Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"
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Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4932
21. Wahlperiode 24.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Denise Loop,
Ulle Schauws, Nyke Slawik, Dr. Anja Reinalter, Marcel Emmerich, Schahina
Gambir, Dr. Irene Mihalic, Marlene Schönberger, Mayra Vriesema und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin
Prien hat im vergangenen Jahr angekündigt, eine Überprüfung und
Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ vorzunehmen. Im September
2025 schrieb Bundesministerin Karin Prien einen Brief an die Mitglieder der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in dem sie verkündete, eine
„breit angelegte Verfassungsschutzprüfung im sogenannten Haber-Verfahren
eingeleitet“ zu haben. Darüber hinaus kündigte Bundesministerin Karin Prien
eine neue Förderrichtlinie an, die ab 2027 greifen soll. In einem Interview
deutete sie an, dass es ihr bei der Umstrukturierung des Programms weniger um
Vielfaltsgestaltung gehen werde (www.radiodrei.de/programm/schema/sendung
en/radio3_am_morgen/archiv/20251112_0600/radio3_aktuell_0710.html). In
der bisherigen Förderrichtlinie ist „Vielfalt gestalten“ eines der drei
übergeordneten Förderziele des Programms.
Im Januar 2026 stellte Bundesministerin Karin Prien im Ausschuss für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Vorhabenplanung ihres
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) für das
laufende Jahr vor. In der Präsentation kündigte sie an, dass nun erstmalig alle
neuen Partnerorganisationen in den Kommunen erfasst und im Rahmen des
„Haber-Verfahrens“ überprüft werden sollen. In der Präsentation wurde
außerdem auf eine Anpassung der Evaluation des Programms als einer der nächsten
Schritte hingewiesen (Ausschussdrucksache 21(13)21).
Darüber hinaus müssen die Zuwendungsempfänger im Programmbereich
„Partnerschaften für Demokratie“ ab 2026 alle Einzelmaßnahmen in ein
Förderportal eintragen, noch vor Beginn der Maßnahme. Jede Einzelmaßnahme wird
durch eine Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA) überprüft, die Umsetzung der Maßnahme und die
Weiterleitung der Mittel darf erst nach Zustimmung ebendieser erfolgen. Hinzu
kommt, dass Partnerschaften für Demokratie ab 2026 nachweislich durch
Kommunalparlamente beschlossen werden müssen. Die Partnerschaften für
Demokratie haben vielerorts erst Ende Februar ihre Förderbescheide und
Auszahlungen für das Jahr 2026 erhalten, was mit einer enormen Planungsunsicherheit für
die Organisationen einhergeht.
Diese Maßnahmen tragen auch nach Ansicht der Fragestellenden zu einer
Kultur des Misstrauens gegenüber der organisierten Zivilgesellschaft bei.
Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Anfeindungen und der
strategischen Angriffe rechtsextremer Kräfte gegen die Zivilgesellschaft fühlen sich
Menschen, die sich vor Ort engagieren und für die Demokratie einsetzen, unter
Druck gesetzt (https://taz.de/Rechtsextreme-gegen-Zivilgesellschaft/!6156
330/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Erarbeitung der neuen
Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“?
a) Wie ist der derzeitige Arbeitsstand?
b) Welche Zwischenschritte sind vorgesehen?
c) Wann wird die finale Fassung der neuen Förderrichtlinie vorliegen?
d) Wann wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarte Evaluation abgeschlossen sein?
e) Wer führt diese Evaluation durch?
f) In welchem Verhältnis steht diese Evaluation zur laufenden Evaluation
des Bundesprogramms?
g) Wieso erfolgt die Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie nicht nach
Abschluss der im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluation des
Bundesprogramms „Demokratie Leben!“?
h) Wie wird sichergestellt, dass die Erkenntnisse aus der Evaluation in
die Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie einfließen?
2. Werden Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie und
weitere Organisationen oder weitere Akteure im Bundesprogramm an der
Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie beteiligt oder im Vorfeld
konsultiert?
a) Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?
b) Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten im Arbeitsprozess?
c) Wenn ja, aus welchen Bundesländern stammen die beteiligten Akteure
(bitte auflisten)?
d) Wenn nein, warum nicht?
3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Förderziel „Vielfalt
gestalten“ in der neuen Förderrichtlinie depriorisiert, gekürzt oder gestrichen
wird?
a) Wenn nein, warum plant die Bundesregierung, das Förderziel „Vielfalt
gestalten“ zu depriorisieren, zu kürzen oder zu streichen, obwohl sich
unter anderem die Zahl der Straftaten im Bereich „Sexuelle
Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“ seit 2010 nahezu
verzehnfacht hat (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/queer-beauftrag
te-bundesregierung-csd-100.html) und die Gesamtzahl der
sogenannten fremdenfeindlichen Straftaten 2024 um 29 Prozent im Vergleich
zum Vorjahr gestiegen ist und damit einen neuen Höchststand erreicht
hat ( https://mediendienst-integration.de/rassismus-und-antisemitismu
s/rassistische-straftaten/zahl-rassistischer-straftaten/)?
b) Wenn nein, in welcher Form und in welchem Umfang sind
Änderungen vorgesehen?
4. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Programmbereich
„Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ in der neuen
Förderrichtlinie depriorisiert, gekürzt oder gestrichen wird?
5. Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung zur Anpassung der Evaluation
des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“?
a) Wie ist der derzeitige Arbeitsstand?
b) Welche Zwischenschritte sind vorgesehen?
c) Wann wird die Überarbeitung abgeschlossen sein?
6. Welche Kriterien, Bewertungsmaßstäbe und Entscheidungsgrundlagen
legt die Bundesregierung zur Anpassung der Evaluation an?
7. Wie ist die Prüfung der Einzelmaßnahmen der Partnerschaften für
Demokratie durch die „Regiestelle Demokratie leben!“ im BAFzA konkret
ausgestaltet hinsichtlich
a) der Bewertungsmaßstäbe, die bei der Prüfung angelegt werden?
b) der Bearbeitungszeit, die diese Prüfungen in Anspruch nehmen?
c) des Mehraufwandes und ggf. eines daraus resultierenden
Personalaufwuchses, der in der Regiestelle des BAFzA entsteht?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Nachweispflicht der
Partnerschaften für Demokratie gegenüber der Regiestelle des BAFzA über eine
Beschlussfassung eines nach der jeweiligen Gemeindeordnung gewählten
Organs der kommunalen Selbstverwaltung oder eines zuständigen
beschlussfassenden Ausschusses über die Durchführung der Partnerschaft
für Demokratie hinsichtlich
a) des Verwaltungsmehraufwands und des zeitlichen Verzugs in der
Bewilligung, der dadurch auf kommunaler Ebene entsteht?
b) der Blockademöglichkeiten, die dadurch für demokratiefeindliche und
rechtsextreme Kräfte entstehen und vor der die sächsische
Staatsministerin für gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping in einem
Brief an Bundesbildungsministerin Karin Prien gewarnt hat?
c) der Einflussmöglichkeiten, die dadurch für politische Kräfte von
Rechtsaußen entstehen und die der Leitfaden mit der Überschrift
„Jetzt ist die Gelegenheit, den Sumpf auszutrocknen“ der AfD-
Fraktion Bitterfeld aufzeigt bzw. deren Umsetzung im Stadtrat
Bitterfeld-Wolfen beschritten wurde (siehe https://ratsinfo.bitterfeld-w
olfen.de/vo0050.asp?__kvonr=5021)?
9. Wie begründet die Bundesregierung die vielerorts erfolgte Ausstellung der
Förderbescheide für Demokratie für das Jahr 2026 erst nach Beginn des
Förderzeitraums?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen für die Projektträger
durch die verspätete Ausstellung der Förderbescheide für das Jahr
2026?
b) Besteht ein Zusammenhang mit den neuen Anforderungen, die das
BMBFSFJ an die Partnerschaften für Demokratie zur Förderung stellt?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die vielerorts erfolgte Ausstellung der
Förderbescheide für die Partnerschaften für Demokratie für das Jahr 2026
erst nach Beginn des Förderzeitraums hinsichtlich der Planungssicherheit
für die Projektträger?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Partnerschaften für Demokratie,
die von kommunaler Seite aufgekündigt wurden, weil sie die neuen
Anforderungen des BMBFSFJ nicht mehr erfüllen können, und wenn ja, wie
viele (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
12. Ist fortan vorgesehen, dass alle neuen Partnerorganisationen im
Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ im Rahmen des Haber-Verfahrens durch
das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft werden?
a) Wenn ja, wie viele Partnerorganisationen betrifft das pro Jahr (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine
Überprüfung im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz stattfindet?
13. Werden auch Partnerorganisationen, mit denen bereits eine
Zusammenarbeit stattfindet, im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt
für Verfassungsschutz überprüft?
a) Wenn ja, wie viele Partnerorganisationen betrifft das (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, gibt es Fälle, in denen eine Überprüfung im Rahmen des
Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
rückwirkend zu einem Entzug der Förderung einer bereits geförderten
Partnerorganisation geführt hat?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der
Fragestellenden, dass, wenn es keine Fälle gibt, in denen eine Überprüfung einer
Partnerorganisation, mit der bereits eine Zusammenarbeit stattfand, im
Rahmen des Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz rückwirkend zum Entzug der Förderung einer bereits
geförderten Partnerorganisation geführt hat, die bisher geübte Praxis, nach der
die Auswahl von Partnerorganisationen erfolgte, hinsichtlich der
Auswahl verfassungskonformer Partnerorganisationen erfolgreich war?
14. Hat die Bundesregierung die Antragstellenden im Bundesprogramm
„Demokratie Leben!“ proaktiv darüber informiert, dass sie im Rahmen des
Haber-Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft
werden können?
a) Wenn ja, auf welchem Wege hat die Bundesregierung die
Antragstellenden darüber informiert?
b) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung die
Antragstellenden darüber informiert?
c) Wenn ja, hat die Bundesregierung die Antragstellenden auch über den
Umfang und die Ausgestaltung dieser Überprüfung informiert?
d) Wenn nein, warum nicht?
15. Welche zeitlichen Veränderungen im Bewilligungsverfahren erwartet die
Bundesregierung durch eine routinemäßige Anwendung des Haber-
Verfahrens im Bundesprogramm „Demokratie leben!“?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Fähigkeit auf kommunaler Ebene,
die Zuverlässigkeit von Kooperationspartnern im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ einzuschätzen?
Berlin, den 18. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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