024 Bingen RP 1× Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB Studenten des 5. Semesters der Agrarwirtschaft der TH-Bingen haben im Nachgang einer Musikveranstaltung dem Veranstaltungsleiter „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ nachgerufen. Bei dem Lied „Deutschland“ soll eine männliche Person den Hitlergruß gezeigt haben. Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen. 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2025 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Eine Meldepflicht der Länderdienststellen zu Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalten besteht nicht. Eine automatisierte Auswertung in LAPOS ist daher diesbezüglich nicht möglich. Der „KPMD-PMK“ sieht als Tatmittel u. a. den Katalogwert „Tonträger“ vor. Hilfsweise wurde in der PMK-Fallzahlendatei LAPOS des BKA mit diesem Parameter recherchiert. Dabei konnten für das erste Halbjahr 2025 keine Sachverhalte im Sinne der Anfrage festgestellt werden. 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im ersten Halbjahr 2025, und welchen Inhalts waren diese Tonträger bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? 15. Gegen wie viele der 2025 indizierten und in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevant Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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