Transparenz der EU-Mittelvergabe an Nichtregierungsorganisationen (Antwort zu Drs. 21/1119)
Text
Transparenz der EU-Mittelvergabe an Nichtregierungsorganisationen (Antwort zu Drs. 21/1119)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1213
21. Wahlperiode 13.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pierre Lamely, Peter Boehringer, Boris
Gamanov, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1119 –
Transparenz der EU-Mittelvergabe an Nichtregierungsorganisationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einem Bericht der „Tagesschau“ vom 7. Juni 2025 hat die Europäische
Kommission (KOM) offenbar mehrere politisch aktive
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit EU-Steuermitteln finanziert, um Kampagnen und
Gerichtsverfahren in deren Sinne zu unterstützen (www.tagesschau.de/ausland/eu
ropa/ngo-europa-100.html).
Das Mathias Corvinius Collegium veröffentlichte im Februar 2025 den
Bericht, „The EU’s propaganda machine: How the EU funds NGOs to promote
itself“, der die Finanzierung von NGOs durch die KOM behandelt (brussels.m
cc.hu/publication/the-eus-propaganda-machine-how-the-eu-funds-ngos-to-pro
mote-itself). Die EU verwendet demnach NGOs als Helfer, um ihre eigene
Politik zu propagieren („Propaganda by proxy“, vgl. brussels.mcc.hu/uploads/
default/0001/01/6ee00017bc3d56ca2b6abe8aad12b3fbd09b8d5d.pdf, S. 7),
um hierzu die Demokratie in den Mitgliedstaaten zu unterminieren
(„Democracy undermined“, ebd. S. 8). Der Bericht zeigt diverse Beispiele auf, in
denen NGOs sechs- und auch siebenstellige Summen gezahlt wurden (ebd.,
S. 8 bis 9 und S. 35 bis 37).
Dieses Vorgehen der Kommission stößt auf erhebliche Kritik. Besonders
erschreckend seien die „subversiven Pläne“ gewesen, mittels Klagewellen und
massiver Verschärfung von Nachweispflichten bäuerliche Betriebe und
Kohlekraftwerke so unter Druck zu setzen, dass sie letztlich ihre Tätigkeit einstellen
müssten (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kommission-bezahlung-umw
eltverbaende-100.html, Zitat der Europaabgeordneten Monika Hohlmeier).
Die EU hat Klarheit und Offenheit zu wahren (vgl. www.eca.europa.eu/ECAP
ublications/SR-2025-11/SR-2025-11_DE.pdf). Insbesondere muss
gewährleistet sein, dass ihre Verantwortung offenbar ist.
Die EU-Kommission selbst weist die Vorwürfe zurück (www.tagesschau.de/a
usland/europa/ngo-europa-100.html#:~:text=EU%2DKommission%20weist%
20Vorw%C3%BCrfe%20zur%C3%BCck,Kommission%20zum%20Finanztra
nsparenzsystem%20%C3%B6ffentlich%20zug%C3%A4nglich.&text=Wie%2
0es%20weiter%20hei%C3%9Ft%2C%20wies,Institutionen%20oder%20deren
%20Vertreter%20richten.). Man agiere sehr transparent bei der Bereitstellung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 12. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
von Finanzmitteln. Alle Empfänger von EU-Geldern und die jeweiligen
Beträge seien öffentlich im Finanztransparenzsystem der Kommission einsehbar.
Ungeachtet dieser Beteuerungen hat die Kommission jedoch inzwischen
Schritte unternommen, die Kritik zumindest teilweise anzuerkennen. Laut
Pressemitteilung hat sie ihre nachgeordneten Dienststellen angewiesen, NGO-
Arbeitsprogramme nicht zu genehmigen, wenn diese spezifische Aktivitäten
gegen Institutionen oder deren Vertreter beinhalten (ebd.).
Diese Aussage der KOM steht nach Auffassung der Fragesteller schon allein
aufgrund der Feststellungen des Europäischen Rechnungshofes (s. o.) auf
dünnem Eis. Dieser kommt zu dem Schluss: „Aufgrund des Nichtvorliegens einer
zuverlässigen Übersicht über die EU-Ausgaben für
Nichtregierungsorganisationen (NROs, vgl. www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2025-11/SR-202
5-11_DE.pdf auf S. 12) kann keine sachdienliche Analyse vorgenommen
werden“ (ebd. S. 23).
Außerdem kündigte die Kommission im Mai 2025 an, die Regeln für NGO-
Förderungen deutlich zu verschärfen – es solle künftig keine Vereinbarungen
mehr geben, die so ausgelegt werden könnten, dass NGOs Lobbyarbeit für
bestimmte politische Anliegen bei EU-Kommissionsmitgliedern oder
Europaabgeordneten leisten. Des Weiteren sollen NGOs die Verwendung der Mittel
nachverfolgbar machen und ihre Geldgeber in einem EU-Transparenzregister
ausweisen (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kommission-bezahlung-um
weltverbaende-100.html). Darüber hinaus soll eine Prüfungsinstanz
geschaffen werden, um zukünftig die missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern
zu vermeiden. Auch das EU-Parlament prüft die NGO Finanzierung (www.we
lt.de/wirtschaft/article256281800/Nach-WELT-Bericht-EU-Parlament-prueft-
NGO-Finanzierung.html).
Die Mitglieder der Bundesregierung sind auf das Grundgesetz vereidigt. Auf
europäischer Ebene sind sie Mitglieder des Rats bzw. im Fall des
Bundeskanzlers des Europäischen Rats. „Allgemein gilt, dass der Rat grundsätzlich
gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig wird und
gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse ausübt, Artikel 16 Absatz 1 Satz 1
EUV. Zu seinen Aufgaben gehört nach Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 EUV zudem
die Festlegung der Politik und die Koordinierung nach Maßgabe der Verträge“
(EU 6-3000-019/24; S. 22).
Die KOM erklärte, im Zeitraum von 2021 bis 2023 Mittel in Höhe von
4,8 Mrd. Euro für NGOs in den internen Politikbereichen gebunden zu haben.
Darüber hinaus gaben die Behörden der Mitgliedstaaten an, Mittel aus dem
Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie dem Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds (AMIF) – den beiden im Rahmen der Prüfung untersuchten
Fonds mit geteilter Mittelverwaltung – in Höhe von 2,6 Mrd. Euro gebunden
zu haben. Die Mittelbindungen der EU beliefen sich für diese Politikbereiche
somit insgesamt auf 7,4 Mrd. Euro (www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-
2025-11/SR-2025-11_DE.pdf, S. 5 bis 6).
Angesichts dieser Summen sind die NGO-Finanzierungen eine relevante
Größe im EU-Haushalt, und auch bei der Ausführung ergibt sich eine
Mitverantwortung. Insofern ist eine Zuständigkeit der Bundesregierung für diesen
Themenkomplex gegeben.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung unter Einschluss der
zugeordneten Bundesministerien über die oben beschriebenen Vorgänge –
insbesondere über Art, Umfang, Empfängerkreise und Zweckbindungen
der finanziellen Förderung politisch aktiver NGOs durch die EU-
Kommission, und seit wann sind der Bundesregierung entsprechende
Informationen bekannt?
2. Hat die Bundesregierung unter Einschluss der zugeordneten
Bundesministerien Kenntnisse über die Gewährleistung der Mittelvergabe von
der EU-Kommission an NGOs, und wenn ja, welche sind dies, und
welche Mechanismen zur Kontrolle der Mittelverwendung dieser NGOs
existieren nach Kenntnis der Bundesregierung?
3. Wie viele juristische Klagen gegen deutsche Unternehmen oder
staatliche Organe wurden in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024) nach
Kenntnis der Bundesregierung von NGOs initiiert oder unterstützt, und
welche zehn NGOs waren dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die
aktivsten Kläger (bitte mit jeweiliger Fallzahl aufführen)?
4. Hat sich die Bundesregierung zu den Auswirkungen der EU-NGO-
Finanzierung auf die deutsche Wirtschaft eine Auffassung erarbeitet und
wenn ja, wie lautet diese?
5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum finanziellen Schaden für die
betroffenen Unternehmen, Institutionen oder den Steuerzahler infolge
dieser Verfahren, und wenn ja, welche?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die Höhe der EU-
Mittel, die diesen NGOs zur juristischen oder politischen Einflussnahme
gewährt wurden?
7. Hält es die Bundesregierung für mit dem Prinzip der Gewaltenteilung
vereinbar, wenn NGOs mit EU-Geldern strategische Klagen gegen
nationale Unternehmen und politische Prozesse führen?
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass durch
diese Praxis deutsche Wirtschaftsinteressen unterminiert und politische
Entscheidungen indirekt beeinflusst werden?
9. Sieht die Bundesregierung das Vertrauen in die Neutralität der EU-
Institutionen durch eine solche Mittelvergabe beeinträchtigt, und teilt sie die
dargestellte Kritik an diesem Vorgehen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller, bitte begründen)?
10. Welche Schritte hat die Bundesregierung ggf. unternommen oder wird
sie ggf. unternehmen, um die Finanzierung von NGOs zur Durchsetzung
einer Politik ohne Offenheit und Transparenz zu unterbinden?
Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/890 verwiesen.
11. Wird die Bundesregierung nach Artikel 263 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gegen die EU-
Kommission eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen
Überschreitung ihrer Kompetenzen oder durch die Nichtbeachtung von EU-
Rechtsvorschriften einlegen?
Nein, die Bundesregierung hat nicht die Absicht eine Klage gegen die EU-
Kommission zu erheben.
12. Wird die Bundesregierung im EU-Rat weitere Maßnahmen, die über eine
Prüfungsinstanz hinausgehen, vorschlagen, um zukünftig die
missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern aus dem EU-Haushalt zu
unterbinden, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 10 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Transparenz der EU-Mittelvergabe an Nichtregierungsorganisationen (Antwort)