polradar

Fortschritt der Bauarbeiten am Freiheits- und Einheitsdenkmal ("Einheitswippe") (Antwort zu Drs. 21/7706)

dip / drucksache 07.09.2026 · WP 21 · 21/7927 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Fortschritt der Bauarbeiten am Freiheits- und Einheitsdenkmal ("Einheitswippe") (Antwort zu Drs. 21/7706) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7927 21. Wahlperiode 07.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7706 – Fortschritt der Bauarbeiten am Freiheits- und Einheitsdenkmal („Einheitswippe“) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im kommenden Jahr jährt sich der Beschluss des Deutschen Bundestages zum Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals (FED) zum 20. Mal, doch die Fertigstellung des umstrittenen Denkmals ist nach zwei Jahrzehnten und unter Aufwendung von mehr als 17 Mio. Euro nicht in Sicht. Auf eine „BILD“-Anfrage wusste der Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer nicht mehr zu sagen, als dass er sich „in konkreter und konstruktiver Abstimmung mit dem Bauministerium und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung über mögliche Lösungen und zeitliche Rahmenbedingungen“ (www.bil d.de/regional/berlin/gunnar-schupelius-einheitsdenkmal-am-schloss-immer-no ch-nicht-da-69c25eb7ffcdb2ce7075bfab) befinde. Im Hintergrund setzt sich das Bundeskanzleramt derweil juristisch mit dem Insolvenzverwalter des Stahlbauunternehmens auseinander. Es geht um die Eigentumsansprüche an der von der Bundesregierung bestellten und bereits fertiggestellten 150 Tonnen schweren Stahlwippe. Aber nicht nur das Stahlbauunternehmen, sondern auch die mit dem Bau beauftragte Kreativagentur Milla und Partner hatte Insolvenz angemeldet und wird zwischenzeitlich unter dem Dach eines anderen Unternehmens geführt (vgl. ebd. und www.entwicklungsst adt.de/einheitswippe-in-berlin-neuer-zeitplan-steht/, letzter Aufruf: 16. Juli 2026). Geologische, ökologische und denkmalrechtliche Bedenken, die schon vor dem Baubeginn geäußert wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5531 und 19/19918), stehen nach wie vor, und möglicherweise unter veränderten Bedingungen im Raum.  1. In welcher Phase befindet sich der Bau der sogenannten „Einheitswippe“ (bitte ausführen), und welche Arbeiten müssen noch geleistet werden? Die Insolvenzen des Generalübernehmers, der Arbeitsgemeinschaft Milla & Partner GmbH/Sasha Waltz (ARGE), sowie des als dessen Nachunternehmer tätigen Stahlbauers im Jahr 2024 haben das Projekt in eine schwierige Situation gebracht. Die sich hieraus ergebende Sach- und Rechtslage ist außerordentlich komplex. Nach intensiven Abstimmungen zwischen dem Beauftragten der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 7. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) als bauausführender Behörde und dem Insolvenzverwalter der ARGE wird derzeit ein Insolvenzplan erarbeitet, der vom zuständigen Insolvenzgericht bestätigt werden muss. Bis zur Fertigstellung des Denkmals sind insbesondere noch folgende Arbeiten auszuführen: Fertigstellung und Montage der Stahlschale einschließlich Korrosionsschutz, Gehbelag und Beschriftung, Herstellung der Verkleidung der Schalenunterseite sowie der erforderlichen Schutz- und Sicherungselemente, Montage von Umwehrungen und Handläufen, Fertigstellung des Blitzschutzes sowie Einbau der Hydraulik-, Lagerungs- und Steuerungstechnik für die Bewegung der Stahlschale. Darüber hinaus sind die Betonflächen der Mulde aufzuarbeiten und zu beschichten sowie die vorgesehenen Informationselemente herzustellen und zu montieren. Abschließend erfolgen die Inbetriebnahme und technischen Prüfungen.  2. Zu welchem Zeitpunkt wird die bestellte Stahlwippe geliefert (bitte das angedachte und tatsächliche Datum nennen), welche konkreten Hindernisse bestehen hierzu, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese zu lösen? Voraussetzung für die Fortführung der Arbeiten und damit auch für den Transport der Stahlsegmente vom Fertigungsort zum Aufstellungsort ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Auf dieser Grundlage können die weiteren Schritte und Termine verbindlich geplant werden. Konkrete Hindernisse für die weitere Ausführung sind derzeit nicht bekannt.  3. Zu welchem Termin soll das FED fertiggestellt werden (bitte das konkrete Quartal und Jahr angeben)? Nach Abschluss des Insolvenzplanverfahrens können der weitere Zeitplan aktualisiert und der Bauablauf bis zur Fertigstellung terminlich konkretisiert werden.  4. Welche Kosten sind seit dem Baubeginn im Mai 2020 entstanden (bitte nach Jahr und Kostenart aufschlüsseln)? Im Zeitraum vom 01. Mai 2020 bis zum 25. August 2026 wurden Vergütungen in Höhe von 10.847.959,00 Euro brutto geleistet. Ein Großteil der Zahlungen entfiel auf Leistungen der Arbeitsgemeinschaft Milla & Partner GmbH/ Sasha Waltz (Planungs- und Bauleistungen). Der Rest entfiel auf Leistungen wie zum Beispiel Prüfingenieurleistungen und die ökologische Baubegleitung. Stand 25. August 2026: HHJ Zahlung pro HHJ in Euro brutto 2020 3.759.208,12 2021 2.819.343,72 2022 1.459.776,61 2023 2.282.257,77 2024 451.764,55 HHJ Zahlung pro HHJ in Euro brutto 2025 36.647,85 2026 38.960,38  5. Hält die Bundesregierung die im Entwurf für den Bundeshaushalt veranschlagten Gesamtausgaben von rund 28,7 Mio. Euro für ausreichend, und wenn nein, warum nicht? Ja.  6. Gab es seit Baubeginn Änderungen am Denkmalsentwurf, und wenn ja, welche? Seit Baubeginn ist die gestalterische Grundlage unverändert der Entwurf „Bürger in Bewegung“ der Arbeitsgemeinschaft Milla & Partner GmbH/Sasha Waltz.  7. Kam es infolge der Bauarbeiten zu ökologischen oder geologischen Schäden, und wenn ja, zu welchen Schäden kam es? Infolge der Bauarbeiten sind keine ökologischen oder geologischen Schäden bekannt. Um den vorübergehenden Verlust der vorhandenen Fledermausquartiere infolge der Bauarbeiten zu kompensieren, wurden entsprechende Ersatzmaßnahmen umgesetzt und vorübergehende alternative Quartiere für die Fledermäuse geschaffen.  8. Wie bewertet die Bundesregierung die plangemäß zugefügten Schäden, die durch die Fundamentlegung, insbesondere durch die Betonpfeiler, an der historischen Bausubstanz des zuvor laut Aussagen von Experten für 8 Mio. Euro sanierten ehemaligen Denkmalsockels entstanden sind, und hält sie diese für reversibel? Die Sanierung des Denkmalsockels sowie die vorbereitenden Maßnahmen zur Aufnahme der Lasten des Freiheits- und Einheitsdenkmals wurden mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin abgestimmt und entsprechend genehmigt. Die zur Lastabtragung des Freiheits- und Einheitsdenkmals errichteten Betonpfeiler sind als dauerhafte Bauteile ausgeführt.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen Bedingungen für die Fledermäuse, die zuvor im Denkmalsockel genistet haben, und hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wo sich die Tiere aktuell befinden? Eine fachkundige Biologin begleitet das Vorhaben. Sie dokumentiert und überwacht die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Auflagen gemäß dem Bescheid vom 30. April 2020 (OA-AS-G/1441.1). Diese umfassen insbesondere Maßnahmen zum Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Fledermausarten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Der Denkmalsockel ist für die Fledermäuse bereits seit Ende 2022 wieder zugänglich. Die dort vorhandenen Quartiere sollen erhalten bzw. nach Abschluss der entsprechenden Bauarbeiten wieder für die Tiere nutzbar gemacht werden. Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass der Denkmalsockel wieder als Quartier angenommen wird. Im Februar 2026 wurde dort ein neuer Höchststand an Fledermäusen nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund werden die Bedingungen für die Rückkehr und Nutzung des Denkmalsockels durch die Fledermäuse auf Grundlage der bisherigen Beobachtungen positiv bewertet. Erkenntnisse über die Nutzung des Denkmalsockels und die dort festgestellten Fledermausbestände liegen vor. 10. Wie lange bleibt der Denkmalsockel für die Fledermäuse verschlossen, und was unternimmt die Bundesregierung dafür, dass vorhandene Quartiere durch die Bauarbeiten nicht dauerhaft verloren gehen? Ende 2022 wurden die vorübergehend eingebrachten monodirektionalen Schleusen im Sockelgewölbe zurückgebaut. Die vorhandenen Quartiere im Denkmalsockel sind damit für die Fledermäuse wieder erreichbar und nutzbar. Für die Entwicklung und Nutzung der Quartiere ist weiterhin ein professionelles Monitoring aufgesetzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Quartierbedingungen fortlaufend beobachtet und erforderliche artenschutzrechtliche Maßnahmen berücksichtigt werden. 11. Evaluiert die Bundesregierung die Rückkehrbedingungen der Fledermäuse vor dem Hintergrund der baulichen Verzögerungen, und insbesondere im Hinblick auf die für den Bau des FED erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung? Ja. Die Rückkehrbedingungen der Fledermäuse werden kontinuierlich durch eine Biologin begleitet, dokumentiert und bewertet. Dabei wird insbesondere die Einhaltung der Vorgaben und Nebenbestimmungen des artenschutzrechtlichen Bescheids vom 30. April 2020 überwacht. 12. Welche alternativen Planungen oder Ersatzstrategien verfolgt die Bundesregierung für den Fall, dass die Realisierung des FED scheitern sollte? Die Bundesregierung beabsichtigt weiterhin, das FED wie vom Deutschen Bundestag beschlossen fertigzustellen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen