Lobbyarbeit im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/73)
Text
Lobbyarbeit im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/73)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/287
21. Wahlperiode 26.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, René Springer,
Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/73 –
Lobbyarbeit im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in
großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden
arbeiten (https://lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die
Mitarbeiter wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist
großen Unternehmen und Wirtschaftsverbänden (s. o.). In den Ministerien
arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Arbeitgeber
regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen Mitarbeitern durch die
Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein umfassender
Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt (s. o.). Dadurch
erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können auf diesem
Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar
machen (s. o.).
Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an
Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (s. o.). Im Juli
2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser
sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (s. o.). Allerdings gibt es
bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (s. o.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
Der in den Fragen 1 bis 4 benutzte Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist kein
feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe
Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches die Arbeit in den
Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit sogenannte externe
Berater.
Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen
in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 werden alle externen Personen in
dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten
Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, deren
Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig sind. Seit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 26. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2020 ist der Bericht zum Einsatz externer Personen im jährlichen
Integritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellern gewünschten Angaben (vgl.
www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/
integritaetsberichte/integritaetsberichte-artikel.html).
Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen
Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Haushalts- und Innenausschuss des
Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Deutschen Bundestag damit
vor. Die Berichte ab 2014 sind auf der Homepage des Bundesministeriums des
Innern veröffentlicht (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/inte
gritaet-der-verwaltung/externe-personen/externe-personen-artikel.html).
Frühere Berichte waren dort veröffentlicht und können bei Bedarf eingesehen
werden.
Die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung bewegt sich seit
Jahren im mittleren zweistelligen Bereich (mit sinkender Tendenz) (vgl. hierzu
den Integritätsbericht 2023, S. 21, verfügbar unter www.bmi.bund.de/SharedDo
cs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI24045.pdf?__
blob=publicationFile&v=2). Sie ist also im Vergleich zur Gesamtzahl der
Bundesbediensteten (2023 rund 590 000) verschwindend gering (vgl. hierzu den
Integritätsbericht 2023, S. 14).
Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine Informationen zum Einsatz
externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde erst mit
Inkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden die Daten
dieser Personengruppe erst seit 2008 erfasst, eine Dokumentations- bzw.
Berichtspflicht gab es vor 2008 nicht. Eine verlässliche Rekonstruktion für den
Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich nicht möglich, da nicht gezielt
nach dieser Personengruppe in mittlerweile archivierten Akten gesucht werden
kann, so dass durch Recherche keine belastbaren Ergebnisse erreicht werden
können.
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den
Zeitraum ab 2008.
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open
Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig
zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen.
Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Angaben sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus Sicht
der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts
der Detailtiefe und des Umfangs der Fragen erreicht.
Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches
Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist
(BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das
Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der
parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu den
teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der
Besoldungsgruppe gemacht.
Die erbetenen Angaben können wegen des unzumutbaren Aufwands, der mit
der Erhebung verbunden wäre, nicht ermittelt werden. Das
Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50,
147 f.). Da die begehrten Informationen über Treffen der Leitungsmitglieder
des BMLEH thematisch nicht eingegrenzt wurden, muss jede Terminanfrage
und somit eine entsprechend hohe Anzahl an Terminen durchsucht und
aufgeschlüsselt werden. Eine Gesamtübersicht kann für die Bundesregierung nicht
durch eine einfache technische Auswertung zusammengestellt werden. Die
Anzahl der erbetenen Informationen machen im konkreten Fall die aufwendige
Durchsicht des gesamten Post- und E-Mail-Eingangs der Leitungsebene
erforderlich. Nach einer ersten Schätzung müssen ca. 3 040 Datensätze, darunter
sämtliche Posteingänge und Kalendereinträge, durchsucht und geprüft werden.
Anschließend müssten alle identifizierten Termine und Gespräche hinsichtlich
der teilnehmenden Unternehmen und Verbände bzw. Organisationen, der
Gesprächsinhalte, Ergebnisse sowie der entstandenen Kosten aufbereitet und
aufgeschlüsselt werden. Für die Sichtung und Auswertung der Termine sowie für
die weiterführende Recherche ergibt sich nach einer ersten Schätzung ein
durchschnittlicher Arbeitsaufwand von mindestens 67 Personentagen, den das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) nicht
zu leisten vermag. Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197) ist der Aufwand zur
Beantwortung der Kleinen Anfrage unzumutbar.
1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren von 2006 bis
heute im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
tätig (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger
Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche
aufschlüsseln, konkreten Einsatzbereich benennen, befristetes oder
unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung
angeben und angeben, ob und ggf. in welcher Höhe eine anteilsmäßige
Entlohnung durch das BMEL vorgenommen worden ist)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
verwiesen.
2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiter hatten bzw. haben in den
Jahren von 2006 bis heute im BMEL an der Ausarbeitung von
Gesetzentwürfen mitgewirkt (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter,
vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen,
Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des Gesetzentwurfs,
an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, aufschlüsseln und angeben,
welche Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen
bzw. abgelehnt worden sind, befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung angeben und angeben,
ob und ggf. in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das
BMEL vorgenommen worden ist)?
Gemäß Ziffer 2.5 der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in
der Bundesverwaltung ist der Einsatz in folgenden Bereichen nicht zulässig:
• Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten,
• leitende Funktionen,
• Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen,
• Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis,
• Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der
entsendenden Stelle unmittelbar berührt; das ist insbesondere der Fall, wenn
die Organisationseinheit der Bundesverwaltung, bei der die externe Person
tätig werden soll, die Aufsicht über die entsendende Stelle wahrnimmt; dies
gilt auch für Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen die
externe Person im zeitlichen Zusammenhang mit Ablauf der
Beschäftigungszeit in der Bundesverwaltung voraussichtlich eine Tätigkeit aufnehmen
wird,
• Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006
bis heute Führungsfunktionen im BMEL wahr bzw. hatten diese inne (bitte
nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche aufschlüsseln,
befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung, Form
der Bezahlung angeben und angeben, ob und ggf. in welcher Höhe eine
anteilsmäßige Entlohnung durch das BMEL vorgenommen worden ist)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2, Spiegelstrich 2, verwiesen. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
verwiesen.
4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMEL verfügten bzw. verfügen seit
2006 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung über einen
Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Deutschen Bundestag gestattet (bitte nach
Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche aufschlüsseln,
befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Dauer der Beschäftigung,
Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises angeben und
angeben, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts
gewährt worden ist)?
Externe Mitarbeiter erhalten regelmäßig begrenzt für die Zeit ihrer Tätigkeit im
BMLEH einen Hausausweis. Die Zutrittsberechtigung zum Deutschen
Bundestag ist der jeweils geltenden Hausordnung des Deutschen Bundestages zu
entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den
Fragen 1 bis 4 verwiesen.
5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMEL im ersten Quartal
2025 ins BMEL zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der teilnehmenden Unternehmen,
Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten
Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche
sowie Höhe der Kosten angeben)?
6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMEL im ersten Quartal
2025 ins BMEL zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name der
teilnehmenden Unternehmen, Name und Funktion der beteiligten
Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten
aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung
des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Höhe der Kosten angeben)?
7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMEL im ersten Quartal
2025 ins BMEL zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und Rechtsform der teilnehmenden
Verbände bzw. Organisationen, Name der teilnehmenden Unternehmen,
Name und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten
Staatssekretäre und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche
sowie Höhe der Kosten angeben)?
8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMEL im ersten Quartal
2025 ins BMEL zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Name und
Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Name und
Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre
und Anzahl der Beamten aufschlüsseln sowie Besoldungsgruppe der
beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung,
Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Höhe der Kosten
angeben)?
Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8 wird
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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