Zur Abhängigkeit deutscher Unternehmen von den Clouddiensten ausländischer Anbieter
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Zur Abhängigkeit deutscher Unternehmen von den Clouddiensten ausländischer Anbieter
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/940
21. Wahlperiode 21.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich und der
Fraktion der AfD
Zur Abhängigkeit deutscher Unternehmen von den Clouddiensten ausländischer
Anbieter
Der Branchenverband Bitkom hat Anfang Juni 2025 seinen „Cloud Report
2025“ vorgestellt. Für diese Erhebung wurden nach Darstellung des Verbandes
gut 600 Unternehmen in Deutschland mit mehr als 20 Beschäftigen befragt
(hierzu und im Folgenden www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Wirtscha
ft-ruft-nach-deutscher-Cloud). Demnach sind drei von vier Unternehmen der
Auffassung, dass die deutsche Wirtschaft zu abhängig sei von den Diensten
sogenannter Hyperscaler aus den USA. Die Unternehmen Amazon, Google und
Microsoft dominieren seit Jahren den globalen Markt (de.statista.com/statistik/
daten/studie/150979/umfrage/marktanteile-der-fuehrenden-unternehmen-im-ber
eich-cloud-computing/) und sind auch in Deutschland überaus präsent.
Neun von zehn der befragten Unternehmen nutzen generell Clouddienste, sie
lagern also ihre Daten teilweise aus und lassen sie von externen Unternehmen
speichern und verarbeiten (siehe www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Wi
rtschaft-ruft-nach-deutscher-Cloud). Seit dem Beginn der zweiten Amtsperiode
von Donald Trump als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika im
Januar dieses Jahres sähen sich demnach rund 50 Prozent der befragten
Unternehmen gezwungen, ihre bisherige Cloudstrategie, wozu zentral die Wahl eines
vertrauenswürdigen Anbieters zählt, zu überdenken. Neben dem Preis und der
Funktionalität würde immer wieder das Kriterium der Sicherheit der Daten
genannt, wenn es um einen möglichen Anbieterwechsel geht (ebd.). Die ist gerade
bei den genannten US-Unternehmen nicht grundsätzlich gegeben, sind diese
doch durch den Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act) der
US-Regierung von 2018 verpflichtet, die auch im Ausland verarbeiteten
Kundendaten auf Anfrage den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen, ohne
dass es dafür eines richterlichen Beschlusses bedürfte (vgl. Die europäische
Cloudlücke, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Juni 2025, S. 22).
Die Nachfrage der Nutzung von Clouddiensten wird nach Ansicht des Bitkom
in den kommenden Jahren weiter zunehmen, zu den Treibern dieser
Entwicklung zählen die emergenten Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Derzeit
werden allein in Deutschland auf dem Cloudmarkt rund 30 Mrd. Euro jährlich
umgesetzt (vgl. Raus aus der US-Cloud, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung,
12. Juni 2025, S. 22). Von einer digitalen Souveränität Deutschlands könne
derzeit keine Rede sein, so der Bitkom-Präsident (ebd.).
Der Bitkom-Präsident führt weiter aus: „Deutschland muss sich aus einseitigen
Abhängigkeiten lösen, auch bei digitaler Infrastruktur. Das wird eine zentrale
Aufgabe der neuen Bundesregierung sein“ (www.bitkom.org/Presse/Presseinfo
rmation/Wirtschaft-ruft-nach-deutscher-Cloud).
Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien äußern sich bislang eher
allgemein, wenn es um die Cloudnutzung und den perspektivischen Ausbau der
damit einhergehenden Recheninfrastruktur geht: „Wir etablieren Deutschland
als KI-Nation. Das bedeutet massive Investitionen in die Cloud- und KI-
Infrastruktur sowie in die Verbindung von KI und Robotik“ (www.koalitionsve
rtrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, hier
S. 4). Das neu geschaffene Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) setzt ebenfalls allgemein „auf den Ausbau einer
leistungsfähigen deutschen Cloud-Infrastruktur“ (bmds.bund.de/themen/digitale-souverae
nitaet).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht es die Bundesregierung als Teil ihrer Aufgaben an, Deutschland und
seine Unternehmen aus möglichen Abhängigkeiten bei der digitalen
Infrastruktur zu lösen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, unter welchen Umständen ist für die Bundesregierung ggf.
eine Abhängigkeit bei der digitalen Infrastruktur gegeben?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen erscheinen der Bundesregierung als
geeignet, eine mögliche Abhängigkeit aufzuheben beziehungsweise zu
reduzieren?
2. Sieht es die Bundesregierung als Problem an, dass der deutsche Markt für
Cloudlösungen für Unternehmen seit Jahren von wenigen US-Konzernen
dominiert wird (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, warum
genau, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
3. In welcher Höhe und über welchen Zeitraum werden sich die „massive[n]
Investitionen in die Cloud- und KI-Infrastruktur“, die die Bundesregierung
angekündigt hat, bewegen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), zu
welchen Teilen werden diese Investitionen aus dem Kernhaushalt finanziert
werden, und zu welchen Teilen aus dem ausgangs der 20. Legislatur durch
eine Änderung des Grundgesetzes ermöglichten sogenannten
Sondervermögen (vgl. www.deutschlandfunk.de/deutschland-bundeswehr-infrastruktur-s
chuldenbremse-sondervermoegen-102.html)?
4. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „digitale Souveränität“ arbeitet
die Bundesregierung (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD, S. 70)?
a) Ist die Bundesrepublik Deutschland anhand dieser Definition in den
Augen der Bundesregierung gegenwärtig digital souverän?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die digitale
Souveränität Deutschlands zu erreichen beziehungsweise zu erhalten (bitte
ausführen)?
5. Welche finanziellen, administrativen, organisatorischen Maßnahmen plant
die Bundesregierung zum „Ausbau einer leistungsfähigen deutschen Cloud-
Infrastruktur“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie lange wird
ein solcher Ausbau nach Einschätzung der Bundesregierung dauern (bitte
ausführen)?
6. Nutzt die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde
Clouddienste der großen Hyperscaler aus den USA (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn ja, um welche Bundesministerien und oder Behörden
handelt es sich?
7. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob Daten deutscher
Unternehmen, die auf deutschen Speicherplätzen US-amerikanischer
Unternehmen liegen beziehungsweise lagen, unter Bezug auf den CLOUD Act
den US-Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt wurden (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, um welche (oder welches) Unternehmen handelt es sich
dabei?
b) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt geschah die Weitergabe der genannten
Daten an die US-Sicherheitsbehörden?
c) Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung den möglichen Schaden ein?
d) Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung an diese Information?
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die auch in Deutschland
angebotenen und von deutschen Unternehmen genutzten Clouddienste US-
amerikanischer Unternehmen, die prinzipiell dem CLOUD Act der US-
Regierung verpflichtet sind (vgl. www.ionos.de/digitalguide/websites/onlin
e-recht/cloud-act/), mit dem erklärten Ziel einer digitalen Souveränität
Deutschlands vereinbar sind (bitte begründen)?
9. Betrachtet die Bundesregierung die Clouddienste, die deutsche
Unternehmen zum Speichern und Verarbeiten ihrer Daten nutzen, als Teil der
kritischen Infrastruktur (bitte begründen)?
Berlin, den 4. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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