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Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340)

dip / rede 30.01.2019 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/7340) Erkennt die Bundesregierung den am 24. Januar 2019 vereidigten Félix Tshisekedi als kongolesischen Präsidenten an, obwohl die Stimmabgabe in vier Bezirken des Landes erst im März 2019 erfolgen soll, und inwiefern setzt sich Deutschland für die Einhaltung des kongolesischen Wahlkalenders, insbesondere für die Durchführung der seit 2006 fälligen Lokalwahlen in der Demokratischen Republik Kongo ein? Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung im Land beobachten, um dann zu entscheiden, wie sich Deutschland gegenüber der neuen Regierung in der Demokratischen Republik Kongo positioniert. Dazu gehören unter anderem die Regierungsbildung, die tatsächliche Ausgestaltung der Machtverhältnisse vor Ort, die Nachholung der Parlaments- und Provinzratswahlen in den vier Bezirken, die von der Wahl ausgeschlossen waren, wie auch Entwicklungen bei der Menschenrechtslage. Auch das – von uns weiter sehr kritisch betrachtete – Zustandekommen der Wahlergebnisse wird in unsere Bewertung einfließen. Die Bundesregierung wird sich dazu weiter eng mit ihren europäischen, afrikanischen und anderen internationalen Partnern austauschen. Wir werden mit allen politischen Akteuren im Kongo – in Regierung, Opposition und Zivilgesellschaft – im Dialog bleiben. Derzeit sehen wir aber, wie im Übrigen schon seit Dezember 2016, keine Grundlage für ein „business as usual“ gegenüber der Demokratischen Republik Kongo. Die Einhaltung des verbleibenden Wahlkalenders wird die Bundesregierung aufmerksam verfolgen. Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE): Inwiefern plant die Bundesregierung nach der Ernennung von Félix Tshisekedi zum neuen Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo, Regierungsverhandlungen mit der neuen kongolesischen Regierung mit dem Ziel der Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen, und welches Signal senden die Bundesregierung und die EU nach Meinung der Bundesregierung an andere Staaten aus, wenn sie ein Wahlergebnis akzeptieren, an dessen Zustandekommen erhebliche Zweifel bestehen und das von keiner unabhängigen Stelle überprüft werden konnte ( www.taz.de/Archiv-Suche/!5566621&s=kongo/ )? Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung im Land zunächst weiter beobachten, bevor sie sich gegenüber der neuen Regierung in der Demokratischen Republik Kongo positioniert. Dies gilt auch für den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit vor Ort. Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE): Inwiefern arbeiten die Bundesregierung oder die EU selbst (bitte nach Ländern aufschlüsseln) mit Sicherheitskräften des Sudans zusammen, beispielsweise im Rahmen der Programme „Better Migration Management“ ( https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/region/horn-africa/regional/better-migration-management-programme_en ) oder „Regional Operational Centre in support of the Khartoum Process and AU-Horn of Africa Initiative“ ( https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/region/horn-africa/regional/regional-operational-centre-support-khartoum-process-and-au-horn-africa_en ), angesichts der Tatsache, dass die sudanesische Regierung die derzeitigen Proteste im Land brutal niederschlagen lässt (vergleiche UN-Bericht: https://news.un.org/en/story/2019/01/1030702 ), und wie bringt sich die Bundesregierung ein, um eine friedliche Lösung der Krise im Sudan zu unterstützen? Die Bundesregierung hat sowohl in bilateralen Gesprächen als auch im EU-Rahmen das gewaltsame Vorgehen der sudanesischen Regierung gegen Demonstranten scharf verurteilt. Wir fordern die sudanesische Regierung auf, die Todesfälle aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, drängen auf die Freilassung der inhaftierten Journalisten, Oppositionspolitiker, Menschenrechtsaktivisten und Demonstranten. Den für Ende Januar geplanten Dialog der EU mit Sudan werden wir auf Menschenrechtsthemen begrenzen. Im Rahmen unserer Friedensmediation unterstützen wir die Bemühungen der Afrikanischen Union, die internen Konflikte politisch zu lösen. Ziel des Programms „Better Migration Management“ ist die bessere Zusammenarbeit der Staaten am Horn von Afrika im Migrationsmanagement. Damit verbunden ist der Schutz von Migranten und Flüchtlingen. Auch Sudan beteiligt sich an diesem Programm. Allerdings wurden die Programme für Sudan so konzipiert, dass die Sicherheitsbehörden nicht von den Geldern profitieren. In Sudan werden im Rahmen der Kapazitätenentwicklung Trainingsmaßnahmen für Beamte durchgeführt, um eine menschenrechtskonforme Behandlung von Migranten und Flüchtlingen sicherzustellen. Außerdem werden Polizisten darin geschult, gefälschte Pass- und Ausweisdokumente zu erkennen. Das „Regional Operational Centre in support of the Khartoum Process“ (ROCK) wird durch den EU-Nothilfefonds für Afrika finanziert, mit dem Ziel des Aufbaus von Kapazitäten, Datensammlung, Datenanalyse, Datenaustausch und zum Aufbau regionaler Strategien zur Bekämpfung von Menschenhandel und Menschenschmuggel. Antwort

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