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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 0410 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 7 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 10 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts ................. 11 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 12 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 14 0412 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt ................................................................................................................ 17 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 19 0413 Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus (entfallend) .............................................................................................................. 23 0414 Bundesnachrichtendienst ..................................................................................................................................... 26 0415 Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland .................................................................................. 28 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 34 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA ....................... 35 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter......................... 36 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 38 0432 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ............................................................................................ 41 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 46 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs ............... 49 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter......................... 50 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 52 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 04) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 0452 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien .............................................................................. 57 Ausgaben-Tgr. 01 Allgemeine kulturelle Angelegenheiten................................................................................... 60 Ausgaben-Tgr. 02 Kulturförderung im Inland........................................................................................................ 68 Ausgaben-Tgr. 03 Stiftung Preußischer Kulturbesitz............................................................................................ 78 Ausgaben-Tgr. 04 Deutsche Nationalbibliothek.................................................................................................... 82 Ausgaben-Tgr. 05 Förderung deutscher Künstler................................................................................................. 83 Ausgaben-Tgr. 06 Pflege des Geschichtsbewusstseins....................................................................................... 85 Ausgaben-Tgr. 07 Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und kulturelles Eigenleben fremder Volksgruppen................................................................................... 88 Ausgaben-Tgr. 08 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 92 Ausgaben-Tgr. 09 Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen)........................................................................... 92 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 97 0453 Bundesarchiv ....................................................................................................................................................... 112 0454 Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa .......................................................................... 122 0456 Kunstverwaltung des Bundes ............................................................................................................................... 126 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 131 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 132 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 137 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik; er trägt dafür die Verantwortung. Die Richtlinien des Bundeskanzlers sind für die Bundesministerinnen und Bundesminister verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung zu verwirklichen. Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung; er hat dabei auf die Einheitlichkeit der Geschäftsführung in der Bundesregierung hinzuwirken. Zur Gliederung des Einzelplans Der Einzelplan ist in folgende Kapitel untergliedert: Kapitel 0410 bis 0415 Hier sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes, der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland (SDG 10 "Weniger Ungleichheiten), des institutionellen Zuwendungsempfängers Stiftung Wissenschaft und Politik (SDGs 4 "Hochwertige Bildung", 5 "Geschlechtergleichheit", 10 "Weniger Ungleichheiten", 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz" und 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen"), die Finanzierung der Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung (sämtliche SDGs) sowie der Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst etatisiert. Kapitel 0431 und 0432 In diesen Kapiteln sind die Einnahmen und Ausgaben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und seines Geschäftsbereiches aufgeführt. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar. Kapitel 0451 bis 0454 und Kapitel 0456 Hier sind die Einnahmen und Ausgaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und ihres Geschäftsbereiches, des Bundesarchivs, des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa sowie der Kunstverwaltung des Bundes dargestellt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar. Sie führt ihre inneren Verwaltungsangelegenheiten selbständig. - 3 - Vorwort 04 Überblick zum Einzelplan 04 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 32 262 568 664 -536 402 190 595 Übrige Einnahmen.................................................. 38 38 - 705 Gesamteinnahmen.................................................. 32 300 568 702 -536 402 191 300 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 398 768 363 897 +34 871 8 801 379 048 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 403 013 1 312 759 +90 254 103 422 1 169 772 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 573 292 1 606 469 -33 177 134 757 1 644 624 Ausgaben für Investitionen...................................... 617 915 601 914 +16 001 61 079 541 365 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -25 170 -10 987 -14 183 - Gesamtausgaben.................................................... 3 967 818 3 874 052 +93 766 308 059 3 734 809 davon flexibilisiert.................................................... 580 933 524 699 +56 234 88 646 505 468 davon nicht flexibilisiert........................................... 3 386 885 3 349 353 +37 532 217 319 3 229 341 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 201 919 - +1 201 919 57 284 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 307 493 283 157 +24 336 9 766 288 503 Aus Hauptgruppe 5................................................. 95 298 101 482 -6 184 46 073 97 531 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 25 167 22 120 +3 047 906 17 611 Aus Hauptgruppe 7................................................. 130 890 98 688 +32 202 19 886 70 282 Aus Hauptgruppe 8................................................. 22 085 19 252 +2 833 12 015 31 541 Aus Hauptgruppe 9................................................. - - - - Zusammen.............................................................. 580 933 524 699 +56 234 88 646 505 468 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 841 249 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 299 831 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 240 919 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 149 599 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 64 650 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 34 750 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 27 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 18 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 2 500 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 000 - 4 - 04 Überblick zum Einzelplan Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 04 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0411 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0411 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Baumaßnahmen im Kapitel 0452 - Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien: Gemäß § 24 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind. Ausnahmen sind gemäß § 24 Abs. 3 BHO nur zulässig, wenn es im Einzelfall nicht möglich ist, die Unterlagen rechtzeitig fertigzustellen, und aus einer späteren Veranschlagung dem Bund ein Nachteil erwachsen würde. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind in diesem Fall gesperrt. Die Aufhebung der Sperre erfolgt gemäß § 36 BHO bei Vorliegen der o. g. Unterlagen nach Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Im Bereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind einige Maßnahmen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens erst so kurzfristig etatisiert worden, dass entsprechende Unterlagen nicht zeitgerecht erstellt werden konnten. Die Vorhaben sind gleichzeitig von solch herausgehobener Bedeutung, dass eine spätere Veranschlagung nicht geboten erschien. Auf separate Erläuterungen zu den einzelnen Baumaßnahmen, dass die Unterlagen gemäß § 24 Abs. 1 BHO nicht vorliegen, kann in solchen Fällen verzichtet werden. Auswirkungen auf die Sperre der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (s. o.) ergeben sich dadurch nicht. - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 04 Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. - 6 - 04 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Das Kapitel "Sonstige Bewilligungen" enthält fachliche Ausgaben des Bundeskanzleramtes. Einen Schwerpunkt bilden die Ausgaben für die institutionelle Förderung der Stiftung Wissenschaft und Politik (Titel 685 02, SDGs 4, 5, 10, 13, 16) und die Ausgaben für die Finanzierung der Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung (Titel 547 01, SDGs 1 bis 17). Überblick zum Kapitel 0410 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 8 008 12 421 -4 413 2 419 13 683 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 18 967 18 220 +747 906 17 611 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 26 975 30 641 -3 666 3 325 31 294 davon flexibilisiert.................................................... 23 337 25 679 -2 342 3 325 26 944 davon nicht flexibilisiert........................................... 3 638 4 962 -1 324 4 350 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 7 - Sonstige Bewilligungen 0410 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 547 01 und 685 02. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0412 Tit. 532 05. Sächliche Verwaltungsausgaben 532 04 -011 Grundsatzfragen der Transformations- und Digitalpolitik, Analyse, zukunftsfähiger Staat und Verwaltung 1 972 2 012 1 539 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO geleistet werden. 532 06 -011 Stärkung Datenkompetenz Bundeskanzleramt 1 666 2 950 2 811 Haushaltsvermerk: 1. Aus den Ausgaben dürfen auch Ausgaben für Software, Datenbanken und Literatur, Werk- und Dienstverträge, Honorare, Sachleistungen, Publikationen oder wissenschaftliche Expertisen geleistet werden. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Investitionen, einschließlich im Bereich Informationstechnik, geleistet werden. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Die Mittel werden für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Stärkung Datenkompetenz Bundesverwaltung" im Haushaltsjahr 2025 bereitgestellt. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 01 -011 Zuschuss DigitalService4Germany - - - - 8 -

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