Kenntnis der Bundesregierung über Aktivitäten der "Grauen Wölfe" in Deutschland
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Kenntnis der Bundesregierung über Aktivitäten der "Grauen Wölfe" in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6785
21. Wahlperiode 30.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Marlene Schönberger, Max Lucks,
Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich, Lamya Kaddor, Schahina Gambir,
Lukas Benner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kenntnis der Bundesregierung über Aktivitäten der „Grauen Wölfe“ in
Deutschland
Die sogenannten Grauen Wölfe, die Anhängerinnen und Anhänger der Ülkücü-
Ideologie, gelten als die größte rechtsextreme Bewegung mit türkischem
Hintergrund in Deutschland. Ihre Ideologie verbindet extremen Nationalismus mit
rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Vorstellungen. Im
Zentrum steht die Überhöhung der türkischen Nation sowie die Idee eines
großtürkischen Reiches. Teile der Bewegung beziehen sich zudem auf die sogenannte
Türkisch-Islamische Synthese, die türkischen Nationalismus mit
sunnitischislamischen Identitätsvorstellungen verbindet und als einflussreiche
ideologische Strömung innerhalb der türkischen extremen Rechten gilt. Gleichzeitig
richtet sich ihr Weltbild gegen gesellschaftliche Vielfalt und gegen Gruppen,
die nicht in dieses homogene nationalistische Verständnis passen. Zu ihren
erklärten Feinden zählen unter anderem Kurdinnen und Kurden, Armenierinnen
und Armenier, Alevitinnen und Aleviten, Jesidinnen und Jesiden, Jüdinnen und
Juden sowie politische Gegnerinnen und Gegner. Zur Zielscheibe ihres Hasses
werden auch Menschen mit türkischen Wurzeln, die nicht ihrem autoritären und
völkischen Weltbild zustimmen (vgl. www.mobile-beratung-nrw.de/fileadmin/c
ontent/medien/Brosch%C3 ProzentBCren/Graue_W%C3 ProzentB6lfe_online_
2024_.pdf, www.amadeu-antonio-stiftung.de/die-unterschaetzte-gefahr-der-gra
uen-woelfe-116039/). Antisemitismus ist ideologisch innerhalb der Ülkücü-
Bewegung verankert und findet sich auch bei Funktionären und Vordenkern
wieder (Bozay, Kemal (2023): Geschichte und Aktualität des Antisemitismus
der rechtsextremen Grauen Wölfe. In: Guttstadt, Corry (Hg.): Antisemitismus
in und aus der Türkei. Hamburg: Landeszentrale für politische Bildung
Hamburg, ab S. 433). Nach dem antisemitischen Terrorangriff der Hamas am
7. Oktober 2023 haben sich einzelne Mitglieder der „Grauen Wölfe“
antisemitisch geäußert und Israel das Existenzrecht abgesprochen (vgl. www.verfassung
sschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-1
0-verfassungsschutzbericht-2024-startseitenmodul.pdf?__blob=publicationFile
&v=5).
Auch in Deutschland sind die „Grauen Wölfe“ seit Jahrzehnten organisiert – in
zahlreichen Vereinen, Netzwerken und Dachverbänden. Zu den wichtigsten
Organisationsstrukturen zählen die Föderation der Türkisch-Demokratischen
Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF, oder auch Türk Federasyon), die
Türkisch-Islamische Union Europa (ATIB) sowie der Verband der Türkischen
Kulturvereine in Europa (ATB), die jeweils über zahlreiche Ortsvereine
verfügen. Regelmäßig warnen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste vor
entsprechenden Einflussnahmen. Laut einem Bericht des Bundesamtes für
Verfassungsschutz aus dem Jahr 2023 werden der Bewegung bundesweit mehr als
12 000 Personen zugerechnet. Die größten Strukturen bilden dabei mehrere
Dachverbände mit Hunderten Ortsvereinen. Auch Forschende warnen seit
Jahren vor ihrem Einfluss, der weit über offenes nationalistisches Auftreten
hinausgeht. Immer wieder kommt es zu transnationalen Repressionen (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/5290), Einschüchterungen, Bedrohungen und
gewaltsamen Übergriffen gegen Minderheiten und politische Gegnerinnen und Gegner.
Gleichzeitig versucht die Bewegung, Einfluss in migrantischen Communitys
sowie in gesellschaftlichen und politischen Strukturen zu gewinnen.
Erkennungszeichen der Bewegung ist der „Wolfsgruß“ (vgl. www.verfassungsschut
z.de/SharedDocs/publikationen/DE/auslandsbezogener-extremismus/2023-09-t
uerkischer-rechtsextremismus-die-grauen-woelfe-in-deutschland.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=5, , www.mobile-beratung-nrw.de/fileadmin/content/medien/
Brosch%C3 ProzentBCren/Graue_W%C3 ProzentB6lfe_online_2024_.pdf).
Dabei treten die „Grauen Wölfe“ meist nicht offen als rechtsextreme
Organisation auf. Viele Vereine geben sich nach außen betont moderat und organisieren
beispielsweise Kulturveranstaltungen, Sportangebote oder Musik- und
Jugendarbeit ohne offen extremistische Symbolik und Inhalte. Gerade Sportvereine
und Jugendstrukturen gelten für sie als wichtige Orte, um junge Menschen an
sie zu binden und nationalistisches Gedankengut schrittweise zu vermitteln.
Nach innen wird die rechtsextreme Ideologie jedoch weiterhin gepflegt und
gezielt weitergegeben. Die Grauen Wölfe sind nicht weniger gewaltbereit als
andere rechtsextreme Gruppierungen, denn sie trainieren an Waffen und verüben
brutale Übergriffe auf Angehörige von Minderheiten (vgl. www.amadeu-antoni
o-stiftung.de/die-unterschaetzte-gefahr-der-grauen-woelfe-116039/).
Auffällig ist zudem die Trennung zwischen den etablierten Verbänden und
einer jüngeren, lose organisierten Szene. Während sich die großen
Dachverbände in der Öffentlichkeit eher zurückhaltend geben und bemüht sind, keine
strafrechtlich relevanten Grenzen zu überschreiten, treten unorganisierte
Anhängerinnen und Anhänger in sozialen Netzwerken häufig deutlich aggressiver auf.
Dort verbreiten sie rassistische und antisemitische Inhalte, pflegen Feindbilder
und hetzen insbesondere gegen Kurdinnen und Kurden sowie politische
Gegnerinnen und Gegner (vgl. www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/
DE/auslandsbezogener-extremismus/2023-09-tuerkischer-rechtsextremismus-di
e-grauen-woelfe-in-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=5).
Die Ülkücü-Bewegung fordert auch unsere demokratische und vielfältige
Gesellschaft heraus. Ihre transnationalen Netzwerke reichen von der Türkei bis in
zahlreiche europäische Staaten und dienen der politischen Mobilisierung sowie
der Verbreitung rechtsextremer Narrative. Staatliche und staatsnahe Akteure
aus der Türkei unterstützen die „Grauen Wölfe“ und versuchen gezielt, auf
Organisationen und Strukturen in Deutschland Einfluss zu nehmen und
Oppositionelle einzuschüchtern. Die Bewegung trägt dazu bei, dass bei politischen
und gesellschaftlichen Konflikten mit Bezug zur Türkei die jeweiligen
Opfergruppen mit einer besonderen Aggressivität konfrontiert werden. Sichtbar wird
das etwa bei Demonstrationen, öffentlichen Einschüchterungen oder Symbolen
wie dem Wolfsgruß, der immer wieder auch im Fußballstadion oder bei
politischen Kundgebungen gezeigt wird (vgl. https://ajcgermany.org/system/files/do
cument/AJC-Berlin_GrauenWolfe-Broschuere-RGB-A4.pdf). Alevitische,
kurdische, griechische, armenische und jüdische Verbände berichten von
Einschüchterungen und Ausgrenzung durch Anhängerinnen und Anhänger der
Bewegung. Fachleute (Forschende, Sicherheitsbehörden, Fachkräfte aus der
Praxis) betonen daher, dass die Auseinandersetzung mit den „Grauen Wölfen“
auch den Schutz betroffener Communitys und demokratischer Strukturen
umfasst (vgl. Erdoğan/Geffken 2025: Die Ülkücü-Bewegung (»Graue Wölfe«).
Rechtsextremismus im transnationalen Kontext und seine Implikationen für
Demokratieförderung und Sicherheit in Deutschland. In: Psychosozial, Heft
184, S. 79 bis 87.).
Bereits in der 19. Wahlperiode hat sich der Deutsche Bundestag in einem
interfraktionellen Antrag für die Zurückdrängung des Einflusses der „Grauen
Wölfe“ in Deutschland und die Prüfung eines Vereinsverbots ausgesprochen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/24388). Trotz dieser überparteilichen Einigkeit zur
Gefährdung durch die „Grauen Wölfe“, wurden durch das Bundesministerium
des Innern (BMI) bislang noch keine Schritte unternommen, um gegen die
Organisation und ihre Strukturen mit der dringend notwendigen
rechtsstaatlichen Entschlossenheit vorzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aktuell vor zu
a) der Anzahl und regionalen Verteilung von Organisationen und
Gruppierungen in Deutschland, die der Ülkücü-Ideologie bzw. den „Grauen
Wölfen“ zuzuordnen sind, aufgeschlüsselt nach Dachverbänden,
lokalen Vereinen und unorganisierten Strukturen;
b) der Entwicklung dieser Zahlen über die letzten fünf Jahre;
c) den Mitgliedschaften, Tätigkeiten und Netzwerken dieser
Gruppierungen in sozialen Medien und digitalen Räumen, die nach Kenntnis der
Bundesregierung auf Aktivitäten in Deutschland hindeuten?
2. Inwiefern sind die Aktivitäten dieser Gruppierungen nach Einschätzung
der Bundesregierung gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den
Gedanken der Völkerverständigung gerichtet?
3. Welche rechtlichen Instrumente prüft oder nutzt die Bundesregierung
bereits, um gegen verfassungs- oder demokratiefeindliche Aktivitäten dieser
Gruppierungen vorzugehen?
4. Welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe sprechen aus Sicht der
Bundesregierung derzeit gegen vereinsrechtliche Maßnahmen wie etwa ein
Betätigungsverbot gegen Organisationen oder Strukturen der Ülkücü-
Bewegung bzw. die „Grauen Wölfe“?
5. Welche aktuellen Erkenntnisse und Bewertungen über den letzten
Verfassungsschutzbericht 2024 hinaus liegen der Bundesregierung
a) durch das Bundesamt oder die Landesämter für Verfassungsschutz
vor;
b) darüber vor, inwieweit derzeitige Beobachtungs- oder
Bewertungsmaßstäbe den transnationalen Bezug, digitale Mobilisierungsformen
und gesellschaftliche Schnittmengen ausreichend berücksichtigen?
7. Wie, und in welcher Abteilung wird das Phänomen des türkischen
Rechtsextremismus derzeit im Bundesamt für Verfassungsschutz bearbeitet?
8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter für die Extremismusprävention?
9. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten der türkischen
Regierung in Bezug auf die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch
mit der Ülkücü-Bewegung bzw. den „Grauen Wölfen“?
a) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten konkret in Bezug auf
die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch bei den
Nachrichtendiensten?
b) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten konkret in Bezug auf
die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch bei den Polizei-
und Sicherheitsbehörden?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vorfälle von Hass,
Bedrohungen, Gewalt oder Diskriminierung, die von Personen aus dem
Umfeld der Ülkücü-Bewegung bzw. der „Grauen Wölfe“ ausgegangen sind,
und wie werden diese Vorfälle erfasst?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über antisemitische
Ideologieelemente, Narrative und Mobilisierungsstrategien im Umfeld der
Ülkücü-Bewegung bzw. der „Grauen Wölfe“ vor, und inwiefern lassen
sich hierbei Überschneidungen oder Wechselwirkungen mit anderen
extremistischen Milieus in Deutschland feststellen?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über strukturelle,
personelle und wirtschaftliche Überschneidungen zwischen Akteurinnen und
Akteuren der Ülkücü-Bewegung bzw. der „Grauen Wölfe“ und anderen
extremistischen Milieus (insbesondere rechtsextremen und islamistischen
Organisationen) in Deutschland vor, etwa im Rahmen gemeinsamer
Veranstaltungen, Onlinenetzwerke oder Unterstützungsstrukturen?
13. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Berichte von Gewalt, Hass
und Einschüchterung durch Betroffene (z. B. kurdische, alevitische,
jüdische, armenische Communitys), und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um Betroffene zu schützen und Hilfs- sowie
Präventionsangebote auszubauen?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Besitz von
Waffen und Sprengstoff im Umfeld der Ülkücü-Bewegung bzw. der
„Grauen Wölfe“ vor?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Kampfsportstrukturen oder paramilitärische Trainingsaktivitäten im Umfeld der Ülkücü-
Bewegung bzw. der „Grauen Wölfe“ in Deutschland vor, und welche
dieser Aktivitäten werden im Ausland ausgeführt, aber in Deutschland
organisiert?
16. Welche Strategien, Programme oder Initiativen plant oder unterstützt die
Bundesregierung,
a) um gezielt extremistische Narrative, Symbole und
Mobilisierungsformen im Umfeld der Ülkücü-Bewegung bzw. der „Grauen Wölfe“ zu
adressieren;
b) um zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, Fachstellen (z. B.
die Fachstelle Türkischer Rechtsextremismus (FaTRex)) und
Community-Organisationen in der Präventions- und Aufklärungsarbeit
stärker zu unterstützen;
c) um Bildungs- und Sensibilisierungsangebote über transnationale
phänomenspezifische Rechtsextremismusformen auszubauen?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor,
a) in welchem Umfang staatliche oder staatsnahe Akteure, Mitglieder der
türkischen Regierung, Mitglieder der Regierungsparteien und Gremien
aus der Türkei sowie Mitglieder der Großen Türkischen
Nationalversammlung Einfluss auf Organisationen, Vereine oder Netzwerke in
Deutschland nehmen, die dem Umfeld der Ülkücü-Bewegung bzw. der
„Grauen Wölfe“, aber auch weiteren türkeibezogenen Vereinen und
Verbänden zugeordnet werden;
b) über bestehende personelle, organisatorische, ideologische oder
kommunikative Verbindungen zwischen diesen Strukturen und politischen
Akteuren der Türkei?
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kooperationen,
gemeinsame Veranstaltungen oder personelle Überschneidungen zwischen
Organisationen der Ülkücü-Bewegung (z. B. Ülkü Ocakları) und weiteren
türkeibezogenen Organisationen in Deutschland, etwa türkeibezogener
islamischer Vereine, beispielsweise der Türkisch-Islamischen Union der
Anstalt für Religion DITIB e. V. oder der Islamischen Gemeinschaft Millî
Görüş IGMG e. V., und anderen politischen Vorfeldorganisation der
türkischen Regierungsparteien, beispielsweise der Union Internationaler
Demokraten (UID)?
a) Wie sind diese Verbindungen aus Sicht der Bundesregierung im
Hinblick auf demokratische Grundwerte zu bewerten?
b) In welchen Bundesländern wurden solche Kooperationen nach
Kenntnis der Bundesregierung festgestellt?
19. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis von personellen
Verbindungen von Angehörigen und Organisationen der Ülkücü-Bewegung mit
a) rechtsextremen Personen oder Gruppierungen in Deutschland,
b) Personen oder Bezügen aus dem Bereich der Organisierten
Kriminalität,
c) Verbänden der islamischen Religionsausübung, beispielsweise ATIB –
„Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V.“?
20. Wie bewertet die Bundesregierung
a) den Einfluss innenpolitischer Entwicklungen in der Türkei auf
politische Mobilisierungsprozesse innerhalb türkeibezogener
Organisationen in Deutschland;
b) die Gefährdungslage für alevitische, kurdische, griechische,
armenische, jüdische und jesidische Verbände in Deutschland;
c) die Rolle von transnationalen Loyalitätsbezügen für Radikalisierungs-
und Polarisierungsprozesse;
d) die Auswirkungen dieser Dynamiken auf gesellschaftlichen
Zusammenhalt und demokratische Teilhabe in Deutschland;
e) das Aussetzen der Mitgliedschaft von ATIB – „Union der Türkisch-
Islamischen Kulturvereine in Europa e. V.“ beim Zentralrat der
Muslime (ZMD) hinsichtlich der weiteren Zusammenarbeit mit dem ZMD?
21. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung,
a) um mögliche ausländische Einflussnahmen auf demokratische
Strukturen in Deutschland frühzeitig zu erkennen;
b) um Vereine, Verbände und Multiplikatoren der jeweiligen ethnischen
und religiösen Gruppen in Deutschland zu schützen, die zu
Feindbildern der Ülkücü-Bewegung gezählt werden;
c) um zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure für transnationale
Einflussmechanismen zu sensibilisieren;
d) um Präventions- und Bildungsarbeit zu diesem Themenfeld
weiterzuentwickeln und langfristig zu finanzieren, insbesondere vor dem
Hintergrund des angekündigten Umbaus des Bundesprogramms
„Demokratie Leben!“?
22. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung
a) mit den Bundesländern, Sicherheitsbehörden und
zivilgesellschaftlichen Fachstellen zusammen, um transnationale extremistische
Einflussstrukturen zu analysieren;
b) mit spezialisierten Fachstellen wie der Fachstelle Türkischer
Rechtsextremismus (FaTRex) zusammen an einer kontinuierlichen
Weiterentwicklung der Präventionsansätze in diesem Themenfeld?
Berlin, den 22. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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