Sicherheitsrisiken staatlicher Überwachungssysteme und Cloud-basierter IT-Lösungen
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Sicherheitsrisiken staatlicher Überwachungssysteme und Cloud-basierter IT-Lösungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5573
21. Wahlperiode 23.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth,
Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen
Janich, Markus Matzerath, Arne Raue und der Fraktion der AfD
Sicherheitsrisiken staatlicher Überwachungssysteme und Cloud-basierter
IT‑Lösungen
Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen ausländische
Nachrichtendienste im Iran über einen längeren Zeitraum sicherheitsrelevante technische
Systeme kompromittiert und hierdurch Bewegungsprofile hochrangiger
Zielpersonen erstellt haben. In den Berichten ist insbesondere von gehackten
Verkehrs- und Überwachungskameras (www.fr.de/politik/israel-hacked-irania
n-traffic-cameras-to-spy-on-khamenei-zr-94195423.html) sowie von der
Ausnutzung mobiler Endgeräte im Umfeld von Sicherheitskräften die Rede (www.j
uedische-allgemeine.de/israel/recherche-israel-hackte-telefone-iranischer-body
guards/).
Für die Fragesteller stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, in welchem
Umfang öffentliche Videoüberwachungs- und sonstige sicherheitsrelevante IT-
Systeme gegenüber langfristigen, verdeckten Kompromittierungen durch
externe Angreifer geschützt sind. Dies betrifft vor allem Systeme im öffentlichen
Raum (z. B. Video- und Verkehrsüberwachung, Bahnhöfe, Flughäfen), aber
auch angrenzende Kommunikations- und Steuerungssysteme und gilt
insbesondere auch mit Blick auf die anhaltende angespannte IT-Sicherheitslage,
zunehmende Vernetzung öffentlicher Systeme, komplexe Lieferketten und Nutzung
externer IT-Dienstleister.
Hinzu kommt, dass in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland in
erheblichem Umfang externe, häufig Cloud-basierte IT- und Kommunikationsdienste
eingesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Videokonferenz- und
Kollaborationslösungen von Anbietern mit Sitz in Drittstaaten, die sowohl auf Ebene
des Bundes als auch in den Ländern und Kommunen verbreitet genutzt werden.
Allein im Jahr 2024 wurden nach einem Medienbericht Ausgaben in Höhe von
rund 481,4 Mio. Euro für Lizenzen eines großen ausländischen
Softwareanbieters in der Bundesverwaltung veranschlagt (www.heise.de/hintergrund/Microso
ft-Abhaengigkeit-Bund-zahlt-in-einem-Jahr-fast-500-Millionen-Euro-1117093
1.html), was in den Augen der Fragesteller die weitreichende Verbreitung
entsprechender Cloud-basierter Lösungen unterstreicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu der
Sicherheitslage öffentlicher Überwachungssysteme (insbesondere
Videoüberwachung, Verkehrssteuerung und vergleichbare Systeme) in
Deutschland im Hinblick auf mögliche langfristige Kompromittierungen durch
externe Angreifer, und wenn ja, welche ist dies?
2. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung externe
Dienstleister (einschließlich Cloud-Anbieter) bei dem Betrieb, der Speicherung
und der Auswertung von Daten aus öffentlichen Überwachungs- und
Sensorsystemen?
3. Inwieweit sieht die Bundesregierung beim Einsatz Cloud-basierter
Kommunikations- und Kollaborationsdienste aus Drittstaaten (z. B.
Videokonferenzlösungen) in der öffentlichen Verwaltung ggf. Risiken für die
digitale Souveränität sowie für den Schutz sensibler behördlicher
Kommunikation, insbesondere im Hinblick auf mögliche Zugriffe
ausländischer Behörden?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Schwachstellen oder bereits erfolgte Angriffe auf die in den vorherigen Fragen
genannten Systeme in Deutschland vor?
5. In welchem Umfang werden öffentliche Überwachungs- und
sicherheitsrelevante Systeme in Bund, Land und Kommunen nach Kenntnis der
Bundesregierung zentral oder dezentral betrieben, und welche
sicherheitstechnischen Unterschiede ergeben sich daraus nach Auffassung der
Bundesregierung?
6. Welche Abstimmungen erfolgen ggf. zwischen Bund, Ländern und
Kommunen zur Sicherstellung einheitlicher Sicherheitsstandards bei
öffentlichen Überwachungs- und IT-Systemen?
7. Inwiefern sieht die Bundesregierung ggf. Risiken durch mögliche Zugriffe
ausländischer Behörden auf in Deutschland genutzte IT- und Cloud-
Infrastrukturen, insbesondere vor dem Hintergrund extraterritorial
wirkender Rechtsvorschriften wie beispielsweise dem US-amerikanischen
CLOUD Act?
8. In welchen Bereichen der Bundesverwaltung bestehen ggf.
Abhängigkeiten von ausländischen Software- oder Cloud-Anbietern, und wie kritisch
bewertet die Bundesregierung diese im Hinblick auf die
Funktionsfähigkeit staatlicher IT-Systeme?
9. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Zuge
der durch die NSA-Affäre (NSA = National Security Agency) bekannt
gewordenen Überwachungsprogramme auch maßgeblich Technologien und
Komponenten von Anbietern eingesetzt wurden, die personelle
Verbindungen zur israelischen Nachrichtendiensteinheit „Unit 8200“ aufweisen
(vgl. u. a. Mondoweiss, 15. Juni 2013; Wired, 3. April 2012 sowie The
Guardian, 11. September 2013 zum NSA-ISNU-Memorandum of
Understanding [ISNU = Israeli SIGINT National Unit]: www.theguardian.com/
world/interactive/2013/sep/11/nsa-israel-intelligence-memorandum-under
standing-document, S. 1), das Risiko, dass bei der Nutzung der durch
deutsche Sicherheitsbehörden eingesetzten Pegasus-Spyware, deren
Entwicklerunternehmen ebenfalls ausgeprägte personelle Verflechtungen mit
der „Unit 8200“ aufweist (www.972mag.com/nso-surveillance-companie
s-israel-army/), eine unbemerkte Datenabschöpfung,
nachrichtendienstliche Nutzung oder gezielte Einflussnahme auf politische
Entscheidungsträger, Journalisten oder andere relevante Personengruppen durch
ausländische Stellen erfolgt oder erfolgen kann, auch vor dem Hintergrund
zahlreicher international dokumentierter Einsatzfälle von Pegasus-Spyware
gegen politische Entscheidungsträger, Journalisten und Aktivisten,
darunter der saudi-arabische Journalist und Regimekritiker Jamal Khashoggi,
der Menschenrechtsaktivist Ahmed Mansoor, der indische
Oppositionspolitiker Rahul Gandhi sowie der Auswahl von Zielpersonen auf höchster
politischer Ebene wie Emmanuel Macron (vgl. Pegasus Project, Forbidden
Stories/Amnesty International 2021 sowie Citizen-Lab-Berichte: https://se
curitylab.amnesty.org/case-study-the-pegasus-project/), und wie
rechtfertigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass deutsche
Sicherheitsbehörden Pegasus-Spyware einsetzen?
10. Welche konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen werden
beim Einsatz ausländischer IT-Systeme, Cloud-Dienste,
Kommunikationsinfrastrukturen sowie Überwachungstechnologien getroffen, um Zugriffe
ausländischer staatlicher Stellen auf Daten oder Systeme der
Bundesverwaltung auszuschließen, und wie rechtfertigt die Bundesregierung vor
dem Hintergrund der in Frage 1 dargestellten Erkenntnisse den
fortgesetzten Rückgriff auf Anbieter und Technologien aus genau denjenigen
Staaten?
11. Welche konkreten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen
werden getroffen, um Endgeräte von Mitgliedern der Bundesregierung
gegen derartige, in Frage 1 dargestellte Überwachungs- und
Ausspähmaßnahmen zu schützen, über welche forensischen Fähigkeiten verfügt die
Bundesregierung, um entsprechende Kompromittierungen festzustellen,
und in welchen regelmäßigen Abständen werden entsprechende
Prüfungen durchgeführt?
12. Welche technischen Stellen haben die eingesetzte Pegasus-Spyware
daraufhin validiert, ob wirksame Mechanismen zur Verhinderung
missbräuchlicher Nutzung implementiert sind, und über welche konkret
nachprüfbaren technischen Garantien wird sichergestellt, dass erhobene Daten
ausschließlich unter Kontrolle deutscher Behörden verbleiben und nicht
an Hersteller oder sonstige Dritte im Ausland übermittelt werden können?
Berlin, den 22. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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