Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen
Text
Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen
Antrag
der Abgeordneten Katharina Beck, Max Lucks, Dr. Moritz Heuberger, Sascha
Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Ricarda Lang, Dr. Sebastian Schäfer,
Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und
Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In einem gerechten Steuersystem tragen alle nach ihrer Leistungsfähigkeit einen
angemessenen Anteil an der Finanzierung unseres Gemeinwesens. Dieses
Gerechtigkeitsprinzip wird untergraben, wenn Einzelne sich mit betrügerischen Mitteln ihrer
Verantwortung entziehen. Cum-Ex-Geschäfte und Umsatzsteuerkarusselle gehen sogar noch
weiter: Es handelt sich um oft grenzüberschreitend vernetzte Betrugssysteme, bei
denen systematisch ohne tatsächlichen Rechtsgrund für nicht geleistete Steuern
Erstattungen beantragt werden. Der Schaden ist der tatsächliche Abfluss von Steuergeldern
aus dem Staatshaushalt.
Die finanziellen Einbußen organisierter Steuerhinterziehung sind beträchtlich: Jährlich
entgehen dem Staat Schätzungen zufolge rund 100 Milliarden Euro durch
Steuerhinterziehung (Hans Böckler Stiftung Magazin „Mitbestimmung“ Ausgabe 10/12;
Brorhilker 2026). Allein durch Cum-Cum-Geschäfte beläuft sich der Schaden in
Deutschland Schätzungen zufolge auf ca. 28,5 Milliarden Euro (vgl. Prof. Dr. Christoph
Spengel 2021), hinzu kommen geschätzte 7,2 Milliarden Euro aus Cum-Ex-Geschäften, von
denen bis heute erst ein minimaler Anteil zurückgefordert werden konnte (vgl. BT-
Drucksache 21/915). Zusätzlich gehen jedes Jahr schätzungsweise ca. 31,3 Milliarden
Euro an Umsatzsteuer verloren (vgl. VAT Gap Report 2025 Germany). Ein großer Teil
dieser Umsatzsteuerlücke entsteht durch organisierten Betrug in Form von
Umsatzsteuerkarussellen, die in Deutschland deutlich schlechter kontrolliert werden als in
EU-Nachbarstaaten. Organisierte Steuerkriminalität gezielt anzugehen ist nicht nur
eine Chance für die öffentlichen Haushalte, sondern wäre auch gerecht den Vielen
gegenüber, die ehrlich ihre Steuern zahlen.
Bei der Bekämpfung komplexer Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
wurden in den letzten Jahren wichtige Fortschritte erzielt: Mit der FIU existiert dafür
eine Analyseeinheit auf Bundesebene. Für die Verfolgung komplexer und
internationaler Fälle organisierter Steuerhinterziehung existiert keine mehrere Steuerarten
umfassende vergleichbare zentrale Struktur des Bundes. Vielmehr hängt die Aufdeckung
großer Fälle vom Engagement und der über Jahre aufgebauten Expertise einzelner
Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter ab, wie die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften eindrücklich gezeigt
haben. Zersplitterte Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Ländern und Behörden
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6656
21. Wahlperiode 23.06.2026
verhindern häufig einen umfassenden Blick auf kriminelle Organisationsstrukturen.
Das erschwert die Verfolgung komplexer, grenzüberschreitender Tatnetzwerke.
Geeignete Strukturen auf Bundesebene könnten diese Lücke schließen, Expertise
bündeln, unübersichtlicher Finanzströme und Tatmuster systematisch analysieren sowie
die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und internationalen Behörden stärken.
Während andere Staaten ihre Ermittlungs-, Analyse- und Aufsichtsstrukturen in den
vergangenen Jahren stärker gebündelt und spezialisiert haben, fehlt es in Deutschland
weiterhin an einer Struktur, die Expertise zusammenführt, Informationen systematisch
auswertet und komplexe Steuerkriminalität ganzheitlich bekämpft. Die
Bundesregierung hat bislang keinen überzeugenden Reformvorschlag vorgelegt, um diese
strukturellen Defizite wirksam zu beheben. So besteht weiterhin die Gefahr, dass vor allem
komplexe Fälle von Steuerhinterziehung unbearbeitet bleiben (vgl. Stellungnahme
Netzwerk Steuergerechtigkeit zum ZFG).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine spezialisierte Analyse- und Ermittlungseinheit für international organisierte
Steuerhinterziehung auf Bundesebene mit dem Ziel einzurichten, komplexe
internationale Tatbestände und Großverfahren effektiver zu bewältigen, die
a. Ermittlungen internationaler, komplexer Tatbestände als Taskforce mithilfe
von abgeordneten Polizisten und Steuerfahnderinnen aus den Ländern
übernimmt,
b. die Länder bei besonders komplexen und internationalen Verfahren (wie
beispielsweise die Verfolgung von Cum-Cum- und Cum-Cum-ähnlicher
Geschäfte) und Großverfahren unterstützt,
c. die Koordination von Ermittlungen mit Beteiligung der Europäischen
Staatsanwaltschaft (EPPO) übernimmt und als zentrale Ansprechstelle für die
EPPO in Deutschland fungiert,
d. steuerliche Risikobereiche und Strukturen mit besonders hohen
Steuerausfällen identifiziert, Defizite in der Verfolgung von organisierter
Steuerkriminalität aufdeckt, Best Practices bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung,
Umsatzsteuerbetrug und Vermögensverschleierung untersucht und daraus
Handlungsempfehlungen ableitet, um die Einhaltung des geltenden
Steuerrechts für alle sicherzustellen;
2. bestehende Gesetzeslücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler
Steuerhinterziehung, wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen, zu schließen
und hierzu
a. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Mindeststrafe bei schwerer
Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO wieder auf ein Jahr Freiheitsstrafe
anhebt und den Tatbestand damit nach der Abschaffung des § 370a AO im Jahr
2008 erneut als Verbrechen zu qualifizieren, um die derzeitige Praxis der
Einstellung nach den §§ 153, 153a StPO auch bei sehr schwerwiegenden
Steuerhinterziehungsfällen mit großen Schadenssummen zu unterbinden,
b. gesetzgeberische Maßnahmen schnellstmöglich zu prüfen, wie z. B. eine
Ausweitung der Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht für
Steuerausländer in § 49 EStG, um neben Dividenden diese auch auf
Wertpapierleihgebühren und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an
Kapitalgesellschaften auszuweiten, sodass Cum-Cum-ähnliche, grenzüberschreitende
Steuergeschäfte in Zukunft finanziell unattraktiver werden;
3. zeitnah ein effektives nationales elektronisches Meldesystem für die
Umsatzsteuer auf Grundlage der verpflichtenden-E-Rechnung für Unternehmen
einzuführen, das einen Transaktionsverlauf in Echtzeit prüft, hiermit teils die
bestehenden Umsatzsteuermeldungen ersetzt und so gleichzeitig Bürokratie abbaut und
Umsatzsteuerbetrug bekämpft. Dabei hat sich die Bundesregierung an den
Vorgaben der EU zu orientieren, sodass die Meldungen sowohl für nationale als auch
für grenzüberschreitende B2B-Umsätze möglichst einheitlich erfolgen, und dabei
sollte die Bundesregierung Beispiele im benachbarten Ausland auf ihren Erfolg
analysieren und erfolgreiche Aspekte zum Vorbild nehmen.
Berlin, den 23. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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