Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 5. November 2025 (Antwort zu Drs. 21/3775)
Text
Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 5. November 2025 (Antwort zu Drs. 21/3775)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4045
21. Wahlperiode 06.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Haise, Ruben Rupp, Robin Jünger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3775 –
Entlastungskabinett der Bundesregierung vom 5. November 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 5.
November 2025 ein sogenanntes Entlastungskabinett einberufen und dabei ein Paket
aus acht Gesetzentwürfen sowie rund 50 Eckpunkten für weitere Maßnahmen
zum Bürokratieabbau vereinbart. Nach Angaben der Bundesregierung soll
dies zu einer Entlastung von mindestens 100 Mio. Euro führen und den Weg
für weitere Entlastungen in Milliardenhöhe ebnen. Gleichzeitig werden
ambitionierte Zielmarken genannt, darunter eine Reduzierung der Bürokratiekosten
für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Mrd. Euro) sowie eine Senkung des
Erfüllungsaufwands um mindestens 10 Mrd. Euro (https://bmds.bund.de/them
en/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau).
Vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation und der
weiterhin hohen Bürokratiebelastung, die nach Erhebungen des Ifo-Instituts
146 Mrd. Euro Wirtschaftsleistung kostet, werden diese Ankündigungen
jedoch vielfach als unzureichend bewertet (www.handelsblatt.com/politik/deuts
chland/buerokratieabbau-entlastungskabinett-diese-reformen-sollen-deutschla
nd-helfen/100170844.html). Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) spricht
lediglich von einem „durchschnittlichen Ergebnis“ und fordert mit Blick auf
den Umfang der Bürokratie provokant „mindestens weitere 100
Entlastungskabinette“ (www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Pressem
itteilungen/DE/2025/2025-11-05-entlastungskabinett.html). Auch
Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband
der Chemischen Industrie (VCI) und die Deutsche Industrie- und
Handelskammer (DIHK) kritisieren, dass die beschlossenen Maßnahmen zu wenig
konkret und für Unternehmen kaum spürbar seien, und warnen vor einem
drohenden „Bürokratieinfarkt“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/buero
kratie-regierung-beschliesst-umfassendes-paket-zum-buerokratieabbau/10016
8506.html).
In diese Richtung argumentiert auch die Hauptgeschäftsführerin des BDI,
Tanja Gönner, die vor allem eine konsequente Umsetzung einfordert: „Die
Koalition hat sehr viel angekündigt, dem steht bisher aber wenig gegenüber, das
schon tatsächlich umgesetzt und für die Unternehmen spürbar ist“ (www.wel
t.de/wirtschaft/article690b0ba0c629456c30f8aa0f/buerokratieabbau-wenig-um
gesetzt-und-spuerbar-was-das-entlastungskabinett-wirklich-bringt.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 5. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ähnlich kritisch äußert sich DIHK-Präsident Peter Adrian. Im IHK (Industrie-
und Handelskammer)-Unternehmensbarometer 2025 fordert er ein
„Aufschwung-Gesetz“ nach dem Prinzip der „One-in-two-out“-Regel, wonach für
jede neue gesetzliche Verpflichtung mindestens zwei, besser drei bestehende
Vorschriften gestrichen werden sollen. Nur so lasse sich der Bürokratieabbau
spürbar beschleunigen – insbesondere im Hinblick auf die nationale
Gesetzgebung und die Vermeidung von EU-Übererfüllung (www.dihk.de/de/themen-un
d-positionen/aufbruchssignale-fuer-deutschland-131512).
1. Welche konkreten Kosten-Nutzen-Analysen liegen der Auswahl der acht
Gesetzentwürfe zugrunde, und warum wurde keine umfassende
Priorisierung der Maßnahmen mit dem größten Entlastungspotenzial
vorgenommen?
Die beschlossenen acht Gesetz- und Verordnungsentwürfe wurden von den
Ressorts für die Sitzung am 5. November 2025 vorgelegt, weil es sich um
Vorhaben mit entlastender Wirkung beim Erfüllungsaufwand handelt, bei denen zu
diesem Zeitpunkt die Ressortbeteiligung abgeschlossen und Kabinettreife
gegeben war. Sie stellen lediglich einen Ausschnitt des Gesamtportfolios von
Maßnahmen des Entlastungskabinetts dar, das sich im Einzelnen aus dem auf der
Sitzung beschlossenen Bericht ergibt.
2. Wie wird die von der Bundesregierung genannte Entlastungssumme
genau berechnet, und warum ist sie im Vergleich zu den insgesamt
angestrebten 16 Mrd. Euro jährlich so marginal (die Bundesregierung spricht
von einer Entlastung von „etwa 100 Mio. Euro“ durch die acht Entwürfe,
vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Entlastungssumme ergibt sich aus der Addition der in den Gesetz- und
Verordnungsentwürfen angegebenen und darin jeweils methodengerecht
berechneten Entlastungsbeträge im Hinblick auf den Erfüllungsaufwand (vgl. Angaben
im Vorblatt und im Allgemeinen Teil der Begründung). Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie hoch sind die jeweiligen Entlastungsziele für die Jahre 2026, 2027
und 2028?
Die Bundesregierung hat sich zu ambitionierten Entlastungszielen bekannt: Die
Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent reduziert und der
Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung
um mindestens 10 Mrd. Euro gesenkt werden. Diese Ziele beziehen sich auf die
gesamte 21. Legislaturperiode.
4. Welche unabhängigen Gutachten (z. B. des Nationalen
Normenkontrollrats (NKR)) bestätigen diese Schätzung (der Entlastungssumme) ggf.?
Das Statistische Bundesamt ist von den jeweils federführenden Ressorts bei der
Mehrzahl der Gesetz- und Verordnungsentwürfe hinsichtlich der
Erfüllungsaufwandsschätzung beteiligt worden. Der NKR hat die ihm vorgelegten Gesetz-
und Verordnungsentwürfe gemäß gesetzlichen Auftrag geprüft.
5. Welche Bundesministerien haben, gemäß der Kritik des NKR-
Vorsitzenden, keine oder nur minimale Entlastungsvorschläge eingebracht (bitte
alle Bundesministerien mit der Zahl der jeweiligen
Entlastungsvorschläge auflisten)?
Alle Ressorts mit einschlägiger federführender Gesetzgebungszuständigkeit
haben Beiträge zum Bericht der Bundesregierung für Maßnahmen für
Bürokratierückbau eingebracht.
6. Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung ggf. für
Bundesministerien vor, die keine oder nur minimale Entlastungsvorschläge
eingebracht haben?
7. Gibt es für die Bundesministerien Sanktionen bei Verzögerungen, und
wenn ja, um welche Sanktionen handelt es sich, und wie werden diese
durchgesetzt?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ressorts leiten die notwendigen Maßnahmen in jeweils eigener
Ressortverantwortung in die Wege, um die genannten Rückbauziele zu erreichen. Eine
wesentliche Steuerung erfolgt über den Staatssekretärsausschuss
„Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ sowie durch Befassungen des
Bundeskabinetts mit dem Bürokratierückbau.
8. Wenn der Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung,
Dr. Karsten Wildberger, von einem „Ergebnis, wie Deutschland es seit
vielen Jahren nicht erlebt hat“, spricht (www.mz.de/deutschland-und-wel
t/deutschland/burokratieabbau-regierung-strebt-milliarden-entlastung-an-
4143222), welche vergleichbaren Entlastungspakete aus früheren
Legislaturperioden, etwa unter den Merkel-Regierungen, dienten dabei als
Richtwert, und warum scheiterten sie nach Einschätzung der jetzigen
Bundesregierung letztlich an der Umsetzung?
Das von den Fragestellern referierte Zitat bezieht sich auf eine Aussage im
Hinblick auf die im Bericht über Maßnahmen der Bundesregierung für
Bürokratierückbau angestrebte Gesamtentlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro.
Frühere Bundesregierungen haben unter anderem Entwürfe für
Bürokratieentlastungsgesetze beschlossen, mit denen Erfüllungsaufwand in folgendem
Umfang reduziert wurde:
• Bürokratieentlastungsgesetz I (Bundestagsdrucksache 18/4948): Entlastung
der Wirtschaft um 744 Mio. Euro pro Jahr;
• Bürokratieentlastungsgesetz II (Bundestagsdrucksache 18/9949): Entlastung
der Wirtschaft um 362,6 Mio. Euro und Entlastung der Verwaltung um
23,9 Mio. Euro pro Jahr;
• Bürokratieentlastungsgesetz III (Bundestagsdrucksache 19/13959):
Entlastung der Wirtschaft um 1 168 Mio. Euro und Entlastung von Bürgerinnen
und Bürgern um 78,2 Mio. Euro pro Jahr;
• Bürokratieentlastungsgesetz IV (Bundestagsdrucksache 20/11306):
Entlastung der Wirtschaft um 944,4 Mio. Euro, Entlastung der Verwaltung um
73,7 Mio. Euro und Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern um 3,7 Mio.
Euro pro Jahr.
9. Hat sich die Bundesregierung zu der vom DIHK-Präsidenten Peter
Adrian geforderten Regel eines „Aufschwung-Gesetzes“, nach der für jede
neue Verpflichtung mindestens zwei (besser drei) bestehende
Vorschriften gestrichen werden sollen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), eine
eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, unterstützt sie diese
Forderung, und wie will sie diese ggf. insbesondere mit Blick auf die EU-
Übererfüllung national umsetzen?
Bereits seit 2015 gilt die „One in, one out“-Regel für grundsätzlich alle
belastenden Vorhaben, die von der Bundesregierung beschlossen werden. Dadurch
müssen für neue belastende Vorgaben für die Wirtschaft in gleicher Höhe
Entlastungen geschaffen werden. Die Bundesregierung hat diese Regel nunmehr
dahingehend erweitert, dass auch der Aufwand aus EU-Vorgaben, der Aufwand
für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung sowie der einmalige
Umstellungsaufwand berücksichtigt werden. Zudem soll die „One in, one out“-Regel zu
einer „One in, two out“-Regel fortentwickelt werden.
10. Welche Folgetermine für weitere Entlastungskabinette sind bereits
terminiert, und welche Bundesministerien, Behörden und Länder sind hierzu
eingeladen?
Termine für weitere Entlastungskabinette sind in Abstimmung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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