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Das Portal "Apollo News" im Visier des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes

dip / drucksache 13.07.2026 · WP 21 · 21/7110 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Das Portal "Apollo News" im Visier des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes Deutscher Bundestag Drucksache 21/7110 21. Wahlperiode 13.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Das Portal „Apollo News“ im Visier des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes Berichten zufolge (vgl. JUNGE FREIHEIT vom 16. April 2026) plant das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die formale Abschaffung des Phänomenbereichs „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Nach Auffassung der Fragesteller spricht vieles dafür, dass es sich hierbei vorwiegend um eine begriffliche bzw. organisatorische Anpassung handeln könnte. Dieser Verdacht fußt auf der methodischen Festlegung des BfV, wonach die „Narrativ- Analyse“ als phänomenbereichsübergreifendes Instrument definiert ist (vgl. BfV-Methodik zur Früherkennung, Stand 2025). Da die Kriterien für eine Beobachtung – etwa „systematische Verächtlichmachung“ oder „ideologische Entgrenzung“ – unverändert fortbestehen, ist nach Auffassung der Fragesteller davon auszugehen, dass die Analyse entsprechender Inhalte unter anderen Labels, insbesondere dem des „Rechtsextremismus“ oder des „neurechten Vorfelds“, fortgeführt wird. Eine Löschung in Verbunddateien (z. B. NADIS-neu [NADIS: Nachrichtendienstliches Informationssystem]) gespeicherter Erkenntnisse allein aufgrund einer organisatorischen Umschlüsselung entspräche nicht der bisherigen Verwaltungspraxis. Zudem wird über staatlich mitfinanzierte Forschung berichtet, die eine systematische Datenerhebung und qualitative Bewertung von Medieninhalten zum Ziel hat und Medienportale in Kategorien wie „seriös“ vs. „alternativ bzw. rechts“ einteilt (vgl. u. a. jungefreiheit.de vom 16. April 2026). Nach Auffassung der Fragesteller stellt die staatlich finanzierte Erstellung solcher Medienlisten bzw. Gefährlichkeitsanalysen einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit dar. Befürchtet wird, dass solche Klassifizierungen als Grundlage für behördliche Priorisierungen in der Inhaltsüberwachung dienen und missliebige investigative Portale unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr bzw. Extremismusprävention stigmatisieren. Innerhalb der alternativen Medienlandschaft nimmt das Portal „Apollo News“ eine exponierte Stellung ein. Nach Wahrnehmung der Fragesteller wird die Berichterstattung des Mediums – u. a. zu politischen Einflussnahmen – besonders kritisch bewertet. Während linksextreme Akteure unter dem Slogan „Den rechten Medien auf die Tasten treten“ offen zur Vertreibung der Redaktion aufrufen (www.welt.de/vermischtes/article68e4c3dd1de834f4da2e1528/auf-die-tasten-tr eten-linke-starten-kampagne-gegen-apollo-news-kubicki-spricht-von-widerlich em-gewaltaufruf.html), wird das Medium in der medienwissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Debatte von Kritikern regelmäßig im Kontext von Begriffen wie „den Staat delegitimierend“ oder „rechtsextremistisch anschlussfähig“ diskutiert. „Apollo News“ steht in den Augen der Fragesteller für eine digital affine Generation von Journalisten; der Versuch, investigative Nachwuchsjournalisten durch Einordnungen wie „delegitimierend“ bzw. „anschlussfähig“ gesellschaftlich zu isolieren, gefährdet nach Ansicht der Fragesteller die mediale Pluralität. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, operative Beobachtungstätigkeiten von presse- und meinungsrelevanter Inhaltsanalyse abzugrenzen und Transparenz über Datenerhebung, Speicherpraxis und Verwendungszwecke zu schaffen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Trifft es zu, dass Erkenntnisse und Personenakten des Phänomenbereichs „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ nach der formalen Abschaffung der Kategorie (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte Stand bzw. Stichtag angeben) in den Bereich „Rechtsextremismus“ oder in neue Sammelkategorien (z. B. „demokratiefeindliche Bestrebungen“) überführt werden?  2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Forschungsprojekte im Auftrag oder mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (BKA) oder des BfV, die sich mit der Erfassung und qualitativen Bewertung (z. B. Einteilung in „seriös“ vs. „alternativ bzw. rechts“; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) von Medienportalen, einschließlich „Apollo News“, befassen, und für welche behördlichen Zwecke wurden oder werden deren Ergebnisse nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt?  3. Werden Recherchen und Veröffentlichungen von „Apollo News“, die zu öffentlichen Debatten über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geführt haben, in behördlichen Lagebildern bzw. Analysen zum Vertrauen in staatliche oder staatsnahe Institutionen berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern?  4. Auf welcher Rechtsgrundlage (bitte Normen nennen, z. B. die §§ 8 ff. des Bundesverfassungsschutzgesetzes, § 6 des Bundeskriminalamtgesetzes) rechtfertigt die Bundesregierung die weitere Speicherung von Journalisten- und Artikeldaten in der Verbunddatei NADIS-neu, sofern die ursprüngliche Zuordnung zum Phänomenbereich „Delegitimierung“ entfällt?  5. Wurden im Zuge der Neustrukturierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Kriterien, Schwellenwerte oder Trainingsdatensätze für das automatisierte Monitoring von „Narrativen“ angepasst, oder findet die Inhaltserfassung von Artikeln, auch solcher von „Apollo News“, technisch unverändert statt?  6. Wurden Berichte von „Apollo News“ seit dem 1. April 2026 neu bewertet oder anderen Phänomenbereichen zugeordnet, und wenn ja, in wie vielen Fällen und auf welcher Grundlage (fachliche Kriterien, Prüfschemata) erfolgte diese Einordnung?  7. Werden Personen, die für „Apollo News“ tätig sind, aktuell (Stichtag: Ende des Monats vor der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage) unter dem neuen Klassifizierungsschema des BfV als „Extremisten“, „Verdachtspersonen“, „relevante Personen“ oder „sonstige Kontakt- bzw. Szenepersonen“ geführt, und wenn ja, wie viele und welche Personen (bitte nach Kategorien trennen und definitorisch anhand der BfV-Systematik abgrenzen)?  8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, soweit ihr bekannt, über die Kampagne „Den rechten Medien auf die Tasten treten“ und damit verbundene Drohungen gegen die Redaktion von „Apollo News“, und welche Maßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit wurden hier von Bundesbehörden eingeleitet oder unterstützt (bitte gegebenenfalls nach Bundes- und Länderkenntnissen differenzieren)?  9. Gab es seit dem 1. Januar 2024 Kommunikation seitens der Bundesregierung oder nachgeordneter Bundesbehörden mit Banken oder Zahlungsdienstleistern bezüglich Geschäftsbeziehungen zu „Apollo News“ oder deren Redakteuren („Debanking“; bitte, sofern zutreffend, Anlässe, beteiligte Stellen und Rechtsgrundlagen benennen)? 10. Hat sich die Bundesregierung, ungeachtet einzelner Länderzuständigkeiten, eine Positionierung zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Hausdurchsuchungen wegen Äußerungsdelikten nach den §§ 185 ff. des Strafgesetzbuches im Lichte der Presse- und Meinungsfreiheit erarbeitet, unter Berücksichtigung des Umstands, dass entsprechende Inhalte auch im Rahmen medialer Berichterstattung verbreitet werden, und wenn ja, wie lautet diese Positionierung? 11. Dienen Analysen der staatlich geförderten Amadeu Antonio Stiftung, in denen Medienakteure eingeordnet werden, als Grundlage bzw. Zuarbeit für behördliche Maßnahmen (z. B. Präventionskommunikation, Lagebilder), auch nach Wegfall der Delegitimierungskategorie, und wenn ja, inwieweit? 12. Wie viele Auskunftsersuchen zu IP-Adressen von Lesern oder Kommentatoren auf apollo-news.net wurden seit dem 1. Januar 2024 bis zum Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durch Bundesbehörden gestellt, und auf welche Rechtsgrundlagen (z. B. § 100g der Strafprozessordnung, telekommunikations- bzw. telemedienrechtliche Normen) stützten sich diese Ersuchen (bitte nach Jahren und Rechtsgrundlagen aufschlüsseln)? 13. Sieht die Bundesregierung in der Kombination aus phänomenbereichsübergreifender Narrativ-Analyse, strafrechtlicher Verfolgung von Äußerungen und Bedrohungen durch extremistische Akteure eine Gefährdung des pluralistischen Diskurses, und welche Gegenmaßnahmen werden gegebenenfalls ergriffen? 14. In welchem Umfang fließen Ergebnisse aus extern vergebenen Studien oder Forschungsprojekten (z. B. zu „Dunkelfeldern“, „Hassrede“, „Medienvertrauen“) in die operative Lagebewertung des BKA oder des BfV bezüglich des Portals „Apollo News“ ein (bitte die Verwendungsarten und internen Produkte benennen, in die solche Ergebnisse einfließen)? 15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen staatlich finanzierter Monitoringprojekte interne Verzeichnisse („Schwarze Listen“, „Negativ-Indizes“, arbeitsdefiniert: Verzeichnisse mit wertender Einstufung redaktioneller Angebote) geführt werden, in denen „Apollo News“ aufgrund seiner redaktionellen Ausrichtung als „problematisch“ markiert ist? 16. Welche konkreten datenschutzrechtlichen Standards (Datenschutz- Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Auftragsverarbeitung) gelten für die Erfassung von Journalistendaten durch externe Forschungsinstitute im staatlichen Auftrag, und wie wird sichergestellt, dass diese Daten nicht für eine spätere nachrichtendienstliche Beobachtung zweckentfremdet werden (Zweckbindung, Speicherfristen, Löschkonzepte, Audits)? Berlin, den 16. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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