Lagebericht 2025 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
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Lagebericht 2025 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3209
21. Wahlperiode 10.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffen Janich, Dr. Bernd Baumann, Erhard Brucker,
Dr. Gottfried Curio, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess,
Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und
der Fraktion der AfD
Lagebericht 2025 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Der aktuelle jährliche Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland wurde
vom Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, und der Präsidentin des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) am 11.
November 2025 in der Bundespressekonferenz vorgestellt (www.youtube.com/watch?
v=WbVwPTbFZGY). Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum von 1. Juli
2024 bis 30. Juni 2025 (https://medien.bsi.bund.de/lagebericht/de/).
Bei seiner Ansprache kündigte der Bundesinnenminister über den Inhalt des
Berichts hinaus an, „für die Sicherheitsbehörden neue Befugnisse zur
Cyberabwehr zu schaffen, die es zukünftig auch ermöglichen, die digitale Infrastruktur
von Angreifern vom Netz zu nehmen, zu attackieren, zu stören, auch zu
zerstören. Dies wird auch dann möglich sein, wenn sich die Angreifer mit ihrer
Infrastruktur außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden. […] Das ist
allerdings kein Hackback. […] Uns geht es darum, die rechtlichen Grundlagen zu
schaffen, dass wir die digitalen Systeme der Angreifer, die Server und die
Software, stören und zerstören können, um Gefahren abzuwehren. Bisher sind die
rechtlichen Grundlagen dafür nicht ausreichend. Wir werden diese rechtlichen
Grundlagen schaffen“ (vgl. Link YouTube a. a. O., Minute 7:50 bis 9:35).
Wie schon im Bericht 2024 wird die IT-Sicherheitslage anhand der fünf
Kriterien Bedrohungen, Angriffsfläche, Gefährdungen, Schadwirkungen und
Resilienz beschrieben. Die Anzahl der Diagramme und Tabellen soll sich nach
eigenen Angaben mit über 70 mehr als verdoppelt haben, während die Texte
„prägnanter“ gehalten sein sollen (www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BS
I/Publikationen/Lageberichte/Lagebericht2025_Achtseiter.pdf, S. 2). Nach
Auffassung der Fragesteller soll hierdurch jedoch lediglich eine empirische
Evidenz des Berichts suggeriert werden, die es aufgrund der Interpretierbarkeit
deskriptiver Statistik und des hohen Dunkelfeldes jedoch nicht geben kann.
Nach Auffassung der Fragesteller ist ferner auffällig, dass trotz des
Berichtstitels „IT-Sicherheit“ in dem Handout durchgängig von „Cybersicherheit“ die
Rede und auch der Volltext diesbezüglich nicht hinreichend trennscharf
formuliert ist.
Der Bericht ist im Gegensatz zu seinen Vorgängerberichten nicht als ein
vollumfängliches PDF-Dokument verfügbar, sondern ist lediglich als
Onlineversion einsehbar, ergänzt um ein siebenseitiges PDF-„Handout“, das „ausgewählte
statistische Diagramme, Daten und Fakten“ enthält (www.bsi.bund.de/SharedD
ocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Lageberichte/Lagebericht2025_Achtseit
er.pdf).
So führt laut Bericht die sich weiter zuspitzende geopolitische Lage zu einer
unverändert angespannten IT-Sicherheitslage (https://medien.bsi.bund.de/lage-
bericht/de/zusammenfassung-und-bewertung/). Insbesondere Web-
Angriffsflächen würden nach wie vor einen besorgniserregenden Zustand
zeigen. Der Bericht beschreibt einen Trend weg von großen, aufwendigen
Angriffen hin zu vielen kleinen, einfach durchzuführenden Angriffen, die sich gegen
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richten und 80 Prozent der
angezeigten Angriffe ausmachen würden (ebd.). Bei Datenleaks wurden die
durchschnittlich höchsten Lösegelder seit Beginn der Aufzeichnungen festgestellt
(www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Lagebericht
e/Lagebericht2025_Achtseiter.pdf, S. 3). Gleichzeitig stellt der Bericht die
These auf, dass die Summe der insgesamt gezahlten Lösegelder
zurückgegangen sei, da Cyberangreifer mehr und mehr auch mittlere, kleine und
Kleinstunternehmen mit schwach geschützten Angriffsflächen angreifen, auch wenn
diese je Fall weniger Lösegeld erwarten lassen würden (https://medi-
en.bsi.bund.de/lagebericht/de/zusammenfassung-und-bewertung/).
Im Hinblick auf Resilienz stellt der Bericht fest, dass die meldepflichtigen
KRITIS (kritische Infrastrukturen)-Betreiber stetig Fortschritte erzielen,
wirksame Maßnahmen, insbesondere bei politiknahen Institutionen oder
Verbrauchern jedoch überwiegend noch ausbleiben (https://medien.bsi.bund.de/lageberi
cht/de/zusammenfassung-und-bewertung/).
Mit der weiteren Aussage „Kleine und mittlere Unternehmen: Alle sind
gefährdet“ (ebd.) zeigt der Bericht nach Auffassung der Fragesteller eine weitere
gravierende Unschärfe in den Begrifflichkeiten, da eine „Gefährdung“ nach der
BSI-eigenen Systematik erst dann entsteht, wenn „eine Bedrohung,
beispielsweise ein Schadprogramm, auf eine Angriffsfläche, zum Beispiel einen
Webserver trifft“, wenn also ein tatsächlich stattfindender Angriff, „je nach
Resilienz eine Schadwirkung zur Folge haben kann“ (https://medien.bsi.bund.de/
lagebericht/de/systematik-der-lagebewertung/). Auf Basis der BSI-eigenen
Systematik wäre nach Auffassung der Fragesteller vielmehr die Aussage „Alle sind
bedroht“ zutreffend.
Nach Auffassung der Fragesteller benennt der Bericht trotz seines statistischen
Darstellungsaufwandes bei Weitem nicht hinreichend differenziert genug,
welche Arten von kleinen und mittleren Unternehmen sich im Fokus von
Cyberangriffen befinden. So sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
(www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Kleine-U
nternehmen-Mittlere-Unternehmen/aktuell-beschaeftigte.html#:~:text=Mit%
2 03 Prozent2C2 Prozent20 Millionen%20z%C3
ProzentA4hlte,rund%2021 Prozent20500 Prozent20als%20Gro%C3 Prozent9
Funternehmen) im Jahr 2023 600 000 Unternehmen als KMU im engeren Sinne
einzuordnen, während 2,6 Millionen Unternehmen als Kleinstunternehmen gelten.
Letztere verfügen lediglich über maximal neun Beschäftigte und maximal
2 Mio. Euro Jahresumsatz, während es bei KMU im engeren Sinne bis zu 249
Beschäftigte und 50 Mio. Euro Jahresumsatz sind (www.destatis.de/DE/Theme
n/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unterne
hmen/Glossar/kmu.html). Auf welche KMU-Gruppierung sich der Bericht
bezieht, bleibt nach Auffassung der Fragesteller größtenteils offen.
Neben der fehlenden Betrachtung dieser Größenunterschiede von KMU bleibt
nach Auffassung der Fragesteller ebenfalls unbeleuchtet und damit für die
Ableitung effizienter und effektiver Sicherheitsmaßnahmen ungenügend, wie die
Lage in den sehr unterschiedlichen KMU-Branchen ist, z. B. im Verarbeitenden
oder im Gastgewerbe, in der Wasserversorgung, im Handel oder in sonstigen
Dienstleistungsbranchen wie Kunst und Unterhaltung.
Nach Auffassung der Fragesteller besteht durch eine solch undifferenzierte
Berichterstattung die Gefahr von Fehlanreizen für ein Kosten-Nutzen
suboptimales Zuviel an zahlungswirksamen IT-Sicherheitsmaßnahmen, gerade bei der
weit überwiegenden Anzahl an Kleinstunternehmen.
Als eine Schlussfolgerung sieht der Bericht für das Jahr 2026 den Schutz der
Angriffsflächen als entscheidendes Element für die Verbesserung der
Cybersicherheit (www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/L
ageberichte/Lagebericht2025_Achtseiter.pdf, S. 3).
Vorgaben für die Cyberresilienz der Institutionen, die die politische
Willensbildung in Deutschland tragen, seien bislang noch nicht gesetzlich geregelt, was
dringend nachgeholt werden sollte (https://medien.bsi.bund.de/lagebericht/de/
zusammenfassung-und-bewertung/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Steht die Aussage des Berichts, dass die sich weiter zuspitzende
geopolitische Lage zu einer unverändert angespannten IT-Sicherheitslage führt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), in Zusammenhang mit dem
Säulendiagramm „APT-Gruppen 2025 nach Zielland (Top 10)“ (https://medien.b
si.bund.de/lagebericht/de/apt-gruppen/), und wenn ja, in welchem?
a) Inwieweit steht die Erläuterung zum Säulendiagramm, dass es sich bei
Deutschland und Großbritannien um zwei westeuropäische Länder
handele, in Zusammenhang mit einer sich weiter zuspitzenden
geopolitischen Lage, warum weist nach Kenntnis der Bundesregierung
Großbritannien einen 20 Prozent geringeren Wert als Deutschland auf,
und warum weist Frankreich nach Kenntnis der Bundesregierung
einen offenbar nochmals deutlich geringeren Wert als Deutschland
auf, da es sich nicht in den Top Ten befindet?
b) Steht die Anzahl der in einem Zielland operierenden APT (Advanced
Persistent Threats)‑Gruppen mit dem Ausmaß zwischenstaatlicher
Spannungen des Ziellandes in Zusammenhang, und wenn ja, wie ist es
nach Kenntnis der Bundesregierung zu interpretieren, dass Japan einen
höheren Wert als Deutschland aufweist?
c) Aus welchen Gründen beinhaltet der Bericht an dieser Stelle lediglich
die Anzahl der APT-Gruppen in einem Zielland, nicht jedoch der
Anzahl von APT-Angriffskampagnen auf ein Zielland?
d) Inwieweit schmälert eine mögliche Inaktivität von APT-Gruppen oder
die Möglichkeit des Outsourcings von APT-Angriffskampagnen an
kommerzielle Dienstleister die Aussagekraft dieses Säulendiagramms?
e) Sind an der Erstellung des Lageberichts ausschließlich IT-Experten
oder auch Politik- und Wirtschaftswissenschaftlicher beteiligt?
f) Welche konkreten geopolitischen Initiativen oder Positionierungen der
Bundesregierung führen nach Erkenntnissen des BSI zu der
beschriebenen angespannten IT-Sicherheitslage in Deutschland?
2. Bis wann soll das im Bericht formulierte Ziel des BSI erreicht werden, die
Schwachstellen in veralteten, nicht aktualisierten Systemen der Web-
Angriffsfläche der Bundesverwaltung strukturiert abzuarbeiten und ein
wirkungsvolles Angriffsflächenmanagement in Form einer robusten
Cybersicherheits-Governance-Struktur umzusetzen (https://medi-
en.bsi.bund.de/lagebericht/de/web-angriffsflaechen-
derbundesverwaltung/)?
a) Wird dieses Vorhaben mit einer spezifischen Projektstruktur verfolgt,
und wenn ja, sind dieser bereits die notwendigen Ressourcen
zugeordnet?
b) Haben Maßnahmen zur Zielerreichung bereits begonnen, wenn ja,
wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
c) Aus welchen Gründen existieren im Jahr 2025 überhaupt noch
veraltete, nicht aktualisierte Systeme der Web-Angriffsfläche der
Bundesverwaltung?
3. Wie ist die Aussage, dass die durchschnittlich 119 neuen Schwachstellen,
die im aktuellen Berichtszeitraum durchschnittlich täglich weltweit
bekannt wurden, gerade bei KMU „besonders häufig“ durchschlagen, zu
quantifizieren (https://medien.bsi.bund.de/lagebericht/de/gefaehrdungslag
e-der-kleinen-und-mittleren-unternehmen/)?
a) Handelt es sich bei diesen „KMU“ um die ca. 600 000 KMU im
engeren Sinne oder auch um die ca. 2,6 Millionen Kleinstunternehmen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die
Branchenzugehörigkeiten dieser „KMU“ vor, und wenn ja, welche?
c) Handelt es sich bei der Aussage, „(a)uch im aktuellen
Berichtszeitraum besitzen ‚viele‘ Unternehmen nach Erfahrung des BSI weder
eine ausreichende Kenntnis über die allgemeine Cyberbedrohungslage
noch über das eigene Risikoprofil“, um empirische Befunde oder um
anekdotische Evidenz, und wie kann diese Aussage quantifiziert
werden?
d) Handelt es sich bei der Aussage, dass IT-affine KMU „teils
feststellen“, dass es in ihrer Region entweder zu wenig qualifizierte
Dienstleister gibt oder nur solche, die nicht zu ihrer eigenen
Unternehmensgröße passen, um empirische Befunde oder um anekdotische Evidenz,
und wie kann diese Aussage quantifiziert werden (ebd.)?
4. Wie begründet die Bundesregierung die These des Berichts (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), dass Cyberangreifer mehr und mehr auch
mittlere, kleine und Kleinstunternehmen mit schwach geschützten
Angriffsflächen angreifen, auch wenn diese je Fall weniger Lösegeld erwarten lassen
würden?
a) Ist dieser Trend quantifizierbar, und wenn ja, aus welchen Gründen
wurde kein entsprechendes Diagramm für diesen Zusammenhang
erstellt?
b) Sieht die Bundesregierung diese These im Widerspruch zu der von ihr
im Bericht zitierten Sicherheitsfirma Chainanalysis, die in ihrem
X‑Tweet vom 30. Juli 2024 von dem immer deutlicher werdenden
Trend zur Großwildjagd bei Cybererpressungen spricht, wonach
„weniger Attacken auf größere Ziele mit tieferen Taschen“ zu
verzeichnen sind (www.bleepingcomputer.com/news/security/
darkangels-ransomware-receives-record-breaking-75-million-ransom/)?
5. Ist die Aussage des Berichts, die öffentliche Verwaltung meldete vor allem
DDoS-Angriffe mit „geringer“ technischer Schadwirkung näher
quantifizierbar, wenn ja, wie hoch ist die Schadwirkung (https://medien.bsi.bun
d.de/lagebericht/de/geschaedigte-in-gesellschaft-wirtschaft-und-oeffentlic
her-verwaltung/)?
a) Ist die Aussage des Berichts, dass längerfristige Schäden durch DDoS
(Distributed Denial of Service)‑Angriffe allein „selten“ seien, näher
quantifizierbar, und wenn ja, wie oft ist „selten“?
b) Ist die Aussage des Berichts, bei DDoS‑Angriffen handele es sich um
ein „beliebtes“ Werkzeug für Cyberhacktivismus näher
quantifizierbar, und wenn ja, wie viele der im aktuellen Berichtszeitraum
erfolgten 196 Meldungen und wie viele der davon als externer Angriff
eingeschätzten 64 Vorfälle sind auf Cyberhacktivisten zurückzuführen?
c) Aus welchem Grund wird als einziges Beispiel für Cyberhacktivismus
die russische Gruppe NoName057(16) vorgestellt, und welchen Anteil
haben nach Erkenntnis der Bundesregierung umwelt-, religiös- oder
sozioökonomisch motivierte deutsche Hacktivistengruppen an
Cyberangriffen in Deutschland?
6. Betrachtet die Bundesregierung die Begriffe „IT-Sicherheit“ und
„Cybersicherheit“ als synonym, wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre
Auffassung, und wenn nein, worin bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung Unterschiede?
7. Aus welchen Gründen wurde auf die Erstellung eines vollumfänglichen
PDF-Formats zusätzlich zur Lageberichtwebsite verzichtet?
8. Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung der Website zum
Lagebericht 2025?
a) Wie viele Personentage wurden für die Erstellung des
Lageberichts 2025 aufgebracht (bitte nach BSI, BMI und Dienstleistern
aufschlüsseln)?
b) Wie viele Personen waren hauptsächlich mit der Erstellung des
Lageberichts 2025 beschäftigt?
c) Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung der Lageberichte der
Jahre 2020 bis 2024, und welchen Umfang hatten diese Berichte
jeweils?
9. Ist es geplant, den Berichtstext aufgrund des mit nur geringem Aufwand
änderbaren Onlineformats dynamisch fortzuschreiben bis zur Erstellung
des nächstjährigen Lageberichts?
10. Ist der Lagebericht 2025 für einen spezifischen Adressatenkreis
formuliert, z. B. Wissenschaft, Wirtschaft, Verbraucher, und unterscheidet er
sich darin von früheren BSI-Lageberichten?
11. Welche Initiativen werden von der Bundesregierung ergriffen oder sind in
Planung, um der Einschätzung des Berichts nachzukommen, im Jahr 2026
sei der Schutz der Angriffsflächen das entscheidende Element für die
Verbesserung der Cybersicherheit in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
12. Welche Initiativen werden von der Bundesregierung ggf. ergriffen oder
sind in Planung, um der Einschätzung des Berichts nachzukommen,
Vorgaben für die Cyberresilienz der Institutionen, die die politische
Willensbildung in Deutschland tragen, sollten dringend gesetzlich geregelt
werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Wie ist die Ankündigung des Bundesinnenministers zu verstehen,
rechtliche Grundlagen dafür zu schaffen, digitale Infrastruktur von Angreifern
auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zerstören zu können,
ohne dass es sich dabei um einen Hackback handele (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
a) Ist die Bezugnahme auf die Gefahrenabwehr als Ankündigung
weiterer Befugnisse für Bundespolizei und BSI zu verstehen?
b) Werden die angekündigten gesetzlichen Grundlagen auch in das
Grundgesetz eingreifen?
c) Wann ist mit einer entsprechenden parlamentarischen Initiative zu
rechnen?
Berlin, den 8. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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