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Schriftliche Frage 114 von Jan Feser (AfD): In wie vielen Jobcentern bundesweit kam es 2024 zu kriminellen Übergriffen bzw. strafbaren Handlungen (verbale und tätliche Übergriffe) zwis…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 114 von Jan Feser (AfD): In wie vielen Jobcentern bundesweit kam es 2024 zu kriminellen Übergriffen bzw. strafbaren Handlungen (verbale und tätliche Übergriffe) zwis… Frage 114 (Jan Feser, AfD): In wie vielen Jobcentern bundesweit kam es 2024 zu kriminellen Übergriffen bzw. strafbaren Handlungen (verbale und tätliche Übergriffe) zwischen Leistungsempfängern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder zwischen Leistungsempfängern und Mitarbeitern der vorgenannten Einrichtungen (bitte die absoluten Zahlen zu den jeweils zehn am häufigsten von kriminellen Übergriffen bzw. strafbaren Handlungen in Jobcentern betroffenen Bundesländern auflisten und die jeweils zugrunde liegenden wesentlichen Tatbestandsmerkmale angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 12. Juni 2025: In der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden sicherheitsrelevante Vorfälle entlang des geltenden Sicherheitskonzeptes erfasst und ausgewertet. Jobcenter sind dezentral organisiert und stehen entweder in gemeinsamer Trägerschaft der BA und des jeweiligen kommunalen Trägers als gemeinsame Einrichtung (gE) oder in alleiniger Trägerschaft des zugelassenen kommunalen Trägers (zkT). Generelle Informationen über sicherheitsrelevante Vorfälle bei zkT liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Zahlen der BA für die gE bezüglich Todesfällen, Körperverletzungen, Sachschäden sowie Alarmierungen wegen Amok sowie Gewaltoder Bombendrohung sind seit 2021 rückläufig und für das Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahren auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau. Die Zahl der gestellten Strafanzeigen sowie die konkreten Tatbestandsmerkmale werden in der BA nicht systematisiert erfasst. Im Kalenderjahr 2024 sind insgesamt sechs Vorfälle im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zu verzeichnen gewesen, bei denen entweder das Sicherheitsboard der Zentrale der BA direkt alarmiert wurde oder der Zentrale der BA über interne Kommunikationswege bekannt wurden. Bei keinem dieser Vorfälle ist ein Personenschaden im angefragten Kontext bekannt. Darüber hinaus können sich gE optional über die jeweils zuständigen Internen Services Personal der BA an einem Meldeverfahren bezüglich Vorfällen beteiligen, die unterhalb der Schwelle einer Meldung an das Sicherheitsboard der Zentrale der BA liegen (insbesondere Bedrohungen, Beleidigungen o. Ä.). Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Daten sind nicht untereinander vergleichbar, weil sich viele Jobcenter nicht an dem Meldeverfahren beteiligen und den vorliegenden Meldungen oft keine eindeutig abgrenzbaren Kriterien zugrunde liegen. Eine Ursache für Letzteres liegt darin, dass es insbesondere bei Bedrohungen und Beleidigungen stark auf die Perspektive der jeweils betroffenen/geschädigten Beschäftigten ankommt. Die nachfolgende Tabelle zeigt nach Monaten und nach den zehn Regionaldirektionsbezirken (RD) aufgeteilt, wie viele Vorfälle der BA aus den gE im Jahr 2024 bekannt sind. R D -B ez irk Ja nu ar Fe br ua r M är z A pr il M ai Ju ni Ju li A ug us t Se pt em be r O kt ob er N ov em be r D ez em be r B er lin -B ra nd en - bu r g 1 8 0 0 1 4 4 3 8 7 6 7 B ad en -W ür tte m - be rg 2 2 0 3 3 4 2 3 3 0 3 2 B ay er n 2 2 9 4 18 16 12 12 10 15 7 8 H es se n 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 N or d 5 5 4 5 5 6 2 2 3 4 6 2 N or dr he in -W es tfa le n 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 N ie de rs ac hs en - B re m en 0 0 0 0 0 0 1 0 2 0 3 0 R he in la nd -P fa lz - Sa ar la nd 0 4 0 0 0 0 1 0 2 1 0 0 Sa ch se n 0 2 4 2 5 4 4 6 2 0 4 1 Sa ch se n- A nh al t- Th ür in ge n 0 3 1 3 1 3 1 5 7 2 4 4 Su m m e 10 26 18 17 33 37 28 32 37 29 33 24

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