Fortschritt der Bauarbeiten am Freiheits- und Einheitsdenkmal ("Einheitswippe") (Antwort zu Drs. 21/7706)
Text
Fortschritt der Bauarbeiten am Freiheits- und Einheitsdenkmal ("Einheitswippe") (Antwort zu Drs. 21/7706)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7927
21. Wahlperiode 07.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming,
Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7706 –
Fortschritt der Bauarbeiten am Freiheits- und Einheitsdenkmal („Einheitswippe“)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im kommenden Jahr jährt sich der Beschluss des Deutschen Bundestages zum
Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals (FED) zum 20. Mal, doch die
Fertigstellung des umstrittenen Denkmals ist nach zwei Jahrzehnten und unter
Aufwendung von mehr als 17 Mio. Euro nicht in Sicht. Auf eine „BILD“-Anfrage
wusste der Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer nicht
mehr zu sagen, als dass er sich „in konkreter und konstruktiver Abstimmung
mit dem Bauministerium und dem Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung über mögliche Lösungen und zeitliche Rahmenbedingungen“ (www.bil
d.de/regional/berlin/gunnar-schupelius-einheitsdenkmal-am-schloss-immer-no
ch-nicht-da-69c25eb7ffcdb2ce7075bfab) befinde.
Im Hintergrund setzt sich das Bundeskanzleramt derweil juristisch mit dem
Insolvenzverwalter des Stahlbauunternehmens auseinander. Es geht um die
Eigentumsansprüche an der von der Bundesregierung bestellten und bereits
fertiggestellten 150 Tonnen schweren Stahlwippe. Aber nicht nur das
Stahlbauunternehmen, sondern auch die mit dem Bau beauftragte Kreativagentur Milla
und Partner hatte Insolvenz angemeldet und wird zwischenzeitlich unter dem
Dach eines anderen Unternehmens geführt (vgl. ebd. und www.entwicklungsst
adt.de/einheitswippe-in-berlin-neuer-zeitplan-steht/, letzter Aufruf: 16. Juli
2026).
Geologische, ökologische und denkmalrechtliche Bedenken, die schon vor
dem Baubeginn geäußert wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5531 und
19/19918), stehen nach wie vor, und möglicherweise unter veränderten
Bedingungen im Raum.
1. In welcher Phase befindet sich der Bau der sogenannten „Einheitswippe“
(bitte ausführen), und welche Arbeiten müssen noch geleistet werden?
Die Insolvenzen des Generalübernehmers, der Arbeitsgemeinschaft Milla &
Partner GmbH/Sasha Waltz (ARGE), sowie des als dessen Nachunternehmer
tätigen Stahlbauers im Jahr 2024 haben das Projekt in eine schwierige Situation
gebracht. Die sich hieraus ergebende Sach- und Rechtslage ist außerordentlich
komplex. Nach intensiven Abstimmungen zwischen dem Beauftragten der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 7. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dem Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung (BBR) als bauausführender Behörde und dem
Insolvenzverwalter der ARGE wird derzeit ein Insolvenzplan erarbeitet, der vom
zuständigen Insolvenzgericht bestätigt werden muss.
Bis zur Fertigstellung des Denkmals sind insbesondere noch folgende Arbeiten
auszuführen: Fertigstellung und Montage der Stahlschale einschließlich
Korrosionsschutz, Gehbelag und Beschriftung, Herstellung der Verkleidung der
Schalenunterseite sowie der erforderlichen Schutz- und Sicherungselemente,
Montage von Umwehrungen und Handläufen, Fertigstellung des Blitzschutzes
sowie Einbau der Hydraulik-, Lagerungs- und Steuerungstechnik für die
Bewegung der Stahlschale. Darüber hinaus sind die Betonflächen der Mulde
aufzuarbeiten und zu beschichten sowie die vorgesehenen Informationselemente
herzustellen und zu montieren.
Abschließend erfolgen die Inbetriebnahme und technischen Prüfungen.
2. Zu welchem Zeitpunkt wird die bestellte Stahlwippe geliefert (bitte das
angedachte und tatsächliche Datum nennen), welche konkreten
Hindernisse bestehen hierzu, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese zu
lösen?
Voraussetzung für die Fortführung der Arbeiten und damit auch für den
Transport der Stahlsegmente vom Fertigungsort zum Aufstellungsort ist ein
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Auf dieser Grundlage können die weiteren
Schritte und Termine verbindlich geplant werden.
Konkrete Hindernisse für die weitere Ausführung sind derzeit nicht bekannt.
3. Zu welchem Termin soll das FED fertiggestellt werden (bitte das
konkrete Quartal und Jahr angeben)?
Nach Abschluss des Insolvenzplanverfahrens können der weitere Zeitplan
aktualisiert und der Bauablauf bis zur Fertigstellung terminlich konkretisiert
werden.
4. Welche Kosten sind seit dem Baubeginn im Mai 2020 entstanden (bitte
nach Jahr und Kostenart aufschlüsseln)?
Im Zeitraum vom 01. Mai 2020 bis zum 25. August 2026 wurden Vergütungen
in Höhe von 10.847.959,00 Euro brutto geleistet.
Ein Großteil der Zahlungen entfiel auf Leistungen der Arbeitsgemeinschaft
Milla & Partner GmbH/ Sasha Waltz (Planungs- und Bauleistungen). Der Rest
entfiel auf Leistungen wie zum Beispiel Prüfingenieurleistungen und die
ökologische Baubegleitung.
Stand 25. August 2026:
HHJ Zahlung pro HHJ
in Euro brutto
2020 3.759.208,12
2021 2.819.343,72
2022 1.459.776,61
2023 2.282.257,77
2024 451.764,55
HHJ Zahlung pro HHJ
in Euro brutto
2025 36.647,85
2026 38.960,38
5. Hält die Bundesregierung die im Entwurf für den Bundeshaushalt
veranschlagten Gesamtausgaben von rund 28,7 Mio. Euro für ausreichend,
und wenn nein, warum nicht?
Ja.
6. Gab es seit Baubeginn Änderungen am Denkmalsentwurf, und wenn ja,
welche?
Seit Baubeginn ist die gestalterische Grundlage unverändert der Entwurf
„Bürger in Bewegung“ der Arbeitsgemeinschaft Milla & Partner GmbH/Sasha
Waltz.
7. Kam es infolge der Bauarbeiten zu ökologischen oder geologischen
Schäden, und wenn ja, zu welchen Schäden kam es?
Infolge der Bauarbeiten sind keine ökologischen oder geologischen Schäden
bekannt. Um den vorübergehenden Verlust der vorhandenen
Fledermausquartiere infolge der Bauarbeiten zu kompensieren, wurden entsprechende
Ersatzmaßnahmen umgesetzt und vorübergehende alternative Quartiere für die
Fledermäuse geschaffen.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die plangemäß zugefügten Schäden,
die durch die Fundamentlegung, insbesondere durch die Betonpfeiler, an
der historischen Bausubstanz des zuvor laut Aussagen von Experten für
8 Mio. Euro sanierten ehemaligen Denkmalsockels entstanden sind, und
hält sie diese für reversibel?
Die Sanierung des Denkmalsockels sowie die vorbereitenden Maßnahmen zur
Aufnahme der Lasten des Freiheits- und Einheitsdenkmals wurden mit den
zuständigen Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin abgestimmt und
entsprechend genehmigt. Die zur Lastabtragung des Freiheits- und Einheitsdenkmals
errichteten Betonpfeiler sind als dauerhafte Bauteile ausgeführt.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen Bedingungen für die
Fledermäuse, die zuvor im Denkmalsockel genistet haben, und hat die
Bundesregierung Kenntnis davon, wo sich die Tiere aktuell befinden?
Eine fachkundige Biologin begleitet das Vorhaben. Sie dokumentiert und
überwacht die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Auflagen gemäß dem
Bescheid vom 30. April 2020 (OA-AS-G/1441.1). Diese umfassen insbesondere
Maßnahmen zum Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng
geschützter Fledermausarten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Der Denkmalsockel ist
für die Fledermäuse bereits seit Ende 2022 wieder zugänglich. Die dort
vorhandenen Quartiere sollen erhalten bzw. nach Abschluss der entsprechenden
Bauarbeiten wieder für die Tiere nutzbar gemacht werden.
Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass der Denkmalsockel wieder als
Quartier angenommen wird. Im Februar 2026 wurde dort ein neuer Höchststand an
Fledermäusen nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund werden die Bedingungen
für die Rückkehr und Nutzung des Denkmalsockels durch die Fledermäuse auf
Grundlage der bisherigen Beobachtungen positiv bewertet. Erkenntnisse über
die Nutzung des Denkmalsockels und die dort festgestellten
Fledermausbestände liegen vor.
10. Wie lange bleibt der Denkmalsockel für die Fledermäuse verschlossen,
und was unternimmt die Bundesregierung dafür, dass vorhandene
Quartiere durch die Bauarbeiten nicht dauerhaft verloren gehen?
Ende 2022 wurden die vorübergehend eingebrachten monodirektionalen
Schleusen im Sockelgewölbe zurückgebaut. Die vorhandenen Quartiere im
Denkmalsockel sind damit für die Fledermäuse wieder erreichbar und nutzbar.
Für die Entwicklung und Nutzung der Quartiere ist weiterhin ein
professionelles Monitoring aufgesetzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die
Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Quartierbedingungen fortlaufend
beobachtet und erforderliche artenschutzrechtliche Maßnahmen berücksichtigt
werden.
11. Evaluiert die Bundesregierung die Rückkehrbedingungen der
Fledermäuse vor dem Hintergrund der baulichen Verzögerungen, und insbesondere
im Hinblick auf die für den Bau des FED erteilte artenschutzrechtliche
Ausnahmegenehmigung?
Ja. Die Rückkehrbedingungen der Fledermäuse werden kontinuierlich durch
eine Biologin begleitet, dokumentiert und bewertet. Dabei wird insbesondere
die Einhaltung der Vorgaben und Nebenbestimmungen des
artenschutzrechtlichen Bescheids vom 30. April 2020 überwacht.
12. Welche alternativen Planungen oder Ersatzstrategien verfolgt die
Bundesregierung für den Fall, dass die Realisierung des FED scheitern
sollte?
Die Bundesregierung beabsichtigt weiterhin, das FED wie vom Deutschen
Bundestag beschlossen fertigzustellen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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