Das Portal "Apollo News" im Visier des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes
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Das Portal "Apollo News" im Visier des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7110
21. Wahlperiode 13.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Felser, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Das Portal „Apollo News“ im Visier des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
des Bundeskriminalamtes
Berichten zufolge (vgl. JUNGE FREIHEIT vom 16. April 2026) plant das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die formale Abschaffung des
Phänomenbereichs „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Nach
Auffassung der Fragesteller spricht vieles dafür, dass es sich hierbei vorwiegend
um eine begriffliche bzw. organisatorische Anpassung handeln könnte. Dieser
Verdacht fußt auf der methodischen Festlegung des BfV, wonach die „Narrativ-
Analyse“ als phänomenbereichsübergreifendes Instrument definiert ist (vgl.
BfV-Methodik zur Früherkennung, Stand 2025). Da die Kriterien für eine
Beobachtung – etwa „systematische Verächtlichmachung“ oder „ideologische
Entgrenzung“ – unverändert fortbestehen, ist nach Auffassung der Fragesteller
davon auszugehen, dass die Analyse entsprechender Inhalte unter anderen Labels,
insbesondere dem des „Rechtsextremismus“ oder des „neurechten Vorfelds“,
fortgeführt wird. Eine Löschung in Verbunddateien (z. B. NADIS-neu [NADIS:
Nachrichtendienstliches Informationssystem]) gespeicherter Erkenntnisse allein
aufgrund einer organisatorischen Umschlüsselung entspräche nicht der
bisherigen Verwaltungspraxis.
Zudem wird über staatlich mitfinanzierte Forschung berichtet, die eine
systematische Datenerhebung und qualitative Bewertung von Medieninhalten zum
Ziel hat und Medienportale in Kategorien wie „seriös“ vs. „alternativ bzw.
rechts“ einteilt (vgl. u. a. jungefreiheit.de vom 16. April 2026). Nach
Auffassung der Fragesteller stellt die staatlich finanzierte Erstellung solcher
Medienlisten bzw. Gefährlichkeitsanalysen einen erheblichen Eingriff in die
Pressefreiheit dar. Befürchtet wird, dass solche Klassifizierungen als Grundlage für
behördliche Priorisierungen in der Inhaltsüberwachung dienen und missliebige
investigative Portale unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr bzw.
Extremismusprävention stigmatisieren.
Innerhalb der alternativen Medienlandschaft nimmt das Portal „Apollo News“
eine exponierte Stellung ein. Nach Wahrnehmung der Fragesteller wird die
Berichterstattung des Mediums – u. a. zu politischen Einflussnahmen – besonders
kritisch bewertet. Während linksextreme Akteure unter dem Slogan „Den
rechten Medien auf die Tasten treten“ offen zur Vertreibung der Redaktion aufrufen
(www.welt.de/vermischtes/article68e4c3dd1de834f4da2e1528/auf-die-tasten-tr
eten-linke-starten-kampagne-gegen-apollo-news-kubicki-spricht-von-widerlich
em-gewaltaufruf.html), wird das Medium in der medienwissenschaftlichen und
zivilgesellschaftlichen Debatte von Kritikern regelmäßig im Kontext von
Begriffen wie „den Staat delegitimierend“ oder „rechtsextremistisch
anschlussfähig“ diskutiert. „Apollo News“ steht in den Augen der Fragesteller für eine
digital affine Generation von Journalisten; der Versuch, investigative
Nachwuchsjournalisten durch Einordnungen wie „delegitimierend“ bzw.
„anschlussfähig“ gesellschaftlich zu isolieren, gefährdet nach Ansicht der Fragesteller die
mediale Pluralität. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, operative
Beobachtungstätigkeiten von presse- und meinungsrelevanter Inhaltsanalyse abzugrenzen und
Transparenz über Datenerhebung, Speicherpraxis und Verwendungszwecke zu
schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass Erkenntnisse und Personenakten des Phänomenbereichs
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ nach der
formalen Abschaffung der Kategorie (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte Stand bzw. Stichtag angeben) in den Bereich „Rechtsextremismus“
oder in neue Sammelkategorien (z. B. „demokratiefeindliche
Bestrebungen“) überführt werden?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsprojekte im
Auftrag oder mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (BKA) oder des
BfV, die sich mit der Erfassung und qualitativen Bewertung (z. B.
Einteilung in „seriös“ vs. „alternativ bzw. rechts“; vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) von Medienportalen, einschließlich „Apollo News“, befassen,
und für welche behördlichen Zwecke wurden oder werden deren
Ergebnisse nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt?
3. Werden Recherchen und Veröffentlichungen von „Apollo News“, die zu
öffentlichen Debatten über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geführt
haben, in behördlichen Lagebildern bzw. Analysen zum Vertrauen in
staatliche oder staatsnahe Institutionen berücksichtigt, und wenn ja,
inwiefern?
4. Auf welcher Rechtsgrundlage (bitte Normen nennen, z. B. die §§ 8 ff. des
Bundesverfassungsschutzgesetzes, § 6 des Bundeskriminalamtgesetzes)
rechtfertigt die Bundesregierung die weitere Speicherung von
Journalisten- und Artikeldaten in der Verbunddatei NADIS-neu, sofern die
ursprüngliche Zuordnung zum Phänomenbereich „Delegitimierung“
entfällt?
5. Wurden im Zuge der Neustrukturierung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) Kriterien, Schwellenwerte oder Trainingsdatensätze für das
automatisierte Monitoring von „Narrativen“ angepasst, oder findet die
Inhaltserfassung von Artikeln, auch solcher von „Apollo News“, technisch
unverändert statt?
6. Wurden Berichte von „Apollo News“ seit dem 1. April 2026 neu bewertet
oder anderen Phänomenbereichen zugeordnet, und wenn ja, in wie vielen
Fällen und auf welcher Grundlage (fachliche Kriterien, Prüfschemata)
erfolgte diese Einordnung?
7. Werden Personen, die für „Apollo News“ tätig sind, aktuell (Stichtag:
Ende des Monats vor der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage) unter
dem neuen Klassifizierungsschema des BfV als „Extremisten“,
„Verdachtspersonen“, „relevante Personen“ oder „sonstige Kontakt- bzw.
Szenepersonen“ geführt, und wenn ja, wie viele und welche Personen (bitte nach
Kategorien trennen und definitorisch anhand der BfV-Systematik
abgrenzen)?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, soweit ihr bekannt, über die
Kampagne „Den rechten Medien auf die Tasten treten“ und damit
verbundene Drohungen gegen die Redaktion von „Apollo News“, und welche
Maßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit wurden hier von
Bundesbehörden eingeleitet oder unterstützt (bitte gegebenenfalls nach Bundes- und
Länderkenntnissen differenzieren)?
9. Gab es seit dem 1. Januar 2024 Kommunikation seitens der
Bundesregierung oder nachgeordneter Bundesbehörden mit Banken oder
Zahlungsdienstleistern bezüglich Geschäftsbeziehungen zu „Apollo News“ oder
deren Redakteuren („Debanking“; bitte, sofern zutreffend, Anlässe,
beteiligte Stellen und Rechtsgrundlagen benennen)?
10. Hat sich die Bundesregierung, ungeachtet einzelner
Länderzuständigkeiten, eine Positionierung zur Frage der Verhältnismäßigkeit von
Hausdurchsuchungen wegen Äußerungsdelikten nach den §§ 185 ff. des
Strafgesetzbuches im Lichte der Presse- und Meinungsfreiheit erarbeitet, unter
Berücksichtigung des Umstands, dass entsprechende Inhalte auch im
Rahmen medialer Berichterstattung verbreitet werden, und wenn ja, wie lautet
diese Positionierung?
11. Dienen Analysen der staatlich geförderten Amadeu Antonio Stiftung, in
denen Medienakteure eingeordnet werden, als Grundlage bzw. Zuarbeit
für behördliche Maßnahmen (z. B. Präventionskommunikation,
Lagebilder), auch nach Wegfall der Delegitimierungskategorie, und wenn ja,
inwieweit?
12. Wie viele Auskunftsersuchen zu IP-Adressen von Lesern oder
Kommentatoren auf apollo-news.net wurden seit dem 1. Januar 2024 bis zum
Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durch Bundesbehörden
gestellt, und auf welche Rechtsgrundlagen (z. B. § 100g der
Strafprozessordnung, telekommunikations- bzw. telemedienrechtliche Normen)
stützten sich diese Ersuchen (bitte nach Jahren und Rechtsgrundlagen
aufschlüsseln)?
13. Sieht die Bundesregierung in der Kombination aus
phänomenbereichsübergreifender Narrativ-Analyse, strafrechtlicher Verfolgung von
Äußerungen und Bedrohungen durch extremistische Akteure eine Gefährdung
des pluralistischen Diskurses, und welche Gegenmaßnahmen werden
gegebenenfalls ergriffen?
14. In welchem Umfang fließen Ergebnisse aus extern vergebenen Studien
oder Forschungsprojekten (z. B. zu „Dunkelfeldern“, „Hassrede“,
„Medienvertrauen“) in die operative Lagebewertung des BKA oder des BfV
bezüglich des Portals „Apollo News“ ein (bitte die Verwendungsarten und
internen Produkte benennen, in die solche Ergebnisse einfließen)?
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen staatlich
finanzierter Monitoringprojekte interne Verzeichnisse („Schwarze Listen“,
„Negativ-Indizes“, arbeitsdefiniert: Verzeichnisse mit wertender
Einstufung redaktioneller Angebote) geführt werden, in denen „Apollo News“
aufgrund seiner redaktionellen Ausrichtung als „problematisch“ markiert
ist?
16. Welche konkreten datenschutzrechtlichen Standards (Datenschutz-
Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Auftragsverarbeitung)
gelten für die Erfassung von Journalistendaten durch externe
Forschungsinstitute im staatlichen Auftrag, und wie wird sichergestellt, dass diese Daten
nicht für eine spätere nachrichtendienstliche Beobachtung
zweckentfremdet werden (Zweckbindung, Speicherfristen, Löschkonzepte, Audits)?
Berlin, den 16. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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